Geschäftsordnung des VDK der Ortsgruppe Kröffelbach Nach § 9 ...
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>VDK</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgruppe</strong> <strong>Kröffelbach</strong><br />
<strong>Nach</strong> <strong>§</strong> 9 <strong>der</strong> Satzung für die Wahlperiode 2009-2013<br />
In <strong>der</strong> vom Ortsverbandsvorstand am 23. September 2009 beschlossenen Fassung<br />
I. Aufgaben <strong>der</strong> Ortsverbands<br />
1. Der Ortsverbandsvorstand ist für die Erfüllung <strong>der</strong> Zwecke <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verbands im<br />
Sinne <strong>der</strong> <strong>§</strong><strong>§</strong> 2 und 9 Absatz 5 <strong>der</strong> Satzung innerhalb <strong>des</strong> Ortsverbandsbereichs<br />
zuständig. Ihm obliegt die Vertretung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verbands im Rahmen <strong>der</strong><br />
Zuständigkeit <strong>des</strong> Ortsverbands im Sinne <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zu <strong>§</strong> 8 <strong>der</strong><br />
Satzung<br />
2. Die konkreten Aufgaben <strong>der</strong> einzelnen Vorstandsmitglie<strong>der</strong> sowie die Vertretung –<br />
Bezw. <strong>Nach</strong>folgereglungen sind in den anliegenden Stellenbeschreibungen<br />
festgelegt<br />
.<br />
II. – Vertretungsverhältnis<br />
1. Der Ortsverband wird außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten. Bei kurz. –<br />
o<strong>der</strong> langfristiger Verhin<strong>der</strong>ung übernimmt <strong>der</strong> stellvertr. Vorsitzen<strong>der</strong> Bernd Zawada<br />
die Vertretung<br />
2. Für jede rechtlich wirksame Verpflichtung mit Außenwirksamkeit ist ein<br />
Vorstandsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich. Für Rechtsgeschäfte, die ohne einen<br />
Vorstandsbeschluss o<strong>der</strong> die erfor<strong>der</strong>liche Bevollmächtigung erfolgen, haftet <strong>der</strong><br />
Handelnde persönlich. Der Verband wird hierdurch nicht verpflichtet.<br />
3. Zeichnungsberechtigt sind gemeinsam <strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> und die Kassiererin – Im Falle<br />
einer Verhin<strong>der</strong>ung ersetzt Bernd Zawada stellvertr. Vorsitzen<strong>der</strong> diese Aufgabe.<br />
III. Entscheidungsbefugnis<br />
1.Zuständig für Beschlussfassungen in allen Verbandsangelegenheiten ist grundsätzlich<br />
<strong>der</strong> Ortsverbandsvorstand.<br />
2. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Geschäftsbetriebs überträgt <strong>der</strong><br />
Ortsverbandsvorstand dem Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstand die in Ziffer V<br />
beschriebenen Aufgaben zur selbständigen Erledigung.<br />
IV. – Ortsverbandsvorstand<br />
Der Ortsverbandsvorstand hat die sich für ihn nach <strong>der</strong> Satzung, den Ausführungsbestim-<br />
mungen sowie den Beschlüssen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verbandstags und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>ausschusses<br />
ergebenden Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört insbeson<strong>der</strong>e<br />
1. Beschlußfassung über Wirtschafts- und Stellenplan (sofern erfor<strong>der</strong>lich)<br />
2. Erstellung <strong>des</strong> Jahresanschlußberichtes (Vermögensaufstellung)
3. Übernahme rechtlicher Verpflichtungen, z. B. Anmietung von Büroräumen, Erwerb<br />
von Eigentum und Vermögen von beson<strong>der</strong>en Werten(z. B. P C, Kopierer Abschluss<br />
von Versicherungen.<br />
4. Planung von Veranstaltungen, in beson<strong>der</strong>e hinsichtlich , Festlegung<br />
Veranstaltungsprogramm und Termine, Ablauf und Finanzierung.<br />
5. Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Jahreshauptversammlung.<br />
6. Umsetzen von Beschlüsse <strong>der</strong> übergeordneten Verbandsstufen.<br />
7. Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung.<br />
8. <strong>Nach</strong>berufung von Ersatzmitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstands<br />
aus den Reihen <strong>der</strong> Beisitzer.<br />
9. Aufnahme juristischer Personen als außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> und Abschluss von<br />
Kooperationsverträgen gemäß <strong>§</strong> 4 Absatz 3 <strong>der</strong> Satzung.<br />
10. Ausschluß eines Mitglieds gemäß <strong>§</strong> 6 <strong>der</strong> Satzung<br />
V. – Geschäftsführen<strong>der</strong> Ortsverbandsvorstand<br />
Der Geschäftsführende Ortsverbandsvorstand erledigt die laufenden Geschäfte .Hierzu gehört<br />
beispielsweise:<br />
1. Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands.<br />
2. Entscheidungen in unaufschiebbaren Verbandsangelegenheiten.<br />
3. Vertretung <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands gegenüber Behörden und Organisationen.<br />
4. Vorbereitung von Entscheidungen <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands (z. B. Beteiligung an<br />
Aktionen, Vorbereitung von Aktionen <strong>des</strong> Kreisverbands). Der Geschäftsführende<br />
Ortsverbandsvorstand kann finanzielle Verbindlichkeiten bis zu 3.000 € eingehen.<br />
Hierüber ist in <strong>der</strong> nächsten Vorstandssitzung zu berichten.<br />
VI.- Sitzungen<br />
1. Die Sitzungen <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands finden in <strong>der</strong> Regel min<strong>des</strong>tens vier mal im<br />
Jahr statt Sitzungen <strong>des</strong> Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstand werden<br />
bedarfsweiße einberufen.<br />
2. Die Sitzungen werden vom Ortsverbandsvorsitzenden, im Verhin<strong>der</strong>ungsfall von<br />
seinem Stellvertreter, einberufen. Sie müssen einberufen werden ,wenn min<strong>des</strong>tens<br />
ein Drittel <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> dies verlangt.<br />
3. Die Einladungen mit Tagesordnung müssen 2 Wochen vor <strong>der</strong> jeweiligen Sitzung<br />
versandt werden. Der Versand <strong>der</strong> Einladung und Tagesordnung an die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />
Ortsverbandsvorstands erfolgt über e.Mail, o<strong>der</strong> persönlich. Der Ortsvorstand legt am<br />
Ende eines Jahres/ zum Jahresbeginn sämtliche Termine verbindlich fest, eventuell<br />
auch Sitzungen, wenn möglich. In beson<strong>der</strong>en Fällen sind Abän<strong>der</strong>ungen möglich. Die<br />
nächste Vorstandssitzung wird am Ende <strong>der</strong> Sitzung festgelegt.<br />
4. Den Vorsitz in den Sitzungen <strong>des</strong> Ortsverbands bzw. <strong>des</strong> Geschäftsführenden<br />
Ortsverbandsvorstands führt <strong>der</strong> Vorsitzende – im Verhin<strong>der</strong>ungsfall sein<br />
Stellvertreter.<br />
5. Die Ortsverbandsrevisoren sind nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>, können aber zur<br />
Jahresabschlußsitzung eingeladen werden. Zur Vorlage <strong>des</strong> Revisionsberichtes und<br />
zur Erstellung <strong>des</strong> Jahresabschlußberichtes nimmt ein Sprecher <strong>der</strong> Revisoren an <strong>der</strong><br />
Sitzung ohne Stimmrecht teil.<br />
6. Soweit die Tagesordnung vorsieht, das <strong>der</strong> Ehrenvorsitzende und <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
ein geladen wird entscheidet <strong>der</strong> Geschäftsführende Vorstand.
7. Die Sitzungsteilnehmer sind zur Verschwiegenheit – auch nach dem Ausscheiden aus<br />
dem Vorstand – verpflichtet. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für alle personellen und<br />
finanziellen Angelegenheiten sowie die Redebeiträge <strong>der</strong> Sitzungsteilnehmer.<br />
VII.- Beschlußfassung<br />
1. Der Ortsverbandsvorstand und <strong>der</strong> Geschäftsführende Vorstand sind beschlußfähig,<br />
wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist .Ist <strong>der</strong> Vorstand o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Geschäftsführende Vorstand nicht beschlußfähig ,kann innerhalb von zwei Wochen<br />
eine neue Sitzung stattfinden, diese ist ungeachtet <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
beschlußfähig.<br />
2. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet die Stimme <strong>des</strong> Sitzungsleiters.<br />
VIII.- Protokoll<br />
1. Über die Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu führen und ein Protokoll anzufertigen<br />
Die Anwesenheitsliste ist Bestandteil <strong>des</strong> Protokolls.<br />
2. Das Protokoll wird vom Schriftführer zeitnah gefertigt, d.h. innerhalb von 2 Wochen.<br />
Es muß die Anwesenden, die genehmigte Tagesordnung sowie die Beschlüsse<br />
enthalten .Es ist vom Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Das<br />
Protokoll wird allen Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n per Mail o<strong>der</strong> persönlich überbracht. Die<br />
Protokolle sind vom Vorstand o<strong>der</strong> geschäftsführenden Vorstand zu genehmigen.<br />
3. Die original unterzeichneten Protokolle sind bei dem Schriftführer ( Recarda Tramps)<br />
min<strong>des</strong>tens 6 Jahre aufzubewahren.<br />
IX.- Kostenreglung<br />
1. Je<strong>der</strong> Auszahlung muss ein ordentlicher Beleg zugrunde liegen. Die Bestimmungen<br />
aller geltenden gesetzlichen Vorschriften, <strong>des</strong> <strong>§</strong> 19 <strong>der</strong> Satzung sowie <strong>der</strong><br />
Sozialverband <strong>VDK</strong> Hessen – Thüringen erlassenen Richtlinien und Ordnung sind zu<br />
beachten.<br />
2. Für die Teilnahme an den Sitzungen <strong>des</strong> Geschäftsführend und <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> können<br />
Fahrtkosten entsprechend <strong>der</strong> Reisekostenordnung <strong>des</strong> Sozialverban<strong>des</strong> <strong>VDK</strong> H/TH.<br />
Geltend gemacht werden .Pauschale ist nicht zulässig.<br />
3. Nimmt ein Mitglied einen Termin für den Ortsverband wahr trägt dieser die Kosten.<br />
4. Anfallende Kosten für Schulungen die dem Ortsverband dienen werden vom<br />
Kreisverband übernommen.<br />
5. Folgende Vorstandsmitglie<strong>der</strong> erhalten für ihre Aufwendungen einem pauschalen<br />
Ersatz gemäß <strong>§</strong> 9 <strong>der</strong> Satzung: Vorsitzen<strong>der</strong> Karl-Heinz Schmidt, Schriftführer<br />
Recarda Tramps sowie Kassierer Marina Stark-Bauer je 40,€ jährlich. Damit sind alle<br />
Kosten, außer Reisen, Bürobedarf und Portokosten abgedeckt. Diese werden nach<br />
Vorlage von Belegen erstattet.<br />
6. Für Geburtstage, Jubiläen , Trauerfälle o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Anlässe gelten folgende<br />
Reglungen:
a. Geburtstage von 50. bis 75 in fünfer schritten Grußkarte und Präsent von 10,00 € von<br />
75 – 90 in fünfer schritten Besuch und 10,00€ ab dem 80 Lebensjahr jählich Besuch<br />
und Präsent von 5,00€<br />
b. Jubiläen: Hochzeit, Silber + Goldene Hochzeit 25,00 €<br />
c. Trauerfälle –Kondolenzen: je<strong>des</strong> Mitglied 40,00 €<br />
d. Zu sonstigen Anlässen, wie Konfirmation, Verleihungen z.B. Bun<strong>des</strong>verdienstkreuz,<br />
Ehrenbürgerschaft 20,00€ Die Zuwendungen dürfen nur im Rahmen <strong>der</strong><br />
steuerrechtlichen Bestimmungen Steuerfreibetrag 2009 maximal 40 € nicht<br />
übersteigen. Geldgeschenke sind nicht zulässig(nur Gutschein)<br />
X.- In – Kraft – Treten<br />
1 .Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> tritt mit Beschluß <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstan<strong>des</strong> ab dem 23.<br />
September 2009 in Kraft .Än<strong>der</strong>ungen sind durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit<br />
immer möglich<br />
2. Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> gilt nur für die Wahlperiode. Sie muß dann neu beschlossen<br />
werden .Bei Meinungsverschiedenheiten entscheiden die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />
Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong>.<br />
3. Eine Kopie <strong>der</strong> original unterschrieben <strong>Geschäftsordnung</strong> ist allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong><br />
Vorstan<strong>des</strong>, den Revisoren sowie dem Kreisvorstand auszuhändigen.<br />
35647 <strong>Kröffelbach</strong> , den 23. September 2009<br />
Unterschriften <strong>der</strong> Ortsverbandsvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
Verteiler:<br />
Alle Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
Kreisverband<br />
Revisoren