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Informationsbroschüre - bei der Schornsteinfeger-Innung in Berlin

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Was tut das Bezirksamt<br />

nach <strong>der</strong> Meldung des<br />

Bezirksschornste<strong>in</strong>fegers?<br />

Durch die Meldung des Bezirksschornste<strong>in</strong>fegers wird das behördliche Zweitbescheidsverfahren<br />

e<strong>in</strong>geleitet:<br />

Das Bezirksamt prüft den Sachverhalt und erlässt ggf. e<strong>in</strong>en Zweitbescheid.<br />

Mit diesem erhalten Sie e<strong>in</strong>e weitere kurze Frist zur Ausführung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>ten.<br />

Der Bescheid kann im Wege <strong>der</strong> Ersatzvornahme vollstreckt werden.<br />

In jedem Fall werden bereits für den Erlass des Zweitbescheids Gebühren<br />

<strong>in</strong> Höhe von 120,- € erhoben. Daneben droht e<strong>in</strong>e Geldbuße von bis zu<br />

5.000,- €.<br />

Sollte es zur Vollstreckung im Wege <strong>der</strong> Ersatzvornahme kommen, fallen weitere<br />

Kosten an.<br />

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