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Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der ...

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(3) Jede Leiterin o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Leiter einer Arbeitsgruppe hat sich wissenschaftlich vorbildlich zu verhalten.<br />

Studierende und Nachwuchswissenschaftler/innen müssen im Interesse ihrer eigenen Zukunftspl<strong>an</strong>ung<br />

auch selber wachsam gegenüber möglichem Fehlverhalten in ihrem Umfeld sein.<br />

(4) Die Sektionen sind aufgefor<strong>der</strong>t, in <strong>der</strong> curricularen Ausbildung "wissenschaftliches Fehlverhalten"<br />

<strong>an</strong>gemessen zu thematisieren und Studierende und Nachwuchswissenschaftler/innen über die in<br />

<strong>der</strong> Universität zu Lübeck geltenden <strong>Grundsätze</strong> zu unterrichten.<br />

(5) Gegenüber ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs und ihrem technischen Personal nimmt die Universität<br />

Lübeck ihre Ver<strong>an</strong>twortung auch dadurch wahr, dass sie diesen Personenkreis über die<br />

<strong>Grundsätze</strong> wissenschaftlichen Arbeitens und <strong>guter</strong> <strong>wissenschaftlicher</strong> <strong>Praxis</strong> - unter Hinweis auf<br />

diese Richtlinie - belehrt; die Belehrung erfolgt schriftlich und ist durch Unterschrift zu bestätigen.<br />

Sie erfolgt in <strong>der</strong> Regel im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> Einstellung.<br />

§ 2<br />

Zusammenarbeit und Leitungsver<strong>an</strong>twortung in Arbeitsgruppen<br />

Die Leiterinnen o<strong>der</strong> Leiter von Forschergruppen tragen die Ver<strong>an</strong>twortung für eine <strong>an</strong>gemessene<br />

Org<strong>an</strong>isation, die sichert, dass die Aufgaben <strong>der</strong> Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung<br />

eindeutig zugewiesen sind und tatsächlich wahrgenommen werden.<br />

§ 3<br />

Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses<br />

Mit Beginn wissenschaftlichen Arbeitens gilt es, nicht nur technische Fertigkeiten, son<strong>der</strong>n auch eine<br />

ethische Grundhaltung beim wissenschaftlichen Arbeiten, beim ver<strong>an</strong>twortlichen Umg<strong>an</strong>g mit Ergebnissen<br />

und bei <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Forschenden zu erwerben und zu vermitteln. Studierenden<br />

und Nachwuchswissenschaftlerinnen und - wissenschaftlern kommt ein Anspruch auf regelmäßige<br />

wissenschaftliche Beratung und Unterstützung durch Betreuende o<strong>der</strong> Leiter / Leiterin von<br />

Arbeitsbereichen und Arbeitsgruppen zu; sie sind ihrerseits zu ver<strong>an</strong>twortungsvoller Arbeit und Kollegialität<br />

verpflichtet. Wer einen Arbeitsbereich/eine Arbeitsgruppe leitet, trägt Ver<strong>an</strong>twortung dafür,<br />

dass für Studierende, Promovenden und Graduierende eine <strong>an</strong>gemessene Betreuung gesichert ist. Für<br />

alle von ihnen muss es in dem Arbeitsbereich/<strong>der</strong> Arbeitsgruppe eine primäre Bezugsperson geben,<br />

die auch die Richtlinien <strong>zur</strong> <strong>Sicherung</strong> <strong>guter</strong> <strong>wissenschaftlicher</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Universität zu Lübeck<br />

vermittelt.<br />

§ 4<br />

Leistungs- und Bewertungskriterien<br />

Originalität und Qualität haben als Leistungs- und Bewertungskriterien für Prüfungen, für die Verleihung<br />

akademischer Grade, Beför<strong>der</strong>ungen, Einstellungen, Berufungen und Mittelzuweisungen stets<br />

Vorr<strong>an</strong>g vor Qu<strong>an</strong>tität. Bei Bewerbungen soll grundsätzlich eine maximale Zahl für die als Leistungsnachweis<br />

vorzulegenden Veröffentlichungen festgelegt werden.<br />

§ 5

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