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Geschäftsordnung des VDK der Ortsgruppe Kröffelbach Nach § 9 ...

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3. Übernahme rechtlicher Verpflichtungen, z. B. Anmietung von Büroräumen, Erwerb<br />

von Eigentum und Vermögen von beson<strong>der</strong>en Werten(z. B. P C, Kopierer Abschluss<br />

von Versicherungen.<br />

4. Planung von Veranstaltungen, in beson<strong>der</strong>e hinsichtlich , Festlegung<br />

Veranstaltungsprogramm und Termine, Ablauf und Finanzierung.<br />

5. Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Jahreshauptversammlung.<br />

6. Umsetzen von Beschlüsse <strong>der</strong> übergeordneten Verbandsstufen.<br />

7. Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung.<br />

8. <strong>Nach</strong>berufung von Ersatzmitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstands<br />

aus den Reihen <strong>der</strong> Beisitzer.<br />

9. Aufnahme juristischer Personen als außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> und Abschluss von<br />

Kooperationsverträgen gemäß <strong>§</strong> 4 Absatz 3 <strong>der</strong> Satzung.<br />

10. Ausschluß eines Mitglieds gemäß <strong>§</strong> 6 <strong>der</strong> Satzung<br />

V. – Geschäftsführen<strong>der</strong> Ortsverbandsvorstand<br />

Der Geschäftsführende Ortsverbandsvorstand erledigt die laufenden Geschäfte .Hierzu gehört<br />

beispielsweise:<br />

1. Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands.<br />

2. Entscheidungen in unaufschiebbaren Verbandsangelegenheiten.<br />

3. Vertretung <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands gegenüber Behörden und Organisationen.<br />

4. Vorbereitung von Entscheidungen <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands (z. B. Beteiligung an<br />

Aktionen, Vorbereitung von Aktionen <strong>des</strong> Kreisverbands). Der Geschäftsführende<br />

Ortsverbandsvorstand kann finanzielle Verbindlichkeiten bis zu 3.000 € eingehen.<br />

Hierüber ist in <strong>der</strong> nächsten Vorstandssitzung zu berichten.<br />

VI.- Sitzungen<br />

1. Die Sitzungen <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands finden in <strong>der</strong> Regel min<strong>des</strong>tens vier mal im<br />

Jahr statt Sitzungen <strong>des</strong> Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstand werden<br />

bedarfsweiße einberufen.<br />

2. Die Sitzungen werden vom Ortsverbandsvorsitzenden, im Verhin<strong>der</strong>ungsfall von<br />

seinem Stellvertreter, einberufen. Sie müssen einberufen werden ,wenn min<strong>des</strong>tens<br />

ein Drittel <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> dies verlangt.<br />

3. Die Einladungen mit Tagesordnung müssen 2 Wochen vor <strong>der</strong> jeweiligen Sitzung<br />

versandt werden. Der Versand <strong>der</strong> Einladung und Tagesordnung an die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Ortsverbandsvorstands erfolgt über e.Mail, o<strong>der</strong> persönlich. Der Ortsvorstand legt am<br />

Ende eines Jahres/ zum Jahresbeginn sämtliche Termine verbindlich fest, eventuell<br />

auch Sitzungen, wenn möglich. In beson<strong>der</strong>en Fällen sind Abän<strong>der</strong>ungen möglich. Die<br />

nächste Vorstandssitzung wird am Ende <strong>der</strong> Sitzung festgelegt.<br />

4. Den Vorsitz in den Sitzungen <strong>des</strong> Ortsverbands bzw. <strong>des</strong> Geschäftsführenden<br />

Ortsverbandsvorstands führt <strong>der</strong> Vorsitzende – im Verhin<strong>der</strong>ungsfall sein<br />

Stellvertreter.<br />

5. Die Ortsverbandsrevisoren sind nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>, können aber zur<br />

Jahresabschlußsitzung eingeladen werden. Zur Vorlage <strong>des</strong> Revisionsberichtes und<br />

zur Erstellung <strong>des</strong> Jahresabschlußberichtes nimmt ein Sprecher <strong>der</strong> Revisoren an <strong>der</strong><br />

Sitzung ohne Stimmrecht teil.<br />

6. Soweit die Tagesordnung vorsieht, das <strong>der</strong> Ehrenvorsitzende und <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

ein geladen wird entscheidet <strong>der</strong> Geschäftsführende Vorstand.

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