Planfeststellung für das Bauvorhaben „SPNV-Strecke ... - Amt Crivitz
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Jahrgang 15<br />
Freitag,<br />
den 27. August 2010<br />
Nummer 8<br />
<strong>Amt</strong>sinformationen 2<br />
Öffentliche Bekanntmachungen 2<br />
<strong>Amt</strong>liche Mitteilungen 8<br />
Wir gratulieren 10<br />
Termine und Veranstaltungen 11<br />
Rund um<br />
CRIVITZ<br />
<strong>Amt</strong>liches Bekanntmachungs- und<br />
Informationsblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />
mit den Gemeinden Barnin, Bülow, <strong>Crivitz</strong>, Demen,<br />
Friedrichsruhe, Göhren, Tramm, Wessin, Zapel<br />
Denkmalgeschützte Objekte im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Crivitz</strong>:<br />
Die Kirche in Frauenmark<br />
Fotos: Verfasser<br />
Inhalt:<br />
Veranstaltungskalender 14<br />
Schul- und<br />
Jugendnachrichten 14<br />
Vereinsarbeit 15<br />
Wissenswertes 16
Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
2<br />
Denkmalgeschützte Objekte im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Crivitz</strong><br />
Die Kirche in Frauenmark<br />
Die Kirche in Frauenmark ist über 750 Jahre alt. Dendrochronologen haben an den Eichenbalken im Glockenturm<br />
ihr Alter aus dem Jahre um 1248 ermittelt. Das bodenständige Baumaterial aus Feldsteinen wurde damals <strong>für</strong> den<br />
Bau der Kirche mühsam zusammengesammelt und formgerecht bearbeitet. Der Denkmalpfleger Herr Johannes Voß<br />
hat uns in einer kurzen Schrift die wichtigsten Informationen zur Kirche in Frauenmark übermittelt. Dieses kleine<br />
Faltblatt liegt in der Kirche zum Nachlesen aus. Am Ende dieser Schrift schreibt Herr Voß „Die Kirche braucht<br />
immer wieder Menschen, die diesen Raum lieben und seine gebaute Hülle pflegen und erhalten.“ Einer dieser<br />
Menschen ist Herr K. Peßner, der in der Kirchgemeinde ehrenamtlichen Küsterdienst leistet und darüber hinaus zu<br />
ihrem Erhalt selbst viel „Hand anlegt“. In dem Gespräch mit Herrn Peßner <strong>für</strong> diesen Beitrag wird sein ganzes Engagement<br />
<strong>für</strong> diese Kirche deutlich. Er erzählt uns die Umgestaltung des Altarraumes, die Ende der 60er-Jahre vom<br />
damaligen Pastor Cyranke mit der Kirchgemeinde beschlossen wurde. Die überdeckte weiße Wandfarbe wurde<br />
entfernt. Die Wandmalerei ist wieder freigelegt worden. Dabei zeigt eine Malerei zwei Engel, die ein mit Edelsteinen<br />
besetztes Gemmenkreuz tragen. Ein anderes Bild am Triumphbogen zeigt einen Reiter. Ist es der heilige Martin<br />
oder ist es der Stifter dieser Kirche, Hermann von Dargun? Die einzelnen gemalten Kreuze sind wahrscheinlich als<br />
Bischofsweihe dargestellt. Der Bildhauer Herr Schmiedel hat den Altarraum neu und in schlichter Form gestaltet.<br />
Das Kruzifix, der Taufstein, die Kanzel und ein Sitzblock sind in schlichtem Grau und in Beton gehalten. Das im<br />
Hintergrund farbig leuchtende Betonglasfenster sammelt auch abends noch <strong>das</strong> letzte Restlicht ein und lässt es in<br />
vielen Farben leuchten. Von den im Glockenturm ehem. vorhandenen zwei Glocken ist eine in den Kriegsjahren<br />
zur Produktion von Waffen umgeschmolzen worden.<br />
H.-J. Heine<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong><br />
Telefon: 03863/54540<br />
Fax: 03863/333577<br />
E-Mail: info@amt-crivitz.de<br />
Homepage: www.amt-crivitz.de<br />
Öffnungszeiten<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger<br />
Absprache!<br />
Beschlussbekanntmachungen<br />
Gemeindevertretersitzung Tramm am 17.06.2010<br />
08/10 Grenzfestsetzung zwischen den Grundstücken<br />
Molkereistraße 13 und 15<br />
09/10 Mietangelegenheit<br />
10/10 Mietangelegenheit<br />
Gemeindevertretersitzung Friedrichsruhe<br />
am 29.07.2010<br />
09/10 Genehmigung von zwei über- bzw. außerplanmäßigen<br />
Ausgaben im HH-Jahr 2009<br />
10/10 Jahresrechnung 2009 sowie die Entlastung des<br />
Bürgermeisters aus dem HH-Jahr 2009<br />
11/10 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
<strong>für</strong> den Ausbau der Straße „Am Bahnhof“<br />
12/10 Satzung über die Erhebung von Gebühren <strong>für</strong> die<br />
Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen<br />
und Plätzen<br />
13/10 Auftragsvergabe zum <strong>Bauvorhaben</strong> „Bahnhofstra-<br />
ße“ und „Schmiedestraße“<br />
14/10 Grundstücksveräußerung Gemarkung Friedrichs-<br />
ruhe, Flur 2, Flurstück 270/2<br />
15/10 Grundstücksveräußerung Gemarkung Frauen-<br />
mark, Flur 1, Flurstück 191/2 und 191/1<br />
Stadtvertretersitzung <strong>Crivitz</strong> am 26.07.2010<br />
31/10 Benutzungs- und Entgeltsatzung <strong>für</strong> Sportstätten<br />
der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />
42/10 Überplanmäßige Ausgabe im Bereich Brand-<br />
schutz<br />
43/10 Städtebauliche Erneuerung <strong>Crivitz</strong> „Altstadt“:<br />
Außerplanmäßige Ausgabe <strong>für</strong> Gutachterhonorar<br />
44/10 Außerplanmäßige Ausgabe <strong>für</strong> Finanzierung der<br />
Breitbandversorgung in den Ortslagen Muchel-<br />
witz, Augustenhof, Gädebehn, Kladow und Bast-<br />
horst<br />
45/10 Auftragsvergabe <strong>für</strong> die Breitbandversorgung in<br />
den Ortslagen<br />
<strong>Amt</strong>sausschusssitzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />
am 16.08.2010<br />
04/10 Personalangelegenheit<br />
05/10 Personalangelegenheit<br />
06/10 Personalangelegenheit
Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
3<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />
Benutzungs- und Entgeltsatzung<br />
<strong>für</strong> Sportstätten der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung <strong>für</strong><br />
<strong>das</strong> Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 08.<br />
Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205 ff.), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl.<br />
M-V S. 687, 719), i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der<br />
Neufassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146 ff.),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember<br />
2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) hat die Stadtvertretung<br />
<strong>Crivitz</strong> am 26.07.2010 nachfolgende Benutzungs- und<br />
Entgeltsatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Nutzungsgegenstand<br />
Die Stadt <strong>Crivitz</strong> erlässt die Benutzungs- und Entgeltsatzung<br />
<strong>für</strong> die Sportstätten, dazu gehören:<br />
- die Sporthalle der Regionalen Schule <strong>Crivitz</strong> (Neustadt).<br />
- der Sportplatz der Regionalen Schule <strong>Crivitz</strong> (Neustadt)<br />
- der Sportplatz am Geschwister-Scholl-Platz<br />
- die Sporthalle am Geschwister-Scholl-Platz<br />
- die Sporthalle Grundschule<br />
- der Sportplatz an der Grundschule mit Minifußballfeld<br />
- Trainingslager von Sportgruppen.<br />
§ 2<br />
Allgemeines<br />
(1) Die Stadt <strong>Crivitz</strong> überträgt dem <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, Fachbereich<br />
Kultur, die Verwaltung der Sportstätten der Stadt <strong>Crivitz</strong>.<br />
Nutzer von Sportstätten sind neben der Schule Vereine<br />
oder Verbände sowie juristische und private Personen.<br />
(2) Sportstätten werden nach einem Hallenbelegungsplan und<br />
auf schriftlichen Antrag eines Nutzers vergeben, soweit nicht Belange<br />
der Stadt <strong>Crivitz</strong> beeinträchtigt und die Räume nicht <strong>für</strong><br />
eigene Veranstaltungen der Stadt <strong>Crivitz</strong> benötigt werden. Hallenbelegungspläne<br />
sind in den Sporthallen bekannt zu machen.<br />
Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.<br />
(3) Der Nutzer legt einen Verantwortlichen <strong>für</strong> jede Sportgruppe/Veranstaltung<br />
fest. Bei groben oder wiederholten<br />
Verstößen gegen die Benutzungssatzung können der<br />
Nutzer oder einzelne Personen von der Benutzung ausgeschlossen<br />
werden.<br />
(4) Durch die Sportplatzwarte/Hausmeister sind Hallenbücher<br />
zu führen, in die alle Veranstaltungen, außer dem<br />
regulären Schulunterricht, durch den Verantwortlichen des<br />
Nutzers einzutragen sind. In der Unterrichtszeit hat der<br />
Schulleiter <strong>das</strong> Hausrecht.<br />
§ 3<br />
Art der Benutzung<br />
(1) Die Sportstätten dienen vorrangig dem lehrplanmäßigen<br />
Unterricht der Grundschule „Fritz Reuter“, der Regionalen<br />
Schule <strong>Crivitz</strong> sowie des Gymnasiums „Am<br />
Sonneberg“, nachrangig dem Vereins-, Betriebs- und Freizeitsport<br />
<strong>für</strong> die Durchführung des Übungsbetriebes und<br />
sportlichen Veranstaltungen. Im Weiteren gilt die Nutzungsvereinbarung<br />
zwischen der Stadt <strong>Crivitz</strong> und dem<br />
Landkreis Parchim <strong>für</strong> den Schulsportbetrieb des Gymnasiums.<br />
Sportarten, die zu einer Beschädigung der Sporthalle<br />
führen, sind nicht gestattet.<br />
(2) Die Sportstätten können auch <strong>für</strong> kulturelle sowie <strong>für</strong><br />
gemeinnützige Veranstaltungen genutzt werden, soweit<br />
dies aufgrund der Beschaffenheit der Einrichtung der jeweiligen<br />
Räumlichkeit möglich ist. Das Betreten und die<br />
Benutzung der Sporthallen durch Schulklassen, Übungsund<br />
Trainingsgruppen ist nur unter Leitung von Lehrern und<br />
Übungsleitern bzw. des Verantwortlichen des Nutzers gestattet.<br />
(3) Die Überlassung einer Sportstätte schließt die Benutzungsmöglichkeit<br />
der jeweiligen Einrichtungen, der Nebenräume,<br />
Sanitär- und Umkleideräume und der sich auf<br />
bzw. in der Sportstätte befindlichen Sportgeräte ein, sofern<br />
diese nicht besonders verwahrt oder <strong>das</strong> Nutzungsrecht<br />
von der Schule, einem Verein oder der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />
ausdrücklich ganz oder teilweise ausgeschlossen wird. Bei<br />
einer jeweiligen 1/3 Nutzung der Sporthalle Neustadt werden<br />
die Umkleideräume anteilig genutzt.<br />
(4) In der Sporthalle Neustadt ist der SV <strong>Crivitz</strong> und in<br />
der Sporthalle am Geschwister-Scholl-Platz ist die SG Einheit<br />
<strong>Crivitz</strong> <strong>für</strong> die zugewiesenen Räume verantwortlich.<br />
Andere Vereine der Stadt <strong>Crivitz</strong> dürfen diese Räume in<br />
Abstimmung mit nutzen. Der zugewiesene Raum am Begegnungsbereich<br />
in der Sporthalle Neustadt kann durch<br />
alle Nutzer mitgenutzt werden. Der Sportplatzwart ist über<br />
jegliche Nutzung der Vereinsräume durch den verantwortlichen<br />
Verein zu informieren.<br />
§ 4<br />
Benutzungszeit<br />
(1) Die Benutzungszeiten werden zwischen dem Nutzer<br />
und dem <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> festgelegt. Bei Uneinigkeit entscheidet<br />
der Bürgermeister der Stadt <strong>Crivitz</strong>. Bei Nichtwahrnehmung<br />
oder Änderung der Nutzungszeit ist <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> unverzüglich<br />
zu informieren.<br />
(2) Die Sportstätten stehen <strong>für</strong> außerschulische Veranstaltungen<br />
in der Regel bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Ausnahmen<br />
kann <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> im Einzelfall nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen zulassen. An Sonnabenden sowie an Sonn- und<br />
Feiertagen wird die Sportstätte bevorzugt <strong>für</strong> Wettkämpfe<br />
vergeben.<br />
(3) In die genehmigte Benutzungszeit ist die Zeit <strong>für</strong> Aufräumen<br />
bzw. Waschen, Duschen und Umkleiden eingeschlossen.<br />
Die jeweilige Veranstaltung ist deshalb so<br />
rechtzeitig zu beenden, <strong>das</strong>s die Sportstätte mit Ablauf der<br />
Benutzungszeit von den Nutzern und den Veranstaltungsteilnehmern<br />
sowie Besuchern geräumt ist.<br />
(4) Die Benutzungszeit ist bei Sportstätten in <strong>das</strong> ausliegende<br />
Hallenbuch durch den Nutzer einzutragen und wird<br />
durch den Sportplatzwart gegengezeichnet. Diese Unterlagen<br />
dienen als Kontrolle <strong>für</strong> die Hallengenehmigung und<br />
des Nachweises des Nutzers <strong>für</strong> die Hallennutzung.<br />
§ 5<br />
Rücknahme von Genehmigungen<br />
<strong>für</strong> einmalige Nutzungen<br />
(1) Das <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> ist berechtigt, die Genehmigung zurückzunehmen,<br />
wenn<br />
a) die vom Nutzer zu erbringenden Zahlungen nicht<br />
rechtzeitig entrichtet worden sind;<br />
b) die sonstigen sich aus dieser Satzung ergebenden oder<br />
vertraglich übernommenen Verpflichtungen durch den<br />
Nutzer nicht erfüllt werden;<br />
c) durch die Nutzung eine Störung der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens<br />
der Stadt <strong>Crivitz</strong> zu be<strong>für</strong>chten ist.
Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
4<br />
(2) Macht <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch,<br />
so erwächst dem Nutzer kein Entschädigungsanspruch<br />
gegenüber dem Vermieter.<br />
(3) Führt der Nutzer keine Veranstaltung ohne Abmeldung<br />
der beantragten Nutzungszeit durch, so bleibt er zur Zahlung<br />
des Nutzungsentgeltes verpflichtet.<br />
§ 6<br />
Rücknahme von Genehmigungen<br />
der laufenden Nutzung<br />
(1) Werden Räume zur laufenden Nutzung überlassen, so<br />
kann die Genehmigung der Nutzung von beiden Parteien<br />
beendet werden, wenn eine Einvernehmlichkeit besteht.<br />
(2) Darüber hinaus ist <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> zur Rücknahme der<br />
Genehmigung berechtigt, wenn<br />
a) die vom Nutzer zu erbringenden Zahlungen nicht<br />
rechtzeitig entrichtet worden sind;<br />
b) durch die Veranstaltungen eine Störung der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung<br />
des Ansehens der Stadt <strong>Crivitz</strong> zu be<strong>für</strong>chten ist;<br />
c) die sonstigen, sich aus dieser Satzung ergebenden oder<br />
vertraglich übernommenen Verpflichtungen durch den<br />
Nutzer nicht erfüllt werden;<br />
d) die überlassenen Räume <strong>für</strong> Aufgaben der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />
dringend benötigt werden.<br />
§ 7<br />
Beginn und Beendigung von Veranstaltungen<br />
(1) Die bereitgestellten Räume dürfen nur <strong>für</strong> die bewilligte<br />
Zeit und <strong>für</strong> den im Antrag angegebenen Zweck benutzt<br />
werden. Jede Abweichung von der vereinbarten Nutzung,<br />
insbesondere jede Änderung der Benutzung in der<br />
Person des Antragstellers, sind dem <strong>Amt</strong> vor der Veranstaltung<br />
mitzuteilen.<br />
(2) Die bereitgestellten Räumlichkeiten sind dem Nutzer vor<br />
jeder Erstbenutzung durch den Sportplatzwart zuzuweisen.<br />
§ 8<br />
Aufsicht<br />
(1) Der Nutzer hat dem <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> bei der Antragstellung<br />
die <strong>für</strong> die Durchführung der Veranstaltung verantwortliche<br />
volljährige Person anzugeben. Diese Person hat in<br />
der Nutzungszeit ständig anwesend zu sein.<br />
(2) Den Beauftragten der Stadt <strong>Crivitz</strong> und dem Sportplatzwart<br />
ist der Zutritt zu den Veranstaltungen jederzeit zu gestatten.<br />
Sie sind berechtigt, die Abstellung von Ordnungswidrigkeiten<br />
zu verlangen, Platzverweise auszusprechen,<br />
aber auch Veranstaltungen bei Zuwiderhandlung gegen<br />
diese Benutzerordnung bzw. bei Gefährdung der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung abzusagen.<br />
(3) Beschädigungen an und in der Sporthalle, sowie an den<br />
Geräten sind dem Hallenwart unverzüglich zu melden.<br />
(4) Bei Veranstaltungen mit Zuschauern ist zu beachten,<br />
<strong>das</strong>s diese sich nur im Zuschauerbereich (Tribünen) aufhalten.<br />
Entsprechend der Zuschauerzahl sind durch den<br />
Nutzer ausreichend Ordnungskräfte einzusetzen, bei Großveranstaltungen<br />
zusätzlich Sanitätskräfte.<br />
(5) Alle Besucher und Nutzer sind in geeigneter Weise<br />
von dieser Satzung bzw. in verkürzter Form auf die Hallenordnung<br />
hinzuweisen.<br />
(6) Die Stadt <strong>Crivitz</strong> kann bei Nichtbefolgung dieser Satzung<br />
und der Hausordnung eine Veranstaltung absagen,<br />
<strong>das</strong> gilt auch <strong>für</strong> zukünftige Veranstaltungen. Der Hallenwart<br />
kann selbstständig Ordnungsbehörden in besonderen<br />
Situationen anfordern.<br />
§ 9<br />
Sicherheitsvorschriften<br />
(1) Alle ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften<br />
sind zu beachten. Der Nutzer hat sich kundig zu machen,<br />
insbesondere über Zugangswege und Notausgänge. Die in<br />
den Sportstätten vorhandenen Geräte und Ausrüstungsgegenstände<br />
dürfen ohne Einwilligung des Sportplatzwartes<br />
nicht technisch verändert werden. Entstandene Gefahrenquellen<br />
sind in <strong>das</strong> Hallenbuch einzutragen.<br />
(2) Die Belegung der Sportstätten über die zugelassene<br />
Höchstbesucherzahl hinaus ist unzulässig. In der Sporthalle<br />
Neustadt ist die Besucherzahl von 300 Personen erlaubt.<br />
(3) Das Hantieren mit offenem Feuer ist strengstens untersagt.<br />
Das Rauchen ist in der Sporthalle verboten. Weitere<br />
Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.<br />
§ 10<br />
Behandlung der Einrichtungen<br />
(1) Gebäude, Mobiliar und technische Geräte sind schonend<br />
und pfleglich zu behandeln.<br />
(2) Technische Ausstattungsgegenstände und andere unter<br />
Verschluss gehaltene Ausstattungen dürfen nur mit Einwilligung<br />
des Sportplatzwartes benutzt werden.<br />
(3) Übergebene Schlüssel sind personenbezogen und nicht<br />
an Dritte übertragbar, jeder Schlüssel ist zur Identifizierung<br />
zu nummerieren. Bei der Ausgabe quittiert der Schlüsselinhaber<br />
und zeichnet durch seine Unterschrift die Belehrung<br />
über die Schlüsselberechtigung. Nachschlüssel sind nur<br />
durch <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> zu beauftragen.<br />
(4) Bauliche Veränderungen der Räume bedürfen der Zustimmung<br />
der Stadt <strong>Crivitz</strong>. Zusätzliche technische Ausrüstungen,<br />
die nicht im Zusammenhang mit sportlichen und<br />
sonstigen Veranstaltungen stehen, sind durch den Bürgermeister<br />
zu genehmigen.<br />
(5) Der Nutzer sorgt <strong>für</strong> ein Notfallhandy.<br />
(6) Die Sportspielflächen in den Sporthallen dürfen nur in<br />
Turnschuhen mit nicht färbenden Sohlen oder barfuß betreten<br />
werden. Die Turnschuhe sind erst in den Umkleideräumen<br />
anzuziehen. In der Sporthalle Neustadt ist der<br />
Schuhwechsel im Schwarz-Weiß-Bereich durchzuführen.<br />
(7) Beschädigungen an und in den Sportstätten, dem Mobiliar<br />
und den überlassenen Gegenständen sind grundsätzlich<br />
in <strong>das</strong> Hallenbuch einzutragen.<br />
(8) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.<br />
(9) Eine Veränderung oder Neuanschaffung der in den<br />
Sportstätten aufgestellten Einrichtungs- und Sportgegenstände<br />
darf nur mit Zustimmung oder Auflagen des Sportplatzwartes<br />
vorgenommen werden.<br />
(10) Der Einsatz von Wachs <strong>für</strong> Handballpunktspielen<br />
wird vom Veranstalter in wasserlöslicher Form bereitgestellt.<br />
Im Trainingsbetrieb ist der Einsatz von Wachs nicht<br />
gestattet.<br />
(11) Für die Entsorgung des Mülls bei Veranstaltungen<br />
oder Punktspielen ist der Nutzer verantwortlich.<br />
(12) Die Versorgung mit Speisen und Getränken bei Veranstaltungen<br />
ist nur in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Räumen<br />
gestattet. Der Nutzer trägt die Verantwortung und hat sich<br />
an den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Gewerbe-<br />
und Gesundheitsrecht zu halten. Bei nicht geordnetem<br />
Umgang bei der Versorgung hat der Nutzer bei Aufforderung<br />
durch einen Verantwortlichen der Stadt <strong>Crivitz</strong>,<br />
die Versorgung sofort einzustellen. Jeglicher Umgang mit<br />
Glasflaschen ist nicht zulässig.
Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
5<br />
(13) Nach einer Veranstaltung bzw. Nutzung einer Sportstätte<br />
hat der Nutzungsverantwortliche die Anlage abzuschließen.<br />
Das gilt auch dann <strong>für</strong> die Sporthalle Neustadt, wenn <strong>das</strong> Panikschloss<br />
nachdem ersten Abschließen neu betätigt wurde.<br />
(14) Der letzte Nutzer schaltet in der Sporthalle Neustadt<br />
die Sicherheitsanlage scharf. Fällt die Nutzung aus, ist unbedingt<br />
der diensthabende Hallenwart zu informieren.<br />
(15) In der Sporthalle Neustadt ist im Schulbetrieb und bei<br />
Trainingszeiten <strong>das</strong> Netz zum Eingangsbereich herunterzulassen<br />
und die Beleuchtung auf Training zu stellen.<br />
§ 11<br />
Haftung und Versicherung<br />
(1) Der Sporthallenwart übergibt die Sportstätte bei der<br />
Erstbenutzung dem Nutzer in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand. Der Nutzer prüft vor Benutzung die Sportstätte<br />
und die Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit<br />
<strong>für</strong> den vorgesehenen Verwendungszweck und stellt<br />
durch den Verantwortlichen des Nutzers sicher, <strong>das</strong>s<br />
schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden.<br />
(2) Der Nutzer haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die der Stadt <strong>Crivitz</strong> an<br />
den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen<br />
durch die Nutzung entstehen. Schäden, die auf normalem Verschleiß<br />
beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt<br />
bleibt auch die Haftung der Stadt <strong>Crivitz</strong> als Grundstückseigentümerin<br />
<strong>für</strong> den sicheren Bauzustand von Gebäuden.<br />
(3) Der Nutzer stellt die Stadt <strong>Crivitz</strong> von etwaigen Haftungsansprüchen<br />
seiner Bediensteten oder Beauftragten,<br />
den Besuchern seiner Veranstaltungen und sonstigen Dritten<br />
<strong>für</strong> Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung<br />
der überlassenen Sportstätte, Räume und Geräte sowie der<br />
Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.<br />
(4) Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche<br />
gegen die Stadt <strong>Crivitz</strong> und <strong>für</strong> den Fall der eigenen Inanspruchnahme<br />
auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen<br />
gegen die Stadt <strong>Crivitz</strong> und deren Bediensteten<br />
oder Beauftragten.<br />
(5) Der Nutzer hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende<br />
Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch<br />
die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Ein vom Landessportbund<br />
<strong>für</strong> seine Mitglieder abgeschlossener Versicherungsvertrag<br />
erfüllt diese Bedingung.<br />
(6) Auf Verlangen der Stadt hat der Nutzer die Versicherungspolice<br />
vorzulegen sowie die Prämienzahlung nachzuweisen.<br />
§ 12<br />
Benutzungsentgelte<br />
Die Benutzungsentgelte sind nachfolgend je Stunde angegeben,<br />
die Abrechnung erfolgt je angebrochene halbe Stunde.<br />
Die Benutzungsentgelte betragen:<br />
01.08.2010 bis ab<br />
31.03.2011 01.04.2011<br />
(1) Sporthalle Neustadt<br />
Nutzung der ganzen<br />
Halle 7,50 EUR 24,00 EUR<br />
Nutzung 2/3 Halle 7,50 EUR 16,00 EUR<br />
Nutzung 1/3 Halle 7,50 EUR 8,00 EUR<br />
Tagespauschale<br />
(nur ganze Halle) - 100,00 EUR<br />
Fitnessraum 7,50 EUR 10,00 EUR<br />
Tagespauschale <strong>für</strong> 150,00 EUR 150,00 EUR<br />
nicht ortsansässige<br />
Vereine und Sportgruppen<br />
(8.00 bis 17.00 Uhr)<br />
danach 20,00 EUR/Std. 20,00 EUR/Std.<br />
(2) Sportplatz Geschwister-Scholl-Platz<br />
Nutzung des Platzes 7,50 EUR 24,00 EUR<br />
Tagespauschale - 100,00 EUR<br />
Tagespauschale <strong>für</strong> 150,00 EUR 150,00 EUR<br />
nicht ortsansässige<br />
Vereine und Sportgruppen<br />
(8.00 bis 17.00 Uhr)<br />
danach 20,00 EUR/Std. 20,00 EUR/Std.<br />
(3) Sporthalle Grundschule<br />
Sporthalle Geschwister-Scholl-Platz<br />
Sportplatz Neustadt<br />
Nutzung der Sportstätte 7,50 EUR 8,00 EUR<br />
Tagespauschale 40,00 EUR 40,00 EUR<br />
Tagespauschale <strong>für</strong><br />
nicht ortsansässige 100,00 EUR 100,00 EUR<br />
Vereine und Sportgruppen<br />
(8.00 bis 17.00 Uhr)<br />
danach 20,00 EUR/Std. 20,00 EUR/Std.<br />
(4) Trainingslager:<br />
Zusätzlich der Sportstättengebühr werden <strong>für</strong> Übernachtungen<br />
in Gebäuden der Stadt <strong>Crivitz</strong> (Hort, Schule, Kindertagesstätte<br />
oder Sporthalle) im Rahmen eines Trainingslagers<br />
eine pauschale Gebühr von 1,00 EUR je<br />
Teilnehmer und Nacht berechnet.<br />
(5) Mit dem Benutzungsentgelt sind die üblichen Kosten<br />
<strong>für</strong> die Abnutzung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung<br />
der benutzten Sportstätten sowie der dazugehörenden sanitären<br />
Einrichtungen und Verkehrsflächen abgegolten.<br />
Dies gilt nicht <strong>für</strong> Veranstaltungen, die gewerblichen Charakter<br />
tragen oder über <strong>das</strong> übliche Maß der Benutzung<br />
der betreffenden Sportstätten hinausgehen. Für diese Veranstaltungen<br />
legt der Bürgermeister ein Entgelt fest.<br />
§ 13<br />
Befreiung von Entgeltzahlungen<br />
(1) Kein Entgelt wird erhoben<br />
a) <strong>für</strong> Veranstaltungen der Stadt <strong>Crivitz</strong>;<br />
b) <strong>für</strong> Kinder- und Jugendsport (bis zum vollendeten 17.<br />
Lebensjahr).<br />
§ 14<br />
Fälligkeit<br />
(1) Das Nutzungsentgelt ist mit Erteilung der Sportstättengenehmigung<br />
fällig.<br />
(2) Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen.<br />
(3) Das Entgelt ist vom Nutzer vor Beginn der Veranstaltung<br />
bei der <strong>Amt</strong>skasse oder durch Überweisung auf <strong>das</strong><br />
Konto des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> zu entrichten. Der Nachweis der<br />
Überweisung ist nach Aufforderung dem Sporthallenwart<br />
oder dem Beauftragten der Stadt <strong>Crivitz</strong> vorzuzeigen.<br />
(4) Beim Ausbleiben der Zahlung des Nutzungsentgeltes<br />
vor Beginn der Nutzung von Sportstätten kann die Sportstättengenehmigung<br />
widerrufen werden.<br />
(5) Bei jeglichem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen<br />
durch <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> berechnet.<br />
§ 15<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der<br />
Schriftform.<br />
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungsund<br />
Entgeltsatzung ungültig werden, so hat dies keinen<br />
Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.<br />
(3) Bestehende Vereinbarungen über die Nutzung <strong>für</strong> den<br />
Schulsport werden von dieser Satzung nicht berührt.
Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
6<br />
§ 16<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
(2) Die Satzung vom 25.11.2005, Beschluss-Nr. 95/05, tritt<br />
außer Kraft.<br />
Die Benutzungs- und Entgeltsatzung <strong>für</strong> Sportstätten<br />
der Stadt <strong>Crivitz</strong> wurde der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
des Landkreises Parchim zur Kenntnis gegeben.<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrensu.<br />
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese<br />
Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung<br />
des Landes M-V nur innerhalb eines Jahres<br />
geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht <strong>für</strong> die<br />
Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />
<strong>Crivitz</strong>, 28.07.2010<br />
Korrektur der<br />
Benutzungsgebührensatzung<br />
der Gemeinde Zapel <strong>für</strong> die<br />
gemeindeeigene Trauerhalle<br />
Die in Rund um <strong>Crivitz</strong> Heft 07/10 veröffentlichte Satzung<br />
wird im § 5 - Durchführung der Trauerfeiern - Abs. 2 wie<br />
folgt berichtigt:<br />
„Die Reinigung der Räumlichkeiten ist nach der Nutzung<br />
durch den Nutzungsberechtigten vorzunehmen. Nach spätestens<br />
zwei Tagen hat die Schlüsselrückgabe zu erfolgen.“<br />
Benutzungsgebührensatzung<br />
der Gemeinde Zapel <strong>für</strong> die<br />
gemeindeeigene Trauerhalle<br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung <strong>für</strong><br />
<strong>das</strong> Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 08.<br />
Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205 ff.), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl.<br />
M-V S. 687, 719), i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der<br />
Neufassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146 ff.),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember<br />
2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) hat die Gemeindevertretung<br />
der Gemeinde Zapel am 29.06.2010 nachfolgende<br />
Benutzungsgebührensatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
Für die Benutzung der <strong>für</strong> Trauerfeiern bestimmten Halle<br />
der Gemeinde Zapel werden Gebühren nach dieser Satzung<br />
und dem nachfolgenden Gebührentarif erhoben.<br />
§ 2<br />
Gebührenhöhe<br />
Für die Nutzung der Trauerhalle Zapel einschließlich der<br />
Ausstattung wird eine Gebühr in Höhe von 75,00 EUR erhoben.<br />
§ 3<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Die Benutzungsgenehmigung ist beim Bürgermeister<br />
der Gemeinde Zapel zu beantragen. Es ist ein Nutzungsvertrag<br />
abzuschließen.<br />
(2) Die Benutzungsgebühr wird von demjenigen geschuldet, der<br />
den <strong>für</strong> Benutzung erforderlichen Nutzungsvertrag in eigenen<br />
oder fremden Namen unterzeichnet sowie von demjenigen, in<br />
dessen Namen der Antrag gestellt wird (Nutzungsberechtigter).<br />
(3) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, haften sie als<br />
Gesamtschuldner.<br />
§ 4<br />
Fälligkeit der Gebühren<br />
(1) Die Benutzungsgebühr wird mit der Unterzeichnung<br />
des Nutzungsvertrages fällig.<br />
(2) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb von 4Wochen<br />
auf <strong>das</strong> Konto des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> zu Gunsten der Gemeinde<br />
Zapel zu entrichten oder in der <strong>Amt</strong>skasse einzuzahlen.<br />
§ 5<br />
Durchführung der Trauerfeiern<br />
(1) Die Trauerfeiern können in dem da<strong>für</strong> vorgesehenen<br />
Raum abgehalten werden.<br />
(2) Die Reinigung der Räumlichkeiten ist nach der Nutzung<br />
durch den Nutzungsberechtigten vorzunehmen. Nach<br />
spätestens zwei Tagen hat die Schlüsselrückgabe zu erfolgen.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.11.2001 außer Kraft.<br />
Zapel, 30.06.2010<br />
WSD Ost<br />
P-143.3 El 36<br />
Gemäß § 14a Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V.<br />
m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) macht <strong>das</strong><br />
<strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> auf Veranlassung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />
Ost Folgendes bekannt:<br />
<strong>Planfeststellung</strong>sverfahren <strong>für</strong> die Dammsanierung<br />
an der Müritz-Elde-Wasserstraße im 2. <strong>Planfeststellung</strong>sabschnitt<br />
von MEW-km 50,600 bis km 55,980<br />
und Störwasserstraße von StW-km 0,000 bis km 6,900<br />
Bekanntmachung<br />
I.<br />
Die Bundesrepublik Deutschland -Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />
des Bundes -, vertreten durch <strong>das</strong> Wasser- und<br />
Schifffahrtsamt Lauenburg (Träger des Vorhabens), Dornhorster<br />
Weg 52, 21481 Lauenburg, beabsichtigt die Dammsanierung<br />
an der Müritz-Elde-Wasserstraße im 2. <strong>Planfeststellung</strong>sabschnitt<br />
von MEW-km 50,600 bis km 55,980 und<br />
Störwasserstraße von StW-km 0,000 bis km 6,900 und hat<br />
da<strong>für</strong> am 19.07.2010 den Erlass eines <strong>Planfeststellung</strong>sbeschlusses<br />
bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Gerhart-Hauptmann-Str.<br />
16, 39108 Magdeburg beantragt.
Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
7<br />
II.<br />
Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus:<br />
• Bodeneinbau je nach Sanierungsvariante<br />
a) Dammkronenverbreiterung und -erhöhung durch<br />
Bodeneinbau auf Sollwerte mit Wiederherstellung<br />
des Dammverteidigungsweges<br />
b) Dammkronenverstärkung durch Herstellung einer<br />
flacheren landseitigen Böschung durch Bodeneinbau<br />
c) Einbau von Füllboden und Auflastfilter in die landseitige<br />
Böschung mit Rückverlegung der Kanalseitengräben<br />
bzw. landwirtschaftlichen Vorfluter<br />
• Baustelleneinrichtung und Einrichtung eines Umschlagplatzes<br />
mit Zuwegung und Vorbereitung des Baufeldes<br />
• Abschnittsweiser Abtrag des Mutterbodens und Zwischenlagerung<br />
• Anpassung von Bauwerken und Anlagen Dritter nach<br />
Bauwerksverzeichnis<br />
• Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter in den Gemarkungen<br />
Friedrichsmoor, Flur 3, 4, 7, 8 und 9; Göhren,<br />
Flur 3; Jamel, Flur 4; Neustadt-Glewe, Flur 31; Parchim,<br />
Flur 40; Spornitz, Flur 1und Tramm Flur 3, 4, 5und 7<br />
• Ersatzzahlung gem. §15Abs. 6BNatSchG zum Ausgleich<br />
und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft<br />
III.<br />
Für <strong>das</strong> Vorhaben wird ein <strong>Planfeststellung</strong>sverfahren nach §§ 14<br />
ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung<br />
mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.<br />
Das Vorhaben ist Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Die da<strong>für</strong> zusammengestellten Informationen sind<br />
Bestandteil der ausliegenden Planunterlagen.<br />
IV.<br />
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 13.09.2010 bis<br />
12.10.2010 (jeweils einschließlich) im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße<br />
5, 19089 <strong>Crivitz</strong>, während der Sprechzeiten<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.<br />
03863/545429 zur allgemeinen Einsicht aus:<br />
Diese Auslegung wird entsprechend den Satzungen der genannten<br />
Städte und Gemeinden <strong>für</strong> öffentliche Bekanntmachungen<br />
ortsüblich bekannt gemacht. Die der Wasser- und<br />
Schifffahrtsdirektion Ost bekannten Betroffenen sowie die Behörden<br />
und Verbände werden gesondert informiert und ihnen<br />
die Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen und/oder Stellungnahmen<br />
eingeräumt. Darüber hinaus ist die Bekanntmachung<br />
im Internet veröffentlicht unter www.wsd-ost.wsv.de.<br />
V.<br />
1. Einwendungen gegen <strong>das</strong> Vorhaben sind zur Vermeidung<br />
des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen<br />
nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis spätestens<br />
26.10.2010 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs<br />
der Einwendung, nicht <strong>das</strong> Datum des Poststempels)<br />
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasser- und<br />
Schifffahrtsdirektion Ost, Gerhart-Hauptmann-Straße 16,<br />
39108 Magdeburg oder in einer der Städte/Ämter, wo<br />
die Planunterlagen ausliegen, zu erheben. Die Einwendungen<br />
müssen Namen und Anschrift des Einwenders<br />
enthalten, <strong>das</strong> betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen<br />
und die be<strong>für</strong>chtete Beeinträchtigung darlegen.<br />
Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die<br />
Flurstücksnummern und Gemarkungen der betroffenen<br />
Grundstücke anzugeben.<br />
2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen<br />
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen<br />
privatrechtlichen Titeln beruhen. Ansprüche<br />
wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen<br />
des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist<br />
noch gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 5 VwVfG<br />
geltend gemacht werden.<br />
3. Über die erhobenen Einwendungen wird ein Erörterungstermin<br />
stattfinden, der noch gesondert bekannt<br />
gemacht wird. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen,<br />
<strong>das</strong>s bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn<br />
verhandelt werden kann.<br />
Personen, die Einwendungen erhoben haben, können<br />
von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung<br />
benachrichtigt und die Zustellung der Entscheidungen<br />
über die Einwendungen kann durch öffentliche<br />
Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen<br />
oder Zustellungen vorzunehmen sind.<br />
4. Von Beginn der Auslegung der Planunterlagen<br />
(13.09.2010) tritt <strong>für</strong> die von der Planung betroffenen<br />
Grundstücke eine Veränderungssperre nach §15WaStrG<br />
ein. Das bedeutet, <strong>das</strong>s bis zur Inanspruchnahme der Flächen<br />
bzw. bis zur Unanfechtbarkeit des <strong>Planfeststellung</strong>sbeschlusses<br />
wesentlich wertsteigernde oder <strong>das</strong> geplante<br />
<strong>Bauvorhaben</strong> erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen<br />
werden dürfen. Veränderungen, die in rechtlich<br />
zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten<br />
und die Fortführung einer bisher ausgeübten<br />
Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige<br />
Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen<br />
und Anlagen (§ 74 Abs. 2VwVfG) und im Entschädigungsverfahren<br />
unberücksichtigt.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Beck<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
des Eisenbahn-Bundesamtes<br />
<strong>Planfeststellung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />
<strong>Bauvorhaben</strong> <strong>„SPNV</strong>-<strong>Strecke</strong><br />
Schwerin Görries (a) -Parchim (a)“<br />
Bahn-km 5,170 - Bahn-km 45,047<br />
der <strong>Strecke</strong> Schwerin Görries -Parchim<br />
Der <strong>Planfeststellung</strong>sbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes,<br />
Außenstelle Hamburg/Schwerin, vom 25.06.2010<br />
(Gz.: 57130 Pap 128/02.6933) liegt mit einer Ausfertigung<br />
des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung)<br />
in der Zeit vom 30. August 2010 bis 15.<br />
September 2010 im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089<br />
<strong>Crivitz</strong>, während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht<br />
aus. Der <strong>Planfeststellung</strong>sbeschluss und der festgestellte<br />
Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung<br />
beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/<br />
Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, eingesehen<br />
werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss<br />
den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche<br />
Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz).
Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
8<br />
Einladung Einwohnerversammlung<br />
in Bülow<br />
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner<br />
der Gemeinde Bülow!<br />
Im Rahmen eines bundesweiten Förderprogramms wird es<br />
möglich werden, auch in unserer Gemeinde zukünftig einen<br />
sogenannten „Schnellen Internet-Zugang“ zu erhalten.<br />
Zu einer Informationsveranstaltung lade ich Sie am<br />
Freitag, d. 03. September 2010 um 19.00 Uhr<br />
in <strong>das</strong> Gemeindezentrum Prestin<br />
recht herzlich ein.<br />
Die Firma „net.art“, die den Zuschlag erhalten hat und Ihnen<br />
bereits Einladungen zukommen ließ, wird über alles<br />
Wissenswerte zum Internet-Zugang informieren. Nutzen<br />
Sie bitte diese Gelegenheit und kommen Sie zur Informationsveranstaltung!<br />
Ich würde mich freuen, Sie begrüßen zu dürfen.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Klaus Aurich<br />
Einladung<br />
Informationsveranstaltung<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen<br />
und Herren!<br />
Am<br />
Dienstag, d. 07. September 2010 findet um 19.00<br />
Uhr in der Gaststätte „Haus Seeblick“ in 19089<br />
<strong>Crivitz</strong><br />
<strong>für</strong> alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des<br />
<strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong> sowie alle Kommunalpolitiker<br />
eine Informationsveranstaltung<br />
- zum Kreisstrukturgesetz<br />
- zu Gemeindestrukturen/Gemeindefusionen<br />
- zum Finanzausgleichsgesetz<br />
statt. Als Referent ist Herr Hans-Heinrich Lappat, Abteilungsleiter<br />
<strong>für</strong> Kommunalangelegenheiten beim Innenministerium<br />
M-V, eingeladen<br />
Sie sind herzlich eingeladen!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Die Schiedsstelle des<br />
<strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> informiert:<br />
Die Schiedsstelle führt ihre Sprechstunden jeweils am<br />
2. Donnerstag, von 17.00 bis 18.00 Uhr,<br />
im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong>,<br />
durch.<br />
Die Sprechstunde im Monat September 2010 findet<br />
am Donnerstag, d. 09.09.2010, statt.<br />
K. Voß<br />
Schiedsmann<br />
Die Schiedsstelle der<br />
Stadt <strong>Crivitz</strong> informiert:<br />
Die Schiedsstelle führt ihre Sprechstunden jeweils am<br />
3. Dienstag des Monats, in der Zeit von 09.30 bis<br />
11.00 Uhr, im Bürgerhaus <strong>Crivitz</strong>, Rathausstraße<br />
1, 19089 <strong>Crivitz</strong>,<br />
durch.<br />
Die Sprechstunde im Monat September 2010 findet<br />
am Dienstag, d. 21.09.2010, statt.<br />
B. Wagner<br />
Schiedsmann<br />
Termine 2010 <strong>für</strong><br />
„Rund um <strong>Crivitz</strong>“<br />
Heft Abgabe im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> Erscheinungsdatum<br />
09/10 09.09.2010 24.09.2010<br />
10/10 13.10.2010 29.10.2010<br />
11/10 10.11.2010 26.11.2010<br />
12/10 07.12.2010 17.12.2010<br />
Bitte reichen Sie Ihre Beiträge bis zum o. g. Termin im<br />
Sekretariat, Frau Lehre, Zimmer 115, oder per E-Mail an<br />
h.lehre@amt-crivitz.de ein, da die Beiträge ansonsten nicht<br />
mehr berücksichtigt werden können.<br />
Termine <strong>für</strong><br />
Hausmüllabfuhr und<br />
Gelber Sack im Monat<br />
September 2010<br />
Gemeinde/Ortsteil Hausmüll Gelber Sack<br />
Barnin 10. und 24.09.2010 06. und 20.09.2010<br />
Bülow 10. und 24.09.2010 06. und 20.09.2010<br />
Prestin 10. und 24.09.2010 03. und 17.09.2010<br />
<strong>Crivitz</strong> 02., 09., 16., 23. 13. und 27.09.2010<br />
und 30.09.2010<br />
Militzsee 02., 09., 16., 23. und 10. und 24.09.2010<br />
30.09.2010
Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
9<br />
Krudopp 02., 09., 16., 23. und 10. und 24.09.2010<br />
30.09.2010<br />
Rönkendorfer Mühle 02., 09., 16., 23. und 14. und 28.09.2010<br />
30.09.2010<br />
Ortsteile Kladow/ 02., 16. und 14. und 28.09.2010<br />
Gädebehn/ 30.09.2010<br />
Augustenhof/<br />
Basthorst<br />
OT Muchelwitz 02., 16. und 08. und 22.09.2010<br />
30.09.2010<br />
Demen 10. und 24.09.2010 03. und 17.09.2010<br />
OT Kobande 10. und 24.09.2010 14. und 28.09.2010<br />
OT Venzkow 10. und 24.09.2010 09. und 23.09.2010<br />
OT Buerbeck 10. und 24.09.2010 03. und 17.09.2010<br />
Friedrichsruhe Dorf 08. und 22.09.2010 10. und 24.09.2010<br />
OT<br />
Friedrichsruhe Hof 08. und 22.09.2010 06. und 20.09.20 10<br />
OT Frauenmark 08. und 22.09.2010 06. und 20.09.2010<br />
OT Goldenbow 08. und 22.09.2010 06. und 20.09.2010<br />
OT Ruthenbeck 09. und 23.09.2010 10. und 24.09.2010<br />
OT Neu<br />
Ruthenbeck 08. und 22.09.2010 06. und 20.09.2010<br />
Göhren 03. und 17.09.2010 10. und 24.09.2010<br />
Tramm 03. und 17.09.2010 10. und 24,09.2010<br />
Wessin 10. und 24.09.2010 06. und 20.09.2010<br />
Zapel 09. und 23.09.2010 10. und 24.09.2010<br />
Wohnungsangebot<br />
in der Gemeinde Tramm<br />
Die Gemeinde Tramm vermietet zum 01. September 2010<br />
eine 2-Raum-Wohnung. Interessenten melden sich bitte im<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, Bauamt, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong>, oder telefonisch<br />
unter 03863/545443.<br />
Impressum<br />
Das amtliche Bekanntmachungs- und Informationsblatt<br />
Rund um CRIVITZ<br />
erscheint monatlich.<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, Der <strong>Amt</strong>svorsteher, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong>,<br />
Telefon: 0 38 63/54 54 16<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> den Inhalt:<br />
Leitende Verwaltungsbeamtin<br />
Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9,<br />
17209 Sietow,<br />
Tel.: 039931/579-0, Fax: 039931/579-30, www.wittich.de<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> den Anzeigenteil:<br />
Der Verlagsleiter unter der Anschrift des Verlages<br />
Die Verteilung erfolgt kostenlos in alle erreichbaren Haushalte des<br />
<strong>Amt</strong>sbereiches. Bezug im Abonnement gegen Berechnung des Portos<br />
beim Herausgeber möglich.<br />
Verbreitungsgebiet: <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Crivitz</strong><br />
Auflage: 4.261 Exemplare<br />
Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Bilder und Zeichnungen<br />
wird keine Gewähr übernommen. Die Redaktion behält sich die auszugsweise<br />
Wiedergabe von Zuschriften vor. Nachdruck nur mit Quellenangabe.<br />
Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von<br />
uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir <strong>für</strong> eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,<br />
Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung<br />
nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.<br />
Überarbeitete Informationsbroschüre<br />
des <strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong><br />
jetzt erhältlich<br />
Die Informationsbroschüre des <strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong> wurde<br />
überarbeitet und ist nun im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> sowie in der<br />
Stadtinformationsstelle „Das Lädchen“, Am Markt 1, kostenlos<br />
erhältlich, sie steht auch im Internet unter www.<br />
amt-crivitz.de zum downloaden bereit. Das <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> mit<br />
den Gemeinden Barnin, Bülow, Demen, Friedrichsruhe,<br />
Göhren, Tramm, Wessin und Zapel sowie der Stadt <strong>Crivitz</strong><br />
möchte sich mit dieser Broschüre den Bürgern und Gästen<br />
vorstellen. Es war uns wichtig, Adressen, die von unseren<br />
Einwohnern und Urlaubern oft erfragt werden, in dieser<br />
Broschüre zu berücksichtigen. In der Innenseite der Broschüre<br />
befindet sich eine Karte unserer Region. Wir möchten<br />
uns bei den Unternehmen und Institutionen bedanken,<br />
die durch ihre Anzeigen die Herausgabe dieser Broschüre<br />
ermöglicht haben.<br />
K. Aurich<br />
<strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Die nächste Ausgabe erscheint<br />
am 24. September 2010.<br />
Foto Bilderbox
Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
10<br />
Wir gratulieren im Monat September 2010<br />
Gemeinde Barnin<br />
Frau Inge Köpke zum 83. Geburtstag<br />
Herrn Karl-August Breitholdt zum 80. Geburtstag<br />
Frau Helga Ahrens zum 78. Geburtstag<br />
Frau Anni Pittner zum 78. Geburtstag<br />
Herrn Günther Semmler zum 74. Geburtstag<br />
OT Hof Barnin:<br />
Herrn Wilfried Leschke zum 81. Geburtstag<br />
Gemeinde Bülow<br />
Herrn Karl-Heinz Dahl zum 91. Geburtstag<br />
Frau Adele Ohlhöft zum 80. Geburtstag<br />
OT Prestin:<br />
Frau Christa Kasmikat zum 74. Geburtstag<br />
Stadt <strong>Crivitz</strong><br />
Herrn Anton Hochmuth zum 92. Geburtstag<br />
Frau Ella Rudow zum 91. Geburtstag<br />
Frau Alma Polzin zum 91. Geburtstag<br />
Frau Hildegard Schultz zum 90. Geburtstag<br />
Herrn Karl Westphal zum 90. Geburtstag<br />
Frau Lisbeth Harms zum 88. Geburtstag<br />
Frau Luise Heldt zum 87. Geburtstag<br />
Frau Annelies Meinke zum 86. Geburtstag<br />
Frau Ottilie Baumgarten zum 85. Geburtstag<br />
Frau Helene Ohff zum 85. Geburtstag<br />
Herrn Günther Wiebring zum 85. Geburtstag<br />
Frau Anne-Marie Hoffmann zum 85. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Böther zum 84. Geburtstag<br />
Frau Else Orzel zum 84. Geburtstag<br />
Frau Maria Rehbein zum 84. Geburtstag<br />
Frau Karla Frank zum 84. Geburtstag<br />
Frau Margarete Holter zum 83. Geburtstag<br />
Frau Gerda Wagner zum 83. Geburtstag<br />
Frau Gertrud Tauss zum 83. Geburtstag<br />
Frau Grete Feist zum 83. Geburtstag<br />
Frau Alma Dankwardt zum 83. Geburtstag<br />
Herrn Heinz Schumacher zum 82. Geburtstag<br />
Frau Anita Krüger zum 81. Geburtstag<br />
Frau Ursula Schicht zum 81. Geburtstag<br />
Frau Rosa Krüger zum 81. Geburtstag<br />
Frau Erika Müller zum 81. Geburtstag<br />
Frau Liselotte Schumacher zum 80. Geburtstag<br />
Herrn Edgar Mock zum 79. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Krull zum 78. Geburtstag<br />
Herrn Siegfried Bahr zum 78. Geburtstag<br />
Frau Ingrid Hoffmann zum 78. Geburtstag<br />
Frau Hannelore Karalus zum 77. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Bloch zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Paul Dauert zum 77. Geburtstag<br />
Frau Roselore Hill zum 76. Geburtstag<br />
Frau Ingetraut Lender zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Fritz Petrowski zum 75. Geburtstag<br />
Frau Gerda Richter zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Klaus-Peter Wolf zum 74. Geburtstag<br />
Frau Hulda Reschka zum 74. Geburtstag<br />
Frau Anneliese Gerds zum 74. Geburtstag<br />
Frau Christa Riedel zum 73. Geburtstag<br />
Frau Melita Orzessek zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Hans Baumgart zum 72. Geburtstag<br />
Frau Inge Prätzel zum 72. Geburtstag<br />
Frau Gerda Maehden zum 72. Geburtstag<br />
Frau Helga Kohlmeyer zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Jürgen Redlin zum 71. Geburtstag<br />
Frau Helga Westendorf zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Manfred Kort zum 71. Geburtstag<br />
Frau Sonja Lange zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Gerd Orzessek zum 70. Geburtstag<br />
OT Augustenhof:<br />
Herrn Erich Eckert zum 78. Geburtstag<br />
OT Kladow:<br />
Frau Ernestina Bendik zum 89. Geburtstag<br />
Frau Gertrud Wirkus zum 74. Geburtstag<br />
OT Muchelwitz:<br />
Frau Otilia Kavka zum 72. Geburtstag<br />
Gemeinde Demen<br />
Frau Elfriede Schmidt zum 82. Geburtstag<br />
Frau Waltraud Larek zum 78. Geburtstag<br />
Frau Ruth Liebherr zum 74. Geburtstag<br />
Herrn Ernst Heinrich zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Willi Klingbiel zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Horst Schwidder zum 70. Geburtstag<br />
Frau Jutta Soltwedel zum 70. Geburtstag<br />
OT Kobande:<br />
Frau Renate Bartlog zum 71. Geburtstag<br />
Gemeinde Friedrichsruhe<br />
OT Frauenmark:<br />
Frau Elisabeth Goeritz zum 79. Geburtstag<br />
OT Friedrichsruhe-Dorf:<br />
Frau Emmi Kühl zum 85. Geburtstag<br />
Frau Waltraut Bartels zum 78. Geburtstag<br />
OT Friedrichsruhe-Hof:<br />
Frau Hildegard Pingel zum 83. Geburtstag<br />
Frau Elli Frick zum 77. Geburtstag<br />
Frau Erika Hanke zum 75. Geburtstag<br />
Frau Rosemarie Banner zum 73. Geburtstag<br />
Frau Lieselotte Böttcher zum 72. Geburtstag<br />
OT Goldenbow:<br />
Frau Lore Rebert zum 73. Geburtstag<br />
OT Neu Ruthenbeck<br />
Herrn Gerhard Leverenz zum 86. Geburtstag<br />
Frau Irmgard Bittner zum 73. Geburtstag
Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
11<br />
OT Ruthenbeck:<br />
Frau Gerda Zachow zum 79. Geburtstag<br />
Frau Teresia Hußfeldt zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Paul Pingel zum 76. Geburtstag<br />
Herrn Horst Liebetreu zum 72. Geburtstag<br />
Frau Inge Weiß zum 72. Geburtstag<br />
Gemeinde Göhren<br />
Frau Traute Liebetreu zum 72. Geburtstag<br />
OT Bahlenhüschen<br />
Frau Elsa Schultz zum 90. Geburtstag<br />
Gemeinde Tramm<br />
Frau Loni Nitsch zum 87. Geburtstag<br />
Herrn Fritz Dobbertin zum 80. Geburtstag<br />
Frau Erika Dobbertin zum 80. Geburtstag<br />
Frau Gerda Neumann zum 79. Geburtstag<br />
Frau Hannelore Krey zum 77. Geburtstag<br />
Frau Ruth Saubert zum 74. Geburtstag<br />
Herrn Horst Vogler zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Otto Niemann zum 70. Geburtstag<br />
Gemeinde Wessin<br />
Herrn Ewald Wieczorek zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Günter Spieker zum 77. Geburtstag<br />
Frau Irmgard Busch zum 70. Geburtstag<br />
Gemeinde Zapel<br />
Herrn Horst Neuber zum 83. Geburtstag<br />
Frau Ilse Dewitz zum 77. Geburtstag<br />
Frau Helene Hoger zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Dietrich Manthey zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Ingo Böhm zum 71. Geburtstag<br />
OT Zapel-Hof:<br />
Frau Margarete Chroszcz zum 80. Geburtstag<br />
Frau Hildegard Böse zum 74. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Goldenbow gratuliert ihren<br />
Kameraden und Kameradinnen ganz herzlich zum Geburtstag:<br />
Tom Förster, Anke Nerger, Frank Marke, Daniel<br />
Hildmann, Stephanie Wulf, Detlef Blank, Marco Gätcke,<br />
Mathias Knaack, Lena Stach, Alexandra Walczak und Marion<br />
Lindemann.<br />
Kam. N. Vennedey<br />
Herzlichen<br />
Glückwunsch<br />
Einladung zum<br />
140-jährigen Bestehen der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Barnin<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Barnin feiert am 11. September<br />
2010 an der Freilichtbühne am Barniner See ihr<br />
140-jähriges Bestehen.<br />
Programm:<br />
10.00 Uhr Eröffnung<br />
- Ansprache zum 140-jährigen Jubiläum<br />
- Grußworte<br />
- Ehrungen<br />
11.00 Uhr Vorführung der Jugendfeuerwehr<br />
11.30 Uhr gemütliches Beisammensein<br />
Ende ca. 14.00 Uhr<br />
Für <strong>das</strong> leibliche Wohl ist gesorgt! Alle Bürgerinnen und<br />
Bürger sowie Gäste der Gemeinde Barnin sind herzlich<br />
eingeladen!<br />
S. Zimmermann U. Papuga<br />
Bürgermeister Wehrführer<br />
Gemeinde Friedrichsruhe:<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
Goldenbow feierte 120-jähriges<br />
und Jugendfeuerwehr<br />
15-jähriges Bestehen<br />
Am 07.08.2010 feierte die Freiwillige Feuerwehr Goldenbow<br />
Geburtstag. Die Feierlichkeiten begannen um<br />
14.00 Uhr mit der Eröffnungsansprache des Wehrführers<br />
Udo Albrecht. Danach richteten der Bürgermeister Uwe<br />
Kröger und der Landtagsabgeordnete Thomas Schwarz<br />
ihre Grußworte an die Kameradinnen und Kameraden.<br />
Die Kameraden Roland Wulf und Lutz von Walsleben<br />
wurden <strong>für</strong> ihre 25-jährige Mitgliedschaft mit dem<br />
Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber und der Kamerad<br />
Bodo Lindemann mit der Ehrenspange <strong>für</strong> 10-jährige<br />
Mitgliedschaft ausgezeichnet.<br />
Die Freiwillige Feuerwehr führte gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr<br />
eine Schulübung vor. Die Kinder hatten<br />
viel Spaß bei den Feuerwehrfahrten und konnten die<br />
neue Drehleiter bestaunen, die die Freiwillige Feuerwehr<br />
<strong>Crivitz</strong> zur Verfügung gestellt hatte. An <strong>das</strong> leibliche<br />
Wohl der Besucher wurde ebenfalls gedacht und<br />
mit einer Tanzveranstaltung in der Scheune klang am<br />
Abend <strong>das</strong> Fest aus. Die Freiwillige Feuerwehr Goldenbow<br />
bedankt sich bei allen Gratulanten, insbesondere<br />
bei den anwesenden Feuerwehren und zahlreichen<br />
Sponsoren.<br />
Der Wehrführer
Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
12<br />
Einladung zur<br />
Mitgliederversammlung der<br />
Jagdgenossenschaft Venzkow<br />
Die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Venzkow findet am Freitag, d. 17. September<br />
2010, um 19.00 Uhr in der Kölpiner Straße 10 (bei R.<br />
Klingebiel/Backhaus), 19089 Venzkow, statt. Im Anschluss<br />
wird ein Imbiss gereicht. Alle Grundstückseigentümer<br />
von und zur Jagdgenossenschaft Venzkow gehörenden<br />
Flächen sind herzlich eingeladen.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung<br />
der Beschlussfähigkeit<br />
3. Bericht des Vorstandes<br />
4. Finanzbericht<br />
5. Aussprache<br />
6. Entlastung des Vorstandes<br />
7. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes<br />
8. Wahlhandlung zur Neuwahl des Vorstandes<br />
9. Sonstiges<br />
10. Schlusswort<br />
Hinweis:<br />
Grundstückseigentümer können sich durch ein anderes<br />
Mitglied der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehegatten<br />
oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.<br />
Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich<br />
zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann<br />
sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine<br />
Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht<br />
zulässig. Die Vertretungsvollmacht darf nicht älter als zwei<br />
Jahre sein.<br />
Hans Thies<br />
Jagdvorsteher<br />
Marktplatz - Frauen <strong>für</strong> <strong>Crivitz</strong><br />
Schön, <strong>das</strong>s nun schon eine ganze Reihe selbstständiger<br />
und freiberuflicher Frauen des <strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong> den<br />
dritten Montag im Monat den Weg in „Rita‘s Café“ finden,<br />
um sich auszutauschen, zu informieren und am gesellschaftlichen<br />
Leben teilzunehmen. Die erste Messe im Februar,<br />
sehr informative Vorträge zum Erbrecht, die Übergabe<br />
von Spielgeräten an die Tagesstätte „Uns Lütten“ und ein gemütlicher<br />
Grillabend sind nur einige unserer Aktivitäten.<br />
Ein großer Höhepunkt <strong>für</strong> die Bürgerinnen und Bürger<br />
und eine Überraschung <strong>für</strong> alle Kinder ist am Jahresende<br />
geplant. Unsere Bitte geht an alle noch unentschlossenen<br />
Frauen: Schließen Sie sich uns an und schauen völlig unverbindlich<br />
evtl. am dritten Montag im September - <strong>das</strong><br />
ist der 20.09.2010, um 19.00 Uhr - vorbei. Wir wollen uns<br />
einbringen und freuen uns über jeden Hinweis. Die ersten<br />
Monate haben gezeigt, <strong>das</strong>s es ein schöner, gemeinsamer<br />
Weg der Frauen <strong>für</strong> <strong>Crivitz</strong> ist. Kontaktanfragen gern unter<br />
03863/555803 und 03863/334273.<br />
K. Pyrek<br />
Großes Holzfest<br />
in Friedrichsmoor<br />
Am Sonntag, dem 05. September 2010 findet am reizvollen<br />
Rand der Wald-Lewitz, in Friedrichsmoor,<br />
in den Parkanlagen des Forstamtes und des Jagdschlosses<br />
Friedrichsmoor <strong>das</strong> stetig attraktiver werdende<br />
Holzfest statt. Die Veranstaltung wird offiziell um<br />
10.00 Uhr eröffnet und wird gegen 17.00 Uhr enden.<br />
Foto: Verfasser<br />
Das Forstamt Friedrichsmoor wird in Zusammenarbeit mit<br />
Uwe Galonska von der Stadtforst Neustadt-Glewe sowie<br />
mit Herrn Detlef Stang, dem Betreiber des Jagdschlosses<br />
Friedrichsmoor, den örtlich ansässigen Jägern, mit ca. 100<br />
Ausstellern sowie Standbetreibern ein buntes Programm<br />
über den Wald, <strong>das</strong> Holz, die Jagd, <strong>das</strong> Reiten und über<br />
Naturprodukte darbieten. Es werden wiederum mehrere<br />
tausend Besucher erwartet. Für Groß und Klein haben sich<br />
die Veranstalter wieder etwas einfallen lassen: Neben Bewährtem<br />
werden einige neue Attraktionen zu entdecken<br />
sein. Unter anderem sind folgende Angebote vorgesehen:<br />
- Info und Verkauf unterschiedlicher Holzheizungsanlagen<br />
und Kaminöfen<br />
- Waldführungen, Kutschfahrten, Pilzausstellung<br />
- Vorführungen: Rückemaschine, Sägegatter, Holzspalter<br />
und sonstige forstliche Maschinen und Geräte sowie<br />
Baumsteiger mit Hubbühne
Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
13<br />
- Repräsentation einer Kaminholzanlage der Zimmerei<br />
BBS Start GmbH<br />
- Motorsägenausstellung, Info-Stände des Forstamtes,<br />
des ZOO Schwerin und Info-Mobil des Landesjagdverbandes<br />
- Tombola, Imker, Verkauf von Kräutern, Tees, Erzeugnissen<br />
aus dem Büdnerladen, Repräsentation des alten<br />
Handwerks durch den Störtalverein<br />
- Sägen von Skulpturen mit Motorsäge, Verkauf von<br />
Holzskulpturen und Figuren, Kaminholz, Pfählen,<br />
Schwedenfackeln und Hauklötzen<br />
- kulinarische Leckerbissen, z. B. Wildbret- und Wildbratwurst,<br />
frische Backwaren, frische Wurst- und<br />
Fleischwaren, Schwein am Spieß, Kaffee und Kuchen<br />
sowie eine weitergehende umfassende gastronomische<br />
Betreuung<br />
- musikalische Umrahmung durch mehrere Jagdhornbläser<br />
- Falkner, Info-Stand Jagd, Jagdhundeschau, Bogenschießen,<br />
Jagdausstatter, Luftgewehrschießen, Jagdhundeausstellung<br />
und -vorführung<br />
- Verkauf von Holzspielzeug und Kunstgewerbeartikeln<br />
sowie Töpferware u. v. m.<br />
- Für unsere Kleinen: Karussell, Kinderschminken,<br />
Specksteinschnitzen, Töpfern sowie weitere zahlreiche<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
Der Eintritt ist <strong>für</strong> alle Besucher kostenfrei.<br />
Forstamt Friedrichsmoor<br />
Schloßallee 9<br />
19306 Friedrichsmoor<br />
Tel.: 038757/23, 853/23 854<br />
Fax: 038757/55625<br />
E-Mail: foa-friedrichsmoor@lfoa-mv.de<br />
Lokales Bündnis <strong>für</strong> Familie -<br />
Parchimer Region informiert:<br />
Erntefest in Wessin<br />
am 04.09.2010<br />
Am Sonnabend, dem 04.09.2010 feiert die Gemeinde Wessin<br />
ihr schon traditionelles Erntefest. Los geht es um 14.00<br />
Uhr mit dem Festumzug durch <strong>das</strong> Dorf in Begleitung der<br />
kleinen Blaskapelle. Am Festplatz angekommen, spielen<br />
die Blasmusiker bei Kaffee und Kuchen und natürlich darf<br />
auch getanzt werden.<br />
Von den Kindern der Musikschule Fröhlich wird ein<br />
kleines Programm vorgeführt. Ab 18.00 Uhr wird mit Gegrilltem<br />
vom Schwein und Bratwurst weiter gefeiert. Um<br />
19.30 Uhr lädt die Gruppe „fact“ zum Tanz bis in den Morgen<br />
ein.<br />
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Gemeinde<br />
sind herzlich eingeladen. Wir wünschen allen Besuchern<br />
viel Spaß!<br />
Das Festkomitee<br />
Foto: Verfasser<br />
Initiative „Seelennahrung M-V“<br />
Zu Hause in der Natur - <strong>für</strong> Erwachsene<br />
Auch im September lädt <strong>das</strong> herrliche Land Mecklenburg-<br />
Vorpommern vom 08. bis 12.09.2010 zu einigen Tagen<br />
Erholung ein. Ein „Zuhause-Gefühl“ in der Natur erleben<br />
- <strong>das</strong> ist <strong>das</strong> Thema. Es ist ein beträchtlicher Zuwachs an<br />
Lebensqualität und Freiheit, wenn <strong>das</strong> gefühlte Zuhause<br />
sich von ein paar Quadratmetern auf ein paar Quadratkilometer<br />
oder eine ganze Landschaft erweitert. In vielen<br />
indianischen Sprachen bedeutet <strong>das</strong> Wort „Wald“ einfach<br />
„Überfluss“. „Ich bin im Wald zu Hause“ heißt „ich bin<br />
reich“, denn hier gibt es alles, was ich brauche, in Hülle<br />
und Fülle. Diesen Reichtum gilt es wiederzuentdecken.<br />
Es wird auf sanfte Weise so einfache schöne Dinge wie<br />
Feuer machen, Laubhütte bauen, Kräuter sammeln, draußen<br />
kochen usw. zelebriert. Es geht darum, die Sinne weit<br />
zu öffnen, Schönheit und Leben wahrzunehmen, gut <strong>für</strong><br />
sich selbst zu sorgen, aber auch Gefahren rechtzeitig zu<br />
erkennen und zu vermeiden. Zur inneren und äußeren<br />
Heimat zu finden, ist eine Reise, deren Dauer sich nicht<br />
planen lässt. Das Seminar kann Start oder Wegbegleitung<br />
sein. Anmeldung bitte bis zum 03.09.2010, weitere Information<br />
über die Initiative „Seelennahrung-MV.de“, Tel.:<br />
038728/21171 oder per E-Mail: Ingrid.hoffmann@seelennahrung-mv.de<br />
LINUS WITTICH -<br />
Wir sind lokal!<br />
Mit LINUS WITTICH<br />
sind Sie 2010 bestens<br />
lokal informiert.<br />
Hier steckt<br />
Ihre Heimat drin!
Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
14<br />
Die Jugendfeuerwehr Goldenbow<br />
sagt Danke<br />
Die Jugendfeuerwehr Goldenbow der Gemeinde Friedrichsruhe<br />
möchte sich ganz herzlich bei allen Eltern und<br />
Sponsoren bedanken, die es ermöglicht haben, <strong>das</strong>s wir<br />
eine so wundervolle Woche in Brüel am „Roten See“ erleben<br />
durften. Bilder gibt es unter www.feuerwehr-goldenbow.npage.de.<br />
N. Vennedey<br />
Jugendwartin<br />
Sonne, Boote, Strand und mehr<br />
Wieder galt es, am ersten Ferienwochenende Sachen zu<br />
packen. Aber nicht nur große Rucksäcke, auch Zelte, Luftmatratzen<br />
und Schlafsäcke mussten getragen werden -<br />
ging es doch wieder auf Kanutour nach Mirow. 24 Schülerinnen<br />
und Schüler unserer Schule einschließlich Betreuer<br />
machten sich auf den Weg zur Kanustation. Auf dem Weg<br />
dorthin wurde noch der Großeinkauf getätigt. Zum Glück<br />
wurde unser Gepäck aber schon abgeholt, denn die drei<br />
Einkaufswagen kosteten einiges an Kraft. Angekommen<br />
bauten wir unsere Zelte auf, bevor der Zeltplatz erkundet<br />
wurde. Hoch im Kurs standen immer <strong>das</strong> Volleyball- und<br />
<strong>das</strong> Fußballfeld. Nach dem Abendessen bekamen wir alle<br />
unsere wohlverdiente Abkühlung im See.<br />
Veranstaltungskalender<br />
In der ersten Nacht wurde sofort die Regenfestigkeit unserer<br />
Zelte getestet - alle bestanden. Bevor es auf große<br />
Tour gehen konnte, musste der Umgang mit einem Canadier<br />
trainiert werden. Anfangs schwankten einige Boote<br />
bedenklich, aber nach etwas Übung konnten alle die<br />
Boote steuern, auf Kommando abbremsen oder auf der<br />
Stelle wenden. Auch der Platzwechsel im Floß wurde von<br />
allen gemeistert.<br />
Foto: Verfasser<br />
Nachmittags wurde <strong>das</strong> Geübte umgesetzt, unsere erste<br />
kleine Tour nach Granzow. Hier wurde wieder gebadet,<br />
Volleyball gespielt oder einfach nur in der Sonne, die es<br />
wirklich gut mit uns meinte, gelegen. Unsere Tagestouren<br />
führten uns zum Großen Kotzower und zum Zotzensee.<br />
Vorbei an Seerosenfeldern, begleitet von Enten- und einer<br />
Schwanenfamilie steuerten wir zwischen beeindruckenden<br />
Jachten hindurch. Natürlich wurde auch die Mittagspause<br />
wieder ausgiebig zum Baden genutzt und die Lunchpakete<br />
wurden geplündert. Abends wurde in überdimensionalen<br />
Töpfen und Pfannen gebraten und gekocht, so<strong>das</strong>s nach den<br />
doch anstrengenden Touren keiner hungern musste.
Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
15<br />
Den Abschluss fand diese Ferienwoche dann in einem<br />
Grillabend. Ein besonderer Dank geht an Katrin, Kathi,<br />
Anja, Alex und Patric, die als Betreuer und Bootsführer<br />
zum Gelingen dieser Fahrt beitrugen und den Schülerinnen<br />
und Schülern eine erlebnisreiche Woche verschafften.<br />
Astrid Rose<br />
Schulsozialarbeit Gymnasium <strong>Crivitz</strong><br />
Aus dem Kultur- und<br />
Vereinsleben der Gemeinde Barnin<br />
Was war los in Barnin<br />
Am 24. Juli fand auf der Seebühne die „Karibiknacht“<br />
statt, los ging es wie immer um 21.00 Uhr. Leider waren<br />
die wirklich heißen Temperaturen ausgerechnet an<br />
diesem Wochenende mehr in der Karibik zu finden. Die<br />
Stimmung war aber trotzdem ganz toll. DJ Thomas Möller<br />
heizte den Besuchern so richtig ein und mit coolen Drinks<br />
und heißen Rhythmen wurde bis nach Mitternacht gefeiert.<br />
Zur nächsten Veranstaltung unter freiem Himmel lud <strong>das</strong><br />
Landgasthaus „Kiek in“ ein. Schon zum 6. Mal fand auf<br />
der Freiluftfläche am Gasthaus die „Wiesennacht“ statt.<br />
Die Gruppe Medium aus <strong>Crivitz</strong> spielte Rock vom Feinsten<br />
und bis zum Ende der Veranstaltung wurde gerockt und<br />
getanzt.<br />
Eine Disco mit Mittelmeer-Urlaubsfeeling gab es dann am<br />
7. August auf der Seebühne, die erste „Italienische Nacht“.<br />
Mit passender Musik von DJ Zeppelin und einer sehr<br />
schön dekorierten Kulisse hatten die Besucher wirklich<br />
<strong>das</strong> Gefühl von Italien mitten in Barnin.<br />
Foto: Verfasser<br />
Gleich am nächsten Tag gab es am See dann Klänge ganz<br />
anderer Art. Der Kulturverein hatte zum Kaffeekonzert<br />
eingeladen und es kamen so viele Gäste, <strong>das</strong>s kurzfristig<br />
noch zusätzliche Bänke und Tische organisiert werden<br />
mussten. Die Barniner Volksmusikanten und die Brüeler<br />
Blasmusiker spielten am Nachmittag drei Stunden lang<br />
teils abwechselnd, teils gemeinsam beliebte und bekannte<br />
Melodien. Zwischendurch erfreute die Volkstanzgruppe<br />
Hohen Viecheln die Gäste mit Mecklenburger Volkstänzen<br />
und amerikanischem Linedance. Durch <strong>das</strong> bunte Programm<br />
führt Jürgen Klabunde mit interessanten Informationen<br />
und lustigen Sprüchen. Wie immer, wenn in Barnin<br />
die Blasmusik spielt, wurde bei Kaffee und Kuchen auch<br />
kräftig <strong>das</strong> Tanzbein geschwungen.<br />
Der rundum gelungenen Veranstaltung tat auch der kurzzeitige<br />
Nieselregen keinen Abbruch. Allen Künstlern, Helfern<br />
und Unterstützern ein herzliches Dankeschön. An<br />
dieser Stelle möchten wir uns <strong>für</strong> die unterschiedlichen Informationen<br />
zur Anfangszeit der Veranstaltung entschuldigen.<br />
WasimSeptember in Barnin los sein wird<br />
Am 11. September feiert die Freiwillige Feuerwehr ihren<br />
140. Geburtstag. Das Fest findet am See statt. Natürlich<br />
sind alle Barninerinnen und Barniner, ob klein oder groß,<br />
herzlich eingeladen. Die Feier beginnt um 11.00 Uhr. Zu<br />
sehen ist eine Schauvorführung der Jugendfeuerwehr, es<br />
wird Technik vorgeführt und <strong>für</strong> <strong>das</strong> leibliche Wohl wird<br />
selbstverständlich auch gesorgt sein.<br />
Schon jetzt möchten wir <strong>das</strong> traditionelle Herbstfeuer am<br />
2. Oktober ankündigen. In diesem Jahr starten wir um<br />
18.45 Uhr mit dem Laternenumzug vom Gemeindehaus<br />
durch <strong>das</strong> Dorf bis zur Badestelle.<br />
Der Vorstand<br />
Eine Seefahrt die ist lustig<br />
Demener Senioren<br />
mit der Weißen Flotte unterwegs<br />
Im Juli 2010 hatten die Demener Senioren ein ganz besonderes<br />
Erlebnis auf dem Wasser. Sie unternahmen eine<br />
Schiffsfahrt mit der Weißen Flotte Schwerin. Das Besondere<br />
daran war, <strong>das</strong>s der Diskotheker Frank-Uwe Brockmöller<br />
diesen Nachmittag gestaltete. Die Senioren fuhren gemeinsam<br />
mit dem Bus nach Schwerin zum Schlossanleger<br />
und bestiegen dort <strong>das</strong> Schiff. In wenigen Minuten waren<br />
alle Plätze besetzt, denn andere Fahrgäste hatten <strong>das</strong>selbe<br />
vor. Vor ihnen hatte Herr Brockmöller seine Musik aufgebaut<br />
und es war auch genug Platz zum Tanzen. Nach der<br />
Begrüßung durch den Unterhalter, der an diesem Tag als<br />
Freizeitkapitän fungierte, wurde durch einige Seemannslieder,<br />
natürlich von allen gesungen, <strong>das</strong> „Ruderblatt gelockert“.<br />
Foto: Verfasser
Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
16<br />
So konnte <strong>das</strong> Schiff Fahrt aufnehmen. Während die<br />
Schiffscrew Kaffee und Kuchen servierte, spielte DJ Brocki<br />
leise Musik und <strong>das</strong> Schiff nahm seine Route auf. Es<br />
ging durch den Heidensee, den Innensee, um die Inseln<br />
Kaninchenwerder und Ziegelwerder und am Zippendorfer<br />
Strand vorbei. Nachdem sich alle gestärkt hatten, waren<br />
auch schon die ersten auf der Tanzfläche. Anfangs<br />
tanzten nur einige, es wurden dann aber immer mehr, so<strong>das</strong>s<br />
die Tanzfläche dann immer voll war. Die Musik und<br />
die witzigen Einlagen des DJ trugen zur guten Stimmung<br />
bei. Da <strong>das</strong> Wetter auch sehr angenehm war, saß ein Teil<br />
der Fahrgäste auf dem Oberdeck, sie unterhielten sich und<br />
genossen die frische Luft. Alle waren bester Laune. Nach<br />
drei Stunden ging die Fahrt dann zu Ende. Den fleißigsten<br />
Tänzern gefiel <strong>das</strong> gar nicht so gut. Sie tanzten wirklich so<br />
lange, bis <strong>das</strong> Schiff angelegt hatte. Gemeinsam ging es<br />
mit dem Bus wieder nach Hause. Alle Senioren waren der<br />
Meinung: Das müssen wir unbedingt wiederholen!<br />
Gerda Vogt<br />
Aus dem Kultur- und Vereinsleben<br />
der Gemeinde Friedrichsruhe<br />
Am 25. Juni 2010 eröffnete der Kulturverein Friedrichsruhe<br />
die Außensaison mit einem Kaffee- und Grillnachmittag.<br />
Auf der Terrasse des Gemeindezentrums fanden sich<br />
bei herrlichem Sonnenschein 35 Seniorinnen und Senioren<br />
ein. Yvonne von „Banny‘s Markt“ bediente die Gäste mit<br />
Getränken und leckerer Thüringer Bratwurst. Banny selbst<br />
sorgte <strong>für</strong> die musikalische Unterhaltung, die manchmal<br />
von den lauten und lebhaften Gesprächen übertönt wurde.<br />
So ging ein gemütlicher Nachmittag zu Ende, bei dem<br />
sich alle sehr wohl gefühlt haben.<br />
Der Vorstand<br />
Foto: Verfasser<br />
Wessiner Senioren unternahmen<br />
eine Rundfahrt in Schwerin<br />
Die Wessiner Senioren unternahmen eine Stadt- und Zoo-<br />
Rundfahrt in Schwerin. Wie viele Stadtrundfahrten haben<br />
wir schon erlebt? In Berlin, Paris, Genua, Rom oder sonst<br />
wo, aber noch nie sind wir durch unsere Landeshauptstadt<br />
Schwerin gefahren, obwohl wir sie schon so lange kennen.<br />
Jetzt wurde es aber mal Zeit!<br />
Die Vorsitzende unseres Seniorenvereins, Uschi Wandschneider,<br />
hat diesen Ausflug organisiert. Mit dem Petermännchen-Express<br />
ging die Fahrt bei strahlendem<br />
Sonnenwetter los. Erst hieß es: „Kennen wir doch schon<br />
alles!“ Denkste! Aus der Petermännchen-Perspektive und<br />
mit sehr guten Erklärungen des Reiseleiters sah Schwerin<br />
doch ganz anders aus, eben wie „<strong>für</strong> Touristen“ gemacht.<br />
Kaum zu glauben, unsere schöne Stadt Schwerin sah<br />
ganz neu, viel interessanter und immer besser aus. Herr<br />
Ramptun, unser Fahrer und Reiseleiter, erklärte die Straßen,<br />
Gebäude, Anlagen sowie ihre Geschichten. Ebenso<br />
war es dann im Zoo - wann waren wir zuletzt dort? Ein<br />
„Petermännchen-Kollege“ speziell <strong>für</strong> den Zoo zeigte die<br />
Tiere in ihren Anlagen, erklärte ihre Besonderheiten und<br />
hatte anschaulich eine Sammlung, wie Fellteilchen, Zähne,<br />
Haare und andere authentische Teile direkt zum Anfassen<br />
dabei. Auf dem Markt, es war gerade Markttag, endete<br />
unsere Fahrt. Ein junger, freundlicher Schweriner bot sich<br />
an, uns zu fotografieren, damit wir alle auf dem Foto sein<br />
können. Das haben wir auch nirgends so nett erlebt, danke!<br />
Für uns ist Schwerin noch schöner und lebendiger geworden.<br />
Danke dem Petermännchen-Express.<br />
Else Bös<br />
Foto: Verfasser<br />
Wissenswertes aus <strong>Crivitz</strong><br />
Engagement von Walter Hortig mit der<br />
Eintragung in <strong>das</strong> Ehrenbuch der Stadt<br />
<strong>Crivitz</strong> gewürdigt<br />
Am 08.07.2010 feierte Walter Hortig seinen 70. Geburtstag,<br />
gleichzeitig beging er sein 50-jähriges Geschäftsjubiläum.<br />
Es waren etwa 200 Gäste im „Haus Seeblick“ erschienen,<br />
um ihm die Gratulationen und Glückwünsche zu überbringen.<br />
Vor 50 Jahren hatte Walter Hortig die Gaststätte<br />
von seinem Vater Max übernommen. Familie Hortig setzte<br />
immer alles daran, die Gäste auch in schwierigen Zeiten<br />
stets zufrieden zu stellen. Als gelernter Koch hat Walter<br />
Hortig diese Tradition mit seinem Sohn Maik bis heute<br />
fortgesetzt.
Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
17<br />
Das „Haus Seeblick“ ist als Gaststätte und Hotel weit über<br />
die Stadtgrenzen von <strong>Crivitz</strong> als familiäres Dienstleistungsunternehmen<br />
bekannt und wird gern besucht. Nach der<br />
Wende hat sich Walter Hortig trotz einer hohen betrieblichen<br />
Beanspruchung <strong>für</strong> die Stadt <strong>Crivitz</strong> sehr engagiert<br />
und war in zwei Legislaturperioden ehrenamtlich in der<br />
<strong>Crivitz</strong>er Stadtvertretung tätig. Bei vielen Veranstaltungen<br />
hat er die Stadt <strong>Crivitz</strong> unterstützt, so<strong>das</strong>s wir Herrn Hortig<br />
sehr viel zu verdanken haben. Als Dank wurde <strong>das</strong> große<br />
Engagement von Herrn Hortig zu seinem 70. Geburtstag<br />
mit der Eintragung in <strong>das</strong> Ehrenbuch der Stadt <strong>Crivitz</strong> gewürdigt.<br />
Wir wünschen ihm und seiner Familie alles Gute<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
Foto: U. Rosinke<br />
Richtfest <strong>für</strong> <strong>das</strong> neue Hortgebäude<br />
in <strong>Crivitz</strong><br />
Nachdem die Bauleute mit dem Bau in den letzten Monaten<br />
zügig voran gekommen sind, wurde am 30.07.2010<br />
zum Richtfest <strong>für</strong> den Hortneubau am Standort der Grundschule<br />
<strong>Crivitz</strong> eingeladen. Anwesend waren u. a. eine Kindergruppe<br />
der Kita „Uns Lütten“ mit einem kleinen Programm,<br />
Vertreter der Baubetriebe, der Stadtvertretung und<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong>, der Planer Herr Albers sowie Thomas<br />
Schwarz, MdL. Vom Landkreis Parchim waren Frau Förster,<br />
Herr Pekram und Herr Zwang zugegen. Den Richtspruch<br />
hielt der Zimmermann Stephan Kröger von der Fa.<br />
BJ Bau Schwerin und den letzten Nagel durfte der Bürgermeister<br />
Ulrich Güßmann mit kräftigen Schlägen in <strong>das</strong><br />
Gebälk versenken. Das neue Hortgebäude mit 36 Räumen,<br />
verteilt auf zwei Etagen, wird 200 Hortkindern Platz zum<br />
Wohlfühlen bieten. Baubeginn war im November 2009,<br />
die Grundsteinlegung am 30.04.2010 und die geplante Fertigstellung<br />
soll im Februar 2011 sein. Als Bauherr tritt die<br />
Stadt <strong>Crivitz</strong> auf.<br />
Die Gesamtkosten <strong>für</strong> <strong>das</strong> Hortgebäude belaufen sich auf<br />
ca. 1,3 Mio. Euro, davon 500.000 Euro aus EU-, Bundes- und<br />
Landesmitteln, aus dem Programm der Landesregierung M-V<br />
„Wachstum stärken -Investitionen sichern“ erfolgt eine Förderung<br />
von 639.000 Euro, so<strong>das</strong>s der zu finanzierende Eigenanteil<br />
der Stadt <strong>Crivitz</strong> noch 127.000 Euro beträgt. Den<br />
Bauleuten wurde <strong>für</strong> die fleißige Arbeit gedankt und weiterhin<br />
ein störungsfreier Weiterbau gewünscht. Ein besonderer<br />
Dank galt dem Planungsbüro, Herrn Albers, <strong>für</strong> die Planung<br />
und Baubegleitung sowie allen am Bau Beteiligten.<br />
Foto: Herausgeber<br />
Sport- und Mehrzweckhalle in der<br />
<strong>Crivitz</strong>er Neustadt ist fertig gestellt<br />
Am 25.06.2010 fand die feierliche Übergabe der modernisierten<br />
Sport- und Mehrzweckhalle am Standort der Regionalen<br />
Schule in der <strong>Crivitz</strong>er Neustadt statt. Die umfangreich<br />
modernisierte Sporthalle kann nunmehr uneingeschränkt von<br />
den Schülerinnen und Schülern der Regionalen Schule, den<br />
Kindern der Kita „Uns Lütten“ sowie von den Freizeitsportlern<br />
genutzt werden. Als Vertreter des Innenministeriums<br />
M-V war Herr Vogel anwesend, der die Entwicklung dieser<br />
Sportstätte zu einem ansprechenden Sportkomplex würdigte.<br />
Herr Matschoß, stellvertretender Landrat des Landkreises Parchim,<br />
wies auf die zunehmende Bedeutung modernisierter<br />
Sportstätten hin. Herr Hempel vom Planungsbüro Hempel &<br />
Kreße aus Grevesmühlen führte den Anwesenden die einzelnen<br />
Funktionen in der Dreifelder-Sporthalle vor. Der Schulleiter<br />
der Regionalen Schule, Herr Dr. Dähn, bedankte sich<br />
im Namen aller Schülerinnen und Schüler <strong>für</strong> die neue Sporteinrichtung.<br />
Foto: Herausgeber<br />
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Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
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Nr. 8 | 27. August 2010 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
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Rund um <strong>Crivitz</strong> Nr. 8 | 27. August 2010<br />
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Im Februar 2009 wurde mit dem Bau begonnen, es waren<br />
17 Gewerke ausgeschrieben. Die Gesamtkosten belaufen<br />
sich auf 1,87 Mio. Euro, wovon 1,0 Mio. Euro als<br />
Sonderbedarfszuweisung durch <strong>das</strong> Innenministerium M-V<br />
zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin wurden im Rahmen<br />
energetischer Modernisierungsmaßnahmen 293.000<br />
EUR und aus der Sportstättenförderung 75.000 Euro vom<br />
Landesförderinstitut M-V ausgereicht. Während der Bauarbeiten<br />
kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen. Um<br />
die geforderten energetischen Werte der Wärmedämmung<br />
zu erreichen, war die komplette Erneuerung des Hallendaches<br />
notwendig. Die Halle ist mit hochmoderner Steuerungstechnik<br />
(Lichtsteuerung, Lüftungstechnik, Sicherheitstechnik)<br />
ausgestattet. Es wurden alle Sportgeräte erneuert<br />
und <strong>für</strong> die Zuschauer ist eine moderne Tribünenausstattung<br />
vorhanden. Die Stadt <strong>Crivitz</strong> hat sich ausdrücklich bei<br />
allen „Fördermittelgebern“ <strong>für</strong> die großzügige Unterstützung<br />
bedankt. Die Stadt <strong>Crivitz</strong> allein hätte nie die Hallenmodernisierung<br />
in diesem Umfang und in dieser kurzen<br />
Zeit realisieren können. Mit dieser neuen Sporthalle sind<br />
<strong>für</strong> die Zukunft der Schülerinnen und Schüler sowie den<br />
Freizeitsport beste Voraussetzungen gegeben, sich aktiv<br />
sportlich zu betätigen. Um diese neue moderne Sportstätte<br />
möglichst lange in diesem guten Zustand zu erhalten,<br />
bittet die Stadt <strong>Crivitz</strong> darum, <strong>das</strong>s die Hallenordnung von<br />
allen Nutzern eingehalten wird.<br />
U. Güßmann<br />
Bürgermeister<br />
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