Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom ... - Amt Oder-Welse
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3. Vorhaben, die vor Inkrafttreten <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre baurechtlich genehmigt worden o<strong>der</strong> auf Grund<br />
eines an<strong>der</strong>en baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer<br />
bisher ausgeübten Nutzung werden von <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre nicht berührt.<br />
§ 4 – Inkrafttreten und Geltungsdauer <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
1. Die Satzung über die Verän<strong>der</strong>ungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Die Gemeinde hat die Verän<strong>der</strong>ungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />
2. Die Geltungsdauer <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre wird gemäß § 17 BauGB bestimmt.<br />
Pinnow, den .........<br />
........................................ Siegel ................................................<br />
Udo Köhler<br />
Ehrenamtlicher Bürgermeister als <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><strong>Welse</strong><br />
<strong>der</strong> Gemeinde Pinnow<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
(weitergeleitet an III)<br />
7.4. Beschluss <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow zur Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan<br />
Nr. 9 „Pinnow Nord“<br />
Vorlage: 65/2004<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow beschließt die Konkretisierung des Bebauungsplanes Nr. 9<br />
„PinnowNord“ wie folgt:<br />
1. Abgrenzung des Planbereichs<br />
Für das Gebiet nördlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow wird in Vorbereitung des Auslegungsbeschlusses<br />
<strong>der</strong> Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 „PinnowNord“ konkretisiert.<br />
Der Planbereich umfasst gemäß dem Aufstellungsbeschluss Nr. 5/2002 <strong>vom</strong> 30.01.2002 <strong>der</strong><br />
Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Pinnow die Flurstücke:<br />
1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8; teilw. 32; 43; 44; 45; 46; 47; 48; 49; 50; 51; 52; teilw. 54; 56; 57; 58; 61; 62; 63; teilw.<br />
65; 67; 68; 69; teilw. 70; 71/1; 71/2; 72/1; 72/2; 73; 74 und 75 <strong>der</strong> Flur 1 in <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow.<br />
Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Grundstücksteilungen wird die Bezeichnung <strong>der</strong> betroffenen Flurstücke<br />
präzisiert.<br />
Nachfolgend genannte Flurstücke <strong>der</strong> Flur 1 <strong>der</strong> Gemarkung Pinnow sind von <strong>der</strong> Planung betroffen:<br />
1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 120; 121; 122; 32/1 (teilweise); 132; 133; 44; 45; 46; 47; 48; 49; 50; 136; 137; 52; 54/1;<br />
54/2; 56; 57; 141; 142; 143; 144; 61; 145; 146; 147; 148; 149; 150; 151; 152; 67; 68; 153; 154; 155; 156;<br />
teilw. 70; 71/1; 72/1; 157; 158; 162; 163; 164; 165; 166; 167; 74/3 und 75.<br />
Der Plangeltungsbereich bleibt unverän<strong>der</strong>t.<br />
Die Zuordnung <strong>der</strong> alten zu den neuen Flurstücksbezeichnungen und die jeweiligen Flächengrößen sind in <strong>der</strong><br />
Anlage zum Beschluss aufgeführt, ebenso liegt ein Übersichtsplan mit <strong>der</strong> Kennzeichnung des<br />
Geltungsbereichs in <strong>der</strong> Anlage zum Beschluss bei.<br />
Der Plangeltungsbereich besitzt eine Gesamtgröße von 186,5 ha bei einer Gesamtgemarkungsfläche <strong>der</strong><br />
Gemeinde Pinnow von 1.328 ha. Das BPlangebiet grenzt im Westen an die Gemarkung Frauenhagen, im<br />
Norden und Osten an die Gemarkung Landin an.<br />
Der mittlere Teil des Plangebietes wird überschnitten von <strong>der</strong> Ausweisung des Eignungsbereichs für<br />
Windkraftanlagen Pinnow gemäß <strong>der</strong> Darstellung im Sachlichen Teilplan des Regionalplans Uckermark<br />
Barnim „Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung“.<br />
2. Veranlassung und Planungserfor<strong>der</strong>nis