Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom ... - Amt Oder-Welse
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Gemeinde Pinnow<br />
Der ehrenamtliche Bürgermeister Datum: 14. 12. 2004<br />
im Versammlungsraum <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 19:45 Uhr<br />
Anwesend waren:<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
zur 9. Sitzung <strong>der</strong> Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 09.12.2004<br />
Köhler, Udo<br />
Buse, Helfried nicht anwesend<br />
Esser, HansPeter<br />
Hennig, Renate<br />
Hugger, Ralf<br />
Kotzian, Walter<br />
Nagel, Mike<br />
Podschadel, Gerd ab 19.05 Uhr<br />
Reichelt, Anita<br />
Sommerschuh, Andreas ab 19.05 Uhr<br />
Stegemann, Heike<br />
A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1. Eröffnung und Begrüßung mit <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Ladung,<br />
Anwesenheit, Beschlussfähigkeit<br />
Der ehrenamtliche Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />
Er stellt fest, dass zu <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretersitzung</strong> durch Einladung <strong>vom</strong> 01.12.2004<br />
ordnungsgemäß geladen worden ist.<br />
Die Sitzung wurde öffentlich durch Aushang gemäß § 8 (6) <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
bekannt gemacht.<br />
Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> gesetzlichen Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> ist anwesend.<br />
Damit ist die Gemeindevertretung beschlussfähig.<br />
Anwesende Verwaltungsvertreter: Herr Krause, Frau Höfert<br />
Anwesende Gäste:<br />
2. Einwohnerfragestunde<br />
Es sind keine Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde anwesend.<br />
3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über den<br />
öffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 18.11.2004<br />
Es liegen keine Einwendungen vor.
Seite 2 <br />
4. Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung für den öffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor weist darauf hin, dass <strong>der</strong> Betreff zum Punkt 7.2 (Vorlage 53/2004)<br />
entsprechend <strong>der</strong> eingereichten Beschlussvorlage zu än<strong>der</strong>n ist.<br />
5. Beantwortung <strong>der</strong> Anfragen <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />
Es liegen keine Anfragen vor.<br />
6. Beschlussfassung von Satzungen<br />
6.1. Haushaltssicherungskonzept zum 1. Nachtragshaushaushaltsplan 2004<br />
Vorlage: 62/2004<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt gemäß § 74 ( 4 ) GO Land Brandenburg das<br />
Haushaltssicherungskonzept zum 1. Nachtragshaushaltsplan des Haushaltsjahres 2004.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
(Herr Podschadel und Herr Sommerschuh sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Abstimmung noch nicht anwesend)<br />
(weitergeleitet an II)<br />
6.2. 1. Nachtragshaushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow für das Haushaltsjahr 2004<br />
Vorlage: 63/2004<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt gemäß § 79 GO die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2004 und gemäß § 83 Absätze 4 und 5 GO das Investitionsprogramm.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
(Herr Podschadel und Herr Sommerschuh sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Abstimmung noch nicht anwesend)<br />
(weitergeleitet an II)<br />
7. Beratung von aktuellen Bauangelegenheiten<br />
7.1. Öffentlichrechtliche Vereinbarung zur Umsetzung des Altlastenfreistellungsbescheides <strong>vom</strong><br />
24.02.2004, Az: 68.23Alt 7a/91 bezüglich des Industrie und Gewerbegebietes Pinnow<br />
Vorlage: 61/2004<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die als Anlage beigefügte öffentlichrechtliche<br />
Vereinbarung (Mustertext <strong>vom</strong> 15.01.2004) zur Umsetzung des Altlastenfreistellungsbescheides <strong>vom</strong><br />
24.02.2004, Az: 68.23Alt 7a/91 bezüglich des Industrie und Gewerbegebietes Pinnow.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
(weitergeleitet an AD)<br />
7.2. Aufhebung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre – Beschluss <strong>der</strong> Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow<br />
<strong>vom</strong> 06.08.2002 veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> Nr. 1/2003 <strong>vom</strong> 23.01.2003,<br />
Seite 7 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „PinnowNord“ <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow<br />
Vorlage: 53/2004<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor informiert, dass gemäß § 17 BauGB (Geltungsdauer <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre)<br />
anstelle <strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre eine Aufhebung i.V.m. einer erneuten<br />
Beschlussfassung über eine Verän<strong>der</strong>ungssperre vorgenommen wird.<br />
Beschluss:
Seite 3 <br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die Aufhebung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre – Beschluss<br />
<strong>der</strong> Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow <strong>vom</strong> 06.08.2002 veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><br />
<strong>Welse</strong> Nr. 1/2003 <strong>vom</strong> 23.01.2003, Seite 7 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Pinnow<br />
Nord“ <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
(weitergeleitet an III)<br />
7.3. Verän<strong>der</strong>ungssperre zur Sicherung <strong>der</strong> konkretisierten Bebauungsplanung für den Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 9 „Pinnow Nord“ <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow<br />
Vorlage: 64/2004<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die Verän<strong>der</strong>ungssperre zur Sicherung <strong>der</strong><br />
konkretisierten Bebauungsplanung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „PinnowNord“ <strong>der</strong><br />
Gemeinde Pinnow wie folgt:<br />
Satzung über eine Verän<strong>der</strong>ungssperre gemäß §§ 14 und 16 Abs. 1 und Abs. 2, Satz 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „PinnowNord“ <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow hat gemäß § 5 <strong>der</strong> Gemeindeordnung (GO) des Landes<br />
Brandenburg in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong> Neufassung <strong>vom</strong> 10.Oktober 2001, veröffentlicht im<br />
Gesetz und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil INr. 14 <strong>vom</strong> 2.November 2001 in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
geltenden Fassung i.V.m. §§ 14 und 16 Abs. 1 und Abs. 2, Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung<br />
<strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>vom</strong> 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, ber. 1998 S. 137), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden<br />
Fassung, in ihrer <strong>Gemeindevertretersitzung</strong> am 09.12.2004 folgende Satzung über eine<br />
Verän<strong>der</strong>ungssperre beschlossen:<br />
§ 1 – Zu sichernde Planung<br />
Die Gemeindevertretung hat am 14.03.2002 beschlossen, dass ein Bebauungsplan Nr. 9 PinnowNord“<br />
aufgestellt werden soll.<br />
Zur Sicherung <strong>der</strong> konkretisierten Bebauungsplanung beschließt die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Pinnow für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine neue Verän<strong>der</strong>ungssperre zu erlassen.<br />
Die Verän<strong>der</strong>ungssperre <strong>vom</strong> 06.08.2002, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> Nr.<br />
01/2003 <strong>vom</strong> 23.01.2003, Seite 7 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Pinnow Nord <strong>der</strong><br />
Gemeinde Pinnow“ wird mit BeschlussNr. 53/2004 aufgehoben zum 23.12.2004 mit Bekanntmachung <strong>der</strong><br />
neuen Verän<strong>der</strong>ungssperre im <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> <strong>vom</strong> 23.12.2004.<br />
§ 2 – Räumlicher Geltungsbereich<br />
Die Verän<strong>der</strong>ungssperre betrifft den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Pinnow<br />
Nord“.<br />
Es sind die Flurstücke:<br />
1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 120; 121; 122; 32/1 (teilweise); 132; 133; 44; 45; 46; 47; 48; 49; 50; 136; 137; 52;<br />
54/1; 54/2; 56; 57; 141; 142; 143; 144; 61; 145; 146; 147; 148; 149; 150; 151; 152; 67; 68; 153; 154;<br />
155; 156; tlw. 70; 71/1; 72/1; 157; 158; 162; 163; 164; 165; 166; 167; 74/3 und 75 <strong>der</strong> Flur 1 in <strong>der</strong><br />
Gemarkung Pinnow betroffen.<br />
§ 3 – Rechtswirkungen <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
1. In dem von <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre betroffenen Gebiet dürfen<br />
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt o<strong>der</strong> bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;<br />
b) erhebliche o<strong>der</strong> wesentlich wertsteigernde Verän<strong>der</strong>ungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, <strong>der</strong>en<br />
Verän<strong>der</strong>ungen nicht genehmigungs, zustimmungs o<strong>der</strong> anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen<br />
werden.<br />
2. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Punkt 1 eine Ausnahme<br />
zugelassen werden.<br />
Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit <strong>der</strong><br />
Gemeinde.
Seite 4 <br />
3. Vorhaben, die vor Inkrafttreten <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre baurechtlich genehmigt worden o<strong>der</strong> auf Grund<br />
eines an<strong>der</strong>en baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer<br />
bisher ausgeübten Nutzung werden von <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre nicht berührt.<br />
§ 4 – Inkrafttreten und Geltungsdauer <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
1. Die Satzung über die Verän<strong>der</strong>ungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Die Gemeinde hat die Verän<strong>der</strong>ungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />
2. Die Geltungsdauer <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre wird gemäß § 17 BauGB bestimmt.<br />
Pinnow, den .........<br />
........................................ Siegel ................................................<br />
Udo Köhler<br />
Ehrenamtlicher Bürgermeister als <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><strong>Welse</strong><br />
<strong>der</strong> Gemeinde Pinnow<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
(weitergeleitet an III)<br />
7.4. Beschluss <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow zur Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan<br />
Nr. 9 „Pinnow Nord“<br />
Vorlage: 65/2004<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die Konkretisierung des Bebauungsplanes Nr. 9<br />
„PinnowNord“ wie folgt:<br />
1. Abgrenzung des Planbereichs<br />
Für das Gebiet nördlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow wird in Vorbereitung des Auslegungsbeschlusses<br />
<strong>der</strong> Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 „PinnowNord“ konkretisiert.<br />
Der Planbereich umfasst gemäß dem Aufstellungsbeschluss Nr. 5/2002 <strong>vom</strong> 30.01.2002 <strong>der</strong><br />
Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow die Flurstücke:<br />
1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8; teilw. 32; 43; 44; 45; 46; 47; 48; 49; 50; 51; 52; teilw. 54; 56; 57; 58; 61; 62; 63; teilw.<br />
65; 67; 68; 69; teilw. 70; 71/1; 71/2; 72/1; 72/2; 73; 74 und 75 <strong>der</strong> Flur 1 in <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow.<br />
Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Grundstücksteilungen wird die Bezeichnung <strong>der</strong> betroffenen Flurstücke<br />
präzisiert.<br />
Nachfolgend genannte Flurstücke <strong>der</strong> Flur 1 <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow sind von <strong>der</strong> Planung betroffen:<br />
1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 120; 121; 122; 32/1 (teilweise); 132; 133; 44; 45; 46; 47; 48; 49; 50; 136; 137; 52; 54/1;<br />
54/2; 56; 57; 141; 142; 143; 144; 61; 145; 146; 147; 148; 149; 150; 151; 152; 67; 68; 153; 154; 155; 156;<br />
teilw. 70; 71/1; 72/1; 157; 158; 162; 163; 164; 165; 166; 167; 74/3 und 75.<br />
Der Plangeltungsbereich bleibt unverän<strong>der</strong>t.<br />
Die Zuordnung <strong>der</strong> alten zu den neuen Flurstücksbezeichnungen und die jeweiligen Flächengrößen sind in <strong>der</strong><br />
Anlage zum Beschluss aufgeführt, ebenso liegt ein Übersichtsplan mit <strong>der</strong> Kennzeichnung des<br />
Geltungsbereichs in <strong>der</strong> Anlage zum Beschluss bei.<br />
Der Plangeltungsbereich besitzt eine Gesamtgröße von 186,5 ha bei einer Gesamtgemarkungsfläche <strong>der</strong><br />
Gemeinde Pinnow von 1.328 ha. Das BPlangebiet grenzt im Westen an die Gemarkung Frauenhagen, im<br />
Norden und Osten an die Gemarkung Landin an.<br />
Der mittlere Teil des Plangebietes wird überschnitten von <strong>der</strong> Ausweisung des Eignungsbereichs für<br />
Windkraftanlagen Pinnow gemäß <strong>der</strong> Darstellung im Sachlichen Teilplan des Regionalplans Uckermark<br />
Barnim „Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung“.<br />
2. Veranlassung und Planungserfor<strong>der</strong>nis
Seite 5 <br />
Für den Bereich <strong>der</strong> amtsangehörigen Gemeinden des <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> liegt <strong>der</strong> Flächennutzungsplan (FNP)<br />
mit seiner Schlussbekanntmachung <strong>vom</strong> 19.12.2001 (<strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> Nr. 17/2001) in<br />
rechtskräftiger Form vor.<br />
Da das Kapitel Windkraft von <strong>der</strong> Genehmigung ausgenommen und daraufhin durch den <strong>Amt</strong>sausschuss des<br />
<strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> ersatzlos zurückgenommen wurde, wurde mit <strong>der</strong> 1.Än<strong>der</strong>ung des FNP 2003 das Thema<br />
erneut behandelt.<br />
Für die Ausweisung von Windenergieanlagen wurde ein Konzentrationsgebiet im <strong>Amt</strong>sbereich in <strong>der</strong><br />
Gemarkung Briest bestimmt, weiterhin eine Teilfläche des Eignungsbereichs Heinersdorf auf <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Landin.<br />
Die Än<strong>der</strong>ung des FNP befindet sich gegenwärtig im Genehmigungsverfahren bei <strong>der</strong> zuständigen Behörde.<br />
Im geän<strong>der</strong>ten FNP wurde kein Windeignungsgebiet im Bereich „PinnowNord“ ausgewiesen.<br />
Der Planungsbereich des BPlanes „PinnowNord“ ist im FNP als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen<br />
und zeigt damit die Bewahrung <strong>der</strong> vorhandenen Nutzung an.<br />
Der Flächennutzungsplan wird gleichzeitig mit dem Bebauungsverfahren angepasst.<br />
Der Gemeindeverband O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> ist seit Jahren bemüht, das Potential für die landschaftsbezogene Erholung<br />
weiträumig und langfristig zu entwickeln, die touristische Infrastruktur behutsam auszubauen und die<br />
Lebensqualität <strong>der</strong> Einwohner zu garantieren.<br />
In diesem Sinn erfolgt die Steuerung aller Planungen und Vorhaben innerhalb des Gemeindeverbands mit dem<br />
Anspruch einer langfristigen Vorsorge.<br />
Die mit <strong>der</strong> Ausweisung des Eignungsbereichs für die Windkraftnutzung „PinnowNord“ im Teilregionalplan<br />
„Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung“ entstandenen Spannungen zwischen den<br />
Entwicklungsvorstellungen <strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> regionalplanerischen Ausweisung und naturschutzfachlichen<br />
Belange führten zu einem dringenden Planungserfor<strong>der</strong>nis für das betroffene Gebiet.<br />
Anlass für die Planung ist die Bewältigung <strong>der</strong> Ziel und Nutzungskonflikte im Gebiet.<br />
Die Möglichkeit <strong>der</strong> Feinsteuerung innerhalb <strong>der</strong> regionalplanerischen Vorgaben durch die Gemeinde wird<br />
hiermit wahrgenommen, um die Prüfung <strong>der</strong> vorliegenden Problematik vor allem hinsichtlich <strong>der</strong><br />
naturschutzfachlichen Bedenken vorzunehmen, da nach Aussagen des Sachlichen Teilplans keine planerische<br />
Letztabwägung nach innen vorgenommen wurde.<br />
3. Ziel und Zweck <strong>der</strong> Planung<br />
Mit dem Bebauungsplan „PinnowNord“ wird angestrebt, im Rahmen <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> kommunalen<br />
Planungshoheit das regionalplanerisch ausgewiesene Eignungsgebiet „Windkraft“ räumlich zu konkretisieren,<br />
indem Erkenntnisse zu wesentlichen örtlichen und kleinmaßstäblichen Belangen in die Abwägung aller<br />
Interessen eingebracht werden.<br />
Im Ergebnis <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> aktuellen Bestandsaufnahme und Landschaftsbewertung für den betroffenen<br />
Raum im Rahmen <strong>der</strong> grünordnerischen Fachplanung zum Bebauungsplan wurden nach <strong>der</strong> Beurteilung<br />
entsprechend <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege nach dem gegenwärtigen<br />
Erkenntnisstand erhebliche Nutzungs und Zielkonflikte mit den Auswirkungen geplanter Windkraftanlagen im<br />
Gebiet festgestellt, die im Verlauf <strong>der</strong> weiteren Planung vertiefend untersucht werden sollen.<br />
Zum einen wurde deutlich, dass vor allem <strong>der</strong> avifaunistische Wert des betroffenen Raumes außerordentlich<br />
hoch ist und sich aus den aktuellen Rechtsvorgaben (hier insbeson<strong>der</strong>e die Richtlinie über „Tierökologische<br />
Abstandkriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg“, MLUR <strong>vom</strong> Juni 2003) nach<br />
den vorläufigen Erkenntnissen weitreichende Tabubereiche, in denen tierökologische Belange <strong>der</strong> Errichtung<br />
von Windkraftanlagen entgegenstehen, ableiten lassen.<br />
Weiterhin wird deutlich, dass dem Standort eine wichtige Funktion als Zugkorridor für die Vögel des näheren<br />
und weiteren Untersuchungsraums zukommt.<br />
Des Weiteren liegt das Untersuchungsgebiet inmitten <strong>der</strong> gemeldeten SPA (Spezial Protected Area) Gebiete<br />
SchorfheideChorin, Unteres O<strong>der</strong>tal und Randow<strong>Welse</strong>Bruch/Gartzer Bruch.<br />
Das Plangebiet selbst ist als IBAGebiet (Important Bird Area), Randow<strong>Welse</strong>Bruch gemeldet.<br />
4. Geplante Nutzungen<br />
Aus dem vorgenannten Erkenntnisstand wird <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> weiteren Planbearbeitung hinsichtlich <strong>der</strong><br />
angestrebten Nutzungen wie folgt beschrieben:<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> Flurstücke 44; 45 und teilweise 133 besteht die angestrebte Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung in<br />
einer Son<strong>der</strong>gebietsausweisung für Windenergienutzung. Dabei handelt es sich um einen Teil des westlichen
Seite 6 <br />
Bereichs des Windeignungsfeldes <strong>der</strong> Regionalplanung, <strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> bereits beschriebenen Tabubereiche<br />
<strong>der</strong> grünordnerischen Untersuchung liegt.<br />
Zum Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung wie Höhenfestsetzungen und Abstände sollen während <strong>der</strong> weiteren B<br />
Planung konkrete Festschreibungen herausgearbeitet werden.<br />
Für den übrigen Geltungsbereich sollen Entwicklungsfestsetzungen zugunsten von Landwirtschaft und Natur<br />
und Landschaftsschutz in Verbindung mit Aussagen für mögliche Kompensationsmaßnahmen für gemeindliche<br />
Vorhaben sowie öffentliche Grün und Erholungsbereiche getroffen werden.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
(weitergeleitet an III)<br />
8. Informationen des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />
1. Der <strong>Amt</strong>sdirektor informiert über den Stand <strong>der</strong> Erschließung des Industrie und<br />
Gewerbegebietes:<br />
offizielle Übergabe <strong>der</strong> Gasversorgung am 10.12.04 um 11.00 Uhr<br />
Außerbetriebnahme des alten und Inbetriebnahme des neuen Stromnetzes wird ebenfalls noch<br />
im Dezember (15.,16.12.04) erfolgen<br />
Zielsetzung für die Inbetriebnahme <strong>der</strong> Wasser und Abwasseranlage März 2005<br />
bezüglich <strong>der</strong> Telekom entstehen <strong>der</strong> Gemeinde keine Kosten; <strong>der</strong> Telekom wurde die<br />
Übernahme des alten Netzes angeboten, dies soll jedoch nicht unentgeltlich erfolgen.<br />
(weitergeleitet an III)<br />
2. Der <strong>Amt</strong>sdirektor informiert weiterhin über die Fertigstellung <strong>der</strong> Bushaltestelle (ehemaliger<br />
Stall). Es ist beabsichtigt, diese morgens und abends zu verschließen. Frau Reichelt erklärt sich<br />
hierfür bereit. (weitergeleitet an III)<br />
9. Informationen des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />
Der Bürgermeister informiert über die gemeinsame Rentnerweihnachtsfeier am 16.12.2004 und<br />
bittet die Gemeindevertreter um ihre Teilnahme.<br />
Des Weiteren übergibt er an den <strong>Amt</strong>sdirektor eine entsprechende Einladung. (weitergeleitet an I)