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Erläuterung Gebühren 2009 - in Straelen

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Stadt <strong>Straelen</strong> <strong>Straelen</strong>, im Januar <strong>2009</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit den nachstehenden <strong>Erläuterung</strong>en möchte ich Ihnen H<strong>in</strong>weise zu dem/den beigefügten<br />

Grundbesitzabgabenbescheid(en) für das Kalenderjahr <strong>2009</strong> geben.<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen Ihnen me<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter des Produktbereiches<br />

"Steuern und sonstige Abgaben", Rathausstr. 1, Zimmer 306 u. 307, Tel.: 702-320/321 u. 702-322/323, gerne<br />

zur Verfügung.<br />

H<strong>in</strong>weis für Eigentümer mehrerer Grundstücke<br />

Wenn Sie mehrere Grundstücke besitzen, erhalten Sie für jedes Grundstück e<strong>in</strong>en eigenen Bescheid.<br />

1. Grundsteuer A = für land- und forstwirtschaftlichen Besitz<br />

Die Grundsteuer A wird für <strong>2009</strong> mit 160 % auf den Grundsteuermessbetrag erhoben.<br />

2. Grundsteuer B = für alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke<br />

Die Grundsteuer B wird für <strong>2009</strong> mit 250 % auf den Grundsteuermessbetrag erhoben.<br />

3. Abfallentsorgungsgebühren<br />

Aufgrund rechtlicher Vorgaben und Verwaltungsgerichtsentscheidungen hatte der Stadtrat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung<br />

am 18.12.1997 e<strong>in</strong>e Splittung der Abfallentsorgungsgebühr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Grundgebühr und e<strong>in</strong>e Zusatzgebühr<br />

beschlossen. Für jedes Abfallgefäß wurden somit im Steuer- und Abgabenbescheid jeweils 2 separate<br />

<strong>Gebühren</strong> ausgewiesen. In der Spalte „Abfallgefäße“ s<strong>in</strong>d die Grundgebühr und die Zusatzgebühr mit den<br />

Buchstaben (G) und (Z) gekennzeichnet.<br />

Für das Jahr <strong>2009</strong> hat der Stadtrat am 18. Dezember 2008 folgende Abfallentsorgungsgebühren beschlossen:<br />

Restabfallgefäße<br />

I. Für Abfallsammelmietbehälter:<br />

Grund- Zusatz- Gesamt-<br />

gebühr gebühr gebühr<br />

A) Bei wöchentlich e<strong>in</strong>maliger Entleerung<br />

a) für e<strong>in</strong>en 0,77 m³ Abfallgroßraumbehälter 184,16 € 2.456,45 € 2.640,61 €/Jahr<br />

b) für e<strong>in</strong>en 1,10 m³ Abfallgroßraumbehälter 184,16 € 3.495,74 € 3.679,90 €/Jahr<br />

B) Bei 14-tägiger Entleerung<br />

a) für e<strong>in</strong>en 60 l Abfallbehälter 23,95 € 96,42 € 120,37 €/Jahr<br />

b) für e<strong>in</strong>en 80 l Abfallbehälter 23,95 € 127,91 € 151,86 €/Jahr<br />

c) für e<strong>in</strong>en 120 l Abfallbehälter 23,95 € 190,90 € 214,85 €/Jahr<br />

d) für e<strong>in</strong>en 240 l Abfallbehälter 23,95 € 379,86 € 403,81 €/Jahr<br />

e) für e<strong>in</strong>en 0,77 m³ Abfallgroßraumbehälter 184,16 € 1.228,23 € 1.412,39 €/Jahr<br />

f) für e<strong>in</strong>en 1,10 m³ Abfallgroßraumbehälter 184,16 € 1.747,88 € 1.932,04 €/Jahr<br />

II. Für Abfallsammeleigentumsbehälter:<br />

A) Bei wöchentlich e<strong>in</strong>maliger Entleerung<br />

a) für e<strong>in</strong>en 1,10 m³ Abfallgroßraumbehälter 157,07 € 3.495,74 € 3.652,81 €/Jahr<br />

B) Bei 14-tägiger Entleerung<br />

a) für e<strong>in</strong>en 0,77 m³ Abfallgroßraumbehälter 157,07 € 1.228,23 € 1.385,30 €/Jahr<br />

b) für e<strong>in</strong>en 1,10 m³ Abfallgroßraumbehälter 157,07 € 1.747,88 € 1.904,95 €/Jahr<br />

Für e<strong>in</strong>en 70 l Abfallsack 4,56 €/Stück<br />

Papiersammelgefäße<br />

Bei vierwöchentlicher Entleerung<br />

a) für e<strong>in</strong>en 120 l Behälter 0,00 € 0,00 € 0,00 €/Jahr<br />

b) für e<strong>in</strong>en 240 l Behälter 0,00 € 0,00 € 0,00 €/Jahr<br />

c) für e<strong>in</strong>en 0,77 m³ Großraumbehälter 0,00 € 0,00 € 0,00 €/Jahr<br />

d) für e<strong>in</strong>en 1,10 m³ Großraumbehälter 0,00 € 0,00 € 0,00 €/Jahr


Grund- Zusatz- Gesamtgebühr<br />

gebühr gebühr<br />

Bioabfallsammelgefäße<br />

Bei vierzehntägiger Entleerung<br />

für e<strong>in</strong>en 120 l Behälter 21,09 € 64,27 € 85,36 €/Jahr<br />

für e<strong>in</strong>en 240 l Behälter 21,09 € 125,42 € 146,51 €/Jahr<br />

Achtung! " Bildet Müllgeme<strong>in</strong>schaften - schont Euer Portmonee ".<br />

4. Straßenre<strong>in</strong>igungsgebühren<br />

Für Straßen, auf denen die Stadt die Re<strong>in</strong>igung und die W<strong>in</strong>terwartung durchführt, beträgt die Gebühr<br />

jährlich je Meter Grundstücksfrontlänge an e<strong>in</strong>er<br />

Fußgängerzone (Kehrzone 4) = 2,02 €<br />

Anliegerstraße (Kehrzone 5) = 1,97 €<br />

<strong>in</strong>nerörtlichen Straße (Kehrzone 2) = 1,92 €<br />

überörtlichen Straße (Kehrzone 3) = 1,87 €<br />

H<strong>in</strong>weise: Bei Anliegerstraßen <strong>in</strong> Wohnbereichen (Kehrzone 1) haben die Anlieger auf den Gehwegen<br />

und auf den Fahrbahnen sowohl die Re<strong>in</strong>igung als auch den W<strong>in</strong>terdienst durchzuführen.<br />

Es fallen ke<strong>in</strong>e Straßenre<strong>in</strong>igungs-/W<strong>in</strong>terdienstgebühren an. Die masch<strong>in</strong>elle Re<strong>in</strong>igung<br />

wird vom beauftragten Unternehmen wöchentlich dienstags durchgeführt. Am Dienstag<br />

sollten Pkw`s nicht auf der Straße abgestellt werden, um e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße<br />

Re<strong>in</strong>igung zu gewährleisten.<br />

Sollten Sie spezielle Fragen zur Straßenre<strong>in</strong>igung und zum W<strong>in</strong>terdienst haben, so steht<br />

Ihnen Frau Jacobs von der Bauverwaltung jederzeit, auch telefonisch (702417), zur Ver-<br />

fügung.<br />

5. Umlage der Kosten für die Unterhaltung fließender Gewässer<br />

Auf Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2008 werden für <strong>2009</strong> die nachstehenden <strong>Gebühren</strong> zur<br />

Deckung des Beitrages der Gruppe C, den die Stadt <strong>Straelen</strong> an Wasser- und Bodenverbände abzuführen<br />

hat, erhoben:<br />

a) im Niersverbandsgebiet (Vorflutbereich)<br />

- für Grundstücke, die <strong>in</strong>nerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen 85,35 €/ha<br />

- für Waldflächen 2,13 €/ha<br />

- sonstige veranlagte Grundstücke 8,53 €/ha<br />

b) im Niersverbandsgebiet (Grabenunterhaltungsgebiet)<br />

- sonstige veranlagte Grundstücke 26,46 €/ha<br />

- für Waldflächen 6,61 €/ha<br />

c) im Veenverbandsgebiet<br />

- für Grundstücke, die <strong>in</strong>nerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen 219,86 €/ha<br />

- für Waldflächen 5,49 €/ha<br />

- sonstige veranlagte Grundstücke 21,98 €/ha<br />

d) im Netteverbandsgebiet<br />

- für Waldflächen 5,68 €/ha<br />

- sonstige veranlagte Grundstücke 22,73 €/ha<br />

e) im Verbandsgebiet „Mittlere Niers“<br />

- für Waldflächen 4,02 €/ha<br />

- sonstige veranlagte Grundstücke 16,10 €/ha.<br />

Bitte denken Sie daran, jede Änderung der Eigentumsverhältnisse umgehend dem Produktbereich "Steuern<br />

und sonstige Abgaben" der Stadt <strong>Straelen</strong> mitzuteilen. Für ihre Mitarbeit bedanke ich mich im Voraus recht<br />

herzlich.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

Johannes Giesen

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