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Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom ... - Amt Oder-Welse

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Gemeinde Pinnow<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister Datum: 12.05.2005<br />

im Versammlungsraum <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />

Sitzungsende: 22:00 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Köhler, Udo<br />

Buse, Helfried<br />

Esser, Hans­Peter<br />

Hennig, Renate<br />

Hugger, Ralf<br />

Kotzian, Walter<br />

Nagel, Mike<br />

Podschadel, Gerd<br />

Reichelt, Anita<br />

Sommerschuh, Andreas<br />

Stegemann, Heike<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

zur 3. Sitzung <strong>der</strong> Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 11.05.2005<br />

1. Eröffnung und Begrüßung mit <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Ladung,<br />

Anwesenheit, Beschlussfähigkeit<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />

Er stellt fest, dass zu <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretersitzung</strong> durch Einladung <strong>vom</strong> 02.05.05<br />

ordnungsgemäß geladen worden ist.<br />

Die Sitzung wurde öffentlich durch Aushang gemäß § 8 (6) <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

bekannt gemacht.<br />

Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> gesetzlichen Mitglie<strong>der</strong> ist anwesend.<br />

Anwesende Verwaltungsvertreter: Herr Krause, Frau Schulz, Frau Brückner<br />

Anwesende Gäste:<br />

2. Einwohnerfragestunde<br />

Es sind keine Einwohner anwesend.<br />

3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über den öffentlichen<br />

Teil <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 17.02.2005 und <strong>vom</strong> 31.03.2005<br />

Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>en liegen nicht vor.


­ Seite 2 ­<br />

4. Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung für den öffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung<br />

Än<strong>der</strong>ungsanträge liegen nicht vor.<br />

5. Beantwortung <strong>der</strong> Anfragen <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

Anfragen liegen nicht vor.<br />

6. Beschlussfassung von Satzungen<br />

6.1. Haushaltssatzung 2005<br />

Vorlage: 10/2005<br />

Durch den <strong>Amt</strong>sdirektor wird dargelegt, dass die in <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow durchzuführenden<br />

Maßnahmen ausführlich im Vorbericht erläutert wurden. Insbeson<strong>der</strong>e konnten durch die<br />

intensiven Vorverhandlungen zu den Grundstücksverkäufen im Industrie­ und Gewerbegebiet ein<br />

Bearbeitungsstand erreicht werden, <strong>der</strong> die Gewährleistung gibt, dass die geplanten Mittel aus den<br />

Grundstücksverkäufen im Haushalt 2005 Berücksichtigung finden und somit ein<br />

Haushaltsausgleich erreicht werden konnte.<br />

Auch konnten in folge <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> verlässlichen Halbtagsgrundschule Baumaßnahmen an<br />

<strong>der</strong> Grundschule, wie Sanierung Toiletten, Einbau Fenster und die malermäßige Instandsetzung des<br />

Schulgebäudes geplant werden. Des Weiteren ist angedacht im Rahmen <strong>der</strong> verlässlichen Halbtags­<br />

grundschule die Freizeiträume zu malern, Beschäftigungsmaterial anzuschaffen und in den<br />

Folgejahren die Außenanlagen <strong>der</strong> Schule zu erneuern.<br />

Weiterhin wurde berücksichtigt, dass finanzielle Mittel für eventuell notwendige Reparatur­<br />

maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bereitgestellt werden.<br />

Herr Podschadel vertritt die Meinung, dass dieser vorgelegte Haushalt heute nicht beschlossen<br />

werden kann, da die Zeit <strong>der</strong> Vorbereitung zu kurz war. Es wurde besprochen, dass Vorabsprachen<br />

zum Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde geführt werden. Es stellt sich u.a. die Frage, wie sich die Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Ausgaben von 2004 auf 2005 i.H.v. 450.000 € im Verwaltungshaushalt zusammensetzt und<br />

warum die Sportvereine so wenig För<strong>der</strong>ung erhalten.<br />

Herr Podschadel stellt den Antrag, den Haushalt heute in 1. Lesung zu behandeln.<br />

In diesem Zusammenhang sagt Frau Hennig, dass die Zeit <strong>der</strong> Vorbereitung wirklich kurz war,<br />

aber dass die Gemeindevertretung davon ausgehen kann, dass die Erarbeitung des Haushaltes<br />

durch die Mitarbeiter die <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong>­<strong>Welse</strong> sach­ und ordnungsgemäß durchgeführt wurde.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor äußert, dass bei Vertagung zur Beschlussfassung zur Haushaltssatzung <strong>der</strong><br />

Gemeinde Pinnow ein Zeitverzug von 4 ­6 Wochen entsteht. Die Verzögerung hat dann zur Folge,<br />

dass einige Baumaßnahmen nicht termingerecht durchgeführt werden können, weil <strong>der</strong> Eigenanteil<br />

<strong>der</strong> Gemeinde bei För<strong>der</strong>maßnahmen nicht termingemäß realisiert werden kann.<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister bringt den Antrag von Herrn Podschadel, den Haushalt 2005 auf<br />

<strong>der</strong> heutigen <strong>Gemeindevertretersitzung</strong> nur als 1. Lesung zu behandeln, zur Abstimmung:<br />

Abstimmergebnis: 2 Ja­Stimmen<br />

8 Nein­Stimmen<br />

1 Enthaltung<br />

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass <strong>der</strong> Antrag abgelehnt ist.<br />

Daraufhin wird von Herrn Podschadel folgende Än<strong>der</strong>ung zum Haushalt beantragt:


­ Seite 3 ­<br />

­ Streichung <strong>der</strong> Ausgabe für die Beschaffung einer Web­Cam i.H.v. 2.200 € bei HH­Stelle<br />

1.790.718 und bei <strong>der</strong> HH­Stelle 1.341.718 „Zuwendungen an Vereine“ eine Erhöhung auf 2.500 €<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor sagt dazu, dass diese Web­Cam im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Tourismus in<br />

Zusammenarbeit mit dem Nationalpark angeschafft werden soll. Hier soll die Region erfasst<br />

werden und durch die Wettervorsagen im Internet dargestellt werden.<br />

Die Sportvereine <strong>der</strong> Gemeinde wurden und werden durch die Gemeinde unterstützt, z.B. wurden<br />

die Kosten <strong>der</strong> Baugenehmigung für den Bau des Sportlerheimes durch die Gemeinde getragen. Die<br />

Sportvereine haben keinen speziellen Antrag gestellt. Eine umfassende finanzielle Zuwendung an<br />

die Vereine wird auch in Zukunft nicht möglich sein. Für ihre kulturellen und sportlichen<br />

Aktivitäten erhalten die Vereine Unterstützung (kostenlose Bereitstellung <strong>der</strong> Scheune, geringe<br />

Benutzungsgebühren <strong>der</strong> Sporthalle).<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister bringt den Antrag von Herrn Podschadel ,<br />

­ Streichung <strong>der</strong> Ausgabe für die Beschaffung einer Web­Cam i.H.v. 2.200 € bei HH­Stelle<br />

1.790.718 und bei <strong>der</strong> HH­Stelle 1.341.718 „Zuwendungen an Vereine“ eine Erhöhung auf 2.500 €<br />

­ zur Abstimmung:<br />

Abstimmergebnis: 2 Ja­Stimmen<br />

9 Nein­Stimmen.<br />

Damit ist <strong>der</strong> Antrag zur Streichung <strong>der</strong> Ausgaben für die Web­Cam angelehnt.<br />

Als weiteres fragt Herr Podschadel nach, warum bei <strong>der</strong> HH­Stelle 1.610.655 Gerichtskosten<br />

i.H.v. 4000 € veranschlagt sind. Es wurde in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> betont, dass im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Genehmigung zum B­Plan „Windpark Pinnow“ keine Kosten mehr anfallen.<br />

Diese Aussage kann <strong>vom</strong> <strong>Amt</strong>sdirektor nicht bestätigt werden. Darauf hin verlangt Herr<br />

Podschadel eine Auflistung <strong>der</strong> angefallenen Kosten zum Gesamtklageverfahren <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Pinnow zum B­Plan „Windpark Pinnow“.<br />

Herr Kotzian möchte wissen, wie die HH­Stelle 1.880.677 „Gutshofmarketing“ zu verstehen ist.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor läutert dazu, dass erst mit einem beschlossenen Haushalt diese Maßnahme<br />

begonnen werden kann. Mit einer Firma aus Berlin wird ein Vertrag geschlossen, damit soll<br />

gewährleistet werden, dass unsere Region den Berlinern bekannt gemacht wird. Des Weiteren<br />

beinhaltet diese HH­Stelle die Herstellung von Werbematerial, den weitere Beheizung des<br />

Schmiedekaffees und die Herrichtung eines Schmiedefeuers in <strong>der</strong> Scheune.<br />

Dazu fragt Herr Podschadel an, ob dazu nicht eine öffentliche Ausschreibung erfor<strong>der</strong>lich gewesen<br />

wäre. Der <strong>Amt</strong>sdirektor antwortet darauf, dass es in <strong>der</strong> Region an sachkundigen Kräften fehlt und<br />

durch diese Firma die Zielrichtung Berlin abgesichert wird. Auch hat diese Firma schon im Vorfeld<br />

an <strong>der</strong> Vermarktung des Gutshofes gearbeitet und bei <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Unterlagen zum<br />

Reisebahnhof Pinnow mitgewirkt.<br />

Zur HH­Stelle 1.880.540.60 fragt Herr Podschadel nach <strong>der</strong> Zusammensetzung <strong>der</strong> 22.800 €.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor erläutert, dass dies die Betriebskosten sind, die auf die Erfahrungswerte <strong>der</strong><br />

vergangenen Jahre beruhen.<br />

Durch Frau Schulz wird die Zusammensetzung <strong>der</strong> Ausgaben i.H.v. 450.000 € im<br />

Verwaltungshaushalt erläutert.<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister bringt nach umfangreicher Diskussion die Beschlussvorlage zur<br />

Abstimmung.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt gemäß § 76 Gemeindeordnung des Landes<br />

Brandenburg (GO) die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und gemäß § 83 Abs. 4 GO das<br />

Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2005.


­ Seite 4 ­<br />

Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen<br />

7. Beratung finanzieller Angelegenheiten<br />

7.1. Erhebung <strong>der</strong> Klage gegen den Heranziehungsbescheid für die Kreisumlage 2004 des Landkreises<br />

Uckermark<br />

Vorlage: 11/2005<br />

Herr Podschadel vertritt die Meinung, dass die Einreichung <strong>der</strong> Klage nicht abgesprochen war. Es<br />

wurde nur zum Wi<strong>der</strong>spruch informiert, weitere Informationen lagen und liegen <strong>der</strong> Gemeinde­<br />

vertretung nicht vor.<br />

Diesen Standpunkt vertritt auch Herr Sommerschuh.<br />

Des Weiteren wird die Meinung vertreten, dass diese Klage zu keinem Erfolg führen wird.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor erklärt dazu, dass <strong>der</strong> Landkreis Uckermark die Kreisumlage erhöht hat infolge<br />

<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zuwendungen als örtlicher Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe. Die<br />

gefor<strong>der</strong>ten finanziellen Mittel wurden aber durch den Landkreis Uckermark nicht in vollem<br />

Umfang in Anspruch genommen. Der überzahlte Betrag muss wie<strong>der</strong> ausgereicht werden.<br />

Die Klage wurde fristgemäß in Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister eingereicht.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow genehmigt die Einreichung <strong>der</strong> Klage gegen den<br />

Heranziehungsbescheid zur Kreisumlage 2004 des Landkreises Uckermark <strong>vom</strong> 15.12.2004 in <strong>der</strong> Fassung<br />

des Wi<strong>der</strong>spruchsbescheides <strong>vom</strong> 04.03.2005 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam.<br />

Beratungsergebnis:: 8 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen<br />

7.2. Gebührenkalkulation für die Feststellung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr ab dem Jahr<br />

2005 ­ Kita Pinnow<br />

Vorlage: 18/2005<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die beiliegende Gebührenkalkulation für die<br />

Festlegung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr gem. § 10 Abs. 6 <strong>der</strong> Gebührensatzung für die<br />

Inanspruchnahme von Kin<strong>der</strong>betreuungsleistungen in <strong>der</strong> kommunalen Kin<strong>der</strong>tagesstätte und in<br />

Kin<strong>der</strong>tagespflegestellen für die Festsetzung <strong>der</strong> vorläufigen Benutzungsgebühren ab dem 01.01.2005.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

8. Vertragsangelegenheiten<br />

8.1. Genehmigungserklärung zum Grundstückskaufvertrag UR.­Nr. 92/05<br />

Vorlage: 12/2005<br />

Beschluss:<br />

Die im Grundstückskaufvertrag UR.­Nr. 92/04 <strong>vom</strong> 24.02.05<br />

Beteiligte: Gemeinde Pinnow als Käufer<br />

Herbert Loest, Ringstraße 47, 33790 Halle/Westf. als Verkäufer<br />

Kaufgegenstand in <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow, Flur 2 Flurstück 164/1 und 164/2<br />

von Frau Martina Schnitt, Notariatsfachangestellte, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong>­<strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow,<br />

abgegebenen Erklärungen werden in <strong>der</strong> vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang<br />

durch die Gemeindevertretung genehmigt.


Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

­ Seite 5 ­<br />

8.2. Genehmigungserklärung zum Grundstückskaufvertrag UR.­Nr. 403/05<br />

Vorlage: 13/2005<br />

Beschluss:<br />

Die im Grundstückskaufvertrag UR.­Nr. 403/05 <strong>vom</strong> 30.03.05<br />

Beteiligte: Gemeinde Pinnow als Verkäufer<br />

Toralf Bratdke, Dorfstraße 78, 16278 Pinnow als Käufer<br />

Kaufgegenstand in <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow, Flur 2 Flurstück 253/17 (Teilfläche von ca. 2000 m²)<br />

von Frau Margot Manteufel, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den <strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong>­<br />

<strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow, abgegebenen Erklärungen werden in <strong>der</strong><br />

vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang durch die Gemeindevertretung genehmigt.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

8.3. Genehmigungserklärung zur Vertragsergänzung UR­Nr. 405/2005 zu den Urkunden 40/2004 und<br />

171/2004<br />

Vorlage: 14/2005<br />

Beschluss:<br />

Die in <strong>der</strong> Vertragsergänzung und Auflassung UR­Nr. 405/2005 <strong>vom</strong> 30.03.05<br />

zum Grundstückskaufvertrag UR.­Nr. 40/04 und 171/04<br />

Beteiligte: Gemeinde Pinnow als Käufer<br />

Buck Inpar GmbH als Verkäufer<br />

Kaufgegenstand in <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow, Flur 2 Flurstück 373, 374 und 91/2<br />

von Frau Margot Manteufel, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den <strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong>­<br />

<strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow, abgegebenen Erklärungen werden in <strong>der</strong><br />

vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang durch die Gemeindevertretung genehmigt.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

9. Informationen des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />

1. Den Gemeindevertretern wurde mit <strong>der</strong> Einladung ein Schreiben des Landkreises Uckermark zur<br />

Behandlung von Anfragen <strong>der</strong> Stadtverordneten und Gemeindevertretern übergeben.<br />

2. Die Gemeinde Pinnow schließt mit dem <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong>­<strong>Welse</strong> einen Mietvertrag zur Anmietung des<br />

Geb. 43 (Lagerhalle) auf dem Flurstück 370, Flur 2 im Industrie­ und Gewerbegebiet (765 m²) zur<br />

Unterbringung des Bauhofes ab.<br />

3. Erhebung von Eintrittsgel<strong>der</strong> für das Telefon­ und Raketenmuseum, Erhebung eines<br />

Nutzungsentgeltes für die Entnahme von Wasser aus dem Wasserwerk, Erhebung einer<br />

Nutzungsentgeltes für die Benutzung <strong>der</strong> Bimmelbahn und des Kremsers<br />

Eintrittsgel<strong>der</strong> für den Besuch des Telefon­ und Raketenmuseums im IGP 9:<br />

Pro Person: 2,00 €<br />

Für Kin<strong>der</strong>, Schüler, Auszubildende, Studenten: 1,00 €<br />

Führung pro Stunde: 15,00 €<br />

Nutzungsentgeld für die Entnahme von Grundwasser aus dem Wasserwerk im Industrie­ und<br />

Gewerbegebiet:<br />

Für im IGP angesiedelte Personen/Unternehmen: 0,35 €/m³<br />

Für an<strong>der</strong>e Personen/Unternehmen: 0,70 €/m³<br />

Benutzungsgebühr für die Bimmelbahn und den Kremser:<br />

Bimmelbahn: 15,00 €


­ Seite 6 ­<br />

Kremser: 15,00 €<br />

Pro mitfahrenden Person: 1,00 €<br />

jedoch mindestens 15,00 €<br />

Die Gemeindevertretung stimmt diesen Vorschlägen zu.<br />

4. Der Bundespräsidenten, Herr Horst Köhler, hat eine Einladung zum Abschluss des 21.<br />

Bundeswettbewerbes 2004 „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“ für 2<br />

Personen <strong>der</strong> Gemeinde übergeben.<br />

5. Durch das Staatliche Schulamt Eberswalde wurde die Genehmigung zur Verlässlichen<br />

Halbtagsgrundschule + Hort + ergänzende Angebote zum Schuljahr 2005/2006 übergeben.<br />

In diesem Zusammenhang erklärt <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sdirektor, dass die Kosten <strong>der</strong> Betreuung durch die<br />

Gemeinde, Schule und die Vereine noch zu regeln sind. Es sollte darauf Einfluss genommen<br />

werden, dass das Wahlverhalten <strong>der</strong> Eltern sich nach den Neigungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und nicht nach den<br />

finanziellen Belangen richtet.<br />

10. Informationen des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />

keine Informationen

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