Jänner und Februar 2011 - Stroheim
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Seite 8<br />
Acrylmalkurs<br />
Am 22. <strong>Jänner</strong> <strong>und</strong> 23. <strong>Jänner</strong> <strong>2011</strong> wird im Werkraum der VS <strong>Stroheim</strong> ein 2-tägiger<br />
Acrylmalkurs für Anfänger <strong>und</strong> Fortgeschrittene abgehalten. Der Maler Gerhard Raab aus Ansfelden wird<br />
die Teilnehmer genau anleiten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Kursgebühr beträgt für 3 Bilder<br />
130,00 Euro inklusiver Materialkosten. Wer möchte kann eigene Farben <strong>und</strong> Pinseln mitbringen.<br />
Nach den 2 Kurstagen nehmen auch die Anfänger 3 tolle fertige Bilder mit nach Hause. Nähere Auskünfte<br />
<strong>und</strong> Anmeldung bei Alexandra Kloimstein unter der Tel. Nr.: 07272/ 3099. Die Teilnehmerzahl ist mit 10<br />
Personen beschränkt. Es sind noch Restplätze frei. Um ehest mögliche Anmeldung wird gebeten.<br />
Das Katholische Bildungswerk lädt ein zum Impuls-Abend für Paare <strong>und</strong> Einzelpersonen unter dem<br />
Titel " Zum Glück gibt´s uns zwei".<br />
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 10. <strong>Februar</strong> <strong>2011</strong> um 19:30 Uhr im Untergeschoß des Kindergartens<br />
statt. Referenten sind Paula <strong>und</strong> Martin Wintereder. Der Eintritt beträgt 3,00 Euro für Einzelpersonen<br />
<strong>und</strong> 5,00 Euro für Paare.<br />
An diesem Abend wollen wir<br />
�� uns daran erinnern was uns schon alles geglückt ist,<br />
�� uns die schönen Momente unserer Beziehung bewusst machen<br />
�� unser gemeinsames Glück neu suchen<br />
�� danken für all das, was wir füreinander sind<br />
Das Ehepaar Wintereder gibt Anregungen <strong>und</strong> Impulse für das Gelingen von Beziehungen.<br />
Heizkostenzuschuss<br />
Aktion 2010/<strong>2011</strong><br />
Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2010/<strong>2011</strong> die Gewährung eines Heizkostenzuschusses<br />
an sozial bedürftige Personen beschlossen.<br />
Wer wird gefördert:<br />
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der<br />
Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden (fiktiv) anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätze<br />
für das Jahr 2010 nicht übersteigt:<br />
�� Alleinstehende: € 793,40<br />
�� Ehepaar/Lebensgemeinschaft: € 1.189,56<br />
�� zusätzlich pro Kind: € 151,48<br />
Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für die Heizkosten<br />
aufzukommen haben <strong>und</strong> mit Hauptwohnsitz in OÖ gemeldet sind.<br />
Haushalt – Haushaltseinkommen: Getrennte Haushalte liegen nur insoweit vor, wenn diese Personen<br />
in jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, ...) leben.<br />
Höhe des Heizkostenzuschusses:<br />
Einmalige Gewährung von € 140,00 pro Haushalt für sozial Bedürftige<br />
Einmalige Gewährung von € 70,00 pro Haushalt (wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze um bis<br />
zu maximal € 50,00 überschreitet)<br />
Der Heizkostenzuschuss gilt für alle Energieformen <strong>und</strong> kann<br />
ab Mitte <strong>Jänner</strong><br />
am Gemeindeamt beantragt werden.<br />
Wichtig!!!<br />
Bitte nehmen Sie zur Antragstellung die Einkommensnachweise aller Personen, die im gemeinsamen<br />
Haushalt/der Wohnung wohnen, <strong>und</strong> falls vorhanden Übergabevertrag mit.