Niederschrift Nr. 40 - Stadt Vohburg
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<strong>Niederschrift</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>40</strong><br />
über die am Dienstag, den 1. Februar 2011 um 19:00 Uhr im<br />
Bürgersaal des Rathauses der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau,<br />
Ulrich – Steinberger – Platz 12, stattgefundene öffentliche<br />
und nichtöffentliche Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Vohburg</strong><br />
Anwesende: 1. Bürgermeister Martin Schmid, 2. Bürgermeister Ernst Müller,<br />
3. Bürgermeisterin Anni Demmel – Hegwer und die <strong>Stadt</strong>rats-<br />
(21) mitglieder Bianca Amann, Herbert Auf dem Berge, Sabine<br />
Brunnhuber, Xaver Dietz, Roswitha Eisenhofer, Hartmut Lederer,<br />
Werner Ludsteck, Anton Pernreiter, Konrad Pflügl, Christian<br />
Pöppel, Max Prummer, Gabriele Reith, Manfred Rothbauer,<br />
Jörg Schlagbauer, Heide Schlutter, Josef Stangl, Josef Steinberger<br />
und Johannes Völler<br />
Entschuldigt waren:<br />
Ferner waren anwesend:<br />
Ortssprecher Johann Vogler, die Verwaltungsräte<br />
Josef Steinberger und Rudolf Kolbe sowie TAmtm<br />
Georg Weigl<br />
1. Bürgermeister Martin Schmid eröffnete um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung mit der<br />
Begrüßung der anwesenden Kolleginnen und Kollegen sowie der rd. 30 Zuhörer.<br />
Er stellte fest, dass form- und fristgerecht zu dieser Sitzung geladen wurde und der <strong>Stadt</strong>rat<br />
beschlussfähig ist.<br />
Den <strong>Stadt</strong>räten war das Protokoll <strong>Nr</strong>. 39 über die öffentliche Sitzung vom 18.01.2011 noch<br />
nicht zugegangen, die Genehmigung erfolgt in der nächsten Sitzung.<br />
Anschließend trat man in die Tagesordnung ein.
672. Neubau einer Brücke über die Kleine Donau <strong>Vohburg</strong>;<br />
Auftragsvergabe<br />
Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wurden die Vergabe-<br />
unterlagen von 23 Firmen angefordert bzw. von der Vergabeplattform herunter-<br />
geladen; davon haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben, 3 davon mit Nebenangeboten.<br />
Sämtliche Angebote und Nebenangebote wurden vom Ingenieurbüro Goldbrunner +<br />
Grad fachtechnisch und rechnerisch geprüft.<br />
1 Fa. Nagelschneider GmbH + Co. KG<br />
1.424.716,55<br />
€<br />
Δ zum Nächstbietenden: 2.631,77 € (100,18%)<br />
Höchste Angebotssumme: 1.790.789,64 € (125,69%)<br />
Geschätzte Kosten: ca. 1.950.000 €<br />
Die Nebenangebote konnten nicht gewertet werden.<br />
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa.<br />
Nagelschneider GmbH + Co. KG aus München den Auftrag zu erteilen. Die Kosten<br />
Für die beschlossene Behelfsbrücke ist ein Ansatz in Höhe von 150.000 € enthalten.<br />
Nach kurzer Aussprache erging folgender<br />
Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat erteilt – vorbehaltlich des Ergebnisses des Bietergesprächs, insbesondere<br />
des Nachweises der Leistungsfähigkeit des Subunternehmers für Stahlbau – den<br />
Auftrag für den Neubau der Brücke über die Kleine Donau zu einem Bruttoangebots-<br />
preis von 1.424.716,55 € an die Firma Nagelschneider GmbH + Co. KG aus München.<br />
673. Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 36 Irsching „Mitterwegäcker“;<br />
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Vohburg</strong> hat mit Beschluss vom 21.09.2010 im Rahmen eines<br />
ergänzenden Verfahrens zur Änderung der Höhenfestsetzung die Änderung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 36 Irsching „Mitterwegäcker“ beschlossen.<br />
Die erarbeiteten Planänderungen bzw. -ergänzungen wurden vom <strong>Stadt</strong>rat gebilligt<br />
und anschließend die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />
Eingangs der Sitzung wurde kurz auf das Normenkontrollverfahren eingegangen und<br />
ausgeführt, dass die zur Nichtigkeit geführte Festsetzung nunmehr angepasst worden<br />
ist, wobei sich substantiell an den Festsetzungen – insbesondere der Höhenlage - aber<br />
praktisch nichts geändert habe.<br />
Im Zuge der Aussprache wurde allgemein auf die schwierige Problematik der Situation<br />
hingewiesen und auch deutlich gemacht, dass man im Rahmen des Möglichen der<br />
Familie Beringer so weit als möglich helfen wolle, andererseits aber gewisse Vorgaben<br />
des Bebauungsplanes nicht mehr ändern könne.<br />
Folgende Stellungnahmen gingen innerhalb der Monatsfrist ein:
A.<br />
Stellungnahme im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
1. Kurt und Rosa Beringer, Keltenstr. 99, Irsching;<br />
Stellungnahme vom 17.12.10<br />
Das Schreiben wurde den <strong>Stadt</strong>räten vorgetragen und schriftlich vorgelegt.<br />
Abwägung:<br />
Höhe der geplanten Bebauung<br />
Gemäß Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27.04.2010<br />
wurde der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 36 „Irsching-Mitterwegäcker“ für unwirksam<br />
erklärt, da keine exakte Definition zur Festlegung der Höhe der baulichen<br />
Anlagen erfolgt war.<br />
Im vorliegenden ergänzenden Verfahren wurde die Sockelhöhe (Oberkante<br />
Rohfußboden Erdgeschoß) bezogen auf die an das Grundstück angrenzende<br />
Höhe der öffentlichen Verkehrsflächen neu definiert und auf maximal<br />
0,20 m festgesetzt.<br />
Die Wandhöhe definiert sich von dieser Oberkante Rohfußboden bis OK<br />
Schnittpunkt Außenwand mit der Dachhaut. Diese darf bei einer einge-<br />
schossigen Bauweise max. 4,45 m, bei einer zweigeschossigen Bauweise<br />
maximal 6,10 m betragen.<br />
Gemäß den bestehenden Straßenhöhen ergeben sich für die an das Flur-<br />
stück 10<strong>40</strong> angrenzenden Gebäude Höhen für den Erdgeschoßrohfußboden<br />
von ca. 359,45 m ü. NN bis ca. 359,60 m ü. NN. Die Höhe des Erdgeschoß-<br />
rohfußbodens des bestehenden Gebäudes der Familie Beringer liegt bei ca.<br />
359,70 m ü. NN, also geringfügig höher.<br />
Die für die geplante Bebauung maximal zulässige Wandhöhen liegen bei<br />
4,45 m (I + D) bzw. 6,10 m (II). Die Wandhöhe der geplanten Bebauung<br />
kann damit um maximal ca. 3,0 m über der des angrenzenden Gebäude-<br />
bestandes liegen (bei 2-geschoßiger Bebauung).<br />
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Abstandsflächen der baye-<br />
rischen Bauordnung einzuhalten sind, und dass der Abstand des Bauraumes<br />
der südlich angrenzenden Bebauung im Zuge des ursprünglichen Verfah-<br />
rens bereits auf 5,0 m vergrößert wurde, kann nach Ermessen des <strong>Stadt</strong>rates<br />
davon ausgegangen werden, dass die geplante Bebauung keine unzumut-<br />
baren Auswirkungen auf das Anwesen Fl. <strong>Nr</strong>. 10<strong>40</strong> haben wird.<br />
Gemäß der vorliegenden Ergänzungsplanung ist zudem das geplante<br />
Gelände mit einer maximalen Böschung von 2:1 (Länge zu Höhe) und<br />
einem Abstand des Böschungsfußes von mindestens 0,5 m zur Grund-<br />
stücksgrenze an das bestehende Gelände der Fl. <strong>Nr</strong>. 10<strong>40</strong> anzupassen.<br />
Mit dieser Geländeanpassung wird auch der befürchtete Oberflächen-<br />
wasserabfluss auf das benachbarte Gelände verhindert.<br />
Die Zahl der Bauanträge hat sich bis zum Ende des Jahres 2010 sogar auf<br />
Bedarf am Bauland<br />
36 erhöht. Vier Anträge sind davon für Doppelhäuser, d. h. die Zahl der<br />
beantragten Hauseinheiten liegt bei <strong>40</strong>. Sämtliche Bauanträge betreffen<br />
Neubauten.<br />
Gemäß den vorliegenden Daten ist die Einwohnerzahl von Irsching von<br />
2004 bis 2010 um ca. <strong>40</strong> Einwohner gestiegen. Der Gesamtbevölkerungs-<br />
zuwachs von <strong>Vohburg</strong> betrug in den vergangenen 6 Jahren durchschnittlich<br />
ca. 1,2 % pro Jahr. Damit ist der errechnete Bedarf nach Ermessen des<br />
<strong>Stadt</strong>rates noch ausreichend zu begründen.
Im Zuge der Diskussion und Aussprache wurde insbesondere die Frage des<br />
Versickern des Wassers angesprochen und mögliche Abhilfen diskutiert,<br />
dabei aber auch auf die rechtliche Verpflichtung hierzu des jeweiligen<br />
Eigentümers hingewiesen.<br />
Der Sohn der Eheleute Beringer, Alfred Beringer, erhielt mit Zustimmung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates Gelegenheit zur Darstellung und dem Vorbringen einiger<br />
Punkte aus seiner Sicht.<br />
Letztlich erging folgender<br />
Beschluss mit 20 : 1 Stimmen: (Gegenstimme StR Stangl)<br />
Eine Änderung der Planung ist im Hinblick auf die vorstehenden<br />
Ausführungen nicht veranlasst.<br />
2. Wilhelm und Dorothea Thaller, Hunnenhof 4, Irsching, Stellungnahme<br />
vom 19.12.2010<br />
3. Roswitha und Joachim Weidler, Hunnenhof 5, Irsching, Stellungnahme<br />
vom 19.12.2010<br />
4. Christine und Jochen Reichmann, Hunnenhof 6, Irsching, Stellung-<br />
nahme vom 22.12.2010<br />
5. Marianne und Norbert Stasch, Wendenhof 7, Irsching, Stellungnahme<br />
vom 19.12.2010<br />
6. Christian Schweiger, Lehmgrubenstr. 1, Irsching, Stellungnahme vom<br />
19.12.2010<br />
Die inhaltlich gleichen Stellungnahmen wurden vorgetragen und lagen dem<br />
<strong>Stadt</strong>rat schriftlich vor.<br />
Abwägung<br />
Die Ausführungen und die Abwägung zu Punkt 1. (Stellungnahme Beringer)<br />
gelten entsprechend.<br />
Die Höhensituation der Anwesen der vorstehenden Grundstückseigentümer<br />
zur geplanten Bebauung entspricht der unter Punkt 1 (Stellungnahme Beringer)<br />
dargelegten Situation.<br />
Zudem beträgt hier der Abstand zu den Grundstücksgrenzen der geplanten<br />
Bebauung mindestens 12 m, da öffentliche Grün- bzw. Verkehrsflächen<br />
dazwischen liegen.<br />
Damit können unzumutbare Auswirkungen auf die bestehende Bebauung<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht<br />
veranlasst.
B. Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung Träger öffentlicher Belange<br />
1. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 14.12.2010<br />
Keine Einwände<br />
2. Planungsverband Region Ingolstadt, Stellungnahme vom 07.12.2010<br />
Keine Einwände<br />
3. Landratsamt Pfaffenhofen, Stellungnahme vom 07.12.2010<br />
3.1 Planungsrechtliche und ortsplanerische Bedenken<br />
Keine Einwände<br />
3.2 Naturschutzrechtliche Beurteilung<br />
Abwägung<br />
Baumarten<br />
Das Bebauungsplanverfahren ist aus Sicht des <strong>Stadt</strong>rates in Bezug auf die<br />
grünordnerischen Festsetzungen abgeschlossen.<br />
Ausgleichsflächen<br />
Die dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche ist erfolgt. Die Umsetzung<br />
der Ausgleichsmaßnahmen ist im Frühjahr 2011 geplant.<br />
Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />
Die grünordnerischen Festsetzungen bleiben unverändert. Die Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind wie geplant umzusetzen. Ein Abnahmetermin wird nach<br />
der Umsetzung mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart.<br />
3.3 Gesundheitsamt<br />
Das Gesundheitsamt weist auf die Problematik und den Umgang mit den<br />
festgestellten Bodenkontaminationen hin, insbesondere bei der Nutzung von<br />
Grundwasser.<br />
Abwägung<br />
Unter Punkt 7.3 in der Begründung zum Bebauungsplan wird lediglich die<br />
Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Gärten, bzw. zur Toilettenspülung<br />
empfohlen. Eine Nutzung des Grundwassers steht nach Ermessen<br />
des <strong>Stadt</strong>rates damit nicht in Zusammenhang.<br />
Eine Oberflächenabdeckung mit unbelastetem Boden von 0,6 m Mächtigkeit<br />
(wie im Schreiben vom 05.09.2007 empfohlen) ist im Zuge der Erschließung<br />
erfolgt. Die Erschießungsmaßnahmen sind vollständig abgeschlossen.<br />
Der Baugrubenaushub auf den privaten Grundstücken in dem mit Bauschutt<br />
aufgefüllten Bereichen ist, wie im Bebauungsplan festgesetzt, auszuführen,<br />
bzw. zu entsorgen (siehe Punkt 6, Textliche Festsetzungen).<br />
Die künftigen Eigentümer werden darüber, wie bisher, mit den Kaufverträgen<br />
umfassend von der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> informiert.<br />
Zur weiteren Verdeutlichung der Altlastenproblematik werden die betroffenen<br />
Flächen in der Bebauungsplanzeichnung redaktionell dargestellt (siehe<br />
auch Empfehlung, Stellungnahme Bodenschutz).<br />
StR Stangl war der Meinung, dass man sich zu wenig mit den Altlasten<br />
auseinander gesetzt habe und letztlich die Verursacher zahlen sollten. hielt<br />
Beschluss mit 19 : 2 Stimmen: (Gegenstimmen StR Brunnhuber u. Stangl)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu. Die<br />
Bebauungsplanzeichnung wird um die redaktionelle Darstellung der<br />
belasteten Flächen ergänzt. Weitere Änderungen sind nicht veranlasst.
3.4 Landratsamt Pfaffenhofen, Abt. Bodenschutz, Umweltschutz,<br />
Stellungnahme vom 17.12.2010<br />
Es wird auf den fach- und sachgerechten Umgang in Bezug auf die zu er-<br />
wartenden Bodenkontaminationen und die Umsetzung der vom Gesund-<br />
heitsamt getroffenen Stellungnahme hingewiesen.<br />
Abwägung<br />
Auf die Abwägung unter Punkt 3.3. (Aufschüttungen) wird verwiesen.<br />
Die notwendigen Maßnahmen zum Umgang mit der Altlastenproblematik im<br />
Baugebiet sind ausführlich unter Punkt 6.1 bis 6.10, Textliche Festsetzung,<br />
beschrieben und festgesetzt.<br />
Die unter 6.11 genannte Empfehlung bzgl. des Wirkungspfades Boden-<br />
Mensch des Gesundheitsamtes werden Bestandteil der umfassenden Infor-<br />
mation an die Bauwerber.<br />
Beschluss mit 20 : 1 Stimmen: (Gegenstimme StR Stangl)<br />
Ergänzend zum Beschluss zu Punkt 3.3 ist darauf zu achten, dass umfassende<br />
Informationen zur Altlast, sowie zu den Empfehlungen zu den Wirkungspfaden<br />
„Boden – Wasser – Mensch“ und „Boden – Pflanze – Mensch“ für<br />
künftige Bauwerber Bestandteil der Kaufverträge sind.<br />
4. Wasserwirtschaftsamt, Stellungnahme vom 26.11.2010<br />
Keine Einwände<br />
Der Umweltbericht ist redaktionell anzupassen.<br />
5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom<br />
13.12.2010<br />
Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen wurde der Humusabtrag gemäß<br />
Vorgaben des Landesamtes vorgenommen.<br />
Bodendenkmäler wurden nicht entdeckt.<br />
6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom<br />
23.11.2010 und 14.12.2010<br />
Keine Einwände<br />
7. Bayerischer Bauerverband, Stellungnahme vom 16.12.2010<br />
Das Bebauungsplanverfahren ist in Bezug auf die Eingriffsregelung abge-<br />
schlossen.<br />
8. HIK, Stellungnahme vom 07.12.2010<br />
Keine Einwände<br />
9. Handwerkskammer, Stellungnahme vom 17.12.2010<br />
Keine Einwände<br />
10. Staatliches Bauamt, Stellungnahme vom 16.11.2010<br />
Keine Einwände<br />
11. Amt für ländliche Entwicklung, Stellungnahme vom 16.11.2010<br />
Keine Einwände
12. Wehrbereichsverwaltung München,<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen (Vorgehen in Genehmi-<br />
gungsverfahren bei Hindernissen für die Luftfahrt; Abstimmung mit WBV)<br />
13. e-on, Kraftwerke, Stellungnahme vom 08.12.2010<br />
Die Begründung ist hinsichtlich der Aussage zu den Arbeitsplätzen der e-on<br />
am Standort Irsching redaktionell zu ändern.<br />
14. e.on, Netz, Stellungnahme vom 26.11.2010<br />
Keine Einwände<br />
15. e.on, Bayern, Stellungnahme vom 16.11.2010<br />
Keine Einwände<br />
16. <strong>Stadt</strong>werke Ingolstadt, Stellungnahme vom 06.12.2010<br />
Keine Einwände<br />
17. MERO, Stellungnahme vom 15.11.2010<br />
Keine Einwände<br />
18. DB, Stellungnahme vom 25.11.2010<br />
Keine Einwände<br />
19. Bayernoil, Stellungnahme vom 22.11.2010<br />
Keine Einwände<br />
20. Deutsche Telekom, Stellungnahme vom 19.11.2010<br />
Die Erschließung des Baugebietes ist abgeschlossen.<br />
21. Gemeinde Münchsmünster, Stellungnahme vom 14.12.2010<br />
Keine Einwände<br />
22. Gemeinde Großmehring, Stellungnahme vom 16.11.2010<br />
Keine Einwände<br />
Nach der umfassenden und ausführlichen Behandlung der Stellungnahmen und<br />
den geführten Diskussionen stellte der 1. Bürgermeister nochmals die grundsätz-<br />
liche Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft der <strong>Stadt</strong> mit den Eheleuten<br />
Beringer heraus.<br />
Beschluss mit 20 : 1 Stimmen: (Gegenstimme StR Stangl)<br />
1. Soweit durch die heutigen Abwägungsbeschlüsse Änderungen bzw. Ergänzungen<br />
veranlasst sind, werden diese mit heutigem Datum in den Plan bzw. die Begrün-<br />
dung eingearbeitet.<br />
2. Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 36 „Irsching - Mitterwegäcker“ i. d. F. vom 01. 02. 2011<br />
wird gemäß § 10 BauGB als S a t z u n g beschlossen.
674. Bebauungsplan „Kleiststraße“;<br />
Billigung des Planentwurfes<br />
Mit Beschluss vom 21.09.2010 hat sich der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Vohburg</strong> für die Aufstellung<br />
einer Innenbereichssatzung entlang der Kleiststraße ausgesprochen.<br />
Im Weiteren wurde von der Verwaltung - in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro<br />
Wipfler - ein Planungskonzept ausgearbeitet, der nun im Zuge des Verfahrens dem<br />
<strong>Stadt</strong>rat zur Billigung vorgelegt wird.<br />
Der Planungsentwurf wurde erläutert.<br />
Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Vohburg</strong> billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes<br />
„Kleiststraße“ i. d. F. vom 01. 02. 2011.<br />
675. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses <strong>Vohburg</strong>;<br />
a) Projektant für Heizung, Lüftung, Sanitär<br />
b) Projektant Elektroplanung<br />
Für die Planung der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in <strong>Vohburg</strong> werden auch<br />
Projektanten für die Planung von Heizung / Lüftung / Sanitär sowie für die Elektro-<br />
planung benötigt.<br />
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt entsprechend der geltenden HOAI.<br />
Die Verwaltung empfiehlt für beide Fachbereiche das Ingenieurbüro Schiegerl aus<br />
Pfaffenhofen zu beauftragen. Das Ingenieurbüro bedient - durch die Partnerschaft<br />
mit Herrn Dr. Glasmann - seit Beginn diesen Jahres auch den Elektrosektor.<br />
Durch die Auftragskonstellation kann die sonst oftmals schwierige Schnittstelle<br />
zwischen den HLS- und Elektro-Projektanten eliminiert werden.<br />
Der 1. Bürgermeister informierte hierzu, dass trotz entsprechender Zusage die<br />
Vereinbarung vom 1. Kommandanten noch nicht unterschrieben wurde. In der<br />
kurzen Diskussion mit StR Pöppel, zugleich 1. Vorstand der FFW, machte der<br />
1. Bürgermeister deutlich, dass man den Passus über die Arbeitsstunden bei<br />
Baukostenüberschreitung streichen werde, aber das Verbot einer Gaststätte nicht<br />
aufgeben könne. StR Stangl sprach die Zuschlagsfrist an.<br />
Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />
1. Der <strong>Stadt</strong>rat erteilt den Auftrag für die Projektierung von HLS- und Elektrogewerk<br />
bei der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses <strong>Vohburg</strong> an das Ingenieurbüro<br />
Schiegerl + Dr. Glasmann aus Pfaffenhofen.<br />
Die Beauftragung erfolgt im Rahmen der gültigen HOAI.<br />
2. Die Verwaltung wird angewiesen, den Beschluss erst nach Vorlage der gegengezeichneten<br />
Vereinbarung zu vollziehen.
676. Neubau der Agnes-Bernauer-Halle;<br />
Genehmigung von Mehrkosten<br />
Folgende angefallene Nachträge wurden zur Genehmigung vorgelegt:<br />
Elektrogewerk (Fa. Peters, Ingolstadt):<br />
Nachtrag <strong>Nr</strong>. 9:<br />
Änderungen bzw. zusätzliche Leistungen im Rahmen der Elektroinstallationsarbeiten:<br />
- Steuerung für bauseitige Fenstermotore in der Nordfassade<br />
- Taster für bauseitige Rauchabschnittstüren<br />
- Patchpaneele für die Telefonanlage<br />
- Schlagfeste Taster in Prallwänden<br />
- Ballwurfschutz Hinweisleuchten<br />
- Beleuchtung Lehrerschreibisch<br />
- Aussenbeleuchtung<br />
- Brandschottung diverser Installationsbauteile<br />
- Änderungen an der Steuerung der Uhren<br />
Mehrkosten: 7.646,59 € ≈ 8.000,00 € (brutto)<br />
Nachtrag <strong>Nr</strong>. 10 (Information):<br />
Nachrüstung einer Klingel; StR-Beschluss vom 14.12.2010:<br />
Mehrkosten: 1.570,23 € ≈ 1.600,00 € (brutto)<br />
Nachtrag <strong>Nr</strong>. 11:<br />
Auf Grund von Massenmehrungen (v.a. im Bereich der Regiearbeiten) ergeben sich<br />
zusätzlich Mehrkosten:<br />
Mehrkosten: ≈ 7.000,00 € (brutto)<br />
Trockenbauwerk (Fa. G+H Gaimersheim):<br />
Nachtrag <strong>Nr</strong>. 5:<br />
Zusätzliche Akustikdämmmaßnahmen im Foyer (laut Gutachten Akustiker):<br />
Mehrkosten: 7.045,93 € ≈ 7.500,00 € (brutto)<br />
Im Zuge der Aussprache wies StR Pflügl auf einige Mängel (Beleuchtung, Hallen-<br />
Temperatur etc. hin. 1. Bgm. Schmid informierte über einige Vorkommnisse und trug<br />
vor, dass man mit der Beschäftigung eines weiteren Hausmeisters auf <strong>40</strong>0-€-Basis<br />
Verbesserungen erzielen wolle.<br />
Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt den oben aufgeführten Vergaben und Nachträgen zu.<br />
Der 1. Bürgermeister wies auf die Bürgerversammlungen und die Haushaltssitzung am 22. 2.<br />
2011 hin und schloss die öffentliche Sitzung um 20.20 Uhr.<br />
R. Kolbe M. Schmid<br />
Schriftführer 1. Bürgermeister