Nichtigkeit Wing Tsun - Wing Chun Schule
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DIE NICHTIGKEITSABTEILUNG<br />
in der Besetzung: Wouter Verburg, Peter Quay und Alexandra Apostolakis<br />
hat am 31/03/2009 die folgende Entscheidung getroffen:<br />
1. Dem Antrag zur Erklärung der <strong>Nichtigkeit</strong> der<br />
Gemeinschaftsmarke Nummer: 607 523 wird vollumfänglich<br />
stattgegeben.<br />
2. Die Marke Nr. 607 523 wird für alle Dienstleistungen der<br />
Klasse 41 für nichtig erklärt. Die Marke bleibt für die<br />
verbleibenden nicht angefochtenen Waren und<br />
Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 28 und 35 bestehen.<br />
3. Der Inhaber der Marke trägt die Kosten.<br />
setzt die Kosten wie folgt fest:<br />
Der Betrag der von dem Inhaber an den Antragsteller gemäß Artikel 81<br />
(6) GMV in Verbindung mit Regel 94 (3) DV zu erstattenden Kosten wird<br />
auf 1.150 EUR (davon Vertretungskosten 450 Euro, Verfallsgebühr: 700<br />
Euro) festgesetzt.<br />
TATBESTAND<br />
(1) Die Gemeinschaftsmarke Nr. 607 523 (WING TSUN; Wortmarke)<br />
wurde am 05/08/1997 angemeldet und am 02/02/1999 für die Waren<br />
und Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 28, 35 und 41 eingetragen.<br />
(2) Mit Schriftsatz vom 24/10/2007 hat der Antragsteller einen Antrag auf<br />
Erklärung der <strong>Nichtigkeit</strong> wegen Vorliegens von absoluten<br />
<strong>Nichtigkeit</strong>sgründen gestellt.<br />
(3) Der Antrag stützt sich auf Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a) der<br />
Verordnung über die Gemeinschaftsmarke („GMV“).<br />
(4) Der Antragsteller richten seinen Antrag gegen alle Dienstleistungen der<br />
Klasse 41 Sportunterricht; Durchführung von Seminaren der<br />
Gemeinschaftsmarke.<br />
(5) Der Antragsteller trägt vor, dass es sich bei dem<br />
verfahrensgegenständlichen Zeichen um eine Bezeichnung für eine<br />
Selbstverteidigungstechnik handele, was durch Vorlage<br />
entsprechender Internetseiten belegt sei. Dabei handele es sich um<br />
einen chinesischen Kampfkunststil. Die Tatsache, dass auch<br />
alternative Schreibweisen, wie „Ving <strong>Tsun</strong>“, „<strong>Wing</strong> <strong>Tsun</strong>“ oder „<strong>Wing</strong><br />
<strong>Chun</strong>“ bestehen, stehe dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sie