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Niederschrift Gemeindevertretersitzung vom 31.08 - Amt Oder-Welse

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Gemeinde Mark Landin<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister Datum: 01.09.2006<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

zur 5 Sitzung der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> <strong>31.08</strong>.2006<br />

im Versammlungsraum der Gemeinde, OT Schönermark, Am Dorfanger 27<br />

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />

Sitzungsende: 20:30 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Prätzel, Franz<br />

Büttner, Kuno<br />

Grösch, Wolfgang<br />

Henning, Marco nicht anwesend<br />

Malinowski, Erhard<br />

Metscher, Hans­Ulrich<br />

Noeske, Helmuth nicht anwesend<br />

Pralle, Hans nicht anwesend, entschuldigt<br />

Sarow, Hartmut 19:10 ­ 20:30 Uhr<br />

Siewert, Verena nicht anwesend, entschuldigt<br />

Wittig, Brunhilde<br />

Ortsbeirat Landin<br />

Dr. Stumpf, Michael nicht anwesend<br />

Ortsbeirat Grünow<br />

Werner, Annett nicht anwesend<br />

Bolle Gerhard nicht anwesend, entschuldigt<br />

Ortsbeirat Schönermark<br />

Bohn, Roland<br />

Hartwig, Annett<br />

Grambauer Hermann<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Eröffnung und Begrüßung mit der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,<br />

Anwesenheit und Beschlussfähigkeit<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />

Er stellt fest, dass zu der <strong>Gemeindevertretersitzung</strong> durch Einladung <strong>vom</strong> 22.08.2006<br />

ordnungsgemäß geladen worden ist. Die Sitzung wurde öffentlich durch Aushang gemäß § 12 (6)<br />

der Hauptsatzung der Gemeinde Mark Landin bekannt gemacht.<br />

Mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder ist anwesend.<br />

Die Gemeindevertretung ist beschlussfähig.


­ Seite 2 ­<br />

Anwesende Verwaltungsvertreter: Frau Hein, Frau Würfel<br />

Anwesende Gäste:<br />

2. Einwohnerfragestunde<br />

2.1 Von den anwesenden Gemeindevertretern werden die Leistungen des Bauhofes sehr stark kritisiert.<br />

Sie sind der Meinung, dass die Kosten ständig steigen, die Leistungen sich aber verringern und<br />

nicht zur Zufriedenheit ausgeführt werden.<br />

Frau Hein informiert, dass dieses Thema schon mehrmals mit den Mitarbeitern, <strong>Amt</strong>sdirektor und<br />

Bürgmeister ausgewertet wurde.<br />

Objektiv treten Schwierigkeiten durch die mangelhafte technische Ausstattung und eine<br />

entsprechende Sorgfalt und Umsicht der Mitarbeiter auf. Ebenso durch die Menge der anfallenden<br />

Arbeiten in allen Ortsteilen. Außerdem fällt in den Gemeinden die Unterstützung durch AB­<br />

Maßnahmen und MAE­Kräfte weg. Das muss bei aller Kritik auch bedacht werden.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiter arbeiten und nicht faulenzen. Bei unzureichender<br />

Ausführung der Arbeiten in den Ortsteilen sollten diese Mitarbeiter namentlich benannt werden.<br />

Damit können sie zur Rechenschaft gezogen werden. Pauschale Behauptungen führen nicht zum<br />

gewünschten Erfolg.<br />

Die Bushaltestellen werden gereinigt. Es stellte sich bei Kontrollen heraus, dass schon am nächsten<br />

Tag eine erneute grobe Verschmutzung vorgefunden wurde.<br />

Da die überwiegende Nutzung der Bushaltestellen durch die Jugendlichen erfolgt, sollte mit den<br />

Jugendlichen und deren Eltern ein Gespräch geführt werden.<br />

Die Namen müssen von den Anwohnern bzw. Ortsbeiratsmitgliedern und Gemeindevertretern dem<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong>­<strong>Welse</strong> mitgeteilt werden.<br />

Die Gemeinden haben die Aufgaben des Bauhofes dem <strong>Amt</strong> übertragen. Es ist möglich, diese dem<br />

<strong>Amt</strong> auch wieder zu entziehen.<br />

Herr Prätzel vertritt den Standpunkt, dass im <strong>Amt</strong> noch organisatorische Reserven vorhanden sind.<br />

Die Mitarbeiter müssen besser motiviert werden.<br />

Von Herrn Grösch und von Herrn Metscher werden erneut die Straßenschäden bemängelt, die noch<br />

nicht beseitigt wurden.<br />

Frau Hein informiert, dass für die Anbindung an die B2 n, die Gemeinde Pinnow<br />

Straßenbaulastträger ist. Da eine provisorische Reparatur keine dauerhafte Abhilfe schaffen kann<br />

wurde ein Förderantrag zur umfassenden Sanierung gestellt. Dieser wurde aber noch nicht<br />

genehmigt. Deshalb wird nochmals Material für eine Ausbesserung der Löcher gekauft und der<br />

Straßenabschnitt kurzfristig repariert.<br />

Für den Siedlungsweg im OT Schönermark soll Recyclingmaterial angefahren werden. Die<br />

Verfüllung der Straßenschäden übernehmen die Anwohner selbst.<br />

3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die <strong>Niederschrift</strong> über den öffentlichen<br />

Teil der Sitzung <strong>vom</strong> 01.06.2006<br />

Einwendungen gegen den öffentlichen Teil der <strong>Niederschrift</strong> <strong>vom</strong> 01.06.2006 liegen nicht vor.<br />

4. Änderungsanträge zur Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung<br />

keine<br />

5. Beantwortung der Anfragen der letzten Sitzung<br />

5.1 Mandatsausübung Marco Hennig<br />

Bezüglich der Mandatsausübung wurde Herr Hennig am 16.06.06 angeschrieben. Es erfolgte von<br />

ihm keine Rückmeldung. Eine Überprüfung der Meldedaten ergab, dass Herr Marco Henning


­ Seite 3 ­<br />

seinen Hauptwohnsitz in Mark Landin seit Juli 2006 abgemeldet hat. Damit verliert er sein Mandat<br />

als Gemeindevertreter.<br />

Herr Hennig war der einzige Kandidat des Wahlvorschlagsträgers F.D.P.; das führt dazu, dass ein<br />

Sitz in der Gemeindevertretung unbesetzt bleibt.<br />

5.2 Einrichtung eines Haltepunktes der Deutschen Bahn im OT Landin in Niederlandin<br />

Nach Rücksprache mit dem <strong>Amt</strong>sdirektor wies dieser darauf hin, dass der Antrag nicht Erfolg<br />

versprechend ist, da die Bahn immer mehr bemüht ist, Leistungen abzubauen.<br />

Wenn die Gemeindevertretung nach wie vor auf die Einrichtung eines Haltepunktes besteht, muss<br />

ein Beschluss gefasst werden.<br />

Die Gemeindevertretung nimmt die Information ohne weitere Festlegungen zur Kenntnis.<br />

5.3 Reparaturmaßnahmen Spielplatz Schönermark<br />

Mit Herrn Bohn wurde die Begehung des Spielplatzes im OT Schönermark vorgenommen. An der<br />

Kletter­Schaukelkombination und an der Rutsche waren mehrere Mängel festzustellen.<br />

Die Aufschüttung von Sand als Fallschutz ist ebenfalls notwendig.<br />

Von der Tischlerei Hugger aus 16278 Pinnow wurde für die Reparaturmaßnahmen ein<br />

Kostenangebot i.H.v. 1.712,53 vorgelegt.<br />

Im Haushalt wurden lediglich 200 € als Ansatz für Reparaturmaßnahmen und die Lieferung von<br />

Sand eingeplant.<br />

Für die Sandlieferung werden ca. 120 € benötigt. Für die Sandanlieferung wurde ein Auftrag<br />

erteilt. Durch Herrn Bohn wurde bestätigt, dass der Sand mit freiwilligen Helfern eigenständig<br />

verteilt wird.<br />

Da sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, sind Ausgaben nur dann zu<br />

leisten, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.<br />

Für die Reparaturmaßnahme stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.<br />

Festlegung der Gemeindevertretung:<br />

Der Spielplatz soll erhalten bleiben, da er von vielen Kindern genutzt wird.<br />

Die Gemeinde muss ihre Sicherungspflicht nachkommen. Insofern besteht hier für die Gemeinde<br />

eine Pflichtaufgabe und diese muss auch bei nicht genehmigtem Haushalt erledigt werden.<br />

5.4 Sirenenstandort Hohenlandin, Schule<br />

Die Sirenensteuerung wurde in der 26. KW abgebaut und der Schaltkasten für die<br />

Empfangselektronik nach Niederlandin umgesetzt.<br />

Die Schaltelektronik der Sirene wurde ebenfalls entfernt.<br />

Die notwendigen Meldeempfänger für die in Hohenlandin wohnenden Kameraden wurden an die<br />

Ortswehr übergeben.<br />

Das Sirenensteuergerät aus Niederlandin wurde repariert. Es verbleibt im <strong>Amt</strong> als Ersatzteil.<br />

Herr Grösch teilt diesbezüglich mit, dass der Fehler trotzdem noch nicht behoben ist, die Sicherung<br />

springt immer wieder raus.<br />

Eine erneute Überprüfung der Sirenenanlage ist erforderlich. Eventuell ist die Stromzuführung<br />

defekt.<br />

Herr Prätzel fragt nach, wann die Sirene <strong>vom</strong> Dach der ehem. Schule in Hohenlandin entfernt wird.<br />

Er hatte die Entfernung der Sirene dem Käufer des Grundstücks zugesichert.<br />

Festlegung der Gemeindevertretung:<br />

Die Entfernung der Sirene auf dem ehem. Schulgebäude kann auf Grund der zu erwartenden hohen<br />

Kosten nicht vorgenommen werden. Die Gemeinde hat dafür keine finanziellen Mittel zur<br />

Verfügung.<br />

6. Beratung von aktuellen Bauangelegenheiten


­ Seite 4 ­<br />

6.1. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3 „Schlossstraße“ gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) in<br />

der Gemeinde Mark Landin, Gemarkung Landin Flurstück 27/12<br />

Vorlage: 22/2006<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mark Landin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3<br />

„Schlossstraße“ gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemeinde Mark Landin, Gemarkung Landin, Flur<br />

5, Teilfläche Flurstück 27/12.<br />

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 zum Beschluss dargestellt.<br />

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Festlegung der Gemeindevertretung:<br />

Die Gemeindevertretung vertritt den Standpunkt, dass über die Möglichkeit der Bebauung in<br />

2. Reihe und über die Änderung der Abrundungssatzung erneut nachgedacht werden soll.<br />

Die Grundstücke in Landin sind oft sehr schmal und lang und eine Möglichkeit der Bebauung<br />

in 2. Reihe wäre sinnvoll.<br />

6.2. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „ Am Dorfanger ­ Reithalle“ gemäß<br />

§ 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemeinde Mark Landin, Gemarkung Schönermark, Flur 1,<br />

Flurstück 121<br />

Vorlage: 23/2006<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mark Landin beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. I „Reithalle Am Dorfanger“ gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemeinde Mark<br />

Landin, Gemarkung Schönermark, Flur 1, Flurstück 121.<br />

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 zum Beschluss dargestellt.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Die Straße „Am Dorfanger“ wird sehr häufig von den großen LKW der Firma Bethke genutzt.<br />

Mehrere Einwohner beschwerten sich über die Lärmbelästigung, besonders in den Morgenstunden,<br />

und über die überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Das sollte überprüft werden.<br />

Herr Grambauer ist der Meinung, dass die ehemals vorhandene Beschilderung<br />

(Tonnagebegrenzung (2t) und Anlieger frei) entfernt wurden. Wer hat das veranlasst?<br />

Liegt eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Beseitigung der Schilder vor?<br />

6.3. Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zwischen Herrn F.<br />

Bethke (Vorhabenträger) und der Gemeinde Mark Landin zur Erbringung der in Verbindung mit<br />

dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I „Am Dorfanger ­Reithalle“ entstehenden<br />

Planungen einschließlich der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger<br />

Vorlage: 24/2006<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mark Landin beschließt den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11<br />

BauGB, abzuschließen zwischen Herrn Fritz Bethke, Am Dorfanger, 16278 Mark Landin und der Gemeinde<br />

Mark Landin zur Erbringung der in Verbindung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Am<br />

Dorfanger­Reithalle“ stehenden Planungen einschließlich der Kostenübernahme durch Herrn Bethke.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

7. Vertragsangelegenheiten<br />

7.1. Genehmigungserklärung zum Grundstückskaufvertrag UR.­NR. 633/2006<br />

Vorlage: 25/2006<br />

Beschluss:<br />

Die im Grundstückskaufvertrag UR­Nr. 633/06 <strong>vom</strong> 30.05.06<br />

Beteiligte: Gemeinde Mark Landin als Verkäufer


­ Seite 5 ­<br />

Bundesstraßenverwaltung als Käufer<br />

Kaufgegenstand in der Gemarkung Landin, Flur 1, Flurstück 236<br />

von Frau Margot Manteufel, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den <strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es <strong>Oder</strong>­<br />

<strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Mark Landin, abgegebenen Erklärungen werden<br />

in der vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang durch die Gemeindevertretung<br />

genehmigt.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

7.2. Genehmigungserklärung zum Grundstückskaufvertrag UR.­NR. 875/2006<br />

Vorlage: 26/2006<br />

Beschluss:<br />

Die im Grundstückskaufvertrag UR­Nr. 875/06 <strong>vom</strong> 13.07.06<br />

Beteiligte: Gemeinde Mark Landin als Verkäufer<br />

Gisela Kotilge als Käufer<br />

Kaufgegenstand in der Gemarkung Landin, Flur 6, Flurstück 18/4 und 19/4<br />

von Frau Margot Manteufel, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den <strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es <strong>Oder</strong>­<br />

<strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Mark Landin, abgegebenen Erklärungen werden<br />

in der vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang durch die Gemeindevertretung<br />

genehmigt.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

8. Informationen des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />

8.1 Versagung der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Mark Landin für<br />

das Haushaltsjahr 2006<br />

Den Gemeindevertretern wird der Bescheid des Landrates des Landkreises Uckermark zur<br />

Versagung der Genehmigung, des am 09.03.2006 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes der<br />

Gemeinde Mark Landin, übergeben.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 09.06.2006 teilte die Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark mit, dass<br />

sie die Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept versagt.<br />

Maßgeblich für die Versagung ist, dass kein Zeitraum beschrieben werden kann, in dem der<br />

Haushaltsausgleich dargestellt werden, auch nicht über den Finanzplanungszeitraum hinaus.<br />

Im Weiteren werden folgende Gründe herangezogen:<br />

­ der in der Jahresrechnung 2005 gegenüber der Planung 2005 geringer ausgewiesene Soll­<br />

Fehlbetrag in Höhe von 46.034,05 € führt nicht zu einer entsprechenden Verringerung des im<br />

Haushaltsjahr 2006 zu erwartenden Fehlbetrages<br />

­ des weiteren hat sich auch das im Haushaltsjahr 2006 neu entstehende Defizit gegenüber der<br />

ursprünglichen Festsetzung im Haushaltssicherungskonzept 2006 erhöht, die Erhöhung ergibt sich<br />

vorrangig durch Mehrausgaben für den sächlichen Verwaltungs­ und Betriebsaufwand.<br />

Folgen der Genehmigungsversagung:<br />

­ vorläufige Haushaltsführung, d.h. strikte Einhaltung des § 80 GO<br />

­ Ausgaben leisten, zu deren Leistung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder die für die<br />

Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind;<br />

­ die Gemeinde darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des<br />

Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Haushaltsansätze oder<br />

Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen;


­ Seite 6 ­<br />

­ Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben (mit Ausnahme der Grundsteuern A und B und<br />

der Gewerbesteuer­Erlass einer Hebesatzsatzung)<br />

­ Kredite umschulden<br />

­ auf Grund des Wegfalls der Aufwandsentschädigungsverordnung beruht der Anspruch des<br />

Gemeindevertreters und des sachkundigen Einwohners auf § 37 Abs. 4 S. 1 GO, d.h. es besteht nur<br />

Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstsausfalls<br />

­ Umfang freiwilliger Leistungen ist schrittweise auf ein Mindestmaß zu reduzieren<br />

Frau Hein weist die Gemeindevertreter nochmals darauf hin, dass aufgrund des Wegfalls der<br />

Aufwandsentschädigungsverordnung die Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner nur noch<br />

einen Anspruch auf den Ersatz ihrer tatsächlichen Ausgaben und des Verdienstausfalles haben.<br />

Festlegung der Gemeindevertretung:<br />

Die Gemeindevertreter vertreten den Standpunkt, dass der Landkreis auch nur mit einer vorläufigen<br />

Haushaltsführung arbeitet und die Kreistagsabgeordneten trotzdem weiterhin ihre Entschädigung<br />

erhalten.<br />

Deshalb werden auch sie nicht auf die Entschädigung verzichten.<br />

8.2 Angebot für Bauvorhaben Schönermark – Straßensanierung Lattenberg/ Zum Gutshof<br />

Von der Firma STS aus Passow wurde ein Angebot eingeholt.<br />

Für das o.g. Bauvorhaben beträgt der Angebotspreis ca. 23.000 €.<br />

Wenn das Bauvorhaben realisiert werden soll, muss die Gemeindevertretung entscheiden,<br />

ob Anliegerbeiträge erhoben werden sollen.<br />

8.3 Auftragsvergabe Fußboden Fahrzeughalle im Feuerwehrgebäude<br />

Rekonstruktion Fußboden Fahrzeughalle FFGH Landin<br />

Folgende Angebote wurden eingeholt:<br />

1. Maßnahme: Betonimprägnierung, Behandlung mit Floortec 2 K­Epoxi­Imprägnierung<br />

Bei dem einzusetzenden Material handelt es sich um eine tief eindringende, lösungsmittelhaltige,<br />

zweikomponentige Epoxi­Imprägnierung für innen. Farblos glänzend, niedrigviskos, mit sehr guten<br />

Eindringvermögen, vermindert den Abrieb und die Staubbildung. Ist im ausgehärteten Zustand<br />

beständig gegen Öl, Benzin, verdünnte Laugen, schwache Säuren, Wasser und wässrige Lösungen<br />

(z.B. Tausalz).<br />

Kosten: 996,09 €<br />

2. Maßnahme: Kugelstrahlen des Fußbodens, Betonimprägnierung wie oben angeführt<br />

herstellen, Epoxitharz­Bindemittel incl. Quarzsandzugabe aufbringen, schleifen,<br />

Dekorbeschichtung 2 mm, Versiegelung<br />

Kosten: 14.416,48 €<br />

3. Maßnahme: Unterboden reinigen, Einheitsausgleich bis 2 mm, Epoxitharzbeschichtung,<br />

rutschhemmend 2 mm<br />

Kosten: 9131,22 €<br />

Vorstehendes Angebot wurde unter Ausschluss der Gewährleistung abgegeben, da seitens der<br />

Gemeinde nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit versichert werden kann, dass eine<br />

Dampfsperre im relevanten Fußbodenaufbau vorhanden ist. Insofern bei eventl. Feuchtediffusion<br />

der aufgebrachte Belag zu reißen beginnen könnte.<br />

Derzeitige Verfügbarkeit im HH 2006 17.000,00 €


­ Seite 7 ­<br />

Davon sollten gemäß HH­Abstimmung 12.500 für Fußbodenarbeiten in der Fahrzeughalle und des<br />

Schulungsraumes durchgeführt werden. Der Fußboden im Schulungsraum ist bereits hergerichtet.<br />

Kosten 2046,12 € bezahlt von HH­Rest 2005<br />

Für den Einbau von Türen wurden 1.500 € vorgesehen und 3.000 € für den Trockenbau in der<br />

Teeküche. Das Angebot gemäß 3. ist nicht akzeptabel, da keine Gewährleistung übernommen wird.<br />

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung wird die Beauftragung des Angebotes unter lfd. Nr. 1.<br />

vorgeschlagen.<br />

Frau Hein entschuldigt sich dafür, dass der Auftrag bisher nicht ausgelöst wurde. Der<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor hatte die Mitarbeiter der Bauverwaltung schon vor seinem Urlaub beauftragt, nach<br />

dem Angebot Nr. 1 zu beauftragen. Der Auftrag wird umgehend ausgelöst.<br />

Herr Grösch informiert, dass Küchenmöbel bereits kostengünstig aus einem Angebot gekauft<br />

wurden.<br />

Er fragt nach, ob noch ein Warmwasserboiler im Wert von ca. 30 € gekauft werden kann.<br />

Frau Hein stimmt dem Kauf des Warmwasserboilers zu.<br />

9. Informationen des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />

9.1 Herr Prätzel informiert, dass bisher noch keine MAE­Maßnahmen (1€­Job)<br />

bewilligt wurden.<br />

Es werden für die Ortsteile, für die Bereiche Orstverbesserung, Sportplatz, Kita und Jugendclub, je<br />

2 Personen beantragt.<br />

Die Gemeindevertretung nimmt den Vorschlag ohne ergänzende Hinweise zustimmend zur<br />

Kenntnis.<br />

9.2 Frau Wittig fragt nach, welche Maßnahmen für einen vorbeugenden Brandschutz bei der Firma<br />

Naturerde Bethke in Zukunft vorgesehen sind.<br />

Frau Hein informiert, dass das Landesumweltamt in Schwedt (früher <strong>Amt</strong> für Immissionsschutz)<br />

für die Genehmigung und Überwachung der Firma Naturerde Bethke zuständig ist.<br />

Nach Aussage der zuständigen Mitarbeiterin, die während des Brandes auch vor Ort war, konnten<br />

bei den durchgeführten Kontrollen keine Unrechtmäßigkeiten festgestellt werden.<br />

Für das <strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong>­<strong>Welse</strong> sind durch den Brand auf dem Gelände hohe Ausgaben entstanden.<br />

Aufgrund dessen wird ein Nachtragshaushalt für das <strong>Amt</strong> aufgestellt werden müssen.<br />

Herr Grösch vertritt den Standpunkt, dass die Firma Naturerde Bethke zur Übernahme der Kosten<br />

entsprechend Brandschutzgesetz herangezogen werden kann. Diese Möglichkeit soll genau<br />

überprüft werden.<br />

Das <strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong>­<strong>Welse</strong> sollte auch mit dem Landkreis eine Brandschau für das Objekt beantragen.<br />

9.3 Herr Sarow fragt nach, ob der Sportverein auf seine eigenen Kosten den Sportplatz so absichern<br />

kann, dass nicht jedem der ungehinderte Zugang möglich ist.<br />

Immer häufiger wird der Sportplatz als Hundeauslauffläche und Mopedfahrstrecke genutzt.<br />

Gespräche mit den betreffenden Personen ergaben keine Änderung.<br />

Herr Sarow fragt nach, ob es möglich ist vernünftige Hinweisschilder (wie z.B. Betreten des<br />

Sportplatzes auf eigenen Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder o. a.) zu beschaffen.<br />

Festlegung der Gemeindevertretung:<br />

Eine Umfriedung des Sportplatzes auf Kosten des Sportvereins kann durchgeführt werden, wenn


­ Seite 8 ­<br />

eine öffentliche Zuwegung dadurch nicht beeinträchtigt wird.<br />

Mit den Nutzern der öffentlichen Zuwegung soll diesbezüglich gesprochen werden um eine<br />

einvernehmliche Lösung zu finden.<br />

Es muss auch eine Regelung getroffen werden, dass die Kinder weiterhin den Sportplatz nutzen<br />

können.<br />

Für die Beschaffung von Hinweisschildern soll eine konkrete Absprache mit der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

erfolgen.


B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

7. Beendigung der Sitzung um 20:30 Uhr<br />

­ Seite 9 ­<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> wird in der vorliegender Form unterschrieben.<br />

Ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

Herr Prätzel<br />

Protokollführer<br />

Frau Würfel

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