Gemeindevertretung Berkholz-Meyenburg - Amt Oder-Welse
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<strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong> – <strong>Welse</strong> BESCHLUSSVORLAGE<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong> Datum: 07.11.2011<br />
Antragsteller: <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
federführender Bereich:<br />
Sachgebiet Bau<br />
öffentlich<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
BV03/2011/025<br />
Beratungsfolge Termin Ein Für Geg Ent<br />
Bemerkungen<br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>Berkholz</strong>-<br />
<strong>Meyenburg</strong><br />
Benehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister: ja/nein<br />
Betreff:<br />
20.12.2011<br />
Zustimmung zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1<br />
"Kastanienallee" in der Gemeinde <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong>, zu seiner öffentlichen<br />
Auslegung, sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> der Gemeinde <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong> beschließt:<br />
1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3<br />
Absatz 2 i.V.m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen<br />
Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1<br />
„Kastanienallee“ einschließlich Begründung und Umweltbericht der Gemeinde<br />
<strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong> wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft<br />
und werden gebilligt.<br />
2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kastanienallee“, bestehend<br />
aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Teil A), sowie der Begründung (Teil<br />
B) mit Umweltbericht wird gebilligt. Der <strong>Amt</strong>sdirektor wird beauftragt die öffentliche<br />
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) zu veranlassen.<br />
3. In der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des<br />
Bebauungsplans ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten<br />
umweltbezogener Informationen verfügbar sind.<br />
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren<br />
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, ist gemäß § 4 Absatz 2 BauGB<br />
vorzunehmen.<br />
Anlage 1:<br />
• Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung (Abwägungsprotokoll)<br />
Seite: 1/3
Sachdarstellung:<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
BV03/2011/025<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> der Gemeinde <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong> beschloss in ihrer Sitzung am<br />
09.06.2011 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kastanienallee“<br />
sowie den Vorentwurf der 5. Änderung.<br />
Gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch wurde die Öffentlichkeit sowie die<br />
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.<br />
Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 18.07.2011 bis 17.08.2011 öffentlich aus. Die Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben des <strong>Amt</strong>es <strong>Oder</strong>-<strong>Welse</strong> vom<br />
21.06.2011 beteiligt worden.<br />
Entsprechend der Anlage (eingegangene Stellungnahmen, Hinweise und Bedenken sowie<br />
die gemeindliche Erwiderung hierzu) zum Beschlussvorschlag wurden keine grundsätzlichen<br />
Einwendungen gegen den Vorentwurf vorgetragen.<br />
Lediglich ist durch die Gemeinde nachzuweisen, inwiefern die Ausgleich- bzw.<br />
Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.<br />
Dazu wird seitens der Fachplanung mit Orientierung auf die Umsetzung des<br />
Landschaftsplanes des <strong>Amt</strong>es <strong>Oder</strong>-<strong>Welse</strong> zum Flächennutzungsplan folgender Vorschlag<br />
unterbreitet:<br />
1. östliche Eingrünung (Heckenpflanzung) des Ortsrandes entlang Plangebiet<br />
In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister können die dafür erforderlichen<br />
Flächen zur Verfügung gestellt werden!<br />
Hinweis zum Erschließungserfordernis im nördlichen Geltungsbereich:<br />
SMW-Entsorgung ZOWA<br />
Das Leitungsnetz im Plangebiet ist nicht in den Bestand des ZOWA übergegangen. Die<br />
Erschließung der 5 Grundstücke ist wegen der topografischen Lage aufwendig. Der<br />
Investitionsplan des ZOWA sieht für 2012 keine Kosten hierfür vor � Vorschlag<br />
Erschließung 2013.<br />
Energieversorgung eon_edis<br />
Tenor siehe ZOWA!<br />
Die Medienträger teilen gleichlautend mit, dass eine Erschließung der in Rede stehenden<br />
Fläche nur bei Vorliegen eines konkreten Bedarfs erfolgen wird.<br />
Die konkreten Abstimmungen müssen während des Planverfahrens erfolgen.<br />
Gez. Sachgebietsleiterin Frau Eichstädt Gez. <strong>Amt</strong>sdirektor Herr Krause<br />
Der Beschluss wurde in der vorliegenden Form gefasst:<br />
Vorsitzender der <strong>Gemeindevertretung</strong>:.........................................................................<br />
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B e s c h l u s s e r g e b n i s<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
20.12.2011 <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong><br />
Abstimmungsergebnis:<br />
BV03/2011/025<br />
X einstimmig vertagt zurückgezogen<br />
11 Ja Nein Enthaltung<br />
X lt. Beschlussvorlage abweichend abgelehnt<br />
Ausschließung<br />
§ 22 Bbg<br />
KVerf<br />
(Aufgrund des großen Umfanges können die Anlagen zu den Sprechzeiten im <strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong>-<strong>Welse</strong> eingesehen<br />
werden.)<br />
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