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Vorkaufsrechtssatzung - Amt Märkische Schweiz

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Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht im Sinne dieser Satzung fallenden Grundstücke<br />

sind verpflichtet, der Gemeinde Waldsieversdorf den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr<br />

Grundstück unverzüglich anzuzeigen.<br />

§ 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Buckow, 26.01.2001<br />

R.-D. Dammann M. Werner<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

der Gemeinde Waldsieversdorf

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