Geschäftsordnung des VDK der Ortsgruppe Kröffelbach Nach § 9 ...
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3. Übernahme rechtlicher Verpflichtungen, z. B. Anmietung von Büroräumen, Erwerb<br />
von Eigentum und Vermögen von beson<strong>der</strong>en Werten(z. B. P C, Kopierer Abschluss<br />
von Versicherungen.<br />
4. Planung von Veranstaltungen, in beson<strong>der</strong>e hinsichtlich , Festlegung<br />
Veranstaltungsprogramm und Termine, Ablauf und Finanzierung.<br />
5. Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Jahreshauptversammlung.<br />
6. Umsetzen von Beschlüsse <strong>der</strong> übergeordneten Verbandsstufen.<br />
7. Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung.<br />
8. <strong>Nach</strong>berufung von Ersatzmitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstands<br />
aus den Reihen <strong>der</strong> Beisitzer.<br />
9. Aufnahme juristischer Personen als außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> und Abschluss von<br />
Kooperationsverträgen gemäß <strong>§</strong> 4 Absatz 3 <strong>der</strong> Satzung.<br />
10. Ausschluß eines Mitglieds gemäß <strong>§</strong> 6 <strong>der</strong> Satzung<br />
V. – Geschäftsführen<strong>der</strong> Ortsverbandsvorstand<br />
Der Geschäftsführende Ortsverbandsvorstand erledigt die laufenden Geschäfte .Hierzu gehört<br />
beispielsweise:<br />
1. Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands.<br />
2. Entscheidungen in unaufschiebbaren Verbandsangelegenheiten.<br />
3. Vertretung <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands gegenüber Behörden und Organisationen.<br />
4. Vorbereitung von Entscheidungen <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands (z. B. Beteiligung an<br />
Aktionen, Vorbereitung von Aktionen <strong>des</strong> Kreisverbands). Der Geschäftsführende<br />
Ortsverbandsvorstand kann finanzielle Verbindlichkeiten bis zu 3.000 € eingehen.<br />
Hierüber ist in <strong>der</strong> nächsten Vorstandssitzung zu berichten.<br />
VI.- Sitzungen<br />
1. Die Sitzungen <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands finden in <strong>der</strong> Regel min<strong>des</strong>tens vier mal im<br />
Jahr statt Sitzungen <strong>des</strong> Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstand werden<br />
bedarfsweiße einberufen.<br />
2. Die Sitzungen werden vom Ortsverbandsvorsitzenden, im Verhin<strong>der</strong>ungsfall von<br />
seinem Stellvertreter, einberufen. Sie müssen einberufen werden ,wenn min<strong>des</strong>tens<br />
ein Drittel <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> dies verlangt.<br />
3. Die Einladungen mit Tagesordnung müssen 2 Wochen vor <strong>der</strong> jeweiligen Sitzung<br />
versandt werden. Der Versand <strong>der</strong> Einladung und Tagesordnung an die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />
Ortsverbandsvorstands erfolgt über e.Mail, o<strong>der</strong> persönlich. Der Ortsvorstand legt am<br />
Ende eines Jahres/ zum Jahresbeginn sämtliche Termine verbindlich fest, eventuell<br />
auch Sitzungen, wenn möglich. In beson<strong>der</strong>en Fällen sind Abän<strong>der</strong>ungen möglich. Die<br />
nächste Vorstandssitzung wird am Ende <strong>der</strong> Sitzung festgelegt.<br />
4. Den Vorsitz in den Sitzungen <strong>des</strong> Ortsverbands bzw. <strong>des</strong> Geschäftsführenden<br />
Ortsverbandsvorstands führt <strong>der</strong> Vorsitzende – im Verhin<strong>der</strong>ungsfall sein<br />
Stellvertreter.<br />
5. Die Ortsverbandsrevisoren sind nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>, können aber zur<br />
Jahresabschlußsitzung eingeladen werden. Zur Vorlage <strong>des</strong> Revisionsberichtes und<br />
zur Erstellung <strong>des</strong> Jahresabschlußberichtes nimmt ein Sprecher <strong>der</strong> Revisoren an <strong>der</strong><br />
Sitzung ohne Stimmrecht teil.<br />
6. Soweit die Tagesordnung vorsieht, das <strong>der</strong> Ehrenvorsitzende und <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
ein geladen wird entscheidet <strong>der</strong> Geschäftsführende Vorstand.