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Antrag auf eine Skandia Investmentpolice

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1<br />

Tarif<br />

2<br />

<strong>Antrag</strong>steller<br />

3<br />

Zu versichernde<br />

Person<br />

Wenn abweichend<br />

vom <strong>Antrag</strong>steller.<br />

4<br />

L<strong>auf</strong>zeit,<br />

Beitragszahlung<br />

5<br />

Investmentauswahl<br />

Bitte beachten Sie:<br />

– Aufteilung mind.<br />

1 % des Beitrages<br />

pro Einzelfonds<br />

– maximal 15 Fonds<br />

– Angabe in vollen<br />

Prozentsätzen<br />

– insgesamt 100 %<br />

7<br />

Erklärung nach<br />

dem Geldwäschegesetz<br />

Beratungsnummer:<br />

Herr<br />

Titel<br />

SFE10-A SFE10-C<br />

Familienstand<br />

Straße/Haus-Nr.<br />

Frau Bereits Kunde<br />

Ja<br />

PLZ Wohnort<br />

Herr Frau Bereits Kunde<br />

Ja<br />

135A PDF 03/2012 IVIF <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong><br />

Falls ja, bitte Vers.-Nr. angeben:<br />

Nachname Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon E-Mail<br />

Titel<br />

Familienstand<br />

Straße/Haus-Nr.<br />

PLZ Wohnort<br />

Geburtsname<br />

Geburtsort<br />

Falls ja, bitte Vers.-Nr. angeben:<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Beruf/derzeitige Tätigkeit<br />

Nachname Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon E-Mail<br />

Geburtsname<br />

Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Beruf/derzeitige Tätigkeit<br />

(Erläuterungen siehe S. 3)<br />

Nach dem Tod des <strong>Antrag</strong>stellers (Versicherungsnehmer) wird an s<strong>eine</strong>r Stelle die Versicherte Person als neuer Versicherungsnehmer der Versicherung<br />

berechtigt und verpflichtet. (Erläuterungen siehe S. 3)<br />

Versicherungsbeginn<br />

Aufschubzeit<br />

Einmalbeitrag (ab 5.000 EUR)<br />

EUR (Zahlbar nur per Überweisung)<br />

Jahre (5 bis maximal 85 Jahre, jedoch mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres)<br />

Bitte beachten: Bei Wahl der maximalen Aufschubzeit bis Alter 85 Jahre (spätester Rentenbeginn) besteht die Möglichkeit, die Rentenzahlung in Abhängigkeit<br />

von der späteren Lebensplanung sehr flexibel zu beginnen. Nach Abl<strong>auf</strong> der Mindest<strong>auf</strong>schubzeit von 5 Jahren und Vollendung des 62. Lebensjahres<br />

kann die Rentenzahlung auch früher unter Einhaltung <strong>eine</strong>r Frist von 3 Monaten begonnen werden (Vorverlegung der Rentenzahlung).<br />

(Erläuterungen siehe S. 3)<br />

Garantiefonds: SEG20XX<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

mit Garantie zum Zieljahr %<br />

UND / ODER<br />

Einzelfonds<br />

ODER<br />

<strong>Skandia</strong> Portfolio-Navigator Rendite-/Risiko-Profil (max. Aktienanteil)<br />

Zum Zieljahr Komfort (max. 60 %) Dynamik (max. 80 %) Chance (max. 100 %)<br />

Identitätsüberprüfung des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Bitte folgende zusätzliche Angaben zur Identifikation des <strong>Antrag</strong>stellers machen:<br />

Ausweisart (z.B. Personalausweis, Reisepass) Ausweis-Nr. Ausstellende Behörde<br />

Die Identitätsüberprüfung erfolgte unter Anwesenheit des <strong>Antrag</strong>stellers und Vorlage <strong>eine</strong>s gültigen Originalausweises durch den Vermittler.<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

(Erläuterungen siehe S. 3)<br />

Der <strong>Skandia</strong> Portfolio-Navigator ist nur zu 100 % anwählbar und deshalb nicht mit anderen Investmentoptionen und dem Premium-Service<br />

kombinierbar. (siehe Punkt 6) (Erläuterungen siehe S. 3)<br />

6<br />

Einschluss Premium-Service (nicht kombinierbar mit dem <strong>Skandia</strong> Portfolio-Navigator)<br />

Premium-Service (Erläuterungen siehe S. 3)<br />

*<br />

Seite 1 von 4


135A PDF 03/2012 IVIF<br />

Zu 7<br />

Die Identitätsüberprüfung<br />

des<br />

<strong>Antrag</strong>stellers<br />

ist immer<br />

vorzunehmen.<br />

8<br />

Art und<br />

Leistung der<br />

Versicherung<br />

9<br />

Empfänger<br />

der Versicherungsleistung<br />

10<br />

Empfangs-<br />

bestätigung<br />

des <strong>Antrag</strong>stellers/<br />

der <strong>Antrag</strong>stellerin<br />

11<br />

Erklärungen,<br />

Vertragsgrundlagen<br />

und<br />

Informationen<br />

(<strong>Antrag</strong>steller und<br />

zu versichernde<br />

Person)<br />

12<br />

Unterschriften<br />

Beratungsnummer:<br />

Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers<br />

Erfolgen der Vertragsschluss und damit zusammenhängende Zahlungen <strong>auf</strong> eigene Veranlassung?<br />

Ja, erfolgt <strong>auf</strong> eigene Veranlassung<br />

Nein, erfolgt <strong>auf</strong> Veranlassung folgender Person:<br />

Nachname<br />

Vorname<br />

Straße/Haus-Nr. PLZ<br />

Wohnort<br />

Ausweisart (z.B. Personalausweis, Reisepass) Ausweis-Nr. Ausstellende Behörde<br />

Die Identitätsüberprüfung der Person, <strong>auf</strong> deren Veranlassung hin der Vertragsschluss und damit zusammenhängende Zahlungen vorgenommen werden,<br />

erfolgte unter Anwesenheit der zu identifizierenden Person und Vorlage <strong>eine</strong>s gültigen Originalausweises durch den Vermittler.<br />

Leistung im Erlebensfall<br />

Im Erlebensfall wird die Versicherungsleistung grundsätzlich an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Unter Punkt 9 können Sie aber auch <strong>eine</strong> andere<br />

bezugsberechtigte Person benennen.<br />

Rentenzahlweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />

Leistung bei Tod vor Rentenbeginn<br />

Das vorhandene Vertragskapital wird an die für den Todesfall bezugsberechtigte Person ausgezahlt (Punkt 9). Wir erbringen die Leistung grundsätzlich als<br />

einmalige Kapitalzahlung.<br />

Leistung bei Tod nach Rentenbeginn<br />

K<strong>eine</strong> Todesfallleistung ODER<br />

Rentengarantiezeit<br />

ODER<br />

Jahre (5–20 Jahre, max. bis Alter 85) ODER stets maximale Rentengarantiezeit (max. 20 Jahre, max. bis Alter 85)<br />

Übergangsrente Bei Ableben der Versicherten Person soll die Rente in Höhe von % (60–100 %) lebenslang an den hinterbliebenen<br />

Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner der Versicherten Person gezahlt werden.<br />

Für Ihre <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> können Sie für den Erlebens- und Todesfall verschiedene Bezugsrechte vereinbaren:<br />

Bezugsrecht zur Leistung im Erlebensfall (wenn abweichend vom <strong>Antrag</strong>steller)<br />

(Erläuterungen siehe S. 3)<br />

Nachname Vorname<br />

Geschlecht Geburtsdatum<br />

m w<br />

Falls Sie weitere Bezugsberechtigte benennen möchten, kreuzen Sie bitte das nebenstehende Kästchen an und machen Ihre Angaben <strong>auf</strong> <strong>eine</strong>m separaten,<br />

zusätzlich von dem <strong>Antrag</strong>steller unterschriebenen Blatt.<br />

(Erläuterungen siehe S. 3)<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich<br />

• das Produktinformationsblatt, die Beispielrechnung sowie die Vertragsindividuelle Verbraucherinformation – mit der Beratungsnummer<br />

• die Allgem<strong>eine</strong>n Informationen, die Allgem<strong>eine</strong>n Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Bedingungen für die <strong>Skandia</strong><br />

<strong>Investmentpolice</strong> mit der Druckstücknummer erhalten habe.<br />

Unterschrift des/der <strong>Antrag</strong>stellers/in<br />

X<br />

Bezugsrecht zur Leistung bei Tod vor Rentenbeginn und innerhalb <strong>eine</strong>r ggf. vereinbarten Rentengarantiezeit<br />

Nachname Vorname<br />

Geschlecht<br />

m w<br />

Bitte vergessen Sie nicht Ihre weitere Unterschrift unter den <strong>Antrag</strong> in Ziffer 12! (Erläuterungen siehe S. 3)<br />

Bevor Sie den <strong>Antrag</strong> unterschreiben, lesen Sie bitte die nachfolgende Erklärung zur Datenverarbeitung (A), die Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes<br />

vor Ende der Widerrufsfrist (B) und beachten Sie die für den Vertrag maßgebenden Informationen sowie die Allgem<strong>eine</strong>n Versicherungsbedingungen<br />

und die Besonderen Bedingungen für die <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> die Bestandteil des Vertrags werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die weiterführenden<br />

Erläuterungen des Merkblattes zur Datenverarbeitung, das Sie <strong>auf</strong> Seite 4 dieses <strong>Antrag</strong>s finden. Durch Ihre Unterschrift machen Sie diese Erklärungen sowie<br />

das Merkblatt zur Datenverarbeitung zum Inhalt dieses <strong>Antrag</strong>s. Eine Kopie des <strong>Antrag</strong>s wird Ihnen sofort nach Unterzeichnung des <strong>Antrag</strong>s ausgehändigt.<br />

A) Einwilligung zur Datenverarbeitung<br />

Ich willige ein, dass die <strong>Skandia</strong> Lebensversicherung AG Daten aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen oder der Vertragsdurchführung (wie Versicherungsfälle, Risiko-/<br />

Vertragsänderungen etc.) im erforderlichen Umfang übermittelt, und zwar zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung an Rückversicherer<br />

sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer <strong>auf</strong> direktem Weg oder an die informa insurance risk+fraud<br />

prevention GmbH. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für die Risikoprüfung zu Verträgen, die ich hier oder<br />

bei anderen Versicherern künftig beantrage.<br />

Ich willige ferner ein, dass die <strong>Skandia</strong> Gruppe m<strong>eine</strong> allgem<strong>eine</strong>n <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen<br />

und an den für mich zuständigen Vermittler zur Speicherung weitergeben kann, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung m<strong>eine</strong>r Vertragsangelegenheiten<br />

und weiteren Vertragsbetreuung dient. Des Weiteren willige ich ein, dass m<strong>eine</strong> Daten an die Metzler Servicegesellschaft für Vertriebspartner<br />

mbH, die B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA sowie allen ihren verbundenen Unternehmen oder sonstigen zur Metzler-Gruppe gehörenden Gesellschaften<br />

weitergegeben und von dieser verarbeitet werden. Diese Weitergabe an die Metzler Gesellschaften und die Verarbeitung darf ausschließlich zu dem Zweck<br />

erfolgen, die <strong>auf</strong>bereiteten Daten mir, der <strong>Skandia</strong> Gruppe sowie dem für mich zuständigen Vermittler zur Verfügung zu stellen, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />

Durchführung der Vertragsangelegenheiten und weiteren Vertragsbetreuung dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückver-<br />

sicherer übermittelt werden. An Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsgestaltung und -betreuung erforderlich ist.<br />

Ohne Einfluss <strong>auf</strong> den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der Vermittler und andere Gesellschaften der <strong>Skandia</strong> Gruppe m<strong>eine</strong><br />

allgem<strong>eine</strong>n <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Kundenberatung und -betreuung auch im Zusammenhang mit sonstigen Finanzdienstleistungen<br />

nutzen darf/dürfen.<br />

B) Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist<br />

Mit m<strong>eine</strong>r Unterschrift unter diesen <strong>Antrag</strong> stimme ich zu, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnt, jedoch nicht vor Abschluss<br />

des Versicherungsvertrags, Zahlung des Einmalbeitrags und vor dem vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.<br />

Durch m<strong>eine</strong> Unterschrift zum <strong>Antrag</strong> gebe ich zugleich m<strong>eine</strong> Einwilligung zur Datenverarbeitung Punkt 11 A sowie m<strong>eine</strong> Zustimmung zum<br />

Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist Punkt 11 B.<br />

Ort Datum<br />

Unterschrift des/der <strong>Antrag</strong>stellers/in<br />

Unterschrift der zu versichernden Person*<br />

X<br />

Bitte vergessen Sie nicht Ihre weitere Unterschrift unter der Empfangsbestätigung in Ziffer 10!<br />

Vermittlerangaben<br />

*(bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzl. Vertreter)<br />

Stempel und Unterschrift des/der Vermittlers/in Büro-/Vermittlernummer:<br />

Telefon:<br />

Geburtsdatum<br />

Seite 2 von 4


Erläuterungen und Ausfüllhilfe zur fondsgebundenen Rentenversicherung<br />

Die <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> wird in zwei Tarifvarianten (SFE10-A und<br />

SFE10-C) angeboten, die sich durch ihre Kostenstruktur unterscheiden und<br />

daher über die vertraglich vereinbarte L<strong>auf</strong>zeit zu <strong>eine</strong>r unterschiedlichen<br />

Verteilung der bei der Tarifkalkulation berücksichtigten Kosten führen.<br />

Zu Punkt 2 – <strong>Antrag</strong>steller<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller ist als zukünftiger Versicherungsnehmer unser Vertragspartner.<br />

Er schließt den Versicherungsvertrag ab und schuldet den Einmalbeitrag.<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller muss nicht zwangsläufig die zu versichernde Person sein.<br />

Zu Punkt 3 – Zu versichernde Person<br />

Die zu versichernde Person ist diejenige, deren Leben versichert werden soll<br />

(sog. Versicherte Person). Erlebt die Versicherte Person den Rentenbeginn<br />

oder verstirbt sie, wird die Versicherungsleistung fällig. Bei der <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong><br />

kann abweichend vom <strong>Antrag</strong>steller (Versicherungsnehmer) <strong>eine</strong><br />

andere zu versichernde Person vereinbart werden.<br />

Zu Punkt 4 – L<strong>auf</strong>zeit, Beitragszahlung<br />

– Hinweise zum Alter<br />

Sofern in den Unterlagen zur <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> der Begriff „Alter“ verwendet<br />

wird, ist in diesen Fällen der Begriff des sog. „versicherungstechnischen<br />

Alters“ gemeint. Das versicherungstechnische Alter der Ver-<br />

sicherten Person entspricht deren natürlichem Alter zzgl. <strong>eine</strong>m Jahr, falls seit<br />

dem letzten Geburtstag bereits mehr als 6 Monate vergangen sind<br />

– Hinweise zur Aufschubzeit<br />

Die Aufschubzeit des Vertrags muss mindestens 5 Jahre und kann maximal 85<br />

Jahre betragen. Eine Rente kann bei der <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> frühestens<br />

mit Vollendung des 62. Lebensjahres der Versicherten Person ausgezahlt werden,<br />

muss aber spätestens mit Erreichen des versicherungstechnischen Alters<br />

85 Jahre beginnen.<br />

Information zum spätesten Rentenbeginn mit Alter 85 Jahre: In der heutigen<br />

Zeit ist die persönliche Lebens- und Finanzplanung häufig Veränderungen unterworfen,<br />

die <strong>eine</strong> genaue Planung hinsichtlich des tatsächlichen Rentenbeginns<br />

nahezu unmöglich machen. Um <strong>auf</strong> Veränderungen flexibel reagieren zu<br />

können, besteht in der <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> die Möglichkeit, die maximale<br />

Aufschubzeit bis Alter 85 Jahre (spätester Rentenbeginn) zu vereinbaren.<br />

Der Rentenbeginn muss nicht frühzeitig z.B. für das Alter 67 Jahre vereinbart<br />

werden, sondern kann je nach individuellem Bedarf z.B. zum Alter 63, 65 oder<br />

70 Jahre vorverlegt werden.<br />

Zu Punkt 5 – Investmentauswahl<br />

Bitte legen Sie fest, wie Ihr Beitrag investiert werden soll. Sie können den<br />

Beitrag in <strong>eine</strong>n einzelnen Fonds investieren oder in <strong>eine</strong>r Ihren Vorstellungen<br />

entsprechenden Gewichtung <strong>auf</strong> mehrere Fonds <strong>auf</strong>teilen. Neben dem<br />

<strong>Skandia</strong> Portfolio-Navigator und dem Garantiefonds SEG20XX stehen Ihnen<br />

<strong>eine</strong> Vielzahl von Einzelfonds zur Auswahl. Bitte beachten Sie bei der Wahl des<br />

Zieljahres, dass der <strong>Skandia</strong> Portfolio-Navigator das Portfolio gemäß dem gewählten<br />

Rendite-/Risiko-Profil <strong>auf</strong> das Zieljahr optimiert bzw. der Garantiefonds<br />

SEG 20XX die Garantie erst zum Abl<strong>auf</strong> dieses Zieljahres bereitstellt.<br />

Zu Punkt 6 - Premium-Service<br />

Bei Vereinbarung des Premium-Service erhalten Sie ab dem nächsten Quartalsbeginn<br />

quartalsweise, individuelle Informationen in Form von Investmentberichten<br />

zum aktuellen Stand der Zusammensetzung und Wertentwicklung<br />

Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung. Die Leistungen im Rahmen des<br />

Premium-Service werden Ihnen gegenüber ausschließlich durch Ihren Vermittler<br />

erbracht. <strong>Skandia</strong> ermöglicht Ihrem Vermittler den Zugang zur Online-<br />

Software <strong>eine</strong>s Anbieters internetbasierter Fondsanalysen, über die Ihr Vermittler<br />

die Investmentberichte erstellt und stellt das erforderliche Datenmaterial<br />

zur Verfügung. Durch die Vereinbarung des Premium-Service entstehen Ihnen<br />

zusätzliche Kosten. Für den Premium-Service fallen jährliche Kosten in Höhe<br />

von 0,5% des Vertragskapitals Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung<br />

<strong>Skandia</strong> Lebensversicherung AG<br />

Kaiserin-Augusta-Allee 108<br />

10553 Berlin<br />

Hotline: 08 00 / 87 52 63 42<br />

(kostenfrei aus allen Netzen)<br />

Beratungsnummer:<br />

135A PDF 03/2012 IVIF Zu Punkt 1 – Tarif<br />

Postfach 21 01 50<br />

10501 Berlin<br />

E-Mail: info@skandia.de<br />

http://www.skandia.de<br />

Deutsche Bank AG<br />

BLZ 100 700 00<br />

Kto.-Nr. 069 662 501<br />

IBAN DE45100700000069662501<br />

BIC/SWIFT- Code DEUTDEBBXXX<br />

an. Die L<strong>auf</strong>zeit des Premium-Service beträgt 12 Monate. Der Vertrag über<br />

den Premium-Service verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn Sie den<br />

Premium-Service nicht spätestens vier Wochen vor Abl<strong>auf</strong> der L<strong>auf</strong>zeit des<br />

Premium-Service schriftlich kündigen. Der Service ist nicht anwählbar, wenn<br />

Sie sich für den <strong>Skandia</strong> Portfolio-Navigator als gemanagte Investmentoption<br />

entschieden haben. Bitte beachten Sie die Besonderen Bedingungen für<br />

unseren Premium-Service.<br />

Zu Punkt 7 – Erklärung nach dem Geldwäschegesetz<br />

Nach § 4 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes sind Sie als unser Vertragspartner<br />

verpflichtet, der <strong>Skandia</strong> Lebensversicherung AG die zur Erfüllung der<br />

Pflichten nach diesem Gesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur<br />

Verfügung zu stellen und sich im L<strong>auf</strong>e der Geschäftbeziehung ergebende<br />

Änderungen unverzüglich anzuzeigen.<br />

Zu Punkt 8 – Art und Leistung der Versicherung<br />

Bei der <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> können bedingungsgemäß verschiedene<br />

Auszahlungsformen für <strong>eine</strong> Erlebens- oder Todesfallleistung gewählt werden<br />

(z.B. Rente oder Kapitalauszahlung). Eine umfassende Erläuterung der einzelnen<br />

Leistungsarten können Sie den Verbraucherinformationen und den Allgem<strong>eine</strong>n<br />

Versicherungsbedingungen (AVB) entnehmen. Die verschiedenen Bezugsrechte<br />

für die <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> können Sie unter Punkt 9<br />

vergeben.<br />

– Option: K<strong>eine</strong> Leistung bei Tod nach Rentenbeginn<br />

Bei der <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> besteht die Möglichkeit, k<strong>eine</strong> Leistung bei<br />

Tod der Versicherten Person nach Rentenbeginn zu vereinbaren. Bitte beachten<br />

Sie dabei, dass in diesem Fall Ihre Hinterbliebenen k<strong>eine</strong> Leistung erhalten<br />

und unter Umständen finanzielle Ausfälle kompensiert werden müssen.<br />

Zu Punkt 9 – Empfänger der Versicherungsleistung<br />

Bei der <strong>Skandia</strong> <strong>Investmentpolice</strong> kann grundsätzlich frei festgelegt werden,<br />

welche Personen die Leistung im Erlebens- und Todesfall erhalten sollen. Dabei<br />

handelt es sich grundsätzlich um ein widerrufliches Bezugsrecht, welches<br />

während der Vertragsl<strong>auf</strong>zeit durch den/die Versicherungsnehmer/in geändert<br />

werden kann.<br />

Für die Leistung im Erlebensfall können Sie jede beliebige Person begünstigen.<br />

Gleiches gilt für die Todesfallleistung vor Rentenbeginn in Form <strong>eine</strong>r<br />

einmaligen Kapitalauszahlung. Wurde bis zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten<br />

Person k<strong>eine</strong> bestimmte Leistung gewählt oder kein gesondertes<br />

Bezugsrecht vergeben, erbringen wir die Todes fallleistung als einmalige<br />

Kapitalzahlung an den Versicherungsnehmer. Sind Versicherungsnehmer und<br />

Versicherte Person identisch, zahlen wir die Todesfallleistung an die Erben des<br />

Versicherungsnehmers. Sofern Sie <strong>eine</strong> Todesfallleistung für die Zeit nach<br />

Rentenbeginn vereinbaren möchten, können Sie auch hierfür Bezugsrechte<br />

vergeben. Für die Zahlung <strong>eine</strong>r Rente im Rahmen <strong>eine</strong>r Rentengarantiezeit<br />

(Mindestzahldauer der Rente) können Sie jede beliebige Person benennen.<br />

Für <strong>eine</strong> Übergangsrente kann der zum Ende der Aufschubzeit in gültiger Ehe<br />

lebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner der Versicherten Person<br />

begünstigt werden. Eine Benennung des mitversicherten Ehegatten bzw.<br />

Lebenspartners bei <strong>Antrag</strong>stellung ist nicht erforderlich.<br />

Zu Punkt 10 - Empfangsbestätigung der Informationsmaterialien<br />

Die unter Ziffer 10 genannten vorvertraglichen Informationsmaterialien beruhen<br />

<strong>auf</strong> individuellen Daten (z.B. Höhe des Beitrags). Bitte überprüfen Sie daher,<br />

ob die in diesem <strong>Antrag</strong> gemachten Angaben mit den von Ihnen erhaltenen<br />

Informationen übereinstimmen. Bitte nehmen Sie sich vor Unterzeichnung des<br />

<strong>Antrag</strong>es ausreichend Zeit, um die Informationen zu lesen und mit Ihrem<br />

Vermittler zu besprechen.<br />

*Der IVIF (Interessenverbund vermögensverwaltender Investment-Fonds) ist<br />

ein Zusammenschluss folgender Gesellschaften:<br />

Ethenea Independent Investors S.A., HWB Capital Management S.A., Mack &<br />

Weise GmbH, Neue Vermögen Asset Management GmbH, Robert Beer Investment<br />

GmbH, smart-invest GmbH<br />

Amtsgericht Charlottenburg<br />

HRB 39933<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrates:<br />

Ann-Christin Pehrsson<br />

Vorstand:<br />

Jonas Jonsson (Vorsitz),<br />

Johannes Friedrich,<br />

Hermann Schrögenauer,<br />

Markus Deimel<br />

Seite 3 von 4


110A 135A 04/2009 PDF 03/2012 IVIF<br />

Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

Vorbemerkung<br />

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen<br />

Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,<br />

schnell, wirtschaftlich und natürlich sicher abwickeln. Die Verarbeitung der uns bekannt<br />

gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) geregelt. Danach ist die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zulässig,<br />

wenn das BDSG oder <strong>eine</strong> andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene<br />

eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung<br />

stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung <strong>eine</strong>s Vertragsverhältnisses<br />

oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung<br />

berechtigter Interessen der Daten verarbeitenden Stelle erforderlich ist und kein<br />

Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen<br />

an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.<br />

Einwilligungserklärung<br />

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im<br />

Hinblick <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Versicherungsantrag<br />

<strong>eine</strong> Einwilligungserklärung nach dem BDSG <strong>auf</strong>genommen worden.<br />

Die Einwilligung zur Datenübermittlung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages<br />

hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens-, Berufsunfähigkeits-,<br />

Dread-Disease- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des <strong>Antrag</strong>es oder<br />

durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und<br />

Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei <strong>Antrag</strong>stellung ganz oder teilweise<br />

gestrichen, kommt es u. U. nicht zu <strong>eine</strong>m Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder<br />

ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann <strong>eine</strong> Datenverarbeitung<br />

und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung<br />

beschrieben, erfolgen.<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z.B. beim Arzt, <strong>eine</strong>m Berufsgeheimnis<br />

unterliegen, <strong>eine</strong> spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />

voraus. In der Lebensversicherung, in der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

sowie in der sog. Dread-Disease-Versicherung ist daher im <strong>Antrag</strong> auch <strong>eine</strong><br />

Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.<br />

Im Folgenden nennen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele<br />

für die Datenverarbeitung und -nutzung:<br />

1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />

Wir erheben und speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind.<br />

Das sind zunächst Ihre Angaben im <strong>Antrag</strong> (<strong>Antrag</strong>sdaten) sowie – bei Versicherungen<br />

mit Gesundheitsprüfung – Informationen über Gesundheitsverhältnisse und Gefährdungen<br />

der zu versichernden Person. Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische<br />

Daten, wie z.B. Versicherungsnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer,<br />

Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben <strong>eine</strong>s Dritten,<br />

z.B. des Vermittlers, <strong>eine</strong>s Sachverständigen oder <strong>eine</strong>s Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />

Bei <strong>eine</strong>m Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben hierzu und ggf. auch<br />

Angaben von Dritten, wie z.B. ärztliche Angaben, den vom Arzt ermittelten Grad der<br />

Berufsunfähigkeit oder bei Abl<strong>auf</strong> <strong>eine</strong>r Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag<br />

(Leistungsdaten).<br />

2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />

Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir stets <strong>auf</strong> <strong>eine</strong>n Ausgleich der<br />

von uns übernommenen Risiken. Deshalb geben wir in vielen Fällen <strong>eine</strong>n Teil der<br />

Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen<br />

ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer,<br />

Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlages<br />

sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien.<br />

Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Leistungsbeurteilung mitwirken oder diese<br />

durchführen, stellen wir ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.<br />

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen<br />

sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.<br />

3. Datenübermittlung an andere Versicherer<br />

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei <strong>Antrag</strong>stellung, jeder<br />

Vertragsänderung und im Leistungsfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des<br />

Wagnisses und die Leistungsabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören<br />

z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige<br />

andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).<br />

Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben<br />

des Versicherten <strong>auf</strong>zuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen<br />

Leistungsfall zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer<br />

um Auskünfte zu bitten oder entsprechende Auskünfte <strong>auf</strong> Anfrage zu erteilen.<br />

4. Zentrale Hinweissysteme<br />

Bei Prüfung <strong>eine</strong>s <strong>Antrag</strong>s oder <strong>eine</strong>s Leistungsfalls kann es zur Risikobeurteilung, zur<br />

weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder von Widersprüchen in den Angaben, zur<br />

Verhinderung von Versicherungsmissbrauch oder um Lücken in den Feststellungen<br />

zum entstandenen Leistungsfall zu schließen, notwendig sein, Anfragen an den Betreiber<br />

von zentralen Hinweissystemen bzw. an andere Versicherer zu richten oder<br />

auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten.<br />

Solch ein Hinweissystem wird z.B. von der informa insurance risk+fraud prevention<br />

GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden unterhalten. Die Aufnahme in ein Hinweissystem<br />

und dessen Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen<br />

System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt<br />

sind.<br />

Beratungsnummer:<br />

Beispiele:<br />

• Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag<br />

– aus versicherungsmedizinischen Gründen,<br />

– <strong>auf</strong>grund der Auskünfte anderer Versicherer,<br />

– wegen verweigerter Nachuntersuchung;<br />

• Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers;<br />

• Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter<br />

Beitragszuschläge<br />

Derartige Angaben werden für die Risikoprüfung benötigt.<br />

5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Versicherungsgruppe<br />

Zur Ermöglichung <strong>eine</strong>s umfassenden Versicherungsschutzes und zur Kosten-ersparnis<br />

arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Dabei<br />

werden einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung.<br />

So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen<br />

Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,<br />

die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.<br />

h., Ihre allgem<strong>eine</strong>n <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in <strong>eine</strong>r zentralen<br />

Datensammlung geführt.<br />

Weiter sind die <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten von allen Unternehmen der<br />

Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet<br />

und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch<br />

Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.<br />

Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch<br />

die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“,<br />

bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten<br />

sind.<br />

Aus den vorgenannten Gründen werden Ihre Daten innerhalb der <strong>Skandia</strong> Gruppe derzeit<br />

unter anderem von den nachfolgenden Unternehmen erhoben, verarbeitet und gespeichert:<br />

<strong>Skandia</strong> Retail Europe Holding GmbH<br />

<strong>Skandia</strong> Lebensversicherung AG<br />

IICS/Polska Sp. Z. O.O.<br />

<strong>Skandia</strong> Versicherung Management & Service GmbH<br />

<strong>Skandia</strong> Pension Consulting GmbH<br />

<strong>Skandia</strong> PortfolioManagement GmbH<br />

Zudem werden Ihre Daten an die Metzler Servicegesellschaft für Vertriebspartner<br />

mbH, die B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA sowie allen ihren verbundenen Unternehmen<br />

oder sonstigen zur Metzler-Gruppe gehörenden Gesellschaften weitergegeben<br />

und von dieser verarbeitet. Diese Weitergabe an die Metzler Gesellschaften und<br />

die Verarbeitung darf ausschließlich zu dem Zweck erfolgen, die <strong>auf</strong>bereiteten Daten<br />

mir, der <strong>Skandia</strong> Gruppe sowie dem für mich zuständigen Vermittler zur Verfügung zu<br />

stellen, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsangelegenheiten<br />

und weiteren Vertragsbetreuung dient. Die <strong>Skandia</strong> Lebensversicherung AG<br />

stellt durch entsprechende vertragliche Vereinbarung sicher, dass sämtliche für die<br />

<strong>Skandia</strong>-Gesellschaften geltenden und anwendbaren Datenschutzbestimmungen in<br />

gleicher Weise für Metzler Servicegesellschaft für Vertriebspartner mbH, die<br />

B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA sowie für alle mit ihr verbundenen Unternehmen<br />

oder sonstigen zur Metzler-Gruppe gehörenden Gesellschaften gelten. Sollten Ihre<br />

Daten im Zusammenhang mit der Abwicklung Ihres Vertrages in Zukunft von weiteren<br />

Unternehmen außerhalb der <strong>Skandia</strong> Gruppe erhoben, verarbeitet und gespeichert<br />

werden, wird die <strong>Skandia</strong> Lebensversicherung AG durch vertragliche Vereinbarungen<br />

mit dem jeweiligen Dienstleister ein mit dem deutschen Datenschutzrecht vergleichbares<br />

Datenschutzniveau sicherstellen.<br />

6. Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebotes<br />

unserer Unternehmensgruppe werden Sie durch <strong>eine</strong>n Vermittler<br />

betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in Finanzdienstleistungen berät. Vermittler<br />

in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im<br />

Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Kapitalanlage<br />

und Immobiliengesellschaften.<br />

Um s<strong>eine</strong> Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen<br />

Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren<br />

<strong>Antrag</strong>s-,Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des<br />

Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen.<br />

Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung<br />

können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt<br />

werden.<br />

Die Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen<br />

Ihrer Beratung und Betreuung. Auch werden sie von uns über Änderungen der<br />

kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet,<br />

die Bestimmungen des BDSG und s<strong>eine</strong> besonderen Verschwiegenheitspflichten<br />

(z.B. Berufs- und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige<br />

Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet s<strong>eine</strong> Tätigkeit für unser Unternehmen<br />

(z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages) oder wird Ihre Betreuung aus anderen<br />

Gründen neu geregelt, werden Sie darüber informiert.<br />

7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte<br />

Sie haben als Betroffener nach dem BDSG neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht<br />

unter anderem ein Recht <strong>auf</strong> Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten<br />

sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht <strong>auf</strong> Berichtigung, Sperrung oder<br />

Löschung dieser Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an<br />

unseren betrieblichen Datenschutzbe<strong>auf</strong>tragten. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen<br />

<strong>auf</strong> Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer<br />

gespeicherten Daten stets an uns.<br />

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