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Niederschrift Nr. 40 - Stadt Vohburg

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<strong>Niederschrift</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>40</strong><br />

über die am Dienstag, den 1. Februar 2011 um 19:00 Uhr im<br />

Bürgersaal des Rathauses der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau,<br />

Ulrich – Steinberger – Platz 12, stattgefundene öffentliche<br />

und nichtöffentliche Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Vohburg</strong><br />

Anwesende: 1. Bürgermeister Martin Schmid, 2. Bürgermeister Ernst Müller,<br />

3. Bürgermeisterin Anni Demmel – Hegwer und die <strong>Stadt</strong>rats-<br />

(21) mitglieder Bianca Amann, Herbert Auf dem Berge, Sabine<br />

Brunnhuber, Xaver Dietz, Roswitha Eisenhofer, Hartmut Lederer,<br />

Werner Ludsteck, Anton Pernreiter, Konrad Pflügl, Christian<br />

Pöppel, Max Prummer, Gabriele Reith, Manfred Rothbauer,<br />

Jörg Schlagbauer, Heide Schlutter, Josef Stangl, Josef Steinberger<br />

und Johannes Völler<br />

Entschuldigt waren:<br />

Ferner waren anwesend:<br />

Ortssprecher Johann Vogler, die Verwaltungsräte<br />

Josef Steinberger und Rudolf Kolbe sowie TAmtm<br />

Georg Weigl<br />

1. Bürgermeister Martin Schmid eröffnete um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung mit der<br />

Begrüßung der anwesenden Kolleginnen und Kollegen sowie der rd. 30 Zuhörer.<br />

Er stellte fest, dass form- und fristgerecht zu dieser Sitzung geladen wurde und der <strong>Stadt</strong>rat<br />

beschlussfähig ist.<br />

Den <strong>Stadt</strong>räten war das Protokoll <strong>Nr</strong>. 39 über die öffentliche Sitzung vom 18.01.2011 noch<br />

nicht zugegangen, die Genehmigung erfolgt in der nächsten Sitzung.<br />

Anschließend trat man in die Tagesordnung ein.


672. Neubau einer Brücke über die Kleine Donau <strong>Vohburg</strong>;<br />

Auftragsvergabe<br />

Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wurden die Vergabe-<br />

unterlagen von 23 Firmen angefordert bzw. von der Vergabeplattform herunter-<br />

geladen; davon haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben, 3 davon mit Nebenangeboten.<br />

Sämtliche Angebote und Nebenangebote wurden vom Ingenieurbüro Goldbrunner +<br />

Grad fachtechnisch und rechnerisch geprüft.<br />

1 Fa. Nagelschneider GmbH + Co. KG<br />

1.424.716,55<br />

€<br />

Δ zum Nächstbietenden: 2.631,77 € (100,18%)<br />

Höchste Angebotssumme: 1.790.789,64 € (125,69%)<br />

Geschätzte Kosten: ca. 1.950.000 €<br />

Die Nebenangebote konnten nicht gewertet werden.<br />

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa.<br />

Nagelschneider GmbH + Co. KG aus München den Auftrag zu erteilen. Die Kosten<br />

Für die beschlossene Behelfsbrücke ist ein Ansatz in Höhe von 150.000 € enthalten.<br />

Nach kurzer Aussprache erging folgender<br />

Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat erteilt – vorbehaltlich des Ergebnisses des Bietergesprächs, insbesondere<br />

des Nachweises der Leistungsfähigkeit des Subunternehmers für Stahlbau – den<br />

Auftrag für den Neubau der Brücke über die Kleine Donau zu einem Bruttoangebots-<br />

preis von 1.424.716,55 € an die Firma Nagelschneider GmbH + Co. KG aus München.<br />

673. Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 36 Irsching „Mitterwegäcker“;<br />

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Vohburg</strong> hat mit Beschluss vom 21.09.2010 im Rahmen eines<br />

ergänzenden Verfahrens zur Änderung der Höhenfestsetzung die Änderung des<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 36 Irsching „Mitterwegäcker“ beschlossen.<br />

Die erarbeiteten Planänderungen bzw. -ergänzungen wurden vom <strong>Stadt</strong>rat gebilligt<br />

und anschließend die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Eingangs der Sitzung wurde kurz auf das Normenkontrollverfahren eingegangen und<br />

ausgeführt, dass die zur Nichtigkeit geführte Festsetzung nunmehr angepasst worden<br />

ist, wobei sich substantiell an den Festsetzungen – insbesondere der Höhenlage - aber<br />

praktisch nichts geändert habe.<br />

Im Zuge der Aussprache wurde allgemein auf die schwierige Problematik der Situation<br />

hingewiesen und auch deutlich gemacht, dass man im Rahmen des Möglichen der<br />

Familie Beringer so weit als möglich helfen wolle, andererseits aber gewisse Vorgaben<br />

des Bebauungsplanes nicht mehr ändern könne.<br />

Folgende Stellungnahmen gingen innerhalb der Monatsfrist ein:


A.<br />

Stellungnahme im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

1. Kurt und Rosa Beringer, Keltenstr. 99, Irsching;<br />

Stellungnahme vom 17.12.10<br />

Das Schreiben wurde den <strong>Stadt</strong>räten vorgetragen und schriftlich vorgelegt.<br />

Abwägung:<br />

Höhe der geplanten Bebauung<br />

Gemäß Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27.04.2010<br />

wurde der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 36 „Irsching-Mitterwegäcker“ für unwirksam<br />

erklärt, da keine exakte Definition zur Festlegung der Höhe der baulichen<br />

Anlagen erfolgt war.<br />

Im vorliegenden ergänzenden Verfahren wurde die Sockelhöhe (Oberkante<br />

Rohfußboden Erdgeschoß) bezogen auf die an das Grundstück angrenzende<br />

Höhe der öffentlichen Verkehrsflächen neu definiert und auf maximal<br />

0,20 m festgesetzt.<br />

Die Wandhöhe definiert sich von dieser Oberkante Rohfußboden bis OK<br />

Schnittpunkt Außenwand mit der Dachhaut. Diese darf bei einer einge-<br />

schossigen Bauweise max. 4,45 m, bei einer zweigeschossigen Bauweise<br />

maximal 6,10 m betragen.<br />

Gemäß den bestehenden Straßenhöhen ergeben sich für die an das Flur-<br />

stück 10<strong>40</strong> angrenzenden Gebäude Höhen für den Erdgeschoßrohfußboden<br />

von ca. 359,45 m ü. NN bis ca. 359,60 m ü. NN. Die Höhe des Erdgeschoß-<br />

rohfußbodens des bestehenden Gebäudes der Familie Beringer liegt bei ca.<br />

359,70 m ü. NN, also geringfügig höher.<br />

Die für die geplante Bebauung maximal zulässige Wandhöhen liegen bei<br />

4,45 m (I + D) bzw. 6,10 m (II). Die Wandhöhe der geplanten Bebauung<br />

kann damit um maximal ca. 3,0 m über der des angrenzenden Gebäude-<br />

bestandes liegen (bei 2-geschoßiger Bebauung).<br />

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Abstandsflächen der baye-<br />

rischen Bauordnung einzuhalten sind, und dass der Abstand des Bauraumes<br />

der südlich angrenzenden Bebauung im Zuge des ursprünglichen Verfah-<br />

rens bereits auf 5,0 m vergrößert wurde, kann nach Ermessen des <strong>Stadt</strong>rates<br />

davon ausgegangen werden, dass die geplante Bebauung keine unzumut-<br />

baren Auswirkungen auf das Anwesen Fl. <strong>Nr</strong>. 10<strong>40</strong> haben wird.<br />

Gemäß der vorliegenden Ergänzungsplanung ist zudem das geplante<br />

Gelände mit einer maximalen Böschung von 2:1 (Länge zu Höhe) und<br />

einem Abstand des Böschungsfußes von mindestens 0,5 m zur Grund-<br />

stücksgrenze an das bestehende Gelände der Fl. <strong>Nr</strong>. 10<strong>40</strong> anzupassen.<br />

Mit dieser Geländeanpassung wird auch der befürchtete Oberflächen-<br />

wasserabfluss auf das benachbarte Gelände verhindert.<br />

Die Zahl der Bauanträge hat sich bis zum Ende des Jahres 2010 sogar auf<br />

Bedarf am Bauland<br />

36 erhöht. Vier Anträge sind davon für Doppelhäuser, d. h. die Zahl der<br />

beantragten Hauseinheiten liegt bei <strong>40</strong>. Sämtliche Bauanträge betreffen<br />

Neubauten.<br />

Gemäß den vorliegenden Daten ist die Einwohnerzahl von Irsching von<br />

2004 bis 2010 um ca. <strong>40</strong> Einwohner gestiegen. Der Gesamtbevölkerungs-<br />

zuwachs von <strong>Vohburg</strong> betrug in den vergangenen 6 Jahren durchschnittlich<br />

ca. 1,2 % pro Jahr. Damit ist der errechnete Bedarf nach Ermessen des<br />

<strong>Stadt</strong>rates noch ausreichend zu begründen.


Im Zuge der Diskussion und Aussprache wurde insbesondere die Frage des<br />

Versickern des Wassers angesprochen und mögliche Abhilfen diskutiert,<br />

dabei aber auch auf die rechtliche Verpflichtung hierzu des jeweiligen<br />

Eigentümers hingewiesen.<br />

Der Sohn der Eheleute Beringer, Alfred Beringer, erhielt mit Zustimmung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates Gelegenheit zur Darstellung und dem Vorbringen einiger<br />

Punkte aus seiner Sicht.<br />

Letztlich erging folgender<br />

Beschluss mit 20 : 1 Stimmen: (Gegenstimme StR Stangl)<br />

Eine Änderung der Planung ist im Hinblick auf die vorstehenden<br />

Ausführungen nicht veranlasst.<br />

2. Wilhelm und Dorothea Thaller, Hunnenhof 4, Irsching, Stellungnahme<br />

vom 19.12.2010<br />

3. Roswitha und Joachim Weidler, Hunnenhof 5, Irsching, Stellungnahme<br />

vom 19.12.2010<br />

4. Christine und Jochen Reichmann, Hunnenhof 6, Irsching, Stellung-<br />

nahme vom 22.12.2010<br />

5. Marianne und Norbert Stasch, Wendenhof 7, Irsching, Stellungnahme<br />

vom 19.12.2010<br />

6. Christian Schweiger, Lehmgrubenstr. 1, Irsching, Stellungnahme vom<br />

19.12.2010<br />

Die inhaltlich gleichen Stellungnahmen wurden vorgetragen und lagen dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat schriftlich vor.<br />

Abwägung<br />

Die Ausführungen und die Abwägung zu Punkt 1. (Stellungnahme Beringer)<br />

gelten entsprechend.<br />

Die Höhensituation der Anwesen der vorstehenden Grundstückseigentümer<br />

zur geplanten Bebauung entspricht der unter Punkt 1 (Stellungnahme Beringer)<br />

dargelegten Situation.<br />

Zudem beträgt hier der Abstand zu den Grundstücksgrenzen der geplanten<br />

Bebauung mindestens 12 m, da öffentliche Grün- bzw. Verkehrsflächen<br />

dazwischen liegen.<br />

Damit können unzumutbare Auswirkungen auf die bestehende Bebauung<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht<br />

veranlasst.


B. Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung Träger öffentlicher Belange<br />

1. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 14.12.2010<br />

Keine Einwände<br />

2. Planungsverband Region Ingolstadt, Stellungnahme vom 07.12.2010<br />

Keine Einwände<br />

3. Landratsamt Pfaffenhofen, Stellungnahme vom 07.12.2010<br />

3.1 Planungsrechtliche und ortsplanerische Bedenken<br />

Keine Einwände<br />

3.2 Naturschutzrechtliche Beurteilung<br />

Abwägung<br />

Baumarten<br />

Das Bebauungsplanverfahren ist aus Sicht des <strong>Stadt</strong>rates in Bezug auf die<br />

grünordnerischen Festsetzungen abgeschlossen.<br />

Ausgleichsflächen<br />

Die dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche ist erfolgt. Die Umsetzung<br />

der Ausgleichsmaßnahmen ist im Frühjahr 2011 geplant.<br />

Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />

Die grünordnerischen Festsetzungen bleiben unverändert. Die Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind wie geplant umzusetzen. Ein Abnahmetermin wird nach<br />

der Umsetzung mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart.<br />

3.3 Gesundheitsamt<br />

Das Gesundheitsamt weist auf die Problematik und den Umgang mit den<br />

festgestellten Bodenkontaminationen hin, insbesondere bei der Nutzung von<br />

Grundwasser.<br />

Abwägung<br />

Unter Punkt 7.3 in der Begründung zum Bebauungsplan wird lediglich die<br />

Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Gärten, bzw. zur Toilettenspülung<br />

empfohlen. Eine Nutzung des Grundwassers steht nach Ermessen<br />

des <strong>Stadt</strong>rates damit nicht in Zusammenhang.<br />

Eine Oberflächenabdeckung mit unbelastetem Boden von 0,6 m Mächtigkeit<br />

(wie im Schreiben vom 05.09.2007 empfohlen) ist im Zuge der Erschließung<br />

erfolgt. Die Erschießungsmaßnahmen sind vollständig abgeschlossen.<br />

Der Baugrubenaushub auf den privaten Grundstücken in dem mit Bauschutt<br />

aufgefüllten Bereichen ist, wie im Bebauungsplan festgesetzt, auszuführen,<br />

bzw. zu entsorgen (siehe Punkt 6, Textliche Festsetzungen).<br />

Die künftigen Eigentümer werden darüber, wie bisher, mit den Kaufverträgen<br />

umfassend von der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> informiert.<br />

Zur weiteren Verdeutlichung der Altlastenproblematik werden die betroffenen<br />

Flächen in der Bebauungsplanzeichnung redaktionell dargestellt (siehe<br />

auch Empfehlung, Stellungnahme Bodenschutz).<br />

StR Stangl war der Meinung, dass man sich zu wenig mit den Altlasten<br />

auseinander gesetzt habe und letztlich die Verursacher zahlen sollten. hielt<br />

Beschluss mit 19 : 2 Stimmen: (Gegenstimmen StR Brunnhuber u. Stangl)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu. Die<br />

Bebauungsplanzeichnung wird um die redaktionelle Darstellung der<br />

belasteten Flächen ergänzt. Weitere Änderungen sind nicht veranlasst.


3.4 Landratsamt Pfaffenhofen, Abt. Bodenschutz, Umweltschutz,<br />

Stellungnahme vom 17.12.2010<br />

Es wird auf den fach- und sachgerechten Umgang in Bezug auf die zu er-<br />

wartenden Bodenkontaminationen und die Umsetzung der vom Gesund-<br />

heitsamt getroffenen Stellungnahme hingewiesen.<br />

Abwägung<br />

Auf die Abwägung unter Punkt 3.3. (Aufschüttungen) wird verwiesen.<br />

Die notwendigen Maßnahmen zum Umgang mit der Altlastenproblematik im<br />

Baugebiet sind ausführlich unter Punkt 6.1 bis 6.10, Textliche Festsetzung,<br />

beschrieben und festgesetzt.<br />

Die unter 6.11 genannte Empfehlung bzgl. des Wirkungspfades Boden-<br />

Mensch des Gesundheitsamtes werden Bestandteil der umfassenden Infor-<br />

mation an die Bauwerber.<br />

Beschluss mit 20 : 1 Stimmen: (Gegenstimme StR Stangl)<br />

Ergänzend zum Beschluss zu Punkt 3.3 ist darauf zu achten, dass umfassende<br />

Informationen zur Altlast, sowie zu den Empfehlungen zu den Wirkungspfaden<br />

„Boden – Wasser – Mensch“ und „Boden – Pflanze – Mensch“ für<br />

künftige Bauwerber Bestandteil der Kaufverträge sind.<br />

4. Wasserwirtschaftsamt, Stellungnahme vom 26.11.2010<br />

Keine Einwände<br />

Der Umweltbericht ist redaktionell anzupassen.<br />

5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom<br />

13.12.2010<br />

Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen wurde der Humusabtrag gemäß<br />

Vorgaben des Landesamtes vorgenommen.<br />

Bodendenkmäler wurden nicht entdeckt.<br />

6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom<br />

23.11.2010 und 14.12.2010<br />

Keine Einwände<br />

7. Bayerischer Bauerverband, Stellungnahme vom 16.12.2010<br />

Das Bebauungsplanverfahren ist in Bezug auf die Eingriffsregelung abge-<br />

schlossen.<br />

8. HIK, Stellungnahme vom 07.12.2010<br />

Keine Einwände<br />

9. Handwerkskammer, Stellungnahme vom 17.12.2010<br />

Keine Einwände<br />

10. Staatliches Bauamt, Stellungnahme vom 16.11.2010<br />

Keine Einwände<br />

11. Amt für ländliche Entwicklung, Stellungnahme vom 16.11.2010<br />

Keine Einwände


12. Wehrbereichsverwaltung München,<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen (Vorgehen in Genehmi-<br />

gungsverfahren bei Hindernissen für die Luftfahrt; Abstimmung mit WBV)<br />

13. e-on, Kraftwerke, Stellungnahme vom 08.12.2010<br />

Die Begründung ist hinsichtlich der Aussage zu den Arbeitsplätzen der e-on<br />

am Standort Irsching redaktionell zu ändern.<br />

14. e.on, Netz, Stellungnahme vom 26.11.2010<br />

Keine Einwände<br />

15. e.on, Bayern, Stellungnahme vom 16.11.2010<br />

Keine Einwände<br />

16. <strong>Stadt</strong>werke Ingolstadt, Stellungnahme vom 06.12.2010<br />

Keine Einwände<br />

17. MERO, Stellungnahme vom 15.11.2010<br />

Keine Einwände<br />

18. DB, Stellungnahme vom 25.11.2010<br />

Keine Einwände<br />

19. Bayernoil, Stellungnahme vom 22.11.2010<br />

Keine Einwände<br />

20. Deutsche Telekom, Stellungnahme vom 19.11.2010<br />

Die Erschließung des Baugebietes ist abgeschlossen.<br />

21. Gemeinde Münchsmünster, Stellungnahme vom 14.12.2010<br />

Keine Einwände<br />

22. Gemeinde Großmehring, Stellungnahme vom 16.11.2010<br />

Keine Einwände<br />

Nach der umfassenden und ausführlichen Behandlung der Stellungnahmen und<br />

den geführten Diskussionen stellte der 1. Bürgermeister nochmals die grundsätz-<br />

liche Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft der <strong>Stadt</strong> mit den Eheleuten<br />

Beringer heraus.<br />

Beschluss mit 20 : 1 Stimmen: (Gegenstimme StR Stangl)<br />

1. Soweit durch die heutigen Abwägungsbeschlüsse Änderungen bzw. Ergänzungen<br />

veranlasst sind, werden diese mit heutigem Datum in den Plan bzw. die Begrün-<br />

dung eingearbeitet.<br />

2. Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 36 „Irsching - Mitterwegäcker“ i. d. F. vom 01. 02. 2011<br />

wird gemäß § 10 BauGB als S a t z u n g beschlossen.


674. Bebauungsplan „Kleiststraße“;<br />

Billigung des Planentwurfes<br />

Mit Beschluss vom 21.09.2010 hat sich der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Vohburg</strong> für die Aufstellung<br />

einer Innenbereichssatzung entlang der Kleiststraße ausgesprochen.<br />

Im Weiteren wurde von der Verwaltung - in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro<br />

Wipfler - ein Planungskonzept ausgearbeitet, der nun im Zuge des Verfahrens dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat zur Billigung vorgelegt wird.<br />

Der Planungsentwurf wurde erläutert.<br />

Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Vohburg</strong> billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Kleiststraße“ i. d. F. vom 01. 02. 2011.<br />

675. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses <strong>Vohburg</strong>;<br />

a) Projektant für Heizung, Lüftung, Sanitär<br />

b) Projektant Elektroplanung<br />

Für die Planung der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in <strong>Vohburg</strong> werden auch<br />

Projektanten für die Planung von Heizung / Lüftung / Sanitär sowie für die Elektro-<br />

planung benötigt.<br />

Die Beauftragung der Leistungen erfolgt entsprechend der geltenden HOAI.<br />

Die Verwaltung empfiehlt für beide Fachbereiche das Ingenieurbüro Schiegerl aus<br />

Pfaffenhofen zu beauftragen. Das Ingenieurbüro bedient - durch die Partnerschaft<br />

mit Herrn Dr. Glasmann - seit Beginn diesen Jahres auch den Elektrosektor.<br />

Durch die Auftragskonstellation kann die sonst oftmals schwierige Schnittstelle<br />

zwischen den HLS- und Elektro-Projektanten eliminiert werden.<br />

Der 1. Bürgermeister informierte hierzu, dass trotz entsprechender Zusage die<br />

Vereinbarung vom 1. Kommandanten noch nicht unterschrieben wurde. In der<br />

kurzen Diskussion mit StR Pöppel, zugleich 1. Vorstand der FFW, machte der<br />

1. Bürgermeister deutlich, dass man den Passus über die Arbeitsstunden bei<br />

Baukostenüberschreitung streichen werde, aber das Verbot einer Gaststätte nicht<br />

aufgeben könne. StR Stangl sprach die Zuschlagsfrist an.<br />

Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat erteilt den Auftrag für die Projektierung von HLS- und Elektrogewerk<br />

bei der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses <strong>Vohburg</strong> an das Ingenieurbüro<br />

Schiegerl + Dr. Glasmann aus Pfaffenhofen.<br />

Die Beauftragung erfolgt im Rahmen der gültigen HOAI.<br />

2. Die Verwaltung wird angewiesen, den Beschluss erst nach Vorlage der gegengezeichneten<br />

Vereinbarung zu vollziehen.


676. Neubau der Agnes-Bernauer-Halle;<br />

Genehmigung von Mehrkosten<br />

Folgende angefallene Nachträge wurden zur Genehmigung vorgelegt:<br />

Elektrogewerk (Fa. Peters, Ingolstadt):<br />

Nachtrag <strong>Nr</strong>. 9:<br />

Änderungen bzw. zusätzliche Leistungen im Rahmen der Elektroinstallationsarbeiten:<br />

- Steuerung für bauseitige Fenstermotore in der Nordfassade<br />

- Taster für bauseitige Rauchabschnittstüren<br />

- Patchpaneele für die Telefonanlage<br />

- Schlagfeste Taster in Prallwänden<br />

- Ballwurfschutz Hinweisleuchten<br />

- Beleuchtung Lehrerschreibisch<br />

- Aussenbeleuchtung<br />

- Brandschottung diverser Installationsbauteile<br />

- Änderungen an der Steuerung der Uhren<br />

Mehrkosten: 7.646,59 € ≈ 8.000,00 € (brutto)<br />

Nachtrag <strong>Nr</strong>. 10 (Information):<br />

Nachrüstung einer Klingel; StR-Beschluss vom 14.12.2010:<br />

Mehrkosten: 1.570,23 € ≈ 1.600,00 € (brutto)<br />

Nachtrag <strong>Nr</strong>. 11:<br />

Auf Grund von Massenmehrungen (v.a. im Bereich der Regiearbeiten) ergeben sich<br />

zusätzlich Mehrkosten:<br />

Mehrkosten: ≈ 7.000,00 € (brutto)<br />

Trockenbauwerk (Fa. G+H Gaimersheim):<br />

Nachtrag <strong>Nr</strong>. 5:<br />

Zusätzliche Akustikdämmmaßnahmen im Foyer (laut Gutachten Akustiker):<br />

Mehrkosten: 7.045,93 € ≈ 7.500,00 € (brutto)<br />

Im Zuge der Aussprache wies StR Pflügl auf einige Mängel (Beleuchtung, Hallen-<br />

Temperatur etc. hin. 1. Bgm. Schmid informierte über einige Vorkommnisse und trug<br />

vor, dass man mit der Beschäftigung eines weiteren Hausmeisters auf <strong>40</strong>0-€-Basis<br />

Verbesserungen erzielen wolle.<br />

Beschluss mit 21 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt den oben aufgeführten Vergaben und Nachträgen zu.<br />

Der 1. Bürgermeister wies auf die Bürgerversammlungen und die Haushaltssitzung am 22. 2.<br />

2011 hin und schloss die öffentliche Sitzung um 20.20 Uhr.<br />

R. Kolbe M. Schmid<br />

Schriftführer 1. Bürgermeister

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