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Nichtigkeit Wing Tsun - Wing Chun Schule

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DIE NICHTIGKEITSABTEILUNG<br />

in der Besetzung: Wouter Verburg, Peter Quay und Alexandra Apostolakis<br />

hat am 31/03/2009 die folgende Entscheidung getroffen:<br />

1. Dem Antrag zur Erklärung der <strong>Nichtigkeit</strong> der<br />

Gemeinschaftsmarke Nummer: 607 523 wird vollumfänglich<br />

stattgegeben.<br />

2. Die Marke Nr. 607 523 wird für alle Dienstleistungen der<br />

Klasse 41 für nichtig erklärt. Die Marke bleibt für die<br />

verbleibenden nicht angefochtenen Waren und<br />

Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 28 und 35 bestehen.<br />

3. Der Inhaber der Marke trägt die Kosten.<br />

setzt die Kosten wie folgt fest:<br />

Der Betrag der von dem Inhaber an den Antragsteller gemäß Artikel 81<br />

(6) GMV in Verbindung mit Regel 94 (3) DV zu erstattenden Kosten wird<br />

auf 1.150 EUR (davon Vertretungskosten 450 Euro, Verfallsgebühr: 700<br />

Euro) festgesetzt.<br />

TATBESTAND<br />

(1) Die Gemeinschaftsmarke Nr. 607 523 (WING TSUN; Wortmarke)<br />

wurde am 05/08/1997 angemeldet und am 02/02/1999 für die Waren<br />

und Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 28, 35 und 41 eingetragen.<br />

(2) Mit Schriftsatz vom 24/10/2007 hat der Antragsteller einen Antrag auf<br />

Erklärung der <strong>Nichtigkeit</strong> wegen Vorliegens von absoluten<br />

<strong>Nichtigkeit</strong>sgründen gestellt.<br />

(3) Der Antrag stützt sich auf Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a) der<br />

Verordnung über die Gemeinschaftsmarke („GMV“).<br />

(4) Der Antragsteller richten seinen Antrag gegen alle Dienstleistungen der<br />

Klasse 41 Sportunterricht; Durchführung von Seminaren der<br />

Gemeinschaftsmarke.<br />

(5) Der Antragsteller trägt vor, dass es sich bei dem<br />

verfahrensgegenständlichen Zeichen um eine Bezeichnung für eine<br />

Selbstverteidigungstechnik handele, was durch Vorlage<br />

entsprechender Internetseiten belegt sei. Dabei handele es sich um<br />

einen chinesischen Kampfkunststil. Die Tatsache, dass auch<br />

alternative Schreibweisen, wie „Ving <strong>Tsun</strong>“, „<strong>Wing</strong> <strong>Tsun</strong>“ oder „<strong>Wing</strong><br />

<strong>Chun</strong>“ bestehen, stehe dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sie

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