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Hausordnung - Universität zu Lübeck

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4. Zur Online-Fernleihe <strong>zu</strong>gelassene Benutzer bestellen direkt über den Katalog des GBV.<br />

5. Die Entleihung erfolgt nach den Bestimmungen der Leihverkehrsordnung für die deutschen<br />

Bibliotheken in der jeweils gültigen Fassung und <strong>zu</strong> den besonderen Bedingungen der<br />

verleihenden Bibliothek. Der Besteller wird auf Wunsch kostenpflichtig benachrichtigt, sobald<br />

das gewünschte Werk bereitliegt. Mit seiner Genehmigung wird sein Name durch Anschlag in<br />

der Bibliothek, in der Mensa und in der Fachhochschule <strong>Lübeck</strong> bekannt gegeben.<br />

6. Werke, die in deutschen Bibliotheken nicht nach<strong>zu</strong>weisen sind, können im Rahmen des<br />

internationalen Leihverkehrs bei ausländischen Bibliotheken bestellt werden. In diesem Fall ist<br />

der Benutzer verpflichtet, sämtliche entstandenen Kosten <strong>zu</strong> tragen.<br />

Leihfrist<br />

§ 17<br />

1. Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage. Eine kürzere Frist kann die Bibliothek für häufig<br />

verlangte Werke festsetzen. In begründeten Fällen kann mit der Bibliotheksleitung eine längere<br />

Leihfrist vereinbart werden. Im Bedarfsfall müssen die Bücher für eine angemessene Frist<br />

anderen Benutzern <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt werden.<br />

2. Die Leihfrist kann maximal achtmal verlängert werden, wenn das Werk nicht von anderer Seite<br />

benötigt wird und der Entleiher seinen Verpflichtungen der Bibliothek gegenüber<br />

nachgekommen ist. Die Verlängerung muss der Entleiher selbst im Online-Katalog durchführen.<br />

Telefonische Verlängerungsgesuche können nicht angenommen werden. Der durch den<br />

Verlängerungsvorgang jeweils nächstgültige Rückgabetermin wird am Tage des Beantragens<br />

festgelegt und bestimmt sich nach § 17 .1. Eine Verlängerung über die Gültigkeit der Zulassung<br />

<strong>zu</strong>r Benut<strong>zu</strong>ng hinaus wird nicht gewährt.<br />

3. Die Bibliothek kann ein Werk vor Ablauf der Leihfrist <strong>zu</strong>rückfordern, wenn es für ihre<br />

dienstlichen Zwecke benötigt wird. Sie kann auch <strong>zu</strong>m Zwecke einer Revision eine allgemeine<br />

Rückgabe aller Werke anordnen.<br />

Mahnungen<br />

§ 18<br />

1. Für Entleihungen von Büchern gilt die Mahngebührenregelung gemäß § 9 der<br />

Benut<strong>zu</strong>ngsordnung für die Zentrale Hochschulbibliothek <strong>Lübeck</strong> (NBl. KM. Schl.-H., Nr. 8 vom<br />

20.04.1983, S. 81).<br />

2. Vorbestellte Bücher werden sofort nach Fristablauf gemahnt, ansonsten ist der Mahntermin<br />

i.d.R. der übernächste Arbeitstag nach Fristablauf. 2. und 3. Mahnungen werden im Abstand<br />

von jeweils zwei Wochen erstellt.<br />

3. Für die Mitglieder des Lehrkörpers sowie die wissenschaftlichen Angestellten der<br />

Medizinischen <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Lübeck</strong> und der Fachhochschule <strong>Lübeck</strong> gilt ein besonderes<br />

Mahnverfahren.<br />

Entlastung für die Exmatrikulation<br />

§ 19<br />

Studenten wird die für die Exmatrikulation erforderliche Entlastung von der Zentralen<br />

Hochschulbibliothek <strong>Lübeck</strong> nur erteilt, wenn sie alle entliehenen Werke <strong>zu</strong>rückgegeben haben<br />

und sonst keine Ansprüche seitens der Bibliothek mehr bestehen.<br />

IV. SONSTIGE BENUTZUNG

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