(2,27 MB) - .PDF - Gemeindevertreterverband der VP Niederösterreich
(2,27 MB) - .PDF - Gemeindevertreterverband der VP Niederösterreich
(2,27 MB) - .PDF - Gemeindevertreterverband der VP Niederösterreich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
e c h t & v e r w a l t u n g<br />
500 Euro pro Jungfeuerwehrmann/frau<br />
För<strong>der</strong>ung von Einsatzbekleidung für Feuerwehrjugendmitglie<strong>der</strong><br />
Landeshauptmann Erwin Pröll<br />
kündigte die Einführung einer<br />
neuen finanziellen Unterstützung<br />
seitens des Landes für die persönliche<br />
Sicherheitsausrüstung junger<br />
Feuerwehrleute an. Die Höhe <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ung beträgt pro Feuerwehrmitglied<br />
bis zu 500 Euro.<br />
Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anschaffung <strong>der</strong><br />
Die Feuerwehrjugend Wiener<br />
Neustadt<br />
Rechtstipps aus <strong>der</strong> Praxis<br />
Untätigkeit <strong>der</strong> Baubehörde<br />
Jahrelange Untätigkeit im Bauverfahren<br />
ist nach wie vor nicht selten.<br />
Zunehmend wird dies aber von<br />
Bauwerbern nicht hingenommen. Dies<br />
vor allem dann, wenn erhebliche wirtschaftliche<br />
Interessen damit verbunden<br />
sind, vor allem, wenn größere Wohnprojekte<br />
umgesetzt werden sollen.<br />
In einem von mir vertretenen Fall war<br />
die Untätigkeit <strong>der</strong> Baubehörde eklatant;<br />
sie hat sich von <strong>der</strong> Antragstellung im<br />
Jahr 2003 bis 2012 hingezogen. Lediglich<br />
in den Jahren 2004 bis 2006 sind<br />
Aktivitäten erfolgt; nach aufhebenden<br />
Bescheiden <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />
wurden die Bauverfahren jedoch nicht<br />
weiter geführt. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
noch die Berufungsbehörde, <strong>der</strong><br />
Gemeindevorstand, haben Schritte<br />
veranlasst, sodass faktisch ein mehr-<br />
16 NÖGemeinde | März 2013<br />
persönlichen Einsatzbekleidung soll<br />
für jene Feuerwehrmitglie<strong>der</strong> gelten, die<br />
vor ihrem 16. Lebensjahr einer Freiwilligen<br />
Feuerwehr beigetreten sind<br />
bzw. beitreten. Die Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ist pro Mitglied nur<br />
einmal möglich und an die Absolvierung<br />
des Moduls „Abschluss-Truppmann“<br />
gebunden.<br />
?? – Geför<strong>der</strong>t wird ausschließlich<br />
Einsatzbekleidung nach <strong>der</strong><br />
Dienstanweisung 1.5.3 des NÖ<br />
Landesfeuerwehrverbandes.<br />
? – Der Ankauf <strong>der</strong> Einsatzbekleidung<br />
kann auch schon vor dem Modul<br />
„Abschluss Modul“ erfolgen. Auf<br />
<strong>der</strong> Rechnung sind Name, Standesbuchnummer<br />
und Feuerwehrnummer<br />
jener Feuerwehrmitglie<strong>der</strong><br />
zu vermerken, für welche die Förde-<br />
jähriger Stillstand eingetreten ist. Dieser<br />
Stillstand hat den Bauwerber zu einer<br />
Strafanzeige veranlasst. Dann wurde ein<br />
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht<br />
des Amtsmissbrauches zunächst gegen<br />
den Bürgermeister, später auch gegen<br />
den Vizebürgermeister und einem<br />
weiteren geschäftsführenden Gemein<strong>der</strong>at<br />
geführt. (Gem. § 5 Abs 3 NÖ BO<br />
1996 hat die Baubehörde I. Instanz<br />
generell binnen drei Monaten zu<br />
entscheiden.) Gemäß § 73 AVG sind die<br />
Behörden verpflichtet, wenn in den<br />
Verwaltungsvorschriften nicht an<strong>der</strong>es<br />
bestimmt ist, über Anträge ohne unnötigen<br />
Aufschub, spätestens aber sechs<br />
Monate nach <strong>der</strong>en Einlangen, zu<br />
entscheiden. Erfolgt keine Entscheidung,<br />
so steht es dem Bauwerber offen,<br />
einen Devolutionsantrag an die Ober-<br />
rung in Anspruch genommen wird.<br />
? – Der Zahlungsnachweis ist dem<br />
För<strong>der</strong>antrag anzuschließen<br />
? – För<strong>der</strong>ungsanträge können bis<br />
spätestens ein Jahr nach erfolgreicher<br />
Absolvierung des Moduls<br />
„Abschluss Truppmann“ eingebracht<br />
werden.<br />
– Falls nur ein Teil <strong>der</strong> Schutzbekleidung<br />
angeschafft wird beträgt die För<strong>der</strong>ung<br />
für eine Schutzjacke 135 Euro,<br />
für eine Überhose 80 Euro, für Stiefel<br />
80 Euro, für einen Einsatzoverall o<strong>der</strong><br />
Einsatzanzug 90 Euro.<br />
Information<br />
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz<br />
Dr. Bernhard Schlichtinger<br />
Tel.: 0<strong>27</strong>42/9005-13191<br />
bernhard.schlichtinger@noel.gv.at<br />
Franz<br />
Nistelberger<br />
behörde und in weiterer Folge eine<br />
Säumnisbeschwerde beim VwGH<br />
einzubringen. Zu beachten ist, dass die<br />
Behörde von sich aus, d.h. amtswegig,<br />
tätig werden muss und eine Urgenz<br />
hiezu nicht erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Letztlich wurde das Verfahren eingestellt,<br />
weil die Staatsanwaltschaft den<br />
für ein Strafverfahren unbedingt<br />
notwendigen Vorsatz keinem <strong>der</strong><br />
handelnden Personen mit <strong>der</strong> notwendigen<br />
Sicherheit nachweisen konnte.<br />
Auch wenn es in diesem Fall daher gut<br />
ausgegangen ist, wird keine Nachahmung<br />
empfohlen, son<strong>der</strong>n ausdrücklich<br />
nochmals darauf hingewiesen, dass<br />
Bauverfahren möglichst ohne unnötigen<br />
Aufschub zu erledigen sind.<br />
Dr. Franz Nistelberger ist Verbandsanwalt des<br />
<strong>Gemeindevertreterverband</strong>es <strong>der</strong> <strong>VP</strong>NÖ