15.05.2013 Aufrufe

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) - SAM

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) - SAM

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) - SAM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Dr. Rainer Meffert <strong>eANV</strong><br />

II. Elektronische Nachweisführung<br />

Quittungsbeleg<br />

● Bis 31.01.2011 müssen Erzeuger und Beförderer den elektr.<br />

Begleitschein nicht signieren, wenn ein Quittungsbeleg (QB)<br />

geführt wird (gilt analog für Verantwortliche Erklärung).<br />

● QB sieht von Form und Inhalt die für die Führung des<br />

Begleitscheins erforderlichen Angaben vor und wird in einer<br />

Ausfertigung verwendet (mit Unterschriften).<br />

● Erzeuger und Beförderer müssen zusätzlich <strong>elektronische</strong><br />

Begleitscheinerklärungen abgeben (ohne qeS).<br />

● QB verbleibt beim Entsorger, der die Angaben mit dem<br />

elektr. BS abgleicht und elektr. an die Behörde, den Erzeuger<br />

und Einsammler/Beförderer weitersendet (Versicherung d.<br />

Richtigkeit/Vollständigkeit durch qeS).<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!