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Corporate Governance Bericht - Softship AG

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) an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft<br />

an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum<br />

Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim<br />

Gebrauchmachen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des<br />

Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3<br />

Satz 4 AktG zu berücksichtigen;<br />

cc) zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer und Mitglieder des<br />

Vorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer und Mitglieder der<br />

Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen<br />

Unternehmen sowie zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der<br />

Gesellschaft, die Arbeitnehmern und Mitgliedern des Vorstands der<br />

Gesellschaft und Arbeitnehmern und Mitgliedern der<br />

Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen<br />

Unternehmen eingeräumt wurden. Soweit Mitglieder des Vorstands<br />

der Gesellschaft betroffen sind, wird der Aufsichtsrat entsprechend<br />

ermächtigt.<br />

Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen<br />

Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam<br />

ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird<br />

insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen<br />

unter lit. aa) bis cc) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung<br />

über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der<br />

erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über<br />

den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.<br />

8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines<br />

Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen<br />

Es wurden keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines<br />

Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, getroffen.<br />

9. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder<br />

Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots<br />

Es wurden weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit Arbeitnehmern der<br />

Gesellschaft entsprechende Vereinbarungen getroffen.<br />

© 2013 <strong>Softship</strong> <strong>AG</strong> Seite 4 von 9

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