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Geschäftsordnung des VDK der Ortsgruppe Kröffelbach Nach § 9 ...

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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>VDK</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsgruppe</strong> <strong>Kröffelbach</strong><br />

<strong>Nach</strong> <strong>§</strong> 9 <strong>der</strong> Satzung für die Wahlperiode 2009-2013<br />

In <strong>der</strong> vom Ortsverbandsvorstand am 23. September 2009 beschlossenen Fassung<br />

I. Aufgaben <strong>der</strong> Ortsverbands<br />

1. Der Ortsverbandsvorstand ist für die Erfüllung <strong>der</strong> Zwecke <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verbands im<br />

Sinne <strong>der</strong> <strong>§</strong><strong>§</strong> 2 und 9 Absatz 5 <strong>der</strong> Satzung innerhalb <strong>des</strong> Ortsverbandsbereichs<br />

zuständig. Ihm obliegt die Vertretung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verbands im Rahmen <strong>der</strong><br />

Zuständigkeit <strong>des</strong> Ortsverbands im Sinne <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zu <strong>§</strong> 8 <strong>der</strong><br />

Satzung<br />

2. Die konkreten Aufgaben <strong>der</strong> einzelnen Vorstandsmitglie<strong>der</strong> sowie die Vertretung –<br />

Bezw. <strong>Nach</strong>folgereglungen sind in den anliegenden Stellenbeschreibungen<br />

festgelegt<br />

.<br />

II. – Vertretungsverhältnis<br />

1. Der Ortsverband wird außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten. Bei kurz. –<br />

o<strong>der</strong> langfristiger Verhin<strong>der</strong>ung übernimmt <strong>der</strong> stellvertr. Vorsitzen<strong>der</strong> Bernd Zawada<br />

die Vertretung<br />

2. Für jede rechtlich wirksame Verpflichtung mit Außenwirksamkeit ist ein<br />

Vorstandsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich. Für Rechtsgeschäfte, die ohne einen<br />

Vorstandsbeschluss o<strong>der</strong> die erfor<strong>der</strong>liche Bevollmächtigung erfolgen, haftet <strong>der</strong><br />

Handelnde persönlich. Der Verband wird hierdurch nicht verpflichtet.<br />

3. Zeichnungsberechtigt sind gemeinsam <strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> und die Kassiererin – Im Falle<br />

einer Verhin<strong>der</strong>ung ersetzt Bernd Zawada stellvertr. Vorsitzen<strong>der</strong> diese Aufgabe.<br />

III. Entscheidungsbefugnis<br />

1.Zuständig für Beschlussfassungen in allen Verbandsangelegenheiten ist grundsätzlich<br />

<strong>der</strong> Ortsverbandsvorstand.<br />

2. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Geschäftsbetriebs überträgt <strong>der</strong><br />

Ortsverbandsvorstand dem Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstand die in Ziffer V<br />

beschriebenen Aufgaben zur selbständigen Erledigung.<br />

IV. – Ortsverbandsvorstand<br />

Der Ortsverbandsvorstand hat die sich für ihn nach <strong>der</strong> Satzung, den Ausführungsbestim-<br />

mungen sowie den Beschlüssen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verbandstags und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>ausschusses<br />

ergebenden Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. Beschlußfassung über Wirtschafts- und Stellenplan (sofern erfor<strong>der</strong>lich)<br />

2. Erstellung <strong>des</strong> Jahresanschlußberichtes (Vermögensaufstellung)


3. Übernahme rechtlicher Verpflichtungen, z. B. Anmietung von Büroräumen, Erwerb<br />

von Eigentum und Vermögen von beson<strong>der</strong>en Werten(z. B. P C, Kopierer Abschluss<br />

von Versicherungen.<br />

4. Planung von Veranstaltungen, in beson<strong>der</strong>e hinsichtlich , Festlegung<br />

Veranstaltungsprogramm und Termine, Ablauf und Finanzierung.<br />

5. Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Jahreshauptversammlung.<br />

6. Umsetzen von Beschlüsse <strong>der</strong> übergeordneten Verbandsstufen.<br />

7. Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung.<br />

8. <strong>Nach</strong>berufung von Ersatzmitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstands<br />

aus den Reihen <strong>der</strong> Beisitzer.<br />

9. Aufnahme juristischer Personen als außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> und Abschluss von<br />

Kooperationsverträgen gemäß <strong>§</strong> 4 Absatz 3 <strong>der</strong> Satzung.<br />

10. Ausschluß eines Mitglieds gemäß <strong>§</strong> 6 <strong>der</strong> Satzung<br />

V. – Geschäftsführen<strong>der</strong> Ortsverbandsvorstand<br />

Der Geschäftsführende Ortsverbandsvorstand erledigt die laufenden Geschäfte .Hierzu gehört<br />

beispielsweise:<br />

1. Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands.<br />

2. Entscheidungen in unaufschiebbaren Verbandsangelegenheiten.<br />

3. Vertretung <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands gegenüber Behörden und Organisationen.<br />

4. Vorbereitung von Entscheidungen <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands (z. B. Beteiligung an<br />

Aktionen, Vorbereitung von Aktionen <strong>des</strong> Kreisverbands). Der Geschäftsführende<br />

Ortsverbandsvorstand kann finanzielle Verbindlichkeiten bis zu 3.000 € eingehen.<br />

Hierüber ist in <strong>der</strong> nächsten Vorstandssitzung zu berichten.<br />

VI.- Sitzungen<br />

1. Die Sitzungen <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstands finden in <strong>der</strong> Regel min<strong>des</strong>tens vier mal im<br />

Jahr statt Sitzungen <strong>des</strong> Geschäftsführenden Ortsverbandsvorstand werden<br />

bedarfsweiße einberufen.<br />

2. Die Sitzungen werden vom Ortsverbandsvorsitzenden, im Verhin<strong>der</strong>ungsfall von<br />

seinem Stellvertreter, einberufen. Sie müssen einberufen werden ,wenn min<strong>des</strong>tens<br />

ein Drittel <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> dies verlangt.<br />

3. Die Einladungen mit Tagesordnung müssen 2 Wochen vor <strong>der</strong> jeweiligen Sitzung<br />

versandt werden. Der Versand <strong>der</strong> Einladung und Tagesordnung an die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Ortsverbandsvorstands erfolgt über e.Mail, o<strong>der</strong> persönlich. Der Ortsvorstand legt am<br />

Ende eines Jahres/ zum Jahresbeginn sämtliche Termine verbindlich fest, eventuell<br />

auch Sitzungen, wenn möglich. In beson<strong>der</strong>en Fällen sind Abän<strong>der</strong>ungen möglich. Die<br />

nächste Vorstandssitzung wird am Ende <strong>der</strong> Sitzung festgelegt.<br />

4. Den Vorsitz in den Sitzungen <strong>des</strong> Ortsverbands bzw. <strong>des</strong> Geschäftsführenden<br />

Ortsverbandsvorstands führt <strong>der</strong> Vorsitzende – im Verhin<strong>der</strong>ungsfall sein<br />

Stellvertreter.<br />

5. Die Ortsverbandsrevisoren sind nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>, können aber zur<br />

Jahresabschlußsitzung eingeladen werden. Zur Vorlage <strong>des</strong> Revisionsberichtes und<br />

zur Erstellung <strong>des</strong> Jahresabschlußberichtes nimmt ein Sprecher <strong>der</strong> Revisoren an <strong>der</strong><br />

Sitzung ohne Stimmrecht teil.<br />

6. Soweit die Tagesordnung vorsieht, das <strong>der</strong> Ehrenvorsitzende und <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

ein geladen wird entscheidet <strong>der</strong> Geschäftsführende Vorstand.


7. Die Sitzungsteilnehmer sind zur Verschwiegenheit – auch nach dem Ausscheiden aus<br />

dem Vorstand – verpflichtet. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für alle personellen und<br />

finanziellen Angelegenheiten sowie die Redebeiträge <strong>der</strong> Sitzungsteilnehmer.<br />

VII.- Beschlußfassung<br />

1. Der Ortsverbandsvorstand und <strong>der</strong> Geschäftsführende Vorstand sind beschlußfähig,<br />

wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist .Ist <strong>der</strong> Vorstand o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Geschäftsführende Vorstand nicht beschlußfähig ,kann innerhalb von zwei Wochen<br />

eine neue Sitzung stattfinden, diese ist ungeachtet <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

beschlußfähig.<br />

2. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet die Stimme <strong>des</strong> Sitzungsleiters.<br />

VIII.- Protokoll<br />

1. Über die Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu führen und ein Protokoll anzufertigen<br />

Die Anwesenheitsliste ist Bestandteil <strong>des</strong> Protokolls.<br />

2. Das Protokoll wird vom Schriftführer zeitnah gefertigt, d.h. innerhalb von 2 Wochen.<br />

Es muß die Anwesenden, die genehmigte Tagesordnung sowie die Beschlüsse<br />

enthalten .Es ist vom Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Das<br />

Protokoll wird allen Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n per Mail o<strong>der</strong> persönlich überbracht. Die<br />

Protokolle sind vom Vorstand o<strong>der</strong> geschäftsführenden Vorstand zu genehmigen.<br />

3. Die original unterzeichneten Protokolle sind bei dem Schriftführer ( Recarda Tramps)<br />

min<strong>des</strong>tens 6 Jahre aufzubewahren.<br />

IX.- Kostenreglung<br />

1. Je<strong>der</strong> Auszahlung muss ein ordentlicher Beleg zugrunde liegen. Die Bestimmungen<br />

aller geltenden gesetzlichen Vorschriften, <strong>des</strong> <strong>§</strong> 19 <strong>der</strong> Satzung sowie <strong>der</strong><br />

Sozialverband <strong>VDK</strong> Hessen – Thüringen erlassenen Richtlinien und Ordnung sind zu<br />

beachten.<br />

2. Für die Teilnahme an den Sitzungen <strong>des</strong> Geschäftsführend und <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> können<br />

Fahrtkosten entsprechend <strong>der</strong> Reisekostenordnung <strong>des</strong> Sozialverban<strong>des</strong> <strong>VDK</strong> H/TH.<br />

Geltend gemacht werden .Pauschale ist nicht zulässig.<br />

3. Nimmt ein Mitglied einen Termin für den Ortsverband wahr trägt dieser die Kosten.<br />

4. Anfallende Kosten für Schulungen die dem Ortsverband dienen werden vom<br />

Kreisverband übernommen.<br />

5. Folgende Vorstandsmitglie<strong>der</strong> erhalten für ihre Aufwendungen einem pauschalen<br />

Ersatz gemäß <strong>§</strong> 9 <strong>der</strong> Satzung: Vorsitzen<strong>der</strong> Karl-Heinz Schmidt, Schriftführer<br />

Recarda Tramps sowie Kassierer Marina Stark-Bauer je 40,€ jährlich. Damit sind alle<br />

Kosten, außer Reisen, Bürobedarf und Portokosten abgedeckt. Diese werden nach<br />

Vorlage von Belegen erstattet.<br />

6. Für Geburtstage, Jubiläen , Trauerfälle o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Anlässe gelten folgende<br />

Reglungen:


a. Geburtstage von 50. bis 75 in fünfer schritten Grußkarte und Präsent von 10,00 € von<br />

75 – 90 in fünfer schritten Besuch und 10,00€ ab dem 80 Lebensjahr jählich Besuch<br />

und Präsent von 5,00€<br />

b. Jubiläen: Hochzeit, Silber + Goldene Hochzeit 25,00 €<br />

c. Trauerfälle –Kondolenzen: je<strong>des</strong> Mitglied 40,00 €<br />

d. Zu sonstigen Anlässen, wie Konfirmation, Verleihungen z.B. Bun<strong>des</strong>verdienstkreuz,<br />

Ehrenbürgerschaft 20,00€ Die Zuwendungen dürfen nur im Rahmen <strong>der</strong><br />

steuerrechtlichen Bestimmungen Steuerfreibetrag 2009 maximal 40 € nicht<br />

übersteigen. Geldgeschenke sind nicht zulässig(nur Gutschein)<br />

X.- In – Kraft – Treten<br />

1 .Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> tritt mit Beschluß <strong>des</strong> Ortsverbandsvorstan<strong>des</strong> ab dem 23.<br />

September 2009 in Kraft .Än<strong>der</strong>ungen sind durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit<br />

immer möglich<br />

2. Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> gilt nur für die Wahlperiode. Sie muß dann neu beschlossen<br />

werden .Bei Meinungsverschiedenheiten entscheiden die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong>.<br />

3. Eine Kopie <strong>der</strong> original unterschrieben <strong>Geschäftsordnung</strong> ist allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong><br />

Vorstan<strong>des</strong>, den Revisoren sowie dem Kreisvorstand auszuhändigen.<br />

35647 <strong>Kröffelbach</strong> , den 23. September 2009<br />

Unterschriften <strong>der</strong> Ortsverbandsvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

Verteiler:<br />

Alle Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

Kreisverband<br />

Revisoren

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