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Verkaufsprospekt - Bank für Sozialwirtschaft

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Daneben gehen die folgenden Aufwendungen zu<br />

Lasten des Sondervermögens:<br />

a. im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

b. bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich<br />

der banküblichen Kosten <strong>für</strong> die Verwahrung<br />

ausländischer Wertpapiere im Ausland;<br />

c. Kosten <strong>für</strong> den Druck und Versand der <strong>für</strong> die<br />

Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte;<br />

d. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und<br />

Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />

und ggf. der Ausschüttungen und<br />

des Auflösungsberichtes;<br />

e. Kosten <strong>für</strong> die Prüfung des Sondervermögens<br />

durch den Abschlussprüfer;<br />

f. Kosten <strong>für</strong> die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen<br />

und der Bescheinigung, dass<br />

die steuerlichen Angaben nach den Regeln des<br />

deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;<br />

g. Kosten <strong>für</strong> die Information der Anleger des Sondervermögens<br />

mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten <strong>für</strong> Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen.<br />

Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen<br />

werden dem Sondervermögen die in<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung<br />

von Vermögensgegenständen entstehenden<br />

Kosten belastet (Transaktionskosten).<br />

Im Jahresbericht werden die zu Lasten des Sondervermögens<br />

angefallenen Verwaltungskosten (ohne<br />

Transaktionskosten) offen gelegt und als Quote des<br />

durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen<br />

(„Total Expense Ratio“ – TER). Diese setzt sich<br />

zusammen aus der Vergütung <strong>für</strong> die Verwaltung<br />

des Sondervermögens, der Vergütung der Depotbank<br />

sowie den Aufwendungen, die dem Sondervermögen<br />

zusätzlich belastet werden können. Ausgenommen<br />

sind die Kosten, die beim Erwerb und<br />

der Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehen.<br />

Der Gesellschaft können im Zusammenhang mit<br />

Geschäften <strong>für</strong> Rechnung des Sondervermögens<br />

geldwerte Vorteile (Broker Research, Finanzanalysen,<br />

Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen,<br />

die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen<br />

verwendet werden.<br />

Die Gesellschaft erhält jedoch keine Rückvergütungen<br />

der aus dem Sondervermögen an die Depotbank<br />

oder an Dritte geleisteten Vergütungen und<br />

Aufwandserstattungen.<br />

Stand: November 2012<br />

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute,<br />

wiederkehrend Vermittlungsentgelte als so<br />

genannte „Abschlussprovisionen“.<br />

Ein wesentlicher Teil der aus dem Sondervermögen<br />

an die Gesellschaft geleisteten Vergütung<br />

kann als Vergütung an Vertriebsgesellschaften<br />

<strong>für</strong> die Vermittlung von Anteilen an<br />

Sondervermögen auf den Bestand von vermittelten<br />

Anteilen verwendet werden.<br />

Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen<br />

Neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermögens<br />

wird eine Verwaltungsvergütung <strong>für</strong> die<br />

im Sondervermögen gehaltenen Fondsanteile berechnet.<br />

Teilfonds<br />

Das Sondervermögen ist nicht Teilfonds einer<br />

Umbrella-Konstruktion.<br />

Anteilklassen<br />

Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Rechte.<br />

Anteilklassen werden nicht gebildet.<br />

Regeln <strong>für</strong> die Ermittlung und Verwendung der<br />

Erträge<br />

Ertragsausgleichsverfahren<br />

Die Gesellschaft wendet <strong>für</strong> das Sondervermögen<br />

ein sogenanntes Ertragsausgleichsverfahren an.<br />

Das bedeutet, dass die während des Geschäftsjahres<br />

angefallenen anteiligen Erträge, die<br />

der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises<br />

bezahlen muss und die der Verkäufer von Anteilscheinen<br />

als Teil des Rücknahmepreises vergütet<br />

erhält, fortlaufend verrechnet werden. Bei der Berechnung<br />

des Ertragsausgleichs werden die angefallenen<br />

Aufwendungen berücksichtigt.<br />

Das Ertragsausgleichsverfahren dient dazu,<br />

Schwankungen im Verhältnis zwischen Erträgen<br />

und sonstigen Vermögensgegenständen auszugleichen,<br />

die durch Nettomittelzuflüsse oder Nettomittelabflüsse<br />

aufgrund von Anteilverkäufen oder -<br />

rückgaben verursacht werden. Denn jeder Nettomittelzufluss<br />

liquider Mittel würde andernfalls den Anteil<br />

der Erträge am Inventarwert des Sondervermögens<br />

verringern, jeder Abfluss ihn vermehren.<br />

Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die<br />

beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin<br />

Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil<br />

des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung<br />

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