04.10.2012 Aufrufe

Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom ... - Amt Oder-Welse

Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom ... - Amt Oder-Welse

Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom ... - Amt Oder-Welse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

­ Seite 4 ­<br />

3. Vorhaben, die vor Inkrafttreten <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre baurechtlich genehmigt worden o<strong>der</strong> auf Grund<br />

eines an<strong>der</strong>en baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer<br />

bisher ausgeübten Nutzung werden von <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre nicht berührt.<br />

§ 4 – Inkrafttreten und Geltungsdauer <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />

1. Die Satzung über die Verän<strong>der</strong>ungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Die Gemeinde hat die Verän<strong>der</strong>ungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />

2. Die Geltungsdauer <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre wird gemäß § 17 BauGB bestimmt.<br />

Pinnow, den .........<br />

........................................ Siegel ................................................<br />

Udo Köhler<br />

Ehrenamtlicher Bürgermeister als <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong>­<strong>Welse</strong><br />

<strong>der</strong> Gemeinde Pinnow<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

(weitergeleitet an III)<br />

7.4. Beschluss <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow zur Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan<br />

Nr. 9 „Pinnow Nord“<br />

Vorlage: 65/2004<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die Konkretisierung des Bebauungsplanes Nr. 9<br />

„Pinnow­Nord“ wie folgt:<br />

1. Abgrenzung des Planbereichs<br />

Für das Gebiet nördlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow wird in Vorbereitung des Auslegungsbeschlusses<br />

<strong>der</strong> Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 „Pinnow­Nord“ konkretisiert.<br />

Der Planbereich umfasst gemäß dem Aufstellungsbeschluss Nr. 5/2002 <strong>vom</strong> 30.01.2002 <strong>der</strong><br />

Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow die Flurstücke:<br />

1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8; teilw. 32; 43; 44; 45; 46; 47; 48; 49; 50; 51; 52; teilw. 54; 56; 57; 58; 61; 62; 63; teilw.<br />

65; 67; 68; 69; teilw. 70; 71/1; 71/2; 72/1; 72/2; 73; 74 und 75 <strong>der</strong> Flur 1 in <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow.<br />

Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Grundstücksteilungen wird die Bezeichnung <strong>der</strong> betroffenen Flurstücke<br />

präzisiert.<br />

Nachfolgend genannte Flurstücke <strong>der</strong> Flur 1 <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow sind von <strong>der</strong> Planung betroffen:<br />

1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 120; 121; 122; 32/1 (teilweise); 132; 133; 44; 45; 46; 47; 48; 49; 50; 136; 137; 52; 54/1;<br />

54/2; 56; 57; 141; 142; 143; 144; 61; 145; 146; 147; 148; 149; 150; 151; 152; 67; 68; 153; 154; 155; 156;<br />

teilw. 70; 71/1; 72/1; 157; 158; 162; 163; 164; 165; 166; 167; 74/3 und 75.<br />

Der Plangeltungsbereich bleibt unverän<strong>der</strong>t.<br />

Die Zuordnung <strong>der</strong> alten zu den neuen Flurstücksbezeichnungen und die jeweiligen Flächengrößen sind in <strong>der</strong><br />

Anlage zum Beschluss aufgeführt, ebenso liegt ein Übersichtsplan mit <strong>der</strong> Kennzeichnung des<br />

Geltungsbereichs in <strong>der</strong> Anlage zum Beschluss bei.<br />

Der Plangeltungsbereich besitzt eine Gesamtgröße von 186,5 ha bei einer Gesamtgemarkungsfläche <strong>der</strong><br />

Gemeinde Pinnow von 1.328 ha. Das B­Plangebiet grenzt im Westen an die Gemarkung Frauenhagen, im<br />

Norden und Osten an die Gemarkung Landin an.<br />

Der mittlere Teil des Plangebietes wird überschnitten von <strong>der</strong> Ausweisung des Eignungsbereichs für<br />

Windkraftanlagen Pinnow gemäß <strong>der</strong> Darstellung im Sachlichen Teilplan des Regionalplans Uckermark­<br />

Barnim „Windnutzung, Rohstoffsicherung­ und gewinnung“.<br />

2. Veranlassung und Planungserfor<strong>der</strong>nis

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!