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Handreichung - Stadtsportbund Leipzig eV

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1. Anliegen<br />

Die <strong>Handreichung</strong> soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen<br />

unterstützen. Sie soll über Möglichkeiten der Kooperation insbesondere im Rahmen<br />

von Ganztagsangeboten informieren und praktische Anregungen geben.<br />

Darüber hinaus soll die <strong>Handreichung</strong> sowohl Schulen helfen, geeignete und qualifizierte<br />

Kooperationspartner aus dem Sport zu finden als auch Sportverbände,<br />

-vereine, Trainer und Übungsleiter dazu ermutigen, ihre Angebote an Schulen heranzutragen.<br />

Für beide Partner sollen Möglichkeiten der Finanzierung von Sportangeboten<br />

im Rahmen von Ganztagsangeboten aufgezeigt werden.<br />

Das gemeinsame Ziel der Partner besteht darin, im Rahmen von Ganztagsangeboten<br />

qualitativ hochwertige Sportangebote für die Kinder zu gestalten. Diese Angebote<br />

können im Bereich des leistungsdifferenzierten Förderns und Forderns oder im schulischen<br />

Freizeitbereich gestaltet werden oder auch unterrichtsergänzende Projekte<br />

beinhalten.<br />

2. Entwicklung schulischer Ganztagsangebote<br />

2.1. Mindestanforderungen der Kultusministerkonferenz an<br />

Ganztagsschulen<br />

Die Kultusministerkonferenz (KMK) berücksichtigt bei ihrer Definition von Ganztagsschulen<br />

drei Kriterien.<br />

>> „Ganztagsschulen sind demnach Schulen, bei denen:<br />

• im Primar- und Sekundarbereich I über den vormittäglichen Unterricht hinaus an<br />

mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen<br />

und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden<br />

umfasst,<br />

• an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern<br />

ein Mittagessen bereit gestellt wird,<br />

• die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung<br />

organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden<br />

und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen<br />

Unterricht stehen.“<br />

Diese Definition umfasst den zeitlichen Aspekt, das Mittagessen und den Aspekt der<br />

Aufsicht und Verantwortung. Diese Aspekte oder Kriterien sind als Mindestanforderungen<br />

zu verstehen und bilden die Grundlage für sächsische Landesregelungen.<br />

Viele Schulen arbeiten bereits mit diesen Kriterien, z.B. im Rahmen der „Schulju-<br />

6<br />

Aus- und Aufbau von<br />

Ganztagsangeboten

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