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Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der ...

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<strong>Sicherung</strong> und Aufbewahrung von Primärdaten<br />

Wesentliche Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen sind auf haltbaren und gesicherten<br />

Trägern in <strong>der</strong> Institution, in <strong>der</strong> sie entst<strong>an</strong>den sind, für zehn Jahre aufzubewahren. W<strong>an</strong>n immer möglich,<br />

sollen Präparate, mit denen Primärdaten erzielt wurden, für denselben Zeitraum aufbewahrt werden.<br />

§ 6<br />

Wissenschaftliche Veröffentlichungen<br />

(1) Autorinnen und Autoren <strong>wissenschaftlicher</strong> Veröffentlichungen tragen die Ver<strong>an</strong>twortung für <strong>der</strong>en<br />

Inhalt stets gemeinsam. Eine sogen<strong>an</strong>nte "Ehrenautorschaft" ist ausgeschlossen.<br />

(2) Vorbehaltlich unterschiedlicher Gepflogenheiten, wie sie in verschiedenen Fachdisziplinen Anerkennung<br />

gefunden haben, sind für die Gestaltung von wissenschaftlichen Publikationen folgende Leitlinien<br />

zu beachten:<br />

1. Die Bezeichnung als „Originalarbeit“ k<strong>an</strong>n nur <strong>der</strong> erstmaligen Mitteilung neuer Beobachtungen<br />

o<strong>der</strong> experimenteller Ergebnisse einschließlich <strong>der</strong> Schlussfolgerungen zukommen. Demzufolge<br />

ist die mehrfache Publikation <strong>der</strong>selben Ergebnisse, abgesehen von vorläufigen Kurzmitteilungen<br />

in aktuellen Fällen, nur unter klarer Ausweisung <strong>der</strong> bereits früher veröffentlichten<br />

Ergebnisse statthaft und dies auch nur insoweit, als dies für das Verständnis des Zusammenh<strong>an</strong>ges<br />

notwendig ist. Eine wie<strong>der</strong>holte Veröffentlichung <strong>der</strong>selben Ergebnisse ohne ausdrücklichen<br />

Hinweis auf die Wie<strong>der</strong>holung ist demzufolge nicht statthaft.<br />

2. Wissenschaftliche Untersuchungen müssen nachprüfbar sein. Demzufolge muss ihre Publizierung<br />

eine exakte Beschreibung <strong>der</strong> Methoden und <strong>der</strong> Ergebnisse enthalten.<br />

3. Befunde, welche die Hypothese <strong>der</strong> Autorin bzw. des Autors stützen o<strong>der</strong> sie in Frage stellen,<br />

sind gleichermaßen mitzuteilen.<br />

4. Befunde und Ideen <strong>an</strong><strong>der</strong>er Forschen<strong>der</strong> sind ebenso wie relev<strong>an</strong>te Publikationen <strong>an</strong><strong>der</strong>er Autorinnen<br />

und Autoren in gebotener Weise zu zitieren.<br />

5. Die Fragmentierung von Untersuchungen mit dem Ziel, die Anzahl scheinbar eigenständiger<br />

Publikationen zu erhöhen, ist zu unterlassen.<br />

(3) Sind <strong>an</strong> einer Forschungsarbeit o<strong>der</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Abfassung eines wissenschaftlichen Berichts mehrere<br />

Personen beteiligt, so sollte als Mitautorin bzw. Mitautor gen<strong>an</strong>nt werden, wer wesentlich<br />

1. <strong>zur</strong> Fragestellung, zum Forschungspl<strong>an</strong>, <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> Forschungsarbeiten, <strong>zur</strong> Auswertung<br />

o<strong>der</strong> Deutung <strong>der</strong> Ergebnisse sowie<br />

2. zum Entwurf o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> kritischen inhaltlichen Überarbeitung des M<strong>an</strong>uskripts<br />

beigetragen hat. Eine nur technische Mitwirkung bei <strong>der</strong> Datenerhebung vermag eine Mitautorenschaft<br />

ebenso wenig zu begründen wie allein die Bereitstellung von Fin<strong>an</strong>zmitteln o<strong>der</strong><br />

die allgemeine Leitung <strong>der</strong> Abteilung o<strong>der</strong> Einrichtung, in <strong>der</strong> die Forschung durchgeführt wurde.<br />

Gleiches gilt für das bloße Lesen des M<strong>an</strong>uskripts ohne Mitgestaltung des Inhalts. Weiterhin sollen<br />

- bei Berichten aus mehreren Arbeitsgruppen soweit wie möglich die Beiträge <strong>der</strong> Einzelgruppen<br />

kenntlich gemacht werden,

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