Vertragsbedingungen und Hinweise zum DB Job-Ticket
Vertragsbedingungen und Hinweise zum DB Job-Ticket
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Stand: 01.08.2010<br />
<strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong><br />
1. Was ist das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>, welche Vorteile bietet es?<br />
<strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s basieren auf dem Angebot der persönlichen JahresCard mit Einmalzahlung oder als Monatsabo<br />
<strong>und</strong> werden auf die Mitarbeiter ausgestellt. Nachdem der Freistaat Bayern derzeit deutlich mehr als die erforderlichen<br />
2.000 <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s abnimmt, wird für ICE-Verbindungen ein Rabatt von 13 %, für alle übrigen<br />
Verbindungen ein Rabatt von 18 % auf die bereits ermäßigten JahresCard-Preise gewährt. Dieser Vorteil ist<br />
steuerfrei, wirkt sich also netto im Geldbeutel aus. Die allgemeinen Vorteile der persönlichen JahresCard gelten<br />
auch beim <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>, z.B. die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 4 Personen an Samstagen. Wegen<br />
der sehr deutlichen Rabattierung entfällt jedoch der BahnComfortK<strong>und</strong>en-Status, sofern der Jahreskartenpreis<br />
unter 2.000 € fällt. Zu einem <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> wird keine unentgeltliche BahnCard 25 ausgegeben. Das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<br />
<strong>Ticket</strong> wird unabhängig von der Zahlungsweise (jährlich oder monatlich) nur für volle Kalendermonate <strong>und</strong> eine<br />
Laufzeit von einem Jahr ausgestellt.<br />
Für die organisatorische Abwicklung durch die <strong>DB</strong> Vertrieb GmbH (nachfolgend <strong>DB</strong>) im Auftrag des Freistaates<br />
Bayern wird eine geringe Servicepauschale erhoben (siehe hierzu Ziff. 4.4).<br />
2. Voraussetzungen für die Bestellung eines <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s sind:<br />
– Ein aktives Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern oder einer dem Vertrag beigetretenen Institution.<br />
Beschäftigte in der ATZ-Freistellungsphase, Beurlaubte <strong>und</strong> Beschäftigte im Ruhestand erhalten<br />
kein <strong>Job</strong>ticket.<br />
– Die Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Beträge für das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> <strong>und</strong> der Servicepauschale<br />
vom Privatkonto.<br />
– Die Erteilung des Einverständnisses über den Bezügeeinbehalt von evtl. Zahlungsrückständen (einschließlich<br />
Bearbeitungs- <strong>und</strong> Lastschriftgebühren) durch die Bezügestelle.<br />
– Die Abrechnung der Bezüge durch das Landesamt für Finanzen oder von einem beigetretenen Beteiligungsunternehmen.<br />
Beschäftigte, welche die vorstehenden Erklärungen nicht abgeben, werden vom <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>-Vertrag ausgeschlossen.<br />
Dienstkräfte, deren Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis ruht bzw. diejenigen, die von der<br />
Dienstleistung mehr als 4 Wochen befreit sind, können das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> nicht erhalten. Bereits ausgestellte<br />
<strong>Ticket</strong>s behalten jedoch ihre Gültigkeit bis <strong>zum</strong> Ablauf der Geltungsdauer.<br />
3. Es gibt zwei Wege, wie man ein <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> bekommt:<br />
– Bestellformulare sind bei den einzelnen Dienststellen sowie über das Behördennetz erhältlich (Behördennetzadresse:<br />
http://www.stmf.bybn.de unter der Rubrik: Personal / <strong>Job</strong>ticket). Die Formulare können handschriftlich<br />
bzw. am PC im Word-Format ausgefüllt werden.<br />
– Außerdem bietet die <strong>DB</strong> ein Internetformular unter der Adresse: www.bahn-abo.de/freistaat-bayern an.<br />
Hier können sämtliche erforderlichen Angaben unmittelbar eingegeben <strong>und</strong> damit dem AboCenter der <strong>DB</strong><br />
elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Nach dem erfolgreichen Abschicken des Internetformulars<br />
wird eine E-mail mit Anhang als Bestätigung erzeugt. Dieser Anhang mit sämtlichen erforderlichen Informationen<br />
<strong>und</strong> einer Identifikationsnummer ist auszudrucken.<br />
Der Bestellschein muss bei beiden Varianten vollständig ausgefüllt sein <strong>und</strong> unterschrieben werden, da ansonsten<br />
keine Bearbeitung möglich ist. Hierbei ist vor allem auf die richtige Angabe des Geschäftszeichens lt.<br />
Bezügemitteilung, der Bezügestelle, Name, Anschrift <strong>und</strong> die Bankverbindung zu achten. Ferner ist die Relation<br />
(von…nach…über…) eindeutig anzugeben. Die Angaben sind von der jeweiligen Dienststelle mit Unterschrift<br />
<strong>und</strong> Dienstsiegel zu bestätigen. Dies dient vor allem auch als Bestätigung für die Zugehörigkeit <strong>zum</strong><br />
Freistaat Bayern. Anschließend ist der Bestellschein möglichst schnell an das AboCenter der <strong>DB</strong> zu leiten<br />
(per Post oder per Fax). Die Bestellung muss spätestens einen Monat vor dem beantragten Gültigkeitsbeginn<br />
des <strong>Job</strong>tickets beim AboCenter der <strong>DB</strong> eingegangen sein. Falls Beschäftigte mehrmals ein <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<br />
<strong>Ticket</strong> beantragen, so kann das AboCenter der <strong>DB</strong> dies ablehnen. Das AboCenter der <strong>DB</strong> erstellt auf der Basis<br />
der Bestellformulare die <strong>Job</strong>tickets <strong>und</strong> schickt diese per Post ca. zwei Wochen vor dem Gültigkeitsbeginn an<br />
die Privatadresse der Beschäftigten.<br />
4. Details <strong>zum</strong> <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>:<br />
4.1. Ansprechpartner für alle Fragen <strong>zum</strong> <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> ist vereinbarungsgemäß die <strong>DB</strong> Vertrieb GmbH, die<br />
wie folgt zu erreichen ist:<br />
per Post: per Fax: per Telefon: persönlich:<br />
<strong>DB</strong> Vertrieb GmbH<br />
Vertrieb Abo<br />
Abo-Center Saarbrücken<br />
Am Hauptbahnhof 4<br />
60111 Saarbrücken<br />
0681/308-3405 01805/033066 (14 Ct/Min aus dem<br />
Festnetz via Vodafone, bei Mobilfunk<br />
maximal 42 ct/Min.)<br />
per E-mail: db.abocenter.saarbruecken@deutschebahn.com<br />
Serviceportal im Internet für Änderungen<br />
www.bahn.de/serviceportal-abo<br />
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S-Bahn München K<strong>und</strong>en-Center am<br />
Hauptbahnhof<br />
(Abo-Center der <strong>DB</strong> im Hauptbahnhof)<br />
Haupthalle, Schalter 68 <strong>und</strong> 69)<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr<br />
4.2. Das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> kann nur als persönliche JahresCard mit Einmalzahlung oder im Monatsabo erworben<br />
werden. Der Preis ist abhängig von Wagenklasse, Produktklasse <strong>und</strong> jeweiliger Relation (von…nach…über…).
Für Fahrten ausschließlich innerhalb eines Verkehrsverb<strong>und</strong>es wird das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> nur für Züge der Produktklassen<br />
ICE bzw. IC/EC ausgegeben. Zur Fahrt ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis,<br />
Führerschein, Dienstausweis mit Lichtbild) mitzuführen, weil das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> kein Lichtbild enthält.<br />
4.3. Das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> gilt 12 Monate <strong>und</strong> verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern die Beschäftigten<br />
nicht ihre Kündigung erklärt haben bzw. die Bezugsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Teiljahreskarten<br />
mit kürzerer Gültigkeitsdauer (z.B. für Zeit- <strong>und</strong> Saisonarbeitskräfte, Beamtenanwärtern mit mehrmonatigen<br />
Lehrgängen, absehbaren Beurlaubungen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder ähnliches) werden<br />
nicht ausgegeben. .<br />
Vor einer Verlängerung der einzelnen <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s wird mit einem jährlich einmaligen elektronischen Datenabgleich<br />
des K<strong>und</strong>enbestandes zwischen der <strong>DB</strong> <strong>und</strong> dem Landesamt für Finanzen die weitere Bezugsberechtigung<br />
geprüft. Hierzu übermittelt die <strong>DB</strong> die „Angaben <strong>zum</strong> Besteller“ an das Landesamt für Finanzen,<br />
das anschließend für die Beschäftigten des Freistaates Bayern eine aktuelle Prüfung der Bezugsberechtigung<br />
vornimmt. Die Daten der Beschäftigten der beigetretenen Institutionen leitet das Landesamt für Finanzen an<br />
die jeweiligen Bezüge abrechnenden Stellen weiter, die wiederum das Ergebnis der Prüfung der Bezugsberechtigung<br />
für ihre Beschäftigten dem Landesamt für Finanzen übermitteln. Das Landesamt für Finanzen teilt der<br />
<strong>DB</strong> schließlich gebündelt mit, für welche Beschäftigten eine Verlängerung des <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s möglich ist.<br />
Mit Ausnahme der Bezugsberechtigung werden personenbezogene Daten an die <strong>DB</strong> hierbei nicht übermittelt.<br />
Sofern weiterhin eine Bezugsberechtigung besteht, werden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Laufzeit<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s diese per Post an die Privatanschriften der Beschäftigen übersandt. Wegen der zeitgerechten<br />
Zusendung der Karten benötigt die <strong>DB</strong> Kündigungen <strong>und</strong> Änderungen spätestens einen Monat vor Ablauf<br />
der Laufzeit; ansonsten erfolgt die Kartenerstellung auf der Basis des bestehen Datenbestandes. Die Verlängerung<br />
des <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s muss also im Normalfall nicht neu beantragt werden.<br />
4.4. Der Basispreis der <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s ist der <strong>zum</strong> Zeitpunkt des ersten Gültigkeitstages des <strong>Job</strong>tickets gültige<br />
Preis einer persönlichen JahresCard für die jeweils gewünschte Relation, Produkt- <strong>und</strong> Wagenklasse. Übersteigt<br />
der Preis der persönlichen JahresCard den Preis der BahnCard 100, wird dieser <strong>zum</strong> Basispreis.<br />
Der Abgabepreis der <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s ergibt sich aus dem Basispreis, der um die nachstehend aufgeführten<br />
Rabattsätze reduziert wird:<br />
Abnahmemenge <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s<br />
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Höhe des Rabatts für <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s<br />
Produktklasse IC/EC <strong>und</strong> C (Nahverkehr) Produktklasse ICE<br />
20 – 49 10 % 5 %<br />
50 – 99 11 % 6 %<br />
100 – 249 12 % 7 %<br />
250 – 1.999 15 % 10 %<br />
ab 2.000 18 % 13 %<br />
Der Freistaat Bayern hat die für die höchste Rabattstufe erforderliche Abnahmemenge von 2.000 Stück deutlich<br />
überschritten; es ist deshalb davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren der jeweilige Höchstrabattsatz<br />
von 18 % bzw. 13 % zur Anwendung kommt. Weitere Rabatte (z.B. für Schüler/Auszubildende, für<br />
BahnCard 25-/50-Inhaber etc.) werden nicht gewährt.<br />
Preise <strong>und</strong> Konditionen der <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s mit Einmalzahlung werden während der Geltungsdauer der jeweiligen<br />
<strong>Ticket</strong>s garantiert, d.h., eventuelle Preiserhöhungen werden erst im Rahmen der Neuausstellung bzw.<br />
Verlängerung eines <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s berücksichtigt. Bei <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s mit monatlicher Zahlung werden<br />
Preisveränderungen bereits mit dem nächsten Abbuchungsmonat wirksam.<br />
4.5. Die <strong>DB</strong> führt im Auftrag des Freistaats Bayern die gesamte organisatorische Abwicklung im Rahmen der in<br />
Anspruch genommenen Serviceleistungen durch. Zur Deckung der hierdurch entstehenden Verwaltungskosten<br />
wird von den Beschäftigten eine Servicepauschale erhoben, die einmal jährlich gemeinsam mit dem (ersten)<br />
Fahrkartenpreis des ausgegebenen <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s vom AboCenter der <strong>DB</strong> mittels Lastschrift abgebucht wird.<br />
Die Servicepauschale beträgt derzeit 7,60 € pro <strong>Ticket</strong>. Für die folgenden Jahre wird die Servicepauschale für<br />
die Abwicklung des <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s in Abhängigkeit der Anzahl der insgesamt von der <strong>DB</strong> abzuwickelnden<br />
<strong>Job</strong>tickets (also einschließlich der MVV-<strong>Job</strong>tickets) in folgender Höhe erhoben:<br />
Anzahl der insgesamt bestellten <strong>Job</strong>tickets bis 4.999 5.000 – 9.999 10.000 – 14.999 ab 15.000<br />
Höhe der Servicepauschale 8,40 € 8,00 € 7,60 € 7,20 €<br />
Die Anzahl der bestellten <strong>Ticket</strong>s wird vom AboCenter der <strong>DB</strong> bei der Abbuchung der Servicepauschale in den<br />
Folgejahren automatisch berücksichtigt. Die Preise für die <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s <strong>und</strong> des Serviceentgelts schließen<br />
die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.<br />
– Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere des Familiennamens, der Adresse <strong>und</strong> der Bankverbindung<br />
sowie Änderungen von Relation, Wagen- oder Produktklasse sind vom Beschäftigten dem vertraglich<br />
vereinbarten Abo-Center unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
Änderungen mit preislichen Auswirkungen können nur <strong>zum</strong> 1. eines Kalendermonats berücksichtigt werden.<br />
Sie sind dem Abo-Center spätestens einen Monat vor dem gewünschten Geltungsbeginn mitzuteilen.<br />
Die damit in Zusammenhang stehenden <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s sind dem vertraglich vereinbarten Abo-Center<br />
zurückzugeben. Für die Restlaufzeit des Vertrages werden entsprechend geänderte <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s ausge-
stellt. Unterschiedsbeträge werden nacherhoben bzw. unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 15 € erstattet.<br />
Ein Wechsel der Zahlungsweise (jährlich bzw. monatlich) kann nur <strong>zum</strong> Ende des Geltungszeitraums des<br />
<strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s erfolgen. Der Antrag muss dem Abo-Center mindestens 1 Monat vorher vorliegen.<br />
4.6. Mitarbeiter/-innen, die bereits im Besitz einer JahresCard im Abonnement sind (Zahlung als Gesamtbetrag<br />
oder als Monatsbetrag für jeden Monat), können dieses Abonnement gleichzeitig mit der Bestellung eines <strong>DB</strong><br />
<strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s beim Abo-Center mit einer Frist von einem Monat <strong>zum</strong> Ende eines Kalendermonats schriftlich<br />
kündigen. Hierfür ist die Angabe der bisherigen Abo-Nummer sowie des Kündigungstermins auf dem Bestellschein<br />
erforderlich. Der Kündigungstermin ist hierbei immer der Tag unmittelbar vor dem Gültigkeitsbeginn<br />
des <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s. Das Abonnement ist bis <strong>zum</strong> 5. des Folgemonats der Kündigung dem ausgebenden Abo-<br />
Center zurückzugeben. Für den abgelaufenen Geltungszeitraum wird der Preis einer Monatskarte zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Wurde der Gesamtpreis der Zeitkarte gezahlt, werden die Differenz <strong>zum</strong> Monatskartenpreis <strong>und</strong> der Teil<br />
des Preises des noch nicht abgelaufenen Geltungszeitraums der vorgelegten JahresCard miteinander aufgerechnet;<br />
ein Mehrbetrag wird erstattet. Wurde die Karte monatlich gezahlt, wird für jeden angefangenen Monat<br />
der Nutzung der Differenzbetrag <strong>zum</strong> Preis der Monatskarte nacherhoben. Deshalb ist ein Umstieg von diesen<br />
Karten <strong>zum</strong> <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> finanziell in der Regel nur in den ersten vier Monaten der Laufzeit von Vorteil.<br />
Der Umtausch von <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s gegen andere Fahrkarten ist ausgeschlossen.<br />
4.7. Bei der Rückgabe des <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s mit Einmalzahlung wegen Kündigung ist nur während der ersten 9<br />
Monate der Geltungsdauer eine teilweise Erstattung möglich. Bei <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s mit monatlicher Zahlungsweise<br />
findet eine Nachverrechnung statt. In beiden Fällen wird für jeden angefangenen Monat der Nutzung der<br />
Preis einer persönlichen Monatskarte der betreffenden Relation, Produkt- <strong>und</strong> Wagenklasse in Ansatz gebracht.<br />
Der Differenzbetrag wird kostenfrei auf das Konto des Abnehmers überwiesen bzw. per Lastschrift vom Privatkonto<br />
abgebucht. Beschäftigte, die ihr <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> vorzeitig zurückgeben, verlieren damit den gesamten<br />
Vorteil des zurückgegebenen <strong>Job</strong>tickets. Sie werden ungeachtet der Servicepauschale so gestellt, als hätten sie<br />
in diesem Vertragsjahr lediglich Monatskarten erworben.<br />
4.8. Im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verb<strong>und</strong>enen Krankheit von mehr als 21 bis maximal 60 aufeinander<br />
folgenden Kalendertagen ist eine Erstattung des <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in<br />
Höhe von 15 € möglich. Die Reiseunfähigkeit <strong>und</strong> deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest gegenüber dem<br />
Abo-Center nachzuweisen. Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird bei monatlicher Zahlung 1/30stel des Monatspreises,<br />
bei jährlicher Zahlung 1/360stel des Jahrespreises erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung<br />
muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgr<strong>und</strong>es beim ausgebenden Abo-Center vorliegen; anderenfalls<br />
ist eine Erstattung ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung<br />
der Fahrkarte abhängig gemacht werden.<br />
4.9. Kommt der Bankeinzug nicht zustande (Bankrücklastschrift), erfolgt eine Zahlungserinnerung an die Beschäftigten<br />
durch das Abo-Center. Wenn nach 14-tägiger Frist keine Zahlung eingeht, wird das Mahnverfahren<br />
eingeleitet. Mit der 2. Mahnung erhalten die Beschäftigten vom Abo-Center zugleich die Kündigung.<br />
Das Landesamt für Finanzen wird über diese Kündigung informiert. Die ausstehende Forderung, die auch anfallende<br />
Bankgebühren enthält, wird durch die Bezügestelle von den Bezügen der Beschäftigten einbehalten<br />
<strong>und</strong> an die <strong>DB</strong> weitergeleitet. Beschäftigte, denen das <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> durch das AboCenter der <strong>DB</strong> gekündigt<br />
wurde, haben gr<strong>und</strong>sätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Ausstellung eines <strong>Job</strong>tickets.<br />
4.10. Bei Verlust des <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s wird vom Abo-Center auf Antrag des Beschäftigten gegen ein Entgelt in Höhe<br />
von 30 € einmalig ein Ersatz-<strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Das ursprünglich ausgestellte<br />
<strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong> verliert mit Zugang der Ersatzkarte seine Gültigkeit <strong>und</strong> ist bei Wiederauffinden unverzüglich<br />
dem Abo-Center zurückzugeben.<br />
4.11. <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<strong>Ticket</strong>s berechtigen zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Personen an Samstagen.<br />
4.12. Das AboCenter der <strong>DB</strong> ist berechtigt, persönliche Daten der Beschäftigten gem. § 28 Abs. 1 Ziff. 1 <strong>und</strong> 2<br />
BDSG zu erheben, zu verarbeiten <strong>und</strong> zu nutzen. Diese Daten erhalten <strong>und</strong> nutzen neben der <strong>DB</strong> Vertrieb<br />
GmbH die <strong>DB</strong> AG, die die verwaltungsmäßige <strong>und</strong> EDV-technische Abwicklung im Rahmen des Auftragsverhältnisses<br />
durchführen sowie Dritte, deren sich die <strong>DB</strong> bei der Geltendmachung <strong>und</strong> Verfolgung Ihrer Ansprüche<br />
bedient. Die Beschäftigten können die Nutzung ihrer Daten für K<strong>und</strong>enbetreuungszwecke zulassen. Informationen<br />
über Fahrplanänderungen <strong>und</strong> Baustellen sind davon nicht betroffen <strong>und</strong> werden selbstverständlich<br />
weitergeleitet.<br />
4.13. Soweit sich aus diesen <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong>n nichts anderes ergibt, gelten die Bedingungen<br />
für den Erwerb <strong>und</strong> die Nutzung von Zeitkarten entsprechend (abrufbar unter:<br />
www.bahn.de/AGB).<br />
4.14. Im Falle einer Kündigung des Vertrages zwischen dem Freistaat Bayern <strong>und</strong> der <strong>DB</strong> werden keine <strong>DB</strong> <strong>Job</strong>-<br />
<strong>Ticket</strong>s verlängert.<br />
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