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Woher kommen unsere Lebensmittel? - Verbraucherzentrale ...

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<strong>Woher</strong> <strong>kommen</strong> <strong>unsere</strong> <strong>Lebensmittel</strong>?<br />

• <strong>Woher</strong> stammt das Fleisch für den Schwarzwälder<br />

Schinken? Das Schweinefleisch kommt z.B. aus den<br />

Nieder landen und wird nur im Schwarzwald nach speziellen<br />

Verfahren zu Schinken verarbeitet.<br />

• Kommt die Milch aus der Region? Das ovale Kenn zeichen<br />

auf der Verpackung besagt nur, dass die Milch zum<br />

Beispiel in Bayern (BY) verarbeitet wurde. Ob die Milch<br />

von bayrischen Kühen stammt, steht damit noch lange<br />

nicht fest.<br />

Herkunftsangaben nur in Ausnahmen eindeutig<br />

Nur in wenigen Fällen, wie z.B. bei Eiern und Rindfleisch,<br />

ist eine durch Ziffern und Buchstaben codierte Herkunftskennzeichnung<br />

eindeutig und unmissverständlich vorgeschrieben:<br />

Bei Eiern ist die Herkunft auf die Eierschale<br />

gestempelt. Neben der Haltungsform ist durch allgemein<br />

verständliche Kürzel, z.B. NL für Niederlande oder DE für<br />

Deutschland, das Herkunftsland ersichtlich. Auch für unverarbeitetes<br />

Rindfleisch sind Herkunftsangaben Vorschrift.<br />

Bei frischem Fisch, bearbeitetem Fisch (z.B. gefroren,<br />

ge salzen oder geräuchert) sowie bei Krebs- und Weich-<br />

tieren muss das Fanggebiet angegeben werden. Die Fanggebiete<br />

sind weit gefasst, z.B. Nordostatlantik. Freiwillig<br />

darf der Hersteller präzisere Angaben machen, wie Nordsee<br />

oder Biscaya.<br />

Bei fast allen frischen Obst- und Gemüsesarten, ob lose oder als<br />

verpackte Ware angeboten, muss das Ursprungsland angegeben<br />

werden.<br />

Eindeutig ist ferner das europäische Herkunftszeichen<br />

„geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), mit<br />

dem z.B. der Allgäuer Emmentaler auf EU-<br />

Ebene eingetragen ist. Hierbei muss das<br />

Produkt in einem genau festgelegten Gebiet<br />

nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet<br />

und hergestellt werden. Der Name derart geschützter Produkte<br />

weist tatsächlich auf den Herkunfts ort hin und bietet<br />

Verbrauchern eine klare Orientierung. Allerdings ist dieses<br />

Zeichen nur bei sehr wenigen Lebens mitteln zu finden.<br />

Wo liegen die Mängel bei der Herkunftskennzeichnung?<br />

Die Herstelleradresse auf der Verpackung – Nicht selten Fehlanzeige<br />

Auf der Suche nach Angaben über den Hersteller eines<br />

<strong>Lebensmittel</strong>s sind Sie vielleicht schon einmal auf folgenden<br />

Hinweis gestoßen: „Hergestellt für XY (Name der<br />

Supermarktkette oder des Discounters)“. Doch wer das<br />

<strong>Lebensmittel</strong> produziert hat, erfahren Sie nicht.<br />

Gemäß den Vorschriften kann statt des Herstellers der<br />

Verpacker oder der Verkäufer angegeben werden. Dies<br />

wird von Handelsunternehmen gerne bei Eigenmarken<br />

angewendet, da sich hinter den Produkten oft bekannte<br />

Markenartikler verstecken, die unerkannt bleiben sollen.<br />

Fleisch: Herkunftsland bleibt meist im Dunkeln<br />

Wer sich über die Herkunft von Schweinefleisch informieren<br />

will, wird im Stich gelassen, denn keine Regelung schreibt<br />

diese Angabe vor. Bei unverarbeitetem Geflügelfleisch<br />

in Fertigpackungen erfahren die Kunden das Ursprungsland<br />

nur dann, wenn es nicht aus der EU stammt. Lediglich<br />

für Rindfleisch und Hackfleisch mit mindestens 50%<br />

Rindfleischanteil ist die Angabe des Herkunftslandes<br />

und des Schlacht- und Zerlegebetriebes Vorschrift. Aber<br />

auch hier nur für unverarbeitetes Fleisch. Es reicht schon<br />

eine geringe Salzzugabe, oft deklariert als „küchenfertig<br />

zubereitet“, um die Kennzeichnung zu umgehen. Die Herkunft<br />

der Zutaten in Wurstwaren oder Fleischprodukten<br />

bleibt immer anonym.<br />

Verarbeiteter Fisch: Keine Angabe zum Fanggebiet<br />

Wird Fisch verarbeitet, z.B. zu Fischstäbchen, oder<br />

landen die Garnelen auf der Tiefkühlpizza, entfällt die<br />

Hinweispflicht auf das Fanggebiet.<br />

Ursprung von Obst und Gemüse: Herkunft bleibt teilweise anonym<br />

Bei Bananen, Oliven, Zuckermais oder Speisekartoffeln<br />

sind Hersteller und Händler nicht verpflichtet, das<br />

Ursprungsland anzugeben.<br />

Verarbeitete und zusammengesetzte <strong>Lebensmittel</strong>:<br />

Kein Hinweis auf die Herkunft der Zutaten<br />

<strong>Woher</strong> stammen die Erdbeeren in der Konfitüre oder die<br />

Tomaten im Ketchup? Kommt die Milch für den Joghurt<br />

aus Ihrer Region oder überhaupt aus Deutschland?<br />

Hinweise zur Herkunft der wertgebenden Zutaten in verarbeiteten<br />

<strong>Lebensmittel</strong>n werden Verbraucher vergeblich<br />

suchen. Denn es existiert keine Vorschrift dazu, und<br />

freiwillige Angaben der Hersteller sind äußerst selten<br />

auf den Etiketten zu finden.<br />

Herkunftsangaben auf der Verpackung halten die<br />

<strong>Verbraucherzentrale</strong>n für unverzichtbar. Sie sind nicht<br />

durch Internetveröffentlichungen des Herstellers zu<br />

ersetzen. In der Schweiz gibt es bereits klare Regelungen<br />

zur Angabe der Herkunft der wichtigsten Zutaten auf<br />

den <strong>Lebensmittel</strong>n.


Herkunftszeichen, die nicht weiterhelfen<br />

Regionale Herkunftszeichen der Bundesländer:<br />

Eindeutig uneindeutig<br />

Die Kriterien für die einzelnen Zeichen<br />

sind unterschiedlich. Die Rohstoffe<br />

<strong>kommen</strong> nicht immer aus dem genannten<br />

Bundes land. Die Kriterien für das Güte zeichen „Geprüfte<br />

Qualität – Thüringen“ sind beispielsweise so festgelegt,<br />

dass unverarbeitete <strong>Lebensmittel</strong> (Fleisch, Kartoffeln) zu<br />

100% aus Thüringen stammen müssen, bei verarbeiteten<br />

<strong>Lebensmittel</strong>n (z.B. Konfitüre) jedoch nur 50,1% der Ausgangsstoffe.<br />

Regionale Herkunft ist also an solchen<br />

Zeichen nicht verlässlich erkennbar.<br />

EU-Logo „geschützte geographische Angabe“: Aussage unklar<br />

Die EU-weite Kennzeichnung „g.g.A.“ bedeutet<br />

„geschützte geografische Angabe“. Das heißt nur, dass<br />

eine Stufe der Produktion im genannten Gebiet stattfinden<br />

muss. So könnte das Schweinefleisch für die<br />

Nürnberger Rostbratwürste aus Dänemark oder den<br />

Nieder landen stammen und nur die Wurstherstellung in<br />

der Region erfolgen.<br />

Identitätskennzeichen bei verpackten tierischen <strong>Lebensmittel</strong>n:<br />

Sagt nichts über die Rohstoffe<br />

Die meisten Betriebe, die tierische<br />

<strong>Lebensmittel</strong> wie Fleisch, Geflügel,<br />

Fisch, Milch, Eier verarbeiten, unterliegen<br />

einer Zulassungspflicht. Die<br />

Erzeugnisse dieser Betriebe müssen<br />

mit einem Identitätskennzeichen versehen<br />

werden, um die Rückverfolgbarkeit der Produkte<br />

zu gewährleisten. Dabei steht z.B. DE für Deutschland, BY<br />

für Bayern und die angegebene Nummer für den zugelassenen<br />

Betrieb. Sie können an diesem Zeichen jedoch<br />

nur erkennen, wo das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt<br />

wurde, nicht aber, woher die Zutaten kamen. So<br />

erfahren Sie nicht, ob die Milch aus Ihrer Region stammt.<br />

<strong>Woher</strong> <strong>kommen</strong> <strong>unsere</strong> <strong>Lebensmittel</strong>?<br />

Herkunftsangaben auf <strong>Lebensmittel</strong>n sind<br />

oft miss verständlich, unvollständig oder<br />

sie fehlen ganz.<br />

Kommt der Schwarzwälder Schinken aus dem<br />

Schwarzwald und die Milch aus der Region?<br />

Viele Verbraucher wollen wissen, woher ihre<br />

<strong>Lebensmittel</strong> stammen. Sie wollen gezielt Produkte<br />

auswählen, die durch kurze Transportwege<br />

weniger klimaschädlich sind, deren Herkunft sie<br />

vertrauen oder mit deren Kauf sie die Betriebe in<br />

der Region unterstützen. Doch allzu oft gibt es<br />

keine klare Antwort.<br />

In diesem Faltblatt erfahren Sie, welche Herkunftsangaben<br />

eindeutig sind, welche Kennzeichnung<br />

auf die falsche Spur führen kann oder wo es ein<br />

Rätsel bleibt, woher die <strong>Lebensmittel</strong> <strong>kommen</strong>.<br />

<strong>Verbraucherzentrale</strong> Niedersachsen e. V.<br />

Herrenstraße 14<br />

30159 Hannover<br />

Tel. (05 11) 9 11 96-0<br />

Fax (05 11) 9 11 96-10<br />

info@vzniedersachsen.de<br />

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />

Impressum: <strong>Verbraucherzentrale</strong> Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstr. 27, 40125 Düsseldorf,<br />

<strong>Verbraucherzentrale</strong> Hamburg e.V., Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, in Kooperation mit:<br />

Neue <strong>Verbraucherzentrale</strong> in Mecklenburg und Vorpommern e.V. und <strong>Verbraucherzentrale</strong> Thüringen e.V.,<br />

Gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />

Stand März 2012, Gestaltung: action direkt Werbeagentur, Hamburg (cp-vz-12-001)<br />

<strong>Woher</strong> <strong>kommen</strong><br />

<strong>unsere</strong> <strong>Lebensmittel</strong>?<br />

<strong>Lebensmittel</strong> aus aller Welt –<br />

Kennzeichnung lückenhaft<br />

und missverständlich!

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