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Einkaufshilfe oder schöne Worte? - Verbraucherzentrale ...

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Das ist<br />

notwendig:<br />

Bessere Informationen statt<br />

Versteck spielen.<br />

Gesicht zeigen!<br />

Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können,<br />

was für ein Lebensmittel sie in den Händen halten – ohne<br />

Drehen und Wenden der Packung. Deshalb muss die Verkehrsbezeichnung<br />

auf die Vorderseite.<br />

Mut zur Größe!<br />

Informationen, die sich im Kleingedruckten verstecken,<br />

werden von vielen übersehen. Um Verbrauchern die Entscheidung<br />

beim Einkauf zu erleichtern, muss die Verkehrsbezeichnung<br />

gut lesbar sein – auch ohne Lupe.<br />

Farbe bekennen!<br />

Die Verkehrsbezeichnung darf keine falschen Erwartungen<br />

wecken. Qualität und Rezeptur dürfen nicht beschönigt<br />

werden. Besonders hervorgehobene Zutaten sollen in der<br />

Verkehrsbezeichnung mit Prozentangaben versehen sein.<br />

Klartext reden!<br />

Einige Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch entsprechen<br />

nicht den Erwartungen der Verbraucher und müssen<br />

aktualisiert werden. Begriffe wie „Gefl ügelsalami“ <strong>oder</strong><br />

„Kalbswiener“ sollen nicht verwendet werden, wenn das<br />

Produkt zu einem großen Teil aus anderen Fleischarten<br />

besteht.<br />

Was Sie tun können<br />

• Lassen Sie sich nicht durch auffällige Bezeichnungen und<br />

Werbung auf der Vorderseite blenden. Die offi zielle Bezeichnung<br />

des Lebensmittels – die Verkehrsbezeichnung<br />

– fi nden Sie häufi g kleiner gedruckt auf der Rückseite.<br />

• Die Zutatenliste gibt Auskunft über die Zusammensetzung<br />

des Lebensmittels. Je weiter am Anfang eine Zutat in der<br />

Liste steht, desto größer ist ihr Anteil im Produkt. Nutzen<br />

Sie diese Informationen beim Einkauf.<br />

• Wenn Sie sich durch die Bezeichnung und Aufmachung<br />

von Lebensmitteln getäuscht fühlen, melden Sie das<br />

betreffende Produkt über das Portal der <strong>Verbraucherzentrale</strong>n<br />

www.lebensmittelklarheit.de <strong>oder</strong> direkt an die<br />

<strong>Verbraucherzentrale</strong> Ihres Bundeslandes.<br />

www.lebensmittelklarheit.de

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