Information für Zeitsoldaten mit einer ... - Bundeswehr
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Berufsförderung<br />
<strong>für</strong><br />
Soldatinnen auf Zeit / Soldaten auf Zeit<br />
<strong>mit</strong> <strong>einer</strong> Verpflichtungszeit von weniger als 4 Jahren,<br />
deren Dienstverhältnis<br />
nach dem 25.07.2012 begründet wurde
Herausgeber:<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Wehrverwaltung<br />
Ermekeilstraße 27<br />
53113 Bonn<br />
Layout und Druck:<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Wehrverwaltung<br />
ZA 9 Zentraldruckerei Köln/Bonn<br />
Stand: 01.09.2012<br />
Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Wehrdienst lohnt sich!<br />
Wollen Sie während des<br />
Wehrdienstes in Ihrem erlernten<br />
Beruf „up to date“<br />
bleiben und den Anschluss<br />
an neueste Entwicklungen<br />
nicht verpassen? Möchten<br />
Sie sich beruflich verändern?<br />
Der Berufsförderungsdienst<br />
(BFD) kann Ihnen den entscheidenden<br />
Vorsprung verschaffen.<br />
Das umfangreiche Angebot<br />
des BFD an <strong>Information</strong>, Beratung<br />
und Förderung schulischer und beruflicher Bildung ist in den letzten Jahren stetig<br />
gewachsen und wird kontinuierlich weiterentwickelt.<br />
Der BFD ist immer in Ihrer Nähe. Wie Sie uns erreichen können, erfahren Sie im Internet unter<br />
www.bfd.bundeswehr.de unter dem Stichwort Organisation.<br />
Beratung und <strong>Information</strong><br />
Wir informieren und beraten Sie über alle Angelegenheiten schulischer und beruflicher Bildung.<br />
Wir besprechen <strong>mit</strong> Ihnen die Chancen und Möglichkeiten, Ihr berufliches Wunschziel zu erreichen.<br />
Die Beratungen sind vertraulich und Grundlage Ihrer individuellen Berufsförderung.<br />
Neugierig geworden?<br />
Dann sprechen Sie <strong>mit</strong> Ihrer Beraterin<br />
oder Ihrem Berater beim<br />
BFD. Rufen Sie an und vereinbaren<br />
Sie einen Beratungstermin.<br />
Wir helfen Ihnen.<br />
Wichtig: Die Beratung ist verbindliche<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />
Bewilligung von Leistungen der<br />
Berufs förderung.<br />
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4<br />
Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Mit Erfolg in den Zivilberuf<br />
Während Ihrer Wehrdienstzeit können Sie Ihre zivile Karriere vorbereiten, indem Sie vorhandene<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischen und erweitern oder neue Kompetenzen erwerben.<br />
Interne Maßnahmen<br />
Der BFD richtet in Zusammenarbeit <strong>mit</strong><br />
namhaften Anbietern aus dem Bereich<br />
der beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />
interne Maßnahmen ein. Dieses Lehrgangsangebot<br />
ist nicht überall gleich,<br />
sondern unterscheidet sich von Ort zu<br />
Ort etwas.<br />
Jeder BFD hat <strong>für</strong> Sie die Lehrgänge:<br />
• Modulkurs „Europäischer Computer Führerschein“ (ECDL)<br />
• Sprachkurs „Englisch“<br />
• Seminar „Rhetorik“<br />
• Seminar „Berufsorientierung“<br />
• Seminar „Bewerbungstraining“<br />
ständig in seinem Programm.<br />
Selbstverständlich werden bei Planung und Durchführung interner Maßnahmen die Anforderungen<br />
des Arbeitsmarktes und die Besonderheiten des militärischen Dienstes berücksichtigt.<br />
Der Besuch von internen Maßnahmen ist kostenfrei.<br />
Externe Maßnahmen<br />
Kann das konkrete Bildungsvorhaben im Einzelfall durch<br />
die Teilnahme an internen Maßnahmen nicht realisiert<br />
werden, unterstützt Sie der BFD bei der Suche nach geeigneten<br />
Alternativen (externe Bildungsmaßnahmen). Die<br />
Teilnahmevoraussetzung und das weitere Verfahren erläutert<br />
Ihnen der BFD im Beratungsgespräch.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> externe Bildungsmaßnahmen werden vom<br />
BFD nachträglich erstattet.<br />
Starker Einsatz <strong>für</strong> Ihre Zukunft<br />
So erhalten Sie Ihre Förderung<br />
Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Beratungsgespräch führen, Lehrgang auswählen, Antrag stellen. So einfach ist das.<br />
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem BFD. Sie finden sie auch im Internet unter<br />
www.bfd.bundeswehr.de auf der Formularseite.<br />
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, auf jeden Fall rechtzeitig vor Beginn der<br />
Bildungsmaßnahme. Sie erhalten dann von Ihrem BFD ein Schreiben, dem Sie alles<br />
Weitere entnehmen können.<br />
So werden Sie finanziell unterstützt<br />
Die Teilnahme an internen Maßnahmen ist <strong>für</strong> Sie kostenfrei. Lediglich die Fahrkosten<br />
müssen Sie selbst tragen.<br />
Für die Förderung externer Maßnahmen steht Ihnen ein bestimmter Höchstbetrag<br />
zur Verfügung, bis zu dem Lehrgangsgebühren und Kosten <strong>für</strong> Ausbildungs<strong>mit</strong>tel<br />
erstattet werden können. Fahrkosten müssen sie auch beim Besuch externer Maßnahmen<br />
selbst tragen. Nähere <strong>Information</strong>en erhalten Sie bei Ihrem BFD.<br />
Stellen Sie den Antrag <strong>für</strong> den Besuch <strong>einer</strong> externen Bildungsmaßnahme so frühzeitig,<br />
dass der BFD noch vor Maßnahmebeginn über Ihren Antrag entscheiden kann.<br />
Sie erhalten dann einen Bescheid, der die bewilligten Förderungsleistungen aufzeigt.<br />
Der Bescheid enthält auch die Förderungsvoraussetzungen und die Regelungen zur<br />
Kostenerstattung.<br />
Da Sie bei externen Maßnahmen Vertragspartner sind, müssen Sie in Vorleistung<br />
treten. Der BFD erstattet die bewilligten Leistungen erst nach Abschluss der externen<br />
Maßnahme, maximal bis zum Höchstbetrag.<br />
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Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Ihre Zeit beim Bund kann Ihnen auch später<br />
von großem Nutzen sein<br />
Anrechnung der Wehrdienstzeit<br />
Ihre Wehrdienstzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise angerechnet<br />
werden<br />
• auf Ihre zivile Berufs- und Betriebszugehörigkeit,<br />
• auf Ihre Beschäftigungs- und Dienstzeit im öffentlichen Dienst.<br />
Berücksichtigung der Tätigkeit in der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen in Ihrem Beruf, z.B. Meister-/Technikerprüfung,<br />
oder als Praktikum <strong>für</strong> ein späteres Studium kann Ihre Tätigkeit bei der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Berücksichtigung finden.<br />
Den Nachweis Ihrer militärfachlichen Ausbildung und Verwendung führen Sie<br />
• durch das Dienstzeugnis, das Ihnen am Ende Ihrer Wehrdienstzeit der Disziplinarvorgesetzte<br />
ausstellt<br />
• im Falle eines beabsichtigten Studiums zusätzlich durch ein Praktikantenbuch, von<br />
Beginn der Wehrdienstzeit an in Absprache <strong>mit</strong> Ihrer Einheit.<br />
Nähere <strong>Information</strong>en zur Anrechnung der Wehrdienstzeit und zur Berücksichtigung<br />
der Tätigkeit in der <strong>Bundeswehr</strong> gibt Ihnen der BFD im Beratungsgespräch.<br />
Einarbeitungszuschuss<br />
Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Der Einarbeitungszuschuss kann nach Dienstzeitende unter bestimmten Voraussetzungen<br />
auf Antrag Ihres Arbeitsgebers gewährt werden, wenn Ihr Leistungsvermögen<br />
zunächst an die Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Betriebes<br />
herangeführt werden muss. Zweck des Einarbeitungszuschusses ist es, Ihrem Arbeitgeber<br />
in der Einarbeitungsphase eine Lohn-/Leistungsdifferenz auszugleichen.<br />
Übergangsbeihilfe<br />
Nach Ende Ihrer Wehrdienstzeit erhalten Sie eine Übergangsbeihilfe. Sie beträgt<br />
bei <strong>einer</strong> Dienstzeit von<br />
• weniger als 18 Monaten das 1,5fache<br />
• 18 Monaten und weniger als 2 Jahren das 1,8fache<br />
• 2 und weniger als 4 Jahre das 2,0fache<br />
der Dienstbezüge des letzten Monats.<br />
Was Sie sonst noch wissen müssen<br />
• Vielfältige <strong>Information</strong>en rund um den BFD, Maßnahmeangebote, Beratungstermine<br />
und Formulare finden Sie im Internet unter<br />
www.bfd.bundeswehr.de<br />
• Fragen zum Sozial-, Sozialversicherungs-, Versorgungs- und Unterhaltsrecht<br />
beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes<br />
der <strong>Bundeswehr</strong>.<br />
WIr SIND <strong>für</strong> SIE Da.<br />
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Weitere <strong>Information</strong>sbroschüren<br />
des Berufsförderungsdienstes<br />
• Berufsförderung <strong>für</strong> Soldatinnen auf Zeit/Soldaten auf Zeit und Berufsoffiziere im fliegerischen<br />
Dienst <strong>mit</strong> besonderer Altersgrenze, deren Dienstverhältnis vor dem 26.07.2012<br />
begründet wurde<br />
• Berufsförderung <strong>für</strong> Soldatinnen auf Zeit/Soldaten auf Zeit und Berufsoffiziere im fliegerischen<br />
Dienst <strong>mit</strong> besonderer Altersgrenze, deren Dienstverhältnis nach dem 25.07.2012<br />
begründet wurde (wird derzeit erarbeitet)<br />
• Berufsförderung <strong>für</strong> Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst leisten<br />
• Eingliederung in den öffentlichen Dienst <strong>mit</strong> Eingliederungs- oder Zulassungsschein<br />
• <strong>Bundeswehr</strong>fachschulen – Wege zum Erfolg<br />
• <strong>Information</strong>en <strong>für</strong> Arbeitgeber<br />
• Broschüre des Berufsförderungsdienstes der <strong>Bundeswehr</strong><br />
Die <strong>Information</strong>sbroschüren des Berufsförderungsdienstes sind als PDF-Dateien auch im Internet<br />
zu finden:<br />
www.bfd.bundeswehr.de<br />
Diese <strong>Information</strong>sbroschüre soll das Beratungsgespräch <strong>mit</strong> dem Berufsförderungsdienst<br />
ergänzen.<br />
Es kann die Beratung nicht ersetzen.