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(2,27 MB) - .PDF - Gemeindevertreterverband der VP Niederösterreich

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e c h t & v e r w a l t u n g<br />

500 Euro pro Jungfeuerwehrmann/frau<br />

För<strong>der</strong>ung von Einsatzbekleidung für Feuerwehrjugendmitglie<strong>der</strong><br />

Landeshauptmann Erwin Pröll<br />

kündigte die Einführung einer<br />

neuen finanziellen Unterstützung<br />

seitens des Landes für die persönliche<br />

Sicherheitsausrüstung junger<br />

Feuerwehrleute an. Die Höhe <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung beträgt pro Feuerwehrmitglied<br />

bis zu 500 Euro.<br />

Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anschaffung <strong>der</strong><br />

Die Feuerwehrjugend Wiener<br />

Neustadt<br />

Rechtstipps aus <strong>der</strong> Praxis<br />

Untätigkeit <strong>der</strong> Baubehörde<br />

Jahrelange Untätigkeit im Bauverfahren<br />

ist nach wie vor nicht selten.<br />

Zunehmend wird dies aber von<br />

Bauwerbern nicht hingenommen. Dies<br />

vor allem dann, wenn erhebliche wirtschaftliche<br />

Interessen damit verbunden<br />

sind, vor allem, wenn größere Wohnprojekte<br />

umgesetzt werden sollen.<br />

In einem von mir vertretenen Fall war<br />

die Untätigkeit <strong>der</strong> Baubehörde eklatant;<br />

sie hat sich von <strong>der</strong> Antragstellung im<br />

Jahr 2003 bis 2012 hingezogen. Lediglich<br />

in den Jahren 2004 bis 2006 sind<br />

Aktivitäten erfolgt; nach aufhebenden<br />

Bescheiden <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />

wurden die Bauverfahren jedoch nicht<br />

weiter geführt. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

noch die Berufungsbehörde, <strong>der</strong><br />

Gemeindevorstand, haben Schritte<br />

veranlasst, sodass faktisch ein mehr-<br />

16 NÖGemeinde | März 2013<br />

persönlichen Einsatzbekleidung soll<br />

für jene Feuerwehrmitglie<strong>der</strong> gelten, die<br />

vor ihrem 16. Lebensjahr einer Freiwilligen<br />

Feuerwehr beigetreten sind<br />

bzw. beitreten. Die Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ist pro Mitglied nur<br />

einmal möglich und an die Absolvierung<br />

des Moduls „Abschluss-Truppmann“<br />

gebunden.<br />

?? – Geför<strong>der</strong>t wird ausschließlich<br />

Einsatzbekleidung nach <strong>der</strong><br />

Dienstanweisung 1.5.3 des NÖ<br />

Landesfeuerwehrverbandes.<br />

? – Der Ankauf <strong>der</strong> Einsatzbekleidung<br />

kann auch schon vor dem Modul<br />

„Abschluss Modul“ erfolgen. Auf<br />

<strong>der</strong> Rechnung sind Name, Standesbuchnummer<br />

und Feuerwehrnummer<br />

jener Feuerwehrmitglie<strong>der</strong><br />

zu vermerken, für welche die Förde-<br />

jähriger Stillstand eingetreten ist. Dieser<br />

Stillstand hat den Bauwerber zu einer<br />

Strafanzeige veranlasst. Dann wurde ein<br />

Ermittlungsverfahren wegen Verdacht<br />

des Amtsmissbrauches zunächst gegen<br />

den Bürgermeister, später auch gegen<br />

den Vizebürgermeister und einem<br />

weiteren geschäftsführenden Gemein<strong>der</strong>at<br />

geführt. (Gem. § 5 Abs 3 NÖ BO<br />

1996 hat die Baubehörde I. Instanz<br />

generell binnen drei Monaten zu<br />

entscheiden.) Gemäß § 73 AVG sind die<br />

Behörden verpflichtet, wenn in den<br />

Verwaltungsvorschriften nicht an<strong>der</strong>es<br />

bestimmt ist, über Anträge ohne unnötigen<br />

Aufschub, spätestens aber sechs<br />

Monate nach <strong>der</strong>en Einlangen, zu<br />

entscheiden. Erfolgt keine Entscheidung,<br />

so steht es dem Bauwerber offen,<br />

einen Devolutionsantrag an die Ober-<br />

rung in Anspruch genommen wird.<br />

? – Der Zahlungsnachweis ist dem<br />

För<strong>der</strong>antrag anzuschließen<br />

? – För<strong>der</strong>ungsanträge können bis<br />

spätestens ein Jahr nach erfolgreicher<br />

Absolvierung des Moduls<br />

„Abschluss Truppmann“ eingebracht<br />

werden.<br />

– Falls nur ein Teil <strong>der</strong> Schutzbekleidung<br />

angeschafft wird beträgt die För<strong>der</strong>ung<br />

für eine Schutzjacke 135 Euro,<br />

für eine Überhose 80 Euro, für Stiefel<br />

80 Euro, für einen Einsatzoverall o<strong>der</strong><br />

Einsatzanzug 90 Euro.<br />

Information<br />

Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz<br />

Dr. Bernhard Schlichtinger<br />

Tel.: 0<strong>27</strong>42/9005-13191<br />

bernhard.schlichtinger@noel.gv.at<br />

Franz<br />

Nistelberger<br />

behörde und in weiterer Folge eine<br />

Säumnisbeschwerde beim VwGH<br />

einzubringen. Zu beachten ist, dass die<br />

Behörde von sich aus, d.h. amtswegig,<br />

tätig werden muss und eine Urgenz<br />

hiezu nicht erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Letztlich wurde das Verfahren eingestellt,<br />

weil die Staatsanwaltschaft den<br />

für ein Strafverfahren unbedingt<br />

notwendigen Vorsatz keinem <strong>der</strong><br />

handelnden Personen mit <strong>der</strong> notwendigen<br />

Sicherheit nachweisen konnte.<br />

Auch wenn es in diesem Fall daher gut<br />

ausgegangen ist, wird keine Nachahmung<br />

empfohlen, son<strong>der</strong>n ausdrücklich<br />

nochmals darauf hingewiesen, dass<br />

Bauverfahren möglichst ohne unnötigen<br />

Aufschub zu erledigen sind.<br />

Dr. Franz Nistelberger ist Verbandsanwalt des<br />

<strong>Gemeindevertreterverband</strong>es <strong>der</strong> <strong>VP</strong>NÖ

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