02.04.2012 Aufrufe

Stadtgespräch - Ausgabe 4, April 2012

Das Magazin für das Oldenburger Münsterland

Das Magazin für das Oldenburger Münsterland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anzeigen<br />

rECHtStIPP Aus Der prAXis<br />

Vergütung bei mehrarbeit<br />

Fehlt beispielsweise im Arbeitsvertrag eine<br />

Regelung, was mit Mehrarbeit ist, hilft das Gesetz.<br />

Denn § 612 Abs. 1 BGB verpflichtet den<br />

Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich<br />

zu vergüten, wenn diese den Umständen<br />

nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten<br />

ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung<br />

ist regelmäßig gegeben, wenn der<br />

Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt<br />

bezieht wie beispielsweise Geschäftsführer<br />

oder Prokuristen.<br />

Im vorliegenden Fall war der Kläger war als<br />

Lagerleiter zu einem monatlichen Bruttoentgelt<br />

von 1.800 € bei der beklagten Spedition<br />

tätig. Im Arbeitsvertrag hatten die Parteien<br />

eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stun-<br />

Jack Lützenrath, Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

und Fachanwalt für Versicherungsrecht<br />

den vereinbart. Bei betrieblichem Erfordernis sollte der Kläger ohne besondere Vergütung<br />

zu Mehrarbeit verpflichtet sein. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt der<br />

Kläger Vergütung für 968 in den Jahren 2006 bis 2008 geleistete Überstunden.<br />

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben.<br />

Das BAG hat das Urteil bestätigt. Die obersten Richter waren der Auffassung: Der<br />

Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer nach § 612 Abs. 1 BGB Überstundenvergütung.<br />

Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war die Leistung von Überstunden<br />

nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten. Der vertragliche Ausschluss jeder zusätzlichen<br />

Vergütung von Mehrarbeit war wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2<br />

BGB unwirksam. Der Arbeitsvertrag lässt aus der Sicht eines verständigen Arbeitnehmers<br />

nicht erkennen, welche Arbeitsleistung der Kläger für das regelmäßige Bruttoentgelt<br />

schuldete. Er konnte bei Vertragsschluss nicht absehen, was auf ihn zukommen würde.<br />

Daher musste der Arbeitgeber nachzahlen.<br />

<strong>Stadtgespräch</strong> | 37<br />

bei kopfschmerzen zum<br />

zahnarzt? im falle einer<br />

cMD: ja!<br />

EMSTEK. Manche Menschen haben nie<br />

Kopfschmerzen, andere leiden bei jedem<br />

Wetterumschwung darunter. Unter Umständen<br />

findet man dafür keine Ursache<br />

(häufig bei Migräne), in anderen Fällen<br />

stecken Erkältungen, Stress, Medikamente,<br />

Durchblutungsstörungen und vieles Weitere<br />

dahinter.<br />

Auch die Zähne und das Kiefergelenk rufen<br />

Kopfschmerzen hervor. Zu hohe, zu<br />

niedrige Füllungen oder schlecht sitzender<br />

Zahnersatz, Zähneknirschen, fehlende<br />

und stark abgenutzte Zähne sind mögliche<br />

Ursachen, dass die Zähne nicht korrekt ineinandergreifen.<br />

Dann kann es zu Verspannungen<br />

der Kau- und der Kopfmuskulatur<br />

kommen – und dies löst die Beschwerden<br />

aus. Mit den Kopfschmerzen treten oft<br />

Rücken-, Nacken-, Kieferschmerzen und<br />

mehr Beschwerden auf. Man spricht dann<br />

von einer craniomandibulären Dysfunktion<br />

(CMD), einer Funktionsstörung im Kausystem.<br />

Unser Tipp: Sie leiden unter Kopfschmerzen,<br />

deren Auslöser bislang nicht gefunden<br />

wurde? Dann lassen Sie Zähne und Kiefergelenk<br />

untersuchen! Oft helfen bereits<br />

therapeutische Zahnschienen, die nachts<br />

getragen werden. Bei Bedarf ist eine Begleittherapie,<br />

zum Beispiel beim Physiotherapeuten<br />

oder Orthopäden, ebenfalls<br />

empfehlenswert.<br />

Sie haben Fragen dazu? Werfen Sie doch<br />

einen Blick auf unsere Internetseite www.<br />

zahnaerzte-emstek.de<br />

Auf gute Zahngesundheit!<br />

Ihr Dr. Nicolai Boehme<br />

An der Brake 2 · 49685 Emstek<br />

Tel.: 0 44 73 - 94 31 45<br />

praxis@zahnaerzte-emstek.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!