Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) - SAM
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) - SAM
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) - SAM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Dr. Rainer Meffert <strong>eANV</strong><br />
II. Elektronische Nachweisführung<br />
Quittungsbeleg<br />
● Bis 31.01.2011 müssen Erzeuger und Beförderer den elektr.<br />
Begleitschein nicht signieren, wenn ein Quittungsbeleg (QB)<br />
geführt wird (gilt analog für Verantwortliche Erklärung).<br />
● QB sieht von Form und Inhalt die für die Führung des<br />
Begleitscheins erforderlichen Angaben vor und wird in einer<br />
Ausfertigung verwendet (mit Unterschriften).<br />
● Erzeuger und Beförderer müssen zusätzlich <strong>elektronische</strong><br />
Begleitscheinerklärungen abgeben (ohne qeS).<br />
● QB verbleibt beim Entsorger, der die Angaben mit dem<br />
elektr. BS abgleicht und elektr. an die Behörde, den Erzeuger<br />
und Einsammler/Beförderer weitersendet (Versicherung d.<br />
Richtigkeit/Vollständigkeit durch qeS).<br />
11