Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
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<strong>Vollmacht</strong> erst gebraucht, wenn Ihre<br />
Gesundheitssituation Ihnen keine eigenen<br />
Entscheidungen mehr erlaubt.<br />
Wenn Sie befürchten, dass die vorsorglich<br />
erteilte <strong>Vollmacht</strong> vereinbarungswidrig<br />
schon während Ihrer gesunden<br />
Tage gebraucht wird, sind Sie gut beraten,<br />
keine <strong>Vollmacht</strong> auszustellen und<br />
statt dessen eine <strong>Betreuungsverfügung</strong><br />
zu schreiben.<br />
Die Bevollmächtigte oder der Bevollmächtigte<br />
bestätigt mit ihrer bzw. seiner<br />
Unterschrift, dass die Bevollmächtigung<br />
zur Kenntnis genommen und die Bevollmächtigung<br />
mit diesem Inhalt akzeptiert<br />
wurde.<br />
Achtung Hinweis:<br />
Zur Beglaubigung müssen Sie Ihre<br />
<strong>Vollmacht</strong> oder Ihre <strong>Betreuungsverfügung</strong><br />
persönlich vor der Urkundsperson<br />
unterschreiben.<br />
16<br />
Aufbewahrung der <strong>Vollmacht</strong><br />
Ihre <strong>Vollmacht</strong> muss im Ernstfall auffindbar<br />
sein. Die <strong>Vollmacht</strong>nehmerin<br />
oder der <strong>Vollmacht</strong>nehmer muss daher<br />
den Aufbewahrungsort kennen und<br />
Zugang zu ihm haben.<br />
Eine Hinterlegung bei einer Vertrauensperson<br />
oder bei der Bevollmächtigten<br />
oder dem Bevollmächtigten selbst ist<br />
möglich. Behalten Sie dann eine Kopie,<br />
damit Sie Ihre Bestimmungen nachlesen<br />
können.<br />
Ihre <strong>Vollmacht</strong> können Sie, gegen Gebühr,<br />
auch im Zentralen <strong>Vorsorge</strong>register<br />
der Bundesnotarkammer registrieren<br />
lassen. Dort kann sie im Bedarfsfalle<br />
von dem zuständigen Betreuungsgericht<br />
angefragt werden.<br />
Die notwendigen Formulare für die Beantragung<br />
der Registrierung finden Sie<br />
am Ende der Broschüre.<br />
Sie haben auch die Möglichkeit die Registrierung<br />
über das Internet zu beantragen.<br />
Falls Sie Ihre <strong>Vollmacht</strong> mit einer Notarin<br />
oder einem Notar oder einer Rechtsanwältin<br />
oder einem Rechtsanwalt<br />
errichtet haben, können diese die Registrierung<br />
für Sie vornehmen.<br />
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei jeder<br />
Notarin bzw. jedem Notar sowie den<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der für<br />
Sie zuständigen Betreuungsstelle oder<br />
online unter www.vorsorgeregister.de.