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Information für Zeitsoldaten mit einer ... - Bundeswehr

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Berufsförderung<br />

<strong>für</strong><br />

Soldatinnen auf Zeit / Soldaten auf Zeit<br />

<strong>mit</strong> <strong>einer</strong> Verpflichtungszeit von weniger als 4 Jahren,<br />

deren Dienstverhältnis<br />

nach dem 25.07.2012 begründet wurde


Herausgeber:<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Wehrverwaltung<br />

Ermekeilstraße 27<br />

53113 Bonn<br />

Layout und Druck:<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Wehrverwaltung<br />

ZA 9 Zentraldruckerei Köln/Bonn<br />

Stand: 01.09.2012<br />

Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Wehrdienst lohnt sich!<br />

Wollen Sie während des<br />

Wehrdienstes in Ihrem erlernten<br />

Beruf „up to date“<br />

bleiben und den Anschluss<br />

an neueste Entwicklungen<br />

nicht verpassen? Möchten<br />

Sie sich beruflich verändern?<br />

Der Berufsförderungsdienst<br />

(BFD) kann Ihnen den entscheidenden<br />

Vorsprung verschaffen.<br />

Das umfangreiche Angebot<br />

des BFD an <strong>Information</strong>, Beratung<br />

und Förderung schulischer und beruflicher Bildung ist in den letzten Jahren stetig<br />

gewachsen und wird kontinuierlich weiterentwickelt.<br />

Der BFD ist immer in Ihrer Nähe. Wie Sie uns erreichen können, erfahren Sie im Internet unter<br />

www.bfd.bundeswehr.de unter dem Stichwort Organisation.<br />

Beratung und <strong>Information</strong><br />

Wir informieren und beraten Sie über alle Angelegenheiten schulischer und beruflicher Bildung.<br />

Wir besprechen <strong>mit</strong> Ihnen die Chancen und Möglichkeiten, Ihr berufliches Wunschziel zu erreichen.<br />

Die Beratungen sind vertraulich und Grundlage Ihrer individuellen Berufsförderung.<br />

Neugierig geworden?<br />

Dann sprechen Sie <strong>mit</strong> Ihrer Beraterin<br />

oder Ihrem Berater beim<br />

BFD. Rufen Sie an und vereinbaren<br />

Sie einen Beratungstermin.<br />

Wir helfen Ihnen.<br />

Wichtig: Die Beratung ist verbindliche<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />

Bewilligung von Leistungen der<br />

Berufs förderung.<br />

13


4<br />

Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Mit Erfolg in den Zivilberuf<br />

Während Ihrer Wehrdienstzeit können Sie Ihre zivile Karriere vorbereiten, indem Sie vorhandene<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischen und erweitern oder neue Kompetenzen erwerben.<br />

Interne Maßnahmen<br />

Der BFD richtet in Zusammenarbeit <strong>mit</strong><br />

namhaften Anbietern aus dem Bereich<br />

der beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />

interne Maßnahmen ein. Dieses Lehrgangsangebot<br />

ist nicht überall gleich,<br />

sondern unterscheidet sich von Ort zu<br />

Ort etwas.<br />

Jeder BFD hat <strong>für</strong> Sie die Lehrgänge:<br />

• Modulkurs „Europäischer Computer Führerschein“ (ECDL)<br />

• Sprachkurs „Englisch“<br />

• Seminar „Rhetorik“<br />

• Seminar „Berufsorientierung“<br />

• Seminar „Bewerbungstraining“<br />

ständig in seinem Programm.<br />

Selbstverständlich werden bei Planung und Durchführung interner Maßnahmen die Anforderungen<br />

des Arbeitsmarktes und die Besonderheiten des militärischen Dienstes berücksichtigt.<br />

Der Besuch von internen Maßnahmen ist kostenfrei.<br />

Externe Maßnahmen<br />

Kann das konkrete Bildungsvorhaben im Einzelfall durch<br />

die Teilnahme an internen Maßnahmen nicht realisiert<br />

werden, unterstützt Sie der BFD bei der Suche nach geeigneten<br />

Alternativen (externe Bildungsmaßnahmen). Die<br />

Teilnahmevoraussetzung und das weitere Verfahren erläutert<br />

Ihnen der BFD im Beratungsgespräch.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> externe Bildungsmaßnahmen werden vom<br />

BFD nachträglich erstattet.<br />

Starker Einsatz <strong>für</strong> Ihre Zukunft<br />

So erhalten Sie Ihre Förderung<br />

Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Beratungsgespräch führen, Lehrgang auswählen, Antrag stellen. So einfach ist das.<br />

Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem BFD. Sie finden sie auch im Internet unter<br />

www.bfd.bundeswehr.de auf der Formularseite.<br />

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, auf jeden Fall rechtzeitig vor Beginn der<br />

Bildungsmaßnahme. Sie erhalten dann von Ihrem BFD ein Schreiben, dem Sie alles<br />

Weitere entnehmen können.<br />

So werden Sie finanziell unterstützt<br />

Die Teilnahme an internen Maßnahmen ist <strong>für</strong> Sie kostenfrei. Lediglich die Fahrkosten<br />

müssen Sie selbst tragen.<br />

Für die Förderung externer Maßnahmen steht Ihnen ein bestimmter Höchstbetrag<br />

zur Verfügung, bis zu dem Lehrgangsgebühren und Kosten <strong>für</strong> Ausbildungs<strong>mit</strong>tel<br />

erstattet werden können. Fahrkosten müssen sie auch beim Besuch externer Maßnahmen<br />

selbst tragen. Nähere <strong>Information</strong>en erhalten Sie bei Ihrem BFD.<br />

Stellen Sie den Antrag <strong>für</strong> den Besuch <strong>einer</strong> externen Bildungsmaßnahme so frühzeitig,<br />

dass der BFD noch vor Maßnahmebeginn über Ihren Antrag entscheiden kann.<br />

Sie erhalten dann einen Bescheid, der die bewilligten Förderungsleistungen aufzeigt.<br />

Der Bescheid enthält auch die Förderungsvoraussetzungen und die Regelungen zur<br />

Kostenerstattung.<br />

Da Sie bei externen Maßnahmen Vertragspartner sind, müssen Sie in Vorleistung<br />

treten. Der BFD erstattet die bewilligten Leistungen erst nach Abschluss der externen<br />

Maßnahme, maximal bis zum Höchstbetrag.<br />

15


6<br />

Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Ihre Zeit beim Bund kann Ihnen auch später<br />

von großem Nutzen sein<br />

Anrechnung der Wehrdienstzeit<br />

Ihre Wehrdienstzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise angerechnet<br />

werden<br />

• auf Ihre zivile Berufs- und Betriebszugehörigkeit,<br />

• auf Ihre Beschäftigungs- und Dienstzeit im öffentlichen Dienst.<br />

Berücksichtigung der Tätigkeit in der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen in Ihrem Beruf, z.B. Meister-/Technikerprüfung,<br />

oder als Praktikum <strong>für</strong> ein späteres Studium kann Ihre Tätigkeit bei der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Berücksichtigung finden.<br />

Den Nachweis Ihrer militärfachlichen Ausbildung und Verwendung führen Sie<br />

• durch das Dienstzeugnis, das Ihnen am Ende Ihrer Wehrdienstzeit der Disziplinarvorgesetzte<br />

ausstellt<br />

• im Falle eines beabsichtigten Studiums zusätzlich durch ein Praktikantenbuch, von<br />

Beginn der Wehrdienstzeit an in Absprache <strong>mit</strong> Ihrer Einheit.<br />

Nähere <strong>Information</strong>en zur Anrechnung der Wehrdienstzeit und zur Berücksichtigung<br />

der Tätigkeit in der <strong>Bundeswehr</strong> gibt Ihnen der BFD im Beratungsgespräch.<br />

Einarbeitungszuschuss<br />

Der Berufsförderungsdienst der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Der Einarbeitungszuschuss kann nach Dienstzeitende unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auf Antrag Ihres Arbeitsgebers gewährt werden, wenn Ihr Leistungsvermögen<br />

zunächst an die Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Betriebes<br />

herangeführt werden muss. Zweck des Einarbeitungszuschusses ist es, Ihrem Arbeitgeber<br />

in der Einarbeitungsphase eine Lohn-/Leistungsdifferenz auszugleichen.<br />

Übergangsbeihilfe<br />

Nach Ende Ihrer Wehrdienstzeit erhalten Sie eine Übergangsbeihilfe. Sie beträgt<br />

bei <strong>einer</strong> Dienstzeit von<br />

• weniger als 18 Monaten das 1,5fache<br />

• 18 Monaten und weniger als 2 Jahren das 1,8fache<br />

• 2 und weniger als 4 Jahre das 2,0fache<br />

der Dienstbezüge des letzten Monats.<br />

Was Sie sonst noch wissen müssen<br />

• Vielfältige <strong>Information</strong>en rund um den BFD, Maßnahmeangebote, Beratungstermine<br />

und Formulare finden Sie im Internet unter<br />

www.bfd.bundeswehr.de<br />

• Fragen zum Sozial-, Sozialversicherungs-, Versorgungs- und Unterhaltsrecht<br />

beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes<br />

der <strong>Bundeswehr</strong>.<br />

WIr SIND <strong>für</strong> SIE Da.<br />

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Weitere <strong>Information</strong>sbroschüren<br />

des Berufsförderungsdienstes<br />

• Berufsförderung <strong>für</strong> Soldatinnen auf Zeit/Soldaten auf Zeit und Berufsoffiziere im fliegerischen<br />

Dienst <strong>mit</strong> besonderer Altersgrenze, deren Dienstverhältnis vor dem 26.07.2012<br />

begründet wurde<br />

• Berufsförderung <strong>für</strong> Soldatinnen auf Zeit/Soldaten auf Zeit und Berufsoffiziere im fliegerischen<br />

Dienst <strong>mit</strong> besonderer Altersgrenze, deren Dienstverhältnis nach dem 25.07.2012<br />

begründet wurde (wird derzeit erarbeitet)<br />

• Berufsförderung <strong>für</strong> Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst leisten<br />

• Eingliederung in den öffentlichen Dienst <strong>mit</strong> Eingliederungs- oder Zulassungsschein<br />

• <strong>Bundeswehr</strong>fachschulen – Wege zum Erfolg<br />

• <strong>Information</strong>en <strong>für</strong> Arbeitgeber<br />

• Broschüre des Berufsförderungsdienstes der <strong>Bundeswehr</strong><br />

Die <strong>Information</strong>sbroschüren des Berufsförderungsdienstes sind als PDF-Dateien auch im Internet<br />

zu finden:<br />

www.bfd.bundeswehr.de<br />

Diese <strong>Information</strong>sbroschüre soll das Beratungsgespräch <strong>mit</strong> dem Berufsförderungsdienst<br />

ergänzen.<br />

Es kann die Beratung nicht ersetzen.

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