Vorkaufsrechtssatzung - Amt Märkische Schweiz
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Lesefassung<br />
Satzung<br />
der Gemeinde Waldsieversdorf über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs.<br />
1 Nr. 2 BauGB an Grundstücken<br />
- <strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong> –<br />
Die Lesefassung berücksichtigt:<br />
1. die <strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong> der Gemeinde Waldsieversdorf vom 17.02.2000,<br />
veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> vom 28.03.2000<br />
2. die 1. Änderungssatzung der <strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong> der Gemeinde<br />
Waldsieversdorf vom 25.01.2001, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong><br />
<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> vom 30.11.2004<br />
Aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15.10.1993<br />
(GVBl. I S. 398) in Fassung vom 30.06.1994 (GVBl. I S. 230) und des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des<br />
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S.<br />
2253) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.07.1996 (BGBl. I S. 1189) hat die Gemeindevertretung<br />
der Gemeinde Waldsieversdorf in ihren Sitzungen am 17.02.2000 und am<br />
25.01.2001 die nachstehende Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs.<br />
1 BauGB (<strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong>) beschlossen:<br />
§ 1<br />
Formeller Geltungsbereich<br />
Für den Bereich der Flurstücke 95/31 und 95/30 sowie Flurstücke 95/17, 95/18 und 208 der<br />
Flur 3; Flurstück 47, 75 sowie 150, 151, 153, 154 und 156 der Flur 6 in der Gemarkung<br />
Waldsieversdorf wird eine Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1<br />
Nr. 2 BauGB erlassen.<br />
Der Geltungsbereich ist auf dem als Anlage zur Satzung gehörenden Lageplan<br />
gekennzeichnet.<br />
§ 2<br />
Sachlicher Geltungsbereich<br />
Der Gemeinde Waldsieversdorf steht im Geltungsbereich des in § 1 benannten Gebietes zur<br />
Gewährleistung der Umsetzung der Entwicklungsziele als staatlich anerkannter Erholungsort<br />
mit einer entsprechenden geordneten städtebaulichen Entwicklung (vorrangiges<br />
Entwicklungsziel: Schaffung einer Sport- und Erholungseinrichtung unter Einbeziehung des<br />
angrenzenden Sportplatzes und touristischer Nutzung) das Vorkaufsrecht an den bebauten und<br />
unbebauten Grundstücksteilen im Geltungsbereich dieser Satzung zu.<br />
§ 3<br />
Mitteilungspflichten der Grundstückseigentümer
Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht im Sinne dieser Satzung fallenden Grundstücke<br />
sind verpflichtet, der Gemeinde Waldsieversdorf den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr<br />
Grundstück unverzüglich anzuzeigen.<br />
§ 4<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Buckow, 26.01.2001<br />
R.-D. Dammann M. Werner<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor ehrenamtlicher Bürgermeister<br />
der Gemeinde Waldsieversdorf