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Antrag auf Genehmigung einer Spielgemeinschaft (Jugend)

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Spielgemeinschaft</strong><br />

(Raum für Gebührenmarken - € 25,00 -, ohne ausreichende Gebührenmarke keine Bearbeitung möglich)<br />

Spieljahr: _________________________ Altersklasse: ___________________________<br />

(A-, B-, C-, D-<strong>Jugend</strong> sowie Mädchen B/C/D)<br />

11er-Mannchaft 7er-Mannschaft<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Vereine (der zuerst genannte Verein ist für die <strong>Spielgemeinschaft</strong> federführend):<br />

1. _____________________________________________ Vereins-Nr. __________________<br />

2. _____________________________________________ Vereins-Nr. __________________<br />

3. _____________________________________________ Vereins-Nr. __________________<br />

(Bei 7er-Mannschaften ist eine <strong>Spielgemeinschaft</strong> nur zwischen zwei Vereinen zulässig)<br />

Spielort (Sportanlage) 2005 _____________________________________________________<br />

2006 _____________________________________________________<br />

Von den Erläuterungen <strong>auf</strong> der Rückseite haben wir Kenntnis genommen.<br />

Unterschrift Unterschrift<br />

Vereinsname: Vorsitzender: <strong>Jugend</strong>leiter:<br />

1. _________________________________________________________________________<br />

2. _________________________________________________________________________<br />

3. _________________________________________________________________________<br />

Datum: _________________________<br />

Als Bezirksjugendleiter stimme ich diesem <strong>Antrag</strong> zu: ja nein<br />

______________________________ ____________________________________<br />

Datum Unterschrift<br />

Die <strong>Spielgemeinschaft</strong> wird für das Spieljahr ___________________ genehmigt.<br />

______________________________ ____________________________________<br />

Datum Verbandsjugendleiterin<br />

Der <strong>Antrag</strong> ist in einfacher Ausfertigung dem zuständigen Bezirksjugendleiter zusammen mit dem Erhebungsbogen der Fußballjugendabteilung<br />

zum festgesetzten Termin vorzulegen. Für jede Mannschaft <strong>einer</strong> Altersklasse ist ein eigener <strong>Antrag</strong> zu stellen.<br />

wfv Württembergischer Fußballverband e. V., Postfach 10 54 51, 70047 Stuttgart, Goethestraße 9, 70174 Stuttgart<br />

Telefon +49 (0) 7 11 2 27 64 – 0, Telefax +49 (0) 7 11 2 27 64 – 40, E-Mail: info@wuerttfv.de , Internet: www.wuerttfv.de<br />

Landesbank Baden-Württemberg, KTO 2 029 230, BLZ 600 501 01, Stuttgarter Volksbank AG, KTO 3 32 143 007, BLZ 600 901 00


Erläuterung zur <strong>Spielgemeinschaft</strong> (§ 13 der JugO):<br />

1. Vereine, die selbst nicht über eine genügende Anzahl von <strong>Jugend</strong>lichen <strong>einer</strong> Altersklasse<br />

(ausgenommen E- und F-Junioren) verfügen, können grundsätzlich nur mit einem, höchstens zwei<br />

anderen Vereinen eine <strong>Spielgemeinschaft</strong> in dieser Altersklasse bilden (11er-Mannschaften). Bei 7er-<br />

Mannschaften ist eine <strong>Spielgemeinschaft</strong> nur mit einem anderen Verein zulässig.<br />

2. Vereine, die in <strong>einer</strong> Altersklasse an <strong>einer</strong> <strong>Spielgemeinschaft</strong> beteiligt sind, können in dieser Altersklasse<br />

mit k<strong>einer</strong> weiteren Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, auch nicht an <strong>einer</strong> weiteren<br />

<strong>Spielgemeinschaft</strong>. Auf schriftlich begründeten <strong>Antrag</strong> kann in besonders gelagerten einzelnen<br />

Härtefällen der Verbandsjugendausschuß eine zweite <strong>Spielgemeinschaft</strong>, an der die selben Vereine<br />

beteiligt sind, genehmigen, zumindest eine dieser zwei <strong>Spielgemeinschaft</strong>en jedoch nur für 7er-<br />

Mannschaften. Zur Beantragung ist ein weiteres <strong>Genehmigung</strong>sformular zu verwenden und eine<br />

schriftliche Begründung als Anlage beizufügen.<br />

3. In den Altersklassen E- und F-Junioren werden keine <strong>Spielgemeinschaft</strong>en zugelassen. Auf schriftlichen<br />

begründeten <strong>Antrag</strong> kann in besonders gelagerten einzelnen Härtefällen der Verbandsjugendausschuß<br />

<strong>Spielgemeinschaft</strong>en in diesen Altersklassen ausnahmsweise zulassen.<br />

4. Die <strong>Genehmigung</strong> (A-, B-, C-, D-Junioren und B-, C-, D-Juniorinnen) erteilt der Verbandsjugendausschuß<br />

jeweils für ein Spieljahr (1.7.-30.06.). Die Gebühr für die Bearbeitung eines <strong>Antrag</strong>es <strong>auf</strong><br />

<strong>Genehmigung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Spielgemeinschaft</strong> beträgt € 25,00 (vgl. § 14 Finanzordnung). Die Gebühr ist durch<br />

Gebührenmarken zu entrichten.<br />

5. Soll die <strong>Spielgemeinschaft</strong> fortgesetzt werden, muß für das nächste Spieljahr ein neuer <strong>Antrag</strong> gestellt<br />

werden. Eine Trennung der <strong>Spielgemeinschaft</strong> kann erst nach Abl<strong>auf</strong> der Verbandsspielrunde erfolgen.<br />

6. Spielberechtigt für die <strong>Spielgemeinschaft</strong> sind alle <strong>Jugend</strong>lichen, die für einen der beteiligten Vereine<br />

Spielerlaubnis besitzen. Die <strong>auf</strong> die Vereine ausgestellten Pässe sind gültig, sie werden nicht <strong>auf</strong> die<br />

<strong>Spielgemeinschaft</strong> umgeschrieben.<br />

7. <strong>Spielgemeinschaft</strong>en nehmen an den Verbandsrundenspielen mit Auf- und Abstieg teil und können in<br />

der Kreisstaffel, Leistungsstaffel oder Bezirksstaffel spielen. In der A- und B-Junioren-Verbandsstaffel,<br />

C-Junioren-Landesstaffel und B-Juniorinnen-Verbandsstaffel sowie in den darüber spielenden Ligen<br />

sind <strong>Spielgemeinschaft</strong>en nicht zulässig. Wird eine <strong>Spielgemeinschaft</strong> Meister <strong>einer</strong> Bezirksstaffel der A-<br />

, B- oder C-Junioren, so besteht weder für die <strong>Spielgemeinschaft</strong> noch für einen der beteiligten Vereine<br />

ein Aufstiegsrecht. In diesem Fall geht das Aufstiegsrecht <strong>auf</strong> die in der Abschlußtabelle nächstplazierte<br />

<strong>auf</strong>stiegsberechtigte und <strong>auf</strong>stiegsbereite Mannschaft über; Absteiger sind hiervon ausgenommen.<br />

8. <strong>Spielgemeinschaft</strong>en können an der Hallenmeisterschaft <strong>auf</strong> Bezirksebene, nicht aber <strong>auf</strong><br />

Verbandsebene teilnehmen. Qualifiziert sich eine <strong>Spielgemeinschaft</strong> <strong>auf</strong> Bezirksebene für den<br />

weiterführenden Wettbewerb <strong>auf</strong> Verbandsebene, so geht die Qualifikation <strong>auf</strong> die nächstplazierte, in<br />

k<strong>einer</strong> <strong>Spielgemeinschaft</strong> spielende Mannschaft über.<br />

9. Bei Auflösung der <strong>Spielgemeinschaft</strong> steigen die beteiligten Vereine in die Kreisstaffel ab, es sei denn,<br />

der eine oder die anderen Vereine verzichten zugunsten eines Vereins.<br />

10. Die Verbandsspiele der <strong>Spielgemeinschaft</strong>en können <strong>auf</strong> zwei Spielfeldern ausgetragen werden. Der<br />

Spielortwechsel innerhalb <strong>einer</strong> Saison ist nur zum Jahreswechsel möglich. Die jeweiligen Spielfelder<br />

sind der spielleitenden Behörde mit Abgabe des Erhebungsbogens zu melden (siehe Vorderseite).<br />

Die entsprechenden Bestimmungen der <strong>Jugend</strong>ordnung sind zu beachten.<br />

WÜRTTEMBERGISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.<br />

- Verbandsjugendausschuß -

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