Informationsbroschüre - bei der Schornsteinfeger-Innung in Berlin
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Was muss ich beachten, wenn ich<br />
die <strong>Schornste<strong>in</strong>feger</strong>ar<strong>bei</strong>ten <strong>in</strong><br />
Auftrag gebe?<br />
Wenn Sie Ihren zuständigen Bezirksschornste<strong>in</strong>feger mit <strong>der</strong> Ausführung<br />
<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>ten beauftragen, ist nichts weiter zu beachten; es entfallen dann<br />
alle weiteren Verpflichtungen.<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en <strong>Schornste<strong>in</strong>feger</strong>betrieb beauftragen möchten, müssen<br />
Sie dafür Sorge tragen, dass die Ar<strong>bei</strong>ten <strong>in</strong> dem Zeitraum ausgeführt<br />
werden, <strong>der</strong> durch den Feuerstättenbescheid vorgegeben ist.<br />
Der <strong>Schornste<strong>in</strong>feger</strong>betrieb muss im <strong>Schornste<strong>in</strong>feger</strong>register <strong>bei</strong>m Bundesamt<br />
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet se<strong>in</strong>.<br />
Er muss Ihnen alle ausgeführten Ar<strong>bei</strong>ten schriftlich dokumentieren. Das dafür<br />
vorgeschriebene Formblatt ist durch die Kehr- und Überprüfungsordnung<br />
zw<strong>in</strong>gend vorgegebenen.<br />
Da Ihnen die Pflicht <strong>der</strong> Nachweisführung gegenüber dem Bezirksschornste<strong>in</strong>feger<br />
obliegt, müssen Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt fristgerecht<br />
an den Bezirksschornste<strong>in</strong>feger reichen.<br />
Bitte beachten Sie, dass das Formblatt 14 Tage nach dem letzten Tag <strong>der</strong> im<br />
Feuerstättenbescheid festgesetzten Ausführungsfrist <strong>bei</strong>m Bezirksschornste<strong>in</strong>feger<br />
vorliegen muss!<br />
Anhand des Formblatts prüft <strong>der</strong> Bezirksschornste<strong>in</strong>feger, ob die festgesetzten<br />
Ar<strong>bei</strong>ten vollständig fristgerecht ausgeführt wurden. Bei positivem<br />
Nachweis übernimmt er die Ar<strong>bei</strong>ten <strong>in</strong>s Kehrbuch.