03.06.2013 Aufrufe

Anlage 4 zur VV 17-2013_1.pdf - Gemeinde Uedem

Anlage 4 zur VV 17-2013_1.pdf - Gemeinde Uedem

Anlage 4 zur VV 17-2013_1.pdf - Gemeinde Uedem

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

Freizeit- und Sportstätte an der Hohen Mühle<br />

Stand: 11.03.13<br />

Entwurf –<br />

Begründung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Änderungsbeschluss 3<br />

2 Änderungsbereich / Derzeitige Situation 3<br />

3 Planungsziel 3<br />

4 Planungsrechtliche Vorgaben 4<br />

5 Änderungspunkte 5<br />

6 Sonstige Belange 6<br />

6.1 Erschließung 6<br />

6.2 Ver- und Entsorgung 6<br />

6.3 Altlasten / Kampfmittelvorkommen 7<br />

6.4 Belange des Bergbaus 7<br />

6.5 Immissionsschutz 7<br />

6.6 Belange des Denkmalschutzes 7<br />

6.7 Belange der Wasserwirtschaft 8<br />

6.8 Belange des Freiraumes 8<br />

7 Umweltbericht 9<br />

7.1 Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele10<br />

7.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und<br />

Auswirkung bei Durchführung der Planung 11<br />

7.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 14<br />

7.4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und<br />

zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 14<br />

7.5 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen<br />

Umweltauswirkungen 15<br />

7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 15<br />

7.7 Zusätzliche Angaben 15<br />

7.8 Zusammenfassung 15<br />

Anhang<br />

Artenschutzprotokoll<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

2


1 Änderungsbeschluss<br />

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

hat am xxxx beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der<br />

<strong>Gemeinde</strong> nach den Vorschriften der §§ 2 – 4 des Baugesetzbuches<br />

zu ändern. Im Nordosten der Ortslage von <strong>Uedem</strong> soll die dargestellte<br />

„Sonderbaufläche Reiten” in „Sonderbaufläche Sport und Freizeit“<br />

geändert werden, um die in Punkt 3 der Begründung beschriebenen<br />

Nutzungen planungsrechtlich zu sichern.<br />

2 Änderungsbereich / Derzeitige Situation<br />

Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand der Ortslage von<br />

<strong>Uedem</strong> (Flur 2, Flurstücke 437 und 708 in der Gemarkung <strong>Uedem</strong>)<br />

südlich der Mühlenstraße L 5 und hat eine Größe von 2,49 ha. Die<br />

Fläche befindet sich im <strong>Gemeinde</strong>besitz und besteht aus einer großen<br />

Wiesenfläche mit einem ehemaligen Reitplatz, einer Fläche mit<br />

waldartigem Aufwuchs auf einer ehemalige Mülldeponie und einer<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft.<br />

Die Wiesenfläche ist von Gehölzbestand gesäumt, der vorwiegend<br />

aus Eichen besteht. Im Norden verläuft ein beidseitig ebenfalls mit<br />

Eichen bestandener Hohlweg, der an die hier tangierende L 5 anschließt.<br />

Im angrenzenden Umfeld befinden sich im Osten ein Wald-<br />

Kinderspielplatz und ein Schotterrasen-Parkplatz im Nordosten. Weiter<br />

im Osten liegt die von einer Wiesenfläche umgebene Hohe Mühle,<br />

die als Baudenkmal vom Heimat- und Verkehrsverein <strong>Uedem</strong> als Begegnungsstätte<br />

(mit Schustermuseum und Aussichtsturm) genutzt<br />

wird.<br />

Außerdem beginnt im Osten und Südosten der landwirtschaftlich genutzte<br />

Freiraum.<br />

Im Süden und Westen grenzt der Änderungsbereich an eine vorhandene<br />

Wohnbebauung an (Wohngebiet Katzenberg). Die Ortsmitte<br />

<strong>Uedem</strong> ist circa 1 km entfernt.<br />

Im Nordwesten weist der derzeitige Flächennutzungsplan eine gewerbliche<br />

Baufläche für einen Gewerbebetrieb (Autohaus und Kfz-<br />

Werkstatt) aus.<br />

3 Planungsziel<br />

Das Planungsziel ist die Schaffung einer generationenübergreifenden<br />

Freizeit- und Sportstätte im Änderungsbereich.<br />

Die vorliegende Planung* umfasst den Bau eines Skaterparks, Bikerparcours,<br />

Bolzwiese, Bewegungsparcours für Senioren und für ande-<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

* Geo 3 GmbH – Büro für Objektplanung,<br />

Bedburg-Hau,<br />

Stand: 21.06.2012<br />

3


en Aktivitäten.<br />

Die Vorgaben der gut erreichbaren, landschaftlich attraktiven Lage<br />

bieten für diese Nutzung eine optimale Voraussetzung, in ausreichendem<br />

Abstand hinsichtlich Freizeitlärms zu angrenzenden Wohnnutzungen.<br />

4 Planungsrechtliche Vorgaben<br />

• Regionalplan<br />

Der Regionalplan Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist für<br />

den Änderungsbereich im Nordosten der Ortslage von <strong>Uedem</strong> keine<br />

den derzeit dargestellten „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich”<br />

überlagernde Nutzungsziele auf, die der geplanten Darstellung im<br />

Flächennutzungsplan widersprechen.<br />

• Flächennutzungsplan<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> stellt für die im<br />

Änderungsbereich dargestellte „Sonderbaufläche Reiten” ebenfalls<br />

keine überlagernden Ziele dar, die dem Änderungsziel „Sonderbaufläche<br />

Freizeit und Sport“ entgegenstehen könnten. Die grundsätzliche<br />

Zielrichtung der Zweckbestimmung für die bisher dargestellte und<br />

jetzt geplante Sonderbaufläche bleibt somit gewahrt. Allerdings soll<br />

der südöstliche Teil der bisherigen Sonderbaufläche „Reiten” entsprechend<br />

der derzeitigen Situation als „Wald” (waldartiger Aufwuchs<br />

auf der ehemaligen Mülldeponie) und die vorhandenen Gehölzbestände<br />

entlang der Grenze des Änderungsbereichs als „Grünfläche“<br />

erhalten bleiben. Der nordöstliche Gehölzbestand gehört zum angrenzenden<br />

„Geschützten Landschaftsbestandteil“.<br />

Eine Teilfläche im Änderungsbereich wurde mit der 11. Flächennutzungsplanänderung<br />

als „Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong><br />

Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt.<br />

Diese Kompensationsmaßnahmen wurden umgesetzt; so dass<br />

diese Flächendarstellung beibehalten wird.<br />

• Weitergehendes Planungsrecht<br />

Für den westlichen Änderungsbereich (circa 1 ha) besteht teilweise<br />

eine verbindliche Bauleitplanung. Der Bebauungsplan <strong>Uedem</strong> Nummer<br />

6 beinhaltet im nördlichen Teil die Festsetzung eines Bolzplatzes<br />

und im südlichen Teil eine Grünfläche/Parkanlage. Diese Bebauungsplanfestsetzung<br />

entspricht somit im nördlichen Teil einer ähnlichen<br />

städtebaulichen Zielsetzung für „Freizeit und Sport”, die mit der<br />

31. FNP-Änderung beabsichtigt ist. Der „Wald” im südlichen Teil erfasst<br />

die so zu erhaltende Aufwuchsfläche auf der Mülldeponie die –<br />

wie erwähnt – erhalten bleibt.<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

4


Für den übrigen Änderungsbereich besteht keine verbindliche Bauleitplanung.<br />

Für das mit der 31. FNP-Änderung beabsichtigte Planungsziel einer<br />

generationsübergreifende Freizeit- und Sportstätte (siehe Ziffer 3)<br />

wird im Änderungsbereich keine weitergehende verbindliche Bauleitplanung<br />

erforderlich. Bauliche Einrichtungen für die Freizeit- und<br />

Sportstätte (Kiosk, Toilettengebäude) könnten auf der Grundlage einer<br />

Baugenehmigung errichtet werden.<br />

• Landschaftsrechtliche Vorgaben<br />

Die rechtskräftige Landschaftsplan-Satzung des Kreises Kleve Nummer<br />

8 „<strong>Uedem</strong>“ hat unter anderem das Ziel der Anreicherung einer<br />

erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden Elementen wie Hecken<br />

und Gehölzen. Dies sollte über Festsetzungen <strong>zur</strong> Eingrünung<br />

von baulichen <strong>Anlage</strong>n, Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung von<br />

bestehenden Gehölzbeständen geschehen.<br />

Nördlich an den Änderungsbereich angrenzend bzw. teilweise hineinragend<br />

befinden sich ein Hohlweg mit seinen Gehölzbeständen und<br />

weitere Teile des Umfeldes der Hohen Mühle, die als Geschützter<br />

Landschaftsbestandteil im Landschaftsplan – wie erwähnt – dargestellt<br />

sind. Die Gehölzbestände ragen in den Änderungsbereich hinein<br />

und werden als „Grünfläche“ dargestellt, mit der Überlagerung als<br />

„Geschützter Landschaftsbestandteil“.<br />

Der Gehölzbestand an der Hohen Mühle sowie beidseitig des Hohlweges<br />

besteht vorwiegend aus Eichen. Es sind jedoch auch andere<br />

Baumarten wie Hainbuchen oder Linden vertreten. Das Wäldchen ist<br />

im Biotopkataster erfasst.<br />

Der Hohlweg ist im Geotopkataster aufgeführt. Hier werden saalezeitliche<br />

Ablagerungen der Strauchendmoräne sowie Schmelzwasserstände<br />

angeschnitten.<br />

5 Änderungspunkte<br />

Entsprechend dem unter Punkt 3 erläuterten Planungsziel werden<br />

folgende Änderungen der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

erforderlich.<br />

Die folgenden Ziffern sind entsprechend im Flächennutzungsplan<br />

eingetragen.<br />

• Änderungspunkt 1:<br />

Änderung von „Sonderbaufläche Reiten” in „Sonderbaufläche<br />

Freizeit und Sport” gemäß § 1 (1) Nr. 4 BauNVO<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

5


• Änderungspunkt 2:<br />

Änderung von „Sonderbaufläche Reiten” in „Grünfläche” gem.<br />

§ 5 (2) BauGB teilweise überlagert mit „Geschützter Landschaftsbestandteil“<br />

• Änderungspunkt 3:<br />

Änderung von „Sonderbaufläche Reiten” in „Wald“ gemäß § 5<br />

(2) BauGB<br />

• Änderungspunkt 4:<br />

Kennzeichnung einer Altlast gem. § 5 (2) Nr. 3 BauGB<br />

Die unter Änderungspunkt 5 erfolgte Darstellung „Fläche oder Maßnahmen<br />

zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft“ im Änderungsbereich bleibt entsprechend der<br />

derzeitigen Darstellung unverändert.<br />

Mit den geplanten Änderungen werden für die in Punkt 3 beschriebene<br />

Nutzung die planungsrechtliche Grundlage im Flächennutzungsplan<br />

geschaffen.<br />

6 Sonstige Belange<br />

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung sind folgende Belange<br />

zu berücksichtigen:<br />

6.1 Erschließung<br />

Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben<br />

sich für die nördlich des Änderungsbereichs tangierende L 5 (Mühlenstraße)<br />

keine Konsequenzen. Allerdings muss die heute bestehende<br />

Zufahrt hinsichtlich der Sichtverhältnisse optimiert werden.<br />

Die vorhandene Zufahrt <strong>zur</strong> Hohen Mühle wird auch für die geplante<br />

Freizeit- und Sportstätte genutzt – das gilt auch für die Nutzung der<br />

vorhandenen Parkplätze an der Hohen Mühle, die gegebenenfalls<br />

erweitert werden könnten, falls ein gestiegenes Verkehrsaufkommen<br />

dies notwendig machen sollte.<br />

Von der Zufahrt und dem Parkplatz aus wird die neue Freizeit- und<br />

Sportstätte im weiteren Verlauf über einen noch anzulegenden Fußweg<br />

erschlossen.<br />

6.2 Ver- und Entsorgung<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplans hat keine Auswirkung auf<br />

das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz.<br />

Die vorzufindenden Sandböden um <strong>Uedem</strong> lassen eine Versickerung<br />

der anfallenden Niederschlagswässer zu. Hinsichtlich der Altlast<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

6


„ehem. Mülldeponie“ wird auf die Ausführung im Punkt 6.3 verweisen.<br />

Die Ver- und Entsorgung der geplanten Freizeit- und Sportstätte erfolgt<br />

durch Anschluss an die vorhandene Infrastruktur im Bereich der<br />

Hohen Mühle.<br />

6.3 Altlasten / Kampfmittelvorkommen<br />

Bei dem Änderungsbereich „Wald“ (Änderungspunkte 3 und 4) handelt<br />

es sich um eine Altlast (ehemalige Mülldeponie). Bodenluft und<br />

Grundwasser werden in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde<br />

des Kreises Kleve weiterhin untersucht*, da die natürlichen<br />

gasbildenden Prozesse, die als „nicht schädlich“ und „unbedenklich“<br />

zu bezeichnen sind, noch nicht abgeschlossen sind. Hinsichtlich der<br />

Niederschlagswasserbeseitigung wurde bereits eine hydraulische<br />

Berechnung vorgenommen. Danach wird voraussichtlich das anfallende<br />

Niederschlagswasser dem bestehenden Entwässerungskanalisationssystem<br />

im nahen Umfeld zugeführt werden.<br />

Im Übrigen ist festzustellen, dass derzeit Niederschlagswasser ohne<br />

Einschränkung durch den vorhandenen Deponiekörper ins Grundwasser<br />

versickert, ohne dass eine gesundheitsgefährdende Verunreinigung<br />

festegestellt wurde.<br />

Kampfmittelvorkommen sind nicht zu vermuten.<br />

6.4 Belange des Bergbaus<br />

Die auch für den Änderungsbereich geltende Kennzeichnung gemäß<br />

§ 5 (3) Nummer 2 BauGB als „Flächen, unter denen der Bergbau<br />

umgeht“, ist bereits im Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> enthalten.<br />

6.5 Immissionsschutz<br />

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sind voraussichtlich<br />

keine Belange des Immissionsschutzes betroffen. Die nächste, vor<br />

Freizeitlärm zu schützende Wohnnutzung liegt unterhalb der geplanten<br />

Freizeit- und Sportstätte in einer Entfernung von 75 Meter. Eine<br />

Überprüfung der Immissionen erfolgt im Rahmen der baurechtlichen<br />

Genehmigung der <strong>Anlage</strong>.<br />

Die Zu- und Abfahrt <strong>zur</strong> Freizeit- und Sportstätte erfolgt ausschließlich<br />

über die vorhandene Zufahrt <strong>zur</strong> Hohen Mühle, so dass das<br />

Wohngebiet „Katzenberg” nicht mit Verkehrslärm belastet wird.<br />

6.6 Belange des Denkmalschutzes<br />

Belange des Denkmalschutzes sind hinsichtlich des benachbarten<br />

Baudenkmals Hohe Mühle nicht betroffen. Nach vorliegender Detailplanung<br />

sind keine baulichen Maßnahmen im Umfeld des Baudenkmals<br />

vorgesehen. Eventuell notwendige „Toilettenhäuschen“ werden<br />

entsprechend eingegrünt und mit Sichtschutz angelegt.<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

* Untersuchung 2012, Büro BG<br />

RheinRhur<br />

7


Im Übrigen sollen alle konkreten Umsetzungsmaßnahmen auf Grund<br />

des Denkmalumfeldes mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt<br />

werden.<br />

6.7 Belange der Wasserwirtschaft<br />

Dem Änderungsbereich unterliegt ein Reservegebiet für die Trinkwassernutzung.<br />

Es handelt sich hierbei um das Wasserschutzgebiet<br />

430212 Bönninghardt B1/B. Eine erheblich negative Beeinträchtigung<br />

erfolgt durch die Planung jedoch nicht.<br />

6.8 Belange des Freiraumes<br />

Die in Punkt 4 der Begründung genannten landschaftsrechtlichen<br />

Vorgaben werden in dem vorliegenden Konzept beachtet.<br />

• Biotop- und Artenschutz<br />

Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW* ist im Rahmen der<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch<br />

geschützter Arten im Änderungsbereich aktuell bekannt oder zu<br />

erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen<br />

des Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell<br />

nicht ausgeschlossen werden können – bzw. ob und welche<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich<br />

werden.<br />

Mit dem Änderungspunkt wird eine bestehende Sonderbaufläche<br />

„Reiten“ in eine Sonderbaufläche „Sport und Freizeit“, „Grünfläche“<br />

und „Wald“ geändert. Der Änderungsbereich stellt sich als derzeit<br />

ungenutzte Wiesen- und Reitfläche dar, im Südosten teilweise mit<br />

waldartigem Aufwuchs mit Laubgehölzen.<br />

Die Wiesenfläche besteht vorwiegend aus Gräsern und Wildkräutern,<br />

die zum Zeitpunkt der Begehung Ende Juli nicht gemäht wurde. Die<br />

Reitfläche ist nur zum Teil mit Wildkräutern und niedrigen Gräsern<br />

bewachsen. Umgeben ist das Gelände von einem Gehölzgürtel, der<br />

sich komplett um den Änderungsbereich zieht. Im Südosten schließen<br />

sich ackerbaulich genutzte Flächen jenseits des Gehölzgürtels<br />

an. Im Osten befindet sich ein kleiner Wald-Spielplatz, der mit älteren<br />

Bäumen durchsetzt ist. Dieser Bereich ist im Landschaftsplan als<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt. Weiter im Osten liegt<br />

die Hohe Mühle als Baudenkmal. Im Norden verläuft ein Hohlweg,<br />

der auch als Geschützter Landschaftsbestandteil im Landschaftsplan<br />

festgesetzt ist. Im Westen schließt sich ein größerer Gehölzbestand<br />

mit unterschiedlicher Zusammensetzung an. Die Geschützten Landschaftsbestandteile<br />

werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.<br />

Die geltenden Verbote müssen auch auf der nachgelagerten Ebene<br />

der Genehmigungsplanung beachtet werden.<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

* Ministerium für Wirtschaft,<br />

Energie, Bauen, Wohnen und<br />

Verkehr NRW und des Ministeriums<br />

für Klimaschutz, Umwelt,<br />

Landwirtschaft, Natur und<br />

Verbraucherschutz vom<br />

22.12.2010: Artenschutz in der<br />

Bauleitplanung und bei der<br />

baurechtlichen Zulassung von<br />

Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen<br />

8


Im Südwesten findet sich ein geschlossener Gehölzbestand, der<br />

durch die Planung (Änderung von Sonderbaufläche „Reiten“ in<br />

„Wald“) nur gesichert werden soll. Eine Veränderung für Vorkommen<br />

planungsrelevanter Arten ist nicht zu erwarten.<br />

Mit einem Vorkommen planungsrelevanter Arten ist im gesamten<br />

Änderungsbereich zu rechnen. Jedoch ist die Nutzung des Änderungsbereichs<br />

durch planungsrelevante Arten aufgrund der geringen<br />

Größe als nicht essenzielles Nahrungshabitat zu bezeichnen. Ebenso<br />

ist der Änderungsbereich für Offenlandarten aufgrund der geringen<br />

Größe nicht als Bruthabitat geeignet. Die derzeit mögliche Nutzung<br />

als Reitfläche wird durch eine andere Nutzung (Freizeit und Sport)<br />

geändert. Diese Änderung hat keine erheblich negativen Auswirkungen<br />

auf die bisher schon teilweise beeinträchtigten Funktion eines<br />

Nahrungshabitats. Da die Gehölze erhalten bleiben und auch die<br />

Wiesenflächen größtenteils erhalten werden. Eine Zunahme von<br />

Licht- und Lärmimmissionen über das auch bisher schon zulässige<br />

Maß ist nicht zu erwarten. Somit werden durch die Planung keine<br />

Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG vorbereitet.<br />

• Eingriffsregelung<br />

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird ein Eingriff in Natur<br />

und Landschaft gemäß § 14 ff BNatSchG vorbereitet. Somit wird ein<br />

Ausgleich durch den Verursacher gemäß § 18 BNatSchG in Verbindung<br />

mit § 1a (3) BauGB in der weiteren Genehmigungsplanung erforderlich.<br />

7 Umweltbericht<br />

Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gemäß §§ 2 (4) i.V.m § 1<br />

(6) Nummer 7 und 1a BauGB durchzuführenden Umweltprüfung zusammen,<br />

in der die mit der Änderung des vorliegenden Flächennutzungsplans<br />

voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung<br />

der Daten berücksichtigt der Umweltbericht die Vorgaben der<br />

<strong>Anlage</strong> zu §§ 2 (4) und 2a BauGB.<br />

Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im wesentlichen<br />

den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Je nach Erfordernis<br />

und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden<br />

Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

9


7.1 Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele<br />

• Vorhaben<br />

Durch die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Osten<br />

der Ortslage <strong>Uedem</strong> sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

<strong>zur</strong> Errichtung einer generationenübergreifenden Sport- und Freizeitstätte<br />

geschaffen werden.<br />

• Umweltschutzziele<br />

Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden<br />

Vorgaben für den Änderungsbereich werden je nach Planungsrelevanz<br />

inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen<br />

Schutzgüter konkretisiert.<br />

Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele<br />

Umweltschutzziele<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissionen<br />

(zum Beispiel Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (zum Beispiel Baugesetzbuch,<br />

TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).<br />

Biotoptypen,<br />

Tiere und Pflanzen,<br />

Biologische Vielfalt,<br />

Arten- und Biotopschutz<br />

Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch (Bildung,<br />

Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und<br />

Landschaft) enthalten.<br />

Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz<br />

NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden<br />

Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. <strong>zur</strong> Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und<br />

Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen,<br />

sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben.<br />

Weitere Auskünfte geben die Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt<br />

und Verbraucherschutz (LANUV).<br />

Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes<br />

(unter anderem zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, <strong>zur</strong><br />

nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung<br />

und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuches (zum Beispiel Bodenschutzklausel)<br />

sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. <strong>zur</strong> Sicherung<br />

der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu<br />

beachtenden gesetzlichen Vorgaben.<br />

Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz<br />

NW (u.a. <strong>zur</strong> Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts<br />

der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches<br />

vorgegeben.<br />

Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und <strong>zur</strong> Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und<br />

der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz<br />

und direkt das Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz.<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der<br />

Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Paragraphen<br />

des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben.<br />

10


7.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und<br />

Auswirkung bei Durchführung der Planung<br />

(Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen)<br />

Mit der geplanten Änderung von Sonderbaufläche „Reiten“ in „Wald“<br />

soll die aktuelle Situation vor Ort gesichert werden. Die Schutzgüter<br />

werden von der Planung nicht negativ beeinträchtigt und werden daher<br />

in der folgenden Beschreibung nicht weiter ausgeführt.<br />

Der Änderungspunkt 4 ist eine redaktionelle Änderung mit der Kennzeichnung<br />

einer Altlast im Flächennutzungsplan. Dies hat keine Auswirkungen<br />

auf die verschiedenen Schutzgüter. Da hier auch der<br />

Bestand gesichert wird.<br />

Bei dem Erhalt der „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege<br />

und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ wird der bestehende<br />

Zustand der Fläche gesichert. Da sich keine Änderungen<br />

ergeben, entstehen keine erheblich negativen Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter, so dass dieser Punkt im Weiteren nicht ausgeführt wird.<br />

Tabelle 2: Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Auswirkungsprognose<br />

Schutzgut<br />

Änderung von<br />

„Sonderbaufläche Reiten“<br />

Mensch - Die Flächen sind derzeit vorwiegend<br />

Wiesenfläche bzw. Reitfläche<br />

- Erholungsfunktion durch Reiternutzung<br />

- Angrenzend befindet sich im<br />

Osten ein Wald-Kinderspielplatz,<br />

im Westen befindet sich Wohnnutzung<br />

- Gehölzbestand im Süden<br />

Biotoptypen,<br />

Tiere<br />

und<br />

Pflanzen,Biologische<br />

Vielfalt<br />

- Der größte Teil des Änderungsbereichs<br />

besteht aus einer Wiese<br />

und einem Reitplatz, umgeben<br />

von einem Gehölzbestand (u.a.<br />

Buche, Birke, Ahorn, Eiche,<br />

Hainbuche), wobei die Wiese<br />

vorwiegend aus Gräsern und<br />

Wildkräutern besteht und der<br />

Reitplatz nur gering mit Wildkräutern<br />

und einigen niedrigen Gräsern<br />

bewachsen ist.<br />

- Der Gehölzbestand im Norden<br />

und im Nordosten ist als Geschützter<br />

Landschaftsbestandteil<br />

im Landschaftsplan „<strong>Uedem</strong>“ gesichert<br />

LB 3.4.7.13, ebenso ist er<br />

Teil des Biotopkatasters (BK-<br />

4303-033)<br />

In<br />

„Sonderbaufläche Freizeit und<br />

Sport“<br />

- Mit der Änderung erfolgt eine<br />

Änderung der Erholungsfunktion<br />

von „Reiten“ in „Freizeit und<br />

Sport“, die Erholungsfunktion<br />

bleibt grundsätzlich erhalten<br />

Insgesamt wird keine erheblich<br />

nachteilige Beeinträchtigung<br />

durch die Planung vorbereitet.<br />

- Mit der Änderung werden die<br />

vorhandenen Strukturen nur geringfügig<br />

überplant.<br />

- Die Wiesen bleiben erhalten und<br />

werden durch zusätzliche Gehölze<br />

ergänzt.<br />

- Der umgebene Gehölzgürtel<br />

bleibt vollständig erhalten.<br />

- Der Geschützte Landschaftsbestandteil<br />

wird nicht durch die Planung<br />

beeinträchtigt, sofern die<br />

Verbote des Landschaftsplans<br />

berücksichtigt werden.<br />

Mit der Änderung werden nach dem<br />

jetzigen Kenntnisstand keine erheblich<br />

nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

des Schutzguts<br />

vorbereitet.<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

11<br />

In<br />

„Grünfläche“<br />

- Die Änderung in Grünfläche dient<br />

zum Erhalt des Gehölzbestandes.<br />

Es werden keine erheblich<br />

nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

durch die Änderung vorbereitet.<br />

- Die Gehölze werden als Grünfläche<br />

gesichert, so dass sich hier<br />

keine Änderungen ergeben.<br />

- Der Geschützte Landschaftsbestandteil<br />

wird als Grünfläche gesichert,<br />

so dass sich hier keine<br />

Änderungen ergeben.<br />

- Es entstehen keine zusätzlichen<br />

Belastungen für eventuelle Vorkommen<br />

planungsrelevanter Arten.<br />

Mit der Änderung werden nach dem<br />

jetzigen Kenntnisstand keine erheblich<br />

nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

des Schutzguts<br />

vorbereitet.


Schutzgut <br />

ArtenundBiotopschutz<br />

Änderung von<br />

„Sonderbaufläche Reiten“<br />

- Bei dem Änderungsbereich handelt<br />

es sich um eine vorwiegend<br />

mit Gräsern und Wildkräutern bestandene<br />

Wiese und einem geringfügig<br />

mit Gräsern und<br />

Wildkräutern bestandenen Reitplatz.<br />

Umgeben ist der Änderungsbereich<br />

von einem<br />

Gehölzgürtel mit unterschiedlicher<br />

Zusammensetzung<br />

- Im Norden und Osten grenzt ein<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

bzw. eine Biotopkatasterfläche<br />

an<br />

- Das Umfeld besteht vorwiegend<br />

aus landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

im Südosten, einem Gehölzbestand<br />

im Norden und<br />

Westen und einem Wald-<br />

Kinderspielplatz im Osten<br />

- Eine Nutzung durch planungsrelevante<br />

Arten als nicht essenzielles<br />

Nahrungshabitat kann nicht<br />

ausgeschlossen werden<br />

- Der Gehölzbestand im Norden<br />

des Änderungsbereichs ist als<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

ausgewiesen.<br />

Boden - Dem Boden unterliegt eine Typische<br />

Braunerde, bzw. eine Typische<br />

Parabraunerde.<br />

- Eine Schutzwürdigkeit des Bodens<br />

liegt nicht vor.<br />

- Es wird nur sehr geringfügig<br />

Boden durch die Planung versiegelt.<br />

Der größte Bereich bleibt jedoch<br />

unversiegelt und zum Teil<br />

mit Gehölzen bewachsen.<br />

- Im Norden, angrenzend zum<br />

Änderungsbereich, handelt es<br />

sich um eine ehemalige Sandabgrabung.<br />

Sie ist auch als Geotop<br />

ausgewiesen (GK-4303-025).<br />

Dieser Bereich wird nicht in Anspruch<br />

genommen.<br />

- Die Fläche ist als Altlastenverdachtfläche<br />

ausgewiesen.<br />

In<br />

„Sonderbaufläche Freizeit und<br />

Sport“<br />

- Mit der Änderung wird die Nutzung<br />

von „Reiten“ in „Freizeit und<br />

Sport“ geändert. Die Änderungsbereiche<br />

werden nur geringfügig<br />

überbaut (Kiosk, WC-<strong>Anlage</strong>),<br />

durch weitere Gehölze ergänzt<br />

und somit die vorhandenen Strukturen<br />

erhalten.<br />

- Ein Vorkommen planungsrelevanter<br />

Arten ist nicht auszuschließen.<br />

Jedoch stellt der Änderungsbereich<br />

nur ein potenzielles und<br />

nicht essenzielles Nahrungshabitat<br />

aufgrund seiner Größe dar.<br />

- Die potenziellen Habitate gehen<br />

nur sehr kleinflächig verloren.<br />

- Eine Zunahme von Licht und<br />

Lärm über das bisher zulässige<br />

Maß ist nicht zu erwarten.<br />

Verbotstatbestände gemäß § 44<br />

BNatSchG werden mit der Planung<br />

nicht vorbereitet.<br />

- Durch die Änderung wird nur eine<br />

geringfügige Versiegelung des<br />

Bodens erwartet.<br />

- Der größte Teil des Bodens bleibt<br />

unversiegelt.<br />

- Das Geotop wird nicht in Anspruch<br />

genommen.<br />

- Die Altlastenverdachtsfläche und<br />

deren Auswirkungen sind in der<br />

nachfolgenden Planungsebene<br />

zu berücksichtigen.<br />

Eine Beeinträchtigung des<br />

Schutzguts kann somit ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

12<br />

In<br />

„Grünfläche“<br />

- Durch die Änderung wird eine<br />

Sicherung des vorliegenden Zustandes<br />

erreicht.<br />

- Für die Fläche sind keine zusätzliche<br />

Nutzungen, als die bisher<br />

schon zulässigen Nutzungen vorgesehen.<br />

- Es kommt somit nicht zu einer<br />

zusätzlichen Belastung durch<br />

Licht- oder Lärmemissionen.<br />

- Auswirkungen auf potenzielle<br />

Vorkommen von planungsrelevanten<br />

Arten sind nicht zu erwarten.<br />

- Der Geschützte Landschaftsbestandteil<br />

wird als Grünfläche gesichert,<br />

so dass sich hier keine<br />

Änderungen ergeben.<br />

Verbotstatbestände gemäß § 44<br />

BNatSchG werden mit der Planung<br />

nicht vorbereitet.<br />

- Die Änderung sieht eine Sicherung<br />

des Bestandes vor, so dass<br />

es faktisch nicht zu einer Änderung<br />

des aktuellen Zustandes<br />

kommt<br />

Eine Beeinträchtigung des<br />

Schutzguts kann somit ausgeschlossen<br />

werden.


Schutzgut<br />

Änderung von<br />

„Sonderbaufläche Reiten“<br />

Wasser - Der Änderungsbereich gehört<br />

zum Wasserschutzgebiet 430212<br />

Bönnighardt B1/B, welches an<br />

dieser Stelle nur als Reservegebiet<br />

für die Trinkwassergewinnung<br />

ausgewiesen ist.<br />

- Oberflächengewässer sind im<br />

Änderungsbereich nicht vorhanden.<br />

- Aufgrund der nicht vorhandenen<br />

Versiegelung und der guten Wasserleitfähigkeit<br />

des Bodens ist<br />

von einer natürlichen Grundwasserneubildungsrate<br />

auszugehen.<br />

Luft,<br />

Klima<br />

und<br />

Klimaschutz <br />

Landschaft<br />

Kultur-<br />

und<br />

Sachgüter<br />

- Die Flächen des Änderungsbereichs<br />

haben eine positive Wirkung<br />

auf die Lufthygiene und eine<br />

klimatische Ausgleichsfunktion<br />

als Frischluftproduzenten.<br />

- Übergangsbereich zwischen<br />

Siedlung im Westen und freier<br />

Landschaft im Süden und Osten.<br />

Durch den Gehölzgürtel nicht von<br />

der freien Landschaft einsehbar.<br />

- Das Landschaftsbild wird durch<br />

das Baudenkmal (Hohe Mühle)<br />

von weitem geprägt.<br />

- Vorkommen prägender Gehölzstrukturen<br />

- Der Hohlweg im Norden des<br />

Plangebietes stellt ein Kulturgut<br />

dar.<br />

- Im Osten liegt die Hohe Mühle.<br />

Sie stellt ein Baudenkmal dar.<br />

- Weitere Kultur- und Sachgüter<br />

liegen nach derzeitigem Kenntnisstand<br />

nicht vor.<br />

In<br />

„Sonderbaufläche Freizeit und<br />

Sport“<br />

- Die Änderung löst keine Konflikte<br />

bezüglich des Reservegebietes<br />

<strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung aus,<br />

da es auch vor der Änderung<br />

schon als Sonderbaugebiet im<br />

Flächennutzungsplan dargestellt<br />

ist.<br />

- Da es nur zu einer geringfügigen<br />

Versiegelung der Flächen kommt,<br />

ist von einer Beeinträchtigung der<br />

Grundwasserneubildungsrate<br />

oder des Oberflächengewässers<br />

nicht auszugehen.<br />

Mit der Änderung werden keine<br />

erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

des Schutzguts<br />

vorbereitet.<br />

- Die Gehölzbestände werden<br />

durch die Änderungen nicht in<br />

Anspruch genommen. Somit bleiben<br />

auch die klimatischen Funktionen<br />

erhalten. Es werden noch<br />

zusätzliche Gehölze angepflanzt.<br />

Ebenso bleibt der größte Teil der<br />

Wiesenflächen als Kaltluftentstehungsbereich<br />

vorhanden.<br />

Mit der Änderung werden keine<br />

erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgutes<br />

Luft und Klima vorbereitet.<br />

- Die Gehölzstrukturen werden<br />

erhalten.<br />

- Die Sicht auf das Baudenkmal<br />

„Hohe Mühle“ wird nicht beeinträchtigt.<br />

Es sind keine erheblich nachteiligen<br />

Beeinträchtigungen des<br />

Schutzgutes zu erwarten.<br />

- Der Hohlweg wird von der Planung<br />

nicht berührt.<br />

- Die Hohe Mühle wird von der<br />

Planung nicht negativ betroffen.<br />

- Weitere Kultur- und Sachgüter<br />

sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Es verbleiben keine erheblich<br />

nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

gegenüber dem Schutzgut.<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

13<br />

In<br />

„Grünfläche“<br />

- Es handelt sich bei der Änderung,<br />

um die Sicherung des Bestandes.<br />

Es werden keine erheblich<br />

nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgutes vorbereitet.<br />

- Der Bestand und somit auch<br />

seine klimatische Funktion <strong>zur</strong><br />

Lufthygiene werden durch die<br />

Planung nicht beansprucht.<br />

Somit werden mit der Änderung<br />

keine erheblich nachteiligen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

vorbereitet.<br />

- Mit der Änderung wird der Gehölzbestand<br />

erhalten und nicht<br />

geändert. Die Ästhetik der Landschaft<br />

wird nicht verändert.<br />

Es werden durch die Planung keine<br />

erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

vorbereitet.<br />

- Mit der Änderung werden keine<br />

Kultur- und Sachgüter in Anspruch<br />

genommen.<br />

- Der Hohlweg mit seinen Gehölzbeständen<br />

wird als Grünfläche<br />

gesichert, so dass sich hier keine<br />

Änderungen ergeben<br />

Es verbleiben keine erheblich<br />

nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

gegenüber dem Schutzgut.


Schutzgut <br />

Wirkungsgefügezwischen<br />

den<br />

Schutzgütern<br />

Änderung von<br />

„Sonderbaufläche Reiten“<br />

- Die Schutzgüter stehen in ihrer<br />

Ausprägung und Funktion untereinander<br />

in Wechselwirkung.<br />

Hieraus resultieren Auswirkungen<br />

auf die Struktur- und Artenvielfalt<br />

von Flora und Fauna, aber auch<br />

Einflüsse auf den Boden- und<br />

Wasserhaushalt. Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern,<br />

die über diese „normalen“ Zusammenhänge<br />

hinausgehen, bestehen<br />

nicht. Es liegen im<br />

Änderungsbereich keine<br />

Schutzgüter vor, die in<br />

unabdingbarer Abhängigkeit<br />

voneinander liegen (zum Beispiel<br />

extreme Boden- und<br />

Wasserverhältnisse mit aufliegenden<br />

Sonderbiotopen bzw.<br />

Extremstandorten).<br />

In<br />

„Sonderbaufläche Freizeit und<br />

Sport“<br />

- Nennenswerte Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern,<br />

die über die bereits genannten<br />

Funktionszusammenhänge hinausgehen,<br />

sind von der Planung<br />

nicht betroffen.<br />

7.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />

Von einer deutlichen Änderung der bestehenden Strukturen im Änderungsbereich<br />

ist bei Nichtdurchführung der Planung nicht auszugehen.<br />

Der Änderungsbereich würde weiter als Sonderbaufläche<br />

„Reiten“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Bei fehlendem<br />

Gebrauch würde die Fläche im weiteren Verlauf verkrauten und verbuschen.<br />

7.4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung<br />

und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<br />

• Eingriffsregelung<br />

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird ein Eingriff in Natur<br />

und Landschaft gemäß § 14 ff BNatSchG vorbereitet. Somit wird ein<br />

Ausgleich durch den Verursacher gemäß § 18 BNatSchG in Verbindung<br />

mit § 1a (3) BauGB in der weiteren Genehmigungsplanung erforderlich.<br />

• Natura 2000<br />

Das nächstgelegene FFH-Gebiet liegt im Westen des Änderungsbereichs<br />

(DE-4304-301, <strong>Uedem</strong>er Hochwald) in einer Entfernung von<br />

mehr als 3,4 km. Durch die Änderungspunkte sind keine negativen<br />

Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

14<br />

In<br />

„Grünfläche“<br />

- Nennenswerte Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern,<br />

die über die bereits genannten<br />

Funktionszusammenhänge hinausgehen,<br />

sind von der Planung<br />

nicht betroffen.


7.5 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen<br />

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sind keine voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen nachteiliger Art verbunden,<br />

da<br />

– die in Gesetzen bzw. Fachplanungen genannten relevanten<br />

Umweltschutzziele beachtet werden,<br />

– Immissionskonflikte nicht hervorgerufen werden,<br />

– keine ökologisch wertvollen Biotoptypen beansprucht bzw. in<br />

den angrenzenden Flächen beeinträchtigt werden und mit der<br />

Planung kein Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt.<br />

Insgesamt werden mit der Änderung des Flächennutzungsplans keine<br />

voraussichtlich erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet.<br />

7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen aufgrund der in Punkt<br />

3 der Begründung genannten Zielsetzungen nicht.<br />

7.7 Zusätzliche Angaben<br />

Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand<br />

der vorliegenden Materialien und durch eine Begehung der Örtlichkeit.<br />

Darüber hinaus gehende technische Verfahren wurden nicht erforderlich.<br />

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen<br />

Angaben traten nicht auf.<br />

Gemäß § 4c BauGB sind die von der Flächennutzungsplanänderung<br />

ausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen von den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für<br />

den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.<br />

Die im Änderungsbereich getroffenen Darstellungen lassen keine unvorhergesehenen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen erwarten.<br />

Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen<br />

im Rahmen der baurechtlichen Zulassungsverfahren.<br />

Unbenommen hiervon ist die Überprüfung seitens der für den Umweltschutz<br />

zuständigen Behörden gemäß § 4 (3) BauGB<br />

7.8 Zusammenfassung<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong> soll im<br />

Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes geändert werden. Eine bisher als<br />

„Sonderbaufläche Reiten“ dargestellte Fläche soll in „Sonderbauflä-<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

15


che Freizeit und Sport“, in „Wald“ und in „Grünfläche“ geändert werden.<br />

Ebenso werden der Geschützte Landschaftsbestandteil und eine<br />

Altlast im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

Ziel der Planung ist es, eine generationenübergreifende Freizeit- und<br />

Sportstätte im Änderungsbereich zu schaffen. Eine waldartige Grünfläche<br />

auf einer ehemaligen Mülldeponie und die Gehölzbestände<br />

entlang der Grenzen des Änderungsbereichs sollen erhalten bleiben.<br />

Die Änderung umfasst eine Fläche, die sich derzeit als Wiese mit<br />

Gräsern und Wildkräutern bzw. als Reitplatz mit geringem Bewuchs<br />

darstellt, umgeben von einem Gehölzgürtel, sowie dem waldartigen<br />

Aufwuchs an der ehemaligen Mülldeponie. Im Norden und Osten<br />

schließt sich ein im Landschaftsplan „<strong>Uedem</strong>“ festgesetzter Geschützter<br />

Landschaftsbestandteil an. Dieser ragt (aufgrund der Flächenunschärfe<br />

des FNP) geringfügig in den Änderungsbereich und<br />

wird daher als „Grünfläche“ gesichert.<br />

Bezüglich der Schutzgüter lässt sich feststellen, dass es voraussichtlich<br />

nicht zu einer Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Wasser,<br />

Boden, Klima, Biotoptypen, Flora und Fauna, Landschaftsbild und<br />

Sach- und Kulturgüter kommt.<br />

Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG werden mit durch die<br />

Planung nicht vorbereitet.<br />

Bearbeitet im Auftrag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

Coesfeld, im März <strong>2013</strong><br />

WOLTERS PARTNER<br />

Architekten BDA · Stadtplaner<br />

Daruper Straße 15 · 48653 Coesfeld<br />

Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

16


Flächennutzungsplan<br />

– 31. Änderung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

<strong>17</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!