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Informationsbroschüre - bei der Schornsteinfeger-Innung in Berlin

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Was s<strong>in</strong>d Feuerstättenschau und<br />

Feuerstättenbescheid ?<br />

Innerhalb e<strong>in</strong>es Zeitraums von 7 Jahren besichtigt <strong>der</strong> zuständige Bezirksschornste<strong>in</strong>feger<br />

2 Mal alle auf Ihrem Grundstück vorhandenen Feuerungsanlagen<br />

und prüft die Betriebs- und Brandsicherheit. Über das Ergebnis <strong>der</strong><br />

Feuerstättenschau erhalten Sie e<strong>in</strong>en Nachweis.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Feuerstättenschau setzt <strong>der</strong> Bezirksschornste<strong>in</strong>feger<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schriftlichen Bescheid fest, welche gesetzlich vorgeschriebenen<br />

<strong>Schornste<strong>in</strong>feger</strong>ar<strong>bei</strong>ten Sie <strong>in</strong>nerhalb welcher Zeiträume ausführen lassen<br />

müssen. Diesen Bescheid – den Feuerstättenbescheid – erhalten Sie von<br />

Ihrem Bezirksschornste<strong>in</strong>feger.<br />

Die im Feuerstättenbescheid festgesetzten <strong>Schornste<strong>in</strong>feger</strong>ar<strong>bei</strong>ten hat<br />

bisher Ihr Bezirksschornste<strong>in</strong>fegermeister quasi „automatisch“ ausgeführt.<br />

Das ist seit dem 1. Januar 2013 an<strong>der</strong>s! Lesen Sie deswegen bitte weiter!<br />

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