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Gemeindevertretung Berkholz-Meyenburg - Amt Oder-Welse

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<strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong> – <strong>Welse</strong> BESCHLUSSVORLAGE<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

<strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong> Datum: 07.11.2011<br />

Antragsteller: <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

federführender Bereich:<br />

Sachgebiet Bau<br />

öffentlich<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

BV03/2011/025<br />

Beratungsfolge Termin Ein Für Geg Ent<br />

Bemerkungen<br />

<strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>Berkholz</strong>-<br />

<strong>Meyenburg</strong><br />

Benehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister: ja/nein<br />

Betreff:<br />

20.12.2011<br />

Zustimmung zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1<br />

"Kastanienallee" in der Gemeinde <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong>, zu seiner öffentlichen<br />

Auslegung, sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> der Gemeinde <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong> beschließt:<br />

1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3<br />

Absatz 2 i.V.m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen<br />

Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1<br />

„Kastanienallee“ einschließlich Begründung und Umweltbericht der Gemeinde<br />

<strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong> wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft<br />

und werden gebilligt.<br />

2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kastanienallee“, bestehend<br />

aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Teil A), sowie der Begründung (Teil<br />

B) mit Umweltbericht wird gebilligt. Der <strong>Amt</strong>sdirektor wird beauftragt die öffentliche<br />

Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) zu veranlassen.<br />

3. In der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des<br />

Bebauungsplans ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten<br />

umweltbezogener Informationen verfügbar sind.<br />

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren<br />

Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, ist gemäß § 4 Absatz 2 BauGB<br />

vorzunehmen.<br />

Anlage 1:<br />

• Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung (Abwägungsprotokoll)<br />

Seite: 1/3


Sachdarstellung:<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

BV03/2011/025<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> der Gemeinde <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong> beschloss in ihrer Sitzung am<br />

09.06.2011 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kastanienallee“<br />

sowie den Vorentwurf der 5. Änderung.<br />

Gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch wurde die Öffentlichkeit sowie die<br />

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.<br />

Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 18.07.2011 bis 17.08.2011 öffentlich aus. Die Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben des <strong>Amt</strong>es <strong>Oder</strong>-<strong>Welse</strong> vom<br />

21.06.2011 beteiligt worden.<br />

Entsprechend der Anlage (eingegangene Stellungnahmen, Hinweise und Bedenken sowie<br />

die gemeindliche Erwiderung hierzu) zum Beschlussvorschlag wurden keine grundsätzlichen<br />

Einwendungen gegen den Vorentwurf vorgetragen.<br />

Lediglich ist durch die Gemeinde nachzuweisen, inwiefern die Ausgleich- bzw.<br />

Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.<br />

Dazu wird seitens der Fachplanung mit Orientierung auf die Umsetzung des<br />

Landschaftsplanes des <strong>Amt</strong>es <strong>Oder</strong>-<strong>Welse</strong> zum Flächennutzungsplan folgender Vorschlag<br />

unterbreitet:<br />

1. östliche Eingrünung (Heckenpflanzung) des Ortsrandes entlang Plangebiet<br />

In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister können die dafür erforderlichen<br />

Flächen zur Verfügung gestellt werden!<br />

Hinweis zum Erschließungserfordernis im nördlichen Geltungsbereich:<br />

SMW-Entsorgung ZOWA<br />

Das Leitungsnetz im Plangebiet ist nicht in den Bestand des ZOWA übergegangen. Die<br />

Erschließung der 5 Grundstücke ist wegen der topografischen Lage aufwendig. Der<br />

Investitionsplan des ZOWA sieht für 2012 keine Kosten hierfür vor � Vorschlag<br />

Erschließung 2013.<br />

Energieversorgung eon_edis<br />

Tenor siehe ZOWA!<br />

Die Medienträger teilen gleichlautend mit, dass eine Erschließung der in Rede stehenden<br />

Fläche nur bei Vorliegen eines konkreten Bedarfs erfolgen wird.<br />

Die konkreten Abstimmungen müssen während des Planverfahrens erfolgen.<br />

Gez. Sachgebietsleiterin Frau Eichstädt Gez. <strong>Amt</strong>sdirektor Herr Krause<br />

Der Beschluss wurde in der vorliegenden Form gefasst:<br />

Vorsitzender der <strong>Gemeindevertretung</strong>:.........................................................................<br />

Seite: 2/3


B e s c h l u s s e r g e b n i s<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

20.12.2011 <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>Berkholz</strong>-<strong>Meyenburg</strong><br />

Abstimmungsergebnis:<br />

BV03/2011/025<br />

X einstimmig vertagt zurückgezogen<br />

11 Ja Nein Enthaltung<br />

X lt. Beschlussvorlage abweichend abgelehnt<br />

Ausschließung<br />

§ 22 Bbg<br />

KVerf<br />

(Aufgrund des großen Umfanges können die Anlagen zu den Sprechzeiten im <strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong>-<strong>Welse</strong> eingesehen<br />

werden.)<br />

Seite: 3/3

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