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Haushaltssatzung der Gemeinde Bargstall für ... - Amt Hohner Harde

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§ 4<br />

Der Höchstbetrag <strong>für</strong> unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und<br />

Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Leistung o<strong>der</strong><br />

Eingehung die Bürgermeisterin ihre o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister seine Zustimmung nach<br />

§ 95 d <strong>Gemeinde</strong>ordnung erteilen kann, beträgt 1.000,-- EUR.<br />

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen<br />

Investitionen o<strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auszuweisen, wenn <strong>der</strong><br />

Auszahlungsbetrag <strong>für</strong> die Investition o<strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

mindestens 2.000,-- EUR beträgt.<br />

24806 <strong>Bargstall</strong>, 02.11.2011 Bürgermeister<br />

§ 5

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