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Information für Zeitsoldaten mit einer ... - Bundeswehr

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Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Ihre Zeit beim Bund kann Ihnen auch später<br />

von großem Nutzen sein<br />

Anrechnung der Wehrdienstzeit<br />

Ihre Wehrdienstzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise angerechnet<br />

werden<br />

• auf Ihre zivile Berufs- und Betriebszugehörigkeit,<br />

• auf Ihre Beschäftigungs- und Dienstzeit im öffentlichen Dienst.<br />

Berücksichtigung der Tätigkeit in der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen in Ihrem Beruf, z.B. Meister-/Technikerprüfung,<br />

oder als Praktikum <strong>für</strong> ein späteres Studium kann Ihre Tätigkeit bei der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Berücksichtigung finden.<br />

Den Nachweis Ihrer militärfachlichen Ausbildung und Verwendung führen Sie<br />

• durch das Dienstzeugnis, das Ihnen am Ende Ihrer Wehrdienstzeit der Disziplinarvorgesetzte<br />

ausstellt<br />

• im Falle eines beabsichtigten Studiums zusätzlich durch ein Praktikantenbuch, von<br />

Beginn der Wehrdienstzeit an in Absprache <strong>mit</strong> Ihrer Einheit.<br />

Nähere <strong>Information</strong>en zur Anrechnung der Wehrdienstzeit und zur Berücksichtigung<br />

der Tätigkeit in der <strong>Bundeswehr</strong> gibt Ihnen der BFD im Beratungsgespräch.<br />

Einarbeitungszuschuss<br />

Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Der Einarbeitungszuschuss kann nach Dienstzeitende unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auf Antrag Ihres Arbeitsgebers gewährt werden, wenn Ihr Leistungsvermögen<br />

zunächst an die Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Betriebes<br />

herangeführt werden muss. Zweck des Einarbeitungszuschusses ist es, Ihrem Arbeitgeber<br />

in der Einarbeitungsphase eine Lohn-/Leistungsdifferenz auszugleichen.<br />

Übergangsbeihilfe<br />

Nach Ende Ihrer Wehrdienstzeit erhalten Sie eine Übergangsbeihilfe. Sie beträgt<br />

bei <strong>einer</strong> Dienstzeit von<br />

• weniger als 18 Monaten das 1,5fache<br />

• 18 Monaten und weniger als 2 Jahren das 1,8fache<br />

• 2 und weniger als 4 Jahre das 2,0fache<br />

der Dienstbezüge des letzten Monats.<br />

Was Sie sonst noch wissen müssen<br />

• Vielfältige <strong>Information</strong>en rund um den BFD, Maßnahmeangebote, Beratungstermine<br />

und Formulare finden Sie im Internet unter<br />

www.bfd.bundeswehr.de<br />

• Fragen zum Sozial-, Sozialversicherungs-, Versorgungs- und Unterhaltsrecht<br />

beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes<br />

der <strong>Bundeswehr</strong>.<br />

WIr SIND <strong>für</strong> SIE Da.<br />

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