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Hausordnung - Universität zu Lübeck

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Wertminderung des beschädigten Bibliotheksgutes durch Zahlung eines entsprechenden<br />

Betrages ausgeglichen wird. In allen Fällen hat der Benutzer die der Zentralen<br />

Hochschulbibliothek entstandenen Auslagen <strong>zu</strong> setzen.<br />

6. Wenn in der Wohnung eines Benutzers eine übertragbare Krankheit im Sinne des § 3 des<br />

Bundesseuchengesetzes ausgebrochen ist, so muss er, falls er die Bibliothek benutzt oder<br />

benutzen will, dieser darüber Mitteilung machen.<br />

7. Der Benutzer hat eine Änderung seiner Anschrift der Bibliothek unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

8. Es wird von allen Benut<strong>zu</strong>ngsberechtigten gemäß § 2 Abs. 1 erwartet, dass sie der Bibliothek je<br />

einen Sonderdruck ihrer wissenschaftlichen Veröffentlichungen, entstanden während ihrer<br />

Tätigkeit an der Medizinischen <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Lübeck</strong>, <strong>zu</strong>r Verfügung stellen.<br />

Kontrollrecht der Bibliothek<br />

§ 7<br />

Die Bibliothek ist berechtigt, sich von jedem Benutzer den Benut<strong>zu</strong>ngsausweis oder einen<br />

amtlichen Ausweis vorzeigen <strong>zu</strong> lassen. Insbesondere hat der Benutzer beim Betreten und<br />

Verlassen der Lesebereiche alle mitgeführten Bücher und Zeitschriften der Eingangskontrolle<br />

vor<strong>zu</strong>zeigen.<br />

Verhalten in den Bibliotheksräumen<br />

§ 8<br />

1. In allen der Benut<strong>zu</strong>ng dienenden Räumen der Bibliothek, insbesondere in den Katalog- und<br />

Lesebereichen, ist im gemeinsamen Interesse der Benutzer größte Ruhe <strong>zu</strong> bewahren. Rauchen,<br />

Essen und Trinken ist in ihnen nicht gestattet.<br />

2. Mäntel, Hüte, Schirme und Taschen sind vor dem Betreten der Katalog- und Lesebereiche bei<br />

der Garderobe ab<strong>zu</strong>legen bzw. in die <strong>zu</strong>r Verfügung stehenden Schränke ein<strong>zu</strong>schließen. Die<br />

Bibliothek übernimmt keine Haftung. Dauerbenut<strong>zu</strong>ng der Schränke ist nicht gestattet.<br />

Anschaffungsvorschläge<br />

§ 9<br />

Sind Werke in der Bibliothek nicht vorhanden, kann jeder Benutzer die Anschaffung vorschlagen.<br />

II. BENUTZUNG INNERHALB DER BIBLIOTHEK<br />

§ 10<br />

1. Die in den Lesebereichen der Bibliothek frei <strong>zu</strong>gänglichen Monographien, Zeitschriftenbände<br />

bzw. ausgelegten Hefte können von allen Benut<strong>zu</strong>ngsberechtigten während der<br />

Öffnungszeiten der Bibliothek an Ort und Stelle benutzt werden. Die Bücher und Zeitschriften<br />

dürfen nach Gebrauch nicht eingestellt werden, sondern müssen auf bereitstehenden<br />

Bücherwagen abgelegt werden.<br />

2. Bücher und Zeitschriften (Altbestände) aus dem Magazin werden auf Wunsch des Benutzers in<br />

den Lesebereichen durch die Leihstelle bereitgestellt. Für die Bestellung sind die Vordrucke der<br />

Bibliothek <strong>zu</strong> verwenden.<br />

3. In begründeten Fällen kann der Zutritt <strong>zu</strong>m Magazin gestattet werden.<br />

III. BENUTZUNG DURCH ENTLEIHEN

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