Information für Zeitsoldaten mit einer ... - Bundeswehr
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Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Ihre Zeit beim Bund kann Ihnen auch später<br />
von großem Nutzen sein<br />
Anrechnung der Wehrdienstzeit<br />
Ihre Wehrdienstzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise angerechnet<br />
werden<br />
• auf Ihre zivile Berufs- und Betriebszugehörigkeit,<br />
• auf Ihre Beschäftigungs- und Dienstzeit im öffentlichen Dienst.<br />
Berücksichtigung der Tätigkeit in der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen in Ihrem Beruf, z.B. Meister-/Technikerprüfung,<br />
oder als Praktikum <strong>für</strong> ein späteres Studium kann Ihre Tätigkeit bei der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Berücksichtigung finden.<br />
Den Nachweis Ihrer militärfachlichen Ausbildung und Verwendung führen Sie<br />
• durch das Dienstzeugnis, das Ihnen am Ende Ihrer Wehrdienstzeit der Disziplinarvorgesetzte<br />
ausstellt<br />
• im Falle eines beabsichtigten Studiums zusätzlich durch ein Praktikantenbuch, von<br />
Beginn der Wehrdienstzeit an in Absprache <strong>mit</strong> Ihrer Einheit.<br />
Nähere <strong>Information</strong>en zur Anrechnung der Wehrdienstzeit und zur Berücksichtigung<br />
der Tätigkeit in der <strong>Bundeswehr</strong> gibt Ihnen der BFD im Beratungsgespräch.<br />
Einarbeitungszuschuss<br />
Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Der Einarbeitungszuschuss kann nach Dienstzeitende unter bestimmten Voraussetzungen<br />
auf Antrag Ihres Arbeitsgebers gewährt werden, wenn Ihr Leistungsvermögen<br />
zunächst an die Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Betriebes<br />
herangeführt werden muss. Zweck des Einarbeitungszuschusses ist es, Ihrem Arbeitgeber<br />
in der Einarbeitungsphase eine Lohn-/Leistungsdifferenz auszugleichen.<br />
Übergangsbeihilfe<br />
Nach Ende Ihrer Wehrdienstzeit erhalten Sie eine Übergangsbeihilfe. Sie beträgt<br />
bei <strong>einer</strong> Dienstzeit von<br />
• weniger als 18 Monaten das 1,5fache<br />
• 18 Monaten und weniger als 2 Jahren das 1,8fache<br />
• 2 und weniger als 4 Jahre das 2,0fache<br />
der Dienstbezüge des letzten Monats.<br />
Was Sie sonst noch wissen müssen<br />
• Vielfältige <strong>Information</strong>en rund um den BFD, Maßnahmeangebote, Beratungstermine<br />
und Formulare finden Sie im Internet unter<br />
www.bfd.bundeswehr.de<br />
• Fragen zum Sozial-, Sozialversicherungs-, Versorgungs- und Unterhaltsrecht<br />
beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes<br />
der <strong>Bundeswehr</strong>.<br />
WIr SIND <strong>für</strong> SIE Da.<br />
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