Anlage 4 zur VV 17-2013_1.pdf - Gemeinde Uedem
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Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
Freizeit- und Sportstätte an der Hohen Mühle<br />
Stand: 11.03.13<br />
Entwurf –<br />
Begründung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Änderungsbeschluss 3<br />
2 Änderungsbereich / Derzeitige Situation 3<br />
3 Planungsziel 3<br />
4 Planungsrechtliche Vorgaben 4<br />
5 Änderungspunkte 5<br />
6 Sonstige Belange 6<br />
6.1 Erschließung 6<br />
6.2 Ver- und Entsorgung 6<br />
6.3 Altlasten / Kampfmittelvorkommen 7<br />
6.4 Belange des Bergbaus 7<br />
6.5 Immissionsschutz 7<br />
6.6 Belange des Denkmalschutzes 7<br />
6.7 Belange der Wasserwirtschaft 8<br />
6.8 Belange des Freiraumes 8<br />
7 Umweltbericht 9<br />
7.1 Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele10<br />
7.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und<br />
Auswirkung bei Durchführung der Planung 11<br />
7.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 14<br />
7.4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und<br />
zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 14<br />
7.5 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen<br />
Umweltauswirkungen 15<br />
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 15<br />
7.7 Zusätzliche Angaben 15<br />
7.8 Zusammenfassung 15<br />
Anhang<br />
Artenschutzprotokoll<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
2
1 Änderungsbeschluss<br />
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
hat am xxxx beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der<br />
<strong>Gemeinde</strong> nach den Vorschriften der §§ 2 – 4 des Baugesetzbuches<br />
zu ändern. Im Nordosten der Ortslage von <strong>Uedem</strong> soll die dargestellte<br />
„Sonderbaufläche Reiten” in „Sonderbaufläche Sport und Freizeit“<br />
geändert werden, um die in Punkt 3 der Begründung beschriebenen<br />
Nutzungen planungsrechtlich zu sichern.<br />
2 Änderungsbereich / Derzeitige Situation<br />
Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand der Ortslage von<br />
<strong>Uedem</strong> (Flur 2, Flurstücke 437 und 708 in der Gemarkung <strong>Uedem</strong>)<br />
südlich der Mühlenstraße L 5 und hat eine Größe von 2,49 ha. Die<br />
Fläche befindet sich im <strong>Gemeinde</strong>besitz und besteht aus einer großen<br />
Wiesenfläche mit einem ehemaligen Reitplatz, einer Fläche mit<br />
waldartigem Aufwuchs auf einer ehemalige Mülldeponie und einer<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft.<br />
Die Wiesenfläche ist von Gehölzbestand gesäumt, der vorwiegend<br />
aus Eichen besteht. Im Norden verläuft ein beidseitig ebenfalls mit<br />
Eichen bestandener Hohlweg, der an die hier tangierende L 5 anschließt.<br />
Im angrenzenden Umfeld befinden sich im Osten ein Wald-<br />
Kinderspielplatz und ein Schotterrasen-Parkplatz im Nordosten. Weiter<br />
im Osten liegt die von einer Wiesenfläche umgebene Hohe Mühle,<br />
die als Baudenkmal vom Heimat- und Verkehrsverein <strong>Uedem</strong> als Begegnungsstätte<br />
(mit Schustermuseum und Aussichtsturm) genutzt<br />
wird.<br />
Außerdem beginnt im Osten und Südosten der landwirtschaftlich genutzte<br />
Freiraum.<br />
Im Süden und Westen grenzt der Änderungsbereich an eine vorhandene<br />
Wohnbebauung an (Wohngebiet Katzenberg). Die Ortsmitte<br />
<strong>Uedem</strong> ist circa 1 km entfernt.<br />
Im Nordwesten weist der derzeitige Flächennutzungsplan eine gewerbliche<br />
Baufläche für einen Gewerbebetrieb (Autohaus und Kfz-<br />
Werkstatt) aus.<br />
3 Planungsziel<br />
Das Planungsziel ist die Schaffung einer generationenübergreifenden<br />
Freizeit- und Sportstätte im Änderungsbereich.<br />
Die vorliegende Planung* umfasst den Bau eines Skaterparks, Bikerparcours,<br />
Bolzwiese, Bewegungsparcours für Senioren und für ande-<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
* Geo 3 GmbH – Büro für Objektplanung,<br />
Bedburg-Hau,<br />
Stand: 21.06.2012<br />
3
en Aktivitäten.<br />
Die Vorgaben der gut erreichbaren, landschaftlich attraktiven Lage<br />
bieten für diese Nutzung eine optimale Voraussetzung, in ausreichendem<br />
Abstand hinsichtlich Freizeitlärms zu angrenzenden Wohnnutzungen.<br />
4 Planungsrechtliche Vorgaben<br />
• Regionalplan<br />
Der Regionalplan Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist für<br />
den Änderungsbereich im Nordosten der Ortslage von <strong>Uedem</strong> keine<br />
den derzeit dargestellten „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich”<br />
überlagernde Nutzungsziele auf, die der geplanten Darstellung im<br />
Flächennutzungsplan widersprechen.<br />
• Flächennutzungsplan<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> stellt für die im<br />
Änderungsbereich dargestellte „Sonderbaufläche Reiten” ebenfalls<br />
keine überlagernden Ziele dar, die dem Änderungsziel „Sonderbaufläche<br />
Freizeit und Sport“ entgegenstehen könnten. Die grundsätzliche<br />
Zielrichtung der Zweckbestimmung für die bisher dargestellte und<br />
jetzt geplante Sonderbaufläche bleibt somit gewahrt. Allerdings soll<br />
der südöstliche Teil der bisherigen Sonderbaufläche „Reiten” entsprechend<br />
der derzeitigen Situation als „Wald” (waldartiger Aufwuchs<br />
auf der ehemaligen Mülldeponie) und die vorhandenen Gehölzbestände<br />
entlang der Grenze des Änderungsbereichs als „Grünfläche“<br />
erhalten bleiben. Der nordöstliche Gehölzbestand gehört zum angrenzenden<br />
„Geschützten Landschaftsbestandteil“.<br />
Eine Teilfläche im Änderungsbereich wurde mit der 11. Flächennutzungsplanänderung<br />
als „Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong><br />
Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt.<br />
Diese Kompensationsmaßnahmen wurden umgesetzt; so dass<br />
diese Flächendarstellung beibehalten wird.<br />
• Weitergehendes Planungsrecht<br />
Für den westlichen Änderungsbereich (circa 1 ha) besteht teilweise<br />
eine verbindliche Bauleitplanung. Der Bebauungsplan <strong>Uedem</strong> Nummer<br />
6 beinhaltet im nördlichen Teil die Festsetzung eines Bolzplatzes<br />
und im südlichen Teil eine Grünfläche/Parkanlage. Diese Bebauungsplanfestsetzung<br />
entspricht somit im nördlichen Teil einer ähnlichen<br />
städtebaulichen Zielsetzung für „Freizeit und Sport”, die mit der<br />
31. FNP-Änderung beabsichtigt ist. Der „Wald” im südlichen Teil erfasst<br />
die so zu erhaltende Aufwuchsfläche auf der Mülldeponie die –<br />
wie erwähnt – erhalten bleibt.<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
4
Für den übrigen Änderungsbereich besteht keine verbindliche Bauleitplanung.<br />
Für das mit der 31. FNP-Änderung beabsichtigte Planungsziel einer<br />
generationsübergreifende Freizeit- und Sportstätte (siehe Ziffer 3)<br />
wird im Änderungsbereich keine weitergehende verbindliche Bauleitplanung<br />
erforderlich. Bauliche Einrichtungen für die Freizeit- und<br />
Sportstätte (Kiosk, Toilettengebäude) könnten auf der Grundlage einer<br />
Baugenehmigung errichtet werden.<br />
• Landschaftsrechtliche Vorgaben<br />
Die rechtskräftige Landschaftsplan-Satzung des Kreises Kleve Nummer<br />
8 „<strong>Uedem</strong>“ hat unter anderem das Ziel der Anreicherung einer<br />
erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden Elementen wie Hecken<br />
und Gehölzen. Dies sollte über Festsetzungen <strong>zur</strong> Eingrünung<br />
von baulichen <strong>Anlage</strong>n, Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung von<br />
bestehenden Gehölzbeständen geschehen.<br />
Nördlich an den Änderungsbereich angrenzend bzw. teilweise hineinragend<br />
befinden sich ein Hohlweg mit seinen Gehölzbeständen und<br />
weitere Teile des Umfeldes der Hohen Mühle, die als Geschützter<br />
Landschaftsbestandteil im Landschaftsplan – wie erwähnt – dargestellt<br />
sind. Die Gehölzbestände ragen in den Änderungsbereich hinein<br />
und werden als „Grünfläche“ dargestellt, mit der Überlagerung als<br />
„Geschützter Landschaftsbestandteil“.<br />
Der Gehölzbestand an der Hohen Mühle sowie beidseitig des Hohlweges<br />
besteht vorwiegend aus Eichen. Es sind jedoch auch andere<br />
Baumarten wie Hainbuchen oder Linden vertreten. Das Wäldchen ist<br />
im Biotopkataster erfasst.<br />
Der Hohlweg ist im Geotopkataster aufgeführt. Hier werden saalezeitliche<br />
Ablagerungen der Strauchendmoräne sowie Schmelzwasserstände<br />
angeschnitten.<br />
5 Änderungspunkte<br />
Entsprechend dem unter Punkt 3 erläuterten Planungsziel werden<br />
folgende Änderungen der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
erforderlich.<br />
Die folgenden Ziffern sind entsprechend im Flächennutzungsplan<br />
eingetragen.<br />
• Änderungspunkt 1:<br />
Änderung von „Sonderbaufläche Reiten” in „Sonderbaufläche<br />
Freizeit und Sport” gemäß § 1 (1) Nr. 4 BauNVO<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
5
• Änderungspunkt 2:<br />
Änderung von „Sonderbaufläche Reiten” in „Grünfläche” gem.<br />
§ 5 (2) BauGB teilweise überlagert mit „Geschützter Landschaftsbestandteil“<br />
• Änderungspunkt 3:<br />
Änderung von „Sonderbaufläche Reiten” in „Wald“ gemäß § 5<br />
(2) BauGB<br />
• Änderungspunkt 4:<br />
Kennzeichnung einer Altlast gem. § 5 (2) Nr. 3 BauGB<br />
Die unter Änderungspunkt 5 erfolgte Darstellung „Fläche oder Maßnahmen<br />
zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft“ im Änderungsbereich bleibt entsprechend der<br />
derzeitigen Darstellung unverändert.<br />
Mit den geplanten Änderungen werden für die in Punkt 3 beschriebene<br />
Nutzung die planungsrechtliche Grundlage im Flächennutzungsplan<br />
geschaffen.<br />
6 Sonstige Belange<br />
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung sind folgende Belange<br />
zu berücksichtigen:<br />
6.1 Erschließung<br />
Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben<br />
sich für die nördlich des Änderungsbereichs tangierende L 5 (Mühlenstraße)<br />
keine Konsequenzen. Allerdings muss die heute bestehende<br />
Zufahrt hinsichtlich der Sichtverhältnisse optimiert werden.<br />
Die vorhandene Zufahrt <strong>zur</strong> Hohen Mühle wird auch für die geplante<br />
Freizeit- und Sportstätte genutzt – das gilt auch für die Nutzung der<br />
vorhandenen Parkplätze an der Hohen Mühle, die gegebenenfalls<br />
erweitert werden könnten, falls ein gestiegenes Verkehrsaufkommen<br />
dies notwendig machen sollte.<br />
Von der Zufahrt und dem Parkplatz aus wird die neue Freizeit- und<br />
Sportstätte im weiteren Verlauf über einen noch anzulegenden Fußweg<br />
erschlossen.<br />
6.2 Ver- und Entsorgung<br />
Die Änderung des Flächennutzungsplans hat keine Auswirkung auf<br />
das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz.<br />
Die vorzufindenden Sandböden um <strong>Uedem</strong> lassen eine Versickerung<br />
der anfallenden Niederschlagswässer zu. Hinsichtlich der Altlast<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
6
„ehem. Mülldeponie“ wird auf die Ausführung im Punkt 6.3 verweisen.<br />
Die Ver- und Entsorgung der geplanten Freizeit- und Sportstätte erfolgt<br />
durch Anschluss an die vorhandene Infrastruktur im Bereich der<br />
Hohen Mühle.<br />
6.3 Altlasten / Kampfmittelvorkommen<br />
Bei dem Änderungsbereich „Wald“ (Änderungspunkte 3 und 4) handelt<br />
es sich um eine Altlast (ehemalige Mülldeponie). Bodenluft und<br />
Grundwasser werden in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde<br />
des Kreises Kleve weiterhin untersucht*, da die natürlichen<br />
gasbildenden Prozesse, die als „nicht schädlich“ und „unbedenklich“<br />
zu bezeichnen sind, noch nicht abgeschlossen sind. Hinsichtlich der<br />
Niederschlagswasserbeseitigung wurde bereits eine hydraulische<br />
Berechnung vorgenommen. Danach wird voraussichtlich das anfallende<br />
Niederschlagswasser dem bestehenden Entwässerungskanalisationssystem<br />
im nahen Umfeld zugeführt werden.<br />
Im Übrigen ist festzustellen, dass derzeit Niederschlagswasser ohne<br />
Einschränkung durch den vorhandenen Deponiekörper ins Grundwasser<br />
versickert, ohne dass eine gesundheitsgefährdende Verunreinigung<br />
festegestellt wurde.<br />
Kampfmittelvorkommen sind nicht zu vermuten.<br />
6.4 Belange des Bergbaus<br />
Die auch für den Änderungsbereich geltende Kennzeichnung gemäß<br />
§ 5 (3) Nummer 2 BauGB als „Flächen, unter denen der Bergbau<br />
umgeht“, ist bereits im Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> enthalten.<br />
6.5 Immissionsschutz<br />
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sind voraussichtlich<br />
keine Belange des Immissionsschutzes betroffen. Die nächste, vor<br />
Freizeitlärm zu schützende Wohnnutzung liegt unterhalb der geplanten<br />
Freizeit- und Sportstätte in einer Entfernung von 75 Meter. Eine<br />
Überprüfung der Immissionen erfolgt im Rahmen der baurechtlichen<br />
Genehmigung der <strong>Anlage</strong>.<br />
Die Zu- und Abfahrt <strong>zur</strong> Freizeit- und Sportstätte erfolgt ausschließlich<br />
über die vorhandene Zufahrt <strong>zur</strong> Hohen Mühle, so dass das<br />
Wohngebiet „Katzenberg” nicht mit Verkehrslärm belastet wird.<br />
6.6 Belange des Denkmalschutzes<br />
Belange des Denkmalschutzes sind hinsichtlich des benachbarten<br />
Baudenkmals Hohe Mühle nicht betroffen. Nach vorliegender Detailplanung<br />
sind keine baulichen Maßnahmen im Umfeld des Baudenkmals<br />
vorgesehen. Eventuell notwendige „Toilettenhäuschen“ werden<br />
entsprechend eingegrünt und mit Sichtschutz angelegt.<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
* Untersuchung 2012, Büro BG<br />
RheinRhur<br />
7
Im Übrigen sollen alle konkreten Umsetzungsmaßnahmen auf Grund<br />
des Denkmalumfeldes mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt<br />
werden.<br />
6.7 Belange der Wasserwirtschaft<br />
Dem Änderungsbereich unterliegt ein Reservegebiet für die Trinkwassernutzung.<br />
Es handelt sich hierbei um das Wasserschutzgebiet<br />
430212 Bönninghardt B1/B. Eine erheblich negative Beeinträchtigung<br />
erfolgt durch die Planung jedoch nicht.<br />
6.8 Belange des Freiraumes<br />
Die in Punkt 4 der Begründung genannten landschaftsrechtlichen<br />
Vorgaben werden in dem vorliegenden Konzept beachtet.<br />
• Biotop- und Artenschutz<br />
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW* ist im Rahmen der<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch<br />
geschützter Arten im Änderungsbereich aktuell bekannt oder zu<br />
erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen<br />
des Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell<br />
nicht ausgeschlossen werden können – bzw. ob und welche<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich<br />
werden.<br />
Mit dem Änderungspunkt wird eine bestehende Sonderbaufläche<br />
„Reiten“ in eine Sonderbaufläche „Sport und Freizeit“, „Grünfläche“<br />
und „Wald“ geändert. Der Änderungsbereich stellt sich als derzeit<br />
ungenutzte Wiesen- und Reitfläche dar, im Südosten teilweise mit<br />
waldartigem Aufwuchs mit Laubgehölzen.<br />
Die Wiesenfläche besteht vorwiegend aus Gräsern und Wildkräutern,<br />
die zum Zeitpunkt der Begehung Ende Juli nicht gemäht wurde. Die<br />
Reitfläche ist nur zum Teil mit Wildkräutern und niedrigen Gräsern<br />
bewachsen. Umgeben ist das Gelände von einem Gehölzgürtel, der<br />
sich komplett um den Änderungsbereich zieht. Im Südosten schließen<br />
sich ackerbaulich genutzte Flächen jenseits des Gehölzgürtels<br />
an. Im Osten befindet sich ein kleiner Wald-Spielplatz, der mit älteren<br />
Bäumen durchsetzt ist. Dieser Bereich ist im Landschaftsplan als<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt. Weiter im Osten liegt<br />
die Hohe Mühle als Baudenkmal. Im Norden verläuft ein Hohlweg,<br />
der auch als Geschützter Landschaftsbestandteil im Landschaftsplan<br />
festgesetzt ist. Im Westen schließt sich ein größerer Gehölzbestand<br />
mit unterschiedlicher Zusammensetzung an. Die Geschützten Landschaftsbestandteile<br />
werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.<br />
Die geltenden Verbote müssen auch auf der nachgelagerten Ebene<br />
der Genehmigungsplanung beachtet werden.<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
* Ministerium für Wirtschaft,<br />
Energie, Bauen, Wohnen und<br />
Verkehr NRW und des Ministeriums<br />
für Klimaschutz, Umwelt,<br />
Landwirtschaft, Natur und<br />
Verbraucherschutz vom<br />
22.12.2010: Artenschutz in der<br />
Bauleitplanung und bei der<br />
baurechtlichen Zulassung von<br />
Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen<br />
8
Im Südwesten findet sich ein geschlossener Gehölzbestand, der<br />
durch die Planung (Änderung von Sonderbaufläche „Reiten“ in<br />
„Wald“) nur gesichert werden soll. Eine Veränderung für Vorkommen<br />
planungsrelevanter Arten ist nicht zu erwarten.<br />
Mit einem Vorkommen planungsrelevanter Arten ist im gesamten<br />
Änderungsbereich zu rechnen. Jedoch ist die Nutzung des Änderungsbereichs<br />
durch planungsrelevante Arten aufgrund der geringen<br />
Größe als nicht essenzielles Nahrungshabitat zu bezeichnen. Ebenso<br />
ist der Änderungsbereich für Offenlandarten aufgrund der geringen<br />
Größe nicht als Bruthabitat geeignet. Die derzeit mögliche Nutzung<br />
als Reitfläche wird durch eine andere Nutzung (Freizeit und Sport)<br />
geändert. Diese Änderung hat keine erheblich negativen Auswirkungen<br />
auf die bisher schon teilweise beeinträchtigten Funktion eines<br />
Nahrungshabitats. Da die Gehölze erhalten bleiben und auch die<br />
Wiesenflächen größtenteils erhalten werden. Eine Zunahme von<br />
Licht- und Lärmimmissionen über das auch bisher schon zulässige<br />
Maß ist nicht zu erwarten. Somit werden durch die Planung keine<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG vorbereitet.<br />
• Eingriffsregelung<br />
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird ein Eingriff in Natur<br />
und Landschaft gemäß § 14 ff BNatSchG vorbereitet. Somit wird ein<br />
Ausgleich durch den Verursacher gemäß § 18 BNatSchG in Verbindung<br />
mit § 1a (3) BauGB in der weiteren Genehmigungsplanung erforderlich.<br />
7 Umweltbericht<br />
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gemäß §§ 2 (4) i.V.m § 1<br />
(6) Nummer 7 und 1a BauGB durchzuführenden Umweltprüfung zusammen,<br />
in der die mit der Änderung des vorliegenden Flächennutzungsplans<br />
voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung<br />
der Daten berücksichtigt der Umweltbericht die Vorgaben der<br />
<strong>Anlage</strong> zu §§ 2 (4) und 2a BauGB.<br />
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im wesentlichen<br />
den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Je nach Erfordernis<br />
und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden<br />
Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
9
7.1 Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele<br />
• Vorhaben<br />
Durch die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Osten<br />
der Ortslage <strong>Uedem</strong> sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
<strong>zur</strong> Errichtung einer generationenübergreifenden Sport- und Freizeitstätte<br />
geschaffen werden.<br />
• Umweltschutzziele<br />
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden<br />
Vorgaben für den Änderungsbereich werden je nach Planungsrelevanz<br />
inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen<br />
Schutzgüter konkretisiert.<br />
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele<br />
Umweltschutzziele<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissionen<br />
(zum Beispiel Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (zum Beispiel Baugesetzbuch,<br />
TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).<br />
Biotoptypen,<br />
Tiere und Pflanzen,<br />
Biologische Vielfalt,<br />
Arten- und Biotopschutz<br />
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch (Bildung,<br />
Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und<br />
Landschaft) enthalten.<br />
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz<br />
NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden<br />
Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. <strong>zur</strong> Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und<br />
Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen,<br />
sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben.<br />
Weitere Auskünfte geben die Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt<br />
und Verbraucherschutz (LANUV).<br />
Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes<br />
(unter anderem zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, <strong>zur</strong><br />
nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung<br />
und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuches (zum Beispiel Bodenschutzklausel)<br />
sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. <strong>zur</strong> Sicherung<br />
der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu<br />
beachtenden gesetzlichen Vorgaben.<br />
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz<br />
NW (u.a. <strong>zur</strong> Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts<br />
der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches<br />
vorgegeben.<br />
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und <strong>zur</strong> Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und<br />
der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz<br />
und direkt das Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz.<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der<br />
Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Paragraphen<br />
des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben.<br />
10
7.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und<br />
Auswirkung bei Durchführung der Planung<br />
(Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen)<br />
Mit der geplanten Änderung von Sonderbaufläche „Reiten“ in „Wald“<br />
soll die aktuelle Situation vor Ort gesichert werden. Die Schutzgüter<br />
werden von der Planung nicht negativ beeinträchtigt und werden daher<br />
in der folgenden Beschreibung nicht weiter ausgeführt.<br />
Der Änderungspunkt 4 ist eine redaktionelle Änderung mit der Kennzeichnung<br />
einer Altlast im Flächennutzungsplan. Dies hat keine Auswirkungen<br />
auf die verschiedenen Schutzgüter. Da hier auch der<br />
Bestand gesichert wird.<br />
Bei dem Erhalt der „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege<br />
und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ wird der bestehende<br />
Zustand der Fläche gesichert. Da sich keine Änderungen<br />
ergeben, entstehen keine erheblich negativen Beeinträchtigungen der<br />
Schutzgüter, so dass dieser Punkt im Weiteren nicht ausgeführt wird.<br />
Tabelle 2: Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Auswirkungsprognose<br />
Schutzgut<br />
Änderung von<br />
„Sonderbaufläche Reiten“<br />
Mensch - Die Flächen sind derzeit vorwiegend<br />
Wiesenfläche bzw. Reitfläche<br />
- Erholungsfunktion durch Reiternutzung<br />
- Angrenzend befindet sich im<br />
Osten ein Wald-Kinderspielplatz,<br />
im Westen befindet sich Wohnnutzung<br />
- Gehölzbestand im Süden<br />
Biotoptypen,<br />
Tiere<br />
und<br />
Pflanzen,Biologische<br />
Vielfalt<br />
- Der größte Teil des Änderungsbereichs<br />
besteht aus einer Wiese<br />
und einem Reitplatz, umgeben<br />
von einem Gehölzbestand (u.a.<br />
Buche, Birke, Ahorn, Eiche,<br />
Hainbuche), wobei die Wiese<br />
vorwiegend aus Gräsern und<br />
Wildkräutern besteht und der<br />
Reitplatz nur gering mit Wildkräutern<br />
und einigen niedrigen Gräsern<br />
bewachsen ist.<br />
- Der Gehölzbestand im Norden<br />
und im Nordosten ist als Geschützter<br />
Landschaftsbestandteil<br />
im Landschaftsplan „<strong>Uedem</strong>“ gesichert<br />
LB 3.4.7.13, ebenso ist er<br />
Teil des Biotopkatasters (BK-<br />
4303-033)<br />
In<br />
„Sonderbaufläche Freizeit und<br />
Sport“<br />
- Mit der Änderung erfolgt eine<br />
Änderung der Erholungsfunktion<br />
von „Reiten“ in „Freizeit und<br />
Sport“, die Erholungsfunktion<br />
bleibt grundsätzlich erhalten<br />
Insgesamt wird keine erheblich<br />
nachteilige Beeinträchtigung<br />
durch die Planung vorbereitet.<br />
- Mit der Änderung werden die<br />
vorhandenen Strukturen nur geringfügig<br />
überplant.<br />
- Die Wiesen bleiben erhalten und<br />
werden durch zusätzliche Gehölze<br />
ergänzt.<br />
- Der umgebene Gehölzgürtel<br />
bleibt vollständig erhalten.<br />
- Der Geschützte Landschaftsbestandteil<br />
wird nicht durch die Planung<br />
beeinträchtigt, sofern die<br />
Verbote des Landschaftsplans<br />
berücksichtigt werden.<br />
Mit der Änderung werden nach dem<br />
jetzigen Kenntnisstand keine erheblich<br />
nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzguts<br />
vorbereitet.<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
11<br />
In<br />
„Grünfläche“<br />
- Die Änderung in Grünfläche dient<br />
zum Erhalt des Gehölzbestandes.<br />
Es werden keine erheblich<br />
nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
durch die Änderung vorbereitet.<br />
- Die Gehölze werden als Grünfläche<br />
gesichert, so dass sich hier<br />
keine Änderungen ergeben.<br />
- Der Geschützte Landschaftsbestandteil<br />
wird als Grünfläche gesichert,<br />
so dass sich hier keine<br />
Änderungen ergeben.<br />
- Es entstehen keine zusätzlichen<br />
Belastungen für eventuelle Vorkommen<br />
planungsrelevanter Arten.<br />
Mit der Änderung werden nach dem<br />
jetzigen Kenntnisstand keine erheblich<br />
nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzguts<br />
vorbereitet.
Schutzgut <br />
ArtenundBiotopschutz<br />
Änderung von<br />
„Sonderbaufläche Reiten“<br />
- Bei dem Änderungsbereich handelt<br />
es sich um eine vorwiegend<br />
mit Gräsern und Wildkräutern bestandene<br />
Wiese und einem geringfügig<br />
mit Gräsern und<br />
Wildkräutern bestandenen Reitplatz.<br />
Umgeben ist der Änderungsbereich<br />
von einem<br />
Gehölzgürtel mit unterschiedlicher<br />
Zusammensetzung<br />
- Im Norden und Osten grenzt ein<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
bzw. eine Biotopkatasterfläche<br />
an<br />
- Das Umfeld besteht vorwiegend<br />
aus landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
im Südosten, einem Gehölzbestand<br />
im Norden und<br />
Westen und einem Wald-<br />
Kinderspielplatz im Osten<br />
- Eine Nutzung durch planungsrelevante<br />
Arten als nicht essenzielles<br />
Nahrungshabitat kann nicht<br />
ausgeschlossen werden<br />
- Der Gehölzbestand im Norden<br />
des Änderungsbereichs ist als<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
ausgewiesen.<br />
Boden - Dem Boden unterliegt eine Typische<br />
Braunerde, bzw. eine Typische<br />
Parabraunerde.<br />
- Eine Schutzwürdigkeit des Bodens<br />
liegt nicht vor.<br />
- Es wird nur sehr geringfügig<br />
Boden durch die Planung versiegelt.<br />
Der größte Bereich bleibt jedoch<br />
unversiegelt und zum Teil<br />
mit Gehölzen bewachsen.<br />
- Im Norden, angrenzend zum<br />
Änderungsbereich, handelt es<br />
sich um eine ehemalige Sandabgrabung.<br />
Sie ist auch als Geotop<br />
ausgewiesen (GK-4303-025).<br />
Dieser Bereich wird nicht in Anspruch<br />
genommen.<br />
- Die Fläche ist als Altlastenverdachtfläche<br />
ausgewiesen.<br />
In<br />
„Sonderbaufläche Freizeit und<br />
Sport“<br />
- Mit der Änderung wird die Nutzung<br />
von „Reiten“ in „Freizeit und<br />
Sport“ geändert. Die Änderungsbereiche<br />
werden nur geringfügig<br />
überbaut (Kiosk, WC-<strong>Anlage</strong>),<br />
durch weitere Gehölze ergänzt<br />
und somit die vorhandenen Strukturen<br />
erhalten.<br />
- Ein Vorkommen planungsrelevanter<br />
Arten ist nicht auszuschließen.<br />
Jedoch stellt der Änderungsbereich<br />
nur ein potenzielles und<br />
nicht essenzielles Nahrungshabitat<br />
aufgrund seiner Größe dar.<br />
- Die potenziellen Habitate gehen<br />
nur sehr kleinflächig verloren.<br />
- Eine Zunahme von Licht und<br />
Lärm über das bisher zulässige<br />
Maß ist nicht zu erwarten.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44<br />
BNatSchG werden mit der Planung<br />
nicht vorbereitet.<br />
- Durch die Änderung wird nur eine<br />
geringfügige Versiegelung des<br />
Bodens erwartet.<br />
- Der größte Teil des Bodens bleibt<br />
unversiegelt.<br />
- Das Geotop wird nicht in Anspruch<br />
genommen.<br />
- Die Altlastenverdachtsfläche und<br />
deren Auswirkungen sind in der<br />
nachfolgenden Planungsebene<br />
zu berücksichtigen.<br />
Eine Beeinträchtigung des<br />
Schutzguts kann somit ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
12<br />
In<br />
„Grünfläche“<br />
- Durch die Änderung wird eine<br />
Sicherung des vorliegenden Zustandes<br />
erreicht.<br />
- Für die Fläche sind keine zusätzliche<br />
Nutzungen, als die bisher<br />
schon zulässigen Nutzungen vorgesehen.<br />
- Es kommt somit nicht zu einer<br />
zusätzlichen Belastung durch<br />
Licht- oder Lärmemissionen.<br />
- Auswirkungen auf potenzielle<br />
Vorkommen von planungsrelevanten<br />
Arten sind nicht zu erwarten.<br />
- Der Geschützte Landschaftsbestandteil<br />
wird als Grünfläche gesichert,<br />
so dass sich hier keine<br />
Änderungen ergeben.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44<br />
BNatSchG werden mit der Planung<br />
nicht vorbereitet.<br />
- Die Änderung sieht eine Sicherung<br />
des Bestandes vor, so dass<br />
es faktisch nicht zu einer Änderung<br />
des aktuellen Zustandes<br />
kommt<br />
Eine Beeinträchtigung des<br />
Schutzguts kann somit ausgeschlossen<br />
werden.
Schutzgut<br />
Änderung von<br />
„Sonderbaufläche Reiten“<br />
Wasser - Der Änderungsbereich gehört<br />
zum Wasserschutzgebiet 430212<br />
Bönnighardt B1/B, welches an<br />
dieser Stelle nur als Reservegebiet<br />
für die Trinkwassergewinnung<br />
ausgewiesen ist.<br />
- Oberflächengewässer sind im<br />
Änderungsbereich nicht vorhanden.<br />
- Aufgrund der nicht vorhandenen<br />
Versiegelung und der guten Wasserleitfähigkeit<br />
des Bodens ist<br />
von einer natürlichen Grundwasserneubildungsrate<br />
auszugehen.<br />
Luft,<br />
Klima<br />
und<br />
Klimaschutz <br />
Landschaft<br />
Kultur-<br />
und<br />
Sachgüter<br />
- Die Flächen des Änderungsbereichs<br />
haben eine positive Wirkung<br />
auf die Lufthygiene und eine<br />
klimatische Ausgleichsfunktion<br />
als Frischluftproduzenten.<br />
- Übergangsbereich zwischen<br />
Siedlung im Westen und freier<br />
Landschaft im Süden und Osten.<br />
Durch den Gehölzgürtel nicht von<br />
der freien Landschaft einsehbar.<br />
- Das Landschaftsbild wird durch<br />
das Baudenkmal (Hohe Mühle)<br />
von weitem geprägt.<br />
- Vorkommen prägender Gehölzstrukturen<br />
- Der Hohlweg im Norden des<br />
Plangebietes stellt ein Kulturgut<br />
dar.<br />
- Im Osten liegt die Hohe Mühle.<br />
Sie stellt ein Baudenkmal dar.<br />
- Weitere Kultur- und Sachgüter<br />
liegen nach derzeitigem Kenntnisstand<br />
nicht vor.<br />
In<br />
„Sonderbaufläche Freizeit und<br />
Sport“<br />
- Die Änderung löst keine Konflikte<br />
bezüglich des Reservegebietes<br />
<strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung aus,<br />
da es auch vor der Änderung<br />
schon als Sonderbaugebiet im<br />
Flächennutzungsplan dargestellt<br />
ist.<br />
- Da es nur zu einer geringfügigen<br />
Versiegelung der Flächen kommt,<br />
ist von einer Beeinträchtigung der<br />
Grundwasserneubildungsrate<br />
oder des Oberflächengewässers<br />
nicht auszugehen.<br />
Mit der Änderung werden keine<br />
erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzguts<br />
vorbereitet.<br />
- Die Gehölzbestände werden<br />
durch die Änderungen nicht in<br />
Anspruch genommen. Somit bleiben<br />
auch die klimatischen Funktionen<br />
erhalten. Es werden noch<br />
zusätzliche Gehölze angepflanzt.<br />
Ebenso bleibt der größte Teil der<br />
Wiesenflächen als Kaltluftentstehungsbereich<br />
vorhanden.<br />
Mit der Änderung werden keine<br />
erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgutes<br />
Luft und Klima vorbereitet.<br />
- Die Gehölzstrukturen werden<br />
erhalten.<br />
- Die Sicht auf das Baudenkmal<br />
„Hohe Mühle“ wird nicht beeinträchtigt.<br />
Es sind keine erheblich nachteiligen<br />
Beeinträchtigungen des<br />
Schutzgutes zu erwarten.<br />
- Der Hohlweg wird von der Planung<br />
nicht berührt.<br />
- Die Hohe Mühle wird von der<br />
Planung nicht negativ betroffen.<br />
- Weitere Kultur- und Sachgüter<br />
sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Es verbleiben keine erheblich<br />
nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
gegenüber dem Schutzgut.<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
13<br />
In<br />
„Grünfläche“<br />
- Es handelt sich bei der Änderung,<br />
um die Sicherung des Bestandes.<br />
Es werden keine erheblich<br />
nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgutes vorbereitet.<br />
- Der Bestand und somit auch<br />
seine klimatische Funktion <strong>zur</strong><br />
Lufthygiene werden durch die<br />
Planung nicht beansprucht.<br />
Somit werden mit der Änderung<br />
keine erheblich nachteiligen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
vorbereitet.<br />
- Mit der Änderung wird der Gehölzbestand<br />
erhalten und nicht<br />
geändert. Die Ästhetik der Landschaft<br />
wird nicht verändert.<br />
Es werden durch die Planung keine<br />
erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
vorbereitet.<br />
- Mit der Änderung werden keine<br />
Kultur- und Sachgüter in Anspruch<br />
genommen.<br />
- Der Hohlweg mit seinen Gehölzbeständen<br />
wird als Grünfläche<br />
gesichert, so dass sich hier keine<br />
Änderungen ergeben<br />
Es verbleiben keine erheblich<br />
nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
gegenüber dem Schutzgut.
Schutzgut <br />
Wirkungsgefügezwischen<br />
den<br />
Schutzgütern<br />
Änderung von<br />
„Sonderbaufläche Reiten“<br />
- Die Schutzgüter stehen in ihrer<br />
Ausprägung und Funktion untereinander<br />
in Wechselwirkung.<br />
Hieraus resultieren Auswirkungen<br />
auf die Struktur- und Artenvielfalt<br />
von Flora und Fauna, aber auch<br />
Einflüsse auf den Boden- und<br />
Wasserhaushalt. Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern,<br />
die über diese „normalen“ Zusammenhänge<br />
hinausgehen, bestehen<br />
nicht. Es liegen im<br />
Änderungsbereich keine<br />
Schutzgüter vor, die in<br />
unabdingbarer Abhängigkeit<br />
voneinander liegen (zum Beispiel<br />
extreme Boden- und<br />
Wasserverhältnisse mit aufliegenden<br />
Sonderbiotopen bzw.<br />
Extremstandorten).<br />
In<br />
„Sonderbaufläche Freizeit und<br />
Sport“<br />
- Nennenswerte Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern,<br />
die über die bereits genannten<br />
Funktionszusammenhänge hinausgehen,<br />
sind von der Planung<br />
nicht betroffen.<br />
7.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />
Von einer deutlichen Änderung der bestehenden Strukturen im Änderungsbereich<br />
ist bei Nichtdurchführung der Planung nicht auszugehen.<br />
Der Änderungsbereich würde weiter als Sonderbaufläche<br />
„Reiten“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Bei fehlendem<br />
Gebrauch würde die Fläche im weiteren Verlauf verkrauten und verbuschen.<br />
7.4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung<br />
und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<br />
• Eingriffsregelung<br />
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird ein Eingriff in Natur<br />
und Landschaft gemäß § 14 ff BNatSchG vorbereitet. Somit wird ein<br />
Ausgleich durch den Verursacher gemäß § 18 BNatSchG in Verbindung<br />
mit § 1a (3) BauGB in der weiteren Genehmigungsplanung erforderlich.<br />
• Natura 2000<br />
Das nächstgelegene FFH-Gebiet liegt im Westen des Änderungsbereichs<br />
(DE-4304-301, <strong>Uedem</strong>er Hochwald) in einer Entfernung von<br />
mehr als 3,4 km. Durch die Änderungspunkte sind keine negativen<br />
Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
14<br />
In<br />
„Grünfläche“<br />
- Nennenswerte Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern,<br />
die über die bereits genannten<br />
Funktionszusammenhänge hinausgehen,<br />
sind von der Planung<br />
nicht betroffen.
7.5 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen<br />
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sind keine voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen nachteiliger Art verbunden,<br />
da<br />
– die in Gesetzen bzw. Fachplanungen genannten relevanten<br />
Umweltschutzziele beachtet werden,<br />
– Immissionskonflikte nicht hervorgerufen werden,<br />
– keine ökologisch wertvollen Biotoptypen beansprucht bzw. in<br />
den angrenzenden Flächen beeinträchtigt werden und mit der<br />
Planung kein Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt.<br />
Insgesamt werden mit der Änderung des Flächennutzungsplans keine<br />
voraussichtlich erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet.<br />
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen aufgrund der in Punkt<br />
3 der Begründung genannten Zielsetzungen nicht.<br />
7.7 Zusätzliche Angaben<br />
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand<br />
der vorliegenden Materialien und durch eine Begehung der Örtlichkeit.<br />
Darüber hinaus gehende technische Verfahren wurden nicht erforderlich.<br />
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen<br />
Angaben traten nicht auf.<br />
Gemäß § 4c BauGB sind die von der Flächennutzungsplanänderung<br />
ausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen von den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für<br />
den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.<br />
Die im Änderungsbereich getroffenen Darstellungen lassen keine unvorhergesehenen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen erwarten.<br />
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen<br />
im Rahmen der baurechtlichen Zulassungsverfahren.<br />
Unbenommen hiervon ist die Überprüfung seitens der für den Umweltschutz<br />
zuständigen Behörden gemäß § 4 (3) BauGB<br />
7.8 Zusammenfassung<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong> soll im<br />
Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes geändert werden. Eine bisher als<br />
„Sonderbaufläche Reiten“ dargestellte Fläche soll in „Sonderbauflä-<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
15
che Freizeit und Sport“, in „Wald“ und in „Grünfläche“ geändert werden.<br />
Ebenso werden der Geschützte Landschaftsbestandteil und eine<br />
Altlast im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
Ziel der Planung ist es, eine generationenübergreifende Freizeit- und<br />
Sportstätte im Änderungsbereich zu schaffen. Eine waldartige Grünfläche<br />
auf einer ehemaligen Mülldeponie und die Gehölzbestände<br />
entlang der Grenzen des Änderungsbereichs sollen erhalten bleiben.<br />
Die Änderung umfasst eine Fläche, die sich derzeit als Wiese mit<br />
Gräsern und Wildkräutern bzw. als Reitplatz mit geringem Bewuchs<br />
darstellt, umgeben von einem Gehölzgürtel, sowie dem waldartigen<br />
Aufwuchs an der ehemaligen Mülldeponie. Im Norden und Osten<br />
schließt sich ein im Landschaftsplan „<strong>Uedem</strong>“ festgesetzter Geschützter<br />
Landschaftsbestandteil an. Dieser ragt (aufgrund der Flächenunschärfe<br />
des FNP) geringfügig in den Änderungsbereich und<br />
wird daher als „Grünfläche“ gesichert.<br />
Bezüglich der Schutzgüter lässt sich feststellen, dass es voraussichtlich<br />
nicht zu einer Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Wasser,<br />
Boden, Klima, Biotoptypen, Flora und Fauna, Landschaftsbild und<br />
Sach- und Kulturgüter kommt.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG werden mit durch die<br />
Planung nicht vorbereitet.<br />
Bearbeitet im Auftrag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
Coesfeld, im März <strong>2013</strong><br />
WOLTERS PARTNER<br />
Architekten BDA · Stadtplaner<br />
Daruper Straße 15 · 48653 Coesfeld<br />
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
16
Flächennutzungsplan<br />
– 31. Änderung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />
<strong>17</strong>