Informationsbroschüre - bei der Schornsteinfeger-Innung in Berlin
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Was tut das Bezirksamt<br />
nach <strong>der</strong> Meldung des<br />
Bezirksschornste<strong>in</strong>fegers?<br />
Durch die Meldung des Bezirksschornste<strong>in</strong>fegers wird das behördliche Zweitbescheidsverfahren<br />
e<strong>in</strong>geleitet:<br />
Das Bezirksamt prüft den Sachverhalt und erlässt ggf. e<strong>in</strong>en Zweitbescheid.<br />
Mit diesem erhalten Sie e<strong>in</strong>e weitere kurze Frist zur Ausführung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>ten.<br />
Der Bescheid kann im Wege <strong>der</strong> Ersatzvornahme vollstreckt werden.<br />
In jedem Fall werden bereits für den Erlass des Zweitbescheids Gebühren<br />
<strong>in</strong> Höhe von 120,- € erhoben. Daneben droht e<strong>in</strong>e Geldbuße von bis zu<br />
5.000,- €.<br />
Sollte es zur Vollstreckung im Wege <strong>der</strong> Ersatzvornahme kommen, fallen weitere<br />
Kosten an.<br />
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