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Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

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<strong>Vollmacht</strong> erst gebraucht, wenn Ihre<br />

Gesundheitssituation Ihnen keine eigenen<br />

Entscheidungen mehr erlaubt.<br />

Wenn Sie befürchten, dass die vorsorglich<br />

erteilte <strong>Vollmacht</strong> vereinbarungswidrig<br />

schon während Ihrer gesunden<br />

Tage gebraucht wird, sind Sie gut beraten,<br />

keine <strong>Vollmacht</strong> auszustellen und<br />

statt dessen eine <strong>Betreuungsverfügung</strong><br />

zu schreiben.<br />

Die Bevollmächtigte oder der Bevollmächtigte<br />

bestätigt mit ihrer bzw. seiner<br />

Unterschrift, dass die Bevollmächtigung<br />

zur Kenntnis genommen und die Bevollmächtigung<br />

mit diesem Inhalt akzeptiert<br />

wurde.<br />

Achtung Hinweis:<br />

Zur Beglaubigung müssen Sie Ihre<br />

<strong>Vollmacht</strong> oder Ihre <strong>Betreuungsverfügung</strong><br />

persönlich vor der Urkundsperson<br />

unterschreiben.<br />

16<br />

Aufbewahrung der <strong>Vollmacht</strong><br />

Ihre <strong>Vollmacht</strong> muss im Ernstfall auffindbar<br />

sein. Die <strong>Vollmacht</strong>nehmerin<br />

oder der <strong>Vollmacht</strong>nehmer muss daher<br />

den Aufbewahrungsort kennen und<br />

Zugang zu ihm haben.<br />

Eine Hinterlegung bei einer Vertrauensperson<br />

oder bei der Bevollmächtigten<br />

oder dem Bevollmächtigten selbst ist<br />

möglich. Behalten Sie dann eine Kopie,<br />

damit Sie Ihre Bestimmungen nachlesen<br />

können.<br />

Ihre <strong>Vollmacht</strong> können Sie, gegen Gebühr,<br />

auch im Zentralen <strong>Vorsorge</strong>register<br />

der Bundesnotarkammer registrieren<br />

lassen. Dort kann sie im Bedarfsfalle<br />

von dem zuständigen Betreuungsgericht<br />

angefragt werden.<br />

Die notwendigen Formulare für die Beantragung<br />

der Registrierung finden Sie<br />

am Ende der Broschüre.<br />

Sie haben auch die Möglichkeit die Registrierung<br />

über das Internet zu beantragen.<br />

Falls Sie Ihre <strong>Vollmacht</strong> mit einer Notarin<br />

oder einem Notar oder einer Rechtsanwältin<br />

oder einem Rechtsanwalt<br />

errichtet haben, können diese die Registrierung<br />

für Sie vornehmen.<br />

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei jeder<br />

Notarin bzw. jedem Notar sowie den<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der für<br />

Sie zuständigen Betreuungsstelle oder<br />

online unter www.vorsorgeregister.de.

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