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Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) - SAM

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Dr. Rainer Meffert <strong>eANV</strong><br />

II. Elektronische Nachweisführung<br />

Wesentliche Eckpunkte<br />

● Elektronische Nachweis- und Registerführung nur zwingend<br />

für gefährliche Abfälle (mit Übergangsfristen), i.Ü.<br />

freigestellt<br />

● Verpflichtung zur Verwendung der qualifizierten<br />

<strong>elektronische</strong>n Signatur (Ausnahme: Quittungsbeleg)<br />

● Festlegung bundeseinheitlicher Datenschnittstellen und<br />

-formate („<strong>elektronische</strong> Formulare“)<br />

● Nutzung sicherer Übertragungswege (OSCI-Standard)<br />

● Verpflichtung der Länder zur Sicherstellung der Ländergrenzen<br />

überschreitenden Kommunikation (durch eine<br />

Zentrale Koordinierungsstelle – ZKS-Abfall)<br />

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