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Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplanes ... - in Straelen

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<strong>Umweltbericht</strong><br />

<strong>zur</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> Nr. 33 "Hetzert"<br />

Stadt <strong>Straelen</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bearbeiter :<br />

Dipl Geogr. Thomas L<strong>in</strong>ssen <strong>Straelen</strong>, den 12.0<strong>1.</strong>2009


<strong>1.</strong> Beschreibung der Planung<br />

<strong>1.</strong>1 Planungsanlass und Ziele<br />

Mit der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> Nr. 33 "Hetzert" wird die Notwendigkeit<br />

<strong>zur</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Umweltbericht</strong>es ausgelöst.<br />

<strong>1.</strong>2 Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Im Wesentlichen werden durch die <strong>Änderung</strong> die überbaubaren Flächen im Bereich<br />

der Altablagerungen im nordöstlichen Planbereich aufgehoben und als Altlasten<br />

mit Nutzung als Grünfläche gekennzeichnet.<br />

Ebenso wird e<strong>in</strong>e Straßenfläche mit e<strong>in</strong>er Fläche von rd. 700 qm von der Planung<br />

ausgenommen.<br />

2. Methodik <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s und Untersuchungsraum<br />

2.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Im Zuge der Umsetzung der Europäischen „Plan-Umweltprüfung Richtl<strong>in</strong>ie“<br />

(Plan-UP-RL 2001/42) <strong>in</strong> nationales Recht erfolgte die Novellierung <strong>des</strong> Baugesetzbuches<br />

(Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau), die am 2<strong>1.</strong>7.2004<br />

rechtskräftig wurde.<br />

Der § 2 (4) BauGB hat folgende Regelung:<br />

„Für Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a wird e<strong>in</strong>e Umweltprüfung<br />

durchgeführt, <strong>in</strong> der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt werden und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet<br />

werden; die Anlage zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden. Die Geme<strong>in</strong>de legt<br />

dazu für jeden Bauleitplan fest, <strong>in</strong> welchem Umfang und Detaillierungsgrad die<br />

Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht<br />

sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgeme<strong>in</strong> anerkannten<br />

Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad <strong>des</strong> Bauleitplans<br />

angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist<br />

<strong>in</strong> der Abwägung zu berücksichtigen. ....“<br />

Der Bebauungsplan Nr 33 "Hetzert" wurde mit Beschluss <strong>des</strong> Rates der Stadt<br />

<strong>Straelen</strong> vom 13.05.1996 auf der Grundlage <strong>des</strong> Baugesetzbuches von 1986, <strong>in</strong><br />

der se<strong>in</strong>erzeit gültigen Fassung aufgestellt.<br />

Die Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Umweltbericht</strong>es wurde se<strong>in</strong>erzeit nicht gefordert.<br />

Aus der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> ergibt sich nun die Pflicht <strong>zur</strong> Erstellung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>Umweltbericht</strong>es.<br />

Der hier vorgelegte Bericht beschränkt sich <strong>in</strong> der Bewertung der Wirkbereiche<br />

ausschließlich auf die <strong>Änderung</strong>sbereiche.


2.2 Räumliche Abgrenzung<br />

Das Plangebiet wird durch den Geltungsbereich <strong>des</strong> rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

Nr. 33 "Hetzert" def<strong>in</strong>iert.<br />

E<strong>in</strong>e darüber h<strong>in</strong>ausgehende Betrachtung ist wegen der fehlenden Wirkfaktoren<br />

nicht angezeigt.<br />

3. Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung<br />

3.1 Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren s<strong>in</strong>d:<br />

• Überbauung mit Gebäuden<br />

• Versiegelung für Verkehrsflächen, Fußwege, Hauszugänge, Garagenzufahrten,<br />

Terrassen<br />

• Weitere Wirkungen auf Boden und Grundwasser durch die Anlagen für die<br />

Ver- und Entsorgung<br />

3.2 Baubed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

Während der Bauphase kommt es zu e<strong>in</strong>em zeitweiligen Auftreten nachstehender<br />

Wirkfaktoren:<br />

• E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> den Boden durch Umlagerung und Verdichtung<br />

• Schall- und Luftschadstoffemissionen durch den E<strong>in</strong>satz von Baumasch<strong>in</strong>en<br />

und LkW-Transporte<br />

3.3 Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

Die bestimmungsgemäße Nutzung <strong>des</strong> Gewerbegebietes lässt ke<strong>in</strong>e, über die<br />

gesetzlichen Bestimmungen h<strong>in</strong>ausgehende Bee<strong>in</strong>trächtigungen erwarten.<br />

4. Planerische Vorgaben<br />

4.1 Gebietsentwicklungsplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan<br />

Es besteht e<strong>in</strong> rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 33 "Hetzert" mit der Ausweisung<br />

von Flächen für Gewerbe, Industrie und gemischter Nutzung aus.


4.2 Landschaftsplan und Landschaftsschutz<br />

Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es Natur- oder Landschaftsschutzgebietes.<br />

E<strong>in</strong> Landschaftsplan existiert für den Geltungsbereich nicht.<br />

5. Beschreibung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> im E<strong>in</strong>wirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens<br />

5.1 Bevölkerung (Mensch)<br />

Die <strong>Änderung</strong>en wirken sich nicht nachteilig aus.<br />

5.2 Boden und Altlasten<br />

Als Bodentyp ist im Plangebiet e<strong>in</strong>e Gley-Parabraunerde aus Löß über Sand und<br />

Kies aus der Mittelterrasse anzutreffen. Der Oberboden besteht aus schwach<br />

humosem fe<strong>in</strong>sandig-lehmigen Schluff .<br />

In der vom Geologischen Lan<strong>des</strong>amt herausgegebenen "Karte der schutzwürdigen<br />

Böden" werden drei Boden-Kategorien als schutzwürdig angesehen:<br />

• Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten und e<strong>in</strong>em dadurch<br />

bed<strong>in</strong>gten hohen Biotopentwicklungspotential<br />

• Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit und<br />

• Böden, die regionaltypisch s<strong>in</strong>d und/oder besonders seltene Böden darstellen.<br />

Entsprechende Böden s<strong>in</strong>d im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Im Planbereich bef<strong>in</strong>den sich Altablagerungen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Mächtigkeit von 1,60 -<br />

2,20 m mit Ziegel, Bauschutt und Pflanzenresten verfüllt wurden. Im Bebauungsplan<br />

s<strong>in</strong>d die 3 Altablagerungsflächen mit A,B und C gekennzeichnet.<br />

Durch die Umwelttechnik-Ingenieur-Beratungs GmbH (LZ-U-33-02) und durch<br />

das Gutachterbüro Ste<strong>in</strong>berg (VS 03.05.11) wurden Untersuchungen der Auffüllungen<br />

durchgeführt. E<strong>in</strong>e Grundwassergefährdung ist auf Grund der Art der Verfüllungen<br />

nicht gegeben. E<strong>in</strong>e Sanierung der Altablagerungsbereiche mit vollständigem<br />

Aushub ist h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Grundwassergefährdung nicht erforderlich<br />

und darüber h<strong>in</strong>aus weder ökologisch noch ökonomisch s<strong>in</strong>nvoll.<br />

Die Problematik der Auffüllungen ergibt sich vorrangig aus dem Abfallrecht.<br />

Sämtliche im Bereich der Altablagerungen durchgeführten Bodenbewegungen<br />

machen e<strong>in</strong>en Austausch <strong>des</strong> Bodens und die Entsorgung auf e<strong>in</strong>er zugelassenen<br />

Deponie erforderlich.<br />

Konkret ergibt sich die Notwendigkeit <strong>zur</strong> fachgerechten Entsorgung und Dokumentation<br />

für bei der Anlage von Zufahrten oder Stellflächen anfallenden Aushub.<br />

Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, wird im Rahmen der Bebauungsplanänderung<br />

die Altablagerungsfläche B als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.


5.3 Wasser<br />

Das Plangebiet liegt nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Wasserschutzzone. Stehende oder<br />

fließende Gewässer s<strong>in</strong>d durch die <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Planes nicht betroffen.<br />

Der Grundwasserflurabstand liegt nach Erkundungen der Dipl. Geolog<strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>berg,<br />

Umwelt- und Hydrogeologie bei 1,50 - 1,80 m. Der höchste bislang gemessene<br />

Grundwasserstand (HGW) wird laut Staatlichem Umweltamt mit "geländegleich"<br />

angegeben.<br />

5.4 Luft und Klima<br />

Das Niederrhe<strong>in</strong>ische Tiefland gehört dem nordwestdeutschen Klimabereich<br />

an, der durch das Vorherrschen feuchter, mäßig warmer Luftmassen maritimen<br />

Ursprungs gekennzeichnet ist (Deutscher Wetterdienst 1979). Der topografisch<br />

wenig gegliederten Landschaft entspricht e<strong>in</strong>e weitgehend homogene<br />

Verteilung der Klimaelemente.<br />

Die große Häufigkeit von Westwetterlagen bed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong> Vorherrschen südwestlicher<br />

und westlicher W<strong>in</strong>de, die im Jahresmittel zusammen 35 bis 45 % der<br />

W<strong>in</strong>dhäufigkeit ausmachen, wobei das Maximum bei den W<strong>in</strong>drichtungen aus<br />

dem SW-Sektor liegt.<br />

Die mittleren jährlichen Niederschlagshöhen liegen im Raum <strong>Straelen</strong> meist<br />

zwischen 700 und 800 mm. Die Jahresmitteltemperatur erreicht 9 bis 10 °C<br />

(Deutscher Wetterdienst 1979).<br />

Die Planänderungen haben ke<strong>in</strong>e nachteiligen Wirkungen auf Luft und Klima.<br />

5.5 Landschaftsbild<br />

Das Landschaftsbild wird gegenüber der Ursprungsplanung durch die <strong>Änderung</strong>en<br />

nicht bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />

Der Ortsrand und damit der Übergangsbereich <strong>in</strong> die Landschaft s<strong>in</strong>d für Störungen<br />

durch Maßstabsbrüche empf<strong>in</strong>dlich. Die gewachsene Ortssilhouette<br />

mit der bisherigen Höhenentwicklung der Bebauung <strong>in</strong> den Gewerbegebieten<br />

westlich der B 221 darf nicht durch überdimensionierte Baukörper bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden. Zu dicht gestaffelte und durch große Höhen weith<strong>in</strong> sichtbare<br />

Bauformen dom<strong>in</strong>ieren den Bereich zwischen Ort und Landschaft und stellen<br />

e<strong>in</strong>e Form der Zersiedelung dar. Die heutigen <strong>in</strong> der Nachbarschaft vorhandenen<br />

Baumkulissen sollen Höhenmaßstab bleiben. Daher ist die für alle<br />

Baugebiete differenziert festgesetzte Bauhöhenbeschränkung wichtig.<br />

Die mit der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> gewählten maximalen Firsthöhen<br />

von 53,00 m. N.N. <strong>in</strong>nerhalb der gewerblichen und gewerblich<strong>in</strong>dustriellen<br />

Baugebiete 7 und 1 sowie von 46,0 m. N.N. im gewerblichen Baugebiet<br />

9 gewährleisten weiterh<strong>in</strong> das Planungsziel e<strong>in</strong>er Ortsverträglichkeit <strong>des</strong><br />

sich <strong>in</strong> Realisierung bef<strong>in</strong>dlichen Gewerbegebietes. Die sich entwickelnde<br />

Bepflanzung wird die Gebäudekomplexe landschafts<strong>in</strong>tegrierend abschirmen.


5.6 Kultur- und Sachgüter<br />

Kultur- und Sachgüter s<strong>in</strong>d im Untersuchungsraum nicht betroffen.<br />

6. Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen der<br />

Planung<br />

6.1 Schutzgut Mensch<br />

Baustellen s<strong>in</strong>d grundsätzlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und fallen<br />

als solche unter die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen der §§<br />

22 ff. <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Sie s<strong>in</strong>d daher so<br />

zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelte<strong>in</strong>wirkungen verh<strong>in</strong>dert<br />

werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar s<strong>in</strong>d. Nach dem<br />

Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelte<strong>in</strong>wirkungen s<strong>in</strong>d auf<br />

e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tmaß zu beschränken.<br />

6.2 Schutzgut Arten und Biotope<br />

Die Erweiterung e<strong>in</strong>er überbaubaren Fläche, die ger<strong>in</strong>gfügige Rücknahme<br />

von 2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft, die Schaffung von Gehölzstrukturen auf<br />

e<strong>in</strong>er Altablagerungsfläche sowie die Rücknahme e<strong>in</strong>er Straßenfläche, machen<br />

e<strong>in</strong>e Anpassung der Kompensationsberechnung notwendig.<br />

Flächen der <strong>Änderung</strong>sbereiche:<br />

Rücknahme von Grünflächen Tunnel B 221, (Fläche I) 147 m 2<br />

Rücknahme NE Straßenfläche (Fläche II) 775 m 2<br />

Ausweitung überbaubare Fläche SW Planbereich (Fläche III, IV) <strong>1.</strong>600 m 2<br />

Gehölzpflanzung im Altablagerungsbereich B (Fläche V) 2.050 m 2<br />

Verschiebung Pflanzfläche zum Kromsteg (Fläche VI) 555 m 2<br />

Erweiterung der überbaubaren Fläche (Fläche VII) 462 m 2


Kompensationsbilanzierung:<br />

Maßnahme Ökologische<br />

Wertstufe<br />

Flächenwert<br />

Alt Neu ursprüngliche Planung<br />

neue Planung<br />

Versiegelung durch<br />

Bebauung Flächen I,<br />

III, IV<br />

7 0 12.229 0<br />

Versiegelung durch<br />

Bebauung Flächen VI,<br />

VII<br />

3 0 3.051 0<br />

Rücknahme Straßenfläche<br />

Fläche II<br />

0 1 0 775<br />

Gehölzpflanzung mit<br />

heimischen und standortgerechtenGehölzen<br />

Fläche V<br />

0,5 7 <strong>1.</strong>025 14.350<br />

Ökologische E<strong>in</strong>heiten<br />

Saldo<br />

16.305 15.125<br />

Die Kompensationsberechnung auf Grundlage der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

ergibt e<strong>in</strong> Defizit <strong>in</strong> Höhe von <strong>1.</strong>180 ökologischen E<strong>in</strong>heiten.<br />

Im landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 33 vom<br />

November 1999 wurde die im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Änderung</strong>sverfahrens aufgehobene<br />

Fassadenbegrünung als Maßnahme der E<strong>in</strong>griffsm<strong>in</strong>imierung bewertet,<br />

jedoch nicht als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme bilanziert.<br />

Die Gehölzpflanzung s<strong>in</strong>d nach dem Pflanzverband 2, die Ansaatmischung<br />

nach 5a <strong>des</strong> landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan<br />

vom November 1999 durchzuführen.<br />

Das aus der Bilanzierung <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> resultierende<br />

Defizit <strong>in</strong> Höhe von <strong>1.</strong>180 ökologischen Werte<strong>in</strong>heiten wird im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Ökokontos der Stadt <strong>Straelen</strong> auf der Fläche Kastanienburg am Meutgraben<br />

(Gem. <strong>Straelen</strong>, Flur 35, Flurstück 15) durch Extensivierung e<strong>in</strong>er Ackerfläche<br />

anteilig ausgeglichen<br />

6.3 Schutzgut Boden<br />

Auswirkungen auf den Boden bestehen <strong>in</strong> der Neuversiegelung von Flächen,<br />

die <strong>in</strong> der Regel mit e<strong>in</strong>em vollständigen oder weitgehenden Verlust der Funktionen<br />

als Wasserleiter und –speicher, als Schadstofffilter, als Lebensraum für<br />

Bodenorganismen und als Standort für die Vegetation e<strong>in</strong>hergehen. Zur Versiegelung<br />

liegen aus dem landschaftspflegerischen Stellungnahme nachstehende<br />

Angaben vor:


Die Planänderung wirkt sich durch Verr<strong>in</strong>gerung der versiegelten Fläche positiv<br />

auf den Boden aus.<br />

Während der Bauphase s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> lokale Bodenverdichtungen durch die<br />

Lagerung von Baustoffen und Geräten sowie durch das Befahren mit Baufahrzeugen<br />

möglich. Weiterh<strong>in</strong> können während der Bauphase ger<strong>in</strong>gfügige Bodenkontam<strong>in</strong>ationen<br />

beispielsweise durch die Freisetzung von Schmierstoffen der<br />

Baufahrzeuge auftreten.<br />

6.4 Schutzgut Wasser<br />

Stehende und fließende Gewässer s<strong>in</strong>d durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

6.5 Schutzgut Klima<br />

Das Vorhaben hat ke<strong>in</strong>e nachteiligen Auswirkungen auf das Mikro- und Makroklima.<br />

6.6 Schutzgut Landschaft<br />

Durch Ausweisung zusätzlicher Grünflächen wirkt sich die Planänderung positiv<br />

auf die Landschaft aus<br />

6.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Kultur und Sachgüter s<strong>in</strong>d im Untersuchungsraum nicht betroffen.<br />

7. Zusammenfassung<br />

Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e relevanten nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima , Landschaft und Kultur- und<br />

Sachgüter festzustellen.<br />

Der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> den Naturhaushalt wird entsprechend den, <strong>in</strong> der landschaftspflegerischen<br />

Stellungnahme dargestellten und festgelegten Kompensationsmaßnahmen<br />

ausgeglichen.<br />

Die während der Bauphase auftretenden Lärmbelastungen s<strong>in</strong>d temporär. Nach<br />

Fertigstellung wird von dem neuen Wohngebiet ke<strong>in</strong>e Lärmbelästigung auf das<br />

Umfeld ausgehen.<br />

Bodenaushub aus den Altablagerungsflächen A,B und C ist e<strong>in</strong>er gesonderten<br />

Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung ist über Nachweise zu belegen.


Grundsätzlich s<strong>in</strong>d durch das Bebauungsplan-<strong>Änderung</strong>sverfahren am gewählten<br />

Standort ke<strong>in</strong>e erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen festzustellen.<br />

8. Literatur- und Quellenangaben<br />

• Bund-Länder-Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Bodenschutz (LABO): H<strong>in</strong>tergrundwerte für an-<br />

organische und organische Stoffe <strong>in</strong> Böden, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage<br />

2003<br />

• Geologisches Lan<strong>des</strong>amt NRW: Karte der schutzwürdigen Böden und ober-<br />

flächennahen Rohstoffe, Krefeld 1998.<br />

• Geologisches Lan<strong>des</strong>amt NRW, Bodenkarte von NRW, Blatt L 4502 Geldern, Kre-<br />

feld<br />

• LZ Umwelttechnik-Ingenieursberatungs GmbH, Bewertung der geologischen und<br />

chemischen Untersuchungsergebnisse im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er altlastenorientierten Gefähr-<br />

dungsabschätzung, Gutachten LZ-U-33-02, Viersen, 07.05.2002<br />

• M<strong>in</strong>isterium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen (MSWKS) und M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (MUNLV): Bewertung von<br />

E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft – vere<strong>in</strong>fachtes Bewertungsverfahren NRW (re-<br />

daktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand Mai 2001), <strong>in</strong>: Ausgleich von E<strong>in</strong>griffen<br />

<strong>in</strong> Natur und Landschaft, Düsseldorf o. J.<br />

• M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (MUNLV) und Lan<strong>des</strong>umweltamt Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen: Grundwasserbericht 2000 Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen Stand 28.03.2003, Düs-<br />

seldorf


• Mitteilung der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Abfall (LAGA) 20, Anforderungen an die<br />

stoffliche Verwertung von m<strong>in</strong>eralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln<br />

-, Stand 5. September 1995<br />

• Mitteilung der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Abfall (LAGA) 20, Anforderungen an die<br />

stoffliche Verwertung von m<strong>in</strong>eralischen Abfällen – Technische Regeln – Allgeme<strong>in</strong>er<br />

Teil, Überarbeitung Endfassung vom 06.1<strong>1.</strong>2003<br />

• Paffen, K. Schüttler, A. Müller M<strong>in</strong>y, Die naturräumlichen E<strong>in</strong>heiten auf dem Blatt<br />

Düsseldorf/Erkelenz. Geographische Lan<strong>des</strong>aufnahme - Naturräumliche Gliederung<br />

Deutschlands. Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Lan<strong>des</strong>kunde und Raumordnung.<br />

Bonn- Bad Go<strong>des</strong>berg 1963<br />

• Stadt <strong>Straelen</strong>, Flächennutzungsplan 1999<br />

• Ste<strong>in</strong>berg, V., Abgrenzung der Altablagerungsflächen im Gewerbegebiet B 33<br />

Hetzert bei <strong>Straelen</strong>, Gutachten-Nr. VS 03.05.11, Grefrath 10.06.2003

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