Vorkaufsrechtssatzung - Amt Märkische Schweiz
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Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht im Sinne dieser Satzung fallenden Grundstücke<br />
sind verpflichtet, der Gemeinde Waldsieversdorf den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr<br />
Grundstück unverzüglich anzuzeigen.<br />
§ 4<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Buckow, 26.01.2001<br />
R.-D. Dammann M. Werner<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor ehrenamtlicher Bürgermeister<br />
der Gemeinde Waldsieversdorf