Verkaufsprospekt - Bank für Sozialwirtschaft
Verkaufsprospekt - Bank für Sozialwirtschaft
Verkaufsprospekt - Bank für Sozialwirtschaft
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Daneben gehen die folgenden Aufwendungen zu<br />
Lasten des Sondervermögens:<br />
a. im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
b. bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich<br />
der banküblichen Kosten <strong>für</strong> die Verwahrung<br />
ausländischer Wertpapiere im Ausland;<br />
c. Kosten <strong>für</strong> den Druck und Versand der <strong>für</strong> die<br />
Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte;<br />
d. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und<br />
Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />
und ggf. der Ausschüttungen und<br />
des Auflösungsberichtes;<br />
e. Kosten <strong>für</strong> die Prüfung des Sondervermögens<br />
durch den Abschlussprüfer;<br />
f. Kosten <strong>für</strong> die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen<br />
und der Bescheinigung, dass<br />
die steuerlichen Angaben nach den Regeln des<br />
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;<br />
g. Kosten <strong>für</strong> die Information der Anleger des Sondervermögens<br />
mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten <strong>für</strong> Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen.<br />
Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen<br />
werden dem Sondervermögen die in<br />
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung<br />
von Vermögensgegenständen entstehenden<br />
Kosten belastet (Transaktionskosten).<br />
Im Jahresbericht werden die zu Lasten des Sondervermögens<br />
angefallenen Verwaltungskosten (ohne<br />
Transaktionskosten) offen gelegt und als Quote des<br />
durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen<br />
(„Total Expense Ratio“ – TER). Diese setzt sich<br />
zusammen aus der Vergütung <strong>für</strong> die Verwaltung<br />
des Sondervermögens, der Vergütung der Depotbank<br />
sowie den Aufwendungen, die dem Sondervermögen<br />
zusätzlich belastet werden können. Ausgenommen<br />
sind die Kosten, die beim Erwerb und<br />
der Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehen.<br />
Der Gesellschaft können im Zusammenhang mit<br />
Geschäften <strong>für</strong> Rechnung des Sondervermögens<br />
geldwerte Vorteile (Broker Research, Finanzanalysen,<br />
Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen,<br />
die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen<br />
verwendet werden.<br />
Die Gesellschaft erhält jedoch keine Rückvergütungen<br />
der aus dem Sondervermögen an die Depotbank<br />
oder an Dritte geleisteten Vergütungen und<br />
Aufwandserstattungen.<br />
Stand: November 2012<br />
Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute,<br />
wiederkehrend Vermittlungsentgelte als so<br />
genannte „Abschlussprovisionen“.<br />
Ein wesentlicher Teil der aus dem Sondervermögen<br />
an die Gesellschaft geleisteten Vergütung<br />
kann als Vergütung an Vertriebsgesellschaften<br />
<strong>für</strong> die Vermittlung von Anteilen an<br />
Sondervermögen auf den Bestand von vermittelten<br />
Anteilen verwendet werden.<br />
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen<br />
Neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermögens<br />
wird eine Verwaltungsvergütung <strong>für</strong> die<br />
im Sondervermögen gehaltenen Fondsanteile berechnet.<br />
Teilfonds<br />
Das Sondervermögen ist nicht Teilfonds einer<br />
Umbrella-Konstruktion.<br />
Anteilklassen<br />
Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Rechte.<br />
Anteilklassen werden nicht gebildet.<br />
Regeln <strong>für</strong> die Ermittlung und Verwendung der<br />
Erträge<br />
Ertragsausgleichsverfahren<br />
Die Gesellschaft wendet <strong>für</strong> das Sondervermögen<br />
ein sogenanntes Ertragsausgleichsverfahren an.<br />
Das bedeutet, dass die während des Geschäftsjahres<br />
angefallenen anteiligen Erträge, die<br />
der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises<br />
bezahlen muss und die der Verkäufer von Anteilscheinen<br />
als Teil des Rücknahmepreises vergütet<br />
erhält, fortlaufend verrechnet werden. Bei der Berechnung<br />
des Ertragsausgleichs werden die angefallenen<br />
Aufwendungen berücksichtigt.<br />
Das Ertragsausgleichsverfahren dient dazu,<br />
Schwankungen im Verhältnis zwischen Erträgen<br />
und sonstigen Vermögensgegenständen auszugleichen,<br />
die durch Nettomittelzuflüsse oder Nettomittelabflüsse<br />
aufgrund von Anteilverkäufen oder -<br />
rückgaben verursacht werden. Denn jeder Nettomittelzufluss<br />
liquider Mittel würde andernfalls den Anteil<br />
der Erträge am Inventarwert des Sondervermögens<br />
verringern, jeder Abfluss ihn vermehren.<br />
Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die<br />
beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin<br />
Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil<br />
des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung<br />
Seite 21 von 45