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Niederschrift Nr. 40 - Stadt Vohburg

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Im Zuge der Diskussion und Aussprache wurde insbesondere die Frage des<br />

Versickern des Wassers angesprochen und mögliche Abhilfen diskutiert,<br />

dabei aber auch auf die rechtliche Verpflichtung hierzu des jeweiligen<br />

Eigentümers hingewiesen.<br />

Der Sohn der Eheleute Beringer, Alfred Beringer, erhielt mit Zustimmung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates Gelegenheit zur Darstellung und dem Vorbringen einiger<br />

Punkte aus seiner Sicht.<br />

Letztlich erging folgender<br />

Beschluss mit 20 : 1 Stimmen: (Gegenstimme StR Stangl)<br />

Eine Änderung der Planung ist im Hinblick auf die vorstehenden<br />

Ausführungen nicht veranlasst.<br />

2. Wilhelm und Dorothea Thaller, Hunnenhof 4, Irsching, Stellungnahme<br />

vom 19.12.2010<br />

3. Roswitha und Joachim Weidler, Hunnenhof 5, Irsching, Stellungnahme<br />

vom 19.12.2010<br />

4. Christine und Jochen Reichmann, Hunnenhof 6, Irsching, Stellung-<br />

nahme vom 22.12.2010<br />

5. Marianne und Norbert Stasch, Wendenhof 7, Irsching, Stellungnahme<br />

vom 19.12.2010<br />

6. Christian Schweiger, Lehmgrubenstr. 1, Irsching, Stellungnahme vom<br />

19.12.2010<br />

Die inhaltlich gleichen Stellungnahmen wurden vorgetragen und lagen dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat schriftlich vor.<br />

Abwägung<br />

Die Ausführungen und die Abwägung zu Punkt 1. (Stellungnahme Beringer)<br />

gelten entsprechend.<br />

Die Höhensituation der Anwesen der vorstehenden Grundstückseigentümer<br />

zur geplanten Bebauung entspricht der unter Punkt 1 (Stellungnahme Beringer)<br />

dargelegten Situation.<br />

Zudem beträgt hier der Abstand zu den Grundstücksgrenzen der geplanten<br />

Bebauung mindestens 12 m, da öffentliche Grün- bzw. Verkehrsflächen<br />

dazwischen liegen.<br />

Damit können unzumutbare Auswirkungen auf die bestehende Bebauung<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht<br />

veranlasst.

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