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Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom ... - Amt Oder-Welse

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­ Seite 4 ­<br />

Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen<br />

7. Beratung finanzieller Angelegenheiten<br />

7.1. Erhebung <strong>der</strong> Klage gegen den Heranziehungsbescheid für die Kreisumlage 2004 des Landkreises<br />

Uckermark<br />

Vorlage: 11/2005<br />

Herr Podschadel vertritt die Meinung, dass die Einreichung <strong>der</strong> Klage nicht abgesprochen war. Es<br />

wurde nur zum Wi<strong>der</strong>spruch informiert, weitere Informationen lagen und liegen <strong>der</strong> Gemeinde­<br />

vertretung nicht vor.<br />

Diesen Standpunkt vertritt auch Herr Sommerschuh.<br />

Des Weiteren wird die Meinung vertreten, dass diese Klage zu keinem Erfolg führen wird.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor erklärt dazu, dass <strong>der</strong> Landkreis Uckermark die Kreisumlage erhöht hat infolge<br />

<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zuwendungen als örtlicher Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe. Die<br />

gefor<strong>der</strong>ten finanziellen Mittel wurden aber durch den Landkreis Uckermark nicht in vollem<br />

Umfang in Anspruch genommen. Der überzahlte Betrag muss wie<strong>der</strong> ausgereicht werden.<br />

Die Klage wurde fristgemäß in Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister eingereicht.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow genehmigt die Einreichung <strong>der</strong> Klage gegen den<br />

Heranziehungsbescheid zur Kreisumlage 2004 des Landkreises Uckermark <strong>vom</strong> 15.12.2004 in <strong>der</strong> Fassung<br />

des Wi<strong>der</strong>spruchsbescheides <strong>vom</strong> 04.03.2005 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam.<br />

Beratungsergebnis:: 8 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen<br />

7.2. Gebührenkalkulation für die Feststellung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr ab dem Jahr<br />

2005 ­ Kita Pinnow<br />

Vorlage: 18/2005<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die beiliegende Gebührenkalkulation für die<br />

Festlegung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr gem. § 10 Abs. 6 <strong>der</strong> Gebührensatzung für die<br />

Inanspruchnahme von Kin<strong>der</strong>betreuungsleistungen in <strong>der</strong> kommunalen Kin<strong>der</strong>tagesstätte und in<br />

Kin<strong>der</strong>tagespflegestellen für die Festsetzung <strong>der</strong> vorläufigen Benutzungsgebühren ab dem 01.01.2005.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

8. Vertragsangelegenheiten<br />

8.1. Genehmigungserklärung zum Grundstückskaufvertrag UR.­Nr. 92/05<br />

Vorlage: 12/2005<br />

Beschluss:<br />

Die im Grundstückskaufvertrag UR.­Nr. 92/04 <strong>vom</strong> 24.02.05<br />

Beteiligte: Gemeinde Pinnow als Käufer<br />

Herbert Loest, Ringstraße 47, 33790 Halle/Westf. als Verkäufer<br />

Kaufgegenstand in <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow, Flur 2 Flurstück 164/1 und 164/2<br />

von Frau Martina Schnitt, Notariatsfachangestellte, handelnd als vollmachtloser Vertreter für den<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong>­<strong>Welse</strong> und den ehrenamtlichen Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow,<br />

abgegebenen Erklärungen werden in <strong>der</strong> vorliegenden Fassung in allen Einzelheiten und im vollen Umfang<br />

durch die Gemeindevertretung genehmigt.

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