Hausordnung - Universität zu Lübeck
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5. Mit der Ausleihverbuchung und der Aushändigung des Werkes an den Benutzer ist der<br />
Ausleihvorgang vollzogen. Der Entleiher ist von diesem Zeitpunkt an bis <strong>zu</strong>r Rückgabe für das<br />
Werk verantwortlich. Er erhält auf Wunsch bei der Rückgabe eine Rückgabebescheinigung.<br />
6. Bestellte Werke werden im Allgemeinen nicht länger als fünf Werktage bereitgehalten.<br />
7. Es ist un<strong>zu</strong>lässig, Werke auf den Namen eines anderen <strong>zu</strong> entleihen oder an einen anderen<br />
weiter<strong>zu</strong>geben.<br />
8. Fernmündliche Bestellungen können nur in Ausnahmefällen angenommen werden.<br />
Mitnahme von Werken nach auswärts<br />
§ 13<br />
1. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Bibliothek dürfen entliehene Werke nicht auf Reisen<br />
mitgenommen werden.<br />
2. Muss ein auf Reisen mitgenommenes Werk <strong>zu</strong>rückgefordert werden, sind alle der Bibliothek<br />
entstehenden Auslagen vom Benutzer <strong>zu</strong> erstatten.<br />
Vormerkungen<br />
§ 14<br />
1. Verliehene Werke können nach Maßgabe der Arbeitslage für den Zeitpunkt der Rückgabe <strong>zu</strong>r<br />
Entleihung vorgemerkt werden. Der Besteller wird kostenpflichtig benachrichtigt, sobald das<br />
gewünschte Werk bereitliegt.<br />
2. Auskunft darüber, wer ein Werk entliehen hat, wird aus Gründen des Datenschutzes nicht<br />
erteilt.<br />
Verleihung nach auswärts<br />
§ 15<br />
1. Die Verleihung nach auswärts findet im Allgemeinen nur an die <strong>zu</strong>m deutschen und<br />
internationalen Leihverkehr <strong>zu</strong>gelassenen Bibliotheken statt.<br />
2. Die Bibliothek kann Werke auch unmittelbar an auswärtige Benutzer senden, wenn sich an<br />
deren Wohnsitz oder in der näheren Umgebung keine dem Leihverkehr angeschlossene<br />
öffentliche Bibliothek befindet. Die Hin- und Rücksendung der Werke geschieht auf Kosten und<br />
Gefahr des Benutzers. Die Werke müssen bei der Rücksendung in der gleichen Versendungsart<br />
(z.B. Einschreiben, Wertangabe) wie bei der Zusendung portofrei <strong>zu</strong>rückgesandt werden.<br />
3. Die Bibliothek kann von der Entleihung nach auswärts Werke ausnehmen, die<br />
a) am Ort selbst viel benutzt werden<br />
b) nach § 11 Abs. 3 in der Regel nur in den Räumen der Bibliothek benutzt werden dürfen<br />
c) wegen ihres Formats nur mit erheblichen Schwierigkeiten versandt werden können.<br />
Entleihung von auswärts<br />
§ 16<br />
1. Zu wissenschaftlichen Zwecken benötigte Werke, die am Ort nicht vorhanden sind, können<br />
durch Vermittlung der Bibliothek auf dem Wege des deutschen Leihverkehrs bei einer<br />
auswärtigen Bibliothek bestellt werden.<br />
2. Es ist nicht gestattet, z. Zt. verliehene oder nicht verleihbare Werke von auswärts <strong>zu</strong> bestellen.<br />
3. Der Benutzer hat für diese Bestellungen besondere Formulare (rot - gelb) maschinenschriftlich<br />
aus<strong>zu</strong>füllen und ist <strong>zu</strong> genauen bibliographischen Angaben verpflichtet.