Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom ... - Amt Oder-Welse
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Seite 4 <br />
Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen<br />
7. Beratung finanzieller Angelegenheiten<br />
7.1. Erhebung <strong>der</strong> Klage gegen den Heranziehungsbescheid für die Kreisumlage 2004 des Landkreises<br />
Uckermark<br />
Vorlage: 11/2005<br />
Herr Podschadel vertritt die Meinung, dass die Einreichung <strong>der</strong> Klage nicht abgesprochen war. Es<br />
wurde nur zum Wi<strong>der</strong>spruch informiert, weitere Informationen lagen und liegen <strong>der</strong> Gemeinde<br />
vertretung nicht vor.<br />
Diesen Standpunkt vertritt auch Herr Sommerschuh.<br />
Des Weiteren wird die Meinung vertreten, dass diese Klage zu keinem Erfolg führen wird.<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor erklärt dazu, dass <strong>der</strong> Landkreis Uckermark die Kreisumlage erhöht hat infolge<br />
<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zuwendungen als örtlicher Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe. Die<br />
gefor<strong>der</strong>ten finanziellen Mittel wurden aber durch den Landkreis Uckermark nicht in vollem<br />
Umfang in Anspruch genommen. Der überzahlte Betrag muss wie<strong>der</strong> ausgereicht werden.<br />
Die Klage wurde fristgemäß in Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister eingereicht.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow genehmigt die Einreichung <strong>der</strong> Klage gegen den<br />
Heranziehungsbescheid zur Kreisumlage 2004 des Landkreises Uckermark <strong>vom</strong> 15.12.2004 in <strong>der</strong> Fassung<br />
des Wi<strong>der</strong>spruchsbescheides <strong>vom</strong> 04.03.2005 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam.<br />
Beratungsergebnis:: 8 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen<br />
7.2. Gebührenkalkulation für die Feststellung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr ab dem Jahr<br />
2005 Kita Pinnow<br />
Vorlage: 18/2005<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die beiliegende Gebührenkalkulation für die<br />
Festlegung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr gem. § 10 Abs. 6 <strong>der</strong> Gebührensatzung für die<br />
Inanspruchnahme von Kin<strong>der</strong>betreuungsleistungen in <strong>der</strong> kommunalen Kin<strong>der</strong>tagesstätte und in<br />
Kin<strong>der</strong>tagespflegestellen für die Festsetzung <strong>der</strong> vorläufigen Benutzungsgebühren ab dem 01.01.2005.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
8. Vertragsangelegenheiten<br />
8.1. Genehmigungserklärung zum Grundstückskaufvertrag UR.Nr. 92/05<br />
Vorlage: 12/2005<br />
Beschluss:<br />
Die im Grundstückskaufvertrag UR.Nr. 92/04 <strong>vom</strong> 24.02.05<br />
Beteiligte: Gemeinde Pinnow als Käufer<br />
Herbert Loest, Ringstraße 47, 33790 Halle/Westf. als Verkäufer<br />
Kaufgegenstand in <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow, Flur 2 Flurstück 164/1 und 164/2<br />
von Frau Martina Schnitt, Notariatsfachangestellte, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow,<br />
abgegebenen Erklärungen werden in <strong>der</strong> vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang<br />
durch die Gemeindevertretung genehmigt.