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Planfeststellung für das Bauvorhaben „SPNV-Strecke ... - Amt Crivitz

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Jahrgang 15<br />

Freitag,<br />

den 27. August 2010<br />

Nummer 8<br />

<strong>Amt</strong>sinformationen 2<br />

Öffentliche Bekanntmachungen 2<br />

<strong>Amt</strong>liche Mitteilungen 8<br />

Wir gratulieren 10<br />

Termine und Veranstaltungen 11<br />

Rund um<br />

CRIVITZ<br />

<strong>Amt</strong>liches Bekanntmachungs- und<br />

Informationsblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />

mit den Gemeinden Barnin, Bülow, <strong>Crivitz</strong>, Demen,<br />

Friedrichsruhe, Göhren, Tramm, Wessin, Zapel<br />

Denkmalgeschützte Objekte im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Crivitz</strong>:<br />

Die Kirche in Frauenmark<br />

Fotos: Verfasser<br />

Inhalt:<br />

Veranstaltungskalender 14<br />

Schul- und<br />

Jugendnachrichten 14<br />

Vereinsarbeit 15<br />

Wissenswertes 16


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

2<br />

Denkmalgeschützte Objekte im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Crivitz</strong><br />

Die Kirche in Frauenmark<br />

Die Kirche in Frauenmark ist über 750 Jahre alt. Dendrochronologen haben an den Eichenbalken im Glockenturm<br />

ihr Alter aus dem Jahre um 1248 ermittelt. Das bodenständige Baumaterial aus Feldsteinen wurde damals <strong>für</strong> den<br />

Bau der Kirche mühsam zusammengesammelt und formgerecht bearbeitet. Der Denkmalpfleger Herr Johannes Voß<br />

hat uns in einer kurzen Schrift die wichtigsten Informationen zur Kirche in Frauenmark übermittelt. Dieses kleine<br />

Faltblatt liegt in der Kirche zum Nachlesen aus. Am Ende dieser Schrift schreibt Herr Voß „Die Kirche braucht<br />

immer wieder Menschen, die diesen Raum lieben und seine gebaute Hülle pflegen und erhalten.“ Einer dieser<br />

Menschen ist Herr K. Peßner, der in der Kirchgemeinde ehrenamtlichen Küsterdienst leistet und darüber hinaus zu<br />

ihrem Erhalt selbst viel „Hand anlegt“. In dem Gespräch mit Herrn Peßner <strong>für</strong> diesen Beitrag wird sein ganzes Engagement<br />

<strong>für</strong> diese Kirche deutlich. Er erzählt uns die Umgestaltung des Altarraumes, die Ende der 60er-Jahre vom<br />

damaligen Pastor Cyranke mit der Kirchgemeinde beschlossen wurde. Die überdeckte weiße Wandfarbe wurde<br />

entfernt. Die Wandmalerei ist wieder freigelegt worden. Dabei zeigt eine Malerei zwei Engel, die ein mit Edelsteinen<br />

besetztes Gemmenkreuz tragen. Ein anderes Bild am Triumphbogen zeigt einen Reiter. Ist es der heilige Martin<br />

oder ist es der Stifter dieser Kirche, Hermann von Dargun? Die einzelnen gemalten Kreuze sind wahrscheinlich als<br />

Bischofsweihe dargestellt. Der Bildhauer Herr Schmiedel hat den Altarraum neu und in schlichter Form gestaltet.<br />

Das Kruzifix, der Taufstein, die Kanzel und ein Sitzblock sind in schlichtem Grau und in Beton gehalten. Das im<br />

Hintergrund farbig leuchtende Betonglasfenster sammelt auch abends noch <strong>das</strong> letzte Restlicht ein und lässt es in<br />

vielen Farben leuchten. Von den im Glockenturm ehem. vorhandenen zwei Glocken ist eine in den Kriegsjahren<br />

zur Produktion von Waffen umgeschmolzen worden.<br />

H.-J. Heine<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong><br />

Telefon: 03863/54540<br />

Fax: 03863/333577<br />

E-Mail: info@amt-crivitz.de<br />

Homepage: www.amt-crivitz.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger<br />

Absprache!<br />

Beschlussbekanntmachungen<br />

Gemeindevertretersitzung Tramm am 17.06.2010<br />

08/10 Grenzfestsetzung zwischen den Grundstücken<br />

Molkereistraße 13 und 15<br />

09/10 Mietangelegenheit<br />

10/10 Mietangelegenheit<br />

Gemeindevertretersitzung Friedrichsruhe<br />

am 29.07.2010<br />

09/10 Genehmigung von zwei über- bzw. außerplanmäßigen<br />

Ausgaben im HH-Jahr 2009<br />

10/10 Jahresrechnung 2009 sowie die Entlastung des<br />

Bürgermeisters aus dem HH-Jahr 2009<br />

11/10 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

<strong>für</strong> den Ausbau der Straße „Am Bahnhof“<br />

12/10 Satzung über die Erhebung von Gebühren <strong>für</strong> die<br />

Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen<br />

und Plätzen<br />

13/10 Auftragsvergabe zum <strong>Bauvorhaben</strong> „Bahnhofstra-<br />

ße“ und „Schmiedestraße“<br />

14/10 Grundstücksveräußerung Gemarkung Friedrichs-<br />

ruhe, Flur 2, Flurstück 270/2<br />

15/10 Grundstücksveräußerung Gemarkung Frauen-<br />

mark, Flur 1, Flurstück 191/2 und 191/1<br />

Stadtvertretersitzung <strong>Crivitz</strong> am 26.07.2010<br />

31/10 Benutzungs- und Entgeltsatzung <strong>für</strong> Sportstätten<br />

der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />

42/10 Überplanmäßige Ausgabe im Bereich Brand-<br />

schutz<br />

43/10 Städtebauliche Erneuerung <strong>Crivitz</strong> „Altstadt“:<br />

Außerplanmäßige Ausgabe <strong>für</strong> Gutachterhonorar<br />

44/10 Außerplanmäßige Ausgabe <strong>für</strong> Finanzierung der<br />

Breitbandversorgung in den Ortslagen Muchel-<br />

witz, Augustenhof, Gädebehn, Kladow und Bast-<br />

horst<br />

45/10 Auftragsvergabe <strong>für</strong> die Breitbandversorgung in<br />

den Ortslagen<br />

<strong>Amt</strong>sausschusssitzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />

am 16.08.2010<br />

04/10 Personalangelegenheit<br />

05/10 Personalangelegenheit<br />

06/10 Personalangelegenheit


Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

3<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />

Benutzungs- und Entgeltsatzung<br />

<strong>für</strong> Sportstätten der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung <strong>für</strong><br />

<strong>das</strong> Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 08.<br />

Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205 ff.), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl.<br />

M-V S. 687, 719), i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der<br />

Neufassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146 ff.),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember<br />

2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) hat die Stadtvertretung<br />

<strong>Crivitz</strong> am 26.07.2010 nachfolgende Benutzungs- und<br />

Entgeltsatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Nutzungsgegenstand<br />

Die Stadt <strong>Crivitz</strong> erlässt die Benutzungs- und Entgeltsatzung<br />

<strong>für</strong> die Sportstätten, dazu gehören:<br />

- die Sporthalle der Regionalen Schule <strong>Crivitz</strong> (Neustadt).<br />

- der Sportplatz der Regionalen Schule <strong>Crivitz</strong> (Neustadt)<br />

- der Sportplatz am Geschwister-Scholl-Platz<br />

- die Sporthalle am Geschwister-Scholl-Platz<br />

- die Sporthalle Grundschule<br />

- der Sportplatz an der Grundschule mit Minifußballfeld<br />

- Trainingslager von Sportgruppen.<br />

§ 2<br />

Allgemeines<br />

(1) Die Stadt <strong>Crivitz</strong> überträgt dem <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, Fachbereich<br />

Kultur, die Verwaltung der Sportstätten der Stadt <strong>Crivitz</strong>.<br />

Nutzer von Sportstätten sind neben der Schule Vereine<br />

oder Verbände sowie juristische und private Personen.<br />

(2) Sportstätten werden nach einem Hallenbelegungsplan und<br />

auf schriftlichen Antrag eines Nutzers vergeben, soweit nicht Belange<br />

der Stadt <strong>Crivitz</strong> beeinträchtigt und die Räume nicht <strong>für</strong><br />

eigene Veranstaltungen der Stadt <strong>Crivitz</strong> benötigt werden. Hallenbelegungspläne<br />

sind in den Sporthallen bekannt zu machen.<br />

Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.<br />

(3) Der Nutzer legt einen Verantwortlichen <strong>für</strong> jede Sportgruppe/Veranstaltung<br />

fest. Bei groben oder wiederholten<br />

Verstößen gegen die Benutzungssatzung können der<br />

Nutzer oder einzelne Personen von der Benutzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

(4) Durch die Sportplatzwarte/Hausmeister sind Hallenbücher<br />

zu führen, in die alle Veranstaltungen, außer dem<br />

regulären Schulunterricht, durch den Verantwortlichen des<br />

Nutzers einzutragen sind. In der Unterrichtszeit hat der<br />

Schulleiter <strong>das</strong> Hausrecht.<br />

§ 3<br />

Art der Benutzung<br />

(1) Die Sportstätten dienen vorrangig dem lehrplanmäßigen<br />

Unterricht der Grundschule „Fritz Reuter“, der Regionalen<br />

Schule <strong>Crivitz</strong> sowie des Gymnasiums „Am<br />

Sonneberg“, nachrangig dem Vereins-, Betriebs- und Freizeitsport<br />

<strong>für</strong> die Durchführung des Übungsbetriebes und<br />

sportlichen Veranstaltungen. Im Weiteren gilt die Nutzungsvereinbarung<br />

zwischen der Stadt <strong>Crivitz</strong> und dem<br />

Landkreis Parchim <strong>für</strong> den Schulsportbetrieb des Gymnasiums.<br />

Sportarten, die zu einer Beschädigung der Sporthalle<br />

führen, sind nicht gestattet.<br />

(2) Die Sportstätten können auch <strong>für</strong> kulturelle sowie <strong>für</strong><br />

gemeinnützige Veranstaltungen genutzt werden, soweit<br />

dies aufgrund der Beschaffenheit der Einrichtung der jeweiligen<br />

Räumlichkeit möglich ist. Das Betreten und die<br />

Benutzung der Sporthallen durch Schulklassen, Übungsund<br />

Trainingsgruppen ist nur unter Leitung von Lehrern und<br />

Übungsleitern bzw. des Verantwortlichen des Nutzers gestattet.<br />

(3) Die Überlassung einer Sportstätte schließt die Benutzungsmöglichkeit<br />

der jeweiligen Einrichtungen, der Nebenräume,<br />

Sanitär- und Umkleideräume und der sich auf<br />

bzw. in der Sportstätte befindlichen Sportgeräte ein, sofern<br />

diese nicht besonders verwahrt oder <strong>das</strong> Nutzungsrecht<br />

von der Schule, einem Verein oder der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />

ausdrücklich ganz oder teilweise ausgeschlossen wird. Bei<br />

einer jeweiligen 1/3 Nutzung der Sporthalle Neustadt werden<br />

die Umkleideräume anteilig genutzt.<br />

(4) In der Sporthalle Neustadt ist der SV <strong>Crivitz</strong> und in<br />

der Sporthalle am Geschwister-Scholl-Platz ist die SG Einheit<br />

<strong>Crivitz</strong> <strong>für</strong> die zugewiesenen Räume verantwortlich.<br />

Andere Vereine der Stadt <strong>Crivitz</strong> dürfen diese Räume in<br />

Abstimmung mit nutzen. Der zugewiesene Raum am Begegnungsbereich<br />

in der Sporthalle Neustadt kann durch<br />

alle Nutzer mitgenutzt werden. Der Sportplatzwart ist über<br />

jegliche Nutzung der Vereinsräume durch den verantwortlichen<br />

Verein zu informieren.<br />

§ 4<br />

Benutzungszeit<br />

(1) Die Benutzungszeiten werden zwischen dem Nutzer<br />

und dem <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> festgelegt. Bei Uneinigkeit entscheidet<br />

der Bürgermeister der Stadt <strong>Crivitz</strong>. Bei Nichtwahrnehmung<br />

oder Änderung der Nutzungszeit ist <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> unverzüglich<br />

zu informieren.<br />

(2) Die Sportstätten stehen <strong>für</strong> außerschulische Veranstaltungen<br />

in der Regel bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Ausnahmen<br />

kann <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> im Einzelfall nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen zulassen. An Sonnabenden sowie an Sonn- und<br />

Feiertagen wird die Sportstätte bevorzugt <strong>für</strong> Wettkämpfe<br />

vergeben.<br />

(3) In die genehmigte Benutzungszeit ist die Zeit <strong>für</strong> Aufräumen<br />

bzw. Waschen, Duschen und Umkleiden eingeschlossen.<br />

Die jeweilige Veranstaltung ist deshalb so<br />

rechtzeitig zu beenden, <strong>das</strong>s die Sportstätte mit Ablauf der<br />

Benutzungszeit von den Nutzern und den Veranstaltungsteilnehmern<br />

sowie Besuchern geräumt ist.<br />

(4) Die Benutzungszeit ist bei Sportstätten in <strong>das</strong> ausliegende<br />

Hallenbuch durch den Nutzer einzutragen und wird<br />

durch den Sportplatzwart gegengezeichnet. Diese Unterlagen<br />

dienen als Kontrolle <strong>für</strong> die Hallengenehmigung und<br />

des Nachweises des Nutzers <strong>für</strong> die Hallennutzung.<br />

§ 5<br />

Rücknahme von Genehmigungen<br />

<strong>für</strong> einmalige Nutzungen<br />

(1) Das <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> ist berechtigt, die Genehmigung zurückzunehmen,<br />

wenn<br />

a) die vom Nutzer zu erbringenden Zahlungen nicht<br />

rechtzeitig entrichtet worden sind;<br />

b) die sonstigen sich aus dieser Satzung ergebenden oder<br />

vertraglich übernommenen Verpflichtungen durch den<br />

Nutzer nicht erfüllt werden;<br />

c) durch die Nutzung eine Störung der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens<br />

der Stadt <strong>Crivitz</strong> zu be<strong>für</strong>chten ist.


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

4<br />

(2) Macht <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch,<br />

so erwächst dem Nutzer kein Entschädigungsanspruch<br />

gegenüber dem Vermieter.<br />

(3) Führt der Nutzer keine Veranstaltung ohne Abmeldung<br />

der beantragten Nutzungszeit durch, so bleibt er zur Zahlung<br />

des Nutzungsentgeltes verpflichtet.<br />

§ 6<br />

Rücknahme von Genehmigungen<br />

der laufenden Nutzung<br />

(1) Werden Räume zur laufenden Nutzung überlassen, so<br />

kann die Genehmigung der Nutzung von beiden Parteien<br />

beendet werden, wenn eine Einvernehmlichkeit besteht.<br />

(2) Darüber hinaus ist <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> zur Rücknahme der<br />

Genehmigung berechtigt, wenn<br />

a) die vom Nutzer zu erbringenden Zahlungen nicht<br />

rechtzeitig entrichtet worden sind;<br />

b) durch die Veranstaltungen eine Störung der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung<br />

des Ansehens der Stadt <strong>Crivitz</strong> zu be<strong>für</strong>chten ist;<br />

c) die sonstigen, sich aus dieser Satzung ergebenden oder<br />

vertraglich übernommenen Verpflichtungen durch den<br />

Nutzer nicht erfüllt werden;<br />

d) die überlassenen Räume <strong>für</strong> Aufgaben der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />

dringend benötigt werden.<br />

§ 7<br />

Beginn und Beendigung von Veranstaltungen<br />

(1) Die bereitgestellten Räume dürfen nur <strong>für</strong> die bewilligte<br />

Zeit und <strong>für</strong> den im Antrag angegebenen Zweck benutzt<br />

werden. Jede Abweichung von der vereinbarten Nutzung,<br />

insbesondere jede Änderung der Benutzung in der<br />

Person des Antragstellers, sind dem <strong>Amt</strong> vor der Veranstaltung<br />

mitzuteilen.<br />

(2) Die bereitgestellten Räumlichkeiten sind dem Nutzer vor<br />

jeder Erstbenutzung durch den Sportplatzwart zuzuweisen.<br />

§ 8<br />

Aufsicht<br />

(1) Der Nutzer hat dem <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> bei der Antragstellung<br />

die <strong>für</strong> die Durchführung der Veranstaltung verantwortliche<br />

volljährige Person anzugeben. Diese Person hat in<br />

der Nutzungszeit ständig anwesend zu sein.<br />

(2) Den Beauftragten der Stadt <strong>Crivitz</strong> und dem Sportplatzwart<br />

ist der Zutritt zu den Veranstaltungen jederzeit zu gestatten.<br />

Sie sind berechtigt, die Abstellung von Ordnungswidrigkeiten<br />

zu verlangen, Platzverweise auszusprechen,<br />

aber auch Veranstaltungen bei Zuwiderhandlung gegen<br />

diese Benutzerordnung bzw. bei Gefährdung der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung abzusagen.<br />

(3) Beschädigungen an und in der Sporthalle, sowie an den<br />

Geräten sind dem Hallenwart unverzüglich zu melden.<br />

(4) Bei Veranstaltungen mit Zuschauern ist zu beachten,<br />

<strong>das</strong>s diese sich nur im Zuschauerbereich (Tribünen) aufhalten.<br />

Entsprechend der Zuschauerzahl sind durch den<br />

Nutzer ausreichend Ordnungskräfte einzusetzen, bei Großveranstaltungen<br />

zusätzlich Sanitätskräfte.<br />

(5) Alle Besucher und Nutzer sind in geeigneter Weise<br />

von dieser Satzung bzw. in verkürzter Form auf die Hallenordnung<br />

hinzuweisen.<br />

(6) Die Stadt <strong>Crivitz</strong> kann bei Nichtbefolgung dieser Satzung<br />

und der Hausordnung eine Veranstaltung absagen,<br />

<strong>das</strong> gilt auch <strong>für</strong> zukünftige Veranstaltungen. Der Hallenwart<br />

kann selbstständig Ordnungsbehörden in besonderen<br />

Situationen anfordern.<br />

§ 9<br />

Sicherheitsvorschriften<br />

(1) Alle ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften<br />

sind zu beachten. Der Nutzer hat sich kundig zu machen,<br />

insbesondere über Zugangswege und Notausgänge. Die in<br />

den Sportstätten vorhandenen Geräte und Ausrüstungsgegenstände<br />

dürfen ohne Einwilligung des Sportplatzwartes<br />

nicht technisch verändert werden. Entstandene Gefahrenquellen<br />

sind in <strong>das</strong> Hallenbuch einzutragen.<br />

(2) Die Belegung der Sportstätten über die zugelassene<br />

Höchstbesucherzahl hinaus ist unzulässig. In der Sporthalle<br />

Neustadt ist die Besucherzahl von 300 Personen erlaubt.<br />

(3) Das Hantieren mit offenem Feuer ist strengstens untersagt.<br />

Das Rauchen ist in der Sporthalle verboten. Weitere<br />

Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.<br />

§ 10<br />

Behandlung der Einrichtungen<br />

(1) Gebäude, Mobiliar und technische Geräte sind schonend<br />

und pfleglich zu behandeln.<br />

(2) Technische Ausstattungsgegenstände und andere unter<br />

Verschluss gehaltene Ausstattungen dürfen nur mit Einwilligung<br />

des Sportplatzwartes benutzt werden.<br />

(3) Übergebene Schlüssel sind personenbezogen und nicht<br />

an Dritte übertragbar, jeder Schlüssel ist zur Identifizierung<br />

zu nummerieren. Bei der Ausgabe quittiert der Schlüsselinhaber<br />

und zeichnet durch seine Unterschrift die Belehrung<br />

über die Schlüsselberechtigung. Nachschlüssel sind nur<br />

durch <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> zu beauftragen.<br />

(4) Bauliche Veränderungen der Räume bedürfen der Zustimmung<br />

der Stadt <strong>Crivitz</strong>. Zusätzliche technische Ausrüstungen,<br />

die nicht im Zusammenhang mit sportlichen und<br />

sonstigen Veranstaltungen stehen, sind durch den Bürgermeister<br />

zu genehmigen.<br />

(5) Der Nutzer sorgt <strong>für</strong> ein Notfallhandy.<br />

(6) Die Sportspielflächen in den Sporthallen dürfen nur in<br />

Turnschuhen mit nicht färbenden Sohlen oder barfuß betreten<br />

werden. Die Turnschuhe sind erst in den Umkleideräumen<br />

anzuziehen. In der Sporthalle Neustadt ist der<br />

Schuhwechsel im Schwarz-Weiß-Bereich durchzuführen.<br />

(7) Beschädigungen an und in den Sportstätten, dem Mobiliar<br />

und den überlassenen Gegenständen sind grundsätzlich<br />

in <strong>das</strong> Hallenbuch einzutragen.<br />

(8) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.<br />

(9) Eine Veränderung oder Neuanschaffung der in den<br />

Sportstätten aufgestellten Einrichtungs- und Sportgegenstände<br />

darf nur mit Zustimmung oder Auflagen des Sportplatzwartes<br />

vorgenommen werden.<br />

(10) Der Einsatz von Wachs <strong>für</strong> Handballpunktspielen<br />

wird vom Veranstalter in wasserlöslicher Form bereitgestellt.<br />

Im Trainingsbetrieb ist der Einsatz von Wachs nicht<br />

gestattet.<br />

(11) Für die Entsorgung des Mülls bei Veranstaltungen<br />

oder Punktspielen ist der Nutzer verantwortlich.<br />

(12) Die Versorgung mit Speisen und Getränken bei Veranstaltungen<br />

ist nur in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Räumen<br />

gestattet. Der Nutzer trägt die Verantwortung und hat sich<br />

an den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Gewerbe-<br />

und Gesundheitsrecht zu halten. Bei nicht geordnetem<br />

Umgang bei der Versorgung hat der Nutzer bei Aufforderung<br />

durch einen Verantwortlichen der Stadt <strong>Crivitz</strong>,<br />

die Versorgung sofort einzustellen. Jeglicher Umgang mit<br />

Glasflaschen ist nicht zulässig.


Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

5<br />

(13) Nach einer Veranstaltung bzw. Nutzung einer Sportstätte<br />

hat der Nutzungsverantwortliche die Anlage abzuschließen.<br />

Das gilt auch dann <strong>für</strong> die Sporthalle Neustadt, wenn <strong>das</strong> Panikschloss<br />

nachdem ersten Abschließen neu betätigt wurde.<br />

(14) Der letzte Nutzer schaltet in der Sporthalle Neustadt<br />

die Sicherheitsanlage scharf. Fällt die Nutzung aus, ist unbedingt<br />

der diensthabende Hallenwart zu informieren.<br />

(15) In der Sporthalle Neustadt ist im Schulbetrieb und bei<br />

Trainingszeiten <strong>das</strong> Netz zum Eingangsbereich herunterzulassen<br />

und die Beleuchtung auf Training zu stellen.<br />

§ 11<br />

Haftung und Versicherung<br />

(1) Der Sporthallenwart übergibt die Sportstätte bei der<br />

Erstbenutzung dem Nutzer in einem ordnungsgemäßen<br />

Zustand. Der Nutzer prüft vor Benutzung die Sportstätte<br />

und die Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit<br />

<strong>für</strong> den vorgesehenen Verwendungszweck und stellt<br />

durch den Verantwortlichen des Nutzers sicher, <strong>das</strong>s<br />

schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden.<br />

(2) Der Nutzer haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die der Stadt <strong>Crivitz</strong> an<br />

den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen<br />

durch die Nutzung entstehen. Schäden, die auf normalem Verschleiß<br />

beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt<br />

bleibt auch die Haftung der Stadt <strong>Crivitz</strong> als Grundstückseigentümerin<br />

<strong>für</strong> den sicheren Bauzustand von Gebäuden.<br />

(3) Der Nutzer stellt die Stadt <strong>Crivitz</strong> von etwaigen Haftungsansprüchen<br />

seiner Bediensteten oder Beauftragten,<br />

den Besuchern seiner Veranstaltungen und sonstigen Dritten<br />

<strong>für</strong> Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung<br />

der überlassenen Sportstätte, Räume und Geräte sowie der<br />

Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.<br />

(4) Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche<br />

gegen die Stadt <strong>Crivitz</strong> und <strong>für</strong> den Fall der eigenen Inanspruchnahme<br />

auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen<br />

gegen die Stadt <strong>Crivitz</strong> und deren Bediensteten<br />

oder Beauftragten.<br />

(5) Der Nutzer hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch<br />

die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Ein vom Landessportbund<br />

<strong>für</strong> seine Mitglieder abgeschlossener Versicherungsvertrag<br />

erfüllt diese Bedingung.<br />

(6) Auf Verlangen der Stadt hat der Nutzer die Versicherungspolice<br />

vorzulegen sowie die Prämienzahlung nachzuweisen.<br />

§ 12<br />

Benutzungsentgelte<br />

Die Benutzungsentgelte sind nachfolgend je Stunde angegeben,<br />

die Abrechnung erfolgt je angebrochene halbe Stunde.<br />

Die Benutzungsentgelte betragen:<br />

01.08.2010 bis ab<br />

31.03.2011 01.04.2011<br />

(1) Sporthalle Neustadt<br />

Nutzung der ganzen<br />

Halle 7,50 EUR 24,00 EUR<br />

Nutzung 2/3 Halle 7,50 EUR 16,00 EUR<br />

Nutzung 1/3 Halle 7,50 EUR 8,00 EUR<br />

Tagespauschale<br />

(nur ganze Halle) - 100,00 EUR<br />

Fitnessraum 7,50 EUR 10,00 EUR<br />

Tagespauschale <strong>für</strong> 150,00 EUR 150,00 EUR<br />

nicht ortsansässige<br />

Vereine und Sportgruppen<br />

(8.00 bis 17.00 Uhr)<br />

danach 20,00 EUR/Std. 20,00 EUR/Std.<br />

(2) Sportplatz Geschwister-Scholl-Platz<br />

Nutzung des Platzes 7,50 EUR 24,00 EUR<br />

Tagespauschale - 100,00 EUR<br />

Tagespauschale <strong>für</strong> 150,00 EUR 150,00 EUR<br />

nicht ortsansässige<br />

Vereine und Sportgruppen<br />

(8.00 bis 17.00 Uhr)<br />

danach 20,00 EUR/Std. 20,00 EUR/Std.<br />

(3) Sporthalle Grundschule<br />

Sporthalle Geschwister-Scholl-Platz<br />

Sportplatz Neustadt<br />

Nutzung der Sportstätte 7,50 EUR 8,00 EUR<br />

Tagespauschale 40,00 EUR 40,00 EUR<br />

Tagespauschale <strong>für</strong><br />

nicht ortsansässige 100,00 EUR 100,00 EUR<br />

Vereine und Sportgruppen<br />

(8.00 bis 17.00 Uhr)<br />

danach 20,00 EUR/Std. 20,00 EUR/Std.<br />

(4) Trainingslager:<br />

Zusätzlich der Sportstättengebühr werden <strong>für</strong> Übernachtungen<br />

in Gebäuden der Stadt <strong>Crivitz</strong> (Hort, Schule, Kindertagesstätte<br />

oder Sporthalle) im Rahmen eines Trainingslagers<br />

eine pauschale Gebühr von 1,00 EUR je<br />

Teilnehmer und Nacht berechnet.<br />

(5) Mit dem Benutzungsentgelt sind die üblichen Kosten<br />

<strong>für</strong> die Abnutzung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung<br />

der benutzten Sportstätten sowie der dazugehörenden sanitären<br />

Einrichtungen und Verkehrsflächen abgegolten.<br />

Dies gilt nicht <strong>für</strong> Veranstaltungen, die gewerblichen Charakter<br />

tragen oder über <strong>das</strong> übliche Maß der Benutzung<br />

der betreffenden Sportstätten hinausgehen. Für diese Veranstaltungen<br />

legt der Bürgermeister ein Entgelt fest.<br />

§ 13<br />

Befreiung von Entgeltzahlungen<br />

(1) Kein Entgelt wird erhoben<br />

a) <strong>für</strong> Veranstaltungen der Stadt <strong>Crivitz</strong>;<br />

b) <strong>für</strong> Kinder- und Jugendsport (bis zum vollendeten 17.<br />

Lebensjahr).<br />

§ 14<br />

Fälligkeit<br />

(1) Das Nutzungsentgelt ist mit Erteilung der Sportstättengenehmigung<br />

fällig.<br />

(2) Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen.<br />

(3) Das Entgelt ist vom Nutzer vor Beginn der Veranstaltung<br />

bei der <strong>Amt</strong>skasse oder durch Überweisung auf <strong>das</strong><br />

Konto des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> zu entrichten. Der Nachweis der<br />

Überweisung ist nach Aufforderung dem Sporthallenwart<br />

oder dem Beauftragten der Stadt <strong>Crivitz</strong> vorzuzeigen.<br />

(4) Beim Ausbleiben der Zahlung des Nutzungsentgeltes<br />

vor Beginn der Nutzung von Sportstätten kann die Sportstättengenehmigung<br />

widerrufen werden.<br />

(5) Bei jeglichem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen<br />

durch <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> berechnet.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der<br />

Schriftform.<br />

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungsund<br />

Entgeltsatzung ungültig werden, so hat dies keinen<br />

Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.<br />

(3) Bestehende Vereinbarungen über die Nutzung <strong>für</strong> den<br />

Schulsport werden von dieser Satzung nicht berührt.


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

6<br />

§ 16<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

(2) Die Satzung vom 25.11.2005, Beschluss-Nr. 95/05, tritt<br />

außer Kraft.<br />

Die Benutzungs- und Entgeltsatzung <strong>für</strong> Sportstätten<br />

der Stadt <strong>Crivitz</strong> wurde der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

des Landkreises Parchim zur Kenntnis gegeben.<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrensu.<br />

Formvorschriften verstoßen wurde, können diese<br />

Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung<br />

des Landes M-V nur innerhalb eines Jahres<br />

geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht <strong>für</strong> die<br />

Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Crivitz</strong>, 28.07.2010<br />

Korrektur der<br />

Benutzungsgebührensatzung<br />

der Gemeinde Zapel <strong>für</strong> die<br />

gemeindeeigene Trauerhalle<br />

Die in Rund um <strong>Crivitz</strong> Heft 07/10 veröffentlichte Satzung<br />

wird im § 5 - Durchführung der Trauerfeiern - Abs. 2 wie<br />

folgt berichtigt:<br />

„Die Reinigung der Räumlichkeiten ist nach der Nutzung<br />

durch den Nutzungsberechtigten vorzunehmen. Nach spätestens<br />

zwei Tagen hat die Schlüsselrückgabe zu erfolgen.“<br />

Benutzungsgebührensatzung<br />

der Gemeinde Zapel <strong>für</strong> die<br />

gemeindeeigene Trauerhalle<br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung <strong>für</strong><br />

<strong>das</strong> Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 08.<br />

Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205 ff.), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl.<br />

M-V S. 687, 719), i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der<br />

Neufassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146 ff.),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember<br />

2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) hat die Gemeindevertretung<br />

der Gemeinde Zapel am 29.06.2010 nachfolgende<br />

Benutzungsgebührensatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Für die Benutzung der <strong>für</strong> Trauerfeiern bestimmten Halle<br />

der Gemeinde Zapel werden Gebühren nach dieser Satzung<br />

und dem nachfolgenden Gebührentarif erhoben.<br />

§ 2<br />

Gebührenhöhe<br />

Für die Nutzung der Trauerhalle Zapel einschließlich der<br />

Ausstattung wird eine Gebühr in Höhe von 75,00 EUR erhoben.<br />

§ 3<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Die Benutzungsgenehmigung ist beim Bürgermeister<br />

der Gemeinde Zapel zu beantragen. Es ist ein Nutzungsvertrag<br />

abzuschließen.<br />

(2) Die Benutzungsgebühr wird von demjenigen geschuldet, der<br />

den <strong>für</strong> Benutzung erforderlichen Nutzungsvertrag in eigenen<br />

oder fremden Namen unterzeichnet sowie von demjenigen, in<br />

dessen Namen der Antrag gestellt wird (Nutzungsberechtigter).<br />

(3) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, haften sie als<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 4<br />

Fälligkeit der Gebühren<br />

(1) Die Benutzungsgebühr wird mit der Unterzeichnung<br />

des Nutzungsvertrages fällig.<br />

(2) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb von 4Wochen<br />

auf <strong>das</strong> Konto des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> zu Gunsten der Gemeinde<br />

Zapel zu entrichten oder in der <strong>Amt</strong>skasse einzuzahlen.<br />

§ 5<br />

Durchführung der Trauerfeiern<br />

(1) Die Trauerfeiern können in dem da<strong>für</strong> vorgesehenen<br />

Raum abgehalten werden.<br />

(2) Die Reinigung der Räumlichkeiten ist nach der Nutzung<br />

durch den Nutzungsberechtigten vorzunehmen. Nach<br />

spätestens zwei Tagen hat die Schlüsselrückgabe zu erfolgen.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.11.2001 außer Kraft.<br />

Zapel, 30.06.2010<br />

WSD Ost<br />

P-143.3 El 36<br />

Gemäß § 14a Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V.<br />

m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) macht <strong>das</strong><br />

<strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> auf Veranlassung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Ost Folgendes bekannt:<br />

<strong>Planfeststellung</strong>sverfahren <strong>für</strong> die Dammsanierung<br />

an der Müritz-Elde-Wasserstraße im 2. <strong>Planfeststellung</strong>sabschnitt<br />

von MEW-km 50,600 bis km 55,980<br />

und Störwasserstraße von StW-km 0,000 bis km 6,900<br />

Bekanntmachung<br />

I.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland -Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

des Bundes -, vertreten durch <strong>das</strong> Wasser- und<br />

Schifffahrtsamt Lauenburg (Träger des Vorhabens), Dornhorster<br />

Weg 52, 21481 Lauenburg, beabsichtigt die Dammsanierung<br />

an der Müritz-Elde-Wasserstraße im 2. <strong>Planfeststellung</strong>sabschnitt<br />

von MEW-km 50,600 bis km 55,980 und<br />

Störwasserstraße von StW-km 0,000 bis km 6,900 und hat<br />

da<strong>für</strong> am 19.07.2010 den Erlass eines <strong>Planfeststellung</strong>sbeschlusses<br />

bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Gerhart-Hauptmann-Str.<br />

16, 39108 Magdeburg beantragt.


Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

7<br />

II.<br />

Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus:<br />

• Bodeneinbau je nach Sanierungsvariante<br />

a) Dammkronenverbreiterung und -erhöhung durch<br />

Bodeneinbau auf Sollwerte mit Wiederherstellung<br />

des Dammverteidigungsweges<br />

b) Dammkronenverstärkung durch Herstellung einer<br />

flacheren landseitigen Böschung durch Bodeneinbau<br />

c) Einbau von Füllboden und Auflastfilter in die landseitige<br />

Böschung mit Rückverlegung der Kanalseitengräben<br />

bzw. landwirtschaftlichen Vorfluter<br />

• Baustelleneinrichtung und Einrichtung eines Umschlagplatzes<br />

mit Zuwegung und Vorbereitung des Baufeldes<br />

• Abschnittsweiser Abtrag des Mutterbodens und Zwischenlagerung<br />

• Anpassung von Bauwerken und Anlagen Dritter nach<br />

Bauwerksverzeichnis<br />

• Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter in den Gemarkungen<br />

Friedrichsmoor, Flur 3, 4, 7, 8 und 9; Göhren,<br />

Flur 3; Jamel, Flur 4; Neustadt-Glewe, Flur 31; Parchim,<br />

Flur 40; Spornitz, Flur 1und Tramm Flur 3, 4, 5und 7<br />

• Ersatzzahlung gem. §15Abs. 6BNatSchG zum Ausgleich<br />

und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

III.<br />

Für <strong>das</strong> Vorhaben wird ein <strong>Planfeststellung</strong>sverfahren nach §§ 14<br />

ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung<br />

mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.<br />

Das Vorhaben ist Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Die da<strong>für</strong> zusammengestellten Informationen sind<br />

Bestandteil der ausliegenden Planunterlagen.<br />

IV.<br />

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 13.09.2010 bis<br />

12.10.2010 (jeweils einschließlich) im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße<br />

5, 19089 <strong>Crivitz</strong>, während der Sprechzeiten<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.<br />

03863/545429 zur allgemeinen Einsicht aus:<br />

Diese Auslegung wird entsprechend den Satzungen der genannten<br />

Städte und Gemeinden <strong>für</strong> öffentliche Bekanntmachungen<br />

ortsüblich bekannt gemacht. Die der Wasser- und<br />

Schifffahrtsdirektion Ost bekannten Betroffenen sowie die Behörden<br />

und Verbände werden gesondert informiert und ihnen<br />

die Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen und/oder Stellungnahmen<br />

eingeräumt. Darüber hinaus ist die Bekanntmachung<br />

im Internet veröffentlicht unter www.wsd-ost.wsv.de.<br />

V.<br />

1. Einwendungen gegen <strong>das</strong> Vorhaben sind zur Vermeidung<br />

des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis spätestens<br />

26.10.2010 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs<br />

der Einwendung, nicht <strong>das</strong> Datum des Poststempels)<br />

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasser- und<br />

Schifffahrtsdirektion Ost, Gerhart-Hauptmann-Straße 16,<br />

39108 Magdeburg oder in einer der Städte/Ämter, wo<br />

die Planunterlagen ausliegen, zu erheben. Die Einwendungen<br />

müssen Namen und Anschrift des Einwenders<br />

enthalten, <strong>das</strong> betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen<br />

und die be<strong>für</strong>chtete Beeinträchtigung darlegen.<br />

Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die<br />

Flurstücksnummern und Gemarkungen der betroffenen<br />

Grundstücke anzugeben.<br />

2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen<br />

sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen<br />

privatrechtlichen Titeln beruhen. Ansprüche<br />

wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen<br />

des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist<br />

noch gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 5 VwVfG<br />

geltend gemacht werden.<br />

3. Über die erhobenen Einwendungen wird ein Erörterungstermin<br />

stattfinden, der noch gesondert bekannt<br />

gemacht wird. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen,<br />

<strong>das</strong>s bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn<br />

verhandelt werden kann.<br />

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können<br />

von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung<br />

benachrichtigt und die Zustellung der Entscheidungen<br />

über die Einwendungen kann durch öffentliche<br />

Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen<br />

oder Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

4. Von Beginn der Auslegung der Planunterlagen<br />

(13.09.2010) tritt <strong>für</strong> die von der Planung betroffenen<br />

Grundstücke eine Veränderungssperre nach §15WaStrG<br />

ein. Das bedeutet, <strong>das</strong>s bis zur Inanspruchnahme der Flächen<br />

bzw. bis zur Unanfechtbarkeit des <strong>Planfeststellung</strong>sbeschlusses<br />

wesentlich wertsteigernde oder <strong>das</strong> geplante<br />

<strong>Bauvorhaben</strong> erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen<br />

werden dürfen. Veränderungen, die in rechtlich<br />

zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten<br />

und die Fortführung einer bisher ausgeübten<br />

Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige<br />

Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen<br />

und Anlagen (§ 74 Abs. 2VwVfG) und im Entschädigungsverfahren<br />

unberücksichtigt.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Beck<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Eisenbahn-Bundesamtes<br />

<strong>Planfeststellung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Bauvorhaben</strong> <strong>„SPNV</strong>-<strong>Strecke</strong><br />

Schwerin Görries (a) -Parchim (a)“<br />

Bahn-km 5,170 - Bahn-km 45,047<br />

der <strong>Strecke</strong> Schwerin Görries -Parchim<br />

Der <strong>Planfeststellung</strong>sbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes,<br />

Außenstelle Hamburg/Schwerin, vom 25.06.2010<br />

(Gz.: 57130 Pap 128/02.6933) liegt mit einer Ausfertigung<br />

des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung)<br />

in der Zeit vom 30. August 2010 bis 15.<br />

September 2010 im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089<br />

<strong>Crivitz</strong>, während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht<br />

aus. Der <strong>Planfeststellung</strong>sbeschluss und der festgestellte<br />

Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/<br />

Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, eingesehen<br />

werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss<br />

den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche<br />

Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz).


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

8<br />

Einladung Einwohnerversammlung<br />

in Bülow<br />

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner<br />

der Gemeinde Bülow!<br />

Im Rahmen eines bundesweiten Förderprogramms wird es<br />

möglich werden, auch in unserer Gemeinde zukünftig einen<br />

sogenannten „Schnellen Internet-Zugang“ zu erhalten.<br />

Zu einer Informationsveranstaltung lade ich Sie am<br />

Freitag, d. 03. September 2010 um 19.00 Uhr<br />

in <strong>das</strong> Gemeindezentrum Prestin<br />

recht herzlich ein.<br />

Die Firma „net.art“, die den Zuschlag erhalten hat und Ihnen<br />

bereits Einladungen zukommen ließ, wird über alles<br />

Wissenswerte zum Internet-Zugang informieren. Nutzen<br />

Sie bitte diese Gelegenheit und kommen Sie zur Informationsveranstaltung!<br />

Ich würde mich freuen, Sie begrüßen zu dürfen.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Klaus Aurich<br />

Einladung<br />

Informationsveranstaltung<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen<br />

und Herren!<br />

Am<br />

Dienstag, d. 07. September 2010 findet um 19.00<br />

Uhr in der Gaststätte „Haus Seeblick“ in 19089<br />

<strong>Crivitz</strong><br />

<strong>für</strong> alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des<br />

<strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong> sowie alle Kommunalpolitiker<br />

eine Informationsveranstaltung<br />

- zum Kreisstrukturgesetz<br />

- zu Gemeindestrukturen/Gemeindefusionen<br />

- zum Finanzausgleichsgesetz<br />

statt. Als Referent ist Herr Hans-Heinrich Lappat, Abteilungsleiter<br />

<strong>für</strong> Kommunalangelegenheiten beim Innenministerium<br />

M-V, eingeladen<br />

Sie sind herzlich eingeladen!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Die Schiedsstelle des<br />

<strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> informiert:<br />

Die Schiedsstelle führt ihre Sprechstunden jeweils am<br />

2. Donnerstag, von 17.00 bis 18.00 Uhr,<br />

im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong>,<br />

durch.<br />

Die Sprechstunde im Monat September 2010 findet<br />

am Donnerstag, d. 09.09.2010, statt.<br />

K. Voß<br />

Schiedsmann<br />

Die Schiedsstelle der<br />

Stadt <strong>Crivitz</strong> informiert:<br />

Die Schiedsstelle führt ihre Sprechstunden jeweils am<br />

3. Dienstag des Monats, in der Zeit von 09.30 bis<br />

11.00 Uhr, im Bürgerhaus <strong>Crivitz</strong>, Rathausstraße<br />

1, 19089 <strong>Crivitz</strong>,<br />

durch.<br />

Die Sprechstunde im Monat September 2010 findet<br />

am Dienstag, d. 21.09.2010, statt.<br />

B. Wagner<br />

Schiedsmann<br />

Termine 2010 <strong>für</strong><br />

„Rund um <strong>Crivitz</strong>“<br />

Heft Abgabe im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> Erscheinungsdatum<br />

09/10 09.09.2010 24.09.2010<br />

10/10 13.10.2010 29.10.2010<br />

11/10 10.11.2010 26.11.2010<br />

12/10 07.12.2010 17.12.2010<br />

Bitte reichen Sie Ihre Beiträge bis zum o. g. Termin im<br />

Sekretariat, Frau Lehre, Zimmer 115, oder per E-Mail an<br />

h.lehre@amt-crivitz.de ein, da die Beiträge ansonsten nicht<br />

mehr berücksichtigt werden können.<br />

Termine <strong>für</strong><br />

Hausmüllabfuhr und<br />

Gelber Sack im Monat<br />

September 2010<br />

Gemeinde/Ortsteil Hausmüll Gelber Sack<br />

Barnin 10. und 24.09.2010 06. und 20.09.2010<br />

Bülow 10. und 24.09.2010 06. und 20.09.2010<br />

Prestin 10. und 24.09.2010 03. und 17.09.2010<br />

<strong>Crivitz</strong> 02., 09., 16., 23. 13. und 27.09.2010<br />

und 30.09.2010<br />

Militzsee 02., 09., 16., 23. und 10. und 24.09.2010<br />

30.09.2010


Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

9<br />

Krudopp 02., 09., 16., 23. und 10. und 24.09.2010<br />

30.09.2010<br />

Rönkendorfer Mühle 02., 09., 16., 23. und 14. und 28.09.2010<br />

30.09.2010<br />

Ortsteile Kladow/ 02., 16. und 14. und 28.09.2010<br />

Gädebehn/ 30.09.2010<br />

Augustenhof/<br />

Basthorst<br />

OT Muchelwitz 02., 16. und 08. und 22.09.2010<br />

30.09.2010<br />

Demen 10. und 24.09.2010 03. und 17.09.2010<br />

OT Kobande 10. und 24.09.2010 14. und 28.09.2010<br />

OT Venzkow 10. und 24.09.2010 09. und 23.09.2010<br />

OT Buerbeck 10. und 24.09.2010 03. und 17.09.2010<br />

Friedrichsruhe Dorf 08. und 22.09.2010 10. und 24.09.2010<br />

OT<br />

Friedrichsruhe Hof 08. und 22.09.2010 06. und 20.09.20 10<br />

OT Frauenmark 08. und 22.09.2010 06. und 20.09.2010<br />

OT Goldenbow 08. und 22.09.2010 06. und 20.09.2010<br />

OT Ruthenbeck 09. und 23.09.2010 10. und 24.09.2010<br />

OT Neu<br />

Ruthenbeck 08. und 22.09.2010 06. und 20.09.2010<br />

Göhren 03. und 17.09.2010 10. und 24.09.2010<br />

Tramm 03. und 17.09.2010 10. und 24,09.2010<br />

Wessin 10. und 24.09.2010 06. und 20.09.2010<br />

Zapel 09. und 23.09.2010 10. und 24.09.2010<br />

Wohnungsangebot<br />

in der Gemeinde Tramm<br />

Die Gemeinde Tramm vermietet zum 01. September 2010<br />

eine 2-Raum-Wohnung. Interessenten melden sich bitte im<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, Bauamt, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong>, oder telefonisch<br />

unter 03863/545443.<br />

Impressum<br />

Das amtliche Bekanntmachungs- und Informationsblatt<br />

Rund um CRIVITZ<br />

erscheint monatlich.<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, Der <strong>Amt</strong>svorsteher, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong>,<br />

Telefon: 0 38 63/54 54 16<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> den Inhalt:<br />

Leitende Verwaltungsbeamtin<br />

Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9,<br />

17209 Sietow,<br />

Tel.: 039931/579-0, Fax: 039931/579-30, www.wittich.de<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> den Anzeigenteil:<br />

Der Verlagsleiter unter der Anschrift des Verlages<br />

Die Verteilung erfolgt kostenlos in alle erreichbaren Haushalte des<br />

<strong>Amt</strong>sbereiches. Bezug im Abonnement gegen Berechnung des Portos<br />

beim Herausgeber möglich.<br />

Verbreitungsgebiet: <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Crivitz</strong><br />

Auflage: 4.261 Exemplare<br />

Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Bilder und Zeichnungen<br />

wird keine Gewähr übernommen. Die Redaktion behält sich die auszugsweise<br />

Wiedergabe von Zuschriften vor. Nachdruck nur mit Quellenangabe.<br />

Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von<br />

uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir <strong>für</strong> eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,<br />

Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung<br />

nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.<br />

Überarbeitete Informationsbroschüre<br />

des <strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong><br />

jetzt erhältlich<br />

Die Informationsbroschüre des <strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong> wurde<br />

überarbeitet und ist nun im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> sowie in der<br />

Stadtinformationsstelle „Das Lädchen“, Am Markt 1, kostenlos<br />

erhältlich, sie steht auch im Internet unter www.<br />

amt-crivitz.de zum downloaden bereit. Das <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> mit<br />

den Gemeinden Barnin, Bülow, Demen, Friedrichsruhe,<br />

Göhren, Tramm, Wessin und Zapel sowie der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />

möchte sich mit dieser Broschüre den Bürgern und Gästen<br />

vorstellen. Es war uns wichtig, Adressen, die von unseren<br />

Einwohnern und Urlaubern oft erfragt werden, in dieser<br />

Broschüre zu berücksichtigen. In der Innenseite der Broschüre<br />

befindet sich eine Karte unserer Region. Wir möchten<br />

uns bei den Unternehmen und Institutionen bedanken,<br />

die durch ihre Anzeigen die Herausgabe dieser Broschüre<br />

ermöglicht haben.<br />

K. Aurich<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Die nächste Ausgabe erscheint<br />

am 24. September 2010.<br />

Foto Bilderbox


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

10<br />

Wir gratulieren im Monat September 2010<br />

Gemeinde Barnin<br />

Frau Inge Köpke zum 83. Geburtstag<br />

Herrn Karl-August Breitholdt zum 80. Geburtstag<br />

Frau Helga Ahrens zum 78. Geburtstag<br />

Frau Anni Pittner zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Günther Semmler zum 74. Geburtstag<br />

OT Hof Barnin:<br />

Herrn Wilfried Leschke zum 81. Geburtstag<br />

Gemeinde Bülow<br />

Herrn Karl-Heinz Dahl zum 91. Geburtstag<br />

Frau Adele Ohlhöft zum 80. Geburtstag<br />

OT Prestin:<br />

Frau Christa Kasmikat zum 74. Geburtstag<br />

Stadt <strong>Crivitz</strong><br />

Herrn Anton Hochmuth zum 92. Geburtstag<br />

Frau Ella Rudow zum 91. Geburtstag<br />

Frau Alma Polzin zum 91. Geburtstag<br />

Frau Hildegard Schultz zum 90. Geburtstag<br />

Herrn Karl Westphal zum 90. Geburtstag<br />

Frau Lisbeth Harms zum 88. Geburtstag<br />

Frau Luise Heldt zum 87. Geburtstag<br />

Frau Annelies Meinke zum 86. Geburtstag<br />

Frau Ottilie Baumgarten zum 85. Geburtstag<br />

Frau Helene Ohff zum 85. Geburtstag<br />

Herrn Günther Wiebring zum 85. Geburtstag<br />

Frau Anne-Marie Hoffmann zum 85. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Böther zum 84. Geburtstag<br />

Frau Else Orzel zum 84. Geburtstag<br />

Frau Maria Rehbein zum 84. Geburtstag<br />

Frau Karla Frank zum 84. Geburtstag<br />

Frau Margarete Holter zum 83. Geburtstag<br />

Frau Gerda Wagner zum 83. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Tauss zum 83. Geburtstag<br />

Frau Grete Feist zum 83. Geburtstag<br />

Frau Alma Dankwardt zum 83. Geburtstag<br />

Herrn Heinz Schumacher zum 82. Geburtstag<br />

Frau Anita Krüger zum 81. Geburtstag<br />

Frau Ursula Schicht zum 81. Geburtstag<br />

Frau Rosa Krüger zum 81. Geburtstag<br />

Frau Erika Müller zum 81. Geburtstag<br />

Frau Liselotte Schumacher zum 80. Geburtstag<br />

Herrn Edgar Mock zum 79. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Krull zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Siegfried Bahr zum 78. Geburtstag<br />

Frau Ingrid Hoffmann zum 78. Geburtstag<br />

Frau Hannelore Karalus zum 77. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Bloch zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Paul Dauert zum 77. Geburtstag<br />

Frau Roselore Hill zum 76. Geburtstag<br />

Frau Ingetraut Lender zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Fritz Petrowski zum 75. Geburtstag<br />

Frau Gerda Richter zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Klaus-Peter Wolf zum 74. Geburtstag<br />

Frau Hulda Reschka zum 74. Geburtstag<br />

Frau Anneliese Gerds zum 74. Geburtstag<br />

Frau Christa Riedel zum 73. Geburtstag<br />

Frau Melita Orzessek zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Hans Baumgart zum 72. Geburtstag<br />

Frau Inge Prätzel zum 72. Geburtstag<br />

Frau Gerda Maehden zum 72. Geburtstag<br />

Frau Helga Kohlmeyer zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Jürgen Redlin zum 71. Geburtstag<br />

Frau Helga Westendorf zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Kort zum 71. Geburtstag<br />

Frau Sonja Lange zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Gerd Orzessek zum 70. Geburtstag<br />

OT Augustenhof:<br />

Herrn Erich Eckert zum 78. Geburtstag<br />

OT Kladow:<br />

Frau Ernestina Bendik zum 89. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Wirkus zum 74. Geburtstag<br />

OT Muchelwitz:<br />

Frau Otilia Kavka zum 72. Geburtstag<br />

Gemeinde Demen<br />

Frau Elfriede Schmidt zum 82. Geburtstag<br />

Frau Waltraud Larek zum 78. Geburtstag<br />

Frau Ruth Liebherr zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Ernst Heinrich zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Willi Klingbiel zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Horst Schwidder zum 70. Geburtstag<br />

Frau Jutta Soltwedel zum 70. Geburtstag<br />

OT Kobande:<br />

Frau Renate Bartlog zum 71. Geburtstag<br />

Gemeinde Friedrichsruhe<br />

OT Frauenmark:<br />

Frau Elisabeth Goeritz zum 79. Geburtstag<br />

OT Friedrichsruhe-Dorf:<br />

Frau Emmi Kühl zum 85. Geburtstag<br />

Frau Waltraut Bartels zum 78. Geburtstag<br />

OT Friedrichsruhe-Hof:<br />

Frau Hildegard Pingel zum 83. Geburtstag<br />

Frau Elli Frick zum 77. Geburtstag<br />

Frau Erika Hanke zum 75. Geburtstag<br />

Frau Rosemarie Banner zum 73. Geburtstag<br />

Frau Lieselotte Böttcher zum 72. Geburtstag<br />

OT Goldenbow:<br />

Frau Lore Rebert zum 73. Geburtstag<br />

OT Neu Ruthenbeck<br />

Herrn Gerhard Leverenz zum 86. Geburtstag<br />

Frau Irmgard Bittner zum 73. Geburtstag


Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

11<br />

OT Ruthenbeck:<br />

Frau Gerda Zachow zum 79. Geburtstag<br />

Frau Teresia Hußfeldt zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Paul Pingel zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Horst Liebetreu zum 72. Geburtstag<br />

Frau Inge Weiß zum 72. Geburtstag<br />

Gemeinde Göhren<br />

Frau Traute Liebetreu zum 72. Geburtstag<br />

OT Bahlenhüschen<br />

Frau Elsa Schultz zum 90. Geburtstag<br />

Gemeinde Tramm<br />

Frau Loni Nitsch zum 87. Geburtstag<br />

Herrn Fritz Dobbertin zum 80. Geburtstag<br />

Frau Erika Dobbertin zum 80. Geburtstag<br />

Frau Gerda Neumann zum 79. Geburtstag<br />

Frau Hannelore Krey zum 77. Geburtstag<br />

Frau Ruth Saubert zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Horst Vogler zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Otto Niemann zum 70. Geburtstag<br />

Gemeinde Wessin<br />

Herrn Ewald Wieczorek zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Günter Spieker zum 77. Geburtstag<br />

Frau Irmgard Busch zum 70. Geburtstag<br />

Gemeinde Zapel<br />

Herrn Horst Neuber zum 83. Geburtstag<br />

Frau Ilse Dewitz zum 77. Geburtstag<br />

Frau Helene Hoger zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Dietrich Manthey zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Ingo Böhm zum 71. Geburtstag<br />

OT Zapel-Hof:<br />

Frau Margarete Chroszcz zum 80. Geburtstag<br />

Frau Hildegard Böse zum 74. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Goldenbow gratuliert ihren<br />

Kameraden und Kameradinnen ganz herzlich zum Geburtstag:<br />

Tom Förster, Anke Nerger, Frank Marke, Daniel<br />

Hildmann, Stephanie Wulf, Detlef Blank, Marco Gätcke,<br />

Mathias Knaack, Lena Stach, Alexandra Walczak und Marion<br />

Lindemann.<br />

Kam. N. Vennedey<br />

Herzlichen<br />

Glückwunsch<br />

Einladung zum<br />

140-jährigen Bestehen der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Barnin<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Barnin feiert am 11. September<br />

2010 an der Freilichtbühne am Barniner See ihr<br />

140-jähriges Bestehen.<br />

Programm:<br />

10.00 Uhr Eröffnung<br />

- Ansprache zum 140-jährigen Jubiläum<br />

- Grußworte<br />

- Ehrungen<br />

11.00 Uhr Vorführung der Jugendfeuerwehr<br />

11.30 Uhr gemütliches Beisammensein<br />

Ende ca. 14.00 Uhr<br />

Für <strong>das</strong> leibliche Wohl ist gesorgt! Alle Bürgerinnen und<br />

Bürger sowie Gäste der Gemeinde Barnin sind herzlich<br />

eingeladen!<br />

S. Zimmermann U. Papuga<br />

Bürgermeister Wehrführer<br />

Gemeinde Friedrichsruhe:<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Goldenbow feierte 120-jähriges<br />

und Jugendfeuerwehr<br />

15-jähriges Bestehen<br />

Am 07.08.2010 feierte die Freiwillige Feuerwehr Goldenbow<br />

Geburtstag. Die Feierlichkeiten begannen um<br />

14.00 Uhr mit der Eröffnungsansprache des Wehrführers<br />

Udo Albrecht. Danach richteten der Bürgermeister Uwe<br />

Kröger und der Landtagsabgeordnete Thomas Schwarz<br />

ihre Grußworte an die Kameradinnen und Kameraden.<br />

Die Kameraden Roland Wulf und Lutz von Walsleben<br />

wurden <strong>für</strong> ihre 25-jährige Mitgliedschaft mit dem<br />

Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber und der Kamerad<br />

Bodo Lindemann mit der Ehrenspange <strong>für</strong> 10-jährige<br />

Mitgliedschaft ausgezeichnet.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr führte gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr<br />

eine Schulübung vor. Die Kinder hatten<br />

viel Spaß bei den Feuerwehrfahrten und konnten die<br />

neue Drehleiter bestaunen, die die Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Crivitz</strong> zur Verfügung gestellt hatte. An <strong>das</strong> leibliche<br />

Wohl der Besucher wurde ebenfalls gedacht und<br />

mit einer Tanzveranstaltung in der Scheune klang am<br />

Abend <strong>das</strong> Fest aus. Die Freiwillige Feuerwehr Goldenbow<br />

bedankt sich bei allen Gratulanten, insbesondere<br />

bei den anwesenden Feuerwehren und zahlreichen<br />

Sponsoren.<br />

Der Wehrführer


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

12<br />

Einladung zur<br />

Mitgliederversammlung der<br />

Jagdgenossenschaft Venzkow<br />

Die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Venzkow findet am Freitag, d. 17. September<br />

2010, um 19.00 Uhr in der Kölpiner Straße 10 (bei R.<br />

Klingebiel/Backhaus), 19089 Venzkow, statt. Im Anschluss<br />

wird ein Imbiss gereicht. Alle Grundstückseigentümer<br />

von und zur Jagdgenossenschaft Venzkow gehörenden<br />

Flächen sind herzlich eingeladen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung<br />

der Beschlussfähigkeit<br />

3. Bericht des Vorstandes<br />

4. Finanzbericht<br />

5. Aussprache<br />

6. Entlastung des Vorstandes<br />

7. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes<br />

8. Wahlhandlung zur Neuwahl des Vorstandes<br />

9. Sonstiges<br />

10. Schlusswort<br />

Hinweis:<br />

Grundstückseigentümer können sich durch ein anderes<br />

Mitglied der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehegatten<br />

oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.<br />

Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich<br />

zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann<br />

sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine<br />

Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht<br />

zulässig. Die Vertretungsvollmacht darf nicht älter als zwei<br />

Jahre sein.<br />

Hans Thies<br />

Jagdvorsteher<br />

Marktplatz - Frauen <strong>für</strong> <strong>Crivitz</strong><br />

Schön, <strong>das</strong>s nun schon eine ganze Reihe selbstständiger<br />

und freiberuflicher Frauen des <strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong> den<br />

dritten Montag im Monat den Weg in „Rita‘s Café“ finden,<br />

um sich auszutauschen, zu informieren und am gesellschaftlichen<br />

Leben teilzunehmen. Die erste Messe im Februar,<br />

sehr informative Vorträge zum Erbrecht, die Übergabe<br />

von Spielgeräten an die Tagesstätte „Uns Lütten“ und ein gemütlicher<br />

Grillabend sind nur einige unserer Aktivitäten.<br />

Ein großer Höhepunkt <strong>für</strong> die Bürgerinnen und Bürger<br />

und eine Überraschung <strong>für</strong> alle Kinder ist am Jahresende<br />

geplant. Unsere Bitte geht an alle noch unentschlossenen<br />

Frauen: Schließen Sie sich uns an und schauen völlig unverbindlich<br />

evtl. am dritten Montag im September - <strong>das</strong><br />

ist der 20.09.2010, um 19.00 Uhr - vorbei. Wir wollen uns<br />

einbringen und freuen uns über jeden Hinweis. Die ersten<br />

Monate haben gezeigt, <strong>das</strong>s es ein schöner, gemeinsamer<br />

Weg der Frauen <strong>für</strong> <strong>Crivitz</strong> ist. Kontaktanfragen gern unter<br />

03863/555803 und 03863/334273.<br />

K. Pyrek<br />

Großes Holzfest<br />

in Friedrichsmoor<br />

Am Sonntag, dem 05. September 2010 findet am reizvollen<br />

Rand der Wald-Lewitz, in Friedrichsmoor,<br />

in den Parkanlagen des Forstamtes und des Jagdschlosses<br />

Friedrichsmoor <strong>das</strong> stetig attraktiver werdende<br />

Holzfest statt. Die Veranstaltung wird offiziell um<br />

10.00 Uhr eröffnet und wird gegen 17.00 Uhr enden.<br />

Foto: Verfasser<br />

Das Forstamt Friedrichsmoor wird in Zusammenarbeit mit<br />

Uwe Galonska von der Stadtforst Neustadt-Glewe sowie<br />

mit Herrn Detlef Stang, dem Betreiber des Jagdschlosses<br />

Friedrichsmoor, den örtlich ansässigen Jägern, mit ca. 100<br />

Ausstellern sowie Standbetreibern ein buntes Programm<br />

über den Wald, <strong>das</strong> Holz, die Jagd, <strong>das</strong> Reiten und über<br />

Naturprodukte darbieten. Es werden wiederum mehrere<br />

tausend Besucher erwartet. Für Groß und Klein haben sich<br />

die Veranstalter wieder etwas einfallen lassen: Neben Bewährtem<br />

werden einige neue Attraktionen zu entdecken<br />

sein. Unter anderem sind folgende Angebote vorgesehen:<br />

- Info und Verkauf unterschiedlicher Holzheizungsanlagen<br />

und Kaminöfen<br />

- Waldführungen, Kutschfahrten, Pilzausstellung<br />

- Vorführungen: Rückemaschine, Sägegatter, Holzspalter<br />

und sonstige forstliche Maschinen und Geräte sowie<br />

Baumsteiger mit Hubbühne


Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

13<br />

- Repräsentation einer Kaminholzanlage der Zimmerei<br />

BBS Start GmbH<br />

- Motorsägenausstellung, Info-Stände des Forstamtes,<br />

des ZOO Schwerin und Info-Mobil des Landesjagdverbandes<br />

- Tombola, Imker, Verkauf von Kräutern, Tees, Erzeugnissen<br />

aus dem Büdnerladen, Repräsentation des alten<br />

Handwerks durch den Störtalverein<br />

- Sägen von Skulpturen mit Motorsäge, Verkauf von<br />

Holzskulpturen und Figuren, Kaminholz, Pfählen,<br />

Schwedenfackeln und Hauklötzen<br />

- kulinarische Leckerbissen, z. B. Wildbret- und Wildbratwurst,<br />

frische Backwaren, frische Wurst- und<br />

Fleischwaren, Schwein am Spieß, Kaffee und Kuchen<br />

sowie eine weitergehende umfassende gastronomische<br />

Betreuung<br />

- musikalische Umrahmung durch mehrere Jagdhornbläser<br />

- Falkner, Info-Stand Jagd, Jagdhundeschau, Bogenschießen,<br />

Jagdausstatter, Luftgewehrschießen, Jagdhundeausstellung<br />

und -vorführung<br />

- Verkauf von Holzspielzeug und Kunstgewerbeartikeln<br />

sowie Töpferware u. v. m.<br />

- Für unsere Kleinen: Karussell, Kinderschminken,<br />

Specksteinschnitzen, Töpfern sowie weitere zahlreiche<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

Der Eintritt ist <strong>für</strong> alle Besucher kostenfrei.<br />

Forstamt Friedrichsmoor<br />

Schloßallee 9<br />

19306 Friedrichsmoor<br />

Tel.: 038757/23, 853/23 854<br />

Fax: 038757/55625<br />

E-Mail: foa-friedrichsmoor@lfoa-mv.de<br />

Lokales Bündnis <strong>für</strong> Familie -<br />

Parchimer Region informiert:<br />

Erntefest in Wessin<br />

am 04.09.2010<br />

Am Sonnabend, dem 04.09.2010 feiert die Gemeinde Wessin<br />

ihr schon traditionelles Erntefest. Los geht es um 14.00<br />

Uhr mit dem Festumzug durch <strong>das</strong> Dorf in Begleitung der<br />

kleinen Blaskapelle. Am Festplatz angekommen, spielen<br />

die Blasmusiker bei Kaffee und Kuchen und natürlich darf<br />

auch getanzt werden.<br />

Von den Kindern der Musikschule Fröhlich wird ein<br />

kleines Programm vorgeführt. Ab 18.00 Uhr wird mit Gegrilltem<br />

vom Schwein und Bratwurst weiter gefeiert. Um<br />

19.30 Uhr lädt die Gruppe „fact“ zum Tanz bis in den Morgen<br />

ein.<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Gemeinde<br />

sind herzlich eingeladen. Wir wünschen allen Besuchern<br />

viel Spaß!<br />

Das Festkomitee<br />

Foto: Verfasser<br />

Initiative „Seelennahrung M-V“<br />

Zu Hause in der Natur - <strong>für</strong> Erwachsene<br />

Auch im September lädt <strong>das</strong> herrliche Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern vom 08. bis 12.09.2010 zu einigen Tagen<br />

Erholung ein. Ein „Zuhause-Gefühl“ in der Natur erleben<br />

- <strong>das</strong> ist <strong>das</strong> Thema. Es ist ein beträchtlicher Zuwachs an<br />

Lebensqualität und Freiheit, wenn <strong>das</strong> gefühlte Zuhause<br />

sich von ein paar Quadratmetern auf ein paar Quadratkilometer<br />

oder eine ganze Landschaft erweitert. In vielen<br />

indianischen Sprachen bedeutet <strong>das</strong> Wort „Wald“ einfach<br />

„Überfluss“. „Ich bin im Wald zu Hause“ heißt „ich bin<br />

reich“, denn hier gibt es alles, was ich brauche, in Hülle<br />

und Fülle. Diesen Reichtum gilt es wiederzuentdecken.<br />

Es wird auf sanfte Weise so einfache schöne Dinge wie<br />

Feuer machen, Laubhütte bauen, Kräuter sammeln, draußen<br />

kochen usw. zelebriert. Es geht darum, die Sinne weit<br />

zu öffnen, Schönheit und Leben wahrzunehmen, gut <strong>für</strong><br />

sich selbst zu sorgen, aber auch Gefahren rechtzeitig zu<br />

erkennen und zu vermeiden. Zur inneren und äußeren<br />

Heimat zu finden, ist eine Reise, deren Dauer sich nicht<br />

planen lässt. Das Seminar kann Start oder Wegbegleitung<br />

sein. Anmeldung bitte bis zum 03.09.2010, weitere Information<br />

über die Initiative „Seelennahrung-MV.de“, Tel.:<br />

038728/21171 oder per E-Mail: Ingrid.hoffmann@seelennahrung-mv.de<br />

LINUS WITTICH -<br />

Wir sind lokal!<br />

Mit LINUS WITTICH<br />

sind Sie 2010 bestens<br />

lokal informiert.<br />

Hier steckt<br />

Ihre Heimat drin!


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

14<br />

Die Jugendfeuerwehr Goldenbow<br />

sagt Danke<br />

Die Jugendfeuerwehr Goldenbow der Gemeinde Friedrichsruhe<br />

möchte sich ganz herzlich bei allen Eltern und<br />

Sponsoren bedanken, die es ermöglicht haben, <strong>das</strong>s wir<br />

eine so wundervolle Woche in Brüel am „Roten See“ erleben<br />

durften. Bilder gibt es unter www.feuerwehr-goldenbow.npage.de.<br />

N. Vennedey<br />

Jugendwartin<br />

Sonne, Boote, Strand und mehr<br />

Wieder galt es, am ersten Ferienwochenende Sachen zu<br />

packen. Aber nicht nur große Rucksäcke, auch Zelte, Luftmatratzen<br />

und Schlafsäcke mussten getragen werden -<br />

ging es doch wieder auf Kanutour nach Mirow. 24 Schülerinnen<br />

und Schüler unserer Schule einschließlich Betreuer<br />

machten sich auf den Weg zur Kanustation. Auf dem Weg<br />

dorthin wurde noch der Großeinkauf getätigt. Zum Glück<br />

wurde unser Gepäck aber schon abgeholt, denn die drei<br />

Einkaufswagen kosteten einiges an Kraft. Angekommen<br />

bauten wir unsere Zelte auf, bevor der Zeltplatz erkundet<br />

wurde. Hoch im Kurs standen immer <strong>das</strong> Volleyball- und<br />

<strong>das</strong> Fußballfeld. Nach dem Abendessen bekamen wir alle<br />

unsere wohlverdiente Abkühlung im See.<br />

Veranstaltungskalender<br />

In der ersten Nacht wurde sofort die Regenfestigkeit unserer<br />

Zelte getestet - alle bestanden. Bevor es auf große<br />

Tour gehen konnte, musste der Umgang mit einem Canadier<br />

trainiert werden. Anfangs schwankten einige Boote<br />

bedenklich, aber nach etwas Übung konnten alle die<br />

Boote steuern, auf Kommando abbremsen oder auf der<br />

Stelle wenden. Auch der Platzwechsel im Floß wurde von<br />

allen gemeistert.<br />

Foto: Verfasser<br />

Nachmittags wurde <strong>das</strong> Geübte umgesetzt, unsere erste<br />

kleine Tour nach Granzow. Hier wurde wieder gebadet,<br />

Volleyball gespielt oder einfach nur in der Sonne, die es<br />

wirklich gut mit uns meinte, gelegen. Unsere Tagestouren<br />

führten uns zum Großen Kotzower und zum Zotzensee.<br />

Vorbei an Seerosenfeldern, begleitet von Enten- und einer<br />

Schwanenfamilie steuerten wir zwischen beeindruckenden<br />

Jachten hindurch. Natürlich wurde auch die Mittagspause<br />

wieder ausgiebig zum Baden genutzt und die Lunchpakete<br />

wurden geplündert. Abends wurde in überdimensionalen<br />

Töpfen und Pfannen gebraten und gekocht, so<strong>das</strong>s nach den<br />

doch anstrengenden Touren keiner hungern musste.


Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

15<br />

Den Abschluss fand diese Ferienwoche dann in einem<br />

Grillabend. Ein besonderer Dank geht an Katrin, Kathi,<br />

Anja, Alex und Patric, die als Betreuer und Bootsführer<br />

zum Gelingen dieser Fahrt beitrugen und den Schülerinnen<br />

und Schülern eine erlebnisreiche Woche verschafften.<br />

Astrid Rose<br />

Schulsozialarbeit Gymnasium <strong>Crivitz</strong><br />

Aus dem Kultur- und<br />

Vereinsleben der Gemeinde Barnin<br />

Was war los in Barnin<br />

Am 24. Juli fand auf der Seebühne die „Karibiknacht“<br />

statt, los ging es wie immer um 21.00 Uhr. Leider waren<br />

die wirklich heißen Temperaturen ausgerechnet an<br />

diesem Wochenende mehr in der Karibik zu finden. Die<br />

Stimmung war aber trotzdem ganz toll. DJ Thomas Möller<br />

heizte den Besuchern so richtig ein und mit coolen Drinks<br />

und heißen Rhythmen wurde bis nach Mitternacht gefeiert.<br />

Zur nächsten Veranstaltung unter freiem Himmel lud <strong>das</strong><br />

Landgasthaus „Kiek in“ ein. Schon zum 6. Mal fand auf<br />

der Freiluftfläche am Gasthaus die „Wiesennacht“ statt.<br />

Die Gruppe Medium aus <strong>Crivitz</strong> spielte Rock vom Feinsten<br />

und bis zum Ende der Veranstaltung wurde gerockt und<br />

getanzt.<br />

Eine Disco mit Mittelmeer-Urlaubsfeeling gab es dann am<br />

7. August auf der Seebühne, die erste „Italienische Nacht“.<br />

Mit passender Musik von DJ Zeppelin und einer sehr<br />

schön dekorierten Kulisse hatten die Besucher wirklich<br />

<strong>das</strong> Gefühl von Italien mitten in Barnin.<br />

Foto: Verfasser<br />

Gleich am nächsten Tag gab es am See dann Klänge ganz<br />

anderer Art. Der Kulturverein hatte zum Kaffeekonzert<br />

eingeladen und es kamen so viele Gäste, <strong>das</strong>s kurzfristig<br />

noch zusätzliche Bänke und Tische organisiert werden<br />

mussten. Die Barniner Volksmusikanten und die Brüeler<br />

Blasmusiker spielten am Nachmittag drei Stunden lang<br />

teils abwechselnd, teils gemeinsam beliebte und bekannte<br />

Melodien. Zwischendurch erfreute die Volkstanzgruppe<br />

Hohen Viecheln die Gäste mit Mecklenburger Volkstänzen<br />

und amerikanischem Linedance. Durch <strong>das</strong> bunte Programm<br />

führt Jürgen Klabunde mit interessanten Informationen<br />

und lustigen Sprüchen. Wie immer, wenn in Barnin<br />

die Blasmusik spielt, wurde bei Kaffee und Kuchen auch<br />

kräftig <strong>das</strong> Tanzbein geschwungen.<br />

Der rundum gelungenen Veranstaltung tat auch der kurzzeitige<br />

Nieselregen keinen Abbruch. Allen Künstlern, Helfern<br />

und Unterstützern ein herzliches Dankeschön. An<br />

dieser Stelle möchten wir uns <strong>für</strong> die unterschiedlichen Informationen<br />

zur Anfangszeit der Veranstaltung entschuldigen.<br />

WasimSeptember in Barnin los sein wird<br />

Am 11. September feiert die Freiwillige Feuerwehr ihren<br />

140. Geburtstag. Das Fest findet am See statt. Natürlich<br />

sind alle Barninerinnen und Barniner, ob klein oder groß,<br />

herzlich eingeladen. Die Feier beginnt um 11.00 Uhr. Zu<br />

sehen ist eine Schauvorführung der Jugendfeuerwehr, es<br />

wird Technik vorgeführt und <strong>für</strong> <strong>das</strong> leibliche Wohl wird<br />

selbstverständlich auch gesorgt sein.<br />

Schon jetzt möchten wir <strong>das</strong> traditionelle Herbstfeuer am<br />

2. Oktober ankündigen. In diesem Jahr starten wir um<br />

18.45 Uhr mit dem Laternenumzug vom Gemeindehaus<br />

durch <strong>das</strong> Dorf bis zur Badestelle.<br />

Der Vorstand<br />

Eine Seefahrt die ist lustig<br />

Demener Senioren<br />

mit der Weißen Flotte unterwegs<br />

Im Juli 2010 hatten die Demener Senioren ein ganz besonderes<br />

Erlebnis auf dem Wasser. Sie unternahmen eine<br />

Schiffsfahrt mit der Weißen Flotte Schwerin. Das Besondere<br />

daran war, <strong>das</strong>s der Diskotheker Frank-Uwe Brockmöller<br />

diesen Nachmittag gestaltete. Die Senioren fuhren gemeinsam<br />

mit dem Bus nach Schwerin zum Schlossanleger<br />

und bestiegen dort <strong>das</strong> Schiff. In wenigen Minuten waren<br />

alle Plätze besetzt, denn andere Fahrgäste hatten <strong>das</strong>selbe<br />

vor. Vor ihnen hatte Herr Brockmöller seine Musik aufgebaut<br />

und es war auch genug Platz zum Tanzen. Nach der<br />

Begrüßung durch den Unterhalter, der an diesem Tag als<br />

Freizeitkapitän fungierte, wurde durch einige Seemannslieder,<br />

natürlich von allen gesungen, <strong>das</strong> „Ruderblatt gelockert“.<br />

Foto: Verfasser


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

16<br />

So konnte <strong>das</strong> Schiff Fahrt aufnehmen. Während die<br />

Schiffscrew Kaffee und Kuchen servierte, spielte DJ Brocki<br />

leise Musik und <strong>das</strong> Schiff nahm seine Route auf. Es<br />

ging durch den Heidensee, den Innensee, um die Inseln<br />

Kaninchenwerder und Ziegelwerder und am Zippendorfer<br />

Strand vorbei. Nachdem sich alle gestärkt hatten, waren<br />

auch schon die ersten auf der Tanzfläche. Anfangs<br />

tanzten nur einige, es wurden dann aber immer mehr, so<strong>das</strong>s<br />

die Tanzfläche dann immer voll war. Die Musik und<br />

die witzigen Einlagen des DJ trugen zur guten Stimmung<br />

bei. Da <strong>das</strong> Wetter auch sehr angenehm war, saß ein Teil<br />

der Fahrgäste auf dem Oberdeck, sie unterhielten sich und<br />

genossen die frische Luft. Alle waren bester Laune. Nach<br />

drei Stunden ging die Fahrt dann zu Ende. Den fleißigsten<br />

Tänzern gefiel <strong>das</strong> gar nicht so gut. Sie tanzten wirklich so<br />

lange, bis <strong>das</strong> Schiff angelegt hatte. Gemeinsam ging es<br />

mit dem Bus wieder nach Hause. Alle Senioren waren der<br />

Meinung: Das müssen wir unbedingt wiederholen!<br />

Gerda Vogt<br />

Aus dem Kultur- und Vereinsleben<br />

der Gemeinde Friedrichsruhe<br />

Am 25. Juni 2010 eröffnete der Kulturverein Friedrichsruhe<br />

die Außensaison mit einem Kaffee- und Grillnachmittag.<br />

Auf der Terrasse des Gemeindezentrums fanden sich<br />

bei herrlichem Sonnenschein 35 Seniorinnen und Senioren<br />

ein. Yvonne von „Banny‘s Markt“ bediente die Gäste mit<br />

Getränken und leckerer Thüringer Bratwurst. Banny selbst<br />

sorgte <strong>für</strong> die musikalische Unterhaltung, die manchmal<br />

von den lauten und lebhaften Gesprächen übertönt wurde.<br />

So ging ein gemütlicher Nachmittag zu Ende, bei dem<br />

sich alle sehr wohl gefühlt haben.<br />

Der Vorstand<br />

Foto: Verfasser<br />

Wessiner Senioren unternahmen<br />

eine Rundfahrt in Schwerin<br />

Die Wessiner Senioren unternahmen eine Stadt- und Zoo-<br />

Rundfahrt in Schwerin. Wie viele Stadtrundfahrten haben<br />

wir schon erlebt? In Berlin, Paris, Genua, Rom oder sonst<br />

wo, aber noch nie sind wir durch unsere Landeshauptstadt<br />

Schwerin gefahren, obwohl wir sie schon so lange kennen.<br />

Jetzt wurde es aber mal Zeit!<br />

Die Vorsitzende unseres Seniorenvereins, Uschi Wandschneider,<br />

hat diesen Ausflug organisiert. Mit dem Petermännchen-Express<br />

ging die Fahrt bei strahlendem<br />

Sonnenwetter los. Erst hieß es: „Kennen wir doch schon<br />

alles!“ Denkste! Aus der Petermännchen-Perspektive und<br />

mit sehr guten Erklärungen des Reiseleiters sah Schwerin<br />

doch ganz anders aus, eben wie „<strong>für</strong> Touristen“ gemacht.<br />

Kaum zu glauben, unsere schöne Stadt Schwerin sah<br />

ganz neu, viel interessanter und immer besser aus. Herr<br />

Ramptun, unser Fahrer und Reiseleiter, erklärte die Straßen,<br />

Gebäude, Anlagen sowie ihre Geschichten. Ebenso<br />

war es dann im Zoo - wann waren wir zuletzt dort? Ein<br />

„Petermännchen-Kollege“ speziell <strong>für</strong> den Zoo zeigte die<br />

Tiere in ihren Anlagen, erklärte ihre Besonderheiten und<br />

hatte anschaulich eine Sammlung, wie Fellteilchen, Zähne,<br />

Haare und andere authentische Teile direkt zum Anfassen<br />

dabei. Auf dem Markt, es war gerade Markttag, endete<br />

unsere Fahrt. Ein junger, freundlicher Schweriner bot sich<br />

an, uns zu fotografieren, damit wir alle auf dem Foto sein<br />

können. Das haben wir auch nirgends so nett erlebt, danke!<br />

Für uns ist Schwerin noch schöner und lebendiger geworden.<br />

Danke dem Petermännchen-Express.<br />

Else Bös<br />

Foto: Verfasser<br />

Wissenswertes aus <strong>Crivitz</strong><br />

Engagement von Walter Hortig mit der<br />

Eintragung in <strong>das</strong> Ehrenbuch der Stadt<br />

<strong>Crivitz</strong> gewürdigt<br />

Am 08.07.2010 feierte Walter Hortig seinen 70. Geburtstag,<br />

gleichzeitig beging er sein 50-jähriges Geschäftsjubiläum.<br />

Es waren etwa 200 Gäste im „Haus Seeblick“ erschienen,<br />

um ihm die Gratulationen und Glückwünsche zu überbringen.<br />

Vor 50 Jahren hatte Walter Hortig die Gaststätte<br />

von seinem Vater Max übernommen. Familie Hortig setzte<br />

immer alles daran, die Gäste auch in schwierigen Zeiten<br />

stets zufrieden zu stellen. Als gelernter Koch hat Walter<br />

Hortig diese Tradition mit seinem Sohn Maik bis heute<br />

fortgesetzt.


Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

17<br />

Das „Haus Seeblick“ ist als Gaststätte und Hotel weit über<br />

die Stadtgrenzen von <strong>Crivitz</strong> als familiäres Dienstleistungsunternehmen<br />

bekannt und wird gern besucht. Nach der<br />

Wende hat sich Walter Hortig trotz einer hohen betrieblichen<br />

Beanspruchung <strong>für</strong> die Stadt <strong>Crivitz</strong> sehr engagiert<br />

und war in zwei Legislaturperioden ehrenamtlich in der<br />

<strong>Crivitz</strong>er Stadtvertretung tätig. Bei vielen Veranstaltungen<br />

hat er die Stadt <strong>Crivitz</strong> unterstützt, so<strong>das</strong>s wir Herrn Hortig<br />

sehr viel zu verdanken haben. Als Dank wurde <strong>das</strong> große<br />

Engagement von Herrn Hortig zu seinem 70. Geburtstag<br />

mit der Eintragung in <strong>das</strong> Ehrenbuch der Stadt <strong>Crivitz</strong> gewürdigt.<br />

Wir wünschen ihm und seiner Familie alles Gute<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

Foto: U. Rosinke<br />

Richtfest <strong>für</strong> <strong>das</strong> neue Hortgebäude<br />

in <strong>Crivitz</strong><br />

Nachdem die Bauleute mit dem Bau in den letzten Monaten<br />

zügig voran gekommen sind, wurde am 30.07.2010<br />

zum Richtfest <strong>für</strong> den Hortneubau am Standort der Grundschule<br />

<strong>Crivitz</strong> eingeladen. Anwesend waren u. a. eine Kindergruppe<br />

der Kita „Uns Lütten“ mit einem kleinen Programm,<br />

Vertreter der Baubetriebe, der Stadtvertretung und<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong>, der Planer Herr Albers sowie Thomas<br />

Schwarz, MdL. Vom Landkreis Parchim waren Frau Förster,<br />

Herr Pekram und Herr Zwang zugegen. Den Richtspruch<br />

hielt der Zimmermann Stephan Kröger von der Fa.<br />

BJ Bau Schwerin und den letzten Nagel durfte der Bürgermeister<br />

Ulrich Güßmann mit kräftigen Schlägen in <strong>das</strong><br />

Gebälk versenken. Das neue Hortgebäude mit 36 Räumen,<br />

verteilt auf zwei Etagen, wird 200 Hortkindern Platz zum<br />

Wohlfühlen bieten. Baubeginn war im November 2009,<br />

die Grundsteinlegung am 30.04.2010 und die geplante Fertigstellung<br />

soll im Februar 2011 sein. Als Bauherr tritt die<br />

Stadt <strong>Crivitz</strong> auf.<br />

Die Gesamtkosten <strong>für</strong> <strong>das</strong> Hortgebäude belaufen sich auf<br />

ca. 1,3 Mio. Euro, davon 500.000 Euro aus EU-, Bundes- und<br />

Landesmitteln, aus dem Programm der Landesregierung M-V<br />

„Wachstum stärken -Investitionen sichern“ erfolgt eine Förderung<br />

von 639.000 Euro, so<strong>das</strong>s der zu finanzierende Eigenanteil<br />

der Stadt <strong>Crivitz</strong> noch 127.000 Euro beträgt. Den<br />

Bauleuten wurde <strong>für</strong> die fleißige Arbeit gedankt und weiterhin<br />

ein störungsfreier Weiterbau gewünscht. Ein besonderer<br />

Dank galt dem Planungsbüro, Herrn Albers, <strong>für</strong> die Planung<br />

und Baubegleitung sowie allen am Bau Beteiligten.<br />

Foto: Herausgeber<br />

Sport- und Mehrzweckhalle in der<br />

<strong>Crivitz</strong>er Neustadt ist fertig gestellt<br />

Am 25.06.2010 fand die feierliche Übergabe der modernisierten<br />

Sport- und Mehrzweckhalle am Standort der Regionalen<br />

Schule in der <strong>Crivitz</strong>er Neustadt statt. Die umfangreich<br />

modernisierte Sporthalle kann nunmehr uneingeschränkt von<br />

den Schülerinnen und Schülern der Regionalen Schule, den<br />

Kindern der Kita „Uns Lütten“ sowie von den Freizeitsportlern<br />

genutzt werden. Als Vertreter des Innenministeriums<br />

M-V war Herr Vogel anwesend, der die Entwicklung dieser<br />

Sportstätte zu einem ansprechenden Sportkomplex würdigte.<br />

Herr Matschoß, stellvertretender Landrat des Landkreises Parchim,<br />

wies auf die zunehmende Bedeutung modernisierter<br />

Sportstätten hin. Herr Hempel vom Planungsbüro Hempel &<br />

Kreße aus Grevesmühlen führte den Anwesenden die einzelnen<br />

Funktionen in der Dreifelder-Sporthalle vor. Der Schulleiter<br />

der Regionalen Schule, Herr Dr. Dähn, bedankte sich<br />

im Namen aller Schülerinnen und Schüler <strong>für</strong> die neue Sporteinrichtung.<br />

Foto: Herausgeber<br />

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Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

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Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

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Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

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Im Februar 2009 wurde mit dem Bau begonnen, es waren<br />

17 Gewerke ausgeschrieben. Die Gesamtkosten belaufen<br />

sich auf 1,87 Mio. Euro, wovon 1,0 Mio. Euro als<br />

Sonderbedarfszuweisung durch <strong>das</strong> Innenministerium M-V<br />

zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin wurden im Rahmen<br />

energetischer Modernisierungsmaßnahmen 293.000<br />

EUR und aus der Sportstättenförderung 75.000 Euro vom<br />

Landesförderinstitut M-V ausgereicht. Während der Bauarbeiten<br />

kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen. Um<br />

die geforderten energetischen Werte der Wärmedämmung<br />

zu erreichen, war die komplette Erneuerung des Hallendaches<br />

notwendig. Die Halle ist mit hochmoderner Steuerungstechnik<br />

(Lichtsteuerung, Lüftungstechnik, Sicherheitstechnik)<br />

ausgestattet. Es wurden alle Sportgeräte erneuert<br />

und <strong>für</strong> die Zuschauer ist eine moderne Tribünenausstattung<br />

vorhanden. Die Stadt <strong>Crivitz</strong> hat sich ausdrücklich bei<br />

allen „Fördermittelgebern“ <strong>für</strong> die großzügige Unterstützung<br />

bedankt. Die Stadt <strong>Crivitz</strong> allein hätte nie die Hallenmodernisierung<br />

in diesem Umfang und in dieser kurzen<br />

Zeit realisieren können. Mit dieser neuen Sporthalle sind<br />

<strong>für</strong> die Zukunft der Schülerinnen und Schüler sowie den<br />

Freizeitsport beste Voraussetzungen gegeben, sich aktiv<br />

sportlich zu betätigen. Um diese neue moderne Sportstätte<br />

möglichst lange in diesem guten Zustand zu erhalten,<br />

bittet die Stadt <strong>Crivitz</strong> darum, <strong>das</strong>s die Hallenordnung von<br />

allen Nutzern eingehalten wird.<br />

U. Güßmann<br />

Bürgermeister<br />

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Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

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Verbrauchertipps


Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />

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