Berichtsentwurf EHK Villingen Schwenningen
Berichtsentwurf EHK Villingen Schwenningen
Berichtsentwurf EHK Villingen Schwenningen
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Gutachten als Grundlage für ein<br />
Zentrenkonzept<br />
für die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
- <strong>Berichtsentwurf</strong> -<br />
Teichstraße 14 • 79539 Lörrach • T 07621 91550-0 • F 07621 91550-29<br />
Huckarder Straße 12 • 44147 Dortmund • T 0231 534555-0 • F 0231 534555-29<br />
info@dr-acocella.de • www.dr-acocella.de
Bearbeiter:<br />
Dr. rer. pol. Donato Acocella<br />
Dipl.-Ing. Antje Schnacke-Fürst<br />
Dipl.-Ing. Ingo Breuker<br />
Dipl. Geogr. Anne Rühl Lörrach, 21.01.2011
INHALTSVERZEICHNIS:<br />
1. AUSGANGSLAGE UND AUFGABENSTELLUNG 1<br />
PROJEKTBEGLEITENDE ARBEITSGRUPPE................................................................ 4<br />
2. RAHMENBEDINGUNGEN DER EINZELHANDELSENTWICKLUNG UND<br />
PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN 6<br />
2.1 ALLGEMEINE TRENDS DER EINZELHANDELSENTWICKLUNG ....................................... 6<br />
2.1.1 Handelsendogene und -exogene Faktoren der Einzelhandelsentwicklung............8<br />
2.1.2 Städtebauliche Wirkungen der Einzelhandelsentwicklung............................... 11<br />
2.2 ZENTRENKONZEPT ALS RÄUMLICHES STEUERUNGSINSTRUMENT FÜR DEN EINZELHANDEL ...13<br />
2.2.1 Planungsrechtlicher Rahmen des Zentrenkonzeptes........................................ 13<br />
2.2.1.1 Zentraler Versorgungsbereich.......................................................... 14<br />
2.2.1.2 Sortimentsliste ............................................................................... 15<br />
2.2.1.3 Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Planungsebene................... 15<br />
2.2.2 Konsequenzen für das Genehmigungsverfahren.............................................. 19<br />
3. EINZELHANDELSSITUATION IN DER GESAMTSTADT 22<br />
3.1 METHODISCHES VORGEHEN - BESTANDSAUFNAHME ............................................22<br />
3.1.1 Einzelhändlerbefragung und Begehung......................................................... 22<br />
3.1.2 Kundenherkunftserfassung........................................................................... 24<br />
3.2 BETEILIGUNG .......................................................................................24<br />
3.2.1 Einzelhändlerbefragung.............................................................................. 24<br />
3.2.2 Kundenherkunftserfassung........................................................................... 25<br />
3.3 GESAMTSTÄDTISCHE EINZELHANDELSSITUATION ...............................................25<br />
3.3.1 Beurteilung des Einzelhandelsangebotes in der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 25<br />
3.3.2 Umsatzherkunft, Einzugsgebiet und Verbleibquote ........................................ 29<br />
3.4 SITUATION DES EINZELHANDELS AUS SICHT DER HÄNDLER....................................34<br />
3.4.1 Stärken und Schwächen aus Sicht der Händler............................................... 34<br />
3.4.2 Änderungsabsichten in den bestehenden Einzelhandelsbetrieben ................... 41<br />
3.5 FAZIT: EINZELHANDELSSITUATION IN DER GESAMTSTADT ....................................43<br />
4. ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE 44<br />
4.1 METHODISCHES VORGEHEN - ABGRENZUNG ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICHE UND<br />
STÄDTEBAULICH-FUNKTIONALE BESTANDSAUFNAHME ..........................................44<br />
4.2 ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH INNENSTADT VILLINGEN..................................47<br />
4.2.1 Räumlich-funktionale Struktur der Innenstadt <strong>Villingen</strong>................................. 47<br />
4.2.2 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt <strong>Villingen</strong>............ 49<br />
4.2.3 Städtebaulich-funktionale Stärken-Schwächen-Analyse Innenstadt <strong>Villingen</strong>.... 51<br />
4.2.3.1 Stärken hinsichtlich funktionaler Aspekte.......................................... 51<br />
4.2.3.2 Stärken hinsichtlich städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte.......... 54<br />
4.2.3.3 Schwächen hinsichtlich funktionaler Aspekte..................................... 57<br />
4.2.3.4 Schwächen hinsichtlich städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte...... 58<br />
i
ii<br />
4.3 ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH INNENSTADT SCHWENNINGEN ...........................61<br />
4.3.1 Räumlich-funktionale Struktur der Innenstadt <strong>Schwenningen</strong>..........................61<br />
4.3.2 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt <strong>Schwenningen</strong>.....64<br />
4.3.3 Städtebaulich-funktionale Stärken-Schwächen-Analyse Innenstadt<br />
<strong>Schwenningen</strong>.............................................................................................66<br />
4.3.3.1 Stärken hinsichtlich funktionaler Aspekte..........................................66<br />
4.3.3.2 Stärken hinsichtlich städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte ..........68<br />
4.3.3.3 Schwächen hinsichtlich funktionaler Aspekte......................................71<br />
4.3.3.4 Schwächen hinsichtlich städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte......74<br />
4.4 BEURTEILUNG DES EINZELHANDELSANGEBOTES IN DEN ZENTRALEN<br />
VERSORGUNGSBEREICHEN INNENSTADT VILLINGEN UND INNENSTADT SCHWENNINGEN ....76<br />
4.5 WEITERE ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE...................................................82<br />
4.5.1 Nahversorgungszentrum Falkenring..............................................................82<br />
4.5.2 Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße...............................................83<br />
4.6 FAZIT ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE ......................................................85<br />
5. RÄUMLICHE EINZELHANDELSSTRUKTUR UND NAHVERSORGUNGSSITUATION 87<br />
5.1 BEDEUTENDE EINZELHANDELSSTANDORTE .......................................................87<br />
5.2 RAUMSTRUKTURELLE VERTEILUNG DES EINZELHANDELSANGEBOTES ..........................91<br />
5.3 BEURTEILUNG DES LEBENSMITTELANGEBOTES HINSICHTLICH DER RÄUMLICHEN<br />
NAHVERSORGUNGSSITUATION ....................................................................95<br />
5.3.1 Nahversorgung in den Stadtteilen................................................................97<br />
5.3.2 Nahversorgung im Stadtbezirk <strong>Villingen</strong>.......................................................98<br />
5.3.3 Nahversorgung im Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong>..............................................100<br />
5.4 FAZIT: RÄUMLICHE EINZELHANDELSSTRUKTUR UND NAHVERSORGUNGSSITUATION ....... 102<br />
6. VORSCHLAG FÜR EINEN ZIELKATALOG DES ZENTRENKONZEPTES 104<br />
6.1 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER OBERZENTRALEN VERSORGUNGSFUNKTION............... 104<br />
6.2 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER EINZELHANDELS-/ FUNKTIONSVIELFALT DER ZENTRALEN<br />
VERSORGUNGSBEREICHE......................................................................... 105<br />
6.3 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER IDENTITÄT DER ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICHE .. 106<br />
6.4 SICHERUNG VON GEWERBEGEBIETEN FÜR HANDWERK UND PRODUZIERENDES GEWERBE .107<br />
6.5 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER KURZEN WEGE ("STADT DER KURZEN WEGE") .......... 107<br />
6.6 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER NAHVERSORGUNGSSTRUKTUR ............................. 108<br />
6.7 SCHAFFUNG VON INVESTITIONSSICHERHEIT (NICHT RENDITESICHERHEIT) INSGESAMT.. 108<br />
7. PROGNOSE DES VERKAUFSFLÄCHENENTWICKLUNGSSPIELRAUMES 109<br />
7.1 METHODISCHES VORGEHEN ..................................................................... 109<br />
7.1.1 Prognose der Bevölkerungsentwicklung.......................................................110<br />
7.1.2 Perspektiven für den Einzelhandel .............................................................112<br />
7.1.3 Nachfrage: Annahmen zur Entwicklung und Kaufkraftpotenzial......................112<br />
7.1.4 Annahmen zur Entwicklung der Angebotsseite .............................................113
7.2 PROGNOSEERGEBNISSE ..........................................................................118<br />
7.2.1 Verkaufsflächenpotenziale insgesamt..........................................................118<br />
7.2.2 Verkaufsflächenpotenziale nach Zentrenrelevanz..........................................121<br />
7.2.3 Fazit: Prognoseergebnis.............................................................................124<br />
8. INSTRUMENTELLES KONZEPT ZUR RÄUMLICHEN EINZELHANDELSSTEUERUNG 126<br />
8.1 SORTIMENTSLISTE ...............................................................................127<br />
8.1.1 Kriterien für die Zuordnung der Sortimente nach Zentrenrelevanz................127<br />
8.1.2 Räumliche Verteilung der Sortimente in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>..................128<br />
8.1.3 Vorschlag für die "<strong>Villingen</strong>-Schwenninger Sortimentsliste".........................133<br />
8.2 GRUNDSÄTZE ZUR RÄUMLICHEN EINZELHANDELSENTWICKLUNG ..............................134<br />
8.2.1 Umgang mit zentrenrelevantem Einzelhandel................................................134<br />
8.2.2 Umgang mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel.......................................137<br />
8.3 RÄUMLICHE ENTWICKLUNGSOPTIONEN .........................................................139<br />
8.3.1 Räumliche Entwicklungsoptionen innerhalb der Innenstadt <strong>Villingen</strong>.............141<br />
8.3.2 Räumliche Entwicklungsoptionen innerhalb der Innenstadt <strong>Schwenningen</strong>......147<br />
8.3.3 Gewerbegebiete........................................................................................156<br />
8.4 VORGEHENSWEISE ZUR UMSETZUNG - VERFAHRENSVORSCHLAG .............................156<br />
8.4.1 Öffentliche Information.............................................................................157<br />
8.4.2 Festlegen einer Sortimentsliste..................................................................157<br />
8.4.3 Festlegen von Gebieten, in denen alle Sortimente bzw. nur nicht<br />
zentrenrelevante Sortimente zulässig sein sollen - auch großflächig.............158<br />
8.4.4 Bauleitplanerische Umsetzung der Zielvorstellungen....................................160<br />
8.5 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG .............................................................161<br />
GLOSSAR 164<br />
ANHANG 169<br />
iii
TABELLENVERZEICHNIS:<br />
Tab. 1: Einzelhandelsangebot <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 2010, 2000 (GMA) und 1993<br />
(HGZ).......................................................................................................26<br />
Tab. 2: Einzelhandelsangebot <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>...........................................27<br />
Tab. 3: Einzelhandelsangebot in den Innenstädten <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong>.......77<br />
Tab. 5: Annahmen zu Nachfrageentwicklung und Kaufkraftpotenzial im Überblick...113<br />
Tab. 6: Vorschlag für die "<strong>Villingen</strong>-Schwenninger Liste".....................................133<br />
Tab. A - 1: Betriebe nach Größenklassen in <strong>Villingen</strong>-Schweningen insgesamt:<br />
Anzahl und Verkaufsfläche................................................................171<br />
Tab. A - 2: Einzelhandelssituation: Umsatz, Kaufkraft (je in Mio. €) und<br />
Bindungsquoten ...............................................................................172<br />
Tab. A - 3: Betriebe in der Innenstadt von <strong>Villingen</strong> nach Größenklassen: Anzahl<br />
und Verkaufsflächen.........................................................................173<br />
Tab. A - 4: Betriebe in der Innenstadt von <strong>Schwenningen</strong> nach Größenklassen:<br />
Anzahl und Verkaufsflächen ..............................................................173<br />
Tab. A - 5: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Einzelhandelsangebot/ -auswahl............................174<br />
Tab. A - 6: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Atmosphäre/ Aufenthaltsqualität...........................174<br />
Tab. A - 7: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Parkplätze ...........................................................175<br />
Tab. A - 8: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Zusammenarbeit Einzelhandel/ Einzelhandel;<br />
Einzelhandel/Stadt...........................................................................175<br />
Tab. A - 9: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Kundenverhalten...................................................176<br />
Tab. A - 10: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Dienstleistungen/ öffentliche Einrichtungen ..........176<br />
Tab. A - 11: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Leerstände...........................................................176<br />
Tab. A - 12: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Öffnungszeiten.....................................................177<br />
Tab. A - 13: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Miete...................................................................177<br />
Tab. A - 14: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Erreichbarkeit .....................................................177<br />
Tab. A - 15: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
aus Händlersicht - Sonstiges.............................................................178<br />
Tab. A - 16: Einzelhandelssituation in der Innenstadt: je der Umsatz in den<br />
Innenstädten von <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> und Kaufkraft in der<br />
Gesamtstadt (je in Mio. €) sowie "unechte Bindungsquote"..................179<br />
Tab. A - 17: Einzelhandelsangebot in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Lage:<br />
Verkaufsfläche auf 25 qm gerundet....................................................180<br />
Tab. A - 18: Kaufkraftpotenzial nach Sortimenten 2015 und 2020 in Mio. €..............181<br />
Tab. A - 19: Verkaufsflächenbedarf bis 2020 bei Status-quo-Prognose - Angaben in<br />
qm, auf 25 qm gerundet....................................................................182<br />
Tab. A - 20: Verkaufsflächenbedarf bis 2020 bei Entwicklungsprognose - Angaben<br />
in qm, auf 25 qm gerundet................................................................183<br />
iv
Tab. A - 21: Verkaufsflächenbedarf bis 2020 bei Wettbewerbsprognose - Angaben<br />
in qm, auf 25 qm gerundet................................................................184<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS:<br />
Abb. 1: Bindungsquote in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Sortimenten (Gesamt:<br />
128%)......................................................................................................29<br />
Abb. 2: Umsatzherkunft <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>....................................................30<br />
Abb. 3: Vergleich Umsatzherkunft Händlerbefragung und Kundenherkunftserfassung<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ...........................................................................31<br />
Abb. 4: Verbleibquote..........................................................................................33<br />
Abb. 5: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> aus Händlersicht..........35<br />
Abb. 6: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Schwenningen</strong> aus Händlersicht ..36<br />
Abb. 7: Änderungsabsichten der Einzelhändler in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>:<br />
Betriebe und deren Verkaufsfläche............................................................41<br />
Abb. 8: Änderungsabsichten der Einzelhändler in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>:<br />
Verkaufsflächenveränderung.....................................................................42<br />
Abb. 9: "Unechte Bindungsquoten" der Innenstädte von <strong>Villingen</strong> und<br />
<strong>Schwenningen</strong>..........................................................................................79<br />
Abb. 10: Vergleich Betriebsgrößen Innenstädte <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> sowie<br />
Gesamtstadt.............................................................................................81<br />
Abb. 11: Anzahl der Betriebe, Verkaufsflächen- und Umsatzanteile nach Lage ............92<br />
Abb. 12: Einzelhandelsstruktur in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Lage........................93<br />
Abb. 13: Umsatzentwicklung in den letzten drei Jahren nach Lage.............................94<br />
Abb. 14: Umsatzentwicklung in den letzten drei Jahren nach Größenklassen ..............95<br />
Abb. 15: Einwohnerentwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 1990 bis 2009<br />
(tatsächliche Entwicklung) und 2008 bis 2025 (Prognosewerte)...................111<br />
Abb. 17: Bindungsquoten in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Sortimenten im Ist-<br />
Zustand und 2020 bei einer Entwicklung entsprechend der<br />
Entwicklungsprognose ............................................................................116<br />
Abb. 19: Bindungsquoten in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Sortimenten im Ist-<br />
Zustand und 2020 bei einer Entwicklung entsprechend der<br />
Wettbewerbsprognose............................................................................117<br />
Abb. 20: Verkaufsflächenentwicklungskorridor 2010 - 2020 Gesamtpotenzial (in qm).119<br />
Abb. 22: Potenzialkorridore in qm nach Zentrenrelevanz - nahversorgungsrelevante<br />
Sortimente............................................................................................122<br />
Abb. 23: Potenzialkorridore in qm nach Zentrenrelevanz - Nahrungs- und<br />
Genussmittel..........................................................................................122<br />
Abb. 24: Potenzialkorridore in qm nach Zentrenrelevanz - sonstige<br />
zentrenrelevante Sortimente ..................................................................123<br />
Abb. 28: Potenzialkorridore in qm nach Zentrenrelevanz - nicht zentrenrelevante<br />
Sortimente............................................................................................124<br />
Abb. 29: Verkaufsflächenverteilung üblicherweise zentrenrelevanter Sortimente<br />
nach Lagen.............................................................................................129<br />
Abb. 30: Verkaufsflächenverteilung üblicherweise nicht zentrenrelevanter<br />
Sortimente nach Standorttypen...............................................................131<br />
v
KARTENVERZEICHNIS:<br />
Karte 1: Tendenzielles Einzugsgebiet der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
(schematisch) .........................................................................................32<br />
Karte 2: Einzelhandelsangebot in der Innenstadt von <strong>Villingen</strong> und angrenzenden<br />
Bereichen ..............................................................................................47<br />
Karte 3: Dienstleistungsangebot in der Innenstadt von <strong>Villingen</strong> und angrenzenden<br />
Bereichen ..............................................................................................48<br />
Karte 4: Vorschlag zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt<br />
<strong>Villingen</strong>................................................................................................50<br />
Karte 5: Einzelhandelsangebot in der Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> und angrenzenden<br />
Bereichen ..............................................................................................62<br />
Karte 6: Dienstleistungsangebot in der Innenstadt von <strong>Schwenningen</strong> und<br />
angrenzenden Bereichen .........................................................................63<br />
Karte 7: Vorschlag zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt<br />
<strong>Schwenningen</strong> ........................................................................................65<br />
Karte 8: Nahversorgungszentrum Falkenring..........................................................82<br />
Karte 9: Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße...........................................83<br />
Karte 10: Bedeutende Einzelhandelsstandorte in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> .................90<br />
Karte 11: (Lebensmittel-)Nahversorgungsangebot der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>..97<br />
Karte 12: (Lebensmittel-)Nahversorgungsangebot des Stadtbezirks <strong>Villingen</strong>.............99<br />
Karte 13: (Lebensmittel-)Nahversorgungsangebot des Stadtbezirks <strong>Schwenningen</strong>....101<br />
Karte 14: Beispiele sonstige integrierte Lagen .....................................................136<br />
Karte 15: Beispiele nicht integrierte Lagen..........................................................137<br />
Karte 16: Perspektivische Abgrenzung Innenstadt <strong>Villingen</strong>...................................141<br />
Karte 17: Flächenpotenzial Gerberstraße/ Schlösslegasse ......................................143<br />
Karte 18: Flächenpotenzial Tonhallenareal............................................................146<br />
Karte 19: Perspektivische Abgrenzung Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> und Darstellung<br />
vorhandener Entwicklungspotenziale .....................................................150<br />
Karte 20: Hockenplatz..........................................................................................152<br />
Karte 21: Nachverdichtungspotenzial Marktstraße/ Metzgergasse...........................153<br />
Karte 22: Nachverdichtungspotenzial In der Muslen/ Bärenstraße/ Friedrich-Ebert-<br />
Straße.................................................................................................154<br />
Karte 23: Nachverdichtungspotenzial Harzerstraße/ Ob dem Brückle.......................155<br />
vi
FOTOVERZEICHNIS:<br />
Foto 1: Magnet "K&L" (Bickenstraße).....................................................................53<br />
Foto 2: Verkaufsflächenzusammenlegung (Obere Straße).........................................53<br />
Foto 3: Außengastronomie (Rietstraße).................................................................54<br />
Foto 4: Altes Rathaus (Münsterplatz).....................................................................54<br />
Foto 5: “Café Raben“ und Münster im Hintergrund.................................................55<br />
Foto 6: Kleinteilige Bebauung am Münsterplatz .....................................................55<br />
Foto 7: Gestaltung öffentlicher Raum (Bickenstrasse).............................................56<br />
Foto 8: Innenstadteingang Riettor........................................................................56<br />
Foto 9: Leerstand Färberstraße............................................................................59<br />
Foto 10: Gerberstraße...........................................................................................59<br />
Foto 11: Gerberstraße...........................................................................................59<br />
Foto 12: Färberstraße/ Brunnengasse.....................................................................59<br />
Foto 13: Außenständer (Innenstadt <strong>Villingen</strong>) .........................................................60<br />
Foto 14: Spielhalle (Bickenstraße)..........................................................................60<br />
Foto 15: Westlicher Stadteingang - Bärenplatz........................................................65<br />
Foto 16: Östlicher Stadteingang - Fußgängerbrücke "Rössle"....................................65<br />
Foto 17: City-Rondell - Eingang In der Muslen.........................................................67<br />
Foto 18: Parkhaus City-Rondell ..............................................................................67<br />
Foto 19: Historisches Gebäude - In der Muslen........................................................68<br />
Foto 20: Hauptportal der ehemaligen Uhrenfabrik Mauthe am City Rondell ................68<br />
Foto 21: Gestaltung Fußgängerzone - In der Muslen.................................................69<br />
Foto 22: Gestaltung - Friedrich-Ebert-Straße .........................................................69<br />
Foto 23: Muslenplatz .............................................................................................69<br />
Foto 24: Modehaus und Bibliothek - Muslenplatz......................................................69<br />
Foto 25: Heimatmuseum - Muslenplatz.....................................................................70<br />
Foto 26: Außengastronomie - Muslenplatz...............................................................70<br />
Foto 27: Gestaltung Marktstraße ............................................................................70<br />
Foto 28: Westlicher Stadteingang - attraktiv gestalteter Platzbereich......................70<br />
Foto 29: Leerstand - Uhlandstraße..........................................................................72<br />
Foto 30: Leerstand - Jakob-Kienzle-Straße..............................................................72<br />
Foto 31: Leerstände/ funktionale Brüche - Kirchstraße ............................................73<br />
Foto 32: Spielhalle - Kirchstraße...........................................................................73<br />
Foto 33: Sanierungsbedürftiges Gebäude - Marktstraße...........................................73<br />
Foto 34: Baulücke/ Mindernutzung - Marktstraße.....................................................73<br />
Foto 35: Pfarrer-Schmid-Straße.............................................................................74<br />
Foto 36: Rathaus am Marktplatz..............................................................................75<br />
Foto 37: Marktplatz aus südöstlicher Richtung ........................................................75<br />
Foto 38: Westlicher Eingang Fußgängerzone ...........................................................75<br />
Foto 39: Sanierungsbedürftiges Gebäude - In der Museln.........................................75<br />
Foto 40: Warenpräsentation - In der Muslen ...........................................................76<br />
Foto 41: Aufsteller - In der Muslen.........................................................................76<br />
Foto 42: Nahversorgungszentrum Falkenring ...........................................................82<br />
Foto 43: Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße - fußläufige Anbindung .........85<br />
Foto 44: Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße - Anbindung an ÖPNV.............85<br />
vii
Foto 45: Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße ............................................83<br />
Foto 46: Bauruinen/ Investitionsstau Gerberstraße...............................................143<br />
Foto 47: Baulücke Ecke Gerberstraße/ Schlösslegasse ............................................144<br />
Foto 48: Ideenskizze: Schließung Baulücke Gerberstraße/ Schlösslegasse................144<br />
Foto 49: Nachverdichtungspotenzial Ecke Gerberstraße/ Ankergasse.......................145<br />
Foto 50: Nachverdichtungspotenzial Bärengasse....................................................145<br />
Foto 51: Leerstand mit Sanierungsbedarf Färberstraße/ Brunnenstraße..................145<br />
Foto 52: Leerstand mit Sanierungsbedarf Johannitergasse .....................................145<br />
Foto 53: Tonhallenareal grenzt unmittelbar an Geschäftslagen an...........................146<br />
Foto 54: Hockenplatz ...........................................................................................152<br />
Foto 55: Westlicher Eingang Fußgängerzone .........................................................153<br />
Foto 56: Ideenskizze Betonung der Eingangssituation............................................153<br />
Foto 57: Nachverdichtungspotenzial Marktstraße/ Metzgergasse.............................153<br />
Foto 58: Leerstand "Rössel" .................................................................................154<br />
Foto 59: Nachverdichtungspotenzial Harzerstraße/ Ob dem Brückle ........................155<br />
viii
1. AUSGANGSLAGE UND AUFGABENSTELLUNG<br />
Die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> (rd. 80.600 Einwohner) umfasst neben den beiden<br />
Stadtbezirken <strong>Villingen</strong> (rd. 36.700 Einwohner) und <strong>Schwenningen</strong> (rd. 31.700 Ein-<br />
wohner) die Stadtteile Herzogenweiler, Marbach, Mühlhausen, Obereschach, Pfaf-<br />
fenweiler, Rietheim, Tannheim, Weigheim und Weilersbach. 1 <strong>Villingen</strong>-Schwennin-<br />
gen ist im LEP 2002 des Landes Baden-Württemberg als Oberzentrum für die Region<br />
Schwarzwald-Baar-Heuberg ausgewiesen.<br />
Im Jahr 2000 hat die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> durch die GMA Ludwigsburg ein<br />
Markt- und Standortgutachten erstellen lassen. Seither haben sich die Bedingungen<br />
im Einzelhandel verändert, wobei durch verschiedene Urteile die Position der<br />
Städte im Hinblick auf die räumliche Steuerung des Einzelhandels eher gestärkt<br />
wurde.<br />
Als Bestandteil der Gesamtfortschreibung Flächennutzung und als Basis für künftige<br />
Entscheidungen zur Einzelhandelsentwicklung soll nun diese Markt- und Standort-<br />
untersuchung fortgeschrieben werden.<br />
Dabei soll nicht nur der quantitative Rahmen aktualisiert werden, sondern in der<br />
Folge das Einzelhandelsleitbild und das Zentrenkonzept überprüft und ggf. ergänzt<br />
werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls darauf zu achten, dass die Vorge-<br />
hensweise zum neuen Leitbild und seine Inhalte an die veränderten rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen angepasst werden.<br />
Dies beinhaltet insbesondere im Hinblick auf die rechtssichere Erarbeitung eines<br />
Gutachtens und zur Umsetzung in ein Konzept, die Beachtung der aktuellen einschlä-<br />
gigen Urteile. Dabei stehen besonders die Sortimentsliste 2 und die inhaltliche Ab-<br />
grenzung der zentralen Versorgungsbereiche 3 im Vordergrund.<br />
1 www.villingen-schwenningen.de: Stand: 12/2009.<br />
2 Vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg: Urteil vom 30.01.2006, Az 3 S 1259/05.<br />
3 BVerwG: Urteil vom 11.10.2007, Az. 4 C 7/07 sowie vorgehend Urteil des OVG NRW vom 11.12.2006,<br />
Az. 7 A 964/05, Rn 109.<br />
1
Die wesentlichen Vorgaben zur gutachterlichen Bearbeitung ergeben sich vor allem<br />
aus dem § 1 (9) BauNVO 4 , denn die bauleitplanerisch gestützte und aktive räumliche<br />
Steuerung des Einzelhandels insgesamt ist vor allem mit den §§ 1 (5) und (9) BauNVO<br />
zu begründen. Allerdings verlangt lediglich der § 1 (9) BauNVO als weitergehende<br />
Vorschrift "besondere städtebauliche Gründe", wobei es darum geht, diese städte-<br />
baulichen Gründe besonders darzustellen 5 . Andere einschlägige Vorschriften wie<br />
z.B. der § 9 (2a) BauGB tragen nur unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich z.B.<br />
bei Vorliegen einer informellen Planung nach § 1 (6) Satz 11 BauGB - zur positiven<br />
bzw. negativen Steuerung bei.<br />
Der im Zuge des EAGBau 2004 eingeführte § 34 (3) BauGB hat sich in der Praxis als<br />
Steuerungsinstrument als nahezu unwirksam gezeigt, so dass zwar auch diesbzgl.<br />
die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche erforderlich ist, jedoch in diesem<br />
Zusammenhang nur von nachrangiger Bedeutung ist.<br />
Um einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsleitbildes/ Zentrenkon-<br />
zeptes zu unterbreiten, muss sich das Gutachten angesichts der gesetzlichen Vor-<br />
schriften und der relevanten Urteile zunächst mit der Ist-Situation in der Gesamt-<br />
stadt inkl. der Stadtteile in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> auseinandersetzen:<br />
• Welcher Einzelhandel ist in der Stadt in den einzelnen Branchen vorhanden?<br />
• Wo in der Stadt befinden sich neben den beiden Stadtbezirkszentren zentrale<br />
2<br />
Versorgungsbereiche bzw. zentrale Bereiche, die die Anforderung an einen zent-<br />
ralen Versorgungsbereich 6 nicht erfüllen, aber trotzdem schützens- und entwick-<br />
lungswert sind und welcher Teil des Einzelhandels ist in diesen lokalisiert?<br />
• Für die Abgrenzung der zentralen (Versorgungs-)Bereiche sind dabei neben dem<br />
Einzelhandel auch sonstige funktionale Angebote (Dienstleistungen, Gastronomie<br />
und öffentliche Einrichtungen) sowie die städtebauliche Situation entscheidend.<br />
Dies stellt die Grundlage für die besonderen städtebaulichen Gründe dar.<br />
4 Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten außer den Novellierungen ab 2004 zusammengestellt<br />
z.B. in Acocella, D.: Einzelhandelskonzepte im Praxistest, Dortmund 2004, S. 56ff.<br />
5 BVerwG: Beschluss vom 10.11.2004, Az. 4 BN 33/04.<br />
6 Entsprechend dem Urteil des BVerwG (vgl. Fußnote 3) zeichnet sich ein zentraler Versorgungsbereich<br />
u.a. dadurch aus, dass ihm "auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen eine Versorgungsfunktion<br />
über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt."
• Welche Stärken und Schwächen weisen die zentralen (Versorgungs-)Bereiche auf?<br />
Hieraus ergibt sich die Handlungsnotwendigkeit und letztlich auch die Begrün-<br />
dung für den Einsatz der vorgeschlagenen Instrumente.<br />
• Welche sonstigen Einzelhandelsstandorte gibt es und wie sind diese abzugrenzen?<br />
etc.<br />
Bestandteil ist auch der Vorschlag für eine aktualisierte "<strong>Villingen</strong>-Schwenninger<br />
Sortimentsliste", in der nach der Zentrenrelevanz der einzelnen Sortimente diffe-<br />
renziert wird 7 .<br />
Für das Zentrenkonzept sind zusätzlich insbesondere<br />
• die bestehende Zentrenhierarchie darzustellen,<br />
• die funktionale und räumliche Entwicklungsfähigkeit der einzelnen Zentren zu be-<br />
schreiben und daraus abgeleitet<br />
• eine zukünftige Zentrenhierarchie in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> vorzuschlagen.<br />
Dieses Zentrenkonzept erfüllt damit auch die Anforderungen an einen Fachbeitrag<br />
Einzelhandel zum FNP 2025, wie er im Einzelhandelserlass bei der Neuaufstellung<br />
und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen gefordert wird (Ziff. 4.1). Im übri-<br />
gen entspricht das Zentrenkonzept, wenn es durch den Gemeinderat beschlossen<br />
wird, auch einem in § 1 (6) Satz 11 BauGB angesprochenen städtebaulichen Entwick-<br />
lungskonzept. Somit bestünde auch die Möglichkeit der Anwendung des<br />
§ 9 (2a) BauGB.<br />
Für eine erfolgreiche Stadtentwicklung muss allerdings berücksichtigt werden, dass<br />
die Politik/ Verwaltung nur wenige Möglichkeiten hat, die Einzelhandelsentwicklung<br />
in einer Stadt allein zu beeinflussen. Sie kann - wie bisher geschehen - Einfluss<br />
nehmen auf die standort-, sortiments- und größenbezogene Einzelhandelsentwick-<br />
lung - dieses aber nur bei Um-/ Neuansiedlungen bzw. Umnutzungen. Darüber hinaus<br />
kann die Stadtpolitik/ -verwaltung städtebauliche und infrastrukturelle Angebote<br />
machen: z.B. Gestaltung der Innenstädte, Parkplätze, Stadteingänge. Auch wenn<br />
7 Die im Einzelhandelserlass Baden-Württemberg enthaltene Sortimentsliste kann nur Orientierungscharakter<br />
haben. Für jede Stadt ist eine eigene Sortimentsliste zu erarbeiten. Vgl. dazu VGH Baden-<br />
Württemberg, Urteil vom 02.05.2005, Az. 8 S 1848/04, Rn 17 sowie unter Verweis hierauf Urteil vom<br />
30.01.2006, Az. 3 S 1259/05, Rn 42.<br />
3
diese rahmensetzenden Möglichkeiten eine wesentliche Grundlage für eine positive<br />
Einzelhandelsentwicklung und damit für eine positive städtebaulich-funktionale Ent-<br />
wicklung der beiden Innenstädte bilden, werden für das Umsetzen entsprechender<br />
Ziele und das Ausfüllen dieser Rahmenbedingungen andere Akteure gebraucht:<br />
• Nur wenn es auch dem bestehenden Einzelhandel und anderen Funktionen in<br />
4<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> gelingt sich entsprechend zu positionieren, werden diese<br />
weiterhin Bestand haben.<br />
• Städtebaulich-funktionale Konzepte müssen z.T. von den privaten Hauseigentü-<br />
mern umgesetzt werden (z.B. Fassadengestaltung).<br />
• Insbesondere in der Innenstadt müssen andere Akteure, z.B. die Gastronomie, in<br />
ein Gesamtkonzept eingebunden werden, da gerade dieser Bereich einer Stadt von<br />
einer städtebaulichen und funktionalen Vielfalt abhängig ist.<br />
Da eine Leitbilddiskussion immer auch mit Partnern durchgeführt werden muss, die<br />
zunächst Partikularinteressen vertreten (müssen), ist der Untersuchungsansatz so<br />
gewählt, dass mit den Ergebnissen auch die anderen relevanten Akteure angespro-<br />
chen und eingebunden werden können. Zentrales Anliegen des Gutachtens ist es<br />
jedoch, die städtebaulichen Begründungen für eine räumliche Steuerung des<br />
Einzelhandels und als Grundlage für ein aktualisiertes Zentrenkonzept zu<br />
erarbeiten.<br />
Investoren (vorhandene und neue) müssen bereit sein, unter den vorgegebenen<br />
städtebaulich-funktionalen Rahmenbedingungen zu investieren. Dies wird nur dann<br />
geschehen, wenn diese dauerhaft verlässlich sind.<br />
PROJEKTBEGLEITENDE ARBEITSGRUPPE<br />
In die Erarbeitung des Gutachtens wurde eine Arbeitsgruppe eingebunden, in der<br />
neben der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> (Bürgermeister und Vertreter des Amts für<br />
Stadtentwicklung), Vertreter der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und des Einzelhan-<br />
delsverbandes Südbaden sowie ortsansässige Händler und Gewerbetreibende (u.a.<br />
Vertreter der beiden Gewerbevereine "Gewerbeverein <strong>Villingen</strong>" und "Gewerbever-<br />
ein Oberzentrum") mitwirkten.<br />
Aufgabe der Arbeitsgruppe war es, die jeweils vorgestellten Grundlagen und Zwi-<br />
schenergebnisse - ggf. nach einer Ergänzung oder Änderung - als Grundlage zur
weiteren Bearbeitung zu diskutieren und zu bestimmen. Ein solches Vorgehen be-<br />
schleunigt erfahrungsgemäß den gesamten Arbeitsprozess sowie die anschließende<br />
Umsetzung und Akzeptanz des Gutachtens.<br />
Es fanden zwei Sitzungstermine mit der Arbeitsgruppe statt:<br />
1. Im April 2010 wurden die Ergebnisse der Einzelhändlerbefragung und ein Vor-<br />
schlag zur Ist-Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche vorgestellt. Außer-<br />
dem wurde in dieser ersten Arbeitsgruppensitzung der Prognoserahmen festge-<br />
legt.<br />
2. Gegenstand der zweiten Arbeitsgruppensitzung im Juni 2010 waren das Prognose-<br />
ergebnis und die konzeptionellen Vorschläge für die künftige Einzelhandelsent-<br />
wicklung. Insbesondere die Sortimentsliste und die Vorschläge zur künftigen<br />
räumlichen Einzelhandelsentwicklung wurden mit den Teilnehmern der Arbeits-<br />
gruppe ausführlich diskutiert.<br />
Die Erarbeitung des Vorschlages für ein Einzelhandelsgutachten erfolgte durch ein<br />
interdisziplinär besetztes Team des Büros Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwick-<br />
lung aus den Bereichen Raum- und Stadtplanung/ Architektur, Betriebs-/ Volkswirt-<br />
schaft und Geographie. Damit ließen sich die verschiedenen Themenkomplexe eines<br />
kommunalen Zentrenkonzeptes, zu deren inhaltlicher und methodischer Bewältigung<br />
sowohl übergreifende Kenntnisse als auch ein sehr spezifisches Wissen erforderlich<br />
sind, sachgerecht bearbeiten.<br />
5
2. RAHMENBEDINGUNGEN DER EINZELHANDELSENTWICKLUNG UND<br />
PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN<br />
Einleitend werden vergangene und in der Tendenz absehbare Trends der Einzelhan-<br />
delsentwicklung unter planerischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten näher<br />
beleuchtet.<br />
Die Analyse der allgemeinen Einzelhandelsentwicklung ist bedeutsam, da an ihr die<br />
Folgen einer Genehmigung von Einzelhandel am "falschen Standort" ablesbar sind.<br />
Übertragen auf <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> bedeutet dies, dass es einen Teil der Han-<br />
delsentwicklung gibt, der nicht durch planerische Konzepte steuerbar ist und sein<br />
soll, z.B. die Betriebstypenentwicklung. Der steuerbare Bereich der Einzelhandels-<br />
entwicklung betrifft die Größenentwicklung und Standortbereitstellung. Eine Mini-<br />
mierung der negativen Folgen der Einzelhandelsentwicklung ist möglich, wenn diese<br />
nur an den städtebaulich für richtig befundenen Standorten stattfindet.<br />
Für diese - städtebaulich begründete - räumliche Lenkung der Einzelhandelsent-<br />
wicklung gibt es rechtlich zentrale Vorrausetzungen, die im Anschluss daran erör-<br />
tert werden.<br />
2.1 ALLGEMEINE TRENDS DER EINZELHANDELSENTWICKLUNG<br />
Die gesellschaftliche Aufgabe des Einzelhandels liegt in der Versorgung der Bevöl-<br />
kerung mit Gütern. In jeder Stadt bzw. Gemeinde (unabhängig von ihrer zentralört-<br />
lichen Funktion) betrifft dies zunächst die Deckung der Grundversorgung insbeson-<br />
dere mit Lebensmitteln 8 .<br />
In einem Oberzentrum erstreckt sich diese Aufgabe auf die Versorgung mit Angebo-<br />
ten, die nicht in jeder Gemeinde in tragfähigen Einrichtungen angeboten werden<br />
können. Ein Oberzentrum - als Standort mit großstädtischer Prägung - übernimmt<br />
neben der Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs auch die Versorgung<br />
mit Gütern des mittel- und langfristigen sowie des höheren spezialisierten Bedarfs.<br />
8 Nach den Grundsätzen der Landesplanung Baden-Württemberg, die bei raumbedeutsamen Planungen<br />
in der planerischen Abwägung, insbesondere bei der Bauleitplanung, zu berücksichtigen sind, ist<br />
"eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen und eine wohnortnahe Versorgung<br />
mit Gütern und Dienstleistungen anzustreben."; vgl. LEP Baden-Württemberg 2002, Plansatz<br />
1.2 (Grundsatz).<br />
6
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> übernimmt als Oberzentrum Versorgungsfunktion für die<br />
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, welcher die Mittelbereiche Donaueschingen,<br />
Rottweil, Schramberg, Tuttlingen und <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> zugeordnet sind 9 .<br />
Neben dieser eigentlichen Aufgabe des Einzelhandels erzeugt dieser in integrierten<br />
Lagen städtische Bedingungen wie Dichte, Frequenz und Mischung. Der Einzelhandel<br />
hat daher eine "stadtbildende Funktion": Städtisches Leben, urbane Attraktivität<br />
und Multifunktionalität sind ohne Einzelhandel nur schwer vorstellbar. Im Zuge des<br />
Strukturwandels und hier insbesondere der Suburbanisierung der Einzelhandels-<br />
standorte seit Mitte der siebziger Jahre wurde den Zentren jedoch viel von der<br />
stadtbildenden Kraft des Einzelhandels entzogen.<br />
Auf Grund der Lösung des Einzelhandels von klassischen Standortfaktoren wie "Ein-<br />
wohnerdichte im Naheinzugsbereich" oder "hohe Passantendichte" - auch als Folge<br />
der Genehmigungspolitik der Baugenehmigungsbehörden - kam es zu einer Entwer-<br />
tung traditioneller Einkaufsstandorte und der auf diese Standorte gerichteten inf-<br />
rastrukturellen Einrichtungen. Durch die Ansiedlungspolitik der Kommunen im Au-<br />
ßenbereich der Städte entwickelten sich neue, zum Teil erhebliche Nutzungskon-<br />
flikte (gewerbliche Nutzung, industrielle Nutzung, Sportstätten, Einzelhandelsnut-<br />
zung) und ökologische Probleme (Verkehrsaufkommen, Landschaftsverbrauch, Flä-<br />
chenversiegelung).<br />
Um die stadtbildprägende Kraft des Einzelhandels aufrechtzuerhalten - und darüber<br />
hinaus die Nahversorgung der gesamten Bevölkerung (auch der weniger mobilen) zu<br />
sichern, bedarf es deshalb der gezielten Lenkung der Einzelhandelsentwicklung. Die-<br />
ses Ziel deckt sich auch mit den Vorgaben des LEP Baden-Württemberg und des Regi-<br />
onalplans, in denen u.a. die Erhaltung der verbrauchernahen Versorgung und der<br />
Funktionsfähigkeit der zentralen Orte als Ziele definiert sind; zudem wird die<br />
Steuerung des Einzelhandels mittels Entwicklungskonzepten im LEP ausdrücklich<br />
empfohlen 10 .<br />
9 Vgl. LEP Baden-Württemberg 2002, Plansatz 2.5.9 (Anhang).<br />
10 Vgl. LEP Baden-Württemberg 2002, Plansatz 3.3.7 (Ziel) und Begründung; vgl. Regionalplan Schwarz-<br />
wald-Baar-Heuberg 2003, Plansatz 2.7 und Begründung.<br />
7
2.1.1 Handelsendogene und -exogene Faktoren der Einzelhandelsentwicklung<br />
Die Entwicklung des Einzelhandels wird sowohl durch die Anbieter als auch durch<br />
die Nachfrager, bzw. Konsumenten bestimmt.<br />
Bedeutung handelsendogener Faktoren<br />
Veränderungen auf Anbieterseite (handelsendogene Faktoren) sind beispielsweise<br />
die Konzeption von Betriebstypen ("Tante-Emma-Laden", Supermarkt, Discounter,<br />
SB-Warenhaus etc.), die Standortdynamik und Sortimentspolitik der unterschiedli-<br />
chen Anbieter oder die Entstehung neuer Betriebsformen:<br />
Betriebstypenentwicklung: Die Betriebstypenentwicklung als Folge des stetigen<br />
Bestrebens der Handelskonzerne, Kostenstrukturen zu optimieren ist dabei verbun-<br />
den mit einer Auffächerung des Niedrigpreisbereiches in Markendiscountern, Fac-<br />
tory Outlet Center (FOC), Sonderpostenmärkte und traditionelle (Lebensmittel-)Dis-<br />
counter, einem Anstieg der Verkaufsfläche und einer kontinuierlichen Abnahme der<br />
Fachgeschäfte.<br />
Problematisch ist dies vor allem, weil ein Großteil der neuen Betriebstypen häufig<br />
außerhalb gewachsener städtischer Strukturen angesiedelt wird und somit zur Auf-<br />
lösung der vorhandenen städtischen Funktionen und der Nutzungsvielfalt beitragen<br />
kann. Der aus betriebswirtschaftlichen Effizienzgründen erfolgte Anstieg der Ver-<br />
kaufsfläche je Betrieb erschwert häufig die Integration der neuen Betriebstypen in<br />
die gewachsenen Strukturen der Zentren, wodurch die Multifunktionalität des Han-<br />
dels abhanden kommen kann.<br />
Standortdynamik: Die Betriebstypendynamik führt - teilweise gemeinsam mit den<br />
Trends auf Seiten der Konsumenten - auch zu Neubewertungen von Standorten: Ins-<br />
besondere werden autokundenorientierte Standorte und preisgünstige Grundstücke<br />
vorgezogen. Die Funktionsmischung großflächiger Einzelhandelsstandorte an der<br />
Peripherie führt zu einer Erhöhung ihrer Standortattraktivität, insbesondere im<br />
Verhältnis zu Innenstädten, so dass sich für diese ein Entwicklungshemmnis ergeben<br />
kann.<br />
Sortimentspolitik: Daneben verändern sich auch die einzelnen Betriebstypen<br />
selbst, z.B. im Hinblick auf ihr Warensortiment. Die klassische Branchenaufteilung<br />
bricht dadurch langsam auf, so dass mittlerweile nicht nur Warenhäuser als Mehr-<br />
8
anchenanbieter angesehen werden können. Baumärkte oder Lebensmittelbetriebe<br />
führen i.d.R. Randsortimente oder auf sog. Aktionsflächen Sortimente, die von der<br />
für diese (ursprünglichen) Betriebsarten üblichen Sortimentsstrukturierung erheb-<br />
lich abweichen. Diese Sortimente stehen oftmals in Konkurrenz zu den entsprechen-<br />
den Angeboten der Innenstädte oder anderer zentraler Versorgungsbereiche.<br />
Neue Betriebsformen: Neben diesen Entwicklungen entstehen neue groß dimensio-<br />
nierte Betriebstypen wie Factory Outlet Center und Urban Entertainment Center<br />
(UEC). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese Betriebstypen angesichts der je<br />
erforderlichen Einzugsbereiche nur begrenzte Entwicklungspotenziale aufweisen.<br />
Weiterhin hat sich eine Funktionsteilung der Betriebstypen der unterschiedlichen<br />
Einzelhandelsnetze herausgebildet. Während höherwertige, service-intensive und<br />
damit vor allem von Fachgeschäften angebotene Waren vornehmlich in den Innen-<br />
städten sowie teilweise in den sonstigen zentralen Bereichen zu finden sind, wer-<br />
den preisgünstige Waren in peripheren Lagen angeboten.<br />
Bedeutung handelsexogener Faktoren<br />
Zu den handelsexogenen Faktoren gehören vor allem nachfragebedingte Faktoren<br />
wie Einkommen, Mobilität und Konsumgewohnheiten sowie soziodemografische und<br />
rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Veränderungen des Ladenschlussgesetzes oder<br />
der Mehrwertsteuer), welche die Einzelhandelsentwicklung entscheidend beeinflus-<br />
sen können:<br />
Einkommen: Die veränderten Kostenbelastungen bei privaten Haushalten (z.B.<br />
Wohn-/ Energiekosten, private Altersvorsorge) führen zu einem Rückgang des<br />
Anteils der einzelhandelsbezogenen Konsumausgaben am Einkommen. Zudem findet<br />
zunehmend eine Kopplung von Freizeitaktivitäten, Gastronomiebesuchen und Einkauf<br />
(Trend zum Erlebniseinkauf) statt. Dies stellt für Innenstädte - die sich meist durch<br />
eine hohe Multifunktionalität auszeichnen - eine Chance dar. Gleichzeitig wird<br />
hiermit die hohe Bedeutung die der Aufrechterhaltung der - diese Multifunktiona-<br />
lität ermöglichenden - Funktionsmischung zukommt unterstrichen.<br />
9
Mobilität: Zunehmende Mobilität und Mobilitätsbereitschaft führen dazu, dass zu-<br />
mindest von einem Teil der Bevölkerung häufiger wohnortfernere Einzelhandels-<br />
standorte aufgesucht werden. Dies führt gleichzeitig zu einer Schwächung der Ein-<br />
zelhandelsstandorte in zentralen Lagen bis hin zum Wegfall der Nahversorgung.<br />
Konsumgewohnheiten: Ebenso führt die Veränderung der Konsumgewohnheiten in<br />
Verbindung mit einer Veränderung der Lebensstile zu einer Neubewertung verschie-<br />
dener Einzelhandelsstandorte. Bei Lebensmitteleinkäufen dominiert in großen Tei-<br />
len der Gesellschaft das sog. One-Stop-Shopping, bei dem in größeren zeitlichen<br />
Abständen große Warenmengen eingekauft werden. Andererseits werden zentrale<br />
Bereiche häufig gezielt für den Einkauf ausgesuchter zentrenrelevanter Sortimente<br />
wie Bekleidung oder Schuhe aufgesucht. Ob dieses Einkaufsverhalten angesichts der<br />
deutlich steigenden Mobilitätskosten bei gleichzeitig steigenden Lebensmittelprei-<br />
sen bei einer älter werdenden Gesellschaft so bleiben wird, darf bezweifelt werden.<br />
Soziodemografische Entwicklung: Die Einwohnerzahl in Deutschland wird auf<br />
Grund der konstant niedrigen Geburtenrate trotz anhaltender Zuwanderungen aus<br />
dem Ausland langfristig abnehmen. Hinzu kommt, dass der Anteil der älteren Men-<br />
schen kontinuierlich zunimmt. Diese Entwicklung hat für den Einzelhandel und damit<br />
auch für die Zentren eine wichtige Bedeutung, z.B. in Bezug auf den Bedarf an<br />
Kinderbekleidung und Spielwaren, die Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrich-<br />
tungen für ältere Menschen oder auch das Angebot an gesundheitsfördernden<br />
Artikeln. Eng mit dem Wandel der Altersstruktur ist die Veränderung der Haus-<br />
haltstypen verbunden. Die Anzahl der Haushalte steigt - auch im Verhältnis zur Be-<br />
völkerungszahl - in Deutschland kontinuierlich an, die Haushaltsgröße nimmt gleich-<br />
zeitig ab, was sich an der deutlichen Zunahme von Single-Haushalten zeigt. Die Plu-<br />
ralisierung und Individualisierung der Lebens- und auch Wohnformen, welche u.a.<br />
zu einem veränderten Kaufverhalten führen, ist ein weiterer Trend, der bei anste-<br />
henden Planungen zur zukünftigen Einzelhandelsentwicklung berücksichtigt werden<br />
muss.<br />
Bei der Betrachtung der Wechselbeziehungen von handelsendogenen und handels-<br />
exogenen Faktoren ist festzustellen, dass der Einzelhandel nicht vorrangig auf die<br />
10
Bedürfnisse der Nachfrage reagiert, sondern dass die verschiedenen Entwicklungen<br />
im Einzelhandel primär durch diesen selbst verursacht/ bestimmt werden.<br />
2.1.2 Städtebauliche Wirkungen der Einzelhandelsentwicklung<br />
Die Suburbanisierung der Handelsstandorte gefährdet die Rentabilität stadt- bzw.<br />
gemeindezentrenbezogener Entwicklungskonzepte sowie von Investitionen der öf-<br />
fentlichen Hand und der privaten Wirtschaft. Die fehlende wirtschaftliche Perspekti-<br />
ve führt zum Rückzug weiterer Einzelhandelsunternehmen aus den Innenstädten bzw.<br />
Ortszentren (und weiteren zentralen Bereichen).<br />
Die aus betriebswirtschaftlichen Effizienzgründen für erforderlich erachtete Min-<br />
destverkaufsfläche steigt in allen Einzelhandelsbranchen an und erschwert in Kom-<br />
bination mit der vorherrschenden eingeschossigen Bauweise die Integration der<br />
Betriebe in die gewachsenen Strukturen der Innenstädte und Ortszentren. Die Multi-<br />
funktionalität der Innenstädte und die kleinteiligen Strukturen in den Kernberei-<br />
chen drohen abhanden zu kommen.<br />
Die wohnungsnahe Grundversorgung ist nicht mehr garantiert. Als Folge der<br />
(durch die Genehmigungspolitik zugelassenen) Suburbanisierung ziehen sich der<br />
Handel und andere Infrastruktureinrichtungen (z.B. Poststellen, Bankfilialen) aus<br />
den Wohngebieten und dem ländlichen Raum zurück. Die durch den Konzentrations-<br />
prozess im Lebensmitteleinzelhandel ausgelöste Erhöhung der durchschnittlichen<br />
Betriebsgröße hat zur Folge, dass für Anbieter die Notwendigkeit entsteht, mit die-<br />
sen größeren Betriebseinheiten auch entsprechend höhere Umsätze zu erwirtschaf-<br />
ten. Damit vergrößert sich der notwendige Einzugsbereich jedes Betriebes. Der da-<br />
durch ausgelöste Verdrängungswettbewerb reduziert das Angebot zunehmend auf<br />
standort- und betriebstypenbezogen optimierte Betriebe: Eine fußläufige bzw.<br />
wohnortnahe Nahversorgung durch relativ kleinflächige Lebensmittelbetriebe in<br />
Wohnlagen ist wegen der Ausdünnung des Versorgungsnetzes häufig nicht mehr ge-<br />
währleistet 11 . Die Entwicklung verläuft entgegen dem für die Nahversorgung<br />
wichtigen Ziel einer "Stadt der kurzen Wege". Betroffen ist vor allem der mobili-<br />
11 Dies widerspricht dem im LEP festgelegten Leitbild der räumlichen Entwicklung; vgl. LEP Baden-<br />
Württemberg 2002, Plansatz 1.2 (Grundsatz).<br />
11
tätseingeschränkte Teil der Bevölkerung. Mit dem wachsenden Anteil älterer Men-<br />
schen steigt so die Zahl potenziell unterversorgter Haushalte.<br />
Die städtische Verkehrssituation gerät in ein Spannungsfeld. Das Flächenwachstum<br />
im Handel reduziert die Möglichkeiten, die städtischen Funktionen Wohnen und Ver-<br />
sorgung zu mischen und damit das Individualverkehrsaufkommen zu reduzieren. Die<br />
schwindende Attraktivität der Innenstädte bzw. der Stadtbezirkszentren/ Stadtteil-<br />
zentren (und der sonstigen zentralen Bereiche) als Einkaufsorte hemmt die Bereit-<br />
schaft, in verbesserte innerstädtische ÖPNV-Konzepte zu investieren. Es ist die Aus-<br />
nahme, dass autokundenorientierte Einzelhandelsgroßbetriebe im Umland der<br />
Städte an öffentliche Verkehrsmittel angebunden werden (wollen) 12 . Die Größe des<br />
Einzugsgebietes des suburbanen Einzelhandels führt zu einem zusätzlichen Anstieg<br />
des Individualverkehrs.<br />
Der Flächenverbrauch der modernen Betriebstypen für großflächige, eingeschossige<br />
Verkaufsräume und komfortable Pkw-Stellplatzanlagen sowie die Fokussierung die-<br />
ser Betriebstypen auf motorisierte Konsumenten aus einem möglichst großen Ein-<br />
zugsgebiet führen zu zusätzlichen Umweltbelastungen 13 .<br />
Die aufgezeigten Probleme beeinträchtigen den innerstädtischen Einzelhandel im-<br />
mer häufiger. Dabei weisen die Einzelhändler auf die Abhängigkeit des Standortes<br />
Innenstadt von seiner Erreichbarkeit hin. Gleichzeitig muss sich der Handel der<br />
Konkurrenz optimal geplanter Shopping-Center mit guter Verkehrsanbindung, Fla-<br />
nierambiente, hochwertigen Anbietern und hohem Organisationsgrad (Werbung,<br />
Öffnungszeiten etc.) sowie mit Angeboten zur Freizeitgestaltung stellen. Dies erfor-<br />
dert wiederum an innerstädtischen Standorten eine (bauliche) Aufwertung des Am-<br />
12 Auch hier besteht ein Widerspruch zu den Grundsätzen des LEP, nach denen "Zentralörtliche<br />
Einrichtungen [...] in den Siedlungs- und Versorgungskernen mit günstiger Anbindung an den<br />
Nahverkehr gebündelt angeboten werden [sollen]", und "Neue Einzelhandelsgroßprojekte [...] nur<br />
an Standorten realisiert werden [sollen], wo sie zeitnah an den öffentlichen Personennahverkehr<br />
angeschlossen werden können"; vgl. LEP 2002, Plansatz 2.5.3 (Grundsatz) und LEP Baden-<br />
Württemberg 2002, Plansatz 3.3.7.3 (Grundsatz).<br />
13 Hier besteht ein Zielkonflikt mit den Grundsätzen des LEP, nach denen die "Nutzung von Freiflächen<br />
für Siedlungen, Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen [...] auf das für die weitere Entwicklung<br />
notwendige Maß zu begrenzen, Beeinträchtigungen ökologischer Funktionen zu minimieren..."<br />
[sind]; vgl. LEP Baden-Württemberg 2002, Plansatz 1.9 (Grundsatz).<br />
12
ientes, z.B. durch Fußgängerzonen und eine vielfältige Funktionsmischung, um ei-<br />
nen innerstädtischen "Erlebnisraum" zu schaffen bzw. auszubauen.<br />
2.2 ZENTRENKONZEPT ALS RÄUMLICHES STEUERUNGSINSTRUMENT FÜR DEN<br />
EINZELHANDEL<br />
Das in der Folge dargestellte Einzelhandelsgutachten mit seinen Steuerungselemen-<br />
ten soll die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> in die Lage versetzen, die räumliche Ein-<br />
zelhandelssteuerung in der Stadt entsprechend der stadtentwicklungsplanerischen<br />
Zielsetzungen zu betreiben.<br />
Im Rahmen von (kommunalen) Einzelhandels- bzw. Zentrenkonzepten wird immer<br />
wieder die Frage gestellt, ob eine planerische räumliche Lenkung des Einzelhandels<br />
überhaupt rechtlich tragfähig möglich ist 14 . Im Grundsatz ist diese Frage geklärt,<br />
denn das ungeregelte Marktgeschehen verursacht - wie im vorrangegangen Kapitel<br />
2.1 skizziert - negative Wirkungen auf raumordnerische und städtebauliche Zielset-<br />
zungen, die der Markt selbst nicht korrigiert bzw. korrigieren kann. Marktwirt-<br />
schaftliche Einwände werden zwar immer wieder artikuliert, sind jedoch durch ver-<br />
schiedene Urteile verworfen worden 15 . Die Tatsache, dass Einzelhandelsansiedlun-<br />
gen unangemessen sein können, ergibt sich auf Grund des immer noch aktuellen<br />
städtebaulichen Leitbildes der "Europäischen Stadt" und vor allem aus dem Recht -<br />
und der Pflicht - jeder Stadt/ Gemeinde, die städtebauliche Ordnung und Entwick-<br />
lung zu sichern 16 .<br />
2.2.1 Planungsrechtlicher Rahmen des Zentrenkonzeptes<br />
Die rechtlichen Vorgaben für den Einsatz eines Zentrenkonzeptes betreffen u.a.<br />
• die erforderliche Definition der zentralen Versorgungsbereiche, abgeleitet auf<br />
Basis einer Ist-Analyse und<br />
• die Anforderungen an die Ableitung einer Sortimentsliste.<br />
14 Vgl. BVerwG: Beschluss vom 10.11.2004 Az. 4 BN 33/04.<br />
15 Vgl. z.B. OVG NRW: Urteil vom 22.06.1998 Az. 7a D 108/96.NE.<br />
16 Vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 21.06.2001 Az. 1 C 11806/00.OVG; BayVGH: Urteil vom<br />
25.04.2002 Az. 2 CS 02.121. Die Pflicht für die Kommunen könnte sich letztlich aus dem § 1 (3) BauGB<br />
ergeben.<br />
13
14<br />
2.2.1.1 Zentraler Versorgungsbereich<br />
Rechtlich zentrale Vorraussetzung für eine räumliche Lenkung der Einzelhandelsent-<br />
wicklung, die der Sicherung und Weiterentwicklung des Einzelhandels an zentralen<br />
Standorten dienen soll, ist die Abgrenzung sog. zentraler Versorgungsbereiche. Nur<br />
wenn klar ist, welcher Bereich einer Stadt als zentraler Versorgungsbereich anzuse-<br />
hen ist, kann geprüft werden, ob dieser geschützt werden soll. Erst wenn diese<br />
räumliche Abgrenzung vorgenommen ist, ist der Nachweis zu erbringen, dass eine<br />
Sicherung und Weiterentwicklung des Einzelhandels in den zentralen Versorgungs-<br />
bereichen insgesamt erreichbar ist 17 . Und nur auf diese Weise kann auch der<br />
planungsrechtliche Bezug zum Ausschluss von Einzelhandel an anderen Standorten<br />
hergestellt werden.<br />
Nach dem derzeit jüngsten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)<br />
in dieser Angelegenheit, sind zentrale Versorgungsbereiche räumlich abgrenzbare<br />
Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen<br />
- häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote -<br />
eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. 18<br />
Für den Einsatz eines Zentren- und Einzelhandelskonzeptes ist dabei von Bedeutung,<br />
dass auch eine planerische Abgrenzung vorgenommen werden kann, die nicht mit<br />
der Abgrenzung der Ist-Situation übereinstimmen muss 19 .<br />
Mit der EAGBau 2004 und der Baurechtsnovelle 2007 wurden die Begriffe und Be-<br />
stimmungen zum zentralen Versorgungsbereich konkretisiert. Sie stellen bei der<br />
Bauleitplanung zu berücksichtigende Belange dar. So wurde in § 1 Abs. 6 Nr. 4<br />
BauGB die "Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche" festgeschrie-<br />
ben.<br />
Hiernach können sich Gemeinden im Rahmen des gemeindenachbarlichen Abstim-<br />
mungsgebot gemäß § 2 Abs. 2 BauGB nun ausdrücklich auf Auswirkungen auf ihre<br />
zentralen Versorgungsbereiche berufen. Des Weiteren sind nach § 34 Abs. 3 BauGB<br />
17 Ebd.<br />
18 BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, Az.: 4 C 7.07.<br />
19 "Zentrale Versorgungsbereiche [...] können sich sowohl aus planerischen Festlegungen als auch aus<br />
den tatsächlichen Verhältnissen ergeben" (BVerwG, Urteil vom 11.10.07, Az. 4 C 7/07).
ei Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich schädliche Auswirkungen auf zentrale<br />
Versorgungsbereiche auch außerhalb der näheren Umgebung zu beachten.<br />
2.2.1.2 Sortimentsliste<br />
Da nicht jeder Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt<br />
werden muss/ soll und umgekehrt bestimmte Einzelhandelsangebote in Gewerbege-<br />
bieten oder in überwiegend gewerblich genutzten Gebieten ausgeschlossen werden<br />
sollen, ist ein stadtentwicklungspolitischer und städtebaurechtlicher Rahmen für<br />
eine positive Einzelhandelsentwicklung in der gesamten Stadt zu schaffen.<br />
Entsprechend ist für die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> abzuleiten, welche Sorti-<br />
mente zentrenrelevant sind. Für die räumliche Lenkung der Einzelhandelsentwick-<br />
lung ist zu beachten, dass die Übertragung einer allgemeinen Sortimentsliste (bei-<br />
spielsweise aus dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg) rechtlich nicht ohne<br />
weiteres zulässig ist 20 . Dies entspricht der Maßgabe und den Erkenntnissen, nach<br />
denen das Büro Dr. Acocella seit seinem Bestehen (1993) arbeitet 21 :<br />
"Diese Differenzierung zwischen innenstadt- bzw. innerorts bedeutsamen oder<br />
nicht bedeutsamen Branchen kann verständlicherweise nur konkret und nur im<br />
Einzelfall bestimmt werden ..." 22 .<br />
Als Grundlage ist dafür die Einzelhandelsstruktur zu analysieren.<br />
2.2.1.3 Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Planungsebene<br />
Die Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Planungsebene sind insbesondere<br />
durch das BauGB und die BauNVO - also bundeseinheitlich - geregelt.<br />
Durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes werden erste räumliche Dar-<br />
stellungen für die Zulässigkeit von Einzelhandelseinrichtungen auf der kommunalen<br />
Ebene getroffen 23 , die in Bebauungsplänen (§ 9 BauGB) zu konkretisieren sind.<br />
Für die Flächen der Gebietskategorien W und G sind nur solche Bebauungspläne aus<br />
dem FNP zu entwickeln, in denen Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, die keines SO<br />
20 Vgl. dazu VGH Mannheim: Urteil vom 02.05.2005, Az. 8 S 1848/04, Rn 17 sowie unter Verweis hierauf<br />
Urteil vom 30.01.2006, Az. 3 S 1259/05, Rn 42.<br />
21 Acocella, 2004, a.a.O.<br />
22 Birk (1988), a.a.O., S. 288; bestätigt z.B. durch VGH Baden-Württemberg: Urteil vom 30.01.2006, Az. 3<br />
S 1259/05.<br />
23 Vgl. Baugesetzbuch (BauGB) (2001), § 5 Abs. 2 Satz 1.<br />
15
edürfen. Die konkrete planerische Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in Bau-<br />
gebieten ergibt sich jedoch erst durch die Festsetzungen in Bebauungsplänen nach<br />
§§ 2 bis 9 BauNVO.<br />
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 BauGB) kann in<br />
Einzelfällen eine steuernde Wirkung insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung<br />
eines geplanten Einzelhandelsvorhabens entfalten. Eine grundsätzliche, räumliche<br />
Steuerung des Einzelhandels ist jedoch auf dieser Basis nicht möglich, da der<br />
vorhabenbezogene Bebauungsplan eher reaktiv auf die potenzielle räumliche und<br />
inhaltliche Einzelhandelsentwicklung eingesetzt wird.<br />
Mit Veränderungssperren nach § 14 BauGB und/ oder Zurückstellung von Bauge-<br />
suchen nach § 15 BauGB kann lediglich zeitlich begrenzt verhindert werden, dass<br />
planerisch ungewollte Entwicklungen eintreten. Des Weiteren können diese Instru-<br />
mente genutzt werden, um bauleitplanerische Verfahren entsprechend den städte-<br />
baulichen Zielen abzuschließen 24 . Mit Hilfe dieser Instrumente wird eine gegebene<br />
Situation im Ist-Zustand vorläufig gesichert, was letztlich jedoch eine Verhinde-<br />
rungswirkung - zumindest in Bezug auf ungewollte Entwicklungen im Plangebiet -<br />
entfaltet.<br />
Im § 34 Absätze 1, 2 und 3 BauGB werden die Bedingungen für die Zulässigkeit von<br />
Nutzungen "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile", für die kein Be-<br />
bauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB vorliegt, aufgeführt.<br />
Die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben in § 34-Gebieten richtet sich eben<br />
nicht nach den jeweils gültigen städtebaulichen Zielvorstellungen zur Einzelhan-<br />
delsentwicklung in der Stadt, sondern danach, ob sich das Einzelhandelsvorhaben<br />
"nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflä-<br />
che, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt,<br />
die Erschließung gesichert ist" und bezieht bei der Beurteilung der negativen<br />
Wirkungen lediglich die "zentralen Versorgungsbereiche" ein, deren Schädigung<br />
vermieden werden soll. Im Übrigen ist die Zulässigkeit eines Einzelhandelsvorha-<br />
24 Vgl. OVG NRW, 1998, a.a.O., ebd.<br />
16
ens gegeben, wenn das Plangebiet einem der Baugebiete nach §§ 2 bis 9 BauNVO<br />
entspricht und das Vorhaben innerhalb dieser Gebiete zulässig wäre.<br />
Daher ist der § 34 BauGB kaum geeignet, eine im Sinne der jeweils gültigen städte-<br />
baulichen Zielvorstellungen wirksame, räumliche Steuerung der Einzelhandelsent-<br />
wicklung zu gewährleisten.<br />
Nur mit Hilfe der Bauleitplanung (§§ 2 bis 9 BauNVO) kann eine reaktive in eine ak-<br />
tive Planung übergeleitet werden, woraus sich eine systematische, räumliche Steue-<br />
rung der Einzelhandelsentwicklung ergeben kann.<br />
Im BauGB 2007 ist als zusätzliches planungsrechtliches Steuerungsinstrument § 9<br />
Abs. 2a BauGB eingeführt worden. Danach ist es möglich, für im Zusammenhang be-<br />
baute Ortsteile in einem Bebauungsplan ohne Ausweisung von Baugebieten i.S. der<br />
Baunutzungsverordnung die Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB beschränken-<br />
de Festsetzungen namentlich zum Einzelhandel zu treffen, um zentrale Versorgungs-<br />
bereiche zu erhalten und zu entwickeln. Es werden hierdurch planerische Gestal-<br />
tungsmöglichkeiten geschaffen, die über die Zulässigkeitsregel des § 34 Abs. 3<br />
BauGB (s.o.) hinaus gehen. Der Bebauungsplan kann dabei für die nach § 34 BauGB zu<br />
beurteilenden Gebiete insgesamt oder für Teile davon aufgestellt werden. Der<br />
Zweck muss auf die "Erhaltung oder Sicherung zentraler Versorgungsbereiche,<br />
auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der<br />
Innenentwicklung der Gemeinden" gerichtet sein 25 .<br />
In der öffentlichen Diskussion zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels stehen<br />
vor allem Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Abs. 3 BauNVO (großflächige Einzelhan-<br />
delsbetriebe) im Vordergrund; sehr viel Aufmerksamkeit und gerichtliche Auseinan-<br />
dersetzungen erzeugen insbesondere Fachmarktzentren und Factory Outlet Center.<br />
Dass diese großflächigen Einzelhandelsbetriebe reaktiv, also auf Grund eines kon-<br />
kreten Vorhabens nach Standort, Größe und Sortimenten gesteuert werden können,<br />
25 Vgl. Söfker, W.: Steuerungsinstrumente der Innenentwicklung für den Handel durch das EAG Bau und<br />
das BauGB 2007, Kurzfassung des Vortrags im 547/6. Kurs des Instituts für Städtebau Berlin "Städtebau<br />
und Handel", Berlin 2007<br />
17
ist unstrittig 26 . Eine Stadt kann im Hinblick auf eine künftige Entwicklung vorab 27<br />
die räumliche Verortung der großflächigen Einzelhandelsbetriebe in ihrem Gebiet<br />
durch die Ausweisung von Sonderbauflächen für Einzelhandel im FNP nach § 5 BauGB<br />
vornehmen.<br />
Darüber hinaus können aber auch Läden, nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
(Fachgeschäfte) und nicht großflächige Fachmärkte, die nicht nach § 11 Abs. 3 zu be-<br />
urteilen sind, städtebaulichen Zielsetzungen entgegen stehen, wenn sie in großer<br />
Zahl und mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der Innenstadt und/ oder<br />
außerhalb städtebaulich gewünschter Standorte in Baugebieten 28 entstehen, in de-<br />
nen diese allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind 29 . Dies kann dazu führen,<br />
dass sich im Verlauf der Zeit Einzelhandelsagglomerationen mit nicht großflä-<br />
chigen Einzelhandelsbetrieben in Gewerbe- und Industriegebieten nach §§ 8 bzw.<br />
9 BauNVO entwickeln. Solche Einzelhandelsstandorte waren zunächst auf Grund ihres<br />
Umfanges für die Entwicklung der Zentren unproblematisch und/ oder haben auf<br />
Grund der verfügbaren Gewerbegebietsflächen auch nicht zur Flächenverknappung<br />
geführt. Ähnliche Entwicklungen in Mischgebieten nach § 6 BauNVO können ebenfalls<br />
städtebaulich unerwünschte Folgewirkungen haben.<br />
Zur Vermeidung dieser unerwünschten Entwicklungen hat der Verordnungsgeber die<br />
Möglichkeit einer Feingliederung durch § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO geschaffen:<br />
"Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzun-<br />
gen, die nach den §§ 2,4 bis 9 und 13 [BauNVO] allgemein zulässig sind, nicht zu-<br />
lässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können, sofern die all-<br />
gemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt" 30 .<br />
"Wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, kann im Bebauungs-<br />
plan bei Anwendung der Abs. 5 bis 8 festgesetzt werden, dass nur bestimmte<br />
26 Kopf, H.: Rechtsfragen bei der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten - Unter besonderer Be-<br />
18<br />
rücksichtigung von Factory Outlet Centern, Berlin, 2002.<br />
27 BVerwG: Beschluss vom 08.09.1999, Az. 4 BN 14.99.<br />
28 Die Baunutzungsverordnung definiert in den §§ 2 bis 9 abschließend Baugebietstypen. Eine planende<br />
Gemeinde kann darüber hinaus keine neuen Baugebietstypen "erfinden". Vgl. dazu BVerwG: Beschluss<br />
vom 27.07.1998, Az. 4 BN 31.98.<br />
29 Birk (1988), a.a.O., S. 284.<br />
30 BauNVO § 1 Abs. 5 i.d.F. vom 23.01.1990.
Arten der in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen bauli-<br />
chen oder sonstigen Anlagen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur aus-<br />
nahmsweise zugelassen werden können" 31 .<br />
In GE- (§ 8 BauNVO), GI- (§ 9 BauNVO) und auch in MI-Gebieten (§ 6 BauNVO) kann der<br />
Einzelhandel insgesamt bzw. eine bestimmte Art von Einzelhandel, z.B. zentrenrele-<br />
vante Sortimente, aus städtebaulichen Gründen ausgeschlossen werden 32 ; eine da-<br />
rüber hinaus gehende differenzierte, sortimentsbezogene Verkaufsflächenfestlegung<br />
ist auf dieser Basis nicht möglich 33 . Eine städtebauliche Begründung ist z.B. die Ent-<br />
wicklung zentraler Versorgungsbereiche 34 oder die Sicherung von Gewerbegebiets-<br />
flächen für Handwerk und Produzierendes Gewerbe 35 .<br />
2.2.2 Konsequenzen für das Genehmigungsverfahren<br />
Anhand der vorstehenden planungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten wird deutlich,<br />
dass die räumliche Steuerung des Einzelhandels auf kommunaler Ebene insbesondere<br />
davon abhängig ist, inwieweit die Stadt (Verwaltung und Politik) ihren weiten Ges-<br />
taltungsspielraum in der Frage nutzt, ob und in welchem Rahmen sie planerisch tä-<br />
tig wird 36 .<br />
Als Planungsgrundsatz kommt dabei dem § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB insbesondere Be-<br />
deutung für eine Bauleitplanung zu, durch welche vorhandene oder zu entwickelnde<br />
Versorgungsbereiche dadurch geschützt werden sollen, dass außerhalb solcher zent-<br />
raler Versorgungsbereiche Vorhaben, die diese beeinträchtigen könnten, nicht oder<br />
nur eingeschränkt verwirklicht werden können.<br />
31 BauNVO § 1 Abs. 9 i.d.F. vom 23.01.1990.<br />
32 Vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1998, Az 4 BN 31/98 BVerwG, Beschluss vom 10.11.2004,<br />
Az 4 BN 33/04 Rn 6.<br />
33 Vgl. Vogels, P. et al.: Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe, Stadtforschung aktuell, Bd.<br />
69, Basel/ Boston/ Berlin, 1998, S. 289ff.<br />
34 Vgl. z.B. Müller, M. Rechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung großflächiger Handelsbetriebe,<br />
in: Bundesarbeitsgemeinschaft für Mittel- und Großbetriebe: Standortfragen des Handels, Köln,<br />
1992, S. 123.<br />
35 Vgl. z.B. Söfker, W., in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg: Kommentar zum BauGB, Lose Blattsammlung,<br />
Stand: Nov. 1992, Rn. 103, 105a.<br />
36 Vgl. z.B. OVG NRW: Urteil vom 22.06.1998 Az. 7a D 108/96.NE mit Hinweisen auf frühere Urteile des<br />
BVerwG.<br />
19
Nach § 9 Abs. 2a BauGB ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. des § 1<br />
Abs. 6 Nr. 11, welches Aussagen über die vorhandenen und zu entwickelnden zent-<br />
ralen Versorgungsbereiche der Stadt oder eines Stadtteils enthält, insbesondere zu<br />
berücksichtigen, da ein solches Konzept eine die Aufstellung des Bebauungsplans un-<br />
terstützende Funktion hat; es sind nachvollziehbare Aussagen über die zentralen<br />
Versorgungsbereiche und ihre Schutzbedürftigkeit enthalten 37 .<br />
Im Hinblick auf eine Umsetzung des Konzeptes bedeutet dies, dass bei Planvorhaben<br />
bzw. Ansiedlungs-/ Erweiterungsvorhaben nicht danach zu fragen ist, was derzeit<br />
planungsrechtlich möglich ist, sondern zuerst die Frage nach der städtebaulichen<br />
Zielsetzung zu beantworten ist. Aus der gegebenen planungsrechtlichen Situation<br />
am konkreten Standort und der städtebaulichen Zielsetzung leiten sich die erfor-<br />
derlichen/ möglichen planungsrechtlichen Schritte ab. Dies kann im Einzelnen be-<br />
deuten, dass bei einem erwünschten Ansiedlungsvorhaben die rechtlichen Voraus-<br />
setzungen zur Ansiedlung geschaffen werden müssen, oder bei einem unerwünschten<br />
Vorhaben die bisherige Zulässigkeit aufgehoben werden muss. Dies kann ohne kon-<br />
kreten Anlass, z.B. einen Bauantrag oder auf Grund eines solchen konkreten 38<br />
Planvorhabens, erfolgen.<br />
Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzungen können bei Vorliegen eines Auf-<br />
stellungsbeschlusses und einer hinreichend konkretisierten Zielformulierung 39 , die<br />
mit diesem Gutachten gegeben sein dürfte, die Sicherungsinstrumente wie z.B. Ver-<br />
änderungssperren nach § 14 BauGB und/ oder Zurückstellung von Baugesuchen nach §<br />
15 BauGB zwar zeitlich begrenzt, aber doch wirksam verhindern, dass planerisch<br />
ungewollte Entwicklungen eintreten.<br />
Maßgeblich für eine Erstbewertung eines Planvorhabens sind der Planstandort und<br />
die Zentren- bzw. Nahversorgungsrelevanz des Hauptsortimentes.<br />
Bezogen auf den Standort und seine einzelhandelsbezogenen Entwicklungsmög-<br />
lichkeiten werden in diesem Gutachten die entsprechenden Aussagen getroffen.<br />
37 Vgl. Söfker, W., 2007, a.a.O.<br />
38 Vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 08.09.1999, Az. 4 BN 14/99 und OVG NRW, Urteil vom<br />
20<br />
11.03.2004, Az. 7a D 103/03.NE.<br />
39 Vgl. dazu z.B. OVG NRW, Urteil vom 11.03.2004, Az. 7a D 103/03.NE.
Hinsichtlich der Sortimente wird eine ortsspezifische Liste vorgeschlagen, die<br />
einerseits die Gegebenheiten in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> und andererseits die<br />
aus Gutachtersicht stadtentwicklungsplanerisch sinnvollen Zielvorstellungen zur<br />
Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs berücksichtigt.<br />
Abschließend ist festzuhalten, dass dieses Gutachten es ermöglicht, systematisch<br />
die Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben entsprechend der städtebaulichen Ziel-<br />
setzungen für die jeweiligen Planstandorte zu bewerten. Es stellt dar, an welchen<br />
Standorten grundsätzlich Einzelhandel zulässig sein soll bzw. wo welche planungs-<br />
rechtlichen Beschränkungen angestrebt werden sollen.<br />
Im Außenverhältnis dient dieses Gutachten auch dazu, die zentrenbezogenen Ziel-<br />
setzungen der Stadt <strong>Villingen</strong>-Schenningen im Rahmen von Beteiligungsverfahren<br />
z.B. nach § 2 (2) BauGB substantiell und umfänglich darzustellen, so dass damit<br />
möglichen Planungen außerhalb <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>s, die zentrenschädlich sein<br />
könnten, entsprechend umfangreich und umfassend begegnet werden kann. Voraus-<br />
setzung ist allerdings, dass sich die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> selbst an ihr<br />
eigenes Zentrenkonzept hält und keine Ansiedlungsentscheidungen trifft, die dazu<br />
geeignet sind, die eigenen Zielsetzungen zu konterkarieren.<br />
21
3. EINZELHANDELSSITUATION IN DER GESAMTSTADT<br />
In diesem Kapitel werden die einzelhandelsbezogenen Ergebnisse der Ist-Analyse<br />
für die Gesamtstadt - und dort wo es sinnvoll ist, getrennt für die Stadtbezirke Vil-<br />
lingen und <strong>Schwenningen</strong> - erläutert. Die Ergebnisse wurden auf Grundlage der Ein-<br />
zelhändlerbefragung und der Erhebung des Einzelhandelsangebotes sowie der Kun-<br />
denherkunftserfassung erarbeitet.<br />
3.1 METHODISCHES VORGEHEN - BESTANDSAUFNAHME<br />
3.1.1 Einzelhändlerbefragung und Begehung<br />
Im Zeitraum Januar bis März 2010 wurde das Einzelhandelsangebot in der Gesamt-<br />
stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> auf der Basis einer Begehung mit gleichzeitiger Ein-<br />
zelhändlerbefragung erfasst. Berücksichtigt wurde dabei nicht nur der Einzelhandel<br />
i.e.S., sondern auch Apotheken und das Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Metzger);<br />
ferner wurden Tankstellenshops erhoben (allerdings nicht befragt), soweit diese<br />
überwiegend Sortimente wie der Einzelhandel im engeren Sinne - vor allem Nah-<br />
rungs-/ Genussmittel - führten. 40<br />
Die Befragung diente zum einen der Erfassung betrieblicher Daten und zum anderen<br />
dazu die Stimmungslage der Händler einzufangen. Die Ergebnisse werden in der<br />
vorliegenden Untersuchung ausschließlich aggregiert dargestellt, da einzelbetrieb-<br />
liche Daten dem Datenschutz unterliegen.<br />
Die Befragung wurde flächendeckend im gesamten Stadtgebiet durchgeführt: Jede<br />
einzelne Straße wurde hierfür begangen bzw. durchfahren 41 . In jedem Einzelhan-<br />
delsbetrieb erfolgte die mündliche Kurzbefragung anhand eines Fragebogens (vgl.<br />
Anhang). Eine derartige Einzelhändlerbefragung liefert zum einen verlässlichere<br />
Daten über die derzeitige Situation, insbesondere über die derzeit erzielten Um-<br />
sätze (die bei einer reinen Erhebung ausschließlich rechnerisch ermittelt werden<br />
müssen) und führt so erfahrungsgemäß zu einer sehr hohen Akzeptanz der erhobe-<br />
40 Nicht erfasst wurde der Handel mit Kfz, Brenn-, Kraft- und Schmierstoffen.<br />
41 Obwohl die Erhebung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgte, ist es möglich, dass einzelne Einzelhandelsbetriebe<br />
dabei nicht aufgefunden werden konnten. Allerdings kann es sich bei diesen allenfalls<br />
um kleinere Betriebe handeln, so dass das Gesamtergebnis hiervon nicht wesentlich beeinflusst<br />
würde.<br />
22
nen Daten. Zum anderen lieferte die Befragung der Händler auch Informationen<br />
über die derzeitigen Kaufkraftströme nach <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>. Weiter konnten<br />
auf diese Weise auch die Einstellungen der Händler zur Einzelhandelssituation in<br />
der Stadt erfasst werden. Dabei ergeben sich i.d.R. auch "weiche" Erkenntnisse, die<br />
in der weiteren Arbeit von Bedeutung sein können. Und schließlich ist eine frühe<br />
Einbindung der örtlichen Einzelhändler auch als vertrauensbildende Maßnahme zu<br />
verstehen, die spätere Diskussionen bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maß-<br />
nahmen erleichtert.<br />
Die Befragung der Einzelhändler bezog sich auf folgende Aspekte:<br />
• Sortimente,<br />
• Verkaufsfläche insgesamt und je Sortiment,<br />
• Gewerbliche Fläche insgesamt,<br />
• Eigentumsverhältnisse und ggf. Miethöhe,<br />
• Anzahl der Beschäftigten,<br />
• Umsatz mit Endverbrauchern im Jahr 2009,<br />
• Umsatzentwicklung in den vergangenen drei Jahren,<br />
• Kundenherkunft nach prozentualem Umsatzanteil (<strong>Villingen</strong> bzw. <strong>Schwenningen</strong> 42 ,<br />
sonstiges <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, sonstiger Schwarzwald-Baar-Kreis, Landkreis<br />
Tuttlingen, Landkreis Rottweil, Sonstige),<br />
• Änderungsabsichten,<br />
• Einschätzung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>.<br />
Die Erhebung der Verkaufsflächen in den einzelnen Geschäften erfolgte sortiments-<br />
genau: Die Betriebe wurden nicht entsprechend dem angebotenen Hauptsortiment<br />
insgesamt einer Branche zugerechnet (Schwerpunktprinzip), sondern jedes Sorti-<br />
ment wurde einzeln mit der zugehörigen Verkaufsfläche erfasst (z.B. in Supermärk-<br />
ten auch Drogeriewaren).<br />
Erst hierdurch ergibt sich ein realistisches Abbild der derzeitigen Situation im<br />
Einzelhandel, bei dem Ergänzungssortimente, denen im Einzelfall nur eine unterge-<br />
42 Wegen der Doppelstadt und der Tatsache, dass die Händler i.d.R. lediglich angeben konnten, welcher<br />
Anteil aus dem Stadtbezirk kommt, in dem das Geschäft lokalisiert ist, wurden die Händler in<br />
<strong>Villingen</strong> gebeten anzugeben, wie viel Prozent ihrer Kunden aus <strong>Villingen</strong> kommen und wie viele aus<br />
dem sonstigen <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>. In <strong>Schwenningen</strong> lautete die Frage entsprechend.<br />
23
ordnete Rolle zukommt, die in der Summe jedoch von Bedeutung sein können, nicht<br />
unterschätzt werden.<br />
Darüber hinaus ist u.E. die Ableitung einer Sortimentsliste nur auf Grundlage einer<br />
derart differenzierten Erfassung des Bestandes möglich.<br />
3.1.2 Kundenherkunftserfassung<br />
Neben der Einzelhändlerbefragung (Frage nach der Umsatzherkunft) wurde auch eine<br />
Kundenherkunftserhebung in den Einzelhandelsgeschäften zur Ermittlung des Ein-<br />
zugsgebietes des Einzelhandels in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> durchgeführt.<br />
Die Erfassung erfolgte über Listen, in die sich jeder Kunde eintragen konnte. Die<br />
Listen wurden mit dem Einverständnis des jeweiligen Einzelhändlers in den ortsan-<br />
sässigen Geschäften an der Kasse (am "Point of Sale" bzw. POS) ausgelegt.<br />
3.2 BETEILIGUNG<br />
3.2.1 Einzelhändlerbefragung<br />
Während der Erhebung, die von Januar bis März 2010 in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
stattfand, wurden insgesamt 665 Einzelhandelsbetriebe (inkl. Lebensmittelhandwerk,<br />
Apotheken, Tankstellenshops) erfasst.<br />
Insgesamt war die Beteiligung der Händler an der Befragung in <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />
ningen sehr gut:<br />
• Rd. 91% der befragten Einzelhändler gaben grundsätzlich Auskunft.<br />
• Rd. 28% der befragten Händler in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> machten Angaben zum<br />
24<br />
Umsatz. Bei Befragungen durch das Büro Dr. Acocella in anderen Städten geben<br />
erfahrungsgemäß 25 bis 40% der Händler Auskunft zum erzielten Umsatz, so dass<br />
in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> eine durchschnittliche Antwortquote erreicht wurde.<br />
Für die Betriebe ohne Angabe wurde der Umsatz auf der Grundlage eigener Erfah-<br />
rungen und vorliegender Daten zur sortiments- und betreiberbezogenen Leis-<br />
tungsfähigkeit von Einzelhandelsbetrieben rechnerisch ermittelt 43 .<br />
43 Insbesondere Institut für Handelsforschung (IfH), Köln: Betriebsvergleich des Einzelhandels 2008<br />
und frühere Jahrgänge; EHI: Handel aktuell 2009/ 2010 und frühere Jahrgänge.
• Rd. 71% der befragten Einzelhändler, die rd. 84% der gesamten Verkaufsfläche in<br />
der Stadt auf sich vereinen, machten Angaben zur Verkaufsfläche ihres Betriebes.<br />
In den Geschäften in denen keine Angaben zur Verkaufsfläche gemacht wurden<br />
bzw. die Befragten keine Kenntnis über die Verkaufsflächengröße hatten, wurde<br />
diese von Mitarbeitern des Büros Dr. Acocella erhoben.<br />
Es liegt damit eine gute Datenbasis vor, um die Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong> bewerten zu können.<br />
3.2.2 Kundenherkunftserfassung<br />
An der Kundenherkunftserfassung beteiligten sich insgesamt 82 Betriebe in denen<br />
sich 5.837 Kunden in die ausgelegten Listen eintrugen. Anhand der Ergebnisse kann<br />
das Einzugsgebiet der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> zumindest tendenziell abge-<br />
leitet werden (vgl. Karte 1, S. 32).<br />
3.3 GESAMTSTÄDTISCHE EINZELHANDELSSITUATION<br />
3.3.1 Beurteilung des Einzelhandelsangebotes in der Stadt <strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong><br />
Einzelhandelsangebot nach Betriebszahl, Verkaufsfläche und Umsatz<br />
Die im Zeitraum Januar bis März 2010 von Mitarbeitern des Büros Dr. Acocella<br />
durchgeführte Einzelhändlerbefragung ergab, dass die 665 Einzelhandelsbetriebe<br />
auf einer Verkaufsfläche von rd. 219.500 qm einen Umsatz von rd. 575,4 Mio. € er-<br />
wirtschaften.<br />
Ein Vergleich zur letzten bundeseinheitlich durchgeführten Handels- und Gaststät-<br />
tenzählung von 1993 zeigt, dass die Einzelhandelsentwicklung in <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />
ningen dem bundesweiten Trend entspricht (vgl. Tab. 1): Während die Verkaufsflä-<br />
che gegenüber 1993 erheblich zugenommen hat, ist die Anzahl der Betriebe wesent-<br />
lich geringer angestiegen. Das zeigt, dass in den vergangenen 17 Jahren vor allem<br />
Betriebe mit größeren Verkaufsflächen hinzugekommen sind (Verkaufsflächen-<br />
wachstum pro Betriebseinheit). Der im Vergleich zur Verkaufsfläche geringere Um-<br />
satzanstieg weist auf die insgesamt sinkenden Flächenproduktivitäten hin, die bun-<br />
desweit ebenfalls feststellbar sind.<br />
25
Im Wesentlichen die gleiche Entwicklung - wenn auch in geringerem relativen Aus-<br />
maß - zeigt sich beim Vergleich mit dem im Jahr 2000 durch die GMA ermittelten<br />
Einzelhandelsbestand (vgl. Tab. 1).<br />
Tab. 1: Einzelhandelsangebot <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 2010, 2000 (GMA) und 1993 (HGZ)<br />
26<br />
2010 1 HGZ 1993 Änderung 2010 ² GMA 2000 Änderung<br />
Betriebe 562 453 + 24% 649 603 + 8%<br />
VKF (qm) 215.000 134.300 + 60% 218.375 175.490 + 24%<br />
Umsatz (Mio. €) 546,0 390,8 + 40% 571,2 499,3³ + 14%<br />
1) ohne Lebensmittelhandwerk, Apotheken und Tankstellen, da in der HGZ nicht enthalten<br />
²)<br />
ohne Tankstellen und inklusive Apotheken und Lebensmittelhandwerk, entsprechend GMA Erhebung<br />
aus 2000<br />
³)<br />
Umsatz 1999; Originalangabe in DM, Umrechnungskurs: 1 € = 1,95583 DM<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung/ Einzelhandelserhebung Januar bis März 2010; IfH; EHI; Statistisches<br />
Landesamt Baden-Württemberg; Statistisches Bundesamt; EZB; GMA; eigene Berechnungen<br />
Verkaufsfläche, Umsatz und Bindungsquoten<br />
In Tab. 2 ist das gesamte Einzelhandelsangebot inklusive Lebensmittelhandwerk und<br />
Tankstellenshops aller in der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> vorhandenen Sortimente<br />
nach Verkaufsflächen, Umsatz und Bindungsquoten dargestellt.<br />
Die Relation des erzielten Umsatzes zur in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> verfügbaren<br />
Kaufkraft 44 ergibt lokale Bindungsquoten. Eine Quote von mehr als 100% bedeu-<br />
tet, dass per Saldo (Zuflüsse nach <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, vermindert um die Ab-<br />
flüsse aus <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>) Kaufkraft zufließt, eine Quote von weniger als<br />
100% bedeutet, dass per Saldo Kaufkraft aus <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> abfließt.<br />
Quantitativ betrachtet weist die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> bei einer Gesamt-<br />
bindungsquote von rd. 128% (vgl. Tab. 2) per Saldo einen Zufluss an Kaufkraft auf.<br />
Zur Verdeutlichung der Zu- und Abflüsse sind die Bindungsquoten nach Sortimenten<br />
in Abb. 1 auch graphisch dargestellt. Einen Kaufkraftabfluss per Saldo weisen in Vil-<br />
lingen-<strong>Schwenningen</strong> nur wenige Sortimentsbereiche auf.<br />
44 Die gesamtstädtische Kaufkraft ergibt sich aus der Kaufkraft je Einwohner und der Einwohnerzahl.<br />
Wobei es sich bei der Kaufkraft je Einwohner um einen bundesdeutschen Durchschnittswert handelt,<br />
der mit Hilfe entsprechender Kennziffern auf die gebietsspezifische Situation angepasst wird (vgl.<br />
BBE, Köln: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2010).
Tab. 2: Einzelhandelsangebot <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Sortimente<br />
Verkaufsfläche<br />
in qm 1)<br />
Umsatz<br />
in Mio. €<br />
Bindungsquote<br />
Nahrungs-/ Genussmittel 35.400 133,2 90%<br />
Lebensmittelhandwerk 3.100 24,3 109%<br />
Drogerie/ Parfümerie 6.900 27,0 135%<br />
Apotheke 1.375 41,1 104%<br />
PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 1.975 6,9 94%<br />
Blumen/ Zoo 7.725 8,8 102%<br />
kurzfristiger Bedarfsbereich 56.450 241,2 98%<br />
Bekleidung und Zubehör 34.900 95,1 234%<br />
Schuhe, Lederwaren 6.475 17,7 193%<br />
Sport/ Freizeit 8.300 21,9 321%<br />
Spielwaren, Babyausstattung 4.225 9,6 106%<br />
Bücher 2.650 7,4 84%<br />
GPK, Geschenke, Hausrat 8.075 8,2 143%<br />
Haus- und Heimtextilien 7.075 11,0 196%<br />
mittelfristiger Bedarfsbereich 71.725 170,8 199%<br />
Uhren/ Schmuck 1.200 8,4 202%<br />
Foto/ Optik 2.450 10,5 144%<br />
Medien 4.150 20,8 87%<br />
Elektro/ Leuchten 4.175 9,9 89%<br />
Baumarkt/ Gartencenter 43.550 51,9 170%<br />
Teppiche, Bodenbeläge 5.325 7,4 270%<br />
Möbel, Antiquitäten 23.375 25,2 109%<br />
Sonstiges 7.075 29,3 181%<br />
langfristiger Bedarfsbereich 91.350 163,4 137%<br />
Gesamt 219.500 575,4 128%<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas/ Porzellan/ Keramik<br />
1) Verkaufsfläche auf 25 qm gerundet. Durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen kommen<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010; IfH; EHI; Statistisches Landesamt Baden-<br />
Württemberg; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen<br />
Im kurzfristigen Bedarfsbereich (in Abb. 1 rot dargestellt) sollte jede Stadt eine<br />
möglichst vollständige Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung gewährleisten. Dies<br />
bedeutet, dass die Bindungsquoten in diesem Bereich bei etwa 100% liegen sollten.<br />
Bezogen auf den gesamten kurzfristigen Bedarfsbereich wird in <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />
ningen mit einer Bindungsquote von rd. 98% eine nahezu optimale Versorgungssitu-<br />
27
ation erreicht. Bei differenzierter Betrachtung der unterschiedlichen Sortimente<br />
ergibt sich jedoch, dass<br />
• im Sortimentsbereich Nahrungs-/ Genussmittel, der eine besondere Nahversor-<br />
28<br />
gungsrelevanz besitzt, per Saldo ein leichter Kaufkraftabfluss festzustellen ist,<br />
• im Bereich PBS/ Zeitungen/ Zeitschriften finden ebenfalls per Saldo leichte Kauf-<br />
kraftabflüsse statt,<br />
• deutliche Kaufkraftzuflüsse sind hingegen im Bereich Drogerie/ Parfümerie zu<br />
verzeichnen.<br />
In dem i.d.R. für eine Innenstadt prägenden mittelfristigen Bedarfsbereich (in<br />
Abb. 1 grün dargestellt) sind in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> per Saldo erhebliche Kauf-<br />
kraftzuflüsse feststellbar. Die Bindungsquote beträgt hier rd. 199%. Damit erfüllt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> in diesem Bedarfsbereich seine oberzentrale Versorgungs-<br />
funktion 45 . Zwischen den einzelnen Sortimentsgruppen bestehen ebenfalls z.T. deut-<br />
liche Unterschiede:<br />
• Eine extrem hohe Bindungsquote wird mit rd. 321% im Bereich Sport/ Freizeit er-<br />
reicht.<br />
• Ebenfalls sehr hoch sind die Bindungsquoten in den Sortimenten Bekleidung/<br />
Zubehör und Schuhe/ Lederwaren.<br />
• Kaufkraft fließt per Saldo lediglich im Sortimentsbereich Bücher ab, hier beträgt<br />
die Bindungsquote rd. 84%.<br />
Mit einer Bindungsquote von rd. 137% weist auch der langfristige Bedarfsbereich<br />
(in Abb. 1 gelb dargestellt) per Saldo Kaufkraftzuflüsse auf. Diese fallen jedoch im<br />
Vergleich zu den Zuflüssen im mittelfristigen Bedarfsbereich eher moderat aus; Vil-<br />
lingen-<strong>Schwenningen</strong> übernimmt somit nicht in allen Sortimentsbereichen des<br />
langfristigen Bedarfsbereichs eine oberzentrale Versorgungsfunktion. Zwischen den<br />
einzelnen Sortimentsgruppen bestehen z.T. signifikante Unterschiede:<br />
• Im Sortimentsbereich Teppiche/ Bodenbeläge ist ein deutlicher Kaufkraftzufluss<br />
zu verzeichnen.<br />
45 Da im Mittelbereich von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ebenso viele Menschen leben wie in <strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong> selbst, ist bei einer Bindungsquote von 200% eine rechnerische Vollversorgung erreicht.
• Auch die zentrenprägenden Sortimentsbereiche Uhren/ Schmuck und Foto/ Optik<br />
weisen deutliche saldierte Kaufkraftzuflüsse auf.<br />
• <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> übernimmt auch im Sortimentsbereich Baumarkt/ Garten-<br />
center eine über das Stadtgebiet hinaus gehende Versorgungsfunktion.<br />
• Im Sortimentsbereich Möbel/ Antiquitäten jedoch geht die Versorgungsfunktion<br />
des Oberzentrums nicht wesentlich über die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> hinaus.<br />
• Auffällig sind die für ein Oberzentrum niedrigen Bindungsquoten (unter 90%) in<br />
den Sortimentsbereichen Medien und Elektro/ Leuchten - zumal diese Sortimente<br />
in besonderem Maße zur Attraktivität eines Einkaufsstandortes beitragen. Dies<br />
ist möglicherweise u.a. auf den Konkurrenzstandort Gewerbegebiet Bad Dürrheim<br />
zurückzuführen, wo ein großer Elektrofachmarkt angesiedelt ist.<br />
Abb. 1: Bindungsquote in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Sortimenten (Gesamt: 128%)<br />
Nahrungs-/ Genussmittel<br />
Lebensmittelhandwerk<br />
Drogerie/ Parfümerie<br />
Apotheke<br />
PBS/ Zeitungen, Zeitschriften<br />
Blumen/ Zoo<br />
Bekleidung und Zubehör<br />
Schuhe, Lederwaren<br />
Sport/ Freizeit<br />
Spielwaren, Babyausstattung<br />
Bücher<br />
GPK, Geschenke, Hausrat<br />
Haus- und Heimtextilien<br />
Uhren/ Schmuck<br />
Foto/ Optik<br />
Medien<br />
Elektro/ Leuchten<br />
Teppiche, Bodenbeläge<br />
Baumarkt/ Gartencenter<br />
Möbel, Antiquitäten<br />
Sonstiges<br />
rechnerische Vollversorgung <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
0% 50% 100% 150% 200% 250% 300% 350%<br />
rechnerische Vollversorgung <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> und vollständiger Mittelbereich<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010; IfH; EHI; BBE, Köln; Statistisches Landesamt<br />
Baden-Württemberg; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen<br />
3.3.2 Umsatzherkunft, Einzugsgebiet und Verbleibquote<br />
Zur Vermeidung stadtentwicklungsplanerischer Fehleinschätzungen sowie zur Ab-<br />
schätzung von Risiken für den Einzelhandel sind Informationen über Kaufkraft-<br />
ströme in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> wichtig. Eine zuverlässige Möglichkeit zur Er-<br />
mittlung von Kaufkraftströmen stellt die Befragung der Einzelhändler nach der Um-<br />
29
satzherkunft dar. Zwar erfassen nur wenige Einzelhändler systematisch die Herkunft<br />
ihrer Kunden, dennoch lassen sich aus den Händlerangaben Bandbreiten für die Um-<br />
satzherkunft nach räumlichen Teilbereichen ermitteln (vgl. Abb. 2).<br />
Von den 665 ermittelten Händlern in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> gaben 502 Auskunft<br />
zur Umsatzherkunft. Nach ihren Angaben entfallen rd. 65% bis 70% des getätigten<br />
Umsatzes auf Kunden aus dem Stadtgebiet <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>. Zwischen den<br />
Stadtbezirken <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> treten nur geringfügige Unterschiede<br />
hinsichtlich der Kundenherkunft auf 46 .<br />
Abb. 2: Umsatzherkunft <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
30<br />
Gesamtumsatz<br />
575,4 Mio. €<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 65 - 70%<br />
sonst. Schwarzwald-Baar-Kreis 17 -18%<br />
LK Rottweil 6 - 7%<br />
LK Tuttlingen 4-6%<br />
Sonstige 3 - 4%<br />
Neben der Einzelhändlerbefragung wurde die Kundenherkunft durch eine Wohnort-<br />
und Postleitzahlenerfassung (vgl. Kap. 3.1.2) in den Geschäften ermittelt. Demnach<br />
kommen rd. 60% der Kunden aus der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, weitere rd. 24%<br />
aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis und je rd. 5% aus dem Landkreis Rottweil und<br />
Tuttlingen sowie von weiter her. Dieses Ergebnis weicht dahingehend von dem der<br />
Händlerbefragung ab, als dass weniger Kunden aus <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> und<br />
mehr aus dem sonstigen Schwarzwald-Baar-Kreis kommen (vgl. Abb. 3).<br />
46 Der Bereich Neuer Markt, welcher das Schwarzwald-Baar-Center sowie das Umfeld umfasst, wurde<br />
hierbei dem Stadtbezirk <strong>Villingen</strong> zugeordnet.
Abb. 3: Vergleich Umsatzherkunft Händlerbefragung und Kundenherkunftserfassung <strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong><br />
Umsatzherkunft Händler<br />
Kundenherkunftserfassung<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> sonst. Schwarzwald-Baar-Kreis<br />
LK Rottweil LK Tuttlingen<br />
Sonstige<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Die Abweichungen der Ergebnisse der Kundenherkunftserfassung und der Händler-<br />
befragung könnten dadurch zustande gekommen sein, dass in der Händlerbefragung<br />
<strong>Villingen</strong> und das sonstige <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 47 einzeln abgefragt wurden, wo-<br />
durch der aus <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> stammende Umsatzanteil in der Summe wahr-<br />
scheinlich überschätzt wurde. Zudem wurde in der Händlerbefragung nach der Um-<br />
satzverteilung gefragt, während die Kundenherkunftserfassung von der Zahl der<br />
Kunden und nicht vom Umsatz ausgeht.<br />
47 bzw. <strong>Schwenningen</strong> und das sonstige <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
31
Karte 1: Tendenzielles Einzugsgebiet der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> (schematisch)<br />
Quelle: eigene Kundenherkunftserfassung Januar bis März 2010<br />
32
Das Einzugsgebiet der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ist in Karte 1 schematisch<br />
dargestellt. Es umfasst im Wesentlichen den Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die<br />
Landkreise Rottweil und Tuttlingen, geht teilweise jedoch auch über diese hinaus.<br />
Wie bereits erwähnt, kommen die meisten Kunden aus der Stadt <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />
ningen, daneben stellen die übrigen Städte und Gemeinden des Mittelbereichs Vil-<br />
lingen-<strong>Schwenningen</strong> 48 das Haupteinzugsgebiet dar.<br />
Verbleibquote<br />
Zusätzlich lässt sich aus den Angaben zur Kundenherkunft die Verbleibquote ablei-<br />
ten.<br />
Die Verbleibquote errechnet sich, indem der aus <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> stam-<br />
mende Umsatz in Relation zur Kaufkraft in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> gesetzt wird.<br />
Die Verbleibquote gibt damit den Teil der örtlichen Kaufkraft an, der durch den<br />
Einzelhandel in der Stadt gebunden werden kann.<br />
Abb. 4: Verbleibquote<br />
100%<br />
50%<br />
0%<br />
15 - 25%<br />
75 - 85%<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Abfluss<br />
Verbleib<br />
Wie in Abb. 4 dargestellt, verbleiben rd. 75% bis 85% der in <strong>Villingen</strong>-Schwennin-<br />
gen vorhandenen Kaufkraft in der Stadt. Hierbei handelt es sich um einen hohen und<br />
48 Der Mittelbereich <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> umfasst Bad Dürrheim, Brigachtal, Dauchingen, Furtwangen<br />
im Schwarzwald, Gütenbach, Königsfeld im Schwarzwald, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen<br />
im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald, Schonach im Schwarzwald, Triberg im Schwarzwald,<br />
Tuningen, Unterkirnach, <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> und Vöhrenbach (vgl. Anhang zum LEP Baden-<br />
Württemberg 2002, S. 95).<br />
33
kaum noch steigerungsfähigen Wert. Vollständig kann die Kaufkraft einer Stadt oder<br />
Gemeinde nicht gebunden werden, da die meisten Einwohner auch außerhalb ihrer<br />
Stadt oder Gemeinde Einkäufe tätigen (z.B. auf dem Weg zur Arbeit, im Urlaub etc.).<br />
3.4 SITUATION DES EINZELHANDELS AUS SICHT DER HÄNDLER<br />
3.4.1 Stärken und Schwächen aus Sicht der Händler<br />
Die Einzelhändler wurden im Zuge der Befragung gebeten, sich in einer offen ge-<br />
stellten Frage (d.h. ohne vorgegebene Antwortmöglichkeit) zu positiven und negati-<br />
ven Aspekten bezüglich der Einzelhandelssituation zu äußern.<br />
Auf Grund der zwei Innenstädte und der Tatsache, dass die Händler die Stärken und<br />
Schwächen i.d.R. nur für die Innenstadt beurteilen konnten, in der sie lokalisiert<br />
sind, bezog sich die Frage nicht auf die Gesamtstadt, sondern den jeweiligen Stadt-<br />
bezirk 49 . Insgesamt nutzten 506 der 649 befragten Händler (rd. 78%) diese Möglich-<br />
keit der Meinungsäußerung.<br />
Die Auskünfte der Einzelhändler wurden zu den in Abb. 5 und Abb. 6 dargestellten<br />
Themenbereichen zusammengefasst. Eine Übersicht der Ergebnisse, in der die ein-<br />
zelnen Aspekte eines jeden Themenbereiches differenziert dargestellt werden, be-<br />
findet sich im Anhang (vgl. Anhang, Tab. A - 5, S. 174ff.). Die Abbildungen spiegeln<br />
die allgemeine Stimmungslage der Händler zum Befragungszeitpunkt wider und ver-<br />
schaffen gleichzeitig einen Überblick über aktuelle Themenschwerpunkte der Villin-<br />
ger und Schwenninger Einzelhändler.<br />
Die Auswertung dieser Frage kann somit auch Hinweise auf mögliche Handlungsfel-<br />
der geben.<br />
Bei der Interpretation der folgenden Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass bei<br />
derartigen, offen gestellten Fragen i.d.R. negative Aussagen überwiegen. Dies ist<br />
vor allem darauf zurückzuführen, dass positive Sachverhalte häufig als selbstver-<br />
ständlich aufgefasst werden, während negative Aspekte eher präsent sind und da-<br />
her spontaner geäußert werden. Folgerichtig ist den positiven Angaben ein grö-<br />
ßeres Gewicht beizumessen.<br />
49 "Was finden Sie gut bzw. schlecht an der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> bzw. in <strong>Schwenningen</strong>?"<br />
34
Die Stimmungslage der Villinger und Schwenninger Einzelhändler ist deutlich nega-<br />
tiv, im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen in anderen Städten handelt es sich<br />
jedoch um ein eher durchschnittliches Stimmungsbild. Bei einer differenzierten Be-<br />
trachtung für <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> fällt auf, dass die Stimmung in <strong>Villingen</strong><br />
wesentlich positiver ist als in <strong>Schwenningen</strong>: Während in <strong>Villingen</strong> rd. 27% der aus-<br />
kunftsbereiten Händlern nichts Positives einfiel, sind es in <strong>Schwenningen</strong> rd. 42%.<br />
Diese grundsätzlich negative Stimmungslage sowie die Unterschiede in der Bewer-<br />
tung der Villinger und Schwenninger Händler drücken sich auch bei der Betrachtung<br />
der einzelnen Themenbereiche aus, von denen elf identifiziert werden konnten.<br />
Während in <strong>Villingen</strong> immerhin noch zwei dieser elf Themenbereiche überwiegend<br />
positiv bewertet wurden, gibt es in <strong>Schwenningen</strong> kein Thema, das hauptsächlich<br />
positiv gesehen wurde.<br />
Abb. 5: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> aus Händlersicht<br />
Auswahl/ Angebot Einzelhandel<br />
Atmosphäre/ Aufenthaltsqualität<br />
Parkplätze<br />
Zusammenarbeit EH-EH/ EH-Stadt<br />
Kundenverhalten<br />
Dienstleistungen/ öffentl. Einrichtungen<br />
Leerstände<br />
Öffnungszeiten<br />
Miete<br />
Erreichbarkeit<br />
Sonstiges<br />
nichts Negatives<br />
nichts Positives<br />
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50%<br />
positiv negativ sowohl als auch<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
75% der befragten Händler<br />
in <strong>Villingen</strong><br />
35
Abb. 6: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Schwenningen</strong> aus Händlersicht<br />
36<br />
Auswahl/ Angebot Einzelhandel<br />
Atmosphäre/ Aufenthaltsqualität<br />
Leerstände<br />
Parkplätze<br />
Zusammenarbeit EH-EH/ EH-Stadt<br />
Kundenverhalten<br />
Dienstleistungen/ öffentl. Einrichtungen<br />
Erreichbarkeit<br />
Öffnungszeiten<br />
Miete<br />
Sonstiges<br />
nichts Negatives<br />
nichts Positives<br />
82% der befragten Händler<br />
in <strong>Schwenningen</strong><br />
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50%<br />
positiv negativ sowohl als auch<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Die aus den einzelnen Äußerungen der Händler abgeleiteten Themenbereiche wer-<br />
den nachfolgend, getrennt nach den Stadtbezirken <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong>, dif-<br />
ferenziert aufgeführt:<br />
Auswahl/ Angebot Einzelhandel<br />
Am häufigsten äußerten sich sowohl die Villinger als auch die Schwenninger Händ-<br />
ler zum Thema "Auswahl/ Angebot des Einzelhandels" (vgl. Tab. A - 5, S. 174).<br />
Besonders stark wurde in <strong>Villingen</strong> der Mix der Betriebstypen, der Betreiberstruk-<br />
tur und des Angebots kritisiert. Insbesondere wurden hier die zunehmende Zahl der<br />
Handyläden und Bäckereien in der Innenstadt sowie die zunehmende Filialisierung<br />
genannt. Den zweiten großen Kritikpunkt stellen die Entwicklungen auf der sog.<br />
"Grünen Wiese" bzw. die dadurch entstehende Konkurrenz dar. Hier verwiesen die<br />
Händler z.T. explizit auf das Schwarzwald-Baar-Center, das Gewerbegebiet Bad<br />
Dürrheim sowie die Planung XXL Möbel Lutz. Überwiegend positiv äußerten sich die<br />
Villinger Händler zu den Aspekten Angebot/ Auswahl im Allgemeinen und in der In-<br />
nenstadt im Speziellen.
Im Unterschied zu <strong>Villingen</strong> wurde in <strong>Schwenningen</strong> der Aspekt Entwicklungen auf<br />
der "Grünen Wiese" am häufigsten kritisiert. Einen weiteren wesentlichen Kritik-<br />
punkt stellt der Aspekt Mix Betriebstypen/ Betreiberstruktur/ Angebot dar, gefolgt<br />
von Konkurrenz/ Verdrängung der kleinen durch große Märkte. Die Aspekte Angebot/<br />
Auswahl allgemein und Lebensmittelangebot/ Nahversorgung wurden in etwa zu glei-<br />
chen Teilen als positive und negative Punkte genannt. Überwiegend positiv sehen<br />
die Schwenninger Händler das Vorhandensein von Magnetbetrieben sowie Angebot/<br />
Auswahl in der Innenstadt.<br />
Atmosphäre/ Aufenthaltsqualität<br />
Dieser Themenkomplex stellt den größten Unterschied in der Bewertung der Villin-<br />
ger und der Schwenninger Händler dar. Während er in <strong>Villingen</strong>, wie auch in ande-<br />
ren Städten üblicherweise, positiv besetzt ist, zeigt sich in <strong>Schwenningen</strong> ein ent-<br />
gegengesetztes Bild (vgl. Tab. A - 6, S. 174).<br />
Gut 60% der positiven Äußerung bezüglich der Aufenthaltsqualität und der Atmos-<br />
phäre in <strong>Villingen</strong> beziehen sich auf das Stadtbild. Weitere positive Punkte sind<br />
aus Sicht der Villinger Händler die Fußgängerzone sowie die Kompaktheit/ Über-<br />
sichtlichkeit der Innenstadt. Etwa zu gleichen Teilen positiv und negativ bewertet<br />
wurde der Aspekt Lebendigkeit/ Bummelatmosphäre. Kritisiert wurden hierbei der<br />
relativ wenig belebte Münsterplatz sowie die abnehmende Bummelatmosphäre. Ne-<br />
gativ äußerten sich die Händler in <strong>Villingen</strong> u.a. zu den Punkten Warenpräsentation<br />
im öffentlichen Raum/ Aufsteller/ Schilder sowie Straßen/ Winterdienst/ Verkehrs-<br />
führung.<br />
Das was in <strong>Villingen</strong> als größte Stärke der Atmosphäre/ Aufenthaltsqualität empfun-<br />
den wird - das Stadtbild, ist in <strong>Schwenningen</strong> der am häufigsten kritisierte Punkt<br />
in diesem Themenkomplex. Häufiger explizit genannt wurde in diesem Zusammen-<br />
hang der Marktplatz. Darüber hinaus negativ bewertet wurden Lebendigkeit/ Bum-<br />
melatmosphäre, die Fußgängerzone sowie Kompaktheit/ Übersichtlichkeit. Der Wo-<br />
chenmarkt ist der einzige Aspekt der ausschließlich positiv beurteilt wurde.<br />
37
Parkplätze<br />
Das Thema Parkplätze ist, ähnlich wie bei vergleichbaren Untersuchungen in ande-<br />
ren Städten, sowohl in <strong>Villingen</strong> als auch in <strong>Schwenningen</strong> eher negativ besetzt (vgl.<br />
Tab. A - 7, S. 175).<br />
In <strong>Villingen</strong> bezieht sich die Kritik seitens der Händler vor allem auf die Höhe der<br />
Parkgebühren, das Nichtvorhandensein von kostenlosen (Kurzzeit)Parkplätzen, die<br />
Parkraumüberwachung und die Zahl der Parkplätze. Vor dem Hintergrund der unter-<br />
schiedlichen Stadtstrukturen in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> ist es nachvollziehbar,<br />
dass das Thema Parken für die Villinger Händler von größerer Bedeutung ist, als für<br />
die Schwenninger.<br />
Die Schwenninger Händler kritisierten in Bezug auf die Parkplätze vor allem die<br />
Parkplatzsituation im Allgemeinen, die Höhe der Parkgebühren und die Parkraum-<br />
überwachung. Relativ ausgeglichen ist das Stimmungsbild bezüglich der Möglichkeit<br />
des kostenlosen (Kurzzeit)Parkens sowie der Parkmöglichkeiten in der Innenstadt,<br />
auch wenn diese Aspekte insgesamt weniger häufiger genannt wurden.<br />
Zusammenarbeit EH-EH/ EH-Stadt<br />
In beiden Stadtbezirken ein Thema ist die Zusammenarbeit zwischen dem Einzel-<br />
handel bzw. zwischen der Stadt und dem Einzelhandel (vgl. Tab. A - 8, S. 175). So-<br />
wohl in <strong>Villingen</strong> als auch in <strong>Schwenningen</strong> bezieht sich die größte Kritik auf den<br />
Aspekt Verhältnis Stadt und Einzelhandel/ Unterstützung durch die Stadt/ Koopera-<br />
tion. Allerdings ist diese Kritik in <strong>Schwenningen</strong> stärker ausgeprägt, als in Villin-<br />
gen. Auch der Punkt Events/ Veranstaltungen/ Aktionen/ Stadtmarketing wurde in<br />
beiden Stadtbezirken überwiegend negativ bewertet, ebenso der Aspekt Entschei-<br />
dungen des Gemeinderates. Gewerbevereine/ GvO ist der einzige Punkt in diesem<br />
Themenkomplex, der sowohl in <strong>Villingen</strong> als auch in <strong>Schwenningen</strong> überwiegend po-<br />
sitiv gesehen wurde. Darüber hinaus wurde der Punkt Events/ Veranstaltungen/ Ak-<br />
tionen/ Stadtmarketing in <strong>Villingen</strong> noch relativ häufig positiv bewertet, auch wenn<br />
die negativen Nennungen hier überwiegen.<br />
38
Kundenverhalten<br />
Dieser Themenkomplex wurde von den befragten Händlern in <strong>Villingen</strong> und Schwen-<br />
ningen ähnlich bewertet und insgesamt eher negativ eingeschätzt (vgl. Tab. A - 9, S.<br />
176). Hauptsächlich bemängelt wurden die sinkende Kaufkraft und das Kundenverhal-<br />
ten, zu letzterem zählen Kritikpunkte wie steigende Preissensibilität oder Einkaufs-<br />
orientierung zu Großstädten bzw. der sog. "Grünen Wiese". Überwiegend positiv<br />
bewerteten die Händler die Größe des Einzugsgebietes und die Kundennähe/ den<br />
persönlichen Kontakt.<br />
Dienstleistungen/ öffentliche Einrichtungen<br />
Das Thema "Dienstleistungen/ öffentliche Einrichtungen" wurde in <strong>Villingen</strong> über-<br />
wiegend positiv bewertet, während in <strong>Schwenningen</strong> die negativen Äußerungen<br />
überwogen (vgl. Tab. A - 10, S. 176).<br />
Dominiert wird dieser Themenkomplex vom Aspekt gastronomisches Angebot, das in<br />
<strong>Villingen</strong> vor allem wegen der vielen Cafés und der Außengastronomie überwiegend<br />
positiv gesehen wurde. Negativ merkten die Händler u.a. an, dass es zu viele Im-<br />
bisse und Cafés gibt.<br />
Größter Kritikpunkt in <strong>Schwenningen</strong> ist die hohe Zahl an Imbissangeboten. In Vil-<br />
lingen wurde darüber hinaus der Tourismus noch positiv bewertet, während in<br />
<strong>Schwenningen</strong> die öffentlichen Einrichtungen, insbesondere die Hochschule und das<br />
Klinikum, als Stärken gesehen wurden.<br />
Leerstände<br />
Dieses Thema wurde sowohl in <strong>Villingen</strong> als auch in <strong>Schwenningen</strong> ausschließlich<br />
negativ bewertet (vgl. Tab. A - 11, S. 176). In <strong>Schwenningen</strong> ist die Leerstandspro-<br />
blematik das am häufigsten kritisierte Thema.<br />
In <strong>Villingen</strong> wurden besonders Zahl und Gestaltung der Leerstände bemängelt. Auch<br />
in <strong>Schwenningen</strong> wurde die Zahl/ Gestaltung der Leerstände am häufigsten kriti-<br />
siert, dabei wurden der spezielle Leerstand "Rössle" und der Bereich Marktplatz/<br />
Marktstraße konkret benannt.<br />
39
Öffnungszeiten<br />
Wie bei ähnlichen Untersuchungen in anderen Städten auch, äußerten sich die<br />
Händler überwiegend negativ zum Thema "Öffnungszeiten" (vgl. Tab. A - 12, S. 177).<br />
Sowohl in <strong>Villingen</strong> als auch in <strong>Schwenningen</strong> bezieht sich die Kritik in erster Linie<br />
auf die Uneinheitlichkeit der Öffnungszeiten und das Fehlen von Kernöffnungszei-<br />
ten.<br />
Mieten<br />
Die Äußerungen zu diesem Thema sind ebenfalls in beiden Stadtbezirken fast aus-<br />
schließlich negativ (vgl. Tab. A - 13, S. 177). Thematisiert wurden die Mieten häufi-<br />
ger in <strong>Villingen</strong>, als in <strong>Schwenningen</strong>; Hauptkritikpunkt war die Höhe der Mieten. In<br />
einigen Fällen wurde in <strong>Villingen</strong> zudem das Verhalten der Vermieter bemängelt.<br />
Erreichbarkeit<br />
Zur "Erreichbarkeit" äußerten sich die Händler in <strong>Villingen</strong> häufiger negativ als po-<br />
sitiv. In <strong>Schwenningen</strong> ist das Verhältnis zwischen positiven und negativen Äuße-<br />
rungen etwa ausgeglichen (vgl. Tab. A - 14, S. 177).<br />
In <strong>Villingen</strong> wurden u.a. Verkehrsführung/ verkehrliche Anbindung und die Fußgän-<br />
gerzone als negative Punkte genannt. Positiv sahen einige Händler die Lage ihres<br />
persönlichen Standortes sowie die Fußgängerzone.<br />
Die Schwenninger Händler kritisierten ebenfalls die Verkehrsführung und die ver-<br />
kehrliche Anbindung, allerdings wurde dieser Aspekt fast ebenso häufig als Stärke<br />
genannt. Verhältnismäßig oft wurden in <strong>Schwenningen</strong> die Baustellen bzw. der Um-<br />
gang mit Baustellen kritisiert - vor dem Hintergrund der teilweise erheblichen Bau-<br />
stellen im Rahmen der Landesgartenschau ist dies gut nachvollziehbar.<br />
Sonstiges<br />
Im Bereich "Sonstiges" wurden die Äußerungen zusammengefasst, die auf Grund der<br />
geringen Anzahl der Nennungen keinen eigenständigen Themenbereich bilden (vgl.<br />
Tab. A - 15, S. 178). Eine Häufung von Nennungen entfällt in <strong>Schwenningen</strong> auf die<br />
Landesgartenschau, die in 15 Fällen als positiver Aspekt genannt wurde. Auch die<br />
Frequenz des eigenen Standortes sehen in beiden Stadtbezirken mehr Händler posi-<br />
tiv als negativ. Die Doppelstadtproblematik hingegen wird sowohl in <strong>Villingen</strong> als<br />
auch in <strong>Schwenningen</strong> negativ gesehen.<br />
40
3.4.2 Änderungsabsichten in den bestehenden Einzelhandelsbetrieben<br />
Anhand der Tatsache, ob und welche Änderungsabsichten die befragten Einzelhänd-<br />
ler anstreben, lassen sich weitere Rückschlüsse zur Einschätzung der Einzelhandels-<br />
situation in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ziehen.<br />
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei dieser Auswertung nicht die Ansiedlungs-<br />
wünsche von potenziellen Einzelhandelsbetrieben aus anderen Städten und Gemein-<br />
den einbezogen werden können und erfahrungsgemäß die Aussagen der Händler<br />
nicht immer mit dem tatsächlichen Handeln übereinstimmen. Dennoch ist anhand der<br />
Auswertung eine generelle Tendenz abzulesen.<br />
Insgesamt machten 536 der 649 befragten Händler Angaben zu diesem Thema. Die<br />
überwiegende Mehrheit der befragten Händler verfolgten keine Änderungsabsichten<br />
(rd. 83%). Die genannten Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf Schließung,<br />
Renovierung/ Modernisierung, Umzug und Erweiterung des Betriebs (vgl. Abb. 7).<br />
Abb. 7: Änderungsabsichten der Einzelhändler in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>: Betriebe und deren<br />
Verkaufsfläche<br />
101 von 536 antwortenden Händlern 45.075 qm Verkaufsfläche<br />
Inhaber-/ Betreiberwechsel<br />
Sortimentsumstrukturierung<br />
Renovierung,<br />
Modernisierung<br />
mehr Personal<br />
Umzug ohne Angabe VKF-<br />
Änderung<br />
weiteres Geschäft<br />
Erweiterung<br />
Umzug und Erweiterung<br />
Verkleinerung<br />
Umzug und Verkleinerung<br />
Wegzug<br />
Schließung<br />
0 4 8 12 16 20 24<br />
Anzahl Händler<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Inhaber-/ Betreiberwechsel<br />
Sortimentsumstrukturierung<br />
Renovierung,<br />
Modernisierung<br />
mehr Personal<br />
Umzug ohne Angabe VKF-<br />
Änderung<br />
weiteres Geschäft<br />
Erweiterung<br />
Umzug und Erweiterung<br />
Verkleinerung<br />
Umzug und Verkleinerung<br />
Wegzug<br />
Schließung<br />
0 5.000 10.000 15.000 20.000<br />
Die Schließung des Betriebes beabsichtigten 23 der befragten Händler, dem gegen-<br />
über stehen 17 Händler, die vor hatten ihr Geschäft zu erweitern und 19 Händler,<br />
die planten ihren Betrieb zu renovieren bzw. zu modernisieren. Einen Umzug fass-<br />
VKF<br />
41
ten 16 Geschäftsleute ins Auge, ohne jedoch Angaben über potentielle Verkaufsflä-<br />
chenveränderungen zu machen.<br />
Die o.g. Änderungsabsichten bedeuten für <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> einen Verkaufs-<br />
flächenrückgang von rd. 5.915 qm. Dem stehen Betriebserweiterungen gegenüber,<br />
die einen Flächenzuwachs von insgesamt rd. 5.380 qm erwarten lassen. 50 In der Bi-<br />
lanz ist das Verhältnis zwischen Verkaufsflächenzuwächsen und -rückgängen somit<br />
relativ ausgeglichen, was im Moment für eine relativ stabile Einzelhandelssituation<br />
spricht. Erfahrungsgemäß kann sich die Einzelhandelssituation jedoch durch grö-<br />
ßere Ansiedlungen (z.B. Modepark Röther, XXL Möbel Lutz, etc.) auch schnell ändern.<br />
Nach Lagen betrachtet fällt auf, dass die zentralen Versorgungsbereiche überpro-<br />
portional stark von Verkaufsflächenrückgängen betroffen sind, während die wach-<br />
senden Betriebe hauptsächlich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche liegen.<br />
Abb. 8: Änderungsabsichten der Einzelhändler in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>:<br />
Verkaufsflächenveränderung<br />
VKF in qm<br />
42<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
-1.000<br />
-2.000<br />
-3.000<br />
-4.000<br />
-5.000<br />
-6.000<br />
VKF-Zunahme 25 Betriebe (9 ohne<br />
Flächenangabe), davon 5 im ZVB IS<br />
<strong>Villingen</strong> und 3 im ZVB IS <strong>Schwenningen</strong><br />
pot. VKF-Abnahme<br />
VKF-Abnahme<br />
pot. VKF-Zunahme<br />
VKF-Zunahme<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
VKF-Abnahme 32 Betriebe (2 ohne<br />
Flächenangabe), davon 11 im ZVB IS<br />
<strong>Villingen</strong> und 8 im ZVB IS <strong>Schwenningen</strong><br />
50 Bei dieser Gegenüberstellung der Verkaufsflächenzu- und abnahmen ist jedoch auch zu berücksichtigen,<br />
dass auf dem Marktkaufareal die Ansiedlung von etwa 8.000 qm Verkaufsfläche geplant ist.<br />
Hinzu kommt noch die geplante Ansiedlung des Möbelhauses XXL Möbel Lutz.
3.5 FAZIT: EINZELHANDELSSITUATION IN DER GESAMTSTADT<br />
Die Bestandsaufnahme ergab 665 Einzelhandelsbetriebe in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>,<br />
die auf einer Verkaufsfläche von rd. 219.500 qm einen Umsatz von rd. 575,4 Mio. €<br />
erwirtschaften.<br />
Quantitativ betrachtet ist die Versorgungssituation in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> bei<br />
einer Gesamtbindungsquote von rd. 128% gut. <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ist in der<br />
Lage eine rechnerische Vollversorgung der eigenen Bevölkerung mit Waren des täg-<br />
lichen Bedarfs zu gewährleisten. Ihrer zentralörtlichen Versorgungsfunktion als<br />
Oberzentrum wird die Stadt insbesondere im mittelfristigen Bedarfsbereich ge-<br />
recht, vor allem bei den üblicherweise zentrenprägenden Sortimenten Sport/ Frei-<br />
zeit, Bekleidung/ Zubehör, Schuhe/ Lederwaren sowie Haus-/ Heimtextilien.<br />
Nach Angaben der Händler werden etwa 65 bis 70% des Einzelhandelsumsatzes in<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> durch Kunden aus <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> getätigt.<br />
Das Einzugsgebiet von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> umfasst im Wesentlichen den<br />
Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Landkreise Rottweil und Tuttlingen, wobei der<br />
Mittelbereich <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> das Haupteinzugsgebiet darstellt.<br />
In den Interviews mit den Einzelhändlern war eine deutlich negative Grundstim-<br />
mung feststellbar, wobei die Stimmungslage in <strong>Villingen</strong> positiver war, als in<br />
<strong>Schwenningen</strong>. Deutlich wurde zudem, dass <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> unter-<br />
schiedliche Stärken und Schwächen aufweisen. Als Hauptproblem empfinden die Vil-<br />
linger Händler den Mix der Betriebstypen, des Angebots und der Betreiberstruktu-<br />
ren. Eine weitere Schwäche sehen sie in den ihrer Ansicht nach zu wenigen und zu<br />
teuren Parkplätzen. Für die Schwenninger Händler stellen hingegen die Leerstände,<br />
insbesondere das Rössle, das Stadtbild sowie die fehlende Kompaktheit und Leben-<br />
digkeit große Schwächen dar. Die Entwicklungen auf der sog. "Grünen Wiese" sowie<br />
das Verhältnis zwischen Stadt und Einzelhandel konstatierten sowohl die Villinger<br />
als auch die Schwenninger Händler als Probleme.<br />
43
4. ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE<br />
Die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche ist durch die Baurechtsnovellen der<br />
vergangenen Jahre stärker in den Fokus der Stadtentwicklungsplanung gerückt und<br />
stellt einen wichtigen formalen Teil des Gutachtens zum Zentrenkonzept für die<br />
Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> dar 51 . Die städtebaulich-funktionalen Anforderungen<br />
für die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche ergeben sich aus dem entspre-<br />
chenden Urteil des BVerwG 52 . Welche Bereiche unter diese Kategorie fallen und wel-<br />
che Kriterien diese erfüllen müssen, wird im Folgenden erläutert.<br />
4.1 METHODISCHES VORGEHEN - ABGRENZUNG ZENTRALER VERSORGUNGSBEREI-<br />
CHE UND STÄDTEBAULICH-FUNKTIONALE BESTANDSAUFNAHME<br />
Der Einzelhandel stellt für die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche nach<br />
wie vor die Leitfunktion dar: Zahlreiche Untersuchungen des Büros Dr. Acocella mit<br />
mittlerweile über 25.000 befragten Passanten in verschiedenen Städten unter-<br />
schiedlicher Größe und regionaler Einbindung ergaben, dass Einkaufen und Bum-<br />
meln als häufigstes Motiv für den Besuch einer Innenstadt bzw. eines Orts-/<br />
Stadtteilzentrums genannt werden. Beides unterstreicht die Bedeutung des Einzel-<br />
handels für einen funktionsfähigen zentralen Versorgungsbereich.<br />
Die wichtigste planerische Aufgabe für die Sicherung der Funktionsfähigkeit eines<br />
zentralen Versorgungsbereiches mit entsprechendem Funktionsmix und städtebauli-<br />
chen Qualitäten stellt die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche dar,<br />
mit der verschiedene Aspekte des Bau- und Planungsrechtes zusammenhängen. Es<br />
muss dabei eindeutig geklärt sein, welche Bereiche einer Stadt als zentrale Versor-<br />
gungsbereiche anzusehen sind, damit geprüft werden kann, in welcher Weise diese<br />
geschützt bzw. weiterentwickelt werden sollen und können.<br />
Kriterien zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche<br />
Wichtigstes Kriterium für einen zentralen Versorgungsbereich ist die integrierte<br />
Lage. Dies bedeutet, dass dieser städtebaulich und siedlungsstrukturell eingebun-<br />
den sein und einen unmittelbaren Bezug bzw. die Nähe zur Wohnbebauung aufwei-<br />
51 Vgl. insbesondere §§ 1 (6) 11, 9 (2a) und (3) BauGB.<br />
52 Vgl. BVerwG, Urteil 10.11.2007, Az. 4C7/07.<br />
44
sen muss, so dass auch für eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen eine mög-<br />
lichst gute Erreichbarkeit - z.T. eine fußläufige Erreichbarkeit - gegeben ist.<br />
Daneben sollte eine gute verkehrliche Anbindung an das öffentliche Personennah-<br />
verkehrsnetz, bestmöglich auch an ein Fahrradwegenetz, gegeben sein.<br />
Die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches orientiert sich insbesondere<br />
am Bestand an Einzelhandelsbetrieben. Obgleich der Einzelhandel die Leitfunktion<br />
für einen zentralen Versorgungsbereich wahrnimmt, ist für die Qualifizierung eines<br />
Gebietes als zentraler Versorgungsbereich neben der Wohnfunktion das Angebot<br />
weiterer Nutzungen von erheblicher Bedeutung. Das Vorhandensein von - in der Re-<br />
gel publikumsorientierten - Dienstleistungsbetrieben ist für eine funktionale<br />
Vielfalt im zentralen Versorgungsbereich ebenfalls von erheblicher Bedeutung. Ne-<br />
ben einzelhandelsnahen Ladendienstleistern (z.B. Reinigung, Friseur, Reisebüro) ge-<br />
hören hierzu Bankdienstleistungen und Postagenturen/ -filialen, medizinische<br />
Dienstleistungen (z.B. Allgemein- und Fachärzte, Physiotherapeuten) und öffentliche<br />
Einrichtungen mit gleichsam publikumsorientierter Wirkung (z.B. Bildungs-, Ver-<br />
waltungs- und Kultureinrichtungen). Relevant für die Vielfältigkeit und Lebendigkeit<br />
des zentralen Versorgungsbereiches sind zudem Gastronomie- und auch Beherber-<br />
gungsbetriebe. Bürodienstleistungen (Anwälte, Steuerberater, Versicherungsagentu-<br />
ren etc.) und sonstige Dienstleistungsangebote sind auf Grund ihrer relativ gerin-<br />
gen Publikumsorientierung hingegen weniger von Bedeutung, können aber die funk-<br />
tionale Vielfalt abrunden.<br />
Ein zentraler Versorgungsbereich bedarf einer räumlich-funktionalen Konzentra-<br />
tion an Versorgungsangeboten mit einer entsprechenden Dichte und Kompaktheit,<br />
die im Zusammenhang erkennbar ist. Die räumliche Abgrenzung der Ränder derarti-<br />
ger Bereiche erfolgt dort, wo funktionale Brüche infolge anderer baulicher Nutzun-<br />
gen wie zusammenhängender Wohnbebauung oder nicht publikumsorientierter Nut-<br />
zungen (Büro/ Gewerbe/ Industrie) auftreten.<br />
Neben funktionalen Kriterien müssen zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche<br />
auch städtebauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden, um eine im Zusammen-<br />
hang erkennbare Agglomeration mit den Funktionen Versorgen, Einkaufen und<br />
Dienstleistungen zu identifizieren.<br />
45
Städtebauliche/ infrastrukturelle Zäsuren sind:<br />
• infrastrukturelle Barrieren (z.B. Straßen, Bahntrassen),<br />
• natürliche Barrieren (z.B. Gewässer, Topografie, Grünzüge),<br />
• bauliche Barrieren (z.B. Mauern und Einfriedungen, Gebäude),<br />
• städtebauliche Brüche (z.B. Straßenraumgestaltung, Baustruktur).<br />
Um den Voraussetzungen nach Kompaktheit und Dichte Rechnung zu tragen, sind<br />
überdies städtebauliche Qualitäten aufzunehmen und zu beschreiben. Insbeson-<br />
dere die Gestaltung des öffentlichen Raums übernimmt je nach Qualität eine unter-<br />
stützende Wirkung für das Aufsuchen eines zentralen Versorgugnsbereiches, das<br />
Verweilen und letztlich für eine entsprechende Passantenfrequenz, die für das<br />
Funktionieren der Einzelhandelslage eine unverzichtbare Voraussetzung darstellt.<br />
Die städtebaulich-funktionale Situation in den zentralen Versorgungsbereichen In-<br />
nenstadt <strong>Villingen</strong> und Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> wird anhand einer Stärken-Schwä-<br />
chen-Analyse im Rahmen einer Fotodokumentation dargestellt (vgl. Kap. 4.2.3 und<br />
Kap. 4.3.3). Als Kriterien für die Stärken-Schwächen-Analyse dienen dabei nicht nur<br />
Belange des Einzelhandels und des Städtebaus; es werden zudem die funktionsbezo-<br />
gene Aufenthaltsqualität sowie der zentrale Versorgungsbereich als Wohn-, Arbeits-<br />
und Kulturstandort bewertet.<br />
Diese Stärken-Schwächen-Analyse bildet somit die wesentliche Basis für die Identi-<br />
fizierung räumlicher Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelhandel (vgl. Kap. 8.3).<br />
Im Folgenden werden die Begriffe "zentraler Versorgungsbereich Innenstadt<br />
<strong>Schwenningen</strong>" und "Innenstadt <strong>Schwenningen</strong>" synonym verwendet; gleiches gilt für<br />
<strong>Villingen</strong>.<br />
46
4.2 ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH INNENSTADT VILLINGEN<br />
4.2.1 Räumlich-funktionale Struktur der Innenstadt <strong>Villingen</strong><br />
Im Folgenden wird als ein wesentliches Kriterium zur Abgrenzung des zentralen<br />
Versorgungsbereiches die räumliche Verteilung der Einzelhandels- und Dienstleis-<br />
tungsbetriebe in der Innenstadt von <strong>Villingen</strong> und im direkten Umfeld dargestellt<br />
(vgl. Karte 2) und insbesondere hinsichtlich der Bestandsdichte erörtert.<br />
Karte 2: Einzelhandelsangebot in der Innenstadt von <strong>Villingen</strong> und angrenzenden Bereichen<br />
Bestand Einzelhandel<br />
kurzfristiger Bedarf<br />
mittelfristiger Bedarf<br />
langfristiger Bedarf<br />
Leerstand<br />
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage Erhebung Januar bis März 2010, Kartengrundlage: Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Deutlich wird eine räumliche Konzentration der Betriebe entlang des "Einkaufskreu-<br />
zes" Riet-/ Bickenstraße und Obere und Niedere Straße. Die höchste Besatzdichte<br />
weisen dabei die Rietstraße und Niedere Straße auf, wobei ein innenstadttypisches<br />
Angebot des mittelfristigen Bedarfsbereichs (grün dargestellte Punkte) dominiert.<br />
Eine räumliche Dichte bestehender Einzelhandelsbetriebe ist zudem in den parallel<br />
47
zur Niederen Straße verlaufenden Straßen (Gerber- und Färberstraße) sowie in der<br />
orthogonal dazu verlaufenden Brunnenstraße zu konstatieren.<br />
In der Gerberstraße fällt ein vergleichsweise hoher Anteil nahversorgungsrelevan-<br />
ter Angebote auf, zurückzuführen auf verschiedene Lebensmittelfachgeschäfte.<br />
In der Karte ebenfalls dargestellt sind die zum Zeitpunkt der Erhebung vorgefunde-<br />
nen leerstehenden Ladenlokale, die tendenziell eher in den Neben- und Randlagen<br />
der Innenstadt lokalisiert sind (z.B. Gerberstraße), während die Hauptlagen Riet-<br />
straße und Niedere Straße einen stabilen Eindruck machen.<br />
Karte 3: Dienstleistungsangebot in der Innenstadt von <strong>Villingen</strong> und angrenzenden Bereichen<br />
48<br />
Bestand Dienstleistungen<br />
einzelhandelsnahe und<br />
sonstige<br />
medizinischer Bereich<br />
Wirtschaft, Recht<br />
Banken, Sparkassen<br />
Gastronomie<br />
Vergnügungsstätten, Freizeit<br />
Post<br />
öffentliche, soziale,<br />
kulturelle Einrichtungen<br />
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage Erhebung Januar bis März 2010, Kartengrundlage: Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Die räumliche Verteilung des Dienstleistungsangebotes (vgl. Karte 3) entspricht in<br />
weiten Teilen dem Einzelhandelsbesatz, wobei die Dienstleistungsdichte insbeson-<br />
dere im Bereich der Färberstraße deutlich höher ist, als beispielsweise in den vor-
nehmlich durch Einzelhandelsbetriebe geprägten Hauptlagen Rietstraße und Niedere<br />
Straße.<br />
Hervorzuheben ist der hohe Anteil an gastronomischen Betrieben entlang der Fär-<br />
berstraße, die dadurch einen eigenständigen Charakter aufweist. Eine weitere Be-<br />
sonderheit im innerstädtischen Gefüge ist zudem die Konzentration öffentlicher<br />
Einrichtungen im Nordwesten zwischen Rietstraße und Obere Straße (u.a. Schulen<br />
und Bildungseinrichtungen wie die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, kultu-<br />
relle Einrichtungen wie das Museum Altes Rathaus und das "Münster Zu Unserer Lie-<br />
ben Frau") sowie in den Randbereichen der Innenstadt (z.B. Schulen in der Bären-<br />
gasse, Bickenstraße).<br />
4.2.2 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt <strong>Villingen</strong><br />
Auf Grundlage der Bestandsdichte sowie funktionaler und städtebaulicher Brüche<br />
bzw. Zäsuren wird der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt <strong>Villingen</strong> abgegrenzt<br />
(vgl. Karte 4). Hierbei handelt es sich um eine Ist-Abgrenzung, d.h. das Potenzialflä-<br />
chen und planerische Überlegungen in diesem Fall nicht berücksichtigt werden.<br />
Der vorgeschlagene zentrale Versorgungsbereich befindet sich innerhalb des ovalen<br />
Altstadtrings und erstreckt sich auf einer Länge von knapp 700 Metern in nordsüdli-<br />
cher Ausdehnung und knapp 500 Metern in westöstlicher Ausdehnung. Der ovale Alt-<br />
stadtbereich ist neben seiner historischen und identitätsstiftenden Bedeutung als<br />
städtebaulich-funktionale Einheit erlebbar, die sowohl städtebaulich-gestalterisch<br />
(u.a. historische Bebauung, Stadtmauer und -tore mit Eingangsfunktion, Gestaltung<br />
öffentlicher Raum, Fußgängerzone) als auch funktional (räumlich-funktionaler Zu-<br />
sammenhang der Betriebe) begründet ist.<br />
Nicht zum zentralen Versorgungsbereich gezählt werden innerhalb des Altstadtrings<br />
das wohnlich geprägte Umfeld westlich der Zinsergasse sowie der durch flächenin-<br />
tensive öffentliche Einrichtungen geprägte Bereich nördlich des Münsterplatzes.<br />
Der ovale Altstadtbereich ist auf Grund der in weiten Teilen noch erhaltenen Stadt-<br />
mauer, der z.T. parkähnlichen begrünten Ringanlage und der verkehrsreichen Ring-<br />
straßen, insbesondere Klosterring, Benediktinerring und Romäusring, deutlich von<br />
49
seiner Umgebung abgegrenzt. Die sich jenseits dieser Zäsuren befindlichen Berei-<br />
che wie die neue Tonhalle/ Kino an der Bertholdstraße oder das ehemalige Markt-<br />
kaufareal und das Theater am Ring liegen somit eindeutig außerhalb der Ist-Ab-<br />
grenzung des zentralen Versorgungsbereiches. Hier üben die genannten Zäsuren er-<br />
hebliche Trennwirkung aus, die aus heutiger Sicht auch perspektivisch kaum über-<br />
windbar erscheint.<br />
Karte 4: Vorschlag zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt <strong>Villingen</strong><br />
50<br />
680 m<br />
490 m<br />
Bestand<br />
Einzelhandelsbetriebe<br />
Leerstand<br />
Dienstleistungsbetriebe<br />
Abgrenzung<br />
Altstadt<br />
Hauptlagen<br />
Abgrenzung ZVB<br />
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage Erhebung Januar bis März 2010, Kartengrundlage: Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Der Bahnhof und die Paradiesgasse östlich des Kaiserrings werden trotz der in der<br />
Vergangenheit getätigten Investitionen in die Gestaltung des öffentlichen Raums<br />
und der Ausbildung einer Verbindungsachse in die Altstadt nicht dem zentralen Ver-<br />
sorgungsbereich zugeordnet, da eine städtebaulich-funktionale Verbindung nicht<br />
hinreichend gegeben ist. Zudem wird durch die Architektur des Gebäudekomplexes<br />
der Sparkasse und die Stadtmauer eine klare städtebauliche Eingangstorsituation<br />
definiert.
Grundsätzlich erscheint eine Ausdehnung des zentralen Versorgungsbereiches In-<br />
nenstadt <strong>Villingen</strong> über den Altstadtring hinaus, ungeachtet der klaren Zäsuren,<br />
auch in Anbetracht der bereits bestehenden räumlichen Ausdehnung der Altstadt<br />
(500 bzw. 700 Meter) schwierig. Erfahrungsgemäß funktionieren Innenstädte mit<br />
einem dichten Einzelhandelsbesatz nur bis zu einer Ausdehnung von rd. 600 Metern.<br />
Die Ist-Abgrenzung der Villinger Innenstadt innerhalb des Altstadtrings ergibt<br />
sich aus der derzeitigen städtebaulich-funktionalen Situation.<br />
Eine gutachterliche Empfehlung für die planerische/ perspektivische Abgrenzung<br />
des zentralen Versorgungsbereichs wird im Kap. 8.3.1 ausgesprochen.<br />
4.2.3 Städtebaulich-funktionale Stärken-Schwächen-Analyse Innenstadt <strong>Villingen</strong><br />
Die Innenstadt <strong>Villingen</strong> liegt innerhalb der historischen Altstadt und wird vor al-<br />
lem durch das Einkaufskreuz Riet-/ Bickenstraße und Niedere/ Obere Straße ge-<br />
prägt. Er ist charakterisiert durch eine überwiegend kleinteilige traditionelle Ein-<br />
zelhandelsstruktur, die ergänzt wird durch Gastronomiebetriebe, diverse öffentli-<br />
che Einrichtungen sowie verschiedene zentrenprägende Dienstleistungen. Die unter-<br />
schiedlichen Nutzungen stehen in wechselseitiger positiver Beziehung zueinander<br />
und tragen zusammen mit der harmonischen städtebaulich-architektonischen Ge-<br />
staltung und Bebauung zu einer attraktiven Innenstadt bei.<br />
Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Teilbereiche, die funktional und städte-<br />
baulich "abfallen" bzw. Potenziale, die nicht zur Gänze genutzt werden.<br />
Im Folgenden werden die Stärken und Schwächen der Villinger Innenstadt darge-<br />
stellt, fotographisch und anhand von Karten dokumentiert und unter städtebaulich-<br />
funktionalen Gesichtspunkten bewertet. Diese Ausführungen beziehen sich auf die<br />
zum Zeitpunkt der Bestandserhebung vorgefundene Situation.<br />
4.2.3.1 Stärken hinsichtlich funktionaler Aspekte<br />
In der Villinger Innenstadt ist ein vielfältiges und innenstadttypisches Einzelhan-<br />
delsangebot vorhanden, wobei Bekleidung eindeutig das Leitsortiment darstellt. Die<br />
typischen innenstadtrelevanten Sortimente sind in Konkurrenzsituation vorhanden,<br />
wobei das Einzelhandelsangebot im Bereich des Einkaufskreuzes - insbesondere<br />
entlang der Rietstraße und Niederen Straße - seine höchste Konzentration findet.<br />
51
Hier ist ein weitgehend durchgängiger Besatz in den Erdgeschosszonen zu konsta-<br />
tieren, der sich vereinzelt auch in den Obergeschossen fortsetzt (z.B. im Kreuzungs-<br />
bereich) und zu einer hohen innenstadt-charakterisierenden funktionalen Dichte<br />
führt. Aus dieser resultiert eine hohe Passanten-/ Kundenfrequenz, so dass von<br />
einem belebten Innenstadtbereich gesprochen werden kann.<br />
Der Mix von typischen Filialbetrieben und inhabergeführten Fachgeschäften in un-<br />
terschiedlichen Preislagen trägt zu einer vielfältigen Angebotsstruktur bei. Die<br />
Angebotsqualität und das Preisniveau sind insgesamt im mittleren Segment einzu-<br />
ordnen. Trotz der Neuansiedlungen der letzten Jahre - vor allem Handyläden und SB-<br />
Bäckereien, die mit einer austauschbaren Gestaltung und einem monotonen Angebot,<br />
Teilräume der Innenstadt prägen - verzeichnet die Villinger Innenstadt ein ab-<br />
wechslungsreiches und z.T. auch spezialisiertes Angebot: Neben dem "herkömmli-<br />
chen" innenstadttypischen Warensortiment tragen so vor allem Lebensmittelfach-<br />
geschäfte oder spezialisierte Fachgeschäfte (z.B. für Kürschnerware, Hüte oder<br />
Kurzwaren/ Handarbeit) zu einem individuellen Charakter der Innenstadt bei.<br />
Zudem sind mehrere Betriebe mit einem nahversorgungsrelevanten Angebots-<br />
schwerpunkt in der Innenstadt angesiedelt (neben den Lebensmittelfachgeschäften<br />
auch mehrere Bäckereien und Metzgereien sowie jeweils zwei Drogeriemärkte und<br />
Reformhäuser). Eine Konzentration derartiger Angebote ist im Umfeld der Paradies-<br />
gasse und der Gerberstraße festzustellen (u.a. "Schlemmerparadies", Käsefachhan-<br />
del, Feinkost, zwei Metzgereien). Wichtige Nahversorgungsfunktion übernimmt ein<br />
Lebensmitteldiscounter in der Oberen Straße, dem auf Grund seiner Größe jedoch<br />
nur eingeschränkt eine Magnetfunktion zukommt.<br />
Zweimal wöchentlich (Mittwoch und Samstag) findet zudem auf dem Münsterplatz in<br />
städtebaulich sehr attraktivem Ambiente der Wochenmarkt statt, der neben seiner<br />
Nahversorgungsfunktion eine identitätsstiftende Wirkung und auch regionale Aus-<br />
strahlung entfaltet. Als innerstädtischer Treffpunkt übernimmt er auch sozial-kom-<br />
munikative Aufgaben und trägt zu einer Belebung der Innenstadt bei.<br />
In der Villinger Innenstadt liegt insgesamt eine - auch baulich bedingte - eher<br />
kleinteilige Betriebsstruktur vor, die maßgeblich im Kreuzungsbereich Bicken-/<br />
52
Rietstraße mit der Oberen/ Niederen Straße aufgebrochen wird. Hier sind mit dem<br />
Kaufhaus "Müller" und zwei großflächigen Bekleidungsgeschäften wichtige Magnet-<br />
betriebe angesiedelt. Wichtige Frequenzbringerfunktion für den innerstädtischen<br />
Handel übernehmen überdies der Sportfachhandel und die Buchhandlung in der Riet-<br />
straße.<br />
In der Oberen Straße zeigt das Beispiel eines Bekleidungsgeschäftes, dass auch in<br />
kleinteiligen Baustrukturen die Realisierung größerer Verkaufsflächen möglich ist.<br />
Foto 1: Magnet "K&L" (Bickenstraße) Foto 2: Verkaufsflächenzusammenlegung<br />
(Obere Straße)<br />
Quelle: eigenes Foto Februar 2010 Quelle: eigenes Foto Februar 2010<br />
Insgesamt wird das Einzelhandelsangebot durch ein vielfältiges Dienstleistungsan-<br />
gebot aus z.T. publikumsorientierten Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben<br />
funktional ergänzt. Die Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe führen zu wichti-<br />
gen Kopplungseffekten und positiven Wechselbeziehungen mit den innenstädtischen<br />
Einzelhandelsnutzungen und können die Aufenthaltsdauer von Kunden und Besuchern<br />
erhöhen.<br />
Bei den einzelhandelsnahen Dienstleistungen handelt es sich beispielweise um<br />
Friseurbetriebe, Reisebüros oder Kosmetikstudios, aber auch um verschiedene me-<br />
dizinische Angebote (z.B. Ärztehaus in der Paradiesgasse)<br />
Das gastronomische Angebot konzentriert sich räumlich vor allem in der Färber-<br />
straße. In der Rietstraße sind ebenfalls einige Cafés angesiedelt, die mit Freisitz-<br />
möglichkeiten - auch in den Abendstunden - eine wichtige Bedeutung zur Belebung<br />
des öffentlichen Raums einnehmen.<br />
53
Einige Beherbergungsmöglichkeiten in bzw. im unmittelbaren Umfeld der Innenstadt<br />
(z.B. Parkhotel in der Paradiesgasse) spiegeln die touristische Bedeutung/ Aus-<br />
strahlung der Villinger Innenstadt wider.<br />
Foto 3: Außengastronomie (Rietstraße) Foto 4: Altes Rathaus (Münsterplatz)<br />
Quelle: eigenes Foto Februar 2010 Quelle: eigenes Foto Februar 2010<br />
Im Hinblick auf kulturelle Einrichtungen (z.B. Museum Altes Rathaus, Franziskaner-<br />
museum oder Theater am Turm, Stadtbibliothek), diverse Schulen, Bildungs- und<br />
Verwaltungseinrichtungen oder das Münster befinden sich bedeutende Einrichtun-<br />
gen mit z.T. überörtlicher Ausstrahlung innerhalb der Villinger Altstadt.<br />
Auch die in räumlicher Nähe zur Altstadt angesiedelten Veranstaltungsorte wie die<br />
Neue Tonhalle, das Kino oder das Theater am Ring können zu einer Belebung der In-<br />
nenstadt - insbesondere in den Abendstunden - beitragen.<br />
54<br />
4.2.3.2 Stärken hinsichtlich städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte<br />
Die Villinger Innenstadt ist für verschiedene Verkehrsteilnehmer gut erreichbar.<br />
Durch die Gestaltung der Paradiesgasse und Ausbildung einer städtebaulichen Achse<br />
in Richtung Bahnhof <strong>Villingen</strong> besteht eine gute Anbindung an das überörtliche<br />
Bahnnetz.<br />
Um den Altstadtring angesiedelte Parkhäuser ermöglichen auch eine gute Anbindung<br />
für den Autokunden.<br />
Die Verkehrsregelung der Villinger Innenstadt bewirkt einen sehr hohen fußläufigen<br />
Vernetzungsgrad. Ein Großteil der Straßen in der Altstadt ist als Fußgängerzone<br />
ausgewiesen; die restlichen Straßen sind als Einbahnstraße ausgebildet. Neben der<br />
Akzentuierung der historischen Strukturen trägt die Fußgängerzone auch zu einer
hohen Durchgängigkeit für Passanten und - verbunden mit ihrer harmonischen Ge-<br />
staltung - zu einer hohen Aufenthaltsqualität bei.<br />
Die unverwechselbare Identität des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt der<br />
Zähringerstadt <strong>Villingen</strong> wird insbesondere durch die weitgehend erhaltenen histo-<br />
rischen Baustrukturen innerhalb des größtenteils von der Ringmauer umschlosse-<br />
nen Altstadtkerns geprägt. Die geschlossene, drei- bis viergeschossige und fort-<br />
laufend traufständige Bauweise mit den verschiedenfarbigen Putzfassaden vermit-<br />
telt ein städtebaulich homogenes Erscheinungsbild.<br />
Foto 5: “Café Raben“ und Münster im Hintergrund<br />
Foto 6: Kleinteilige Bebauung am Münsterplatz<br />
Quelle: eigenes Foto Februar 2010 Quelle: eigenes Foto Februar 2010<br />
Infolge der noch erhaltenen Reste der Stadtbefestigung, d.h. Stadtmauer und die<br />
drei Stadttore und drei Türme, sowie der Gestaltung des öffentlichen Raums, der<br />
Ausweisung als Fußgängerzone und der historischen Bebauung wird der Eintritt in<br />
die Innenstadt von jeder Seite städtebaulich klar und markant definiert. Erst beim<br />
betreten des Altstadtkerns wird somit ein Gefühl von "Zentrumsatmosphäre" er-<br />
zeugt. Die Stadttore- und Türme aber auch die "Torarchitektur" des Sparkassenge-<br />
bäudes in der Paradiesgasse stellen dabei für Passanten wichtige Orientierungs-<br />
hilfen dar.<br />
Der Kreuzungspunkt von Bicken-/Rietstraße mit der Niederen und Oberen Straße ist<br />
der funktional stärkste Bereich der Innenstadt, da hier bzw. im direkten Umfeld die<br />
größten Betriebe der Innenstadt angesiedelt sind. Dem Kreuzungspunkt kommt eine<br />
wichtige Scharnier- und Verteilerfunktion im Fußwegenetz der Altstadt zu und<br />
weist daher die höchste Passantenfrequenz auf.<br />
55
Das städtebaulich-architektonische „Herzstück“ der Innenstadt stellt der Münster-<br />
platz dar, der von <strong>Villingen</strong>s Wahrzeichen "Münster Unserer Lieben Frau“ dominiert<br />
wird. Die dreischiffige Basilika mit ihren hohen Kirchentürmen übernimmt als<br />
städtebauliche Dominante im Stadtbild eine wichtige Orientierungsfunktion - ins-<br />
besondere für ortsunkundige Passanten (z.B. Touristen) - und entfaltet eine identi-<br />
tätsstiftende Wirkung.<br />
Daneben gibt es unzählige, weitere architektonisch wie auch (kunst)historisch wert-<br />
volle Gebäude, die eine hohe identitätsstiftende Wirkung entfalten und der Villin-<br />
ger Innenstadt auch eine hohe touristische Ausstrahlung verleihen. Zu nennen sind<br />
neben den erwähnten noch erhaltenen Stadttürmen und -toren und dem Alten Rat-<br />
haus, dem Alten Kaufhaus (Münsterplatz) und dem Café Raben mit seiner kunstvollen<br />
Fassadengestaltung (Obere Straße) auch die Bürgerhäuser mit Erkern und Dachgau-<br />
ben (z.B. an der Bickenstraße).<br />
Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist überwiegend ansprechend, die Pflaste-<br />
rung der Fußgängerzone passt sich dabei der historischen Baustruktur in weiten<br />
Teilen der Innenstadt an. Die hochwertige Pflasterung, die Integration der "Bächle"<br />
in das Stadtbild, die konzeptionelle moderne Beleuchtung und die Außengastrono-<br />
mie führen insbesondere in den weitläufigen und relativ breit dimensionierten<br />
Straßenräumen Niedere/ Obere Straße und Riet-/ Bickenstraße zu einer hohen<br />
Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität.<br />
Foto 7: Gestaltung öffentlicher Raum<br />
(Bickenstrasse)<br />
56<br />
Foto 8: Innenstadteingang Riettor<br />
Quelle: eigenes Foto Februar 2010 Quelle: eigenes Foto Februar 2010
Innerhalb der Innenstadt <strong>Villingen</strong> und unmittelbar daran angrenzend befinden sich<br />
vielfältige Potenzialflächen unterschiedlicher Größe für die weitere räumliche<br />
Einzelhandelsentwicklung, womit eine wesentliche Voraussetzung für das Verfolgen<br />
eines Einzelhandelskonzeptes - unter Einhaltung bestimmter Bedingungen hinsicht-<br />
lich Gestaltung, Architektur und Anbindung - gegeben ist. Die räumlichen Entwick-<br />
lungsmöglichkeiten werden im Einzelnen im Kap. 8.3.1 differenziert erörtert.<br />
4.2.3.3 Schwächen hinsichtlich funktionaler Aspekte<br />
Vor allem in den Nebenlagen (Brunnenstraße, Färberstraße und Gerberstraße) und<br />
im nördlichen Bereich der Fußgängerzone wurden vermehrt Leerstände festgestellt.<br />
Teilweise entsprechen diese Leerstände nicht mehr den Anforderungen moderner<br />
Einzelhandelsbetriebe und können nur durch Sanierung und Umbau zu marktfähigen<br />
Verkaufsflächen entwickelt werden; teilweise sind diese Leerstände auch Ausdruck<br />
der erheblichen Ausdehnung der Innenstadt 53 sowie der umfangreichen Einzelhan-<br />
delsangebote, die in den vergangenen Jahren außerhalb der Villinger Innenstadt an-<br />
gesiedelt wurden.<br />
In der Innenstadt <strong>Villingen</strong> herrscht ein eher kleinteiliges Einzelhandelsangebot<br />
vor. Drei Viertel der innerstädtischen Geschäfte weisen eine Verkaufsfläche von 100<br />
qm und weniger auf.<br />
Das kleinteilig strukturierte Angebot verleiht der Villinger Innenstadt zwar ein ge-<br />
wisses Maß an Identität und Vielfalt, da die Geschäfte in der Innenstadt häufig in-<br />
habergeführt sind und ein individuelles Erscheinungsbild aufweisen (siehe Stärken).<br />
Allerdings besteht die Gefahr, dass sie, je nach Branche, längerfristig oftmals keine<br />
betriebswirtschaftlich rentablen Ergebnisse erwirtschaften können.<br />
Dieser Umstand ist vor allem der historisch bedingten kleinteiligen Bebauung ge-<br />
schuldet. Positiv in diesem Kontext ist anzumerken, dass in Einzelfällen zu erkennen<br />
ist, wie durch realisierte Verkaufsflächenzusammenlegungen dem Sortiment ent-<br />
sprechend sinnvolle Betriebsgrößen geschaffen werden konnten (z.B. Bekleidungsge-<br />
schäft in der Oberen Straße und Buchhandlung in der Rietstraße).<br />
53 Ein Fußgänger, der allein das Achsenkreuz der Fußgängerzone abläuft, legt eine Wegstrecke von ca.<br />
2.400 Metern zurück.<br />
57
Eine niedrige Gestaltungsqualität und eine negative Wirkung auf den Außenraum<br />
entfalten dabei auch einige, in der Villinger Innenstadt angesiedelte Spielhallen<br />
und Wettbüros, die sich auf Grund ihrer branchentypischen Gestaltungsmerkmale<br />
(z.B. Neonreklame, verklebte/ abgedunkelte Schaufenster) nach außen hin abschotten<br />
und im Widerspruch zur hohen architektonischen Qualität der Gebäude stehen (z.B.<br />
Färberstraße, Bickenstraße, Münsterplatz) (vgl. Foto 14, S. 60).<br />
Der Münsterplatz stellt auf Grund der identitätsstiftenden Bebauung (u.a. "Münster<br />
Zu Unserer Lieben Frau") und der darauf abgestimmten Gestaltung des öffentlichen<br />
Raums die höchste städtebaulich-architektonische Qualität in der Villinger Innen-<br />
stadt dar, fällt jedoch in seiner funktionalen Bedeutung deutlich von den übrigen<br />
Lagen ab. Die Potenziale hinsichtlich der Nutzbarkeit des Platzbereiches werden<br />
nicht hinreichend genutzt. Außer an Markttagen ist die Passantenfrequenz gering,<br />
da z.B. Angebote der (Außen)Gastronomie, die zu einer Belebung beitragen könnten,<br />
fehlen.<br />
58<br />
4.2.3.4 Schwächen hinsichtlich städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte<br />
Der überwiegend hohen Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum steht im Bereich<br />
der Färber- und Gerberstraße eine mindere Qualität der Straßenraumgestaltung<br />
(alte Bodenbeläge, enge Fußwege) sowie eine Einschränkung durch straßenbeglei-<br />
tendes Parken und den Einbahnstraßenverkehr gegenüber.<br />
Diese beiden Nebenlagen der Innenstadt sind zudem durch eine vergleichsweise<br />
hohe Leerstandsquote und einen offensichtlichen baulichen Investitionsstau an den<br />
Gebäuden charakterisiert.<br />
Diese laufen auf Grund differenzierter städtebaulich-funktionaler Defizite Gefahr,<br />
sich in einer Abwärtsspirale weiter negativ zu entwickeln.<br />
Mit den Leerständen geht auch ein Sanierungsbedarf der Gebäude einher, der de-<br />
ren Vermietbarkeit erschwert. Die vorhandenen Leerstände werden zudem nicht<br />
zwischengenutzt oder "kaschiert" und rufen in der Färberstraße oder Gerberstraße<br />
eine funktional wie städtebaulich-gestalterisch unbefriedigende Situation hervor.<br />
Dies kann zu weiteren negativen Ausstrahlungseffekten auf das Umfeld (z.B. Hem-<br />
mung des Investitionswillens der Eigentümer) führen und den Trading-Down-Prozess<br />
beschleunigen.
Foto 9: Leerstand Färberstraße Foto 10: Gerberstraße<br />
Quelle: eigenes Foto Februar 2010 Quelle: eigenes Foto Februar 2010<br />
Die Vernetzungspotenziale, die historische Stadtstrukturen bieten, werden infolge<br />
der städtebaulichen und funktionalen Defizite der Nebenlagen nur unzureichend ge-<br />
nutzt. Problematisch sind in diesem Zusammenhang auch die z.T. unattraktiven, sa-<br />
nierungsbedürftigen an die Fußgängerzone grenzenden Seitengassen. Abseits der<br />
Haupteinkaufslagen mit den typischen Filialisten fehlen die Bereiche, die einer In-<br />
nenstadt das besondere Flair geben und für deren Unverwechselbarkeit bedeutsam<br />
sind.<br />
Foto 11: Gerberstraße Foto 12: Färberstraße/ Brunnengasse<br />
Quelle: eigenes Foto Februar 2010 Quelle: eigenes Foto Februar 2010<br />
Der städtebaulich so bedeutsame Münsterplatz ist als innerstädtischer Platzbereich<br />
auf Grund seiner "versteckten" Lage und seiner Nutzungsstruktur nur eingeschränkt<br />
erlebbar. Die städtebaulich-funktionale Hinführung von den Haupteinkaufslagen ist<br />
unzureichend.<br />
59
In den Wintermonaten wirkt der breite Straßenraum der Fußgängerzone, der so gut<br />
wie keine Aufweitungen bzw. Verengungen aufweist, teilweise monoton. Auch in den<br />
Nebenlagen fehlt es an Platzbereichen, die für ein abwechslungsreiches Innen-<br />
stadterlebnis und für die Aufenthaltsqualität von Bedeutung sind.<br />
Bei zunehmender Außengastronomie gewinnt die Qualität hinsichtlich der Möblie-<br />
rung eine entsprechende Bedeutung im Stadtbild. In der Villinger Innenstadt verur-<br />
sachen jedoch stellenweise billig wirkende Außenbestuhlungen (Plastikbestuhlung)<br />
eine Beeinträchtigung des Stadtbildes (z.B. Rietstraße) und stehen im Kontrast zur<br />
hohen gestalterischen Qualität des öffentlichen Raums und des baulichen Umfeldes.<br />
Die Warenpräsentation und Schaufenstergestaltung entspricht stellenweise nicht<br />
den Ansprüchen an eine moderne, kundenorientierte Innenstadt und widerspricht<br />
der hohen städtebaulich-architektonischen Qualität des öffentlichen Raumes. Durch<br />
Werbeaufsteller sowie Außenständer wird die Verkaufsfläche einiger Betriebe aus-<br />
gedehnt. Übermäßige Werbung, störende Außenständer und eine schwache Schau-<br />
fenstergestaltung lassen sich hierfür auch in den Hauptlagen, z.B. Niedere Straße,<br />
Bickenstraße und Obere Straße, finden und sind oftmals auch Ausdruck von Ge-<br />
schäften mit einer niedrigen Angebotsqualität wie SB-Bäckerein oder niedrigprei-<br />
sigen Bekleidungsgeschäften.<br />
Die Werbung und die Außenständer beeinträchtigen dabei nicht nur die Gestal-<br />
tungs- und Aufenthaltsqualität, sondern schränken überdies die Durchgängigkeit für<br />
Fußgänger ein.<br />
Foto 13: Außenständer (Innenstadt <strong>Villingen</strong>) Foto 14: Spielhalle (Bickenstraße)<br />
Quelle: eigenes Foto Februar 2010 Quelle: eigenes Foto Februar 2010<br />
60
Zentrale Sammelparkplätze/ -häuser innerhalb der Innenstadt wie auch Bushalte-<br />
stellen fehlen, so dass die Erreichbarkeit - auch für mobilitätseingeschränkte Per-<br />
sonengruppen - zumindest eingeschränkt ist. Hier wird der Zielkonflikt zwischen<br />
der Bevorzugung zentral anzufahrender Parkplätze für den nach Bequemlichkeit<br />
verlangenden Kunden einerseits und dem Anspruch der Besucher nach Aufenthalts-<br />
qualität und Atmosphäre andererseits deutlich.<br />
4.3 ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH INNENSTADT SCHWENNINGEN<br />
4.3.1 Räumlich-funktionale Struktur der Innenstadt <strong>Schwenningen</strong><br />
In Karte 5 wird eine relativ disperse Verteilung der Einzelhandelsbetriebe inner-<br />
halb der Schwenninger Kernstadt deutlich. Eine Konzentration des Einzelhandelsbe-<br />
satzes ist im Bereich In der Muslen ablesbar, der durch einen beidseitigen Besatz<br />
mit typischen zentrenrelevanten Angeboten geprägt ist. Die Einzelhandelsangebote<br />
setzen sich in geringerer Dichte entlang der Marktstraße und der Dauchinger<br />
Straße in nördliche Richtung und entlang der Harzerstraße in westliche Richtung<br />
fort. Im nördlichen Bereich der Uhlandstraße und im südlichen Bereich der Fried-<br />
rich-Ebert-Straße, die beide zur Fußgängerzone zählen, befinden sich nur wenig<br />
Einzelhandelsangebote. Am Muslenplatz, dem zentralen Platz in der Schwenninger<br />
Innenstadt, befinden sich nur an der südlichen und östlichen Platzseite einige Ein-<br />
zelhandelsbetriebe. Bei einem der Betriebe handelt es sich allerdings um ein groß-<br />
flächiges Modehaus, das eine wichtige Magnetfunktion für die Schwenninger Innen-<br />
stadt und insbesondere für den östlichen Bereich übernimmt.<br />
Die Angebote des mittelfristigen Bedarfs konzentrieren sich auf die Fußgängerzone.<br />
Der Bereich Marktstraße/ Marktplatz und die Dauchinger Straße sind eher durch An-<br />
gebote des kurzfristigen Bedarfs geprägt.<br />
61
Karte 5: Einzelhandelsangebot in der Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> und angrenzenden Bereichen<br />
Bestand Einzelhandel<br />
62<br />
kurzfristiger Bedarf<br />
mittelfristiger Bedarf<br />
langfristiger Bedarf<br />
Leerstand<br />
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage Erhebung Januar bis März 2010, Kartengrundlage: Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Auffällig ist die Häufung von Leerständen in der Jakob-Kienzle-Straße, an der Alten<br />
Herdstraße (im Zusammenhang mit dem "Rössle"), im Bereich um den Marktplatz und<br />
entlang der Kirchstraße.<br />
Die disperse Verteilung des Einzelhandels ist insbesondere auf die Planung der<br />
Fußgängerzone bei gleichzeitiger Beibehaltung der traditionellen Einkaufslagen der<br />
Schwenninger Innenstadt zurückzuführen. Durch den Niedergang der Uhrenindustrie<br />
wurden große Flächenpotenziale in der heutigen Innenstadt frei, die eine Entwick-<br />
lung der Fußgängerzone ermöglichten. Anfang der 1980er Jahre wurde die Fußgän-<br />
gerzone (In der Muslen, Muslenplatz und z.T. Friedrich-Ebert-Straße und Uhland-<br />
straße) entwickelt. Mit der Fußgängerzone kam es zur Verlagerung des Zentrums, in<br />
der Folge verlor der Marktplatz an Bedeutung, so dass hier heute relativ viele Leer-<br />
stände vorzufinden sind. Dennoch sind die auf den Marktplatz zuführenden Straßen
(Dauchinger Straße, Marktstraße, Kirchstraße und Sturmbühlstraße) immer noch<br />
durch Einzelhandelsnutzungen geprägt.<br />
Karte 6: Dienstleistungsangebot in der Innenstadt von <strong>Schwenningen</strong> und angrenzenden Bereichen<br />
Bestand Dienstleistungen<br />
einzelhandelsnahe und<br />
sonstige<br />
medizinischer Bereich<br />
Wirtschaft, Recht<br />
Banken, Sparkassen<br />
Gastronomie<br />
Vergnügungsstätten, Freizeit<br />
Post<br />
öffentliche, soziale,<br />
kulturelle Einrichtungen<br />
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage Erhebung Januar bis März 2010, Kartengrundlage: Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Das Dienstleistungsangebot ist in der Schwenninger Innenstadt und deren Umfeld<br />
ähnlich dispers verteilt wie das Einzelhandelsangebot, wobei es insbesondere im<br />
Bereich City-Rondell und in den Randlagen (außerhalb der Fußgängerzone) zu Häu-<br />
fungen von Dienstleistungsbetrieben kommt. Anders als in der Villinger Innenstadt<br />
gibt es keinen speziell durch Gastronomie geprägten Bereich.<br />
Während sich am Marktplatz das Rathaus und verschiedene städtische Ämter befin-<br />
den, sind südlich der Jakob-Kienzle-Straße in Richtung Bahnhof die Berufsakademie,<br />
die Fachhochschule und verschiedene Einrichtungen der St. Franziskus Gemeinde<br />
verortet.<br />
63
Am Muslenplatz überwiegen öffentliche, kulturelle und soziale Einrichtungen (u.a.<br />
Bibliothek, Museum und evangelisches Pfarrhaus), gastronomische Nutzungen sind<br />
hingegen kaum vorhanden.<br />
4.3.2 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt <strong>Schwenningen</strong><br />
Auf der Grundlage des aktuellen Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes sowie<br />
unter Berücksichtigung städtebaulicher Merkmale wird die in Karte 7 dargestellte<br />
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> vorge-<br />
schlagen. Der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> erstreckt sich<br />
im Wesentlichen zwischen Bärenplatz im Westen, Dauchinger Straße/ Staufenstraße<br />
im Norden, Marktstraße/ Alte Herdstraße im Osten und Jakob-Kienzle-Straße im Sü-<br />
den und schließt die Fußgängerzone und den Marktplatz mit ein. 54<br />
Der Abgrenzungsvorschlag orientiert sich damit im Wesentlichen am vorhandenen<br />
Einzelhandelsbesatz, da mit Ausnahme der Fußgängerzone keine eindeutigen städte-<br />
baulichen, baulichen und/ oder verkehrlichen Zäsuren bestehen.<br />
Die Eingänge werden im Westen durch den Bärenplatz und einen Platz im Osten<br />
(Kreisverkehr zwischen Schützenstraße, Marktstraße und Alte Herdstraße) gebildet<br />
(vgl. Foto 15 und Foto 16). An diesem Platz wird der Eingang durch die angrenzen-<br />
den Gebäude ("Rössle", Kinokomplex, großflächiges Modehaus und Stadtbibliothek)<br />
unterstrichen.<br />
Im Süden und Norden sind keine eindeutigen städtebaulichen Eingangssituationen<br />
erkennbar. Dort ergibt sich die Abgrenzung auf Grund des funktionalen Besatzes.<br />
Nördlich der Kronenstraße bildet der Mauthepark die Grenze der Innenstadt. In der<br />
Dauchinger Straße bricht der Einzelhandelsbesatz nördlich der Bert-Brecht-Straße/<br />
Staufenstraße ab, so dass der nördlich anschließende Bereich nicht mehr der Innen-<br />
stadt zuzuordnen ist. Allerdings ist anzumerken, dass bereits mit dem Marktplatz<br />
und der Kreuzung Dauchinger Straße/ Auf der Lehr bzw. Spittelstraße bereits eine<br />
deutliche verkehrliche Zäsur erkennbar ist. Im Süden der Innenstadt erstreckt sich<br />
der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz bis zur Jakob-Kienzle-Straße. Südlich<br />
54 Im Folgenden werden die Begriffe zentraler Versorgungsbereich Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> und In-<br />
64<br />
nenstadt <strong>Schwenningen</strong> synonym verwendet.
der Jakob-Kienzle-Straße befinden sich mit der Berufsakademie, der Fachhochschule<br />
und der St. Franziskus Kirche öffentliche und soziale/ kulturelle Nutzungen.<br />
Foto 15: Westlicher Stadteingang - Bärenplatz<br />
Foto 16: Östlicher Stadteingang -<br />
Fußgängerbrücke "Rössle"<br />
Quelle: eigenes Foto April 2010 Quelle: eigenes Foto April 2010<br />
Karte 7: Vorschlag zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt <strong>Schwenningen</strong><br />
670 m<br />
Bestand<br />
Einzelhandelsbetriebe<br />
Leerstand<br />
Dienstleistungsbetriebe<br />
Abgrenzung<br />
690 m<br />
Abgrenzung ZVB<br />
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage Erhebung Januar bis März 2010, Kartengrundlage: Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
65
Die Ausdehnung der abgegrenzten Innenstadt beträgt 700 Meter in Nord-Süd- bzw.<br />
Ost-West-Richtung und ist im Hinblick auf Besatzdichte und Passantenfrequenz be-<br />
reits sehr ausgedehnt.<br />
Die in Karte 7, S. 65 dargestellte Ist-Abgrenzung der Schwenninger Innenstadt er-<br />
gibt sich aus der derzeitigen städtebaulich-funktionalen Situation.<br />
Eine gutachterliche Empfehlung für die planerische/ perspektivische Abgrenzung<br />
des zentralen Versorgungsbereichs wird im Kap. 8.3.2 ausgesprochen.<br />
4.3.3 Städtebaulich-funktionale Stärken-Schwächen-Analyse Innenstadt<br />
<strong>Schwenningen</strong><br />
Der zentrale Versorgungsbereich von <strong>Schwenningen</strong> weist anders als die Villinger<br />
Innenstadt keine historischen Strukturen auf und ist durch eine eher inhomogene<br />
Bebauung sowie durch Bereiche mit hohem Verkehrsaufkommen geprägt. Die Ent-<br />
wicklung der vergleichsweise jungen Stadt war vor allen durch die Uhrenindustrie<br />
gekennzeichnet, was noch heute im Stadtbild ablesbar ist (vgl. Foto 20, S. 68).<br />
66<br />
4.3.3.1 Stärken hinsichtlich funktionaler Aspekte<br />
Die Innenstadt von <strong>Schwenningen</strong> ist durch ein vielfältiges Einzelhandels- und<br />
Dienstleistungsangebot geprägt. Wenngleich Einzelhandelsangebote im mittelpreisi-<br />
gen Segment dominieren, so gibt es auch einzelne hochpreisige Geschäfte, die mit<br />
ihrem exklusiven Warensegment einen bedeutenden Standortfaktor darstellen.<br />
Mit den verschiedenen z.T. regional bedeutsamen Sportgeschäften weist die<br />
Schwenninger Innenstadt in diesem Sortimentsbereich eine besondere Kompetenz<br />
auf. Auch im Sortiment Bekleidung verfügt sie über ein quantitativ und qualitativ<br />
gutes Angebot. Hierzu tragen insbesondere zwei großflächige Modehäuser bei, die<br />
auf Grund ihrer Größe eine wichtige Magnetfunktion, besonders für den östlichen<br />
Bereich der Innenstadt, übernehmen.<br />
Die erst in den 1980er Jahren entwickelte Fußgängerzone In der Muslen bot ausrei-<br />
chend Flächen für die Ansiedlung großflächiger Betriebsstrukturen. So zeichnet sich<br />
die Innenstadt von <strong>Schwenningen</strong> vor allem durch verschiedene großflächige Ein-<br />
zelhandelsbetriebe aus (u.a. Bekleidung, Sport, Müller-Kaufhaus, Möbel), die wich-<br />
tige Frequenzbringerfunktion wahrnehmen. Insgesamt sind in der Schwenninger In-<br />
nenstadt neun Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm vorhanden,
die zusammen gut die Hälfte der gesamten innerstädtischen Verkaufsfläche auf sich<br />
vereinen (vgl. Kap 4.4).<br />
Mit dem zentral in der Fußgängerzone gelegenen City-Rondell besitzt die Schwen-<br />
ninger Innenstadt ein Einkaufszentrum, das wetterunabhängige Einkaufs- und Auf-<br />
enthaltmöglichkeiten bietet. Zur vielfältigen Angebotsstruktur trägt auch der Mix<br />
von typischen Filialbetrieben, die besonders im City Rondell vertreten sind, und<br />
(z.T. großflächigen) inhabergeführten Fachgeschäften in der übrigen Innenstadt bei.<br />
Neben Einzelhandelsbetrieben gibt es im City-Rondell vor allem auch verschiedene<br />
gastronomische Angebote. Das angeschlossene Parkhaus nimmt wichtige Eingangs-<br />
funktion in die Fußgängerzone wahr.<br />
Foto 17: City-Rondell - Eingang In der Muslen Foto 18: Parkhaus City-Rondell<br />
Quelle: eigenes Foto April 2010 Quelle: eigenes Foto April 2010<br />
Im Hinblick auf die Nahversorgungsfunktion der Schwenninger Innenstadt gibt es<br />
neben Betrieben des Lebensmittelhandwerks und einigen kleinen Fachgeschäften<br />
einen großflächigen Supermarkt, der ein sehr spezialisiertes Angebot aufweist 55 ,<br />
zwei kleinflächige Lebensmitteldiscounter und einen Lebensmittelmarkt mit einem<br />
ebenfalls spezialisierten Angebot. Auf dem Muslenplatz findet jeden Samstag und in<br />
den Sommermonaten auch mittwochs ein Wochenmarkt statt, der ebenfalls Nahver-<br />
sorgungsfunktion wahrnimmt.<br />
55 Ein weiterer großflächiger Supermarkt befand sich zum Zeitpunkt der Befragung im City-Rondell,<br />
dieser schloss jedoch Anfang 2010.<br />
67
Mit der Dualen Hochschule und der Hochschule Furtwangen befinden sich unmittelbar<br />
an die Innenstadt angrenzend Bildungseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.<br />
Weitere bedeutende kulturelle Einrichtungen sind u.a. das Heimat- und Uhrenmu-<br />
seum <strong>Schwenningen</strong>, das Uhrenindustriemuseum (nahe der Innenstadt) und die<br />
Städtische Galerie.<br />
68<br />
4.3.3.2 Stärken hinsichtlich städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte<br />
Der Bereich mit der höchsten Einzelhandelsbesatzdichte, Aufenthalts- und Gestalt-<br />
qualität sowie Passantenfrequenz in der Schwenninger Innenstadt ist die Fußgän-<br />
gerzone In der Muslen. Hier sind insbesondere im Straßenraum die in der Vergan-<br />
genheit getätigten Investitionen deutlich ablesbar (u.a. Pflasterung, Bäume, Brun-<br />
nen) (vgl. Foto 21). Wenngleich die überwiegend geschlossene Bebauung sehr unter-<br />
schiedlich ist, prägen doch einige markante Gebäude das Straßenbild. Hierzu gehö-<br />
ren das ehemalige Kaufhaus Merkur an der Ecke In der Muslen/ Friedrich-Ebert-<br />
Straße (vgl. Foto 19) und das in das City-Rondell integrierte historische Hauptportal<br />
der ursprünglich an diesem Standort stehenden Uhrenfabrik Mauthe (vgl. Foto 20).<br />
Der überwiegende Anteil der Gebäude ist in einem guten baulichen Zustand.<br />
Foto 19: Historisches Gebäude - In der<br />
Muslen<br />
Foto 20: Hauptportal der ehemaligen Uhrenfabrik<br />
Mauthe am City Rondell<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010 Quelle: eigenes Foto März 2010
Foto 21: Gestaltung Fußgängerzone - In der<br />
Muslen<br />
Foto 22: Gestaltung - Friedrich-Ebert-Straße<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010 Quelle: eigenes Foto Juni 2010<br />
Der den östlichen Eingang zur Fußgängerzone bildende Muslenplatz nimmt Schar-<br />
nierfunktion zwischen Marktstraße, Kronenstraße und In der Muslen wahr. Hier be-<br />
steht eine Blickbeziehung zur nördlich gelegenen Stadtkriche. Der Platz wird durch<br />
das östlich angrenzende Fachwerkhaus (Pfarrhaus) mit der Freitreppe dominiert.<br />
Weitere prägende Gebäude sind ein Fachwerkhaus (Heimatmuseum), die ehemalige<br />
Stadtapotheke, ein mehrgeschossiger relativ moderner Bau eines großflächigen Be-<br />
kleidungshauses und das 80er-Jahre-Gebäude der Stadtbibliothek.<br />
Foto 23: Muslenplatz Foto 24: Modehaus und Bibliothek -<br />
Muslenplatz<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010 Quelle: eigenes Foto Juni 2010<br />
69
Foto 25: Heimatmuseum - Muslenplatz Foto 26: Außengastronomie - Muslenplatz<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigenes Foto Juni 2010<br />
Ebenfalls ansprechend gestaltet ist der Straßenraum in der Friedrich-Ebert-Straße<br />
und der Uhlandstraße südlich der Straße In der Muslen (vgl. Foto 22). Durch die<br />
Einbeziehung dieser quer zum Hauptbereich der Fußgängerzone verlaufenden Stra-<br />
ßen wird die lineare Struktur aufgebrochen.<br />
Die Marktstraße weist südlich der Rathausstraße eine ansprechende Gestaltung des<br />
öffentlichen Raums auf, hierzu zählen u.a. gepflasterte Fußwege und Parkbuchten,<br />
straßenbegleitende Bäume und moderne Laternen (vgl. Foto 27).<br />
Der Kreisverkehr am westlichen Stadteingang ist attraktiv gestaltet (Pflasterung,<br />
gepflegte Grünflächen) und stellt eine klar definierte Eingangssituation dar. Ein-<br />
schränkend ist anzumerken, dass dieser Platz hauptsächlich als Verkehrsraum fun-<br />
giert (vgl. Foto 28).<br />
Foto 27: Gestaltung Marktstraße Foto 28: Westlicher Stadteingang - attraktiv<br />
gestalteter Platzbereich<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
70
In unmittelbarer Nähe zur Innenstadt befindet sich nördlich der Kronenstraße, zwi-<br />
schen Engelstraße, Kirchstraße und Bürkstraße der Mauthepark. Dieser war ur-<br />
sprünglich der Garten des gleichnamigen Uhrenfabrikanten und ist heute der Öffent-<br />
lichkeit zugänglich. Auf der gut einen Hektar umfassenden Fläche befinden sich u.a.<br />
ein Spielplatz, eine Wiese mit alten Baumbeständen, ein Bauerngarten und ein Was-<br />
serspiel. Der Mauthepark übernimmt eine wichtige Erholungsfunktion.<br />
Die Innenstadt von <strong>Schwenningen</strong> ist sowohl mit dem Pkw als auch mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln gut erreichbar. An allen wichtigen Zugängen zur Innenstadt sind<br />
Parkplätze bzw. Parkhäuser vorhanden. Der Bahnhof liegt zwar außerhalb der In-<br />
nenstadt, jedoch in fußläufiger Entfernung zu dieser. Der Busbahnhof befindet sich<br />
in der Kronenstraße und liegt somit innerhalb der Innenstadt.<br />
4.3.3.3 Schwächen hinsichtlich funktionaler Aspekte<br />
Die Schwenninger Innenstadt weist anders als die Villinger Innentadt keine kom-<br />
pakte Struktur auf. Innerhalb der Innenstadt existieren verschiedene städtebaulich-<br />
funktionale Brüche (z.B. Wohnnutzung) und Barrieren (z.B. in Form stark befahrener<br />
Straßen), so dass die Innenstadt in ihrer bisherigen Ausdehnung nicht im Zusam-<br />
menhang erlebbar ist. Es mangelt an abwechslungsreichen Stadträumen, lebendigen<br />
Platzbereichen, markanter Architektur und Vernetzung der Stadträume. Die angren-<br />
zende Fachhochschule und Duale Hochschule mit ihren rd. 3.200 Studierenden sind<br />
weder im Straßenraum noch im Angebot (Cafés etc.) fühlbar. Dieses Potenzial wird<br />
derzeit nicht für die Innenstadt genutzt.<br />
Problematisch ist die relativ hohe Anzahl an Leerständen (vgl. Karte 5), die sich<br />
nachteilig auf das Image der Schwenninger Innenstadt auswirken. In der öffentli-<br />
chen Diskussion sind vor allem die Leerstände im Bereich des Marktplatzes und das<br />
"Rössle". Die relativ hohe Leerstandsquote am Markt ist insbesondere auf die durch-<br />
aus beabsichtigte Verlagerung der Innenstadt in Richtung Fußgängerzone zurückzu-<br />
führen. Die erhebliche Unzufriedenheit in der öffentlichen Diskussion ist aus Gut-<br />
achtersicht eine Folge der mangelnden Kommunikation stadtentwicklungsplaneri-<br />
scher Entscheidungen.<br />
71
Foto 29: Leerstand - Uhlandstraße Foto 30: Leerstand - Jakob-Kienzle-Straße<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigenes Foto April 2010<br />
Eine weitere Schwäche stellt die Gestaltung der Leerstände dar. Die Mehrzahl der<br />
Leerstände sind nicht kaschiert oder zwischengenutzt und wirken sich somit negativ<br />
auf ihr Umfeld aus. Besonders problematisch ist dies bei Leerständen an exponier-<br />
ten Lagen (z.B. Uhlandstraße).<br />
Die Nahversorgungsfunktion der Schwenninger Innenstadt hat sich seit dem Be-<br />
fragungszeitraum Anfang 2010 durch die Schließung des großflächigen Supermark-<br />
tes im City-Rondell deutlich verschlechtert. Ein moderner Supermarkt ist innerhalb<br />
der Innenstadt nicht vorhanden.<br />
Gastronomische Angebote, insbesondere mit Freisitzmöglichkeit, wirken sich po-<br />
sitiv auf die Lebendigkeit und Aufenthaltsqualität aus, erzeugen Aufmerksamkeit<br />
und laden ein, länger in einer Innenstadt zu verweilen. Vor diesem Hintergrund ist<br />
der relativ geringe Anteil gastronomischer Nutzungen (insbes. Außengastronomie)<br />
in der Fußgängerzone als funktionale Schwäche zu werten (vgl. Karte 6). Dies trifft<br />
besonders auf den Muslenplatz zu, der auf Grund der angrenzenden Nutzungen und<br />
der Größe unbelebt wirkt. Hier gibt es lediglich ein Eiscafe mit Außengastronomie,<br />
die auf dem großzügig angelegten Platz fast "verloren" wirkt (vgl. Foto 26, S. 70).<br />
Die Verbindung zwischen dem Marktplatz - dem ursprünglichen Zentrum der<br />
Schwenninger Innenstadt - und der heutigen Fußgängerzone ist durch verschiedene<br />
funktionale Brüche gekennzeichnet: Im Bereich der Kirchstraße sind kaum Einzel-<br />
handelsbetriebe zu finden, es sind einige z.T. sehr große Leerstände vorhanden.<br />
Darüber hinaus befindet sich dort u.a. eine Spielhalle (vgl. Foto 32).<br />
72
Foto 31: Leerstände/ funktionale Brüche -<br />
Kirchstraße<br />
Foto 32: Spielhalle - Kirchstraße<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010 Quelle: eigenes Foto Juni 2010<br />
Wenngleich der Einzelhandelsbesatz in der Marktstraße dichter und die Gestaltung<br />
des Straßenraums relativ ansprechend ist, weist diese erhebliche städtebauliche<br />
Defizite auf (u.a. Baulücken, mindergenutzte Flächen und sanierungsbedürftige Ge-<br />
bäude). Neben den Einzelhandelsbetrieben befinden sich hier, besonders auf der<br />
westlichen Seite der Marktstraße, mehrere heruntergekommene imbissartige Gast-<br />
ronomiebetriebe (vgl. Foto 33 und Foto 34).<br />
Foto 33: Sanierungsbedürftiges Gebäude -<br />
Marktstraße<br />
Foto 34: Baulücke/ Mindernutzung - Marktstraße<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010 Quelle: eigenes Foto Juni 2010<br />
73
Foto 35: Pfarrer-Schmid-Straße<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010<br />
74<br />
Die Friedrich-Ebert-Straße (zwischen In<br />
der Muslen und Kronenstraße) und die<br />
Pfarrer-Schmid-Straße sind auf Grund<br />
der angrenzenden großflächigen Struk-<br />
turen des City Rondells und des C&A<br />
Kaufhauses nur Verbindungswege ohne<br />
Schaufenster oder Eingänge.<br />
4.3.3.4 Schwächen hinsichtlich städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte<br />
Die übermäßige Ausdehnung der Innenstadt und verschiedene verkehrliche Zäsuren<br />
verhindern eine kompakte Struktur, so dass die Innenstadt nicht im Zusammen-<br />
hang erlebbar ist. Dies ist eine wesentliche Schwäche der Schwenninger Innen-<br />
stadt.<br />
Der Muslenplatz wirkt wegen seiner Größe und der angrenzenden überwiegend<br />
nicht publikumsintensiven Nutzungen - u.a. öffentliche und kirchliche Einrichtungen<br />
(Bibliothek, Heimatmuseum, Pfarrhaus) - sowie einem geringen Anteil an Außengas-<br />
tronomie unbelebt.<br />
Der Marktplatz ist ein von Straßen umgebender, durch hohes Verkehrsaufkommen<br />
geprägter Parkplatz. Architektonisch wird der Platz durch das spätexpressionisti-<br />
sche Rathausgebäude geprägt. Das den Marktplatz umgebende Einzelhandelsangebot<br />
ist relativ gering, dieser Bereich ist stärker durch Dienstleistungsangebote ge-<br />
prägt. An der westlichen Seite des Marktplatzes befinden sich ein Leerstand und ein<br />
temporär genutztes Ladenlokal. Problematisch sind die eingeschränkten Querungs-<br />
möglichkeiten der den Marktplatz umgebenden Straßen (vgl. Foto 36 und Foto 37).
Foto 36: Rathaus am Marktplatz Foto 37: Marktplatz aus südöstlicher Richtung<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Der westliche Eingang (Harzerstraße) in die Fußgängerzone ist unübersichtlich<br />
gestaltet. Parkende Autos, Grünflächen, ungünstig platzierte Außengastronomie und<br />
verschiedene Schilder behindern die Einsehbarkeit (vgl. Foto 38).<br />
Überdies befindet sich im westlichen Eingangsbereich der Fußgängerzone ein sa-<br />
nierungsbedürftiges Gebäude, das sich negativ auf das Erscheinungsbild der Innen-<br />
stadt auswirkt (vgl. Foto 39). Nur ein Teil dieses Gebäudes wird im Erdgeschoss<br />
durch Einzelhandel genutzt, so dass der Nutzungsbesatz unterbrochen wird. Dieser<br />
Auftakt entspricht nicht den städtebaulichen Qualitäten der übrigen Fußgängerzone.<br />
Foto 38: Westlicher Eingang Fußgängerzone Foto 39: Sanierungsbedürftiges Gebäude - In<br />
der Museln<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Im Bereich In der Muslen/ Harzerstraße besteht keine gestaltete Anbindung der Har-<br />
zer Straße an die Fußgängerzone. Diese wäre insbesondere wegen des in der Har-<br />
75
zerstraße ansässigen großflächigen Sportgeschäftes, das eine wichtige Frequenz-<br />
funktion für die Innenstadt übernimmt, sinnvoll.<br />
Foto 40: Warenpräsentation - In der Muslen Foto 41: Aufsteller - In der Muslen<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010 Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Die Warenpräsentation und Schaufenstergestaltung entspricht stellenweise nicht<br />
den Ansprüchen an eine moderne, kundenorientierte Innenstadt und widerspricht<br />
der städtebaulichen Qualität des öffentlichen Raumes. Einige Betriebe dehnen ihre<br />
Verkaufsfläche durch Außenständer aus und verwenden Aufsteller und Schilder, um<br />
Aufmerksamkeit auf ihr Geschäft zu lenken. Übermäßige Werbung, störende Außen-<br />
ständer und eine schwache Schaufenstergestaltung betreffen nicht nur Nebenlagen<br />
sondern lassen sich z.B. auch In der Muslen finden und sind oftmals auch Ausdruck<br />
von Geschäften mit einer niedrigen Angebotsqualität.<br />
Die Werbung und die Außenständer beeinträchtigen dabei nicht nur die Gestal-<br />
tungs- und Aufenthaltsqualität, sondern schränken überdies die Durchgängigkeit für<br />
Fußgänger ein.<br />
4.4 BEURTEILUNG DES EINZELHANDELSANGEBOTES IN DEN ZENTRALEN<br />
VERSORGUNGSBEREICHEN INNENSTADT VILLINGEN UND INNENSTADT<br />
76<br />
SCHWENNINGEN<br />
Die oberzentrale Versorgungsfunktion kommt beiden Innenstädten gemeinsam zu,<br />
daher ist auch das Einzelhandelsangebot gemeinsam zu betrachten und zu bewerten,<br />
gleichzeitig gilt es die Besonderheiten der einzelnen Innenstädte zu berücksichti-<br />
gen.
Tab. 3: Einzelhandelsangebot in den Innenstädten <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
Sortimente<br />
Verkaufsfläche 1)<br />
in qm<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
Umsatz in<br />
Mio. €<br />
Verkaufsfläche 1)<br />
in qm<br />
Umsatz in<br />
Mio. €<br />
Nahrungs-/ Genussmittel 1.900 8,5 3.975 12,0<br />
Lebensmittelhandwerk 525 4,6 450 2,4<br />
Drogerie/ Parfümerie 1.450 6,5 1.525 5,2<br />
Apotheke 275 11,3 425 10,2<br />
PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 450 1,3 600 1,6<br />
Blumen/ Zoo 225 0,5 250 0,3<br />
kurzfristiger Bedarfsbereich 4.850 32,8 7.250 31,7<br />
Bekleidung und Zubehör 11.100 31,8 13.325 37,8<br />
Schuhe, Lederwaren 2.075 5,7 1.600 4,4<br />
Sport/ Freizeit 1.250 3,3 3.025 8,4<br />
Spielwaren, Babyausstattung,<br />
Hobby, Basteln, Musikinstrumente<br />
1.375 3,0 1.100 2,5<br />
Bücher 1.350 3,4 700 2,4<br />
GPK, Geschenke, Hausrat 1.550 1,7 1.525 1,3<br />
Haus- und Heimtextilien 475 0,9 1.100 2,0<br />
mittelfristiger Bedarfsbereich 19.175 49,8 22.400 58,8<br />
Uhren/ Schmuck 425 4,0 400 2,1<br />
Foto/ Optik 1.075 4,9 775 3,4<br />
Medien 1.150 5,9 800 3,9<br />
Elektro/ Leuchten 175 0,4 125 0,3<br />
Baumarkt/ Gartencenter; Teppiche,<br />
Bodenbeläge; Möbel, Antiquitäten<br />
249 0,4 2.200 2,6<br />
Sonstiges 650 2,6 375 1,3<br />
langfristiger Bedarfsbereich 3.700 18,2 4.700 13,6<br />
Gesamt 27.725 100,8 34.350 104,2<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas/ Porzellan/ Keramik<br />
1) Verkaufsfläche auf 25 qm gerundet. Durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen kommen<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010; IfH; EHI; Statistisches Landesamt Baden-<br />
Württemberg; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen<br />
Innerhalb der Innenstädte <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> befinden sich insgesamt 309<br />
Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von rd. 62.075 qm. Damit ist weni-<br />
ger als die Hälfte (rd. 46%) der erfassen Geschäfte und rd. 28% der gesamtstädti-<br />
schen Verkaufsfläche in den Innenstädten <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> angesiedelt.<br />
In der Villinger Innenstadt befinden sich deutlich mehr Geschäfte als in der<br />
Schwenninger Innenstadt (189 im Vergleich zu 120). Allerdings vereinen diese - u.a.<br />
77
edingt durch die unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen - eine geringere<br />
Verkaufsfläche auf sich (rd. 27.725 qm im Vergleich zu rd. 34.350 qm). D.h. in der<br />
Villinger Innenstadt gibt es zwar deutlich mehr, aber eher kleinere Geschäfte (vgl.<br />
hierzu auch Abb. 10).<br />
Eine differenzierte Betrachtung der Villinger Innenstadt und der Schwenninger In-<br />
nenstadt (vgl. Tab. 3) zeigt, dass in beiden Innenstädten Angebote aller<br />
Bedarfsbereiche vorhanden sind. Dem besonders innenstadtprägenden mittelfristi-<br />
gen Bedarfsbereich kommt dabei - ähnlich wie in anderen Städten - eine besondere<br />
Rolle zu: Rd. zwei Drittel der Verkaufsfläche und rd. 49% bzw. rd. 56% des getätig-<br />
ten Umsatzes entfallen auf diesen Bedarfsbereich. Das Sortiment Bekleidung/ Zube-<br />
hör, das jeweils knapp 40% der Verkaufsfläche und rd. ein Drittel des Umsatzes in<br />
der jeweiligen Innenstadt ausmacht, ist in beiden als Leitsortiment zu bezeichnen.<br />
Auffällig ist in der Schwenninger Innenstadt das, gemessen an der Verkaufsfläche,<br />
relativ große Angebot im Sortimentsbereich Sport/ Freizeit.<br />
"Unechte Bindungsquote"<br />
In Kap. 3.3.1 wurde bereits festgestellt, dass die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> bei<br />
einer Gesamtbindungsquote von rd. 128% per Saldo einen Zufluss an Kaufkraft auf-<br />
weist. Rein quantitativ und in Bezug auf die Gesamtbindungsquote wird die Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> somit ihrer oberzentralen Versorgungsfunktion für den<br />
Verflechtungsbereich gerecht. Nach Sortimenten differenziert trifft dies, mit weni-<br />
gen Ausnahmen, ebenfalls zu.<br />
Die Beurteilung der Versorgungsfunktion der Innenstädte in Bezug auf die Gesamt-<br />
stadt erfolgt mittels sog. "unechter Bindungsquoten". Vor dem Hintergrund der zwei<br />
Innenstädte, denen die oberzentrale Versorgungsfunktion gemeinsam zukommt, sind<br />
auch die unechten Bindungsquoten beider Innenstädte zu addieren und in der<br />
Summe zu bewerten.<br />
Die unechte Bindungsquote errechnet sich, indem der im zentralen Versorgungsbereich<br />
erzielte Umsatz in Relation zur Kaufkraft der Gesamtstadt gesetzt wird.<br />
78
Eine unechte Bindungsquote von 100% bedeutet hierbei, dass die im gesamten<br />
Stadtgebiet vorhandene Kaufkraft rein rechnerisch vollständig in den Innenstädten<br />
gebunden ist. Liegt die unechte Bindungsquote über 100% bedeutet dies, dass dar-<br />
über hinaus rein rechnerisch auch Kaufkraft aus dem Verflechtungsbereich in den<br />
Innenstädten gebunden werden kann.<br />
Für die Bewertung der Versorgungssituation ist hinsichtlich der unechten Bindungs-<br />
quote eine differenzierte Betrachtung der Bedarfsbereiche erforderlich (vgl. Abb. 9<br />
und Tab. A - 16). Dabei sollte den Innenstädten <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
insbesondere im mittelfristigen Bedarfsbereich sowie in den üblicherweise zen-<br />
trenrelevanten Sortimenten des langfristigen Bedarf (z.B. Uhren/ Schmuck; Foto/<br />
Optik und Medien) eine Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt und den oberzen-<br />
tralen Verflechtungsbereich zukommen.<br />
Abb. 9: "Unechte Bindungsquoten" der Innenstädte von <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong><br />
Nahrungs-/ Genussmittel<br />
Lebensmittelhandwerk<br />
Drogerie/ Parfümerie<br />
Apotheke<br />
PBS/ Zeitungen, Zeitschriften<br />
Blumen/ Zoo<br />
Bekleidung und Zubehör<br />
Schuhe, Lederwaren<br />
Sport/ Freizeit<br />
Spielwaren, Babyausstattung<br />
Bücher<br />
GPK, Geschenke, Hausrat<br />
Haus- und Heimtextilien<br />
Uhren/ Schmuck<br />
Foto/ Optik<br />
Medien<br />
Elektro/ Leuchten<br />
Tepp./ Bodenbeläge, Bau/ Garten, Möbel, Antiqu.<br />
Sonstiges<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
ZVB IS <strong>Villingen</strong><br />
ZVB IS <strong>Schwenningen</strong><br />
0% 25% 50% 75% 100% 125% 150% 175%<br />
Im kurzfristigen Bedarfsbereich (in der Abbildung rot dargestellt) kommt den In-<br />
nenstädten keine gesamtstädtische Versorgungsfunktion zu. Statt dessen sollen hier<br />
nur Angebote zur Nahversorgung der in den Innenstädten und deren Umfeld leben-<br />
den Einwohner vorgehalten werden 56 . Daher sind die unechten Bindungsquoten hier<br />
wenig aussagekräftig.<br />
56 Die Nahversorgung sollte möglichst flächendeckend erfolgen, d.h. auch in den Stadtteilen und<br />
Wohngebieten der Kernstädte.<br />
79
Im mittelfristigen Bedarfsbereich (in der Abbildung grün dargestellt) sollten die<br />
beiden Innenstädte eine Versorgungsfunktion für den oberzentralen Verflechtungs-<br />
bereich übernehmen. Dies trifft mit unechten Bindungsquoten von über 170% insbe-<br />
sondere auf die Sortimente Bekleidung/ Zubehör sowie Sport/ Freizeit zu. Auch im<br />
Sortimentsbereich Schuhe/ Lederwaren übernehmen die Innenstädte oberzentrale<br />
Versorgungsfunktion.<br />
Im Sortimentsbereich Sport/ Freizeit wird der überwiegende Teil der Kaufkraft in<br />
der Schwenninger Innenstadt (unechte BQ rd. 123%) gebunden, der somit eine be-<br />
sondere Kompetenz in diesem Sortiment zukommt. Im Sortimentsbereich Bekleidung/<br />
Zubehör entfällt ein größerer Teil der unechten Bindungsquote ebenfalls auf die<br />
Schwenninger Innenstadt. Bezogen auf Schuhe/ Lederwaren entfällt hingegen der<br />
größere Teil der unechten Bindungsquote auf die Villinger Innenstadt.<br />
Bei den Sortimenten Spielwaren, Babyausstattung, Bücher, GPK, Geschenke, Hausrat<br />
sowie Haus-/ Heimtextilien werden die Innenstädte <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> ih-<br />
rer gesamtstädtischen bzw. oberzentralen Versorgungsfunktion nicht gerecht: Mit<br />
unechten Bindungsquoten zwischen 52% und 66% - für beide Innenstädte zusammen<br />
betrachtet - versorgen sie rein rechnerisch nur die Hälfte bis zwei Drittel der eige-<br />
nen Bevölkerung mit diesen Sortimenten.<br />
Bei den üblicherweise innenstadtrelevanten Sortimenten des langfristigen Be-<br />
darfsbereichs (in der Abbildung gelb dargestellt), Uhren/ Schmuck und Foto/ Optik,<br />
liegen die unechten Bindungsquoten deutlich über 100%, so dass die Innenstädte<br />
hier rein rechnerisch ihrer oberzentralen Versorgungsfunktion gerecht werden. Im<br />
Sortimentsbereich Medien beträgt die unechte Bindungsquote hingegen nur rd.<br />
41%. Vor dem Hintergrund der "echten Bindungsquote" von rd. 87% wird einerseits<br />
deutlich, dass <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> gesamtstädtisch betrachtet, in diesem Sorti-<br />
ment nicht einmal die eigene Bevölkerung rein rechnerisch vollständig versorgt.<br />
Andererseits zeigt sich, dass der größere Teil der Bindungsquote außerhalb der In-<br />
nenstädte generiert wird.<br />
80
Betriebsgrößenstruktur<br />
Die Betriebsgrößenklassen sind in Abb. 10 differenziert nach den beiden zentralen<br />
Versorgungsbereichen und für die Gesamtstadt dargestellt (vgl. auch Tab. A - 3f.):<br />
• Über 70% der Geschäfte in der Innenstadt <strong>Villingen</strong> weisen eine Verkaufsfläche<br />
von maximal 100 qm auf, während es nur acht Geschäfte mit einer Verkaufsfläche<br />
von mehr als 400 qm gibt.<br />
• In der Villinger Innenstadt vereinigen die acht größten Geschäfte über 40% der<br />
Verkaufsfläche auf sich, während die 140 kleinen Betriebe lediglich knapp 30%<br />
der Verkaufsfläche der Innenstadt ausmachen.<br />
• In der Schwenninger Innenstadt verfügt rd. die Hälfte der Betriebe über eine<br />
Verkaufsfläche von maximal 100 qm, während 16 Betriebe Verkaufsflächen von<br />
über 400 qm aufweisen.<br />
• Die 16 größten Betriebe machen zusammen über 60% der Verkaufsfläche innerhalb<br />
der Schwenninger Innenstadt aus, während die 60 kleinsten Betriebe lediglich rd.<br />
10% der Verkaufsfläche auf sich vereinen.<br />
Die Schwenninger Innenstadt weist somit durchschnittlich größere Einzelhandels-<br />
betriebe auf als die Villinger Innenstadt.<br />
Abb. 10: Vergleich Betriebsgrößen Innenstädte <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> sowie Gesamtstadt<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
∑ 189<br />
Betriebe<br />
∑ 120<br />
Betriebe<br />
∑ 665<br />
Betriebe<br />
Betriebe ZVB Betriebe ZVB Betriebe<br />
Innenstadt Innenstadt Gesamtstadt<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
∑ 27.725 qm<br />
VKF ZVB<br />
Innenstadt<br />
<strong>Villingen</strong><br />
VKF ZVB VKF<br />
Innenstadt<br />
<strong>Schwenningen</strong><br />
Gesamtstadt<br />
=< 50 qm 51 bis =< 100 qm 101 bis =< 200 qm 201 bis =< 400 qm<br />
401 bis =< 800 qm 801 bis =< 2.000 qm > 2.000 qm<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
∑ 34.350 qm<br />
∑ 219.500 qm<br />
81
4.5 WEITERE ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE<br />
Neben den beiden zuvor beschriebenen zentralen Versorgungsbereichen (Innenstadt<br />
<strong>Villingen</strong> und Innenstadt <strong>Schwenningen</strong>) konnten in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> zwei -<br />
Nahversorgungszentren festgestellt und anhand städtebaulicher und funktionaler<br />
Kriterien abgegrenzt werden.<br />
"Auch ein Bereich, der auf die Grund- und Nahversorgung eines bestimmten örtlich<br />
begrenzten Einzugsbereichs zugeschnitten ist, kann eine zentrale Versorgungsfunktion<br />
über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wahrnehmen. Der Zweck [...] besteht in diesem<br />
Fall in der Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung der im Einzugsbereich le-<br />
benden Bevölkerung. Ein zentraler Versorgungsbereich muss jedoch einen gewissen [...] Ein-<br />
zugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben und damit über den unmittelbaren Nah-<br />
bereich hinaus wirken. [...] ein zentraler Versorgungsbereich eine integrierte Lage vor-<br />
aussetzt."<br />
(BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, Az. 4 C 2.08)<br />
4.5.1 Nahversorgungszentrum Falkenring<br />
Im östlichen Stadtgebiet <strong>Villingen</strong>s - zwischen B 33, Wieselsbergstraße und Habs-<br />
burgerring - wurde im Bereich Falkenring/ Sperberstraße, in einem Wohngebiet der<br />
60er/ 70er Jahre, ein Nahversorgungszentrum abgegrenzt.<br />
Karte 8: Nahversorgungszentrum Falkenring Foto 42: Nahversorgungszentrum Falkenring<br />
Bestand Einzelhandel<br />
82<br />
kurzfristiger Bedarf<br />
mittelfristiger Bedarf<br />
langfristiger Bedarf<br />
Leerstand<br />
Bestand Dienstleistungen<br />
medizinischer Bereich<br />
Banken, Sparkassen<br />
Gastronomie<br />
Vergnügungsstätten, Freizeit<br />
Post<br />
Abgrenzung<br />
Abgrenzung ZVB<br />
Quelle: eigene Erhebung; Kartengrundlage: Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Quelle: eigenes Foto März 2010
Hier befinden sich ein Discounter und - durch einen Parkplatz und eine Straße et-<br />
was abgetrennt - ein kleiner Lebensmittelmarkt, ein Drogeriemarkt und ein Lotto-<br />
Toto-Geschäft mit Postagentur. Weitere ergänzende Dienstleistungen stellen eine<br />
Sparkasse und Ärzte dar. Diese Einrichtungen konzentrieren sich in einem Gebäude-<br />
komplex am Falkenring und stellen eine Art Ladenzeile dar. In der Sperberstraße, in<br />
räumlicher Nähe zu den Betrieben am Falkenring ist darüber hinaus eine Gaststätte<br />
angesiedelt.<br />
Dieses Nahversorgungszentrum verfügt über keine besonderen städtebaulichen Qua-<br />
litäten, dennoch übernimmt es eine wichtige Versorgungsfunktion für die umlie-<br />
gende Wohnbevölkerung in den mehrgeschossigen Wohngebäuden (hohe Bevölke-<br />
rungsdichte).<br />
4.5.2 Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße<br />
Ein weiteres Nahversorgungszentrum wurde im nördlichen Stadtgebiet <strong>Villingen</strong>s an<br />
der Vockenhauser Straße abgegrenzt. Es befindet sich unmittelbar an der<br />
Vockenhauser Straße und der B 33, die beide eine erhebliche Barrierewirkung aus-<br />
üben.<br />
Karte 9: Nahversorgungszentrum Vockenhauser<br />
Straße<br />
Bestand Einzelhandel<br />
kurzfristiger Bedarf<br />
mittelfristiger Bedarf<br />
langfristiger Bedarf<br />
Leerstand<br />
Bestand Dienstleistungen<br />
einzelhandelsnahe und<br />
sonstige<br />
medizinischer Bereich<br />
Banken, Sparkassen<br />
Gastronomie<br />
Post<br />
Abgrenzung<br />
Abgrenzung ZVB<br />
Quelle: eigene Erhebung; Kartengrundlage: Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Foto 43: Nahversorgungszentrum<br />
Vockenhauser Straße<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Das Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße besteht aus einem Einkaufszen-<br />
trum im nördlichen Bereich und weiteren, überwiegend an der Karlsruher Straße<br />
83
angesiedelten Betrieben und Einrichtungen. Im Einkaufszentrum befinden sich u.a.<br />
ein großflächiger Supermarkt und ein großflächiges Bekleidungsgeschäft, die durch<br />
weitere kleinere Einzelhandelsbetriebe, eine Cafeteria (mit Außengastronomie), ein<br />
Geldinstitut und einzelhandelsnahe Dienstleistungen ergänzt werden.<br />
In der angrenzenden Konstanzer Straße sind u.a. ein Bäcker mit Café und ein Fri-<br />
seur angesiedelt. Rund 100 Meter südlich (d.h. in Sichtweite) im Kreuzungsbereich<br />
Konstanzer Straße und Karlsruher Straße befinden sich ein Tabakwaren/ Zeit-<br />
schriftengeschäft und eine Gaststätte. Darüber hinaus sind in der Karlsruher Straße<br />
zahlreiche weitere Dienstleistungen (u.a. Geldinstitute, mehrere Allgemeinmedizi-<br />
ner, Fachärzte und eine Postfiliale) und eine Apotheke ansässig.<br />
Auf Grund der räumlichen Nähe zueinander und der fußläufigen Erreichbarkeit sind<br />
diese Betriebe und das Einkaufszentrum im räumlichen Zusammenhang zu sehen und<br />
bilden gemeinsam das Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße.<br />
Dieses Nahversorgungszentrum ist insbesondere von dem sich westlich anschließen-<br />
den Wohngebiet fußläufig gut erreichbar: Entlang der Konstanzer und Karlsruher<br />
Straße befinden sich Gehwege, die bis zum Eingang des Einkaufszentrums fortge-<br />
führt werden. Darüber hinaus ist das Einkaufszentrum von der Vockenhauser Straße<br />
über eine Treppe für Fußgänger erreichbar, so dass diese nicht gezwungen sind<br />
über die Parkplatzflächen zu gehen. Eine Anbindung an den ÖPNV erfolgt durch eine<br />
Bushaltestelle in der Konstanzer Straße, welche auch über einen Fußweg an das Ein-<br />
kaufszentrum angebunden ist. Unmittelbar am Eingang des Einkaufszentrums sind<br />
zudem Fahrradabstellanlagen installiert.<br />
Auf Grund der guten, auch fußläufigen, Anbindung an das westlich angrenzende<br />
Wohngebiet handelt es sich hierbei um einen integrierten, wenn auch unter Nahver-<br />
sorgungsgesichtspunkten überdimensionierten Standort.<br />
Städtebauliche Qualitäten weist dieses Nahversorgungszentrum jedoch kaum auf: Ein<br />
Platz ist nicht vorhanden, der Straßenraum weist keine besondere Gestaltung auf<br />
und die Betriebe entlang der Konstanzer und Karlsruher Straße verfügen fast aus-<br />
nahmslos über vorgelagerte Parkplätze. Positiv zu nennen ist die Außengastronomie<br />
am Einkaufszentrum.<br />
84
Foto 44: Nahversorgungszentrum<br />
Vockenhauser Straße - fußläufige<br />
Anbindung<br />
Foto 45: Nahversorgungszentrum<br />
Vockenhauser Straße - Anbindung an<br />
ÖPNV<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
4.6 FAZIT ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE<br />
Im gesamten Stadtgebiet von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> gibt es neben den beiden Nah-<br />
versorgungszentren Falkenring und Vockenhauser Straße nur die beiden zentralen<br />
Versorgungsbereiche Innenstadt <strong>Villingen</strong> und Innenstadt <strong>Schwenningen</strong>. Im Unter-<br />
schied zu den meisten Städten dieser Größenordnung fehlen in <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />
ningen die klassischen Stadtteilzentren (vgl. auch Kap. 5.1 und Kap. 5.2).<br />
Während die Innenstadt von <strong>Villingen</strong> durch einen historischen Stadtgrundriss (Zäh-<br />
ringerstadt) mit hohen städtebaulichen Qualitäten geprägt ist, weist die Schwen-<br />
ninger Innenstadt eher inhomogene städtebauliche Strukturen auf, die durch eine in<br />
den 1980er Jahren entstandene Fußgängerzone und die ehemaligen Uhrenfabriken<br />
dominiert werden.<br />
Der Abgrenzungsvorschlag für die Villinger Innenstadt orientiert sich im Wesentli-<br />
chen an der in Teilen erhaltenen Stadtmauer. Die Schwenninger Innenstadt bezieht<br />
neben der Fußgängerzone (inklusive der angrenzenden Straßen) und dem Marktplatz,<br />
die Marktstraße, die Kirchstraße, die Harzer Straße und Teile der Dauchinger<br />
Straße ein.<br />
In den Innenstädten <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> befindet sich weniger als die<br />
Hälfte aller Betriebe und rd. ein Drittel der gesamtstädtischen Verkaufsfläche.<br />
85
In beiden Innenstädten sind Angebote aller Bedarfsbereiche vorhanden, wobei der<br />
besonders zentrenprägende mittelfristige Bedarfsbereich, rein flächenmäßig, in<br />
beiden Innenstädten am stärksten vertreten ist.<br />
In einigen Sortimenten des mittelfristigen Bedarfsbereichs (Bekleidung/ Zubehör,<br />
Sport/ Freizeit, Schuhe/ Lederwaren) sowie in den üblicherweise innenstadtrele-<br />
vanten Sortimenten des langfristigen Bedarfs (Uhren/ Schmuck, Foto/ Optik) nehmen<br />
die Innenstädte <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> Versorgungsfunktion für den Verflech-<br />
tungsbereich wahr. Während sich die Angebote der Sortimente Schuhe/ Lederwaren,<br />
Uhren/ Schmuck und Foto/ Optik stärker in der Villinger Innenstadt konzentrieren,<br />
kommt der Schwenninger Innenstadt eine besondere Kompetenz in den Sortimenten<br />
Sport/ Freizeit und Bekleidung/ Zubehör zu.<br />
Der Betriebsgrößenvergleich hat gezeigt, dass der Einzelhandel in der Villinger In-<br />
nenstadt deutlich kleinteiliger strukturiert ist als in der Schwenninger Innenstadt<br />
und als in der Gesamtstadt.<br />
86
5. RÄUMLICHE EINZELHANDELSSTRUKTUR UND<br />
NAHVERSORGUNGSSITUATION<br />
5.1 BEDEUTENDE EINZELHANDELSSTANDORTE<br />
Neben den Innenstädten und den beiden Nahversorgungszentren befinden sich wei-<br />
tere, z.T. sehr große, Einzelhandelsstandorte in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> (vgl. Karte<br />
10, S. 90). Diese befinden sich fast ausnahmslos in nicht integrierten Lagen.<br />
Neuer Markt (rd. 41.725 qm)<br />
Zwischen den Stadtbezirken <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong>, auf Gemarkung des Orts-<br />
teils Weilersbach, befindet sich in nicht integrierter Lage die Einzelhandelskonzen-<br />
tration Neuer Markt. Hierbei handelt es sich - gemessen an der Verkaufsfläche - um<br />
den größten Einzelhandelsstandort im Stadtgebiet. Mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />
von rd. 41.725 qm übersteigt die dort angesiedelte Verkaufsfläche die der beiden<br />
Innenstädte (rd. 27.725 qm bzw. rd. 34.350 qm) deutlich.<br />
Mit rd. 25.150 qm machen die Sortimente des langfristigen Bedarfsbereichs, die<br />
fast ausschließlich üblicherweise nicht zentrenrelevante Sortimente umfassen, den<br />
größten Anteil an der Verkaufsfläche (rd. 60%) aus. Dennoch ist der Anteil der Sor-<br />
timente des kurz- und mittelfristigen Bedarfs (die hier fast ausschließlich auch<br />
zentrenrelevant sind) mit rd. 40% (rd. 16.575 qm) an diesem nicht integrierten<br />
Standort sehr hoch.<br />
Gewerbegebiet am Krebsgraben/ <strong>Villingen</strong> (rd. 28.500 qm)<br />
Das Gewerbegebiet am Krebsgraben befindet sich im nordwestlichen Siedlungsbe-<br />
reich <strong>Villingen</strong>s. Mit einer Verkaufsfläche von rd. 28.500 qm ist diese Agglomeration<br />
der drittgrößte Einzelhandelsstandort in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>. Die Angebote des<br />
langfristigen Bedarfs, die hier ebenfalls nahezu ausschließlich üblicherweise nicht<br />
zentrenrelevante Sortimente umfassen, machen knapp 70% der Verkaufsfläche aus.<br />
Die Angebote des kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereichs (rd. 4.700 bzw. rd.<br />
4.250 qm) sind vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Zentrenkonzeptes an die-<br />
sem Standort als nicht funktionsadäquat zu bezeichnen. Zurückzuführen sind diese<br />
Flächen u.a. auf einen Supermarkt, zwei Discounter, einen Drogeriemarkt, einen<br />
Babyfachmarkt, einen Textildiscounter, einen Schuhmarkt, ein Matratzengeschäft,<br />
87
ein Gardinengeschäft sowie die Randsortimente zweier Möbelgeschäfte und eines<br />
Baumarktes.<br />
Rottweiler Straße/ <strong>Schwenningen</strong> (rd. 16.075 qm)<br />
Im östlichen Siedlungsgebiet von <strong>Schwenningen</strong> befindet sich an der Rottweiler<br />
Straße - in etwa auf Höhe der Gewerbegebiete Ost und Rammelswiesen - eine Ein-<br />
zelhandelsagglomeration, deren Lage als nicht integriert zu bewerten ist. Die Ein-<br />
zelhandelskonzentration Rottweiler Straße umfasst eine Verkaufsfläche von rd.<br />
16.075 qm. Den größten Verkaufsflächenanteil (rd. 72%) machen auch hier, bedingt<br />
durch die Konzentration einiger Möbelgeschäfte, Sortimente des langfristigen Be-<br />
darfsbereichs aus. Als nicht funktionsadäquat an diesem Standort sind hingegen die<br />
Sortimente des mittelfristigen Bedarfs (rd. 3.225 qm) - die sich insbesondere aus<br />
den Randsortimenten der Möbelhäuser ergeben - und die Angebote im Sortiment<br />
Nahrungs-/ Genussmittel (rd. 1.200 qm) zu bezeichnen.<br />
Vockenhauser Straße/ <strong>Villingen</strong> (rd. 9.175 qm)<br />
Eine weitere Einzelhandelskonzentration (rd. 9.175 qm) befindet sich an der Vo-<br />
ckenhauser Straße, gegenüber des gleichnamigen Nahversorgungszentrums. Auf<br />
Grund der gewerblichen Prägung des direkten Umfeldes und der starken Trennwir-<br />
kung der Vockenhauser Straße, steht diese Konzentration in keinem funktionalen Zu-<br />
sammenhang zum Nahversorgungszentrum und ist als nicht integrierte Lage einzu-<br />
stufen. Mit rd. 78% vereinen die Sortimente des langfristigen Bedarfsbereichs (hier<br />
nahezu ausschließlich üblicherweise nicht zentrenrelevant) mehr als drei Viertel<br />
der Verkaufsfläche auf sich. Das Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich weist<br />
eine Verkaufsfläche von rd. 1.875 qm auf.<br />
Niederwiesenstraße/ <strong>Villingen</strong> (rd. 4.550 qm)<br />
Bei der Niederwiesenstraße handelt es sich um eine Einzelhandelsagglomeration im<br />
südlichen Stadtgebiet von <strong>Villingen</strong>, die sich entlang der gleichnamigen Kreisstraße<br />
erstreckt und sich in nicht integrierter Lage befindet. Die Niederwiesenstraße<br />
stellt aus südlicher Richtung kommend eine der Hauptzufahren nach <strong>Villingen</strong> dar<br />
und bindet insbesondere die Ortschaften Rietheim und Marbach an. Gemessen an der<br />
Verkaufsflächengröße handelt es sich hier um eine der kleineren Agglomerationen.<br />
Allerdings entfällt mit rd. 1.500 qm ein relativ großer Anteil auf das nahversor-<br />
88
gungsrelevante Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel. Die rd. 700 qm Verkaufsfläche<br />
im mittelfristigen Bedarfsbereich sind zum großen Teil auf einen Fabrikverkauf<br />
(mit sehr eingeschränkten Öffnungszeiten), ein Fahrradgeschäft sowie verschiedene<br />
Randsortimente eines Raiffeisenmarktes zurückzuführen.<br />
Villinger Straße/ <strong>Schwenningen</strong> (rd. 3.575 qm)<br />
Im westlichen Ortseingang von <strong>Schwenningen</strong> befindet sich an der Villinger Straße,<br />
in nicht integrierter Lage, eine kleinere Einzelhandelsagglomeration (rd. 3.575 qm).<br />
Über ein Drittel der Gesamtverkaufsfläche entfällt auf das nahversorgungsrelevante<br />
Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel. Bei den rd. 1.225 qm Verkaufsfläche im<br />
langfristigen Bedarfsbereich handelt es sich hingegen um überwiegend nicht zen-<br />
trenrelevante Sortimente.<br />
Einzelhandelskonzentrationen in sonstigen integrierten Lagen (rd. 4.775 qm)<br />
Im Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong> befinden sich in sonstiger integrierter Lage die drei<br />
Einzelhandelskonzentrationen: "E-Center Culinara" (rd. 3.625 qm), "Auf Rinelen" (rd.<br />
375 qm) und "Rietenzentrum" (rd. 350 qm). Das "E-Center-Culinara" umfasst einen<br />
großen Supermarkt, einen Getränkemarkt, eine Apotheke sowie einen Betrieb des<br />
Lebensmittelhandwerks. Die beiden kleineren Konzentrationen weisen ein nur rudi-<br />
mentäres Nahversorgungsangebot - u.a. bestehend aus einem Drogeriemarkt, einem<br />
Betrieb des Lebensmittelhandwerks, einem Blumengeschäft und einem Tabakwaren-<br />
bzw. Zeitschriftengeschäft - auf, so dass sie sich nicht als Nahversorgungszentren<br />
qualifizieren. Zwei weitere kleine Konzentrationen sind in der Breslauer Straße<br />
(<strong>Villingen</strong>) und im Ortszentrum von Pfaffenweiler zu finden.<br />
Obwohl es sich hierbei nicht um Nahversorgungszentren handelt, nehmen diese in-<br />
tegrierten Standorte dennoch eine wichtige Nahversorgungsfunktion für die im un-<br />
mittelbaren Umfeld wohnende Bevölkerung wahr.<br />
89
Karte 10: Bedeutende Einzelhandelsstandorte in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
90
5.2 RAUMSTRUKTURELLE VERTEILUNG DES EINZELHANDELSANGEBOTES<br />
Im Folgenden wird die Einzelhandelsstruktur differenziert nach Standorttypen dar-<br />
gestellt. Unterschieden wird hierbei zwischen der Innenstadt <strong>Villingen</strong>, der -<br />
Innenstadt <strong>Schwenningen</strong>, den sonstigen zentralen Versorgungsbereichen (Nahver-<br />
sorgungszentren), den sonstigen integrierten Lagen 57 und den nicht integrierten La-<br />
gen.<br />
In der nachfolgenden Abb. 11 sind für die Gesamtstadt die Zahl der Betriebe, die<br />
Verkaufsfläche und der Umsatz, differenziert nach den oben vorgestellten Lagekate-<br />
gorien, dargestellt.<br />
Dabei muss/ soll nicht jeglicher Einzelhandel in den Innenstädten bzw. in den<br />
sonstigen zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt sein. Entsprechend wurde<br />
auch eine Auswertung der üblicherweise zentrenrelevanten Sortimente vorgenom-<br />
men (vgl. Abb. 11, rechter Bereich).<br />
Die Verteilung der Betriebe nach ihrer Anzahl unterstreicht die besondere Bedeu-<br />
tung der beiden Innenstädte von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> als Einzelhandelsstandort<br />
(vgl. Abb. 11): Hier befindet sich knapp die Hälfte (rd. 46%) aller Betriebe. Auf<br />
Grund der Betriebsgrößenstruktur entfällt allerdings nur knapp ein Drittel der Ver-<br />
kaufsfläche (rd. 28%) auf die beiden Innenstädte.<br />
In beiden Innenstädten zusammen werden 36% des gesamtstädtischen Umsatzes ge-<br />
neriert. In Bezug auf die üblicherweise zentrenrelevanten Sortimente fällt der An-<br />
teil mit rd. 44% zwar etwas höher aus, aber dennoch wird der überwiegende Teil<br />
des Umsatzes mit üblicherweise zentrenrelevanten Sortimenten nicht in den Innen-<br />
städten getätigt.<br />
Über 20% der Betriebe und mehr als die Hälfte der Verkaufsfläche befinden sich in<br />
nicht integrierten Lagen, hier werden rd. 42% des gesamtstädtischen einzelhandels-<br />
57 Bei sonstigen integrierten Lagen handelt es sich um funktional und städtebaulich integrierte Betriebe,<br />
die einen Zusammenhang zur Wohnbebauung aufweisen, deren Standort nicht in einem als<br />
zentralen Versorgungsbereich abgegrenzten Bereich liegt. Beispiele sind Betriebe im Bereich Rietenzentrum,<br />
Breslauerstraße, Auf Rinelen, das E-Center Culinara in der Austraße, der Discounter An<br />
der Schelmengaß, etc. Bei nicht integrierten Lagen fehlt ein städtebaulich-funktionaler Bezug zur<br />
Wohnbebauung. Beispiele hierfür sind der Neue Markt, das Gewerbegebiet am Krebsgraben, das Gewerbegebiet<br />
an der Rottweiler Straße etc.<br />
91
elevanten Umsatzes getätigt. Die Betrachtung aller üblicherweise zentrenrelevan-<br />
ten Sortimente zeigt, dass rd. ein Drittel der Verkaufsfläche und des Umsatzes die-<br />
ser Sortimente auf nicht integrierte Standorte entfällt.<br />
Abb. 11: Anzahl der Betriebe, Verkaufsflächen- und Umsatzanteile nach Lage<br />
92<br />
Betriebe<br />
Gesamtangebot<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
VKF<br />
Umsatz<br />
ZVB IS <strong>Villingen</strong> ZVB IS <strong>Schwenningen</strong> sonstige ZVB<br />
sonstige integriert nicht integriert<br />
zentrenrelevante<br />
Sortimente<br />
Umsatz<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010, eigene räumliche Zuordnung<br />
Für eine differenziertere Analyse der Verteilung des Einzelhandelsangebots wird im<br />
Folgenden unterschieden zwischen dem Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel (nahver-<br />
sorgungs- und zentrenrelevant), dem sonstigen kurzfristigen Bedarf (nahversor-<br />
gungs- und zentrenrelevant), dem mittelfristigen Bedarf (nahezu ausschließlich<br />
zentrenrelevant) und dem langfristigen Bedarf, der sowohl zentrenrelevante als<br />
auch nicht zentrenrelevante Sortimente umfasst.<br />
VKF<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%
Abb. 12: Einzelhandelsstruktur in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Lage<br />
in qm<br />
80.000<br />
75.000<br />
70.000<br />
65.000<br />
60.000<br />
55.000<br />
50.000<br />
45.000<br />
40.000<br />
35.000<br />
30.000<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
Nahrungs-/<br />
Genussmittel<br />
sonst. kurzfr. Bedarf mittelfristiger<br />
Bedarf<br />
ZVB IS <strong>Villingen</strong> ZVB IS <strong>Schwenningen</strong> sonstige ZVB<br />
sonstige integriert nicht integriert<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010, eigene räumliche Zuordnung<br />
langfristiger Bedarf<br />
Rd. 41% der gesamten Verkaufsfläche des Sortiments Nahrungs-/ Genussmittel be-<br />
finden sich an nicht integrierten und rd. 32% an sonstigen integrierten Standorten.<br />
Auf die Innenstädte <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> entfallen rd. 18% der Verkaufsflä-<br />
che dieses Sortiments und auf die Nahversorgungszentren rd. 9%. Gemessen an ih-<br />
rer Gesamtgröße machen die Nahversorgungszentren einen relativ hohen Anteil aus,<br />
dies ist v.a. auf die Größe des (nicht standortgerecht dimensionierten) Supermark-<br />
tes im Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße zurückzuführen.<br />
Vor dem Hintergrund des Ziels einer möglichst flächendeckenden, fußläufigen Nah-<br />
versorgung - insbesondere unter Berücksichtigung weniger mobiler Bevölkerungs-<br />
gruppen - sind die Ansiedlungen in nicht integrierter Lage als nicht funktionsadä-<br />
quat einzustufen.<br />
Die Sortimente des besonders innenstadtprägenden mittelfristigen Bedarfsbereichs<br />
sind überwiegend in den Innenstädten vorzufinden: Rd. 58% der Verkaufsfläche be-<br />
finden sich in den Innenstädten <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong>. Dennoch entfallen rd.<br />
30% der Verkaufsfläche auf nicht integrierte Standorte.<br />
93
Im langfristigen Bedarfsbereich befinden sich rd. 83% der Verkaufsfläche an nicht<br />
integrierten Standorten. Der ganz überwiegende Teil entfällt auf üblicherweise<br />
nicht zentrenrelevante Sortimente. Hier "schlagen" sich besonders die flächeninten-<br />
siven Sortimente wie Möbel, Küchen und bau- und gartencenterspezifische Sorti-<br />
mente nieder. Dennoch sind die Verkaufsflächenanteile bei den üblicherweise<br />
zentrenrelevanten Sortimenten Unterhaltungselektronik, Computer und Zubehör,<br />
Elektrokleingeräte sowie Motorradbekleidung und Zubehör an nicht integrierten<br />
Standorten in Relation zu ihrer Gesamtverkaufsfläche verhältnismäßig hoch (vgl.<br />
Kap. 8.1.2).<br />
Umsatzentwicklung nach Standorttyp<br />
Die Umsatzentwicklung der letzten drei Jahre ist in Abb. 13 differenziert nach Lage<br />
dargestellt.<br />
Abb. 13: Umsatzentwicklung in den letzten drei Jahren nach Lage<br />
94<br />
ZVB IS <strong>Villingen</strong><br />
ZVB IS<br />
<strong>Schwenningen</strong><br />
sonstige ZVB<br />
sonstige<br />
integriert<br />
nicht integriert<br />
Gesamt<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
mehr als +15% 0 bis +15% unverändert 0 bis -15% mehr als -15%<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010, eigene räumliche Zuordnung<br />
∑ 121 Betriebe<br />
∑ 83 Betriebe<br />
∑ 5 Betriebe<br />
∑ 143 Betriebe<br />
∑ 81 Betriebe<br />
∑ 433 Betriebe<br />
Die nach Lagen differenzierte Betrachtung zeigt, dass die Umsatzentwicklung für<br />
Betriebe an nicht integrierten Standorten am positivsten verlief. Die negativste<br />
Umsatzentwicklung ist für Betriebe an sonstigen integrierten Standorten zu ver-<br />
zeichnen: Fast die Hälfte dieser Betriebe musste in den vergangenen drei Jahren<br />
einen Umsatzrückgang hinnehmen.
Die Entwicklung in der Innenstadt <strong>Villingen</strong> verlief etwas positiver als in der Innen-<br />
stadt <strong>Schwenningen</strong>. In der Villinger Innenstadt gaben rd. 42% der Händler eine po-<br />
sitive Umsatzentwicklung an, in der Schwenninger Innenstadt liegt dieser Anteil nur<br />
bei rd. 29%. Auffällig ist in der Schwenninger Innenstadt zudem der relativ hohe<br />
Anteil an Betrieben, die eine stagnierende Umsatzentwicklung verzeichneten (rd.<br />
37%), dies kann ein Zeichen für eine geringere Dynamik in der Innenstadt Schwen-<br />
ningen sein.<br />
Die Umsatzentwicklung nach Größenklassen zeigt, dass Betriebe mit einer Verkaufs-<br />
fläche von weniger als 100 qm am stärksten von Umsatzrückgängen betroffen sind<br />
und Betriebe mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche die positivste Entwicklung ver-<br />
zeichneten (vgl. Abb. 14).<br />
Abb. 14: Umsatzentwicklung in den letzten drei Jahren nach Größenklassen<br />
=< 100 qm<br />
101 bis =< 800 qm<br />
> 800 qm<br />
Gesamt<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
mehr als +15% 0 bis +15% unverändert 0 bis -15% mehr als -15%<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
∑ 236 Betriebe<br />
∑ 162 Betriebe<br />
∑ 35 Betriebe<br />
∑ 433 Betriebe<br />
5.3 BEURTEILUNG DES LEBENSMITTELANGEBOTES HINSICHTLICH DER RÄUMLICHEN<br />
NAHVERSORGUNGSSITUATION<br />
In Kap. 3.3.1 wurde dargestellt, dass <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> rein rechnerisch mit<br />
einer Bindungsquote von rd. 90% im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel nahezu<br />
vollversorgt ist. Im Hinblick auf die Nahversorgungssituation ist neben dem quan-<br />
titativen Aspekt, der mit der Bindungsquote ausgedrückt wird, die räumliche Ver-<br />
teilung der Verkaufsflächen nahversorgungsrelevanter Sortimente von besonderer<br />
95
Relevanz 58 . Nach dem Landesentwicklungsplan ist dabei "auf eine wohnortnahe<br />
Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen und häufig<br />
wiederkehrenden Bedarfs [..] hinzuwirken." 59<br />
Im Folgenden wird ermittelt, welcher Teil der Einwohner der Stadt <strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong> in der Lage ist, Angebote im Bereich Nahrungs-/ Genussmittel zu Fuß<br />
zu erreichen. Zur Verdeutlichung sind in Karte 11 alle Lebensmittelbetriebe mit<br />
einem hinreichenden Nahversorgungsangebot für die Gesamtstadt dargestellt 60 .<br />
Um die Standorte der insgesamt 32 Lebensmittelbetriebe unterschiedlicher Be-<br />
triebsformen, die über ein hinreichendes Nahversorgungsangebot verfügen, wurde<br />
jeweils ein Kreis mit einem Radius von 500 Metern gezogen. Die innerhalb dieser<br />
Umkreise wohnende Bevölkerung der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ist durch min-<br />
destens einen fußläufig erreichbaren Lebensmittelbetrieb mit umfassendem Angebot<br />
im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel nahversorgt 61 .<br />
Karte 11 zeigt, dass außerhalb der Stadtbezirke <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> ledig-<br />
lich in Pfaffenweiler ein Lebensmittelbetrieb mit hinreichendem Nahversorgungsan-<br />
gebot vorhanden ist. Auf Gemarkung des Stadtbezirks Weilersbach befinden sich<br />
zwar in der Einzelhandelskonzentration Neuer Markt ein SB-Warenhaus und ein Dis-<br />
counter, allerdings liegt der Standort rd. einen Kilometer Luftlinie vom Siedlungs-<br />
bereich Weilersbach entfernt und ist nicht integriert (vgl. Kap. 5.1, S. 87). Damit<br />
tragen die Betriebe an diesem Standort nicht zur Nahversorgung im räumlichen<br />
Sinne bei.<br />
58 "Nahversorgungsrelevante Sortimente sind vor allem Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere für<br />
die Grundversorgung mit Lebensmitteln." (Vgl. Einzelhandelserlass des Landes Baden-Württemberg<br />
2001, S. 5)<br />
59 Vgl. Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002, Plansatz 2.4.3.4 (G)<br />
60 Ein hinreichendes Nahversorgungsangebot kann dabei i.d.R. erst ab einer Verkaufsfläche von 200 qm<br />
unterstellt werden. Es ist jedoch nicht generell auszuschließen, dass auch kleinere Lebensmittelbetriebe<br />
eine wichtige Nahversorgungsfunktion für (zumindest temporär) weniger mobile Menschen<br />
besitzen.<br />
61 Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Bevölkerung, die in einer Entfernung von bis zu<br />
500 Metern (Luftlinie) zu einem Lebensmittelbetrieb wohnt, sich fußläufig mit Lebensmitteln<br />
(nah)versorgen kann.<br />
96
Karte 11: (Lebensmittel-)Nahversorgungsangebot der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Lebensmittel-Nahversorgung<br />
Biomarkt, Reformhaus<br />
großer Biomarkt<br />
LM-SB-Geschäft<br />
LM-SB-Markt<br />
großer Supermarkt<br />
Supermarkt<br />
Discounter<br />
SB-Warenhaus<br />
500m-Umkreis<br />
Quelle: eigene Erhebung Januar bis März 2010; Kartengrundlage: Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
5.3.1 Nahversorgung in den Stadtteilen<br />
In Pfaffenweiler (rd. 2.340 Einwohner) 62 sind im Bereich der Schule ein Lebensmit-<br />
tel-SB-Markt und ein Bäcker angesiedelt. Darüber hinaus befinden sich im Ortszen-<br />
trum ein Drogeriemarkt und ein Metzger, die durch einzelne Dienstleistungsbe-<br />
triebe und öffentliche/ kirchliche Einrichtungen ergänzt werden. Auf Grund des<br />
fehlenden räumlichen Zusammenhangs zwischen dem Lebensmittel-SB-Markt und dem<br />
Ortszentrum, stellt diese Ansiedlung allerdings keinen zentralen Versorgungsbe-<br />
reich dar.<br />
Die übrigen Stadtteile sind derzeit nicht adäquat nahversorgt:<br />
• Rietheim (rd. 1.100 Einwohner) verfügt über ein kleines Lebensmittel-SB-Ge-<br />
schäft.<br />
• Marbach (rd. 2.040 Einwohner) wird nur durch einen Getränkemarkt und einen<br />
Betrieb des Lebensmittelhandwerks nahversorgt.<br />
62 www.villingen-schwenningen.de: Stand 12/2009<br />
97
• In Mühlhausen (rd. 770 Einwohner) und Weilersbach (rd. 1.300 Einwohner) gibt<br />
98<br />
es lediglich einen Metzger.<br />
• In Obereschach (rd. 1.820 Einwohner) befinden sich Betriebe des Lebensmittel-<br />
handwerks, darüber hinaus bietet noch ein außerhalb des Siedlungskörpers<br />
liegendes Geschäft u.a Nahrungs-/ Genussmittel an. Wegen der nicht integrierten<br />
Lage trägt es jedoch nicht zur Nahversorgung im räumlichen Sinne bei.<br />
• Tannheim (rd. 1.250 Einwohner) wird nur durch einen Getränkemarkt, zwei Be-<br />
triebe des Lebensmittelhandwerks und einen Hofladen versorgt.<br />
• In Weigheim (rd. 1.250 Einwohner) und Herzogenweiler (rd. 200 Einwohner)<br />
sind keine Nahversorgungsangebote vorhanden.<br />
5.3.2 Nahversorgung im Stadtbezirk <strong>Villingen</strong><br />
Die Nahversorgungsfunktionen werden hauptsächlich durch die folgenden 14 Be-<br />
triebe erbracht:<br />
• Ein großer Supermarkt (mehr als 2.500 qm), der im Nahversorgungszentrum<br />
Vockenhauserstraße angesiedelt ist.<br />
• Drei großflächige Supermärkte, von denen sich zwei an nicht integrierten<br />
Standorten und einer in einem Wohngebiet im Süden des Stadtbezirks befinden.<br />
• Neun Discounter: Fünf von ihnen weisen Verkaufsflächen unterhalb der<br />
Großflächigkeit auf. Einer dieser Betriebe befindet sich in einem Wohngebiet im<br />
Norden, ein weiterer am Rande eines Neubaugebietes im Westen des Stadtbezirks<br />
und ein dritter in einem Wohngebiet im Nordosten. In diesen drei Wohngebieten<br />
sind die Discounter die einzigen Betriebe mit hinreichendem Nahversorgungsan-<br />
gebot und damit besonders wichtig für die Versorgung der dort lebenden Wohn-<br />
bevölkerung. Zwei weitere Discounter liegen in der Villinger Innenstadt bzw. im<br />
Nahversorgungszentrum Falkenring. Auch in diesen Bereichen, die eine hohe Be-<br />
völkerungsdichte aufweisen, sind diese Betriebe die einzigen mit einer Ver-<br />
kaufsfläche von mehr als 200 qm und damit besonders wichtig für die Nahversor-<br />
gung der dort lebenden Bevölkerung. Die vier großflächigen Discounter befinden<br />
sich an nicht integrierten Standorten und tragen damit nicht zur Nahversorgung<br />
im räumlichen Sinne bei.<br />
• Ein Biomarkt mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 qm befindet sich in<br />
einem Wohngebiet im Süden des Stadtbezirks.
Karte 12: (Lebensmittel-)Nahversorgungsangebot des Stadtbezirks <strong>Villingen</strong><br />
Lebensmittel-Nahversorgung<br />
Biomarkt, Reformhaus<br />
großer Biomarkt<br />
LM-SB-Geschäft<br />
LM-SB-Markt<br />
großer Supermarkt<br />
Supermarkt<br />
Discounter<br />
SB-Warenhaus<br />
500m-Umkreis<br />
Quelle: eigene Erhebung Januar bis März 2010; Kartengrundlage: Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Wie in Karte 12 ersichtlich ist, sind die Betriebe relativ gut über das Villinger<br />
Stadtgebiet verteilt, der Hauptanteil der Siedlungsfläche von <strong>Villingen</strong> wird durch<br />
die 500-Meter-Umkreise abgedeckt.<br />
Problematisch sind jedoch sog. Mehrfachstandorte, an denen Nahversorgungsbe-<br />
triebe in enger Nachbarschaft zueinander liegen. Das führt dazu, dass diese Be-<br />
triebe einen gleichen Radius abdecken, so dass die dort lebende Bevölkerung mehr-<br />
fach versorgt ist. Durch diese Betriebe wird mehr Umsatz erzeugt, als im Umfeld an<br />
Kaufkraft vorhanden ist. Insgesamt führt diese "Überversorgung" dazu, dass in an-<br />
deren Stadtbereichen "Versorgungslücken" entstehen.<br />
Mehrfachstandorte befinden sich im Gewerbegebiet Am Krebsgraben (zwei Discoun-<br />
ter, ein Supermarkt und ein Lebensmittelmarkt) und im Gewerbegebiet Niederwie-<br />
senstraße (ein Supermarkt und ein Discounter). Auf Grund ihrer Standorte in Ge-<br />
99
werbegebieten erfüllen diese Betriebe zudem kaum eine Nahversorgungsfunktion im<br />
räumlichen Sinne.<br />
Auf Grund des nicht integrierten Standortes leistet auch der am Fürstenring ange-<br />
siedelte Discounter nur einen eingeschränkten Beitrag zur Nahversorgung.<br />
Versorgungslücken, d.h. Wohnsiedlungsbereiche die außerhalb eines 500-Meter-Ra-<br />
dius liegen, befinden sich vor allem an den westlichen und nördlichen Rändern des<br />
Wohnsiedlungsbereichs:<br />
• im Südwesten (westlich der Lindenstraße),<br />
• im Westen (westlich der Peterzeller Straße/ L 181),<br />
• im Norden (zwischen Berliner Straße und Jugendherberge/ B 33),<br />
• im Norden (unmittelbar östlich der Obereschenbacher Straße sowie der nördliche<br />
100<br />
Bereich des etwas weiter östlich liegenden Gebietes) sowie<br />
• westlich der Villinger Innenstadt (zwischen Vöhrenbacher Straße, Benediktiner-<br />
ring und Dattenbergstraße/ Richthofenstraße).<br />
5.3.3 Nahversorgung im Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong><br />
Die Nahversorgungsfunktion wird im Stadtbezirk <strong>Schwenningen</strong> hauptsächlich durch<br />
die folgenden 11 Betriebe erbracht:<br />
• Ein großer Supermarkt (über 2.500 qm Verkaufsfläche) befindet sich in einem<br />
Wohngebiet, das im Nord-Westen an die Innenstadt angrenzt.<br />
• Drei Supermärkte: Zwei großflächige Supermärkte befinden bzw. befanden sich<br />
in der Schwenninger Innenstadt - der großflächige Supermarkt im City-Rondell<br />
schloss während des Bearbeitungszeitraums des Gutachtens. Der zweite ebenfalls<br />
großflächige Supermarkt in der Innenstadt verfügt über ein sehr spezialisiertes<br />
Angebot. 63 Ein deutlich unterhalb der Großflächigkeit liegender Supermarkt,<br />
ebenfalls mit einem spezialisierten Angebot, befindet sich am Rande eines Wohn-<br />
gebietes im Süd-Westen des Stadtbezirks, d.h. in sonstiger integrierter Lage.<br />
• Sieben Discounter: Zwei nicht großflächige Discounter befinden sich in der<br />
Schwenninger Innenstadt. Im westlichen Stadtgebiet befindet sich an einer<br />
Hauptverkehrsstraße (Schützenstraße), aber dennoch im Zusammenhang mit<br />
63 Das Angebot ist überwiegend auf Kunden mit Migrationshintergrund zugeschnitten.
Wohnbebauung, ein großflächiger Discounter. In Wohngebieten bzw. an deren<br />
Rand sind im Norden (Römerstraße) und im Südenwesten des Stadtbezirks<br />
<strong>Schwenningen</strong> zwei nicht großflächige Discounter angesiedelt. Durch den 500-<br />
Meter-Radius des nördlichen Discounters werden große Bereiche der<br />
Wohngebiete nördlich und südlich der Römerstraße abgedeckt. An nicht<br />
integrierten Standorten befinden sich zwei Discounter, die beide oberhalb der<br />
Großflächigkeit liegen. Der Betrieb im Westen des Siedlungskörpers deckt trotz<br />
des nicht integrierten Standortes einen Teil des westlichen Wohngebietes ab.<br />
Karte 13: (Lebensmittel-)Nahversorgungsangebot des Stadtbezirks <strong>Schwenningen</strong><br />
Lebensmittel-Nahversorgung<br />
Biomarkt, Reformhaus<br />
großer Biomarkt<br />
LM-SB-Geschäft<br />
LM-SB-Markt<br />
großer Supermarkt<br />
Supermarkt<br />
Discounter<br />
SB-Warenhaus<br />
500m-Umkreis<br />
Quelle: eigene Erhebung Januar bis März 2010; Kartengrundlage: Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Wie Karte 13 zu entnehmen ist, sind die Betriebe gut über den Stadtbezirk verteilt,<br />
so dass für die meisten Siedlungsbereiche eine Nahversorgung besteht. Doppel-<br />
standorte sind nicht vorhanden. 64<br />
64 Von den zwei in der Innenstadt auf der Karte dargestellten Supermärkte ist einer, wie bereits erwähnt,<br />
inzwischen geschlossen worden. Der Discounter und der Lebensmittelmarkt sind auf Grund<br />
des spezialisierten Angebotes des Lebensmittelmarktes als komplementär anzusehen.<br />
101
Als nicht nahversorgt zu bezeichnen sind<br />
• das Wohngebiet zwischen Deutenbergring und Brandenburger Ring,<br />
• im Norden des Siedlungskörpers ein Bereich nördlich der Schopfelenstraße/ Rö-<br />
102<br />
merstraße und östlich der Röntgenstraße bzw. Karl-Marx-Straße,<br />
• im Süden der Bereich entlang der Neckarstraße sowie<br />
• im westlichen Stadtgebiet ein kleines Gebiet im Bereich der Wasenstraße (ein<br />
großer Teil des hier nicht nahversorgten Bereiches ist jedoch durch öffentliche<br />
bzw. kirchliche Einrichtungen geprägt).<br />
5.4 FAZIT: RÄUMLICHE EINZELHANDELSSTRUKTUR UND NAHVERSORGUNGSSITU-<br />
ATION<br />
Neben den beiden Innenstädten <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> sind einige z.T. sehr<br />
große (nicht integrierte) Einzelhandelskonzentrationen im Stadtgebiet vorhanden.<br />
Gemessen an der Fläche hat die Konzentration Neuer Markt ein größeres Gewicht als<br />
die Innenstädte; die Villinger Innenstadt nimmt bei diesem Vergleich sogar erst den<br />
vierten Platz ein. Die nicht integrierten Standorte vereinen mehr als die Hälfte der<br />
Gesamtverkaufsfläche von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> auf sich. Die Nahversorgungs-<br />
zentren und sonstigen integrierten Standorte spielen quantitativ eher eine unter-<br />
geordnete Rolle.<br />
Insgesamt sind an den nicht integrierten Standorten in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> er-<br />
hebliche Verkaufsflächen- und Umsatzanteile sowohl im nahversorgungsrelevanten<br />
Sortimentsbereich Nahrungs-/ Genussmittel als auch bei den zentrenrelevanten<br />
Sortimenten festzustellen.<br />
Die Nahversorgungssituation ist in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> als gut zu bewerten.<br />
Eine flächendeckende Nahversorgung für das gesamte Siedlungsgebiet ist i.d.R.<br />
kaum möglich und insbesondere von der Einwohnerdichte der einzelnen Bereiche<br />
abhängig.<br />
Rd. 85% der Einwohner von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> leben in den Stadtbezirken Vil-<br />
lingen und <strong>Schwenningen</strong>, in denen nur wenige Nahversorgungslücken festgestellt<br />
wurden. Bei den ermittelten Lücken handelt es sich überwiegend um Einfamilien-
haussiedlungen, in denen auf Grund der geringen Einwohnerdichte die Ansiedlung<br />
von Nahversorgungsangeboten oftmals schwierig ist.<br />
Von den übrigen neun Stadtteilen verfügt nur Pfaffenweiler (rd. 2.350 Einwohner)<br />
über ein ausreichendes Angebot mit Lebensmitteln. Alle anderen Stadtteile sind<br />
nicht adäquat nahversorgt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Nahversorgung<br />
für Stadtteile mit weniger als 1.000 Einwohner heutzutage kaum möglich.<br />
103
6. VORSCHLAG FÜR EINEN ZIELKATALOG DES ZENTRENKONZEPTES<br />
Das vorhandene Baurecht ermöglicht auf der Basis der Baunutzungsverordnung, die<br />
Einzelhandelsentwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> auf Grund städtebaulicher<br />
Zielsetzungen räumlich zu steuern 65 . Auch wenn § 34 (3) BauGB die Problematik un-<br />
gewollter Entwicklungen in Innenbereichen reduziert, können die Kommunen dabei<br />
nur reaktiv handeln. Für eine aktive Steuerung sind B-Pläne und die entsprechenden<br />
Festsetzungen erforderlich.<br />
Voraussetzung für ein Konzept zur räumlichen Lenkung des Einzelhandels bildet ein<br />
Zielsystem für die funktionale Entwicklung der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>. Dabei<br />
hat die Erfahrung bei der Erarbeitung zahlreicher Gutachten als Grundlage für Ein-<br />
zelhandelskonzepte bzw. Märkte- und Zentrenkonzepte für Städte und Gemeinden ge-<br />
zeigt, dass die Oberziele für die verschiedenen Kommunen weitgehend identisch<br />
sind.<br />
Nachfolgend wird ein Vorschlag für einen Zielkatalog dargestellt, auf dem die zu-<br />
künftige Einzelhandelsentwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> basieren sollte. Diese<br />
Zielvorschläge beziehen sich räumlich zum einen auf die Gesamtstadt <strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong> und zum anderen auf die zentralen Versorgungsbereiche. Diese Ober-<br />
ziele wurden dem planungsrechtlichen Kontext zugrunde gelegt (vgl. Kap. 8).<br />
6.1 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER OBERZENTRALEN VERSORGUNGSFUNKTION<br />
Ein wichtiges Ziel ist die Erhaltung und Stärkung der durch die Landesplanung Ba-<br />
den-Württemberg zugewiesenen zentralörtlichen Funktion der Stadt <strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong> als Oberzentrum. "Oberzentren sollen als Standorte großstädtischer<br />
Prägung die Versorgung eines Verflechtungsbereichs von mehreren hunderttausend<br />
Einwohnern (in der Regel die Region) mit hochqualifizierten und spezialisierten<br />
Einrichtungen und Arbeitsplätzen gewährleisten. 66 "<br />
Wie in Kap. 3.3 aufgezeigt wurde, sind bei den Sortimenten des mittel- und<br />
langfristigen Bedarfsbereichs - mit wenigen Ausnahmen - deutliche Kaufkraftzu-<br />
65 Vgl. dazu zusammenfassend Acocella, 2004, a.a.O., S. 56ff.<br />
66 Vgl. LEP Baden-Württemberg (2002), S. 20 (Ziel 2.5.8)<br />
104
flüsse nach <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> zu verzeichnen. In einigen Sortimenten geht die<br />
Versorgungsfunktion von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> sogar über den Mittelbereich hin-<br />
aus.<br />
6.2 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER EINZELHANDELS-/ FUNKTIONSVIELFALT DER<br />
ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICHE<br />
Die oberzentrale Versorgungsfunktion von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> wird nur z.T. von<br />
den zentralen Versorgungsbereichen Innenstadt <strong>Villingen</strong> und Innenstadt Schwen-<br />
ningen übernommen (vgl. Kap. 4.4). Ein erheblicher Teil der Kaufkraft der<br />
zentrenrelevanten Sortimente wird an nicht integrierten Standorten gebunden. Bei<br />
der Weiterentwicklung der oberzentralen Versorgungsfunktion sollte die Ansiedlung<br />
zentrenrelevanter Sortimente innerhalb der Innenstädte zu deren Stärkung erfol-<br />
gen.<br />
Neben der Zentralität - einer vorrangig quantitativen Komponente - soll auch die<br />
Vielfalt an Funktionen, die in den Innenstädten bestehende Mischung von Einzelhan-<br />
del, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur und Wohnen erhalten und vor allem ge-<br />
stärkt werden.<br />
In der Schwenninger Innenstadt ist die Schaffung kompakter Strukturen ein wichti-<br />
ges Entwicklungsziel. Dies bedeutet eine Konzentration des Einzelhandels auf die<br />
Fußgängerzone. Eine kompakte Innenstadt ermöglicht zum einen höhere Synergie-<br />
und Kopplungseffekte der dort angesiedelten Nutzungen, zum anderen eröffnet dies<br />
andere funktionale Perspektiven für bisher schwierige, durch Leerstände geprägte<br />
Standorte.<br />
Ein wichtiges Entwicklungsziel für die Villinger Innenstadt ist eine Entwicklung in-<br />
nerhalb des Rings, um eine Überdehnung der Einkaufsinnenstadt zu vermeiden. Ne-<br />
ben einer konsequenten Innenentwicklung innerhalb der historischen Strukturen<br />
(u.a. durch eine Zusammenlegung von Verkaufsflächen) bedarf es auch Entwick-<br />
lungsimpulsen durch großflächige Betriebe, was insbesondere auf dem Tonhallen-<br />
areal ermöglicht werden könnte.<br />
105
Dieses Ziel "Erhaltung und Stärkung der Einzelhandels-/ Funktionsvielfalt der zent-<br />
ralen Versorgungsbereiche" erfordert ein konzeptionelles Vorgehen anstatt einzel-<br />
fallbezogener Entscheidungen.<br />
6.3 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER IDENTITÄT DER ZENTRALEN VERSORGUNGS-<br />
BEREICHE<br />
Die unverwechselbare Identität eines zentralen Versorgungsbereichs wird durch die<br />
verschiedenen Faktoren (Einzelhandels- und Dienstleistungsmix, Architektur etc.)<br />
geprägt - diese gilt es zu erhalten und zu stärken. Vor allem im Hinblick auf den zu-<br />
nehmenden interkommunalen Wettbewerb ist die Entwicklung bzw. Stärkung eines<br />
klaren Profils von wesentlicher Bedeutung. Das äußere Erscheinungsbild (Städtebau<br />
und Architektur) von Innenstädten gewinnt angesichts der zunehmenden und nicht<br />
aufhaltbaren Filialisierung im Handel und der damit verbundenen zunehmenden<br />
Uniformität der Waren- bzw. Geschäftspräsentation an Gewicht.<br />
Die Villinger Innenstadt wird geprägt durch die historische Bausubstanz ihrer Alt-<br />
stadt mit vielen identitätsstiftenden Gebäuden und einem überwiegend ansprechend<br />
gestalteten öffentlichen Raum, die der Stadt ihren eigenen Charakter verleihen.<br />
Charakteristisch ist auch die überwiegend kleinteilige traditionelle und vielfältige<br />
Einzelhandelsstruktur, die zur Individualität der Innenstadt beiträgt. Die aus<br />
diesem Zusammenspiel entstehende Gesamtattraktivität der Innenstadt gilt es<br />
beizubehalten und zu stärken bzw. für die Nebenlagen (Färber- und Gerberstraße)<br />
zu entwickeln. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei die Erhaltung der<br />
städtebaulichen Attraktivität bei gleichzeitiger Schaffung auch perspektivisch<br />
wirtschaftlich rentabler Verkaufsflächen dar.<br />
Für die Schwenninger Innenstadt ist die Stärkung der Identität von besonderer Be-<br />
deutung. Eine wichtige Voraussetzung zur Stärkung der Identität ist die eindeutige<br />
räumliche Festlegung der Schwenninger Innenstadt (Abgrenzung des zentralen Ver-<br />
sorgungsbereiches vgl. Kap. 8.3.2). Gute Ansatzpunkte stellen hierbei die<br />
Uhrenfabriken, die Fußgängerzone und die an die Innenstadt angrenzende Fachhoch-<br />
schule und Duale Hochschule dar.<br />
106
6.4 SICHERUNG VON GEWERBEGEBIETEN FÜR HANDWERK UND PRODUZIERENDES<br />
GEWERBE<br />
Ein weiteres Ziel ist es, die mit Hilfe des Baurechts geschaffenen Gewerbegebiete<br />
der eigentlichen Zielgruppe, nämlich Handwerk und produzierendem Gewerbe, zur<br />
Verfügung zu stellen. Diese können häufig nicht mit den preislichen Angeboten des<br />
Einzelhandels für Grund und Boden mithalten.<br />
Auch wenn durch die wirtschaftliche Entwicklung kurz-/ mittelfristig Gewerbege-<br />
bietsflächen von den Eigentümern nicht mehr als solche gebraucht werden und daher<br />
vorrangig aus Renditegründen in Einzelhandelsflächen umgewandelt werden, ist zu<br />
beachten, dass Gewerbegebietsflächen nicht beliebig vermehrbar sind. Darüber hin-<br />
aus steigt auch der Anspruch gewerblicher Nachfrager an die Standortbedingungen<br />
und an das -umfeld. Dies kann bedeuten, dass quantitativ betrachtet zwar Gewerbe-<br />
flächen verfügbar sind, diese aber den Anforderungen der Ansiedlungswilligen nicht<br />
entsprechen, faktisch also ein Gewerbeflächenmangel vorliegt.<br />
6.5 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER KURZEN WEGE ("STADT DER KURZEN WEGE")<br />
Ein kompakter zentraler Versorgungsbereich mit kurzen Wegen ist eine wichtige<br />
Voraussetzung für Dichte und Frequenz und damit unabdingbar für die Entwicklung<br />
und das Entstehen lebendiger Räume. Insbesondere für weniger mobile Bevölke-<br />
rungsgruppen ist eine Stadt der kurzen Wege von wesentlicher Bedeutung, vor allem<br />
in Bezug auf die Nahversorgung. Zudem wird dadurch überflüssiger Verkehr weitge-<br />
hend vermieden und die dadurch entstehenden Umweltbelastungen eingedämmt.<br />
Durch die bauliche Struktur der Villinger Innenstadt wird das Ziel der Kompaktheit<br />
erfüllt. Die vielen Gassen tragen zu einer guten Vernetzung der verschiedenen In-<br />
nenstadtbereiche bei - wenngleich dieses Potenzial noch nicht optimal genutzt<br />
wird. Um diese kompakten Strukturen zu erhalten, ist eine Ausdehnung des<br />
zentralen Versorgungsbereiches über den Altstadtring hinaus zu vermeiden.<br />
Die Schwenninger Innenstadt ist bisher eher durch eine disperse Verteilung der<br />
Handelsbetriebe charakterisiert. Hier ist eine Konzentration des zentralen Versor-<br />
gungsbereiches notwendig, um kompakte Strukturen zu schaffen (vgl. Kap. 6.2).<br />
107
6.6 ERHALTUNG UND STÄRKUNG DER NAHVERSORGUNGSSTRUKTUR<br />
Der Verkürzung der Wege dient auch eine (möglichst) flächendeckende Versorgung<br />
mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs (nahversorgungsrelevante Sortimente), insbe-<br />
sondere im Bereich Nahrungs-/ Genussmittel.<br />
Insgesamt betrachtet ist die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> rein quantitativ relativ<br />
gut mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgestattet. In dem für die Nahver-<br />
sorgung besonders bedeutsamen Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel liegt eine Bin-<br />
dungsquote von rd. 90% vor (vgl. Kap. 3.3.1).<br />
Wichtiger als die Sicherstellung der quantitativ und rein rechnerisch betrachteten<br />
Vollversorgung ist das Ziel, die derzeit bestehenden Nahversorgungslücken zu<br />
schließen. Zu achten ist diesbezüglich insbesondere auf die räumliche Verteilung<br />
der Lebensmittelbetriebe, die richtige Standortwahl und die standortgerechte Di-<br />
mensionierung bei möglichen Neuansiedlungen oder Verlagerungen.<br />
6.7 SCHAFFUNG VON INVESTITIONSSICHERHEIT (NICHT RENDITESICHERHEIT)<br />
INSGESAMT<br />
Jede potenzielle Investition ist in erheblichem Ausmaß von den Rahmenbedingungen<br />
abhängig, die z.T. von der Stadt geschaffen werden können. Dabei werden Investiti-<br />
onen wahrscheinlicher, wenn (politische) Risiken "ungerechtfertigter Wettbewerbs-<br />
vorteile" vermieden werden. Damit kann (und soll) jedoch keine Renditesicherheit<br />
erreicht werden: Im wettbewerblichen Wirtschaftssystem bleibt jede Investition mit<br />
unternehmerischen Risiken verbunden.<br />
Wenn also mit einem Zentrenkonzept ein Schutz der Innenstädte bzw. der zentralen<br />
Versorgungsbereiche insgesamt assoziiert wird, so nur in dem Sinne, dass diese vor<br />
"unfairem Wettbewerb" geschützt werden soll. Ansonsten hat das Planungsrecht<br />
wettbewerbsneutral zu sein.<br />
Eng damit verbunden ist die Entscheidungssicherheit für städtebaulich erwünschte<br />
Investitionen (z.B. Gebäudesanierung). Zur Förderung solcher Investitionen ist<br />
ebenfalls ein verlässlicher Rahmen erforderlich.<br />
108
7. PROGNOSE DES VERKAUFSFLÄCHENENTWICKLUNGSSPIELRAUMES<br />
Das auf dem vorliegenden Gutachten basierende Zentrenkonzept soll die Basis für<br />
eine mittel- bis langfristige städtebaulich-funktionale Entwicklungskonzeption für<br />
den Einzelhandel in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> darstellen. Die zukünftige Ent-<br />
wicklungs- und Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche hängt auch<br />
davon ab, ob, wie und wo weitere Einzelhandelsflächen angesiedelt werden. Es ist<br />
deshalb notwendig, neben der Beschreibung der Ist-Situation mögliche quantitative<br />
und räumliche Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Zur Quantifizierung des Ent-<br />
wicklungsspielraumes wurde deshalb eine Verkaufsflächenprognose durchgeführt.<br />
Die räumlichen Entwicklungsperspektiven werden in Kap. 8.3 beschrieben.<br />
7.1 METHODISCHES VORGEHEN<br />
In diesem Kapitel wird die Methodik der Verkaufsflächenprognose dargelegt. Da-<br />
rüber hinaus beinhaltet es auch die auf die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> bezoge-<br />
nen grundlegenden Annahmen, die dieser Prognose zugrunde liegen.<br />
Grundlegende Berechnungsbasis bei der Verkaufsflächenprognose stellen die Bevöl-<br />
kerungs- und die Kaufkraftentwicklung dar. Für die Ermittlung der branchenspezifi-<br />
schen Potenziale waren die allgemeinen, branchenbezogenen Trends im Einzelhandel<br />
zu berücksichtigen. Diese basieren u.a. auf den absehbaren Trends der Einzel-<br />
handelsentwicklung (vgl. Kap. 2.1), der Veränderung der Bevölkerungsstruktur und<br />
dem erreichten Ausstattungsgrad der Bevölkerung mit einzelnen Gütern 67 .<br />
Neben diesen nachfrageseitigen Determinanten sind allgemeine Entwicklungstrends<br />
im Einzelhandel sowie angebotsseitige Veränderungen zu berücksichtigen. Dafür ist<br />
entscheidend, ob und inwieweit die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ihre Position im<br />
Hinblick auf ihr Einzelhandelsangebot halten bzw. in bestimmten Bereichen stärken<br />
kann. Diese Positionierung der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> wiederum ist - zumin-<br />
dest teilweise - auch von der künftigen räumlichen Entwicklung abhängig.<br />
Der Verkaufsflächenentwicklungsspielraum wurde aus den vorher ausgewählten öko-<br />
nomischen Parametern abgeleitet. Die städtebaulich und funktional sinnvolle räum-<br />
67 Vgl. z.B. EHI: Handel aktuell 2009/ 2010, Köln, S. 48.<br />
109
liche Verteilung dieser zusätzlichen Verkaufsflächen hängt einerseits von den Zielen<br />
und Grundsätzen des Zentrenkonzepts (vgl. Kap. 6 und Kap. 8.2) und andererseits von<br />
den verfügbaren Flächen (vgl. Kap. 8.3) ab.<br />
Zur Darstellung der Prozesshaftigkeit der Entwicklungen wurden zwei Prognoseho-<br />
rizonte ausgewählt: Eine kurz- bis mittelfristige Perspektive bis zum Jahr 2015<br />
sowie eine mittel- bis langfristige Prognose bis zum Jahr 2020.<br />
Wegen der Unsicherheiten, mit denen Prognosen behaftet sind, wurden verschiede-<br />
ne Szenarien erarbeitet, so dass sich als Prognoseergebnis ein Entwicklungskorri-<br />
dor ergibt, der die Prognoseunsicherheiten reduziert (vgl. Kap. 7.2.1).<br />
Da Apotheken und Lebensmittelhandwerk hinsichtlich ihrer Umsatz- und Verkaufs-<br />
flächenentwicklung anderen Gesetzmäßigkeiten folgen, beschränkt sich die Prognose<br />
auf den Einzelhandel i.e.S. 68 .<br />
7.1.1 Prognose der Bevölkerungsentwicklung<br />
Als Hintergrund für die Entwicklung der Nachfrageseite ist die Einwohnerentwick-<br />
lung seit 1990 von Bedeutung, wie sie vom Statistischen Landesamt dargestellt wird<br />
(vgl. Abb. 15). Diese wird bis zum Jahr 1993 von einem starken Bevölkerungsanstieg<br />
gekennzeichnet. Im Anschluss ging die Einwohnerzahl bis 1996 zurück und erreichte<br />
erst im Verlauf des Jahres 2001 wieder den Wert von 1993. Zwischen 2002 und 2006<br />
pendelte die Bevölkerung zwischen rd. 81.775 und 81.925. Seit 2006 ist ein Bevölke-<br />
rungsrückgang zu verzeichnen.<br />
Als eine Grundlage für die künftige Einwohnerentwicklung in <strong>Villingen</strong>-Schwennin-<br />
gen wurde die in der Abb. 15 dargestellte Bevölkerungsprognose des Statistischen<br />
Landesamtes (mit Wanderungen) herangezogen. Diese ist durch einen stetigen, sich<br />
leicht beschleunigenden Bevölkerungsrückgang charakterisiert.<br />
Daneben wurde die städtische Prognose von 2006 herangezogen 69 . Diese prognosti-<br />
ziert im Szenario 1 bis 2020 einen Bevölkerungsanstieg, in Szenario 2 hingegen<br />
eine Abnahme der Einwohnerzahl.<br />
68 D.h. ohne Lebensmittelhandwerk, Kfz, Brenn-, Kraft- und Schmierstoffe sowie Apotheken.<br />
69 Tilman Häusser: Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> - Bevölkerungsvorausrechnung 2020, Stand Mai 2006.<br />
110
Abb. 15: Einwohnerentwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 1990 bis 2009 (tatsächliche Entwicklung)<br />
und 2008 bis 2025 (Prognosewerte)<br />
84.000<br />
83.000<br />
82.000<br />
81.000<br />
80.000<br />
79.000<br />
78.000<br />
77.000<br />
76.000<br />
1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024<br />
StaLA Einwohner Stadt Sz. 1 Stadt Sz. 2<br />
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
In Absprache mit der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> wurde vereinbart, die Abwei-<br />
chungen zwischen Bevölkerungsdaten des Statistischen Landesamtes und städtischen<br />
Einwohnerzahlen bei der Prognose mit zu berücksichtigen, um damit auch eine Ver-<br />
gleichbarkeit zwischen hier vorgenommener Prognose und fortzuschreibendem FNP<br />
zu erreichen.<br />
Während das Statistische Landesamt für den 31.12.09 eine Einwohnerzahl von<br />
81.226 prognostiziert hat, lag die von der Stadt erfasste Bevölkerung bei nur<br />
80.552, d.h. um rd. 675 Einwohner niedriger 70 .<br />
Entsprechend wurden die Prognosezahlen des Statistischen Landesamtes, die hier<br />
für die obere Variante genutzt wurden, um diesen Wert korrigiert. Um die Progno-<br />
segenauigkeit zu verdeutlichen, wurden die Prognosewerte auf 25 gerundet.<br />
Der Prognosewert der städtischen Prognose von 2006 im Szenario 2 wurde für das<br />
Jahr 2020 (79.175) für die untere Variante herangezogen.<br />
Für das Jahr 2015 ist in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> somit von einer Einwohnerzahl zwi-<br />
schen 80.000 und 80.050 Einwohnern und 2020 von rd. 79.175 bis 79.300 Einwoh-<br />
70 Im Weiteren ist zu berücksichtigen, dass von dieser Abweichung keine Auswirkungen auf das gesamtstädtische<br />
Kaufkraftpotenzial ausgehen: Die Verbrauchsausgaben je Einwohner sind ein rechnerischer<br />
Wert, der sich ergibt, wenn die errechnete städtische Kaufkraft durch die Zahl der Einwohner<br />
dividiert wird. Liegt die tatsächliche Einwohnerzahl niedriger als vom Statistischen Landesamt<br />
angegeben, so bedeutet dies letztlich höhere Verbrauchsausgaben je Einwohner. Da dies im Vergleich<br />
mit dem bundesdeutschen Durchschnittswert auch zum Tragen kommt, erhöht sich auch die<br />
Kaufkraftkennziffer von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>.<br />
111
nern auszugehen. In beiden Varianten wird folglich ein Bevölkerungsrückgang un-<br />
terstellt.<br />
7.1.2 Perspektiven für den Einzelhandel<br />
Auch im Hinblick auf die Finanzkrise ist es derzeit äußerst schwierig, verlässliche<br />
Prognosen über die künftige Einzelhandelsentwicklung abzugeben. Gleichzeitig ist<br />
zu berücksichtigen, dass auch in den vergangenen Jahren der Einzelhandel vom da-<br />
maligen Aufschwung nur teilweise profitieren konnte. Daher ist davon auszugehen,<br />
dass selbst bei wieder einsetzender Konjunkturbelebung und einer Steigerung der<br />
Konsumausgaben dem Einzelhandel allenfalls leichte Umsatzsteigerungen bevorste-<br />
hen: Auch bei Zunahme des privaten Verbrauchs kann der Anteil einzelhandelsrele-<br />
vanter Ausgaben weiter zurückgehen.<br />
Trotz dieser insgesamt wenig positiven Vorzeichen darf nicht übersehen werden,<br />
dass die einzelnen Branchen von der Entwicklung in der Vergangenheit sehr unter-<br />
schiedlich betroffen waren: Zum Teil waren auch in den "mageren Jahren" reale Um-<br />
satzzuwächse zu verzeichnen.<br />
7.1.3 Nachfrage: Annahmen zur Entwicklung und Kaufkraftpotenzial<br />
Für die Kaufkraftentwicklung wird in den Jahren bis 2012 eine jährliche Verände-<br />
rung der einzelhandelsrelevanten Ausgaben je Einwohner um -0,5% bis +0,5% und<br />
für den übrigen Zeitraum bis zum Jahr 2020 um +0,5% bis +1,0% angenommen. In<br />
Anbetracht der weitgehenden Stagnation im deutschen Einzelhandel seit 1993 ist<br />
insbesondere die obere Variante als Hoffung anzusehen, dass dem Einzelhandel der<br />
"Ausbruch" aus dieser Entwicklung gelingen kann, dass er mithin an einer eventuel-<br />
len Konjunkturbelebung (wenn auch weiterhin unterdurchschnittlich) partizipieren<br />
kann.<br />
Da übereinstimmend von allen Instituten eine weitere Abnahme des Anteils der Aus-<br />
gaben im Einzelhandel an den Einkommen prognostiziert wird, sind die getroffenen<br />
Annahmen zur Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft gleichbedeutend<br />
mit der Unterstellung eines über diesen Werten liegenden gesamtwirtschaftlichen<br />
Wachstums.<br />
112
Die Annahmen zur Entwicklung der Nachfrageseite und das sich daraus ergebende<br />
einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> sind in der<br />
Tab. 5 als Übersicht dargestellt.<br />
Tab. 5: Annahmen zu Nachfrageentwicklung und Kaufkraftpotenzial im Überblick<br />
Kaufkraftentwicklung untere Variante obere Variante<br />
Einwohner 2015 80.000 80.050<br />
Einwohner 2020 79.175 79.300<br />
Kaufkraftzuwachs 2010 - 2012 (p.a.) -0,5% 0,5%<br />
Kaufkraftzuwachs 2012 - 2020 (p.a.) 0,5% 1,0%<br />
Kaufkraftzuwachs 2010 - 2020 insgesamt 3,0% 9,4%<br />
Kaufkraft/ Einw. (<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>) 2010 4.820 €<br />
Kaufkraft / Einw. (<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>) 2015 4.844 € 5.016 €<br />
Kaufkraft / Einw. (<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>) 2020 4.966 € 5.272 €<br />
Kaufkraftpotenzial <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 2010 in Mio. € 388,3<br />
Kaufkraftpotenzial <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 2015 in Mio. € 387,5 401,5<br />
Änderung gegenüber 2010 -0,2% 3,4%<br />
Kaufkraftpotenzial <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 2020 in Mio. € 393 418<br />
Änderung gegenüber 2010 1% 8%<br />
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>; BBE Köln; eigene<br />
Berechnungen<br />
Das Kaufkraftpotenzial der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> liegt bei Berücksichtigung<br />
dieser Annahmen im Jahr 2020 zwischen 393 und 418 Mio. € und damit 1% bis 8%<br />
über dem heutigen Wert.<br />
Für die Ableitung des Kaufkraftpotenzials nach Sortimenten wurden vorhersehbare<br />
Verschiebungen in der Nachfragestruktur berücksichtigt. Dieses ist im Anhang ta-<br />
bellarisch dargestellt (vgl. Tab. A - 18).<br />
7.1.4 Annahmen zur Entwicklung der Angebotsseite<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Veränderungen der Kaufkraft zu veränderten<br />
Umsätzen führen, diese Umsatzveränderungen wirken sich wiederum auf die Ver-<br />
kaufsflächenentwicklung aus. Dies bedeutet, dass das ermittelte Flächenpotenzial<br />
aus einer Nachfragebetrachtung abgeleitet wird 71 . Der Zuwachs ergibt sich somit<br />
71 Hier sei allerdings angemerkt, dass daneben auch angebotsseitig (z.B. durch Anstrengungen zur Vergrößerung<br />
des Einzugsbereichs) weiterer Flächenzuwachs entstehen kann.<br />
113
aus dem zukünftigen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial bzw. aus den Um-<br />
satzerwartungen im Einzelhandel zu den jeweiligen Prognosezeitpunkten.<br />
Für die Ermittlung des aus dem Kaufkraftpotenzial abzuleitenden Flächenspielraums<br />
wurden zwei Prognosevarianten berechnet, die vorrangig die Abhängigkeit der Ein-<br />
zelhandelsentwicklung von externen Faktoren (sowie von städtischen Anstrengungen)<br />
verdeutlichen sollen. Ferner wurde zum Vergleich eine Status-quo-Prognose berech-<br />
net, die auch die Abhängigkeit der quantitativen Entwicklung vom Handeln in Villin-<br />
gen-<strong>Schwenningen</strong> aufzeigen soll.<br />
Die Status-quo-Prognose beschreibt eine Entwicklung anhand demographischer<br />
und wirtschaftlicher Faktoren, während die derzeit erreichten Bindungsquoten (vgl.<br />
Abb. 1) fortgeschrieben werden. Damit folgt die Umsatzentwicklung der<br />
Nachfrageentwicklung. Diese Prognosevariante dient ausschließlich der Identifika-<br />
tion desjenigen Teils des Verkaufsflächenbedarfs, der auf Bevölkerungs- und Kauf-<br />
kraftentwicklung zurückzuführen ist. Diese Variante ist allerdings keinesfalls so zu<br />
verstehen, dass die entsprechende Entwicklung "automatisch", d.h. ohne eigene An-<br />
strengungen in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, erreicht würde: Nichtstun führt zu einem<br />
relativen Zurückfallen, da andere etwas tun werden. Auch das Halten der derzeiti-<br />
gen Kaufkraftbindung erfordert Anstrengungen - insbesondere vor dem Hintergrund<br />
der teilweise sehr hohen Bindungsquoten in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>.<br />
Entwicklungsprognose<br />
In der Entwicklungsprognose wird neben den demografischen und wirtschaftlichen<br />
Faktoren teilweise eine Steigerung der Bindungsquoten, u.a. resultierend aus ge-<br />
zielten Maßnahmen zur Einzelhandelsentwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, ange-<br />
nommen. Die Steigerung der Zielbindungsquoten bedeutet, dass Reaktionen des<br />
Angebotes auf "freie Nachfragepotenziale" angenommen werden.<br />
Im kurzfristigen Bedarfsbereich sollte jede Stadt in der Lage sein, ihre Einwoh-<br />
ner selbst zu versorgen; dem würde eine Bindungsquote von 100% entsprechen.<br />
• Für die Sortimente des kurzfristigen Bedarfsbereichs, die derzeit eine Bindungs-<br />
114<br />
quote von weniger als 100% aufweisen (Nahrungs-/ Genussmittel und PBS/ Zeitun-<br />
gen, Zeitschriften), wird in beiden Varianten bis 2020 eine Steigerung der Bin-<br />
dungsquote auf den Selbstversorgungswert von 100% angenommen.
• In den Sortimenten des kurzfristigen Bedarfsbereichs, die derzeit schon eine Bin-<br />
dungsquote von über 100% aufweisen (Drogerie/ Parfümerie und Blumen/ Zoo),<br />
wird diese fortgeschrieben.<br />
In den Sortimenten des mittel- und langfristigen Bedarfsbereichs werden vor<br />
dem Hintergrund der zentralörtlichen Funktion der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
als Oberzentrum, der Einwohnergröße der Stadt und des zugeordneten Mittelbe-<br />
reichs, der Wettbewerbssituation sowie der aktuellen Angebotssituation "Zielbin-<br />
dungsquoten" angesetzt.<br />
• Prinzipiell wird für die Sortimente dieser Bedarfsbereiche für 2020 von einer<br />
Bindungsquote von mindestens 150% (untere Variante) bzw. 160% (obere Vari-<br />
ante) ausgegangen 72 . Für Sortimente mit einer aktuellen Bindungsquote unter die-<br />
sen Werten (Spielwaren; GPK, Geschenke, Haushaltswaren; Foto/ Optik; Medien;<br />
Elektro/ Leuchten und Möbel, Antiquitäten), wird eine entsprechende Steigerung<br />
unterstellt.<br />
• Für das Sortiment Bücher wird auf Grund der aktuell geringen Bindungsquote le-<br />
diglich eine Steigerung auf 100% angenommen.<br />
• Für die Sortimente mit einer derzeitigen Kaufkraftbindung von bis zu 200%<br />
(Schuhe, Lederwaren; Haus-/ Heimtextilien; baumarkt-/ gartencenterspezifische<br />
Sortimente und Sonstiges) wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Bin-<br />
dungsquoten bis zum Jahr 2020 gehalten werden können.<br />
• Für Sortimente mit einer derzeitigen Kaufkraftbindung von über 200% (Beklei-<br />
dung und Zubehör; Sport/ Freizeit; Uhren/ Schmuck und Teppiche, Bodenbeläge)<br />
werden die Bindungsquoten auf 200% reduziert 73 .<br />
Abb. 17 zeigt die aktuellen und für das Jahr 2020 angesetzten Bindungsquoten bei<br />
einer Entwicklung entsprechend der Entwicklungsprognose. Die schraffierten Flä-<br />
chen zeigen die Steigerungen der Bindungsquoten (differenziert nach oberer und<br />
unterer Variante), während die Pfeile eine Reduzierung verdeutlichen.<br />
72 Hierbei wird berücksichtigt, dass <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> als Oberzentrum in diesen Bedarfsbereichen<br />
eine Versorgungsfunktion für den Mittelbereich hat. Im Mittelbereich leben etwa so viele Einwohner<br />
wie in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, so dass bei einer Bindungsquote von 200% der Mittelbereich<br />
rechnerisch vollständig durch den Einzelhandel in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> versorgt würde.<br />
Des Weiteren findet die Wettbewerbssituation (Bad Dürrheim sowie Angebote in den Gemeinden des<br />
Mittelbereichs) in dieser Annahme Berücksichtigung.<br />
73 Eine Bindungsquote von 200% bedeutet, dass das Oberzentrum die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> sowie<br />
den kompletten Mittelbereich rechnerisch vollständig mit Gütern versorgt.<br />
115
Insgesamt wäre bei einer entsprechenden Entwicklung eine Steigerung der Bin-<br />
dungsquote von aktuell rd. 131% (ohne Lebensmittelhandwerk und Apotheken) auf rd.<br />
139 bis 141% im Jahr 2020 verbunden.<br />
Abb. 17: Bindungsquoten in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Sortimenten im Ist-Zustand und 2020<br />
bei einer Entwicklung entsprechend der Entwicklungsprognose<br />
Nahrungs-/ Genussmittel<br />
Drogerie/ Parfümerie<br />
PBS/ Zeitungen, Zeitschriften<br />
Blumen/ Zoo<br />
Bekleidung und Zubehör<br />
Schuhe, Lederwaren<br />
Sport/ Freizeit<br />
Spielwaren<br />
Bücher<br />
GPK, Geschenke, Haushaltswaren/<br />
Haus- und Heimtextilien<br />
Uhren/ Schmuck<br />
Foto/ Optik<br />
Medien<br />
Elektro/ Leuchten<br />
Teppiche, Bodenbeläge<br />
baumarkt-/ gartencenterspez. Sort.<br />
Möbel, Antiquitäten<br />
Sonstiges<br />
116<br />
0% 50% 100% 150% 200% 250% 300%<br />
Bestand<br />
zusätzlich<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010; IfH; EHI; BBE Köln (2010); Statistisches<br />
Landesamt Baden-Württemberg; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen<br />
Die Wettbewerbsprognose beschreibt ebenfalls eine Entwicklung anhand demogra-<br />
phischer und wirtschaftlicher Faktoren unter Berücksichtigung von Anstrengungen<br />
zur Steigerung der Kaufkraftbindung (u.a. gezielte Maßnahmen zur Einzelhandels-<br />
entwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>), allerdings unter der Annahme ungünstiger,<br />
aber nicht vorhersehbarer Entwicklungen der externen Rahmenbedingungen (politi-<br />
sche Ereignisse, Änderungen in Nachbarstädten o.ä.). Dabei wird von einem Rück-<br />
gang der Kaufkraftbindung von 10% gegenüber der Entwicklungsprognose ausgegan-<br />
gen.<br />
Analog zu der graphischen Darstellung der Bindungsquoten für die Entwicklungs-<br />
prognose sind in Abb. 19 die in der Wettbewerbsprognose angenommenen Bindungs-<br />
quoten dargestellt.
Insgesamt wäre bei einer entsprechenden Entwicklung ein Rückgang der Bindungs-<br />
quote von aktuell rd. 131% (ohne Lebensmittelhandwerk und Apotheken) auf rd. 125<br />
bis 127% im Jahr 2020 verbunden.<br />
Abb. 19: Bindungsquoten in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Sortimenten im Ist-Zustand und 2020<br />
bei einer Entwicklung entsprechend der Wettbewerbsprognose<br />
Nahrungs-/ Genussmittel<br />
Drogerie/ Parfümerie<br />
PBS/ Zeitungen, Zeitschriften<br />
Blumen/ Zoo<br />
Bekleidung und Zubehör<br />
Schuhe, Lederwaren<br />
Sport/ Freizeit<br />
Spielwaren, Babyaustattung<br />
Bücher<br />
GPK, Geschenke, Hausrat<br />
Haus- und Heimtextilien<br />
Uhren/ Schmuck<br />
Foto/ Optik<br />
Medien<br />
Elektro/ Leuchten<br />
Teppiche/ Bodenbeläge<br />
baumarkt-/gartencenterspezif.<br />
Möbel/ Antiquitäten<br />
Sontiges<br />
0% 50% 100% 150% 200% 250% 300%<br />
Bestand<br />
zusätzlich<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010; IfH; EHI; BBE Köln (2010); Statistisches<br />
Landesamt Baden-Württemberg; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen<br />
Bei den beiden voranstehend beschriebenen Prognosevarianten wurde angenommen,<br />
dass die Flächenleistungen bei positiverer wirtschaftlicher Entwicklung (obere Va-<br />
riante) in den kommenden Jahren wieder geringfügig ansteigen werden 74 . Bei der<br />
unteren Variante ist hingegen kein Anstieg der Flächenleistungen zu erwarten.<br />
In Hinblick auf die getroffenen Annahmen kann es nicht ausschließliches Ziel sein,<br />
eine bestimmte Kaufkraftbindung zu erreichen. Vielmehr wird die Leitfrage nach<br />
Ermittlung des Flächenspielraumes lauten, wo v.a. der zentrenrelevante Einzelhan-<br />
del vor dem Hintergrund des Ziels einer langfristigen Erhaltung und Steigerung der<br />
Attraktivität der zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden sollte (vgl. Kap.<br />
8.2f.).<br />
74 Nach dem Rückgang der Flächenproduktivitäten in den vergangenen Jahren ist zu erwarten, dass bei<br />
positiver wirtschaftlicher Entwicklung - vor einer Ausweitung der Flächen - zunächst die Produktivitäten<br />
steigen werden.<br />
117
Einschränkend ist zu bemerken, dass die Bindungsquoten nur gehalten bzw. gestei-<br />
gert werden können, wenn eine hohe Identifikation mit den Innenstädten und ein<br />
attraktives Angebot des Einzelhandels sowie eine insgesamt gute funktionale Mi-<br />
schung (auch hinsichtlich Dienstleistungen und Gastronomie) erreicht bzw. diese<br />
gehalten wird. Dies verdeutlicht die Abhängigkeit der Flächenpotenziale vom Han-<br />
deln in der Stadt.<br />
7.2 PROGNOSEERGEBNISSE<br />
7.2.1 Verkaufsflächenpotenziale insgesamt<br />
Aus den branchendifferenzierten Kaufkraftprognosen und der sich daraus ergeben-<br />
den Umsatzentwicklung wurden, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Flächen-<br />
produktivität, Verkaufsflächenpotenziale für <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> prognosti-<br />
ziert.<br />
Der Verkaufsflächenspielraum ergibt sich als Differenz von Potenzial und vorhan-<br />
dener Fläche und ist eine Netto-Größe 75 . Infolge<br />
• des Rückgangs der Einwohnerzahl,<br />
• der zu erwartenden Verschiebungen in der Nachfragestruktur,<br />
• der in der oberen Variante angenommenen Steigerung der Flächenleistungen,<br />
• des unterstellten Rückgangs der hohen (über 200% liegenden) Bindungsquoten<br />
• sowie des bei der Wettbewerbsprognose in einigen Sortimenten zu erwartenden<br />
118<br />
Umsatzrückgangs<br />
können sich in einzelnen Sortimenten rechnerisch auch negative Werte ergeben.<br />
Hier wurde unterstellt, dass diese nicht zu tatsächlichen Flächenabgängen, sondern<br />
zu einer geringeren Steigerung bzw. einem Rückgang der Flächenleistung führen<br />
werden.<br />
Der auf diese Weise abgeleitete Entwicklungsspielraum ist insofern wettbewerbs-<br />
neutral, als davon ausgegangen werden kann, dass der bestehende Einzelhandel bei<br />
einer über den Prognosezeitraum verteilten Realisierung der zusätzlichen Ver-<br />
75 In der Zwischenzeit, d.h. nach der Erhebung Januar bis März 2010, auftretende Abgänge von Flächen,<br />
die nicht weiter mit Einzelhandel belegt sind, ergeben einen darüber hinausgehenden (Brutto) Zuwachs.
kaufsflächen keine Einbußen erfahren muss: Er ist vorrangig auf nachfrageseitige<br />
Änderungen zurückzuführen.<br />
Sofern bereits ein Angebot vorhanden ist - und dies ist in allen Sortimenten der<br />
Fall - kann dieser Zuwachs auch durch Geschäftserweiterungen gedeckt werden. In-<br />
sofern ist der sortimentsspezifische Spielraum nicht auf seine wirtschaftliche<br />
Tragfähigkeit hin zu prüfen.<br />
In Abb. 20 ist die sich aus der Prognose ergebende mögliche Verkaufsflächenent-<br />
wicklung (Verkaufsflächenpotenzial) für <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> dargestellt. Unter-<br />
schieden wird hier zwischen der Entwicklungs- und Wettbewerbsprognose, für die<br />
jeweils die untere (pessimistischere) und die obere (optimistischere) Variante dar-<br />
gestellt sind.<br />
Abb. 20: Verkaufsflächenentwicklungskorridor 2010 - 2020 Gesamtpotenzial (in qm)<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
Zuwachskorridor<br />
2015: 3 - 8%<br />
2020: 6 - 17%<br />
2009 2015 2020<br />
Korridor Entwicklungsprognose uV Wettbewerbsprognose uV<br />
Entwicklungsprognose oV Wettbewerbsprognose oV<br />
Quelle: eigene Berechnung, Legendenerläuterung: uV (untere Variante), oV (obere Variante)<br />
Für die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ergibt sich unter den oben dargestellten<br />
Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2015 ein Verkaufsflächenspielraum von bis zu rd.<br />
17.625 qm und bis zum Jahr 2020 von bis zu rd. 35.900 qm. Wird das für 2020 be-<br />
rechnete Verkaufsflächenpotenzial realisiert, bedeutet dies bei einer derzeitigen<br />
Verkaufsfläche von gut 215.000 qm (ohne Lebensmittelhandwerk und Apotheken)<br />
einen Anstieg der Verkaufsfläche um bis zu rd. 17%.<br />
119
Sollte die Entwicklung entsprechend der in der Wettbewerbsprognose getroffenen<br />
Annahmen verlaufen, so fiele der Verkaufsflächenzuwachs geringer aus: Bis zum Jahr<br />
2015 bis zu rd. 10.025 qm und bis zum Jahr 2020 bis zu rd. 20.200 qm.<br />
Der Vergleich der rechnerischen Ergebnisse der Entwicklungsprognose mit den<br />
entsprechenden Flächenpotenzialen der Status-quo-Prognose (vgl. Tab. A - 19ff. im<br />
Anhang) zeigt, dass das Flächenpotenzial fast ausschließlich aus einer verbesserten<br />
Kaufkraftbindung resultiert: Auf diese sind in der oberen Variante etwa drei Viertel<br />
und in der unteren Variante sogar ungefähr 90% des ermittelten Flächenpotenzials<br />
zurückzuführen.<br />
Eine Ausweitung der Flächen über den prognostizierten Verkaufsflächenzuwachs<br />
hinaus ist nur dann ohne Verdrängung bestehenden Einzelhandels möglich, wenn<br />
diese die Attraktivität des Einzelhandels in der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> der-<br />
art erhöht, dass über die hier angenommenen künftigen Bindungsquoten hinaus<br />
weitere Kaufkraft in die Stadt gezogen werden kann.<br />
Zu Beginn dieses Kapitels wurde angemerkt, dass Flächenabgänge den Brutto-Zu-<br />
wachs an Verkaufsflächen erhöhen. Nach den Angaben der Händler hinsichtlich ihrer<br />
Änderungsabsichten ergibt sich eine geplante Verkaufsflächenabnahme von rd.<br />
5.925 qm (vgl. Kap. 3.4.2, S. 41) dem stehen Verkaufsflächenzuwächse in ähnlicher<br />
Größenordnung gegenüber.<br />
Das Ergebnis der Prognose ist lediglich ein Orientierungswert für die künftige<br />
Einzelhandelsentwicklung: Die abgeleiteten Werte stellen weder Ziele noch einen<br />
"Deckel" für die künftige Entwicklung des Einzelhandels dar. Außerdem erfordert<br />
die unterstellte Erhöhung der Bindungsquoten bei der Entwicklungs- aber auch der<br />
Wettbewerbsprognose eine Änderung von Kaufkraftströmen und erfolgt in einem<br />
längerfristigen Prozess.<br />
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der prognostizierte Zuwachs im Laufe von rund<br />
einem Jahrzehnt entsteht und nicht in vollem Umfang zum jetzigen Zeitpunkt reali-<br />
siert werden kann. Ansonsten entsteht die Gefahr, dass die damit verbundene zu-<br />
sätzliche Konkurrenz - entgegen den für die Prognose getroffenen Annahmen - auch<br />
zu einer Verdrängung bestehenden Einzelhandels führen könnte.<br />
120
Allerdings bedeutet die Realisierung eines konkreten Projektes regelmäßig (ab ei-<br />
ner bestimmten Größe) auch eine angebotsseitige Änderung: Durch die zunehmende<br />
Attraktivität des Einzelhandels kann i.d.R. davon ausgegangen werden, dass auch die<br />
Kaufkraftzuflüsse nach <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> steigen. 76<br />
Entsprechend kann bei Realisierung eines neuen Projektes nicht einfach die neu re-<br />
alisierte Verkaufsfläche vom prognostizierten Flächenzuwachs abgezogen werden.<br />
7.2.2 Verkaufsflächenpotenziale nach Zentrenrelevanz<br />
Die bisher dargestellten Gesamt-Prognosewerte sind nur bedingt von Interesse, von<br />
größerer Bedeutung ist die Frage, wo die Umsetzung dieses potenziellen Flächenzu-<br />
wachses geschehen sollte. Hierbei sind die Ziele (vgl. Kap. 6) und Grundsätze (vgl.<br />
Kap. 8.2) zur zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> zu<br />
berücksichtigen.<br />
Um aufzuzeigen, für welche Standortbereiche der prognostizierte Flächenspielraum<br />
entsteht, wird im Folgenden dargestellt, wie sich die prognostizierte Verkaufsfläche<br />
überschlägig auf die nahversorgungsrelevanten Sortimente (kurzfristiger Bedarf),<br />
die sonstigen üblicherweise zentrenrelevanten Sortimente und die üblicherweise<br />
nicht zentrenrelevanten Sortimente verteilt.<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
Im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente entsteht bis 2020 ein Ver-<br />
kaufsflächenspielraum von rd. 50 bis 6.400 qm. Dies entspricht einem Zuwachs von<br />
bis zu 12% gegenüber dem derzeitigen Bestand von rd. 51.975 qm. Vor dem Hinter-<br />
grund dieses begrenzten Verkaufsflächenspielraums ist die Wahl eines städtebaulich<br />
richtigen, d.h. wohnortnahen Standortes von entscheidender Bedeutung, um zu einer<br />
Verbesserung der Nahversorgungssituation beizutragen (vgl. Kap. 6.6).<br />
Der Verkaufsflächenspielraum in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten betrifft<br />
bei der Wettbewerbsprognose ausschließlich, bei der Entwicklungsprognose weit<br />
überwiegend den Bereich der Nahrungs-/ Genussmittel: Hier wird bis 2020 ein Ver-<br />
kaufsflächenspielraum von rd. 50 bis 5.450 qm festgestellt (vgl. Abb. 23). Dieser<br />
76 Einschränkend sei jedoch angemerkt, dass eine weitere Erhöhung der Kaufkraftzuflüsse in einigen<br />
Sortimenten angesichts der aktuell sehr hohen Bindungsquoten (vgl. Kap. 3.3.1) als unwahrscheinlich<br />
anzusehen ist.<br />
121
Spielraum wäre ausgeschöpft, wenn bis 2020 in jedem Jahr bis zu rd. 550 qm zu-<br />
sätzliche Verkaufsfläche in diesem Sortiment realisiert würden. Allerdings ist zu<br />
berücksichtigen, dass bei negativer Entwicklung nahezu kein Spielraum zu erwarten<br />
ist.<br />
Abb. 22: Potenzialkorridore in qm nach Zentrenrelevanz - nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
70.000<br />
60.000<br />
50.000<br />
40.000<br />
30.000<br />
20.000<br />
10.000<br />
122<br />
0<br />
Zuwachskorridor<br />
2015: 0 - 6%<br />
2020: 0 - 12%<br />
2010 2015 2020<br />
Korridor Entwicklungsprognose uV Wettbewerbsprognose uV<br />
Entwicklungsprognose oV Wettbewerbsprognose oV<br />
Quelle: eigene Berechnung, Legendenerläuterung: uV (untere Variante), oV (obere Variante)<br />
Abb. 23: Potenzialkorridore in qm nach Zentrenrelevanz - Nahrungs- und Genussmittel<br />
50.000<br />
40.000<br />
30.000<br />
20.000<br />
10.000<br />
0<br />
Zuwachskorridor<br />
2015: 0 - 7%<br />
2020: 0 - 15%<br />
2010 2015 2020<br />
Korridor Entwicklungsprognose uV Wettbewerbsprognose uV<br />
Entwicklungsprognose oV Wettbewerbsprognose oV<br />
Quelle: eigene Berechnung, Legendenerläuterung: uV (untere Variante), oV (obere Variante)
Sonstige zentrenrelevante Sortimente<br />
Im Bereich der sonstigen zentrenrelevanten Sortimente wird ein Verkaufsflächen-<br />
zuwachs von rd. 3.850 bis 9.225 qm errechnet. Dies entspricht, im Vergleich zum<br />
derzeitigen Bestand von rd. 79.525 qm einem Zuwachs von rd. 5 bis 12% bis zum<br />
Jahr 2020 (vgl. Abb. 24).<br />
Dabei sind in den besonders innenstadtprägenden Sortimentsbereichen Bekleidung,<br />
Schuhe/ Lederwaren und Sport/ Freizeit rechnerisch kaum Flächenspielräume (0 bis<br />
250 qm) zu erwarten. Die einzigen üblicherweise zentrenrelevanten Sortimente, bei<br />
denen - abgesehen von den nahversorgungsrelevanten Sortimenten - noch ein rela-<br />
tiv deutlicher Verkaufsflächenspielraum zu verzeichnen ist, sind Spielwaren (rd.<br />
1.300 bis 2.600 qm) und Medien (rd. 2.300 bis 3.775 qm).<br />
Eine Realisierung dieses relativ geringen Verkaufsflächenspielraums sollte vor dem<br />
Hintergrund des Ziels der Stärkung der Innenstädte (vgl. Kap. 6.2) unbedingt in den<br />
Innenstädten erfolgen.<br />
Abb. 24: Potenzialkorridore in qm nach Zentrenrelevanz - sonstige zentrenrelevante Sortimente<br />
100.000<br />
80.000<br />
60.000<br />
40.000<br />
20.000<br />
0<br />
Zuwachskorridor<br />
2015: 2 - 6%<br />
2020: 5 - 12%<br />
2010 2015 2020<br />
Korridor Entwicklungsprognose uV Wettbewerbsprognose uV<br />
Entwicklungsprognose oV Wettbewerbsprognose oV<br />
Quelle: eigene Berechnung, Legendenerläuterung: uV (untere Variante), oV (obere Variante)<br />
123
Nicht zentrenrelevante Sortimente<br />
Der größte Anteil des prognostizierten Flächenpotenzials (rd. 56 bis 70%) entfällt<br />
auf nicht zentrenrelevante Sortimente, für diese wurde bis 2020 ein Wachstum von<br />
rd. 9.275 bis 20.275 qm berechnet (vgl. Abb. 28).<br />
Innerhalb der nicht zentrenrelevanten Sortimente entfallen etwa 70 bis 80% (rd.<br />
7.000 bis rd. 13.975 qm) des ermittelten Verkaufsflächenspielraums auf den Sorti-<br />
mentsbereich Möbel/ Antiquitäten.<br />
Bei diesem Teil des Flächenzuwachses ist die räumliche Komponente prinzipiell von<br />
nachgeordneter Bedeutung.<br />
Abb. 28: Potenzialkorridore in qm nach Zentrenrelevanz - nicht zentrenrelevante Sortimente<br />
120.000<br />
100.000<br />
80.000<br />
60.000<br />
40.000<br />
20.000<br />
124<br />
0<br />
Zuwachskorridor<br />
2015: 6 - 12%<br />
2020: 11 - 24%<br />
2010 2015 2020<br />
Korridor Entwicklungsprognose uV Wettbewerbsprognose uV<br />
Entwicklungsprognose oV Wettbewerbsprognose oV<br />
Quelle: eigene Berechnung, Legendenerläuterung: uV (untere Variante), oV (obere Variante)<br />
7.2.3 Fazit: Prognoseergebnis<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der für die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
ermittelte wettbewerbsneutrale Verkaufsflächenspielraum in den nächsten zehn Jah-<br />
ren, sowohl absolut als auch relativ betrachtet, weitere - wenngleich auch be-<br />
grenzte - Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet.<br />
Der prognostizierte Verkaufsflächenspielraum ist hauptsächlich auf eine verbes-<br />
serte Kaufkraftbindung zurückzuführen, während von der Bevölkerungs- und Kauf-<br />
kraftentwicklung nur geringe Impulse zu erwarten sind.
Der überwiegende Teil des Verkaufsflächenspielraums entfällt auf nicht zentrenre-<br />
levante Sortimente, wobei dies überwiegend die Sortimentsbereiche Möbel/ Anti-<br />
quitäten betrifft.<br />
Innerhalb der üblicherweise zentrenrelevanten Sortimente wird für die nahversor-<br />
gungsrelevanten Sortimente ein Spielraum von bis zu rd. 6.400 qm prognostiziert,<br />
davon entfallen bis zu rd. 5.450 qm auf Nahrungs-/ Genussmittel. In den sonstigen<br />
üblicherweise zentrenrelevanten Sortimenten wird bis 2020 ein Verkaufsflächen-<br />
spielraum von maximal rd. 9.225 qm prognostiziert, den größten Anteil machen da-<br />
bei die Sortimente Spielwaren und Medien aus.<br />
Bei der Realisierung des Verkaufsflächenpotenzials ist zu berücksichtigen, dass<br />
• die Prognosewerte lediglich Orientierungswerte darstellen,<br />
• Neuansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben nur an hierfür städtebaulich "richti-<br />
gen" Standorten erfolgen sollen (denn die negativen Folgen einer nicht konzept-<br />
konformen Standortentscheidung sind dauerhaft nicht ausgleichbar),<br />
• die sofortige Realisierung des Verkaufsflächenbedarfs bis 2020 zu vermeiden ist,<br />
im Falle einer Realisierung von deutlich mehr Verkaufsfläche Umsatzverteilungen zu<br />
erwarten sind.<br />
125
8. INSTRUMENTELLES KONZEPT ZUR RÄUMLICHEN<br />
EINZELHANDELSSTEUERUNG<br />
In diesem Kapitel wird ein entsprechendes planerisches Konzept erarbeitet, durch<br />
das eine räumliche Lenkung des Einzelhandels ermöglicht - und damit ein wichtiger<br />
Teil der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche langfristig gesichert -<br />
werden kann.<br />
Für die planerische Umsetzung des Konzeptes werden die Steuerungsinstrumente<br />
dargestellt. Wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes ist eine auf die Stadt <strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong> abgestimmte Sortimentsliste, die nach der Zentrenrelevanz einzel-<br />
ner Sortimente unterscheidet (vgl. Kap. 8.1.3). Diese wurde auf Grundlage der Be-<br />
standserhebung und unter Berücksichtigung allgemeiner Kriterien zur Einstufung<br />
von Sortimenten erstellt.<br />
Auf Grundlage der dargestellten allgemeinen Trends der betrieblichen und räumli-<br />
chen Einzelhandelsentwicklung, der Ist-Situation sowie vor dem Hintergrund der<br />
Ziele, des abgeleiteten quantitativen Entwicklungsspielraums und der auf den Zie-<br />
len basierenden Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung (vgl. Kap.<br />
8.2) werden räumliche Entwicklungsmöglichkeiten für die zentralen<br />
Versorgungsbereiche abgeleitet. Diese sollen die spezifischen Erfordernisse des<br />
Einzelhandels berücksichtigen und die dargestellten Ziele unterstützen.<br />
Wenn nachgewiesen ist, dass es räumliche Entwicklungsmöglichkeiten für den<br />
Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
gibt, ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verfolgen eines Zentrenkonzeptes<br />
gegeben. Anhand der aufgezeigten räumlichen Entwicklungspotenziale wird eine<br />
perspektivische Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche (vgl. Kap. 8.3,<br />
S. 139) vorgeschlagen.<br />
Ergänzend wird ein Verfahrensvorschlag unterbreitet, welcher ein verwaltungs-<br />
technisches und politisches Umsetzen des Planungskonzeptes ermöglicht. Auf Grund<br />
der Erfahrungen aus vergleichbaren Untersuchungen werden Formulierungen für die<br />
bauplanungsrechtliche Festsetzung in Bebauungsplänen vorgeschlagen.<br />
126
8.1 SORTIMENTSLISTE<br />
Im Rahmen der Grundsätze für die künftige räumliche Einzelhandelsentwicklung (vgl.<br />
Kap. 8.2) sind die Kategorien zentrenrelevante/ nicht zentrenrelevante Sortimente<br />
bedeutsam.<br />
8.1.1 Kriterien für die Zuordnung der Sortimente nach Zentrenrelevanz<br />
Als Basis für die räumliche Beschränkung der Genehmigungsfähigkeit von Einzel-<br />
handelsvorhaben ist es notwendig, eine Sortimentsliste zu erstellen, welche nach<br />
nahversorgungs-/ zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten un-<br />
terscheidet 77 . Die Darstellung der nahversorgungsrelevanten Sortimente wurde be-<br />
reits im Einzelhandelserlass von Baden-Württemberg 2001 78 vorgenommen. Diese<br />
Einteilung soll auch in der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> umgesetzt werden. Nahver-<br />
sorgungsrelevante Sortimente sind dabei immer auch zentrenrelevant, -<br />
zentrenrelevante Sortimente hingegen sind nicht zwangsläufig nahversorgungsrele-<br />
vant.<br />
Auf Grund zahlreicher Erfahrungen hat sich für die Zuordnung der Sortimente der<br />
folgende Kriterienkatalog herausgebildet:<br />
Zentrenrelevant sind Sortimente, die<br />
• täglich oder wöchentlich nachgefragt werden - kurzfristiger Bedarf (= nahversor-<br />
gungsrelevant);<br />
• eine bestimmte Funktion am Standort erfüllen - z.B. als Frequenzbringer;<br />
• vom Kunden gleich mitgenommen werden können ("Handtaschensortiment");<br />
• einer zentralen Lage bedürfen, weil sie auf Frequenzbringer angewiesen sind;<br />
• Konkurrenz benötigen, um ein entsprechendes Absatzpotenzial zu erreichen;<br />
• für einen attraktiven Branchenmix notwendig sind;<br />
• in den zentralen Versorgungsbereichen am stärksten vertreten sind.<br />
77 Vgl. VGH Baden-Württemberg: Urteil vom 30.01.06, AZ 3 S 1259/05; ferner bereits Birk (1988), a.a.O.,<br />
S. 288.<br />
78 Vgl. Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßgroßprojekten<br />
Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass) vom<br />
21. Februar 2001, Az; 6-2500.4/7, S. 31<br />
127
Nicht zentrenrelevant dagegen sind vor allem Sortimente, die<br />
• die zentralen Standorte nicht prägen;<br />
• auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit bzw. wegen der Notwendigkeit eines<br />
128<br />
Pkw-Transports überwiegend an gewerblichen Standorten angeboten werden (z.B.<br />
Baustoffe);<br />
• auf Grund ihres hohen Flächenbedarfs nicht für zentrale Lagen geeignet sind (z.B.<br />
Möbel);<br />
• eine geringe Flächenproduktivität aufweisen.<br />
8.1.2 Räumliche Verteilung der Sortimente in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Neben der funktionalen Bedeutung einzelner Sortimente wird auch die momentane räumliche<br />
Verteilung des Angebots in der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> herangezogen 79 (vgl.<br />
Abb. 29, S. 129 und Abb. 30, S. 131). Deshalb ist es nicht ausreichend, nur die ent-<br />
sprechende Liste aus dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg zu übernehmen.<br />
Damit ergibt sich, dass städtebaulich begründet auch solche Sortimente als zent-<br />
renrelevant eingestuft werden dürfen, die heute nicht mehr/ noch nicht (über-<br />
wiegend) in den zentralen Versorgungsbereichen zu finden sind: Solche Sortimente<br />
können an Standorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ausgeschlossen<br />
werden, wenn dies mit dem Ziel einer Steigerung oder Erhaltung der Attraktivität<br />
der zentralen Versorgungsbereiche begründet werden kann. 80<br />
Verteilung üblicherweise zentrenrelevanter Sortimente<br />
Anhand der<br />
Abb. 29 wird deutlich, dass einige der (üblicherweise) zentrenrelevanten<br />
Sortimente in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> überwiegend an nicht integrierten<br />
Standorten angesiedelt sind. Im Folgenden wird die Zuordnung dieser Sortimente<br />
im Einzelnen diskutiert und begründet.<br />
79 Der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg regelt nicht abschließend, dass die dort im Anhang aufgeführten<br />
Sortimente ausschließlich entsprechend den örtlichen Gegebenheiten einzustufen sind;<br />
vgl. Ziff. 2.2.5: "In der jeweiligen Innenstadt nicht (mehr) vorhandene Sortimente sind dabei nicht<br />
automatisch nicht mehr zentrenrelevant."<br />
80 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2004, Az. 4 BN 33/04.
Abb. 29: Verkaufsflächenverteilung üblicherweise zentrenrelevanter Sortimente nach Lagen<br />
Arzneimittel<br />
Babyausstattung<br />
Bastel- und Geschenkartikel<br />
Bekleidung aller Art<br />
(Schnitt-)Blumen<br />
Briefmarken, Münzen<br />
Bücher<br />
Campingartikel<br />
Computer, Kommunikationselektronik<br />
Drogeriewaren<br />
Elektrokleingeräte<br />
Foto, Video<br />
Gardinen und Zubehör<br />
Glas, Porzellan, Keramik<br />
Haus-, Heimtextilien, Stoffe<br />
Haushaltswaren/ Bestecke<br />
Hörgeräte<br />
Kosmetika und Parfümerieartikel<br />
Kunstgewerbe/ Bilder und -rahmen<br />
Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle<br />
Leder- und Kürschnerwaren<br />
Musikalien<br />
Nähmaschinen<br />
Nahrungs- und Genussmittel<br />
Optik<br />
Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf<br />
Reformwaren<br />
Sanitätswaren<br />
Schuhe und Zubehör<br />
Spielwaren<br />
Sportartikel einschl. Sportgeräte<br />
Tonträger<br />
Uhren<br />
Unterhaltungselektronik und Zubehör<br />
Waffen, Jagdbedarf<br />
Zeitungen/ Zeitschriften<br />
Zooartikel - Tiernahrung und -zubehör<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
ZVB IS<br />
sonstige ZVB<br />
sonstige integrierte<br />
nicht integrierte<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />
ZVB IS = zentraler Versorgungsbereich Innenstädte; ZVB = zentraler Versorgungsbereich<br />
Entgegen ihrer derzeitigen rechnerischen räumlichen Verteilung werden die Sorti-<br />
mente Babyausstattung, Glas/ Porzellan/ Keramik und Haus-, Heimtextilien/<br />
Stoffe wegen ihrer zentrenprägenden Funktion als zentrenrelevant eingestuft.<br />
Eine Ausnahme stellen hierbei Matratzen dar, die üblicherweise als Bettwaren zu<br />
den Haus-/ Heimtextilien gerechnet werden und damit zentrenrelevant sind. Werden<br />
diese als Bestandteil eines Bettes angeboten, so sind sie zum Sortiment Möbel<br />
zuzuordnen und werden damit den nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />
zugerechnet.<br />
Darüber hinaus werden auch die Sortimente Elektrokleingeräte und Unterhal-<br />
tungselektronik entgegen ihrer momentanen Verteilung als zentrenrelevant einge-<br />
ordnet. Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik erfüllen wesentliche allge-<br />
meine Kriterien (Frequenzbringerfunktion, attraktiver Branchenmix, hohe Flächen-<br />
produktivität).<br />
129
Das Sortiment Camping wird entsprechend der derzeitigen Angebotsverteilung -<br />
fast ausschließlich an nicht integrierten Standorten - im nachfolgenden Vorschlag<br />
zur Sortimentsliste den nicht zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Aus gut-<br />
achterlicher Sicht wäre allerdings auch eine Einstufung als zentrenrelevant möglich,<br />
um Abgrenzungsprobleme zu Sportartikeln (zentrenrelevant) zu vermeiden. Da das<br />
Angebot im Bereich Camping in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> sehr gering ist, kommt der<br />
bisherigen räumlichen Verteilung keine entscheidende Bedeutung zu.<br />
Für das Sortiment Zooartikel bietet es sich an, dieses weiter in Zooartikel/ Tier-<br />
nahrung und -zubehör sowie Zooartikel/ Tiermöbel und lebende Tiere zu unter-<br />
gliedern. Das Sortiment Zooartikel/ Tiernahrung und -zubehör ist grundsätzlich<br />
nahversorgungsrelevant, da die Versorgung der Haustiere ebenso im Sinne einer<br />
Nahversorgung gewährleistet werden sollte. Daher wird dieses Sortiment - entge-<br />
gen der derzeitigen Verteilung - den nahversorgungs- und damit auch zentrenrele-<br />
vanten Sortimenten zugerechnet.<br />
Trotz der rechnerisch unbestimmten Verteilung wird das Sortiment Kunstgewerbe/<br />
Bilder und Rahmen den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Angesichts der<br />
räumlichen Verteilung im Stadtgebiet von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> kann durchaus<br />
von einer Innenstadtprägung ausgegangen werden, so dass dieses ohnehin typische<br />
zentrenrelevante Sortiment auch den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet<br />
werden sollte. Gleiches trifft auf das Sortiment Haushaltswaren/ Bestecke zu.<br />
Das Sortiment Gardinen und Zubehör wird in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nahezu aus-<br />
schließlich an nicht integrierten Standorten angeboten. Während in der Villinger<br />
Innenstadt kein Geschäft Gardinen und Zubehör anbietet, wird es neben anderen<br />
Sortimenten in geringem Maße in zwei Geschäften in der Schwenninger Innenstadt<br />
angeboten. Darüber hinaus gibt es noch einige Geschäfte in sonstiger integrierter<br />
Lage (außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, dennoch integriert), die das<br />
Sortiment anbieten.<br />
Da etwa dreiviertel der gesamten Verkaufsfläche des Sortimentes Gardinen und Zu-<br />
behör in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> bereits an nicht integrierten Standorten angesie-<br />
delt sind und keinerlei Prägung der Innenstädte vorliegt, kann dieses Sortiment den<br />
130
nicht zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet werden, sofern dem keine stadt-<br />
entwicklungsplanerischen Zielsetzungen entgegenstehen.<br />
Verteilung üblicherweise nicht zentrenrelevanter Sortimente<br />
Abb. 30 zeigt die Verteilung des Angebotes üblicherweise nicht zentrenrelevanter<br />
Sortimente nach Standorttypen. Dabei ist festzustellen, dass sich bei nahezu allen<br />
diesen Sortimenten das Angebot überwiegend, teilweise sogar ausschließlich, an<br />
nicht integrierten Standorten befindet.<br />
Abb. 30: Verkaufsflächenverteilung üblicherweise nicht zentrenrelevanter Sortimente nach<br />
Standorttypen<br />
Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör<br />
Bauelemente, Baustoffe<br />
Beleuchtungskörper, Lampen<br />
Beschläge, Eisenwaren<br />
Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten<br />
Büromaschinen (ohne Computer)<br />
Elektrogroßgeräte<br />
Fahrräder und Zubehör<br />
motorisierte Fahrzeuge aller Art und Zubehör<br />
Farben, Lacke<br />
Fliesen<br />
Gartenhäuser, -geräte<br />
Herde/ Öfen<br />
Holz<br />
Installationsmaterial<br />
Küchen (inkl. Einbaugeräte)<br />
Kinderwagen, -sitze<br />
Möbel (inkl. Büromöbel)<br />
Pflanzen und -gefäße<br />
Rolläden und Markisen<br />
Werkzeuge<br />
Zooartikel - lebende Tiere und Tiermöbel<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
ZVB IS<br />
sonstige integrierte<br />
nicht integrierte<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />
ZVB IS = zentraler Versorgungsbereich Innenstädte; ZVB = zentraler Versorgungsbereich<br />
Das Sortiment Elektrogroßgeräte wird entgegen der momentanen Verteilung als<br />
zentrenrelevant eingeordnet. Elektrogroßgeräte allein betrachtet erfüllen zwar<br />
überwiegend Kriterien nicht zentrenrelevanter Sortimente, da sie i.d.R. aber in<br />
Verbindung mit Elektrokleingeräten angeboten werden, die hier zentrenrelevant<br />
sind, werden sie ebenfalls den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet.<br />
131
Zudem sollte unter stadtentwicklungsplanerischen Gesichtspunkten die Ansiedlung<br />
eines Elektrofachmarktes - für den entsprechend der Prognose durchaus ein Poten-<br />
zial besteht - in der Villinger Innenstadt (Tonhallenareal) angestrebt werden. Ein<br />
solcher großflächiger Betrieb könnte die Villinger Innenstadt sowohl strukturell als<br />
auch inhaltlich optimal ergänzen.<br />
Das Sortiment Fahrräder und Zubehör ist nicht grundsätzlich und eindeutig den<br />
zentrenrelevanten bzw. nicht zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen, die Ver-<br />
teilung dieses Sortimentes ist in verschiedenen Städten unterschiedlich. Hier be-<br />
findet sich derzeit knapp die Hälfte der Verkaufsfläche an nicht integrierten Stand-<br />
orten und ein weiteres knappes Viertel an sonstigen integrierten Standorten. Die-<br />
ses Angebot bezieht sich darüber hinaus ausschließlich auf die Schwenninger In-<br />
nenstadt, so dass insgesamt keine Innenstadtprägung festzustellen ist. Daher kann<br />
das Sortiment Fahrräder und Zubehör in diesem Fall den nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimenten zugerechnet werden. Eine Zuordnung zu den zentrenrelevanten Sorti-<br />
menten wäre jedoch ebenfalls möglich.<br />
Als nicht zentrentypisches Sortiment werden auch Herde/ Öfen eingestuft, da es<br />
sich um kein zentrenprägendes Sortiment handelt und der Transport einen Pkw<br />
(oder größer) erfordert - zudem befinden sich derzeit keine Angebote dieses Sorti-<br />
ments in den zentralen Versorgungsbereichen, wohl aber in sonstigen integrierten<br />
Lagen.<br />
Das Sortiment Zooartikel/ lebende Tiere und Tiermöbel wird vor dem Hinter-<br />
grund des notwendigen Flächenbedarfs - auch vor dem Hintergrund einer artge-<br />
rechten Tierhaltung - als nicht zentrenrelevant eingestuft.<br />
132
8.1.3 Vorschlag für die "<strong>Villingen</strong>-Schwenninger Sortimentsliste"<br />
In der nachfolgenden Tabelle ist ein gutachterlicher Vorschlag für die "<strong>Villingen</strong>-<br />
Schwenninger Liste" dargestellt. Sofern Abweichungen von dieser Liste durch die<br />
Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> vorgenommen werden, sind diese zu begründen.<br />
Tab. 6: Vorschlag für die "<strong>Villingen</strong>-Schwenninger Liste"<br />
Zentrenrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante Sortimente<br />
• Babyausstattung<br />
• Bastel- und Geschenkartikel<br />
• Bekleidung aller Art<br />
• Briefmarken<br />
• Bücher<br />
• Computer, Kommunikationselektronik<br />
• Elektrogroßgeräte<br />
• Elektrokleingeräte<br />
• Foto, Video<br />
• Glas, Porzellan, Keramik<br />
• Haus-, Heimtextilien*, Stoffe<br />
• Haushaltswaren/ Bestecke<br />
• Hörgeräte<br />
• Kunstgewerbe/ Bilder und Rahmen<br />
• Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle<br />
• Leder- und Kürschnerwaren<br />
• Musikalien<br />
• Nähmaschinen<br />
• Optik und Akustik<br />
• Sanitätswaren<br />
• Schuhe und Zubehör<br />
• Spielwaren<br />
• Sportartikel einschl. Sportgeräte<br />
• Tonträger<br />
• Uhren, Schmuck, Gold- und Silberwaren<br />
• Unterhaltungselektronik und Zubehör<br />
• Waffen, Jagdbedarf<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
• Arzneimittel<br />
• (Schnitt-)Blumen<br />
• Drogeriewaren<br />
• Kosmetika und Parfümerieartikel<br />
• Nahrungs- und Genussmittel<br />
• Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf<br />
• Reformwaren<br />
• Zeitungen/ Zeitschriften<br />
• Zooartikel/ Tiernahrung und -zubehör<br />
• Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör<br />
• Bauelemente, Baustoffe<br />
• Beleuchtungskörper, Lampen<br />
• Beschläge, Eisenwaren<br />
• Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten<br />
• Boote, Bootszubehör<br />
• Büromaschinen (ohne Computer)<br />
• Campingartikel<br />
• motorisierte Fahrzeuge aller Art und<br />
Zubehör<br />
• Fahrräder und Zubehör<br />
• Farben, Lacke<br />
• Fliesen<br />
• Gardinen und Zubehör<br />
• Gartenhäuser, -geräte<br />
• Herde/ Öfen<br />
• Holz<br />
• Installationsmaterial<br />
• Kinderwagen, -sitze<br />
• Küchen (inkl. Einbaugeräte)<br />
• Möbel (inkl. Büromöbel)<br />
• Pflanzen und -gefäße<br />
• Rollläden und Markisen<br />
• Werkzeuge<br />
• Zooartikel/ lebende Tiere und Tiermöbel<br />
* Matratzen in Verbindung mit Betten in einem<br />
Möbelhaus sind als Möbel einzustufen, während<br />
sie in einem reinen Matratzengeschäft als<br />
Bettwaren einzustufen sind.<br />
Quelle: Vorschlag auf Grundlage der eigenen Einzelhändlerbefragung/ Erhebung Januar bis März 2010<br />
133
8.2 GRUNDSÄTZE ZUR RÄUMLICHEN EINZELHANDELSENTWICKLUNG<br />
Bis zum Jahr 2020 ergibt sich für das Oberzentrum <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> unter<br />
optimistischen Bedingungen ein rechnerisches Verkaufsflächenpotenzial von insge-<br />
samt bis zu rd. 35.900 qm (vgl. Kap. 7.2). Auf die üblicherweise zentrenrelevanten<br />
Sortimente entfallen davon bis zu rd. 15.625 qm.<br />
Die räumliche Verortung von zukünftigen Einzelhandelsansiedlungen ist hierbei ins-<br />
besondere unter Berücksichtigung des in Kap. 6.2 formulierten Ziels zur Stärkung<br />
der Innenstädte von zentraler Bedeutung, wofür grundsätzliche Strategien verfolgt<br />
werden sollen.<br />
Um die in Kap. 6 aufgeführten Ziele zu erreichen, werden als Strategie zur lang-<br />
fristigen Sicherung für künftige Einzelhandelsansiedlungen die folgenden Grund-<br />
sätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung vorgeschlagen.<br />
8.2.1 Umgang mit zentrenrelevantem Einzelhandel<br />
Grundsatz:<br />
Zentrenrelevante Sortimente (vgl. Tab. 6, S. 133) sollen regelmäßig nur in den<br />
zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden.<br />
• In den zentralen Versorgungsbereichen sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
134<br />
regelmäßig zulässig sein.<br />
• In den Nahversorgungszentren (sonstige zentrale Versorgungsbereiche) soll zen-<br />
trenrelevanter Einzelhandel grundsätzlich nur unterhalb der Großflächigkeit<br />
zulässig sein. Lebensmittelbetriebe können bei standortgerechter<br />
Dimensionierung auch oberhalb der Großflächigkeit ausnahmsweise zulässig sein.<br />
• In den sonstigen integrierten Lagen ist nahversorgungsrelevanter Einzelhandel<br />
ausnahmsweise zulässig, sofern der Betrieb standortgerecht dimensioniert ist,<br />
d.h. der Nahversorgung der Bevölkerung dient.<br />
• In nicht integrierten Lagen sollen zentrenrelevante Sortimente ausnahmsweise als<br />
Randsortimente in einer Größenordnung von maximal 10% der Verkaufsfläche<br />
insgesamt jedoch maximal 800 qm zulässig sein, sofern ein direkter Bezug zum<br />
Hauptsortiment vorhanden ist (z.B. nicht Lebensmittel im Baumarkt).
Zentrenrelevante Sortimente (vgl. Tab. 6) sollen als Hauptsortimente von Einzel-<br />
handelsbetrieben künftig vorrangig in den abgegrenzten zentralen Versorgungsbe-<br />
reichen der Innenstädte angesiedelt werden (vgl. Kap. 8.3, S. 139). Dies wird auch<br />
für Betriebe unterhalb der Großflächigkeit 81 vorgeschlagen. Damit sollen die beiden<br />
Innenstädte in ihrer Funktion gestärkt und Ansiedlungen an nicht integrierten<br />
Standorten verhindert werden.<br />
Nahversorgungszentren haben den Zweck die wohnortnahe Grundversorgung der<br />
im Einzugsbereich lebenden Bevölkerung sicherzustellen 82 . Daher soll in den Nahver-<br />
sorgungszentren (Vockenhauser Straße und Falkenring) zentrenrelevanter Einzelhan-<br />
del grundsätzlich nur unterhalb der Großflächigkeit zulässig sein. Eine Ausnahme<br />
kann für die Ansiedlung bzw. die Erweiterung großflächiger Lebensmittelbetriebe<br />
gemacht werden, sofern der Betrieb der Nahversorgung der Bevölkerung dient und<br />
vor dem Hintergrund der im Nahbereich lebenden Einwohner entsprechend dimensi-<br />
oniert ist. 83<br />
Bei Lebensmittelbetrieben kann jedoch geprüft werden, ob eine Ansiedlung auch an<br />
sonstigen integrierten Standorten (vgl. Karte 14, S. 136) ausnahmsweise möglich<br />
ist, sofern diese zur Verbesserung der Nahversorgungssituation beitragen. Außer-<br />
dem muss bei entsprechenden Neuansiedlungen bzw. Erweiterungen die Verkaufsflä-<br />
che standortgerecht 84 dimensioniert sein.<br />
81 Entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.11.05 ist ein Einzelhandelsbetrieb<br />
als großflächig einzuordnen, wenn er eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreitet. Ist dies der<br />
Fall, ist das Vorhaben nur in Kern- und Sondergebieten zulässig. Vgl. BVerwG, 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4<br />
C 3.05 , 4 C 8.05 vom 24.11.05.<br />
82 "Auch ein Bereich, der auf die Grund- und Nahversorgung eines bestimmten örtlich begrenzten<br />
Einzugsbereichs zugeschnitten ist, kann eine zentrale Versorgungsfunktion über den unmittelbaren<br />
Nahbereich hinaus wahrnehmen. Der Zweck [...] besteht in diesem Fall in der Sicherstellung<br />
einer wohnortnahen Grundversorgung der im Einzugsbereich lebenden Bevölkerung. Ein zentraler<br />
Versorgungsbereich muss jedoch einen gewissen [...] Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht<br />
haben und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wirken. [...] ein zentraler Versorgungsbereich<br />
eine integrierte Lage voraussetzt" (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, Az. 4 C 2.08).<br />
83 In dem Nahversorgungszentrum Vockenhauser Straße ist bereits ein großflächiger<br />
Lebensmittelbetrieb vorhanden, so dass diese Ausnahme für dieses Nahversorgungszentrum nicht<br />
mehr relevant ist. Für das Nahversorgungszentrum Falkenring ist diese Ausnahme möglich, sofern<br />
eine ausreichende Mantelbevölkerung im Nahbereich vorhanden ist.<br />
84 Standortgerecht bedeutet, dass die Betriebe der Nahversorgung dienen und sich somit in der<br />
Dimensionierung an die im Nahbereich wohnenden Einwohnern orientieren, die es zu versorgen<br />
gilt. In dicht besiedelten Bereichen kann dies auch zur Großflächigkeit führen, allerdings versorgen<br />
großflächige Lebensmittelbetriebe mehr als 2.000 bis 2.400 Einwohner voll. Damit trifft diese<br />
Ausnahme für die Stadtteile, mit Ausnahme von <strong>Villingen</strong>, <strong>Schwenningen</strong> und Marbach, grundsätzlich<br />
nicht zu (vgl. Kap. 5.3.1, S.97).<br />
135
Die Zulässigkeit von Lebensmittelbetrieben oberhalb der Großflächigkeit in den<br />
Nahversorgungszentren und an sonstigen integrierten Standorten ist jedoch im Ein-<br />
zelfall zu prüfen, da in jedem Fall eine Gefährdung der zentralen Versorgungsberei-<br />
che bzw. bereits bestehender Strukturen, die zur Nahversorgung der Bevölkerung<br />
beitragen, zu vermeiden ist (Schutz zentraler Versorgungsbereiche und der<br />
verbrauchernahen Versorgung).<br />
Karte 14: Beispiele sonstige integrierte Lagen<br />
Pfaffenweiler<br />
136<br />
Breslauer Str.<br />
Supermarkt im Wohngebiet; auch großflächig mögl.<br />
wenn standortgerecht dimensioniert<br />
Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Rietenzentrum.<br />
Auf Rinnelen.<br />
Drogeriemarkt, bspw.<br />
Schlecker im Wohngebiet<br />
In nicht integrierten Lagen (vgl. Karte 15, S. 137) sollten zentrenrelevante Sorti-<br />
mente grundsätzlich nicht angesiedelt werden. Ausnahmsweise können sie als Rand-<br />
sortimente in Betrieben mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment in einer Grö-<br />
ßenordnung von maximal 10% der Verkaufsfläche insgesamt jedoch maximal 800 qm<br />
zulässig sein, sofern ein direkter Bezug zum Hauptsortiment vorhanden ist (vgl. Kap.<br />
8.2.2).
Karte 15: Beispiele nicht integrierte Lagen<br />
GE Am Krebsgraben<br />
GE Eckweg<br />
GE Niederwiesenstr.<br />
Neuer Markt<br />
GE Villinger Str.<br />
Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
8.2.2 Umgang mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel<br />
Grundsatz:<br />
GE Ost<br />
GE Rammelswiesen<br />
Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen<br />
und außerhalb.<br />
• Dennoch sollen auch Flächen (ausschließlich) für Handwerk/ Gewerbe vorgehalten<br />
werden.<br />
• Sensibler Umgang mit Ansiedlungswünschen: "Leerstandsdomino" vermeiden.<br />
Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel kann grundsätzlich im gesamten Stadtge-<br />
biet, wo Einzelhandel zulässig ist, angesiedelt werden. Dabei sollte jedoch behut-<br />
sam mit Flächenbereitstellungen für Einzelhandelsflächen in Gewerbegebieten um-<br />
gegangen werden, da ansonsten u.U. die Standortqualität bezogen auf andere ge-<br />
werbliche Nutzungen sinkt, bzw. die Bodenpreise für andere Nutzungen zu stark er-<br />
höht werden. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
es sich leisten kann/ will, gewerbliche Flächen dem Einzelhandel zur Verfügung zu<br />
stellen. Daher wird empfohlen auch die Einzelhandelsentwicklung in den Gewerbe-<br />
gebieten planerisch zu steuern. Neuansiedlungen sollten im Hinblick auf die Ziel-<br />
setzungen und Entwicklungspotenziale für den jeweiligen Planstandort überprüft<br />
werden (vgl. Kap. 8.3.3).<br />
137
Vermeidung "Leerstandsdomino"<br />
Auch wenn die Konkurrenz am Standort gefördert werden soll, kann es städtebaulich<br />
sinnvoll sein, in Zukunft Ansiedlungswünsche - soweit planungsrechtlich möglich -<br />
abzuwehren. Dies ist dann der Fall, wenn ersichtlich ist, dass dadurch keine zusätz-<br />
liche Zentralitätssteigerung entsteht, sondern lediglich die Position traditioneller<br />
Einzelhandelslagen, insbesondere der Innenstädte, aber auch bestehender nicht<br />
integrierter Standorte (z.B. Gewerbegebiete) geschwächt wird. In diesem Zusam-<br />
menhang sind auch die möglichen Auswirkungen von zentrenrelevanten Randsorti-<br />
menten auf das bestehende Angebot, insbesondere in den Innenstädten, zu beach-<br />
ten. 85 Neuansiedlungen sollten an bestehenden Einzelhandelsstandorten erfolgen.<br />
Des Weiteren ist bei Neuansiedlungen zu prüfen, ob diese in der Nähe der zentralen<br />
Versorgungsbereiche der Innenstädte oder der Nahversorgungszentren angesiedelt<br />
werden können, um möglichst positive Synergieeffekte für diese zu erzielen - so-<br />
weit solche bei nicht zentrenrelevantem Einzelhandel überhaupt auftreten.<br />
Bei der Genehmigung von neuen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimenten ist zu beachten, dass - auch bei grundsätzlicher Verträglichkeit - nur<br />
eine bestimmte Tragfähigkeit für einzelne Angebote besteht. Wird diese über-<br />
schritten, so ergibt sich die Gefahr eines "Leerstandsdominos": Ein reiner Verdrän-<br />
gungswettbewerb führt zu vermehrten Leerständen in gewerblich genutzten Gebie-<br />
ten. Ein ehemaliger Einzelhandelsstandort mit einer sich daran orientierenden Um-<br />
gebungsnutzung lässt sich nur langsam zu einem (hoch)wertigen Gewerbestandort<br />
für sonstige Gewerbebetriebe umwidmen. Zudem entsteht auf derartigen Flächen<br />
üblicherweise ein Nachnutzungsdruck durch zentrenrelevante Sortimente, denen<br />
zwar planerisch begegnet werden kann, der aber dennoch immer wieder (unnötige)<br />
Diskussionen auslösen kann.<br />
Ausnahme: Randsortimente an nicht integrierten Standorten<br />
Problematisch bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrele-<br />
vantem Hauptsortiment außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (z.B. an nicht<br />
integrierten Standorten) ist das - inzwischen übliche - Angebot von zentrenrelevan-<br />
85 Die Betrachtung der bestehenden räumlichen Sortimentsverteilung hat für einige der (üblicherweise)<br />
zentrenrelevanten Sortimente eine Dominanz an überwiegend nicht integrierten Standorten<br />
ergeben. Diese funktionale Fehlverteilung ist auch zum Teil auf Randsortimente zurückzuführen.<br />
138
ten Randsortimenten in diesen Betrieben (z.B. Haushaltswaren in Möbelgeschäften).<br />
Dadurch sind Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche möglich.<br />
Obwohl das Anbieten von zentrenrelevanten Randsortimenten den städtebaulichen<br />
Zielen eines Zentrenkonzeptes widerspricht, wäre ein völliger Ausschluss unrealis-<br />
tisch, da sich dieser Angebotstyp bereits in vielen Branchen etabliert hat. Zentren-<br />
relevante Randsortimente sollten an Standorten außerhalb der zentralen Versor-<br />
gungsbereiche nur in begrenztem Umfang und vor allem nur dann, wenn ein direkter<br />
Bezug zum Hauptsortiment vorhanden ist (z.B. nicht Lebensmittel im Baumarkt), zu-<br />
lässig sein (vgl. Kap. 8.2.1).<br />
Bisher hat sich eine Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente auf rd. 10%<br />
der gesamten Verkaufsfläche als praktikabel erwiesen. Darüber hinaus ist aber eine<br />
absolute Obergrenze festzulegen; für <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> werden 800 qm Ver-<br />
kaufsfläche (als Grenze zur Großflächigkeit 86 ) als Obergrenze vorgeschlagen.<br />
8.3 RÄUMLICHE ENTWICKLUNGSOPTIONEN<br />
Nach dieser grundsätzlichen räumlichen Festlegung zur Ansiedlung von Einzelhandel<br />
innerhalb der Gemarkungsgrenze der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> wird nachfol-<br />
gend dargestellt, an welchen konkreten Standorten in den Innenstädten räumliche<br />
Entwicklungen sinnvoll möglich sind.<br />
Die standortdifferenzierte Betrachtung der raumstrukturellen Verteilung des Ein-<br />
zelhandelangebots in Kap. 5.2 ergab, dass in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ein erhebli-<br />
cher Anteil der zentrenrelevanten Sortimente (rd. ein Drittel) - nicht funktionsadä-<br />
quat - an städtebaulich nicht integrierten Standorten angesiedelt ist. Die Konkur-<br />
renzsituation zwischen den Innenstädten und den nicht integrierten Standorten<br />
erfordert, wie in den Zielen (vgl. Kap.6) erläutert, die Erhaltung und Stärkung der<br />
Identität der beiden Innenstädte.<br />
Der Neue Markt stellt, gemessen an der Verkaufsfläche, die größte Einzelhandelskon-<br />
zentration der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> dar. Dieses Ungleichgewicht gilt es zu<br />
Gunsten der Innenstädte zukünftig auszugleichen.<br />
86 Abgeleitet aus dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (Landesentwicklungsplan 2002, Plan-<br />
satz 3.3.7.2 , Ziel).<br />
139
Die Prognose des Verkaufsflächenspielraums ergab für die zentrenrelevanten Sorti-<br />
mente bis zum Jahr 2020 ein Potenzial von bis zu rd. 15.625 qm, bezogen auf die<br />
nicht nahversorgungs- aber zentrenrelevanten Sortimente von bis zu rd. 9.225 qm.<br />
Das entspricht rd. 25% bzw. 15% der derzeitigen innerstädtischen Verkaufsfläche.<br />
Damit sind durchaus quantitative Entwicklungsspielräume vorhanden, die jedoch im<br />
Hinblick auf die stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen (vgl. Kap. 6) und unter<br />
Berücksichtigung der Grundsätze (vgl. Kap. 8.2) nicht nach dem "Gießkannenprinzip"<br />
im ganzen Stadtgebiet zu verteilen sind. Vielmehr sollte eine Konzentration der<br />
räumlichen Einzelhandelsentwicklung auf die beiden Innenstädte <strong>Villingen</strong> und<br />
<strong>Schwenningen</strong> erfolgen:<br />
• Entwicklung der Villinger Innenstadt innerhalb der Altstadt, um eine Überdehnung<br />
140<br />
der Einkaufsinnenstadt zu vermeiden,<br />
• Integration auch großflächigerer Betriebe - die eine wichtige Magnetfunktion für<br />
die Innenstadt übernehmen - in die kleinteilige, historische Struktur der Villin-<br />
ger Innenstadt und<br />
• Schaffung kompakter Strukturen in der Schwenninger Innenstadt.<br />
Unabhängig von standortbezogenen Überlegungen sollte die Stadt <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />
ningen gemeinsam mit weiteren Akteuren wie Einzelhändlern/ Dienstleistern, Gas-<br />
tronomen und Immobilienbesitzern Maßnahmen ergreifen, welche die räumliche Ein-<br />
zelhandelsentwicklung der Villinger und der Schwenninger Innenstadt unterstützen.<br />
Projekte in anderen Städten haben immer wieder gezeigt, dass es Möglichkeiten<br />
gibt, durch kreative Konzepte den Entwicklungen im Einzelhandel gerecht zu wer-<br />
den.<br />
Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben sollte auf deren mögliche Magnet-<br />
wirkung geachtet werden, um eine entsprechende Passantenfrequenz erzeugen zu<br />
können. Neben der Betriebsgröße spielt dabei auch die Qualität und Präsentation<br />
der angebotenen Waren eine wichtige Rolle. Wichtig ist neben Art und Dimensionie-<br />
rung der Einzelhandelsbetriebe auch die Beachtung der städtebaulich-architektoni-<br />
schen Ausrichtung und Anpassung an das bestehende Umfeld.
Wie bereits dargestellt ist es notwendig, die Ist-Abgrenzung der zentralen Versor-<br />
gungsbereiche (vgl. Kap. 4.2.2 und Kap. 4.3.2) vor dem Hintergrund der Ist-Analyse<br />
(vgl. Kap. 3 und Kap. 4), der Ziele (vgl. Kap 6) und Grundsätze (vgl. Kap. 8.2) sowie<br />
der Prognose (vgl. Kap. 7) zu überprüfen.<br />
Nachfolgend werden einige gutachterliche Vorschläge zur künftigen räumlichen Ein-<br />
zelhandelsentwicklung näher erläutert.<br />
8.3.1 Räumliche Entwicklungsoptionen innerhalb der Innenstadt <strong>Villingen</strong><br />
In Karte 16 ist der gutachterliche Vorschlag für eine perspektivische Abgrenzung<br />
der Villinger Innenstadt inklusive der identifizierten Flächenpotenziale dargestellt.<br />
Karte 16: Perspektivische Abgrenzung Innenstadt <strong>Villingen</strong><br />
Legende<br />
Einzelhandel<br />
Leerstand<br />
Dienstleistungen<br />
Hauptlagen<br />
Ist-Abgrenzung ZVB<br />
E<br />
Perspektivische<br />
Abgrenzung ZVB<br />
E innenstadtbedeutsame<br />
Potenzialflächen<br />
E<br />
E<br />
innenstadtbedeutsame<br />
Potenzialfläche mit<br />
Bedingungen<br />
sonst. Potenzialfläche<br />
Bestandsstandort mit<br />
großf. zentrenrel. EH<br />
730 m<br />
E<br />
E<br />
E E<br />
E<br />
610 m<br />
Quelle: eigene Erhebung Januar bis März 2010; Kartengrundlage: Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Mit Ausnahme des Tonhallenareals verbleibt die Ausdehnung der Innenstadt auf<br />
Grund der bisherigen Ausdehnung der Innenstadt und der starken Trennwirkung, die<br />
E<br />
E<br />
E<br />
141
sich durch die Stadtmauer, die stark befahrene Straße und den Grünring ergibt, in-<br />
nerhalb des Altstadtrings. Die Erhaltung der Altstadt ist wegen ihres hohen Identi-<br />
fikationswertes, der u.a. aus den historischen Gebäuden, Gassen, Fachgeschäften<br />
und Cafés resultiert, von wesentlicher Bedeutung. Um der Altstadt eine Perspektive<br />
für die zukünftige Entwicklung geben zu können, ist eine Innenentwicklung erfor-<br />
derlich.<br />
Im Unterschied zur Ist-Abgrenzung werden auch der, insbesondere durch öffentliche<br />
Einrichtungen geprägte, nordwestliche und der südwestliche Bereich der Altstadt<br />
perspektivisch der Innenstadt zugeordnet. Die Abgrenzung schließt darüber hinaus<br />
auch das Tonhallenareal ein, wobei die Entwicklung dieser Potenzialfläche auf<br />
Grund der Randlage an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.<br />
Ebenfalls in der Karte dargestellt ist das ehemalige Marktkaufgelände, das als Be-<br />
standsstandort mit großflächigem zentrenrelevanten Einzelhandel anzusehen ist.<br />
Der Standort liegt außerhalb der Innenstadt. Weitere solcher Standorte sollten<br />
vermieden werden.<br />
Unterschieden wird zwischen innenstadtbedeutsamen Potenzialflächen - hier ist die<br />
Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel anzustreben - innenstadtbedeutsa-<br />
men Potenzialflächen mit Bedingungen und sonstigen Potenzialflächen. Letztere be-<br />
finden sich außerhalb der Innenstadt und sind somit nicht für zentrenrelevanten<br />
Einzelhandel zu entwickeln.<br />
Mit der Entwicklung dieser vorgeschlagenen Potenzialflächen sollten folgende Ziele<br />
hinsichtlich der räumlichen Einzelhandelsentwicklung verfolgt werden:<br />
• Erhaltung der kompakten Innenstadtstruktur, Vermeidung der Entwicklung über<br />
142<br />
den Altstadtring hinaus,<br />
• Sicherung und Ausbau vorhandener Angebote,<br />
• Nutzung von Leerständen,<br />
• Nutzung von Brachflächen und untergenutzten Flächen,<br />
• Zusammenlegung von Verlaufsflächen zur Ansiedlung auch großflächiger Magnet-<br />
betriebe.
Im Folgenden werden die Standorte detaillierter vorgestellt, deren Entwicklung sich<br />
positiv auf die Villinger Innenstadt insgesamt auswirken könnte.<br />
Sanierung und Innenentwicklung Gerberstraße und Schlösslegasse<br />
Ein räumliches Entwicklungspotenzial wurde im Bereich Gerberstraße/ Schlössle-<br />
gasse identifiziert (vgl. Karte 17). Derzeit ist dieser Bereich durch städtebauliche<br />
Missstände und bauliche Brüche gekennzeichnet.<br />
Karte 17: Flächenpotenzial Gerberstraße/<br />
Schlösslegasse<br />
Nieder Nieder Nieder Straße Straße Straße<br />
E<br />
Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage<br />
Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Foto 46: Bauruinen/ Investitionsstau Gerberstraße<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Diese Fläche bietet die Möglichkeit auch größere Strukturen zu realisieren. Die Lage<br />
in der Innenstadt ermöglicht die Konzentration des Angebots auf dieselbige und so-<br />
mit die Wahrung der bestehenden kompakten Strukturen. Über die Bickenstraße und<br />
ggf. auch über die Niedere Straße bestünde die Möglichkeit diese Entwicklungsflä-<br />
che an die bestehenden Hauptlagen anzubinden. Zudem würde die Entwicklung die-<br />
ses Bereiches zur Beseitigung städtebaulicher Missstände und baulicher Brüche, z.B.<br />
durch die Schließung der Baulücke an der Ecke Schlösslegasse/ Gerberstraße, bei-<br />
tragen. Damit würde auch das Umfeld aufgewertet und die erkennbare Abwärtsent-<br />
wicklung (vgl. Kap. 4.2.3.4) gestoppt bzw. umgekehrt werden.<br />
Herausforderung für die Entwicklung dieser Fläche könnten in der heterogenen<br />
Eigentümerstruktur und damit einhergehenden Schwierigkeiten hinsichtlich der Flä-<br />
chenverfügbarkeit, eventuellen Auflagen seitens der Denkmalpflege vor dem Hinter-<br />
143
grund der ortsbildprägenden Architektur der Gebäude sowie in dem erkennbaren<br />
hohen Investitionsbedarf liegen.<br />
In Foto 48 ist eine Ideenskizze zur Entwicklung dieses Bereiches dargestellt.<br />
Vorstellbar wäre eine Nutzungsmischung, die neben Einzelhandel auch Dienstleis-<br />
tungen, Gastronomie, Büro- und Praxisnutzungen sowie innerstädtisches, qualitativ<br />
hochwertiges Wohnen vorsieht. Wichtig bei der Entwicklung ist die Anpassung der<br />
Architektur an die Umgebung, z.B. hinsichtlich der Fassadengliederung, der Auf-<br />
nahme der Dachgauben und Gebäudehöhe sowie die Anbindung an die Hauptlagen.<br />
Foto 47: Baulücke Ecke Gerberstraße/<br />
Schlösslegasse<br />
144<br />
Foto 48: Ideenskizze: Schließung Baulücke<br />
Gerberstraße/ Schlösslegasse<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigene Darstellung<br />
Innenentwicklung vorantreiben<br />
Darüber hinaus befinden sich in der Innenstadt mehrere kleinere Entwicklungsflä-<br />
chen in Form von mindergenutzten bzw. leerstehenden Gebäuden oder Verdichtungs-<br />
potenzialen. Hierzu zählen derzeitige Baulücken im Bereich Gerberstraße/ Anker-<br />
gasse und in der Bärengasse sowie leer stehende und sanierungsbedürftige Gebäude<br />
im Bereich Färberstraße/ Brunnenstraße und Johannitergasse (vgl. Foto 49 bis Foto<br />
52). Eine Entwicklung dieser Bereiche würde bestehende städtebauliche Missstände<br />
abbauen und zur Aufwertung ortsbildprägender Gebäude (z.B. Fortuna-Bräu) beitra-<br />
gen.
Foto 49: Nachverdichtungspotenzial Ecke<br />
Gerberstraße/ Ankergasse<br />
Foto 50: Nachverdichtungspotenzial<br />
Bärengasse<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Foto 51: Leerstand mit Sanierungsbedarf<br />
Färberstraße/ Brunnenstraße<br />
Foto 52: Leerstand mit Sanierungsbedarf<br />
Johannitergasse<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Neben diesen dargestellten Potenzialen besteht auch die Möglichkeit durch die Zu-<br />
sammenlegung von Flächen größere Einheiten zu generieren.<br />
Tonhallenareal für großflächige Einzelhandelsbetriebe entwickeln<br />
Das südöstlich unmittelbar an die Ist-Abgrenzung der Innenstadt anschließende<br />
Tonhallenareal (in Karte 16 orange dargestellt) stellt das flächenmäßig größte iden-<br />
tifizierte räumliche Entwicklungspotenzial dar. Auf Grund der Größe besteht hier<br />
die Möglichkeit auch großflächigen Einzelhandel anzusiedeln, der eine entspre-<br />
chende Magnetfunktion für die Villinger Innenstadt übernehmen könnte. Infolge des<br />
unmittelbaren Angrenzens des Geländes an die Geschäftslagen ist es möglich diesen<br />
Bereich - unter bestimmten Bedingungen - funktional an die Einkaufsinnenstadt an-<br />
zubinden (vgl. Karte 18).<br />
145
Ein wesentlicher Punkt ist hierbei die städtebaulich-funktionale An- und Einbindung<br />
des Geländes. Die funktionale Anbindung wird durch das verhältnismäßig geringe<br />
Verkehrsaufkommen am Kaiserring begünstigt und sollte darüber hinaus, z.B. in<br />
Form von Aufpflasterungen und Querungshilfen, ausgebaut werden. Die<br />
Fußwegebeziehung zur Innenstadt über die Niedere Straße und die Gerberstraße<br />
sollten zur verbesserten Anbindung ausgebaut und akzentuiert werden.<br />
In Bezug auf die Ausrichtung des Gebäudes sind die Öffnung nach außen (keine in-<br />
trovertierte Architektur) und die Orientierung zur Innenstadt von entscheidender<br />
Bedeutung: Die Eingänge sollten sich zur Gerberstraße und zur Niederen Straße hin<br />
orientieren, die Eingänge und Gebäudekanten sollten unmittelbar am Fußweg liegen<br />
und nicht etwa durch vorgelagerte Parkplätze o.ä. abgetrennt sein. Zudem ist auf<br />
eine transparente Gestaltung - z.B. in Form von großen Eingängen und Schaufens-<br />
terfronten - zu achten.<br />
Karte 18: Flächenpotenzial Tonhallenareal Foto 53: Tonhallenareal grenzt unmittelbar<br />
an Geschäftslagen an<br />
Legende<br />
146<br />
Potenzialfläche<br />
Orientierung Eingang zum Zentrum<br />
Akzentuierung/ Gestaltung öffentl.<br />
Raum zur besseren Verknüpfung<br />
Wegebeziehungen<br />
Zu beachtende Umgebungsbebauung<br />
Gebäudekanten am Fußwegebereich<br />
Einkaufslagen<br />
z.B.<br />
Freizeit,<br />
Wohnen, Kultur,<br />
Hoch-/ Tiefgarage<br />
Handel,<br />
Dienstleistungen<br />
Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage<br />
Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Wird dieser Bereich unter den zuvor genannten Bedingungen entwickelt, so könnte<br />
hiervon ein wichtiger Impuls für die weitere Entwicklung der städtebaulich-funkti-<br />
onal abfallenden Gerberstraße und der Innenstadt insgesamt ausgehen.<br />
Sinnvoll wäre die Ansiedlung von Sortimenten, welche die bestehende Angebots-<br />
struktur ergänzen (z.B. im Sortiment Elektro/ Leuchten oder Spielwaren; vgl. Kap.<br />
7.2). Da im Moment keine sonstigen größeren Flächen in der Altstadt bzw. unmittel-
ar an diese angrenzend erkennbar sind, sollte diese Fläche durch eine großflächige<br />
Nutzung (evtl. Elektrofachmarkt) entwickelt werden.<br />
8.3.2 Räumliche Entwicklungsoptionen innerhalb der Innenstadt <strong>Schwenningen</strong><br />
Angesichts der z.T. diffusen Struktur der Schwenninger Innenstadt stellt sich eine<br />
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches sehr schwierig dar. Aus diesem<br />
Grund wurden für die perspektivische Abgrenzung der Schwenninger Innenstadt<br />
drei Alternativen entwickelt (vgl. Karte 19), wobei aus gutachterlicher Sicht die<br />
zweite Alternative empfohlen wird.<br />
Auf Grund enormer Leerstände und untergenutzter Flächen innerhalb der Innenstadt<br />
sowie der inhomogenen Strukturen der Schwenninger Innenstadt wird, anders als in<br />
den meisten durch das Büro Dr. Acocella erstellten Gutachten zu Einzelhandelskon-<br />
zepten, für die Schwenninger Innenstadt eine räumliche Konzentration der Einzel-<br />
handelsentwicklung empfohlen.<br />
Dementsprechend ist in allen Alternativen die Schwenninger Innenstadt enger als<br />
bisher zu fassen. In Abhängigkeit der Entwicklung des Bereichs "Rössle", der Inte-<br />
gration anderer bedeutender Magnetbetriebe, die für die Stabilisierung einzelner<br />
Lagen bedeutsam sind (z.B. Sport Müller, Harzerstraße) und anderen stadtentwick-<br />
lungsplanerischen Überlegungen (z.B. verkehrliche Neuordnung des Marktplatzes),<br />
kommen - wie erwähnt - drei unterschiedlich enge Abgrenzungen in Frage.<br />
Eine städtebauliche Entwicklung des Marktplatzes ist unabhängig von der<br />
Abgrenzung in jedem Fall erforderlich.<br />
Es scheint in <strong>Schwenningen</strong> unbedingt erforderlich Investitionssicherheit<br />
durch klare Aussagen zu Planungen der künftigen Stadtentwicklung zu treffen.<br />
Neben der eindeutigen Positionierung ist vor allem die Politik gefordert an<br />
den grundsätzlichen Planungen und Zielen festzuhalten, was entsprechende<br />
Entwicklungen an anderen Standorten ausschließen muss!<br />
Dabei versetzt das vorliegende Gutachten die Politik in die Lage solche Ent-<br />
scheidungen in Kenntnis deren Folgewirkungen treffen zu können.<br />
147
Alternative 1<br />
Die geringsten Abweichungen zur Ist-Abgrenzung sind in Alternative 1 dargestellt.<br />
Nach dieser Abgrenzung reicht die Innenstadt von der Harzerstraße (Sport Müller)<br />
im Westen, über die Fußgängerzone (In der Muslen, Friedrich-Ebert-Straße, Uhland-<br />
straße) und schließt im Osten das Gelände des "'Rössle" und die Marktstraße ein; im<br />
Norden werden der Marktplatz, die Kirchstraße und die Kronenstraße einbezogen.<br />
Im Vergleich zur Ist-Abgrenzung zählen Dauchinger Straße, Oberdorfstraße, Bären-<br />
straße und Jakob-Kienzle-Straße zukünftig nicht mehr zur Innenstadt.<br />
Sinnvoll erscheint diese Abgrenzungsalternative dann, wenn eine langfristige Wie-<br />
dernutzung des "Rössle" durch den Handel als unwahrscheinlich anzusehen ist.<br />
Die Entscheidung für eine im Zusammenhang erlebbare Innenstadt mit der in Alter-<br />
native 1 beschriebenen Ausdehnung würde verschiedene städtebauliche Maßnahmen<br />
und umfängliche Ansiedlungen weiterer Einzelhandelsbetriebe zur Schließung funk-<br />
tionaler Lücken erfordern. Die Harzerstrasse müsste städtebaulich an die<br />
Fußgängerzone angebunden werden, zudem wäre der Marktplatz an den Muslenplatz<br />
anzubinden, was sowohl städtebauliche Verbesserungen - insbesondere die<br />
Gestaltung des Marktplatzes und die Schließung baulicher Lücken entlang der<br />
Marktstraße - als auch die Schließung der bestehenden funktionalen Lücken entlang<br />
der Kirchstraße, Marktstraße und im Bereich des Marktplatzes erfordern würde.<br />
Angesichts des quantitativen Entwicklungsspielraums scheint diese Abgrenzungsva-<br />
riante aus Gutachtersicht zu groß.<br />
Alternative 2<br />
Im Unterschied zur ersten Alternative werden in dieser Alternative der Marktplatz,<br />
der westliche Bereich der Kirchstraße und der nördliche Bereich der Kronenstraße<br />
nicht mehr der Innenstadt zugeordnet.<br />
Diese Abgrenzung würde eine stärkere Konzentration der Innenstadt auf die Fuß-<br />
gängerzone bedeuten. Abhängig ist diese Abgrenzungsvariante u.a. von der Ent-<br />
wicklung bestehender leistungsfähiger Betriebe, die für die Stabilisierung einzel-<br />
ner Lagen bedeutsam sind (insbesondere Sport Müller, Harzer Straße).<br />
Der Marktplatz stellt in dieser Alternative einen Eingangsbereich zur Innenstadt<br />
dar, ist jedoch selbst nicht mehr Teil der Innenstadt. Dies würde die Entwicklung<br />
148
eines neuen Konzeptes für den Marktplatz erfordern. Einzelhandelsnutzungen unter-<br />
halb der Großflächigkeit wären weiterhin möglich, darüber hinaus wäre die Profi-<br />
lierung als Büro- und Dienstleistungsstandort, u. U. zu einem bestimmten Thema<br />
(Ärzte, Verwaltung, etc.), denkbar.<br />
Daneben wären, wie in Alternative 1, die städtebauliche Anbindung der<br />
Harzerstraße an die Fußgängerzone, die städtebauliche Situation der Marktstraße<br />
und die funktionale Dichte der Marktstraße zu verbessern.<br />
Aus gutachterlicher Sicht wird diese Innenstadtabgrenzung empfohlen, da der<br />
Marktplatz, derzeit Parkplatz und Verkehrsknotenpunkt, keine städtebaulichen und<br />
funktionalen Qualitäten aufweist und eine Anbindung des Marktplatzes an die Fuß-<br />
gängerzone über die Marktstraße und die Kirchstraße schwierig erscheint. Mit die-<br />
ser Abgrenzung werden auch wichtige bestehende Magnetbetriebe (u.a. Sport Mül-<br />
ler) und Flächenpotenziale (u.a. "Rössel") in die Innenstadt einbezogen. Darüber<br />
hinaus würde die Konzentration der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung auf die<br />
Fußgängerzone und ihre unmittelbar angrenzenden Bereiche unter Aussparung des<br />
Marktplatzes die konsequente Umsetzung der in den 1980er Jahren begonnen Innen-<br />
stadtentwicklung bedeuten. Bei entsprechender Kommunikation und Begründung die-<br />
ser Entscheidung würde dies mittel- bis langfristig zu einer Imageverbesserung<br />
führen. Wie die Händlerbefragung gezeigt hat, sind diese als potenzielle Investoren<br />
höchst verunsichert.<br />
Alternative 3<br />
Diese Alternative stellte die engste Innenstadtabgrenzung dar. Der Unterschied zur<br />
zweiten Alternative besteht darin, dass die Innenstadt im Westen erst östlich der<br />
Harzerstraße, d.h. mit der Fußgängerzone, beginnt. Der Bärenplatz sowie der west-<br />
liche Bereich der Harzer Straße würden hingegen nicht mehr zur Innenstadt zählen.<br />
Diese Abgrenzungsalternative erscheint dann sinnvoll, wenn eine Wiedernutzung<br />
des "Rössle" mittelfristig denkbar wäre. Mit dieser Abgrenzung würde die stärkste<br />
Konzentration auf die Fußgängerzone erreicht, womit grundsätzlich auch die Wahr-<br />
scheinlichkeit steigt, das Flächenpotenzial "Rössle" zu entwickeln. Gleichzeitig<br />
würde das westlich der Harzerstraße liegende großflächige Sportgeschäft nicht in<br />
die Innenstadt einbezogen werden.<br />
149
Dieser Alternative würde eine städtebauliche und funktionale Aufwertung der<br />
Marktstraße mit entsprechender Anbindung an den Muslenplatz erfordern.<br />
Karte 19: Perspektivische Abgrenzung Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> und Darstellung vorhandener<br />
Entwicklungspotenziale<br />
Quelle: eigene Erhebung Januar bis März 2010; Kartengrundlage: Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />
150
Ebenfalls in Karte 19 dargestellt sind die identifizierten Flächenpotenziale. Die rot<br />
dargestellten Entwicklungsflächen liegen außerhalb der abgegrenzten Innenstadt<br />
und sind daher nicht mit zentrenrelevantem Einzelhandel zu belegen. Auf den inner-<br />
halb der Innenstadt liegenden Potenzialflächen (grün dargestellt) könnte hingegen<br />
zentrenrelevanter Einzelhandel angesiedelt werden.<br />
Mit der Entwicklung der im Folgenden vorgeschlagenen Potenzialflächen und der<br />
perspektivischen Abgrenzung der Innenstadt sollten folgende Ziele hinsichtlich der<br />
räumlichen Einzelhandelsentwicklung verfolgt werden:<br />
• Schaffung einer eindeutig ablesbaren Innenstadt,<br />
• Sicherung und Ausbau vorhandener Angebote,<br />
• Nutzung von Leerständen,<br />
• Nutzung von Brachflächen und untergenutzten Flächen.<br />
Wie bereits dargestellt, ist das Vorhandensein von Potenzialflächen notwendig, um<br />
den Verkaufsflächenspielraum nutzen und damit zukünftige Entwicklungsmöglich-<br />
keiten der Innenstadt gewährleisten zu können. Die räumlichen Entwicklungspoten-<br />
ziale innerhalb der unterschiedlich eng abgegrenzten Innenstädte sind ebenfalls in<br />
Karte 19 dargestellt.<br />
Entwicklungschancen "Rössel" prüfen<br />
In allen Abgrenzungsalternativen enthalten ist der am östlichen Eingang zur Innen-<br />
stadt liegende Bereich "Rössle". Hierbei handelt es sich um ein derzeit leerstehen-<br />
des Einkaufszentrum mit rd. 7.500 qm Handelsfläche (vgl. Foto 58). Bei einer engen<br />
Innenstadtabgrenzung steigt grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit dieses Potenzial<br />
zu entwickeln. Wie realistisch die Belegung des Einkaufszentrums mit Verkaufsfläche<br />
ist, ist allerdings fraglich. 87<br />
87 Nach Informationen der Stadt ist der Leerstand "Rössle" wesentlich durch die Finanzierungsstruktur<br />
der Immobilie (Immobilienfonds) begründet, damit ist eine kurz- bis mittelfristige Reaktivierung<br />
des Einkaufszentrums möglicherweise unrealistisch. Die Immobilie steht seit rd. fünf Jahren weitgehend<br />
leer, so dass geprüft werden sollte, inwieweit es sinnvoll ist, an der Idee der Reaktivierung<br />
festzuhalten. Hier besteht die Gefahr, dass die unklare Situation des "Rössle" die gesamte Stadtentwicklung<br />
in <strong>Schwenningen</strong> hemmt. Zudem liegt die Reaktivierung außerhalb der Einflussmöglichkeiten<br />
der Stadt.<br />
151
Hockenplatz als Flächenpotenzial nutzen und als Eingangsbereich entwickeln<br />
Im westlichen Eingangsbereich der Fußgängerzone (Harzerstraße/ In der Muslen/<br />
Friedrich-Ebert-Straße) befindet sich der Hockenplatz (vgl. Karte 20 und Foto 54).<br />
Dieser wird derzeit als Parkplatz genutzt, westlich des Platzes - zwischen Hocken-<br />
weg und Friedrich-Ebert-Straße - schließt ein weiterer unbebauter Bereich an. Auf<br />
Grund der Flächengröße wären hier auch größere Strukturen realisierbar.<br />
Karte 20: Hockenplatz Foto 54: Hockenplatz<br />
Hockenplatz<br />
Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage Bing<br />
Maps<br />
152<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010<br />
Die Lage in der Innenstadt, unmittelbar am Eingang der Fußgängerzone, würde eine<br />
Konzentration des Einzelhandels auf dieselbige ermöglichen und somit zum Ziel der<br />
Schaffung einer kompakten Innenstadt beitragen. Eine Bebauung des Hockenplatzes<br />
würde auch die Fußgängerzone im Norden stärker fassen und somit zu einer Beto-<br />
nung des westlichen Innenstadteingangs beitragen. Derzeit wirkt der Eingang zur<br />
Fußgängerzone unübersichtlich (vgl. Foto 55). Die Entwicklung sollte nicht von der<br />
Belegung des "Rössle" abhängig gemacht werden, da ansonsten die Gefahr des Still-<br />
standes der Innenstadtentwicklung besteht. Für die Schwenninger Innenstadt würde<br />
dies, angesichts der ohnehin schwierigen städtebaulichen und funktionalen Struk-<br />
tur, einen Rückschritt bedeuten.<br />
Zur Betonung der Eingangssituation wären die Parkbuchten im Bereich Harzer-<br />
straße/ In der Museln und die Grünanlage zu entfernen, was die Einsehbarkeit<br />
deutlich verbessern würde. Darüber hinaus wäre - im Fall der Abgrenzungsalterna-<br />
tiven eins oder zwei - die Anbindung der Fußgängerzone an die Harzer Straße zu<br />
verbessern. Hierzu würden u.a. eine barrierefreie Gestaltung der Fußgängerwege/ -
ereiche (Verzicht auf Bordsteine), eine einheitliche Pflasterung und gestaltete<br />
Querungshilfen beitragen (vgl. Foto 56).<br />
Foto 55: Westlicher Eingang Fußgängerzone Foto 56: Ideenskizze Betonung der<br />
Eingangssituation<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigene Darstellung, eigenes Foto März<br />
2010<br />
Marktstraße aufwerten<br />
Eine weitere potenzielle Fläche zur Nachverdichtung liegt im Bereich Marktstraße/<br />
Metzgergasse (vgl. Karte 21 und Foto 57), unmittelbar angrenzend an ein groß-<br />
flächiges Modehaus. Derzeit befinden sich auf dieser Fläche sanierungsbedürftige<br />
Gebäude und Hinterhöfe, die teilweise als Parkplätze genutzt werden.<br />
Karte 21: Nachverdichtungspotenzial<br />
Marktstraße/ Metzgergasse<br />
Marktstraße/ Metzgergasse<br />
Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage Bing<br />
Maps<br />
Foto 57: Nachverdichtungspotenzial<br />
Marktstraße/ Metzgergasse<br />
Quelle: eigenes Foto Juni 2010<br />
153
Die Entwicklung dieses Bereichs könnte zur Aufwertung der Marktstraße beitragen<br />
und den westlichen Bereich der Innenstadt stärken. Darüber hinaus sind in der<br />
Marktstraße weitere Baulücken und sanierungsbedürfte Gebäude zu beseitigen.<br />
Innenentwicklung und Nachverdichtung<br />
Im Blockinnenbereich zwischen den Straßen In der Muslen, Friedrich-Ebert-<br />
Straße und Bärenstraße, also zwischen den Haupteinkaufslagen der Innenstadt,<br />
befinden sich weitere Hinterhöfe, die räumliche Entwicklungspotenziale darstellen.<br />
Die Lage unmittelbar zwischen den Hauptlagen würde zu einer Konzentration des<br />
Einzelhandels auf die Fußgängerzone beitragen. Es sollte eine Anbindung über die<br />
Friedrich-Ebert-Straße und wenn möglich ebenfalls an die Straße In der Muslen<br />
erfolgen. Mit der Entwicklung dieses Bereiches würde auch die funktional abfallende<br />
Friedrich-Ebert-Straße gestärkt (vgl. Kap. 4.3.3.3). Zudem würde dies zu einer bes-<br />
seren Vernetzung der Innenstadtbereiche und damit zu einem abwechslungsreiche-<br />
rem Stadtraum beitragen.<br />
Foto 58: Leerstand "Rössel" Karte 22: Nachverdichtungspotenzial In der<br />
Muslen/ Bärenstraße/ Friedrich-<br />
Ebert-Straße<br />
154<br />
In der Muslen/ Bärenstraße/<br />
Friedrich-Ebert-Straße<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010 Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage Bing<br />
Maps<br />
Die Entwicklungsfläche Harzerstraße/ Ob dem Brückle (vgl. Karte 23 und Foto 59)<br />
liegt im westlichen Bereich der Innenstadt und zählt nur in den Abgrenzungsalter-<br />
nativen 1 und 2 auch zukünftig zur Schwenninger Innenstadt. Eine Entwicklung die-<br />
ser Fläche kommt daher nur dann in Frage, wenn die Innenstadt gemäß einer dieser<br />
Alternativen abgegrenzt wird.
Im Süden dieser Fläche grenzt die Sparkasse an, im Westen und Norden überwiegen<br />
Wohnnutzungen, während sich im Südosten ein großflächiges Sportgeschäft befin-<br />
det. Derzeit dient dieser Bereich als Parkplatz.<br />
Karte 23: Nachverdichtungspotenzial<br />
Harzerstraße/ Ob dem Brückle<br />
Harzerstraße/ Ob dem Brückle<br />
Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage: Bing<br />
Maps<br />
Foto 59: Nachverdichtungspotenzial<br />
Harzerstraße/ Ob dem Brückle<br />
Quelle: eigenes Foto März 2010<br />
Neben diesen dargestellten Potenzialen sollten nach Möglichkeit die in der Innen-<br />
stadt - zum Teil an sehr exponierten Lagen (z.B. Uhlandstraße) - bestehenden Leer-<br />
stände aktiviert werden bzw. zumindest über deren künftige Entwicklung nachge-<br />
dacht werden. Hier sollte eine Analyse der Leerstände vorgenommen und zukünftig<br />
ggf. ein Leerstandsmanagement eingerichtet werden, dies ist allerdings erst nach<br />
der Entscheidung über die Abgrenzung der Innenstadt sinnvoll. Am Marktplatz<br />
müsste beispielsweise bei den Abgrenzungsalternativen 2 und 3 über sinnvolle<br />
andere Nutzungen nachgedacht werden.<br />
Die potenziellen Flächen in der gesamten Innenstadt sollten zunächst aufgenommen<br />
und katalogisiert sowie auf ihre Verfügbarkeit hin überprüft werden. Die Kontakt-<br />
aufnahme mit den Immobilien- und Grundstückseigentümern seitens der Stadt wäre<br />
einer der ersten Arbeitsschritte. Auch wenn die Flächen derzeit (noch) nicht zur<br />
Verfügung stehen, ergeben sich oftmals, wie viele Beispiele auch in anderen Städten<br />
gezeigt haben, durch gegenwärtig noch nicht absehbare Entwicklungen Chancen für<br />
die Umgestaltung bzw. Umnutzung bestimmter Bereiche.<br />
Bei Leerständen durch erhöhte Boden- und Mietpreise ist möglicherweise auch die<br />
Vermittlungskunst der Stadtverwaltung und des Gewerbevereins gefragt.<br />
155
8.3.3 Gewerbegebiete<br />
Neben den bereits bestehenden als Einzelhandelsstandorte profilierten Gewerbe-<br />
gebieten sollten für den nicht zentrenrelevanten Einzelhandel keine weiteren Stand-<br />
orte ermöglicht werden. Bei der Neuansiedlung von Betrieben mit nicht zentren-<br />
relevantem Hauptsortiment an bestehenden gewerblichen Einzelhandelsstandorten<br />
sollte eine Begrenzung der branchenüblichen zentrenrelevanten Randsortimente<br />
erfolgen (vgl. Kap. 8.2.1) und auf eine möglichst effiziente Nutzung der verfügbaren<br />
Fläche geachtet werden.<br />
Die bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandelsbetriebe sollten weitgehend auf<br />
ihren Bestand festgeschrieben werden; Neuansiedlungen von derartigen Betrieben<br />
sind in jedem Fall zu vermeiden.<br />
An denjenigen Standorten, an denen bisher keine Einzelhandelsnutzungen vorhanden<br />
sind, sollte Baurecht dahingehend geschaffen werden, dass dort auch zukünftig kein<br />
Einzelhandel zulässig ist. Generell sollten die Gewerbeflächen den eigentlich dort<br />
vorgesehenen gewerblichen Nutzungen (Handwerk und produzierendes Gewerbe)<br />
vorbehalten werden.<br />
8.4 VORGEHENSWEISE ZUR UMSETZUNG - VERFAHRENSVORSCHLAG<br />
Als Grundlagen für das Konzept zur räumlichen Lenkung des Einzelhandels dienen<br />
• die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche (vgl. Kap. 4.2.2, Kap. 4.3.2,<br />
156<br />
Kap. 4.5.1 und Kap.4.5.2),<br />
• die Entwicklung der Sortimentszuordnung (vgl. Kap. 8.1.3),<br />
• die Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung (vgl. Kap. 8.2),<br />
• die räumlichen Entwicklungsoptionen (vgl. Kap. 8.3) sowie<br />
• die Verkaufsflächenprognose (vgl. Kap.7.2).<br />
Im Folgenden sind die Vorgehensweise für Verwaltung/ Politik für die Aufstellung<br />
eines Zentrenkonzeptes und die sich daran anschließenden Arbeitsschritte darge-<br />
stellt.
8.4.1 Öffentliche Information<br />
Damit das Zentrenkonzept seine planungsrechtliche Wirkung voll entfalten kann -<br />
dies betrifft z.B. die Anwendung des § 9 (2a) BauGB, bei der ein städtebauliches<br />
Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen ist -, ist<br />
u.E. eine öffentliche Information/ Beteiligung bzw. Offenlegung in Anlehnung an § 3<br />
BauGB erforderlich. Empfohlen wird auch eine Einbindung der Träger öffentlicher<br />
Belange in Anlehnung an § 4 BauGB.<br />
Dafür sollte eine Auslegung des aus dem Gutachten abgeleiteten Entwurfs des Zen-<br />
trenkonzeptes (vgl. Kap. 8.4.2 und Kap. 8.4.3) sowie des vorliegenden Gutachtens<br />
selbst (als Begründung) erfolgen. Die eingehenden Anregungen sollten dann einer<br />
Würdigung unterzogen werden und im Hinblick auf die daraus abzuleitenden<br />
Konsequenzen gewertet werden.<br />
Das endgültige Zentrenkonzept wird vom Gemeinderat beschlossen, wobei die Anre-<br />
gungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Abwägung eingehen.<br />
Für die Umsetzung ergibt sich die im Weiteren dargestellte Vorgehensweise.<br />
8.4.2 Festlegen einer Sortimentsliste<br />
Die in Kap. 8.1.3 beschriebene örtliche Sortimentsliste, die eine Unterscheidung<br />
der Sortimente in zentren-/ nahversorgungs- bzw. nicht zentrenrelevant vornimmt,<br />
stellt zunächst einen Vorschlag dar, der u.E. der Öffentlichkeitsbeteiligung zugäng-<br />
lich gemacht werden sollte.<br />
Der Gemeinderat sollte letztendlich diese - nach Abwägung der ggf. durch Anregun-<br />
gen aus der Öffentlichkeit geänderte - Liste beschließen, damit für jeden Betroffe-<br />
nen (z.B. zukünftige Investoren, vorhandene Betriebe) die Verbindlichkeit und damit<br />
die Bedeutung als investitionssicherndes Instrument deutlich wird. Mit einem sol-<br />
chen Beschluss wird deren zentraler Stellenwert signalisiert.<br />
Mit diesen Einstufungen - und insbesondere mit der politischen Verabschiedung ei-<br />
ner solchen Sortimentsliste - signalisiert die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, wel-<br />
cher Einzelhandel aus städtebaulichen Gründen in Zukunft in den zentralen Versor-<br />
gungsbereichen angesiedelt werden soll. Allerdings muss das Konzept auch<br />
planungsrechtlich in Form von Bebauungsplänen umgesetzt werden.<br />
157
Diese Sortimentsliste muss zukünftig Teil der Bebauungspläne mit Aussagen zur<br />
Steuerung von Einzelhandel sein, wenn in diesen Aussagen zur Begrenzung von Ein-<br />
zelhandel hinsichtlich seiner Zentrenrelevanz enthalten sind.<br />
8.4.3 Festlegen von Gebieten, in denen alle Sortimente bzw. nur nicht<br />
zentrenrelevante Sortimente zulässig sein sollen - auch großflächig<br />
In Verbindung mit der o.g. Sortimentsliste ist deutlich zu machen, an welchen<br />
Standorten der Stadt welche Art von Einzelhandel auch künftig noch zulässig sein<br />
wird. Dafür wurde im vorliegenden Gutachten ein Vorschlag für die planerische Ab-<br />
grenzung der zentralen Versorgungsbereiche in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> unterbrei-<br />
tet, diese entspricht dem zentralen Versorgungsbereich gemäß BauGB und ist sei-<br />
tens der Stadt nach Beschluss gleichsam parzellenscharf darzustellen 88 .<br />
Darüber hinaus bietet es sich an, Festsetzungstypen für die jeweiligen Bereiche zu<br />
entwickeln (vgl. für gewerblich geprägte Standorte Vorschläge unten).<br />
Für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Abgrenzung sowie evtl. vorgesehene<br />
Komplettausschlüsse von Einzelhandel in bestimmten Gebieten und die Festset-<br />
zungstypen zunächst im Entwurf zu erstellen. Auch die Abgrenzung, die Entschei-<br />
dung über einen vollständigen/ teilweisen Ausschluss von Einzelhandel in bestimm-<br />
ten Bereichen und die Typen sind letztlich vom Gemeinderat zu beschließen.<br />
Auf diese Weise können An- und Umsiedlungsanträge sehr schnell bewertet werden:<br />
Grundsätzlich zulässige Betriebe können entsprechend schnell weiterbearbeitet<br />
werden, so dass dieses Vorgehen auch der Verfahrensbeschleunigung bzw. der Erhö-<br />
hung der Effizienz im Verwaltungshandeln dient.<br />
Die Grundsätze zur räumlichen Lenkung des Einzelhandels (vgl. Kap. 8.2) beziehen<br />
sich im Wesentlichen auf die zentralen Versorgungsbereiche und auf Gewerbegebie-<br />
te bzw. auf entsprechend zu definierende unbeplante Innenbereiche gemäß § 34<br />
BauGB. Eine konkrete bauplanungsrechtliche Definition der zukünftigen einzelhan-<br />
delsbezogenen Nutzungen ist nur durch eine Einzelbeurteilung des jeweiligen<br />
Standortes möglich. Im Grundsatz lassen sich jedoch folgende Festsetzungstypen für<br />
88 BVerwG: Urteil vom 11.10.07, Az. 4 C 7/07.<br />
158
gewerblich geprägte Standorte (§ 34 BauGB bzw. § 8 oder 9 BauNVO) unterscheiden,<br />
wobei die Festsetzung von Sonderbauflächen grundsätzlich eine Einzelfallbetrach-<br />
tung erforderlich macht:<br />
1. Festsetzungstyp Einzelhandel ist gemäß § 1 (5) BauNVO nicht zulässig.<br />
2. Festsetzungstyp Einzelhandel ist gemäß § 1 (5) BauNVO nicht zulässig. Aus-<br />
nahmsweise ist gemäß § 1 (9) BauNVO der Handel mit Kraftfahrzeugen (Lkw, Pkw,<br />
Motorräder), Kraftfahrzeugzubehör sowie Mineralölen, Brennstoffen zulässig. (Ty-<br />
pische Vertreter der ausnahmsweise zulässigen Handelsbetriebe stellen neben<br />
Autohäusern der Reifenhandel sowie Betriebe mit Autoteilen und -zubehör dar.)<br />
3. Festsetzungstyp Gemäß § 1 (5) und (9) BauNVO ist ausschließlich nicht zentren-<br />
relevanter, nicht großflächiger Einzelhandel zulässig. Ausnahmsweise sind bran-<br />
chentypische zentrenrelevante Randsortimente 89 bis 10% der Fläche zulässig, mit<br />
maximal xxx qm Verkaufsfläche.<br />
4. Festsetzungstyp Festsetzungstypen 1 bis 3 zusätzlich: Ausnahmsweise ist für Be-<br />
triebe des Handwerks der Verkauf von selbst hergestellten oder eingekauften Wa-<br />
ren auf einer untergeordneten Fläche bis zu xxx qm zulässig (Handwerkerprivi-<br />
leg) 90 . Dies gilt jedoch nicht für das Lebensmittelhandwerk (z.B. Bäcker, Metzger,<br />
Konditor).<br />
5. Festsetzungstyp Festsetzungen entsprechend dem § 1 (10) BauNVO - "Fremdkör-<br />
perfestsetzung": Dies könnte beispielsweise in einem Gewerbegebiet angewendet<br />
werden, in dem künftig Einzelhandel ausgeschlossen werden soll. Ein bereits vor-<br />
handener Einzelhandelsbetrieb (z.B. Lebensmitteldiscounter) kann dann über die<br />
Fremdkörperfestsetzung in seiner Existenz gesichert werden.<br />
Insbesondere bei der Überplanung von Baugebieten im Bestand sind sonstige recht-<br />
liche Aspekte (Fristen, Genehmigungsansprüche, Baurechte etc.) zu beachten. Bevor<br />
entsprechende Planungsabsichten formuliert werden können, sind diese und andere<br />
relevante Aspekte im Rahmen einer Baurechtsanalyse zu prüfen.<br />
89 Nicht zentrenrelevante Randsortimente sind städtebaulich ohne Belang.<br />
90 Da nur Anlagentypen festgesetzt werden dürfen oder die qm-Begrenzung städtebaulich begründet<br />
werden muss, ist hierzu u.E. eine gesonderte Prüfung notwendig.<br />
159
Üblicherweise werden lediglich gewerblich geprägte Baugebiete im Hinblick auf<br />
eine städtebaulich begründete räumliche Steuerung des Einzelhandels überprüft und<br />
ggf. überplant. Außer Acht gelassen werden die Mischgebiete (§ 6 BauNVO), die u.U.<br />
im Hinblick auf eine zentrenorientierte Einzelhandelssteuerung ebenso eine be-<br />
deutende Rolle spielen können. Für Mischgebiete sollte überprüft werden, ob auch<br />
in diesen zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden sollte. Auch dies<br />
ist mit dem vorhandenen Planungsinstrumentarium möglich.<br />
In <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> erscheint beispielsweise ein Ausschluss von zentrenrele-<br />
vantem Einzelhandel in Mischgebieten sinnvoll, wenn das Angebot über den nahver-<br />
sorgungsrelevanten Bedarf hinausgeht oder die Entwicklung der zentralen Versor-<br />
gungsbereiche gefährdet bzw. beeinträchtigt wird.<br />
Für Kleinsiedlungsgebiete (§ 2 BauNVO), allgemeine sowie besondere Wohngebiete<br />
(§ 4 bzw. 4a BauNVO) und Dorfgebiete (§ 5 BauNVO) gilt dies ebenfalls.<br />
Mit dem Beschluss des Gemeinderates wird das Zentrenkonzept zu einem städtebau-<br />
lichen Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB, das bei der Aufstel-<br />
lung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen ist. Damit besteht auch die Möglich-<br />
keit der Anwendung von § 9 (2a) BauGB für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34<br />
BauGB).<br />
8.4.4 Bauleitplanerische Umsetzung der Zielvorstellungen<br />
Damit nicht "versehentlich" Entwicklungen möglich sind, die den Zielsetzungen ent-<br />
gegenstehen, ist zu prüfen, welche Bereiche in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> durch die<br />
bisherigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (überplante Bereiche, § 30/ 31<br />
BauGB) oder auch das Fehlen solcher (unbeplante Innenbereiche, § 34 BauGB) im<br />
Sinne der Zielsetzungen des Zentrenkonzeptes gefährdet sind. Die entsprechenden<br />
Regelungen sind sodann entsprechend anzupassen. Bei bestehenden Bebauungsplänen<br />
reicht u.U. eine Umstellung auf die aktuelle BauNVO bzw. ein vereinfachtes Bebau-<br />
ungsplanverfahren nach § 13 BauGB aus. Bei einer reinen Umstellung auf die aktu-<br />
elle BauNVO ist allerdings zu beachten, dass damit dennoch jeglicher Einzelhandel<br />
bis zur Großflächigkeit allgemein zulässig ist, sofern keine anderen Regelungen be-<br />
stehen. Bei § 34-Gebieten ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder die An-<br />
160
wendung des § 9 (2a) BauGB zu überprüfen, da nur so beispielsweise durch § 34 (3)<br />
BauGB nicht zu steuernde Betriebe entsprechend den Zielsetzungen behandelt wer-<br />
den können.<br />
Für den Fall eines akuten Handlungsbedarfs stehen nach einem Aufstellungs-/ Änder-<br />
ungsbeschluss die im Baurecht vorgesehenen Sicherungsinstrumente "Zurückstellung<br />
von Baugesuchen" (§ 15 BauGB) bzw. "Veränderungssperren" (§ 14 BauGB) zur Verfü-<br />
gung. Insbesondere bei Veränderungssperren muss deutlich gemacht werden, dass<br />
alle Veränderungen, die den planerischen Zielen nicht zuwiderlaufen, auch weiter-<br />
hin zulässig sind. Es sind nur die Veränderungen unzulässig, die dem Zweck der<br />
Veränderungssperre widersprechen.<br />
Die Begründung in den Bebauungsplänen, in denen auf den Einzelhandel bezogene<br />
Regelungen vorgenommen werden, muss auf das Zentrenkonzept und insbesondere<br />
die damit verfolgten Ziele sowie die verfolgte räumliche Entwicklung der zentralen<br />
Versorgungsbereiche Bezug nehmen.<br />
8.5 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG<br />
Mit einem Zentrenkonzept kann die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> planerisch und<br />
politisch den Rahmen für eine positive Entwicklung des Einzelhandels und der zen-<br />
tralen Versorgungsbereiche setzen.<br />
Es scheint in <strong>Schwenningen</strong> unbedingt erforderlich Investitionssicherheit durch<br />
klare Aussagen zu Planungen der künftigen Stadtentwicklung zu treffen. Neben der<br />
eindeutigen Positionierung ist vor allem die Politik gefordert an den grundsätzli-<br />
chen Planungen und Zielen festzuhalten, was entsprechende Entwicklungen an ande-<br />
ren Standorten ausschließen muss!<br />
Dabei versetzt das vorliegende Gutachten die Politik in die Lage solche Entschei-<br />
dungen in Kenntnis deren Folgewirkungen treffen zu können.<br />
Im vorliegenden Gutachten wurden u.a. die Grundlagen für die Abgrenzung der<br />
zentralen Versorgungsbereiche in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> und ein Vorschlag für<br />
eine Sortimentsliste erstellt. Grundvoraussetzung für eine rechtssichere Planung ist<br />
die Klärung der tatsächlichen, örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten, die sich<br />
161
auf eine Verkaufsflächenerhebung, Einzelhändlerbefragung und städtebaulich-<br />
funktionale Bestandsaufnahme in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> stützt.<br />
Mit der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, den Grundsätzen zur<br />
räumlichen Einzelhandelsentwicklung sowie der Sortimentsliste kann in der<br />
Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> flächendeckend jede Anfrage zur Ansiedlung<br />
von zumindest zentrenrelevantem Einzelhandel direkt bewertet werden: Es ist<br />
sofort feststellbar, an welchen Standorten zentrenrelevanter Einzelhandel in Zu-<br />
kunft zulässig und an welchen Standorten er unzulässig sein wird. Jede Standortbe-<br />
wertung - zumindest im Hinblick auf zentrenrelevante Angebote - stellt nichts ande-<br />
res dar als eine Anwendung der Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsent-<br />
wicklung.<br />
Neben der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, die durch das Zentrenkonzept den Rahmen<br />
für eine positive Entwicklung vorgeben kann, sind für die tatsächliche positive Ent-<br />
wicklung auch weiterführende städtebauliche Maßnahmen für die Sicherung bzw.<br />
Stärkung der Zentralität und Identität der zentralen Versorgungsbereiche notwen-<br />
dig. Auch weitere Akteure, insbesondere Einzelhändler, Gastronomen und Immobi-<br />
lieneigentümer sind für eine positive Entwicklung der zentralen Versorgungsberei-<br />
che mit verantwortlich.<br />
Auch wenn eine große Zahl an Akteuren im öffentlichen wie privaten Sektor im Zu-<br />
sammenwirken einen attraktiven Einzelhandelsstandort entstehen lässt, darf nicht<br />
übersehen werden, dass ein Kernelement für die Attraktivierung der Zentren das<br />
Zentrenkonzept ist. Ohne ein solches Konzept, an das sich zunächst vor allem die<br />
Politik halten muss, sind solche (ergänzenden) Maßnahmen kaum für eine nachhal-<br />
tige Attraktivierung ausreichend; das Fehlen eines solchen Konzeptes führt dazu,<br />
dass öffentliche und private Investitionen entwertet werden.<br />
Die Wirkungen eines umgesetzten Zentrenkonzeptes sind teilweise erst nach Jahren<br />
zu erkennen: Die Schaffung von Vertrauen, dass sich die Stadt <strong>Villingen</strong>-Schwennin-<br />
gen an das Zentrenkonzept halten wird, erfordert aber kontinuierliche Verlässlich-<br />
keit unabhängig von zeitnahen Erfolgsmeldungen.<br />
162
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich der Gemeinderat konsequent an dieses<br />
Konzept hält, wenn er es beschließt. Dies schließt auch ein Überprüfungserfordernis<br />
der Wirkungen des Konzeptes nach erfahrungsgemäß rd. fünf Jahren ein.<br />
163
Glossar<br />
Die Bindungsquote (z.T. auch "Zentralität") bezeichnet das Verhältnis zwischen Um-<br />
satz und Kaufkraftpotenzial in einem Gebiet. Sie zeigt an, ob per Saldo Kaufkraft<br />
zufließt (Quote größer als 100%) oder abströmt (Quote kleiner als 100%). (s.a. Kauf-<br />
kraftverbleib)<br />
Als "unechte Bindungsquote" wird im vorliegenden Gutachten die Relation des Um-<br />
satzes in einem Gebiet (z.B. in den Innenstädten) zur Kaufkraft in einem anderen<br />
Gebiet (z.B. in der Gesamtstadt) bezeichnet.<br />
Einzelhandel im engeren Sinne ist der Einzelhandel in Ladengeschäften ohne Apo-<br />
theken, den Handel mit Kfz, Brenn-, Kraft- und Schmierstoffen und ohne Bäckereien<br />
und Metzgereien (Lebensmittelhandwerk).<br />
Darüber hinaus wurden allerdings auch Lebensmittelhandwerk, Apotheken und Tank-<br />
stellenshops, soweit diese überwiegend Sortimente wie der Einzelhandel im enge-<br />
ren Sinne - vor allem Nahrungs-/ Genussmittel - führen, in die vorliegende Untersu-<br />
chung einbezogen: Diese Angebotsformen wandeln sich zunehmend zu Handelsbetrie-<br />
ben.<br />
Fachdiscounter sind Einzelhandelsbetriebe, die ein an der Bedarfsmenge je Haus-<br />
halt orientiertes schmales und flaches Sortiment, insbesondere von Waren des tägli-<br />
chen Bedarfs, in Selbstbedienung und ohne Service (Kundendienst) oft zu den nied-<br />
rigsten für diese Waren im Einzelhandel geforderten Preisen anbieten.<br />
Fachgeschäfte sind Einzelhandelsbetriebe, die ein branchenspezifisches oder be-<br />
darfsgruppenorientiertes Sortiment in großer Auswahl und in unterschiedlichen<br />
Qualitäten und Preislagen mit ergänzenden Dienstleistungen (z.B. Kundendienst) an-<br />
bieten.<br />
Fachmärkte sind Einzelhandelsbetriebe, die ein breites und oft auch tiefes Sorti-<br />
ment aus einem Warenbereich, z.B. Bekleidungs-, Schuhfachmarkt, einem Bedarfsbe-<br />
reich, z.B. Sport-, Baufachmarkt oder einem Zielgruppenbereich, z.B. Möbel- und<br />
Haushaltswarenfachmarkt für design-orientierte Kunden, in übersichtlicher Waren-<br />
präsentation bei tendenziell niedrigem bis mittlerem Preisniveau anbieten. Der<br />
Standort ist in der Regel autokundenorientiert, entweder isoliert oder in ge-<br />
wachsenen und geplanten Zentren. Bei einigen Sortimenten, z.B. Drogeriemarkt,<br />
164
werden überwiegend Innenstadtlagen gewählt. Die Verkaufsverfahren sind Selbst-<br />
bedienung und Vorwahl, meist mit der Möglichkeit einer fachlichen und sortiments-<br />
spezifischen Beratung auf Wunsch der Kundinnen und Kunden.<br />
Als Innenstadt ist das Gebiet einer Stadt zu verstehen, in dem sich die gesamt-<br />
städtisch und überörtlich bedeutsamen Funktionen konzentrieren. Da für die städte-<br />
bauliche Begründung für eine begrenzte Zulässigkeit von Einzelhandel die Einzel-<br />
handelsinnenstadt entscheidend ist, liegt der Schwerpunkt bei der Abgrenzung auf<br />
der Konzentration des Einzelhandels. Daneben ist die Konzentration von Angeboten<br />
im Dienstleistungsbereich (Reisebüros, Reinigungen etc.) von Bedeutung. Neben der<br />
Bestandsdichte als wesentlichem Kriterium sind infrastrukturelle und funktionale<br />
Zäsuren sowie städtebauliche Merkmale zur Abgrenzung der Innenstadt heranzuzie-<br />
hen. Die Abgrenzung ist damit unabhängig von statistischen oder historischen Be-<br />
zeichnungen in einer Stadt. (s.a. zentraler Versorgungsbereich)<br />
Eine integrierte Lage im Sinne dieser Untersuchung liegt vor, wenn ein Standort<br />
städtebaulich eingebunden ist. Wichtig für die Einstufung als integriert ist die um-<br />
gebende Wohnbebauung. Die Bezeichnung stellt einen Oberbegriff für zentrale Ver-<br />
sorgungsbereiche und sonstige integrierte Lagen dar.<br />
Als nicht integrierte Lagen sind entsprechend sämtliche Standorte zu bezeichnen,<br />
die nicht in Zusammenhang mit Wohnbebauung stehen (z.B. Einzelhandelsbetriebe in<br />
Gewerbegebieten oder sonstige autokundenorientierte Standorte ohne Zusammen-<br />
hang mit Wohnbebauung). Aber auch Gewerbegebiete, die mit Wohnbebauung durch-<br />
setzt sind, sind diesen Standorten zuzurechnen.<br />
Einzelhandel in sonstigen integrierten Lagen ist überall dort vorhanden, wo die<br />
Dichte/ Konzentration nicht ausreicht, den entsprechenden Bereich als zentralen<br />
Versorgungsbereich (vgl. unten) einzustufen. Es handelt sich also um funktional und<br />
städtebaulich integrierte Einzelstandorte außerhalb der Innenstadt sowie außer-<br />
halb der übrigen zentralen Versorgungsbereiche der Stadt.<br />
Ein Kaufhaus ist ein größerer Einzelhandelsbetrieb, der überwiegend im Wege der<br />
Bedienung Waren aus zwei oder mehr Branchen, davon wenigstens aus einer Bran-<br />
che in tiefer Gliederung, anbietet. Am stärksten verbreitet sind Kaufhäuser mit<br />
Textilien, Bekleidung und verwandten Bedarfsrichtungen.<br />
165
Die Kaufkraft beschreibt die (nominale) Geldsumme, die einem privaten Haushalt in<br />
einem bestimmten Zeitraum zum Verbrauch zur Verfügung steht. Die Kaufkraft wird<br />
auf Basis der Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken ermittelt. (s.a. Nachfrage)<br />
Kaufkraftkennziffern stellen Indexzahlen dar, mit deren Hilfe regionale Teilmärkte<br />
hinsichtlich ihrer Kaufkraft bewertet werden. Sie ergeben sich aus dem Quotienten<br />
der Kaufkraft einer Region und dem entsprechenden gesamtdeutschen Wert. Die BBE<br />
Köln prognostiziert auf der Grundlage von Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken<br />
die (einzelhandelsrelevante) Kaufkraft der Einwohner nach regionalen Gliederungen.<br />
Die Kaufkraftkennziffer je Einwohner zeigt, welche Gebietseinheit bei der Pro-<br />
Kopf-Kaufkraft über oder unter dem Bundesdurchschnitt (= 100) liegt.<br />
Der Kaufkraftverbleib bezeichnet den Teil der Kaufkraft in einem Gebiet, der in<br />
diesem ausgegeben wird. Der Kaufkraftabfluss kennzeichnet den Teil der Kaufkraft<br />
in einem Gebiet, der außerhalb dieses Gebietes ausgegeben wird. Der Kaufkraft-<br />
zufluss entspricht der Summe aller Kaufkraftanteile, die aus anderen Gebieten dem<br />
betrachteten Gebiet zufließen.<br />
Die Verbleibquote ergibt sich dadurch, dass der Verbleib in Relation zur Kaufkraft<br />
in dem Gebiet gesetzt wird, in dem sie verbleibt.<br />
Der Umsatz in einem Gebiet (U) ergibt sich aus der Kaufkraft in diesem Gebiet (KK),<br />
vermindert um Abflüsse in andere Regionen (A), vermehrt um Zuflüsse von außerhalb<br />
(Z): U = KK - A + Z.<br />
Die am Ort verbleibende Kaufkraft (V) ist die Differenz zwischen vorhandener Kauf-<br />
kraft und Kaufkraftabflüssen in andere Gebiete: V = KK - A.<br />
Entsprechend ergibt sich der Umsatz auch als Summe aus am Ort verbleibender Kauf-<br />
kraft und Kaufkraftzuflüssen von außerhalb: U = V + Z.<br />
Markenartikeldiscounter (Off-Price-Stores) führen überwiegend Markenartikel.<br />
Handelsmarkendiscounter stützen sich überwiegend auf Handelsmarken, vor allem<br />
bei Lebensmitteln.<br />
Die einzelhandelsrelevante Nachfrage entspricht dem Teil der Verbrauchsausga-<br />
ben der privaten Haushalte, der im Einzelhandel ausgegeben wird, d.h. die Nach-<br />
frage nach Dienstleistungen wird nicht berücksichtigt. (s.a. Kaufkraft)<br />
166
SB-Warenhäuser sind Einzelhandelsbetriebe, die ein umfassendes Sortiment mit<br />
einem Schwerpunkt bei Lebensmitteln ganz oder überwiegend in Selbstbedienung<br />
ohne kostenintensiven Kundendienst mit hoher Werbeaktivität in Dauerniedrig-<br />
preispolitik oder Sonderangebotspolitik anbieten. Der Standort ist grundsätzlich<br />
autokundenorientiert, entweder isoliert oder in gewachsenen und geplanten Zent-<br />
ren. Die Verkaufsfläche liegt nach der amtlichen Statistik bei mindestens 3.000 qm,<br />
nach der Abgrenzung des Europäischen Handelsinstituts sowie nach internationalen<br />
Vereinbarungen bei 5.000 qm.<br />
Als Stadtteilzentrum/ sonstiger zentraler Bereich werden Gebiete bezeichnet, in<br />
denen eine Konzentration von zentrenbedeutsamen Funktionen in einer städtebau-<br />
lich verdichteten Situation festzustellen ist. Da wiederum dem Einzelhandel juris-<br />
tisch besondere Bedeutung zukommt, sind Einzelhandelsangebote besonders wichtig.<br />
Aber auch Angebote im Dienstleistungsbereich können für die Frage der Existenz<br />
eines zentralen Bereiches bedeutsam sein. Daneben können auch bei dieser Abgren-<br />
zung die bei der Innenstadt genannten infrastrukturellen und funktionalen Zäsuren<br />
(vgl. oben) sowie städtebauliche Merkmale herangezogen werden. Das so bezeichnete<br />
funktionale Zentrum muss nicht mit dem städtebaulichen Zentrum übereinstimmen.<br />
Das Stadtteilzentrum bzw. der zentrale Bereich kann aus sich heraus oder im Ver-<br />
bund mit anderen Betrieben über das nähere Umfeld und zum Teil über den eigenen<br />
Stadtteil hinaus eine Anziehungskraft zum Einkauf erzeugen.<br />
Dabei muss nicht jeder Stadtteil ein Zentrum haben; umgekehrt können einzelne<br />
Stadtteile mehrere zentrale Bereiche haben.<br />
Supermärkte sind Einzelhandelsbetriebe, die auf einer Verkaufsfläche von mindes-<br />
tens 400 qm Lebensmittel einschließlich Frischwaren (z.B. Obst, Gemüse, Südfrüchte,<br />
Fleisch) und ergänzend Waren des täglichen Bedarfs anderer Branchen vorwiegend in<br />
Selbstbedienung anbieten. Nach der Abgrenzung des Europäischen Handelsinstituts<br />
haben große Supermärkte eine Verkaufsfläche von 2.500 bis 5.000 qm.<br />
Verbleibquote (s. Kaufkraftverbleib).<br />
Warenhäuser sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, die breite und überwiegend<br />
tiefe Sortimente mehrerer Branchen mit tendenziell hoher Serviceintensität und<br />
167
eher hohem Preisniveau an Standorten in der Innenstadt oder in Einkaufszentren<br />
anbieten. Die Warensortimente umfassen überwiegend Nichtlebensmittel der Berei-<br />
che Bekleidung, Heimtextilien, Sport, Hausrat, Möbel, Einrichtung, Kosmetik, Droge-<br />
riewaren, Schmuck, Unterhaltung sowie oft auch Lebensmittel. Dazu kommen Dienst-<br />
leistungssortimente der Bereiche Gastronomie, Reisevermittlung und Finanzdienst-<br />
leistungen. Die Verkaufsmethode reicht von der Bedienung (z.B. im Radio- und Fern-<br />
sehbereich) über das Vorwahlsystem (z.B. bei Bekleidung) bis zur Selbstbedienung<br />
(z.B. bei Lebensmitteln). Nach der amtlichen Statistik ist eine Verkaufsfläche von<br />
mindestens 3.000 qm erforderlich.<br />
Zentraler Bereich (s. Stadtteilzentrum/ sonstiger zentraler Bereich sowie Innen-<br />
stadt).<br />
Der Begriff des zentralen Versorgungsbereichs z.B. im Sinne der §§ 9 (2a) und<br />
34 BauGB kann mehr als der Begriff des (einzelhandelsbezogenen) zentralen Bereichs<br />
umfassen: Wenn nämlich zentrale Einrichtungen außerhalb des zentralen Bereichs,<br />
aber angrenzend an diesen, zu finden sind.<br />
In keinem Fall aber kann ein zentraler Versorgungsbereich weniger als den unter<br />
Einzelhandelsaspekten abgegrenzten zentralen Bereich umfassen.<br />
Umgekehrt muss nicht jeder zentrale Bereich einen zentralen Versorgungsbereich<br />
darstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die über den Nahbereich hin-<br />
ausreichende Versorgungsfunktion nicht (umfassend) erfüllt ist.<br />
Auch bei der Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen kommt dem Einzel-<br />
handel (als einer zentralen Einrichtung) herausgehobene Bedeutung zu - aber allein<br />
die Tatsache einer Konzentration von Einzelhandel reicht nicht aus, einen zentralen<br />
Versorgungsbereich zu begründen 91 . (s.a. Innenstadt)<br />
Zentralität (s. Bindungsquote).<br />
91 Vgl. hierzu BVerwG: Urteil vom 11.10.07, Az. 4 C 7/07.<br />
168
Anhang<br />
Fragebogen<br />
Einzelhändlerbefragung in der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> im Jan./ Feb.<br />
2010<br />
Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!! Die Bestimmungen des Datenschutzes<br />
werden eingehalten!!<br />
............ ...........<br />
Erheber Nr.<br />
Stadtteil: LM-NV-Betrieb: EH Konzentration:<br />
ZVB: sonst. ZVB: sonst. integr.: nicht integr.:<br />
Straße: Haus-Nr.: Name:<br />
Eigentum: Miete: Pacht: Miete/ Pacht<br />
pro qm/ kalt:<br />
Gewerbliche Fläche<br />
insgesamt:<br />
Anzahl<br />
Beschäftigte:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
...<br />
Summe Verkaufsfläche (VK)<br />
Anzahl Vollzeitbeschäftigte:<br />
Anzahl<br />
Azubis:<br />
Bitte Teilzeitbeschäftigte in Vollzeitbeschäftigte umrechnen!<br />
Sortimente VKF in qm<br />
Angaben des befragten Händlers: eigene Erhebung:<br />
Kundenherkunft nach prozentualem Umsatzanteil (Summe = 100)<br />
<strong>Villingen</strong><br />
sonst.<br />
<strong>Villingen</strong>-<br />
<strong>Schwenningen</strong><br />
sonstiger<br />
Schwarzwald-<br />
Baar-Kreis<br />
LK Tuttlingen LK Rottweil Sonstige<br />
169
Brutto-Umsatz 2009 (Euro):<br />
Entwicklung letzte 3 Jahre mehr als + 15% 0 bis + 15%<br />
unverändert 0 bis -15% mehr als - 15%<br />
Was finden Sie gut an der Einzelhandelssituation in der Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>?<br />
Was finden Sie schlecht an der Einzelhandelssituation in der Stadt<br />
<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>?<br />
170
Tab. A - 1: Betriebe nach Größenklassen in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> insgesamt: Anzahl und<br />
Verkaufsfläche<br />
VKF in qm Anzahl Anteil VKF in qm 1) Anteil<br />
bis 50 qm 206 31% 6.925 3%<br />
51 bis 100 qm 185 28% 13.825 6%<br />
101 bis 200 qm 106 16% 15.925 7%<br />
201 bis 400 qm 71 11% 21.350 10%<br />
401 bis 800 qm 42 6% 24.950 11%<br />
801 bis 2000 qm 38 6% 47.000 21%<br />
2001 qm und mehr 17 3% 89.525 41%<br />
Gesamt 665 100 219.500 100<br />
1) : Werte auf 25 qm gerundet<br />
durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen kommen<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
171
Tab. A - 2: Einzelhandelssituation: Umsatz, Kaufkraft (je in Mio. €) und Bindungsquoten<br />
Sortimente Umsatz Kaufkraft Bindungsquote<br />
Nahrungs-/ Genussmittel 133,2 147,6 90%<br />
Lebensmittelhandwerk 24,3 22,3 109%<br />
Drogerie/ Parfümerie 27,0 20,0 135%<br />
Apotheke 41,1 39,6 104%<br />
PBS; Zeitungen/ Zeitschriften 6,9 7,3 94%<br />
Blumen/ Zoo 8,8 8,7 102%<br />
Kurzfristiger Bedarf 241,2 245,5 98%<br />
Bekleidung und Zubehör 95,1 40,6 234%<br />
Schuhe, Lederwaren 17,7 9,2 193%<br />
Sport/ Freizeit 21,9 6,8 321%<br />
Spielwaren, Babyausstattung 9,6 9,1 106%<br />
Bücher 7,4 8,7 84%<br />
GPK/ Geschenke, Haushaltswaren/ Bestecke 8,2 5,7 143%<br />
Haus-/ Heimtextilien 11,0 5,6 196%<br />
mittelfristiger Bedarf 170,8 85,6 199%<br />
Uhren/ Schmuck 8,4 4,2 202%<br />
Foto/ Optik und Zubehör 10,5 7,3 144%<br />
Unterhaltungselektronik/ Neue Medien 20,8 23,9 87%<br />
Elektro/ Leuchten 9,9 11,2 89%<br />
Teppiche/ Bodenbeläge 7,4 2,7 270%<br />
baumarkt-/ gartencenterspezifische Sortimente 51,9 30,5 170%<br />
Möbel, Antiquitäten 25,2 23,0 109%<br />
Sonstiges 29,3 16,2 181%<br />
Langfristiger Bedarf 163,4 119,1 137%<br />
Summe 575,4 450,2 128%<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas/ Porzellan/ Keramik<br />
durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen kommen<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010; IfH; EHI; BBE Köln; Statistisches Landesamt<br />
Baden-Württemberg; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen<br />
172
Tab. A - 3: Betriebe in der Innenstadt von <strong>Villingen</strong> nach Größenklassen: Anzahl und<br />
Verkaufsflächen<br />
VKF in qm Anzahl Anteil VKF in qm 1) Anteil<br />
bis 50 qm 66 35% 2.200 8%<br />
51 bis 100 qm 74 39% 5.550 20%<br />
101 bis 200 qm 30 16% 4.475 16%<br />
201 qm bis 400 qm 11 6% 3.375 12%<br />
401 qm bis 800 qm 3 2% 1.575 6%<br />
801 qm bis 2000 qm 4 2% 6.225 22%<br />
2001 qm und mehr 1 1% 4.350 16%<br />
Gesamt 189 100% 27.725 100%<br />
1) : Werte auf 25 qm gerundet<br />
durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen kommen<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Tab. A - 4: Betriebe in der Innenstadt von <strong>Schwenningen</strong> nach Größenklassen: Anzahl und Verkaufsflächen<br />
VKF in qm Anzahl Anteil VKF in qm 1) Anteil<br />
bis 50 qm 27 23% 1.041 3%<br />
51 bis 100 qm 33 28% 2.362 7%<br />
101 bis 200 qm 24 20% 3.450 10%<br />
201 qm bis 400 qm 20 17% 6.192 18%<br />
401 qm bis 800 qm 7 6% 3.900 11%<br />
801 qm bis 2000 qm 6 5% 7.300 21%<br />
2001 qm und mehr 3 3% 10.100 29%<br />
Gesamt 120 100 34.350 100<br />
1) : Werte auf 25 qm gerundet<br />
durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen kommen<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
173
Tab. A - 5: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Einzelhandelsangebot/ -auswahl<br />
Kategorie<br />
Mix Betriebstypen/<br />
Betreiberstruktur/ Angebot<br />
174<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Summe<br />
13 87 4 29 133<br />
Fachgeschäfte 7 17 2 13 39<br />
Angebot/ Auswahl allgemein 33 19 18 20 90<br />
Angebot/ Auswahl Innenstadt 11 1 7 0 19<br />
Lebensmittelangebot/<br />
Nahversorgung<br />
Magnetbetriebe (Vorhandensein<br />
bzw. Fehlen)<br />
Angebotsqualität/ Preisniveau/<br />
Kundenorientierung<br />
Entwicklungen auf der/ Konkurrenz<br />
durch die "Grüne Wiese"<br />
(z.B. SBC/ Bad Dürrheim/ XXL Möbel<br />
Lutz)<br />
Konkurrenz/ Verdrängung der<br />
kleinen durch große Märkte<br />
2 17 6 5 30<br />
6 13 27 10 56<br />
3 19 6 13 41<br />
4 45 1 63 113<br />
0 17 0 15 32<br />
Sonstiges 1 3 0 7 11<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Tab. A - 6: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Atmosphäre/ Aufenthaltsqualität<br />
Kategorie<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Summe<br />
Stadtbild 86 12 15 54 167<br />
Fußgängerzone 26 3 4 21 54<br />
Marktplatz 0 0 0 17 17<br />
Muslenplatz 1 0 0 7 8<br />
Sauberkeit 0 3 1 2 6<br />
Beleuchtung 1 1 0 5 7<br />
Kompaktheit/ Übersichtlichkeit 12 2 9 21 44<br />
Lebendigkeit/ Bummelatmosphäre 11 10 6 35 62<br />
Wochenmarkt 1 0 7 0 8<br />
Warenpräsentation im öffentlichen<br />
Raum/ Aufsteller/ Schilder<br />
Straßen/ Winterdienst/<br />
Verkehrsführung<br />
0 8 0 0 8<br />
0 7 0 10 17<br />
Sonstiges 4 13 10 18 45<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010
Tab. A - 7: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Parkplätze<br />
Kategorie<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Parkplatzsituation allgemein 3 14 5 22 44<br />
Parkgebühren 0 30 0 21 51<br />
(Kurzzeit)Parken (kostenlos) 0 23 4 6 33<br />
Anzahl Parkplätze 5 21 1 8 35<br />
Parkmöglichkeiten Innenstadt 1 10 3 5 19<br />
Kostenloses Parken SBC 6 0 0 0 6<br />
Entfernung/ Lage Parkplätze 0 14 0 2 16<br />
Parkhäuser/ Tiefgaragen 0 10 1 1 12<br />
Parkraumüberwachung 2 22 0 13 37<br />
Be- und Endladen 0 2 0 2 4<br />
Sonstiges 2 14 2 12 30<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Summe<br />
Tab. A - 8: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Zusammenarbeit Einzelhandel/ Einzelhandel; Einzelhandel/Stadt<br />
Kategorie<br />
Verhältnis Stadt-Einzelhandel,<br />
Unterstützung durch die Stadt,<br />
Kooperation<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Summe<br />
2 19 1 28 50<br />
Entscheidungen Gemeinderat 0 14 0 10 24<br />
Genehmigungen, Ordnungsamt 1 10 1 8 20<br />
Wirtschaftsförderung 0 3 0 6 9<br />
Events, Veranstaltungen, Aktionen,<br />
Stadtmarketing<br />
11 16 3 12 42<br />
Verkaufsoffene Sonntage 3 11 1 4 19<br />
Gewerbevereine, GvO 6 4 9 1 20<br />
Verhältnis Einzelhändler<br />
untereinander<br />
1 7 2 7 17<br />
Sonstiges 2 21 0 12 35<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
175
Tab. A - 9: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Kundenverhalten<br />
Kategorie<br />
176<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Kaufkraft 2 10 1 12 25<br />
wirtschaftliche Situation 0 4 1 5 10<br />
weniger Kunden/<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
0 2 0 6 8<br />
Einkaufsverhalten 1 8 0 9 18<br />
Einzugsgebiet 6 0 3 2 11<br />
Kundennähe, persönlicher Kontakt 2 0 6 0 8<br />
Stammkunden 3 0 3 1 7<br />
Kunden allgemein 1 0 2 0 3<br />
Sonstiges 1 5 1 3 10<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Summe<br />
Tab. A - 10: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Dienstleistungen/ öffentliche Einrichtungen<br />
Kategorie<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Kultur 2 1 0 0 3<br />
Gastronomie 16 12 5 15 48<br />
öffentliche Einrichtungen 0 1 6 0 7<br />
Tourismus 3 0 0 0 3<br />
Medizinischer Bereich 0 0 2 1 3<br />
Sonstiges 1 1 0 0 2<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Summe<br />
Tab. A - 11: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Leerstände<br />
Kategorie<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Zahl/ Gestaltung Leerstände 1 19 1 58 79<br />
'Rössle 0 5 0 27 32<br />
Marktplatz/ Marktstraße 0 0 0 12 12<br />
Fluktuation 0 5 0 4 9<br />
Sonstiges 0 3 0 2 5<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Summe
Tab. A - 12: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Öffnungszeiten<br />
Kategorie<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Einheitlichkeit/ Kernöffnungszeiten 0 20 0 13 33<br />
Länge der Öffnungszeiten 4 4 1 5 14<br />
Öffnungszeiten allgemein 1 2 0 1 4<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Summe<br />
Tab. A - 13: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Miete<br />
Kategorie<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Höhe Mietpreis 2 25 3 10 40<br />
Verhalten Eigentümer 0 3 0 0 3<br />
Sonstiges 0 0 0 5 5<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Summe<br />
Tab. A - 14: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Erreichbarkeit<br />
Kategorie<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Lage persönlicher Standort 3 1 3 0 7<br />
Verkehrsführung/ verkehrliche<br />
Anbindung<br />
Summe<br />
1 4 4 5 14<br />
Kurze Wege 0 0 2 1 3<br />
Erreichbarkeit ÖPNV 0 1 1 0 2<br />
Baustellen 0 1 0 5 6<br />
Fußgängerzone 2 3 1 1 7<br />
Sonstiges 2 2 1 2 7<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
177
Tab. A - 15: Beurteilung der Einzelhandelssituation in <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> aus<br />
Händlersicht - Sonstiges<br />
Kategorie<br />
178<br />
<strong>Villingen</strong> <strong>Schwenningen</strong><br />
positiv negativ positiv negativ<br />
Landesgartenschau 0 0 15 0 15<br />
Frequenz 2 4 2 7 15<br />
Doppelstadtproblematik 0 5 0 4 9<br />
Arbeitsbedingungen im Einzelhandel 0 1 0 5 6<br />
Gesamtsituation 5 0 0 0 5<br />
Weihnachtsmarkt 4 0 0 0 4<br />
Sonstiges 4 15 6 17 42<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />
Summe
Tab. A - 16: Einzelhandelssituation in der Innenstadt: je der Umsatz in den Innenstädten von<br />
<strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> und Kaufkraft in der Gesamtstadt (je in Mio. €) sowie<br />
"unechte Bindungsquote"<br />
Sortimente<br />
Umsatz<br />
<strong>Villingen</strong><br />
Umsatz<br />
<strong>Schwenningen</strong> Kaufkraft<br />
Unechte<br />
Bindungsquote<br />
Nahrungs-/ Genussmittel 8,5 12,0 147,6 14%<br />
Lebensmittelhandwerk 4,6 2,4 22,3 32%<br />
Drogerie/ Parfümerie 6,5 5,2 20,0 58%<br />
Apotheke 11,3 10,2 39,6 54%<br />
PBS; Zeitungen/ Zeitschriften 1,3 1,6 7,3 40%<br />
Blumen/ Zoo 0,5 0,3 8,7 10%<br />
kurzfristiger Bedarf 32,8 31,7 245,5 26%<br />
Bekleidung und Zubehör 31,8 37,8 40,6 171%<br />
Schuhe, Lederwaren 5,7 4,4 9,2 110%<br />
Sport/ Freizeit 3,3 8,4 6,8 172%<br />
Spielwaren/ Babyausstattung 3,0 2,5 9,1 61%<br />
Bücher 3,4 2,4 8,7 66%<br />
GPK/ Geschenke, Haushaltswaren/<br />
Bestecke<br />
1,7 1,3 5,7 53%<br />
Haus-/ Heimtextilien 0,9 2,0 5,6 52%<br />
mittelfristiger Bedarf 49,8 58,8 85,6 127%<br />
Uhren/ Schmuck 4,0 2,1 4,2 148%<br />
Foto/ Optik und Zubehör 4,9 3,4 7,3 114%<br />
Unterhaltungselektronik/ Neue Medien 5,9 3,9 23,9 41%<br />
Elektro/ Leuchten 0,4 0,3 11,2 7%<br />
Teppiche/ Bodenbeläge, baumarkt-/<br />
gartencenterspezifische Sortimente,<br />
Möbel, Antiquitäten<br />
0,4 2,6 56,2 5%<br />
Sonstiges 2,6 1,3 16,2 24%<br />
langfristiger Bedarf 18,2 13,6 119,1 27%<br />
Summe 100,8 104,2 450,2 46%<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas/ Porzellan/ Keramik<br />
durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen kommen<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010; IfH; EHI; BBE, Köln; Statistisches Landesamt<br />
Baden-Württemberg; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen<br />
179
Tab. A - 17: Einzelhandelsangebot in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Lage: Verkaufsfläche auf 25<br />
qm gerundet<br />
180<br />
Sortimente<br />
Innenstadt<br />
<strong>Villingen</strong><br />
Innenstadt sonstige<br />
Schwennin zentrale<br />
gen Bereiche<br />
sonstige nicht in-<br />
integriert tegriert Gesamt<br />
Nahrungs-/ Genussmittel 1.900 3.975 3.475 10.750 15.300 35.400<br />
Lebensmittelhandwerk 525 450 125 1.625 375 3.100<br />
Drogerie/ Parfümerie 1.450 1.525 450 1.550 1.900 6.900<br />
Apotheke 275 425 50 525 100 1.375<br />
PBS; Zeitungen/ Zeitschriften 450 600 125 500 300 1.975<br />
Blumen/ Zoo 225 250 200 4.875 2.150 7.725<br />
kurzfristiger Bedarf 4.850 7.250 4.400 19.825 20.125 56.450<br />
Bekleidung und Zubehör 11.100 13.325 925 3.100 6.450 34.900<br />
Schuhe, Lederwaren 2.075 1.600 25 300 2.450 6.475<br />
Sport/ Freizeit 1.250 3.025 0 1.650 2.375 8.300<br />
Spielwaren/ Babyausstattung 1.375 1.100 25 400 1.325 4.225<br />
Bücher 1.350 700 25 150 425 2.650<br />
GPK/ Geschenke, Haushaltswaren/<br />
Bestecke<br />
1.550 1.525 350 1.025 3.625 8.100<br />
Haus-/ Heimtextilien 475 1.100 25 550 4.975 7.075<br />
mittelfristiger Bedarf 19.175 22.400 1.350 7.375 21.625 71.725<br />
Uhren/ Schmuck 425 400 0 200 175 1.200<br />
Foto/ Optik und Zubehör 1.075 775 75 100 430 2.450<br />
Medien 1.150 800 50 350 1.825 4.150<br />
Elektro/ Leuchten 175 125 50 1.125 2.700 4.175<br />
Teppiche/ Bodenbeläge,<br />
baumarkt-/<br />
gartencenterspezifische<br />
Sortimente, Möbel, Antiquitäten<br />
250 2.200 25 3.800 66.000 72.275<br />
Sonstiges 650 375 75 1.425 4.550 7.075<br />
langfristiger Bedarf 3.700 4.700 275 7.000 75.675 91.350<br />
Summe 27.725 34.350 6.025 33.975 117.425 219.500<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas/ Porzellan/ Keramik<br />
durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen kommen<br />
Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010
Tab. A - 18: Kaufkraftpotenzial nach Sortimenten 2015 und 2020 in Mio. €<br />
Jahr 2015 2020<br />
Sortiment untere Var. obere Var. untere Var. obere Var.<br />
Nahrungs-/ Genussmittel 146,0 151,3 148 158<br />
Drogerie/ Parfümerie 20,1 20,9 20 22<br />
PBS; Zeitungen/ Zeitschriften 7,3 7,6 7 8<br />
Blumen/ Zoo 8,6 8,9 9 9<br />
kurzfristiger Bedarf 182,0 188,6 185 196<br />
Bekleidung und Zubehör 40,9 42,4 42 44<br />
Schuhe, Lederwaren 9,1 9,4 9 10<br />
Sport/ Freizeit 6,9 7,2 7 7<br />
Spielwaren/ Babyausstattung 9,2 9,6 9 10<br />
Bücher 8,7 9,0 9 9<br />
GPK/ Geschenke, Haushaltswaren/<br />
Bestecke<br />
5,6 5,8 6 6<br />
Haus-/ Heimtextilien 5,5 5,7 6 6<br />
mittelfristiger Bedarf 85,9 89,0 87 93<br />
Uhren/ Schmuck 4,2 4,4 4 5<br />
Foto/ Optik und Zubehör 7,3 7,6 7 8<br />
Medien 23,6 24,5 24 25<br />
Elektro/ Leuchten 11,2 11,6 11 12<br />
Teppiche/ Bodenbeläge 2,7 2,8 3 3<br />
baumarkt-/ gartencenterspezifische<br />
Sortimente 30,5 31,6 31 33<br />
Möbel, Antiquitäten 23,9 24,7 24 26<br />
Sonstiges 16,2 16,8 16 17<br />
langfristiger Bedarf 119,6 123,9 121 129<br />
Summe 387,5 401,5 393 418<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas Porzellan/ Keramik<br />
Quelle: Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>; Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; BBE Köln; eigene<br />
Berechnungen<br />
181
Tab. A - 19: Verkaufsflächenbedarf bis 2020 bei Status-quo-Prognose - Angaben in qm, auf 25<br />
qm gerundet<br />
Jahr 2015 2020<br />
Sortiment untere Var. obere Var. untere Var. obere Var.<br />
Nahrungs-/ Genussmittel --- 525 125 1.450<br />
Drogerie/ Parfümerie 50 225 150 425<br />
PBS; Zeitungen/ Zeitschriften 0 50 25 100<br />
Blumen/ Zoo --- 100 25 300<br />
kurzfristiger Bedarf 50 900 325 2.275<br />
Bekleidung und Zubehör --- --- --- ---<br />
Schuhe, Lederwaren --- 100 25 250<br />
Sport/ Freizeit --- --- --- ---<br />
Spielwaren 75 200 150 300<br />
Bücher 0 75 25 125<br />
GPK/ Geschenke, Haushaltswaren/<br />
Bestecke<br />
182<br />
--- 25 --- 250<br />
Haus-/ Heimtextilien --- 100 25 275<br />
mittelfristiger Bedarf 75 500 225 1.200<br />
Uhren/ Schmuck 0 25 25 50<br />
Foto/ Optik und Zubehör 25 75 50 150<br />
Medien --- 50 0 175<br />
Elektro/ Leuchten 0 100 50 200<br />
Teppiche/ Bodenbeläge --- --- --- ---<br />
baumarkt-/ gartencenterspez. Sort. --- 1.050 550 2.200<br />
Möbel, Antiquitäten 900 1.525 1.250 2.150<br />
Sonstiges --- 175 100 350<br />
langfristiger Bedarf 925 3.000 2.025 5.275<br />
Summe 1.050 4.400 2.575 8.750<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas Porzellan/ Keramik<br />
---: rechnerisch negativer Bedarf<br />
Quelle: eigene Berechnungen
Tab. A - 20: Verkaufsflächenbedarf bis 2020 bei Entwicklungsprognose - Angaben in qm, auf 25<br />
qm gerundet<br />
Jahr 2015 2020<br />
Sortiment untere Var. obere Var. untere Var. obere Var.<br />
Nahrungs-/ Genussmittel 1.525 2.475 3.975 5.450<br />
Drogerie/ Parfümerie 50 225 150 425<br />
PBS; Zeitungen/ Zeitschriften 50 100 150 225<br />
Blumen/ Zoo --- 100 25 300<br />
kurzfristiger Bedarf 1.625 2.900 4.300 6.400<br />
Bekleidung und Zubehör --- --- --- ---<br />
Schuhe, Lederwaren --- 100 25 250<br />
Sport/ Freizeit --- --- --- ---<br />
Spielwaren 950 1.300 1.925 2.600<br />
Bücher 250 325 525 650<br />
GPK/ Geschenke, Haushaltswaren/<br />
Bestecke<br />
0 500 300 1.200<br />
Haus-/ Heimtextilien --- 100 25 275<br />
mittelfristiger Bedarf 1.200 2.325 2.800 4.975<br />
Uhren/ Schmuck 0 25 25 50<br />
Foto/ Optik und Zubehör 75 225 150 425<br />
Medien 1.425 1.825 3.025 3.775<br />
Elektro/ Leuchten 1.425 1.825 2.975 3.750<br />
Teppiche/ Bodenbeläge --- --- --- ---<br />
baumarkt-/ gartencenterspez. Sort. --- 1.050 550 2.200<br />
Möbel, Antiquitäten 5.400 7.275 10.375 13.975<br />
Sonstiges --- 175 100 350<br />
langfristiger Bedarf 8.325 12.400 17.200 24.525<br />
Summe 11.150 17.625 24.300 35.900<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas Porzellan/ Keramik<br />
---: rechnerisch negativer Bedarf<br />
Quelle: eigene Berechnungen<br />
183
Tab. A - 21: Verkaufsflächenbedarf bis 2020 bei Wettbewerbsprognose - Angaben in qm, auf 25<br />
qm gerundet<br />
Jahr 2015 2020<br />
Sortiment untere Var. obere Var. untere Var. obere Var.<br />
Nahrungs-/ Genussmittel --- 475 50 1.375<br />
Drogerie/ Parfümerie --- --- --- ---<br />
PBS; Zeitungen/ Zeitschriften --- 0 --- 0<br />
Blumen/ Zoo --- --- --- ---<br />
kurzfristiger Bedarf 0 475 50 1.375<br />
Bekleidung und Zubehör --- --- --- ---<br />
Schuhe, Lederwaren --- --- --- ---<br />
Sport/ Freizeit --- --- --- ---<br />
Spielwaren 650 975 1.325 1.900<br />
Bücher 75 150 225 325<br />
GPK/ Geschenke, Haushaltswaren/<br />
Bestecke<br />
184<br />
--- 50 --- 275<br />
Haus-/ Heimtextilien --- --- --- ---<br />
mittelfristiger Bedarf 725 1.175 1.550 2.500<br />
Uhren/ Schmuck --- --- --- ---<br />
Foto/ Optik und Zubehör --- 75 --- 150<br />
Medien 1.075 1.425 2.300 2.975<br />
Elektro/ Leuchten 1.075 1.425 2.275 2.950<br />
Teppiche/ Bodenbeläge --- --- --- ---<br />
baumarkt-/ gartencenterspez. Sort. --- --- --- ---<br />
Möbel, Antiquitäten 3.725 5.450 7.000 10.250<br />
Sonstiges --- --- --- ---<br />
langfristiger Bedarf 5.875 8.375 11.575 16.325<br />
Summe 6.600 10.025 13.175 20.200<br />
PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, GPK = Glas Porzellan/ Keramik<br />
---: rechnerisch negativer Bedarf<br />
Quelle: eigene Berechnungen