Niederschrift Gemeindevertretersitzung vom 31.08 - Amt Oder-Welse
Niederschrift Gemeindevertretersitzung vom 31.08 - Amt Oder-Welse
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Gemeinde Mark Landin<br />
Der ehrenamtliche Bürgermeister Datum: 01.09.2006<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
zur 5 Sitzung der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> <strong>31.08</strong>.2006<br />
im Versammlungsraum der Gemeinde, OT Schönermark, Am Dorfanger 27<br />
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 20:30 Uhr<br />
Anwesend waren:<br />
Prätzel, Franz<br />
Büttner, Kuno<br />
Grösch, Wolfgang<br />
Henning, Marco nicht anwesend<br />
Malinowski, Erhard<br />
Metscher, HansUlrich<br />
Noeske, Helmuth nicht anwesend<br />
Pralle, Hans nicht anwesend, entschuldigt<br />
Sarow, Hartmut 19:10 20:30 Uhr<br />
Siewert, Verena nicht anwesend, entschuldigt<br />
Wittig, Brunhilde<br />
Ortsbeirat Landin<br />
Dr. Stumpf, Michael nicht anwesend<br />
Ortsbeirat Grünow<br />
Werner, Annett nicht anwesend<br />
Bolle Gerhard nicht anwesend, entschuldigt<br />
Ortsbeirat Schönermark<br />
Bohn, Roland<br />
Hartwig, Annett<br />
Grambauer Hermann<br />
A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1. Eröffnung und Begrüßung mit der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,<br />
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit<br />
Der ehrenamtliche Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />
Er stellt fest, dass zu der <strong>Gemeindevertretersitzung</strong> durch Einladung <strong>vom</strong> 22.08.2006<br />
ordnungsgemäß geladen worden ist. Die Sitzung wurde öffentlich durch Aushang gemäß § 12 (6)<br />
der Hauptsatzung der Gemeinde Mark Landin bekannt gemacht.<br />
Mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder ist anwesend.<br />
Die Gemeindevertretung ist beschlussfähig.
Seite 2 <br />
Anwesende Verwaltungsvertreter: Frau Hein, Frau Würfel<br />
Anwesende Gäste:<br />
2. Einwohnerfragestunde<br />
2.1 Von den anwesenden Gemeindevertretern werden die Leistungen des Bauhofes sehr stark kritisiert.<br />
Sie sind der Meinung, dass die Kosten ständig steigen, die Leistungen sich aber verringern und<br />
nicht zur Zufriedenheit ausgeführt werden.<br />
Frau Hein informiert, dass dieses Thema schon mehrmals mit den Mitarbeitern, <strong>Amt</strong>sdirektor und<br />
Bürgmeister ausgewertet wurde.<br />
Objektiv treten Schwierigkeiten durch die mangelhafte technische Ausstattung und eine<br />
entsprechende Sorgfalt und Umsicht der Mitarbeiter auf. Ebenso durch die Menge der anfallenden<br />
Arbeiten in allen Ortsteilen. Außerdem fällt in den Gemeinden die Unterstützung durch AB<br />
Maßnahmen und MAEKräfte weg. Das muss bei aller Kritik auch bedacht werden.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiter arbeiten und nicht faulenzen. Bei unzureichender<br />
Ausführung der Arbeiten in den Ortsteilen sollten diese Mitarbeiter namentlich benannt werden.<br />
Damit können sie zur Rechenschaft gezogen werden. Pauschale Behauptungen führen nicht zum<br />
gewünschten Erfolg.<br />
Die Bushaltestellen werden gereinigt. Es stellte sich bei Kontrollen heraus, dass schon am nächsten<br />
Tag eine erneute grobe Verschmutzung vorgefunden wurde.<br />
Da die überwiegende Nutzung der Bushaltestellen durch die Jugendlichen erfolgt, sollte mit den<br />
Jugendlichen und deren Eltern ein Gespräch geführt werden.<br />
Die Namen müssen von den Anwohnern bzw. Ortsbeiratsmitgliedern und Gemeindevertretern dem<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong><strong>Welse</strong> mitgeteilt werden.<br />
Die Gemeinden haben die Aufgaben des Bauhofes dem <strong>Amt</strong> übertragen. Es ist möglich, diese dem<br />
<strong>Amt</strong> auch wieder zu entziehen.<br />
Herr Prätzel vertritt den Standpunkt, dass im <strong>Amt</strong> noch organisatorische Reserven vorhanden sind.<br />
Die Mitarbeiter müssen besser motiviert werden.<br />
Von Herrn Grösch und von Herrn Metscher werden erneut die Straßenschäden bemängelt, die noch<br />
nicht beseitigt wurden.<br />
Frau Hein informiert, dass für die Anbindung an die B2 n, die Gemeinde Pinnow<br />
Straßenbaulastträger ist. Da eine provisorische Reparatur keine dauerhafte Abhilfe schaffen kann<br />
wurde ein Förderantrag zur umfassenden Sanierung gestellt. Dieser wurde aber noch nicht<br />
genehmigt. Deshalb wird nochmals Material für eine Ausbesserung der Löcher gekauft und der<br />
Straßenabschnitt kurzfristig repariert.<br />
Für den Siedlungsweg im OT Schönermark soll Recyclingmaterial angefahren werden. Die<br />
Verfüllung der Straßenschäden übernehmen die Anwohner selbst.<br />
3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die <strong>Niederschrift</strong> über den öffentlichen<br />
Teil der Sitzung <strong>vom</strong> 01.06.2006<br />
Einwendungen gegen den öffentlichen Teil der <strong>Niederschrift</strong> <strong>vom</strong> 01.06.2006 liegen nicht vor.<br />
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung<br />
keine<br />
5. Beantwortung der Anfragen der letzten Sitzung<br />
5.1 Mandatsausübung Marco Hennig<br />
Bezüglich der Mandatsausübung wurde Herr Hennig am 16.06.06 angeschrieben. Es erfolgte von<br />
ihm keine Rückmeldung. Eine Überprüfung der Meldedaten ergab, dass Herr Marco Henning
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seinen Hauptwohnsitz in Mark Landin seit Juli 2006 abgemeldet hat. Damit verliert er sein Mandat<br />
als Gemeindevertreter.<br />
Herr Hennig war der einzige Kandidat des Wahlvorschlagsträgers F.D.P.; das führt dazu, dass ein<br />
Sitz in der Gemeindevertretung unbesetzt bleibt.<br />
5.2 Einrichtung eines Haltepunktes der Deutschen Bahn im OT Landin in Niederlandin<br />
Nach Rücksprache mit dem <strong>Amt</strong>sdirektor wies dieser darauf hin, dass der Antrag nicht Erfolg<br />
versprechend ist, da die Bahn immer mehr bemüht ist, Leistungen abzubauen.<br />
Wenn die Gemeindevertretung nach wie vor auf die Einrichtung eines Haltepunktes besteht, muss<br />
ein Beschluss gefasst werden.<br />
Die Gemeindevertretung nimmt die Information ohne weitere Festlegungen zur Kenntnis.<br />
5.3 Reparaturmaßnahmen Spielplatz Schönermark<br />
Mit Herrn Bohn wurde die Begehung des Spielplatzes im OT Schönermark vorgenommen. An der<br />
KletterSchaukelkombination und an der Rutsche waren mehrere Mängel festzustellen.<br />
Die Aufschüttung von Sand als Fallschutz ist ebenfalls notwendig.<br />
Von der Tischlerei Hugger aus 16278 Pinnow wurde für die Reparaturmaßnahmen ein<br />
Kostenangebot i.H.v. 1.712,53 vorgelegt.<br />
Im Haushalt wurden lediglich 200 € als Ansatz für Reparaturmaßnahmen und die Lieferung von<br />
Sand eingeplant.<br />
Für die Sandlieferung werden ca. 120 € benötigt. Für die Sandanlieferung wurde ein Auftrag<br />
erteilt. Durch Herrn Bohn wurde bestätigt, dass der Sand mit freiwilligen Helfern eigenständig<br />
verteilt wird.<br />
Da sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, sind Ausgaben nur dann zu<br />
leisten, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.<br />
Für die Reparaturmaßnahme stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.<br />
Festlegung der Gemeindevertretung:<br />
Der Spielplatz soll erhalten bleiben, da er von vielen Kindern genutzt wird.<br />
Die Gemeinde muss ihre Sicherungspflicht nachkommen. Insofern besteht hier für die Gemeinde<br />
eine Pflichtaufgabe und diese muss auch bei nicht genehmigtem Haushalt erledigt werden.<br />
5.4 Sirenenstandort Hohenlandin, Schule<br />
Die Sirenensteuerung wurde in der 26. KW abgebaut und der Schaltkasten für die<br />
Empfangselektronik nach Niederlandin umgesetzt.<br />
Die Schaltelektronik der Sirene wurde ebenfalls entfernt.<br />
Die notwendigen Meldeempfänger für die in Hohenlandin wohnenden Kameraden wurden an die<br />
Ortswehr übergeben.<br />
Das Sirenensteuergerät aus Niederlandin wurde repariert. Es verbleibt im <strong>Amt</strong> als Ersatzteil.<br />
Herr Grösch teilt diesbezüglich mit, dass der Fehler trotzdem noch nicht behoben ist, die Sicherung<br />
springt immer wieder raus.<br />
Eine erneute Überprüfung der Sirenenanlage ist erforderlich. Eventuell ist die Stromzuführung<br />
defekt.<br />
Herr Prätzel fragt nach, wann die Sirene <strong>vom</strong> Dach der ehem. Schule in Hohenlandin entfernt wird.<br />
Er hatte die Entfernung der Sirene dem Käufer des Grundstücks zugesichert.<br />
Festlegung der Gemeindevertretung:<br />
Die Entfernung der Sirene auf dem ehem. Schulgebäude kann auf Grund der zu erwartenden hohen<br />
Kosten nicht vorgenommen werden. Die Gemeinde hat dafür keine finanziellen Mittel zur<br />
Verfügung.<br />
6. Beratung von aktuellen Bauangelegenheiten
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6.1. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3 „Schlossstraße“ gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) in<br />
der Gemeinde Mark Landin, Gemarkung Landin Flurstück 27/12<br />
Vorlage: 22/2006<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mark Landin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3<br />
„Schlossstraße“ gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemeinde Mark Landin, Gemarkung Landin, Flur<br />
5, Teilfläche Flurstück 27/12.<br />
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 zum Beschluss dargestellt.<br />
Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />
Festlegung der Gemeindevertretung:<br />
Die Gemeindevertretung vertritt den Standpunkt, dass über die Möglichkeit der Bebauung in<br />
2. Reihe und über die Änderung der Abrundungssatzung erneut nachgedacht werden soll.<br />
Die Grundstücke in Landin sind oft sehr schmal und lang und eine Möglichkeit der Bebauung<br />
in 2. Reihe wäre sinnvoll.<br />
6.2. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „ Am Dorfanger Reithalle“ gemäß<br />
§ 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemeinde Mark Landin, Gemarkung Schönermark, Flur 1,<br />
Flurstück 121<br />
Vorlage: 23/2006<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mark Landin beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. I „Reithalle Am Dorfanger“ gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemeinde Mark<br />
Landin, Gemarkung Schönermark, Flur 1, Flurstück 121.<br />
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 zum Beschluss dargestellt.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />
Die Straße „Am Dorfanger“ wird sehr häufig von den großen LKW der Firma Bethke genutzt.<br />
Mehrere Einwohner beschwerten sich über die Lärmbelästigung, besonders in den Morgenstunden,<br />
und über die überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Das sollte überprüft werden.<br />
Herr Grambauer ist der Meinung, dass die ehemals vorhandene Beschilderung<br />
(Tonnagebegrenzung (2t) und Anlieger frei) entfernt wurden. Wer hat das veranlasst?<br />
Liegt eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Beseitigung der Schilder vor?<br />
6.3. Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zwischen Herrn F.<br />
Bethke (Vorhabenträger) und der Gemeinde Mark Landin zur Erbringung der in Verbindung mit<br />
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I „Am Dorfanger Reithalle“ entstehenden<br />
Planungen einschließlich der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger<br />
Vorlage: 24/2006<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mark Landin beschließt den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11<br />
BauGB, abzuschließen zwischen Herrn Fritz Bethke, Am Dorfanger, 16278 Mark Landin und der Gemeinde<br />
Mark Landin zur Erbringung der in Verbindung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Am<br />
DorfangerReithalle“ stehenden Planungen einschließlich der Kostenübernahme durch Herrn Bethke.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />
7. Vertragsangelegenheiten<br />
7.1. Genehmigungserklärung zum Grundstückskaufvertrag UR.NR. 633/2006<br />
Vorlage: 25/2006<br />
Beschluss:<br />
Die im Grundstückskaufvertrag URNr. 633/06 <strong>vom</strong> 30.05.06<br />
Beteiligte: Gemeinde Mark Landin als Verkäufer
Seite 5 <br />
Bundesstraßenverwaltung als Käufer<br />
Kaufgegenstand in der Gemarkung Landin, Flur 1, Flurstück 236<br />
von Frau Margot Manteufel, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den <strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es <strong>Oder</strong><br />
<strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Mark Landin, abgegebenen Erklärungen werden<br />
in der vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang durch die Gemeindevertretung<br />
genehmigt.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />
7.2. Genehmigungserklärung zum Grundstückskaufvertrag UR.NR. 875/2006<br />
Vorlage: 26/2006<br />
Beschluss:<br />
Die im Grundstückskaufvertrag URNr. 875/06 <strong>vom</strong> 13.07.06<br />
Beteiligte: Gemeinde Mark Landin als Verkäufer<br />
Gisela Kotilge als Käufer<br />
Kaufgegenstand in der Gemarkung Landin, Flur 6, Flurstück 18/4 und 19/4<br />
von Frau Margot Manteufel, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den <strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es <strong>Oder</strong><br />
<strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Mark Landin, abgegebenen Erklärungen werden<br />
in der vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang durch die Gemeindevertretung<br />
genehmigt.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)<br />
8. Informationen des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />
8.1 Versagung der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Mark Landin für<br />
das Haushaltsjahr 2006<br />
Den Gemeindevertretern wird der Bescheid des Landrates des Landkreises Uckermark zur<br />
Versagung der Genehmigung, des am 09.03.2006 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes der<br />
Gemeinde Mark Landin, übergeben.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 09.06.2006 teilte die Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark mit, dass<br />
sie die Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept versagt.<br />
Maßgeblich für die Versagung ist, dass kein Zeitraum beschrieben werden kann, in dem der<br />
Haushaltsausgleich dargestellt werden, auch nicht über den Finanzplanungszeitraum hinaus.<br />
Im Weiteren werden folgende Gründe herangezogen:<br />
der in der Jahresrechnung 2005 gegenüber der Planung 2005 geringer ausgewiesene Soll<br />
Fehlbetrag in Höhe von 46.034,05 € führt nicht zu einer entsprechenden Verringerung des im<br />
Haushaltsjahr 2006 zu erwartenden Fehlbetrages<br />
des weiteren hat sich auch das im Haushaltsjahr 2006 neu entstehende Defizit gegenüber der<br />
ursprünglichen Festsetzung im Haushaltssicherungskonzept 2006 erhöht, die Erhöhung ergibt sich<br />
vorrangig durch Mehrausgaben für den sächlichen Verwaltungs und Betriebsaufwand.<br />
Folgen der Genehmigungsversagung:<br />
vorläufige Haushaltsführung, d.h. strikte Einhaltung des § 80 GO<br />
Ausgaben leisten, zu deren Leistung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder die für die<br />
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind;<br />
die Gemeinde darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des<br />
Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Haushaltsansätze oder<br />
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen;
Seite 6 <br />
Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben (mit Ausnahme der Grundsteuern A und B und<br />
der GewerbesteuerErlass einer Hebesatzsatzung)<br />
Kredite umschulden<br />
auf Grund des Wegfalls der Aufwandsentschädigungsverordnung beruht der Anspruch des<br />
Gemeindevertreters und des sachkundigen Einwohners auf § 37 Abs. 4 S. 1 GO, d.h. es besteht nur<br />
Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstsausfalls<br />
Umfang freiwilliger Leistungen ist schrittweise auf ein Mindestmaß zu reduzieren<br />
Frau Hein weist die Gemeindevertreter nochmals darauf hin, dass aufgrund des Wegfalls der<br />
Aufwandsentschädigungsverordnung die Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner nur noch<br />
einen Anspruch auf den Ersatz ihrer tatsächlichen Ausgaben und des Verdienstausfalles haben.<br />
Festlegung der Gemeindevertretung:<br />
Die Gemeindevertreter vertreten den Standpunkt, dass der Landkreis auch nur mit einer vorläufigen<br />
Haushaltsführung arbeitet und die Kreistagsabgeordneten trotzdem weiterhin ihre Entschädigung<br />
erhalten.<br />
Deshalb werden auch sie nicht auf die Entschädigung verzichten.<br />
8.2 Angebot für Bauvorhaben Schönermark – Straßensanierung Lattenberg/ Zum Gutshof<br />
Von der Firma STS aus Passow wurde ein Angebot eingeholt.<br />
Für das o.g. Bauvorhaben beträgt der Angebotspreis ca. 23.000 €.<br />
Wenn das Bauvorhaben realisiert werden soll, muss die Gemeindevertretung entscheiden,<br />
ob Anliegerbeiträge erhoben werden sollen.<br />
8.3 Auftragsvergabe Fußboden Fahrzeughalle im Feuerwehrgebäude<br />
Rekonstruktion Fußboden Fahrzeughalle FFGH Landin<br />
Folgende Angebote wurden eingeholt:<br />
1. Maßnahme: Betonimprägnierung, Behandlung mit Floortec 2 KEpoxiImprägnierung<br />
Bei dem einzusetzenden Material handelt es sich um eine tief eindringende, lösungsmittelhaltige,<br />
zweikomponentige EpoxiImprägnierung für innen. Farblos glänzend, niedrigviskos, mit sehr guten<br />
Eindringvermögen, vermindert den Abrieb und die Staubbildung. Ist im ausgehärteten Zustand<br />
beständig gegen Öl, Benzin, verdünnte Laugen, schwache Säuren, Wasser und wässrige Lösungen<br />
(z.B. Tausalz).<br />
Kosten: 996,09 €<br />
2. Maßnahme: Kugelstrahlen des Fußbodens, Betonimprägnierung wie oben angeführt<br />
herstellen, EpoxitharzBindemittel incl. Quarzsandzugabe aufbringen, schleifen,<br />
Dekorbeschichtung 2 mm, Versiegelung<br />
Kosten: 14.416,48 €<br />
3. Maßnahme: Unterboden reinigen, Einheitsausgleich bis 2 mm, Epoxitharzbeschichtung,<br />
rutschhemmend 2 mm<br />
Kosten: 9131,22 €<br />
Vorstehendes Angebot wurde unter Ausschluss der Gewährleistung abgegeben, da seitens der<br />
Gemeinde nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit versichert werden kann, dass eine<br />
Dampfsperre im relevanten Fußbodenaufbau vorhanden ist. Insofern bei eventl. Feuchtediffusion<br />
der aufgebrachte Belag zu reißen beginnen könnte.<br />
Derzeitige Verfügbarkeit im HH 2006 17.000,00 €
Seite 7 <br />
Davon sollten gemäß HHAbstimmung 12.500 für Fußbodenarbeiten in der Fahrzeughalle und des<br />
Schulungsraumes durchgeführt werden. Der Fußboden im Schulungsraum ist bereits hergerichtet.<br />
Kosten 2046,12 € bezahlt von HHRest 2005<br />
Für den Einbau von Türen wurden 1.500 € vorgesehen und 3.000 € für den Trockenbau in der<br />
Teeküche. Das Angebot gemäß 3. ist nicht akzeptabel, da keine Gewährleistung übernommen wird.<br />
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung wird die Beauftragung des Angebotes unter lfd. Nr. 1.<br />
vorgeschlagen.<br />
Frau Hein entschuldigt sich dafür, dass der Auftrag bisher nicht ausgelöst wurde. Der<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor hatte die Mitarbeiter der Bauverwaltung schon vor seinem Urlaub beauftragt, nach<br />
dem Angebot Nr. 1 zu beauftragen. Der Auftrag wird umgehend ausgelöst.<br />
Herr Grösch informiert, dass Küchenmöbel bereits kostengünstig aus einem Angebot gekauft<br />
wurden.<br />
Er fragt nach, ob noch ein Warmwasserboiler im Wert von ca. 30 € gekauft werden kann.<br />
Frau Hein stimmt dem Kauf des Warmwasserboilers zu.<br />
9. Informationen des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />
9.1 Herr Prätzel informiert, dass bisher noch keine MAEMaßnahmen (1€Job)<br />
bewilligt wurden.<br />
Es werden für die Ortsteile, für die Bereiche Orstverbesserung, Sportplatz, Kita und Jugendclub, je<br />
2 Personen beantragt.<br />
Die Gemeindevertretung nimmt den Vorschlag ohne ergänzende Hinweise zustimmend zur<br />
Kenntnis.<br />
9.2 Frau Wittig fragt nach, welche Maßnahmen für einen vorbeugenden Brandschutz bei der Firma<br />
Naturerde Bethke in Zukunft vorgesehen sind.<br />
Frau Hein informiert, dass das Landesumweltamt in Schwedt (früher <strong>Amt</strong> für Immissionsschutz)<br />
für die Genehmigung und Überwachung der Firma Naturerde Bethke zuständig ist.<br />
Nach Aussage der zuständigen Mitarbeiterin, die während des Brandes auch vor Ort war, konnten<br />
bei den durchgeführten Kontrollen keine Unrechtmäßigkeiten festgestellt werden.<br />
Für das <strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong><strong>Welse</strong> sind durch den Brand auf dem Gelände hohe Ausgaben entstanden.<br />
Aufgrund dessen wird ein Nachtragshaushalt für das <strong>Amt</strong> aufgestellt werden müssen.<br />
Herr Grösch vertritt den Standpunkt, dass die Firma Naturerde Bethke zur Übernahme der Kosten<br />
entsprechend Brandschutzgesetz herangezogen werden kann. Diese Möglichkeit soll genau<br />
überprüft werden.<br />
Das <strong>Amt</strong> <strong>Oder</strong><strong>Welse</strong> sollte auch mit dem Landkreis eine Brandschau für das Objekt beantragen.<br />
9.3 Herr Sarow fragt nach, ob der Sportverein auf seine eigenen Kosten den Sportplatz so absichern<br />
kann, dass nicht jedem der ungehinderte Zugang möglich ist.<br />
Immer häufiger wird der Sportplatz als Hundeauslauffläche und Mopedfahrstrecke genutzt.<br />
Gespräche mit den betreffenden Personen ergaben keine Änderung.<br />
Herr Sarow fragt nach, ob es möglich ist vernünftige Hinweisschilder (wie z.B. Betreten des<br />
Sportplatzes auf eigenen Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder o. a.) zu beschaffen.<br />
Festlegung der Gemeindevertretung:<br />
Eine Umfriedung des Sportplatzes auf Kosten des Sportvereins kann durchgeführt werden, wenn
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eine öffentliche Zuwegung dadurch nicht beeinträchtigt wird.<br />
Mit den Nutzern der öffentlichen Zuwegung soll diesbezüglich gesprochen werden um eine<br />
einvernehmliche Lösung zu finden.<br />
Es muss auch eine Regelung getroffen werden, dass die Kinder weiterhin den Sportplatz nutzen<br />
können.<br />
Für die Beschaffung von Hinweisschildern soll eine konkrete Absprache mit der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
erfolgen.
B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
7. Beendigung der Sitzung um 20:30 Uhr<br />
Seite 9 <br />
Die <strong>Niederschrift</strong> wird in der vorliegender Form unterschrieben.<br />
Ehrenamtlicher Bürgermeister<br />
Herr Prätzel<br />
Protokollführer<br />
Frau Würfel