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Informationsbroschüre - bei der Schornsteinfeger-Innung in Berlin

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Kommt morgen <strong>der</strong><br />

<strong>Schornste<strong>in</strong>feger</strong>?<br />

E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Frage, die seit dem 1. Januar 2013 äußerst differenziert zu beantworten<br />

ist.<br />

Sicher ist, dass Ihr Bezirksschornste<strong>in</strong>feger kommt. Das ist <strong>der</strong> für Ihr Grundstück<br />

zuständige <strong>Schornste<strong>in</strong>feger</strong>, <strong>der</strong> im Auftrag des Landes Berl<strong>in</strong> die hoheitlichen<br />

Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Feuersicherheit wahrnimmt. In dieser Funktion ist<br />

er für Ihr Grundstück ausschließlich zuständig. Hoheitlichen Aufgaben s<strong>in</strong>d vor<br />

allem die Durchführung <strong>der</strong> Feuerstättenschau ( 2 x <strong>in</strong> 7 Jahren ) und <strong>der</strong> Erlass<br />

des Feuerstätten bescheides.<br />

Hoheitliche Aufgabe ist auch die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Eigentümerpflichten zu kontrollieren<br />

und das Kehrbuch zu führen. Außerdem führt <strong>der</strong> Bezirksschornste<strong>in</strong>feger<br />

anlassbezogene Überprüfungen durch und ist zuständig für die Erstellung<br />

von Emissionskatastern. Wenn Sie kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen<br />

än<strong>der</strong>n, neu e<strong>in</strong>bauen o<strong>der</strong> dauerhaft stilllegen o<strong>der</strong> stillgelegte Anlagen wie<strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> Betrieb nehmen müssen Sie Ihren Bezirksschornste<strong>in</strong>feger <strong>in</strong>formieren.<br />

Neu errichtete Anlagen dürfen erst <strong>in</strong> Betrieb genommen werden, wenn <strong>der</strong><br />

Bezirksschornste<strong>in</strong>feger die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit <strong>der</strong> Abgasanlage<br />

besche<strong>in</strong>igt hat (Bauabnahme nach Landesrecht).<br />

Wenn Sie bauliche Maßnahmen veranlasst haben, die e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen<br />

Versorgung <strong>der</strong> Feuerstätte mit Verbrennungsluft o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abgasführung<br />

erwarten lassen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau von fugendichten Fenstern o<strong>der</strong><br />

Außentüren o<strong>der</strong> das Abdichten von Fenstern o<strong>der</strong> Außentüren), müssen Sie den<br />

Bezirksschornste<strong>in</strong>feger unverzüglich nach Abschluss <strong>der</strong> Maßnahmen prüfen lassen,<br />

ob die entsprechenden sicherheitstechnischen Bestimmungen e<strong>in</strong>gehalten<br />

bzw. beachtet worden s<strong>in</strong>d. Diese Prüfung dient Ihrer Sicherheit!<br />

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