Handreichung - Stadtsportbund Leipzig eV
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1. Anliegen<br />
Die <strong>Handreichung</strong> soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen<br />
unterstützen. Sie soll über Möglichkeiten der Kooperation insbesondere im Rahmen<br />
von Ganztagsangeboten informieren und praktische Anregungen geben.<br />
Darüber hinaus soll die <strong>Handreichung</strong> sowohl Schulen helfen, geeignete und qualifizierte<br />
Kooperationspartner aus dem Sport zu finden als auch Sportverbände,<br />
-vereine, Trainer und Übungsleiter dazu ermutigen, ihre Angebote an Schulen heranzutragen.<br />
Für beide Partner sollen Möglichkeiten der Finanzierung von Sportangeboten<br />
im Rahmen von Ganztagsangeboten aufgezeigt werden.<br />
Das gemeinsame Ziel der Partner besteht darin, im Rahmen von Ganztagsangeboten<br />
qualitativ hochwertige Sportangebote für die Kinder zu gestalten. Diese Angebote<br />
können im Bereich des leistungsdifferenzierten Förderns und Forderns oder im schulischen<br />
Freizeitbereich gestaltet werden oder auch unterrichtsergänzende Projekte<br />
beinhalten.<br />
2. Entwicklung schulischer Ganztagsangebote<br />
2.1. Mindestanforderungen der Kultusministerkonferenz an<br />
Ganztagsschulen<br />
Die Kultusministerkonferenz (KMK) berücksichtigt bei ihrer Definition von Ganztagsschulen<br />
drei Kriterien.<br />
>> „Ganztagsschulen sind demnach Schulen, bei denen:<br />
• im Primar- und Sekundarbereich I über den vormittäglichen Unterricht hinaus an<br />
mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen<br />
und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden<br />
umfasst,<br />
• an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern<br />
ein Mittagessen bereit gestellt wird,<br />
• die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung<br />
organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden<br />
und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen<br />
Unterricht stehen.“<br />
Diese Definition umfasst den zeitlichen Aspekt, das Mittagessen und den Aspekt der<br />
Aufsicht und Verantwortung. Diese Aspekte oder Kriterien sind als Mindestanforderungen<br />
zu verstehen und bilden die Grundlage für sächsische Landesregelungen.<br />
Viele Schulen arbeiten bereits mit diesen Kriterien, z.B. im Rahmen der „Schulju-<br />
6<br />
Aus- und Aufbau von<br />
Ganztagsangeboten