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AGB für die Akzeptanz am POS (unter Vorlage der Kreditkarte)

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1. Vertragsgegenstand und Bedingungen <strong>der</strong> Kartenakzeptanz<br />

1.1 Das VERTRAGSUNTERNEHMEN als Vertragspartner (nachfolgend „AKZEPTANZ-<br />

STELLE“ genannt) erhält von <strong>der</strong> Volksbank Freiburg eG (nachfolgend BANK<br />

genannt) mit <strong>die</strong>sem Vertrag das Recht, Visa und MasterCard <strong>Kreditkarte</strong>nzahlungen<br />

zu akzeptieren. Die AKZEPTANZSTELLE verpflichtet sich, jedem, <strong>der</strong> eine auf<br />

seinen N<strong>am</strong>en lautende <strong>Kreditkarte</strong> mit einem Visa o<strong>der</strong> MasterCard Logo (nachfolgend:<br />

„Karte“) vorlegt und sich gem. Ziff. 4.1 e) ordnungsgemäß legitimiert<br />

(nachfolgend: “Karteninhaber"), ohne Barzahlung alle von <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE<br />

angebotenen Waren und/o<strong>der</strong> Leistungen zu liefern o<strong>der</strong> zu erbringen.<br />

1.2 Die AKZEPTANZSTELLE wird Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen den Karteninhabern zu<br />

gleichen Preisen und Bedingungen anbieten und darf keine Sicherheiten verlangen<br />

o<strong>der</strong> den Karteninhaber in irgendeiner Weise schlechter stellen als barzahlende<br />

Kunden; sie wird im Falle <strong>der</strong> Barzahlung keine höheren Rabatte gewähren als im<br />

Falle <strong>der</strong> Zahlung mittels <strong>Kreditkarte</strong>.<br />

1.3 Die AKZEPTANZSTELLE wird ausschließlich Kartenumsätze in <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> BANK<br />

vereinbarten Währung einreichen, wobei <strong>die</strong> Währung <strong>der</strong> entsprechenden Kartenumsätze<br />

<strong>der</strong> Währung des mit dem Karteninhaber getätigten Grundgeschäfts<br />

entsprechen muss. Die Einreichungswährung kann von <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE gewählt<br />

werden, bedarf aber, sofern es sich nicht um EUR handelt, <strong>der</strong> vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> BANK. Hat <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE in dem elektronischen<br />

Datensatz kein Transaktionswährungskennzeichen angegeben, wird von einer<br />

Einreichung in EUR ausgegangen.<br />

1.4 Beabsichtigt <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE von den Karteninhabern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung mittels<br />

einer MasterCard Karte ein zusätzliches Entgelt zu verlangen (Surcharging), ist<br />

<strong>die</strong>s gegenüber dem Karteninhaber vorab ausdrücklich anzuzeigen und zu vereinbaren.<br />

Die AKZEPTANZSTELLE darf dem Karteninhaber bei Einsatz von Visa Karten<br />

kein zusätzliches Entgelt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung mit <strong>der</strong> Visa Karte berechnen.<br />

1.5 Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Akzeptanz</strong> von physisch nicht vorliegenden Karten im<br />

Fernabsatz (sog. Mail-/(Tele)Phone-Or<strong>der</strong> (MOTO) = Übermittlung <strong>der</strong> Kartendaten<br />

per Brief, Fax o<strong>der</strong> Telefon o<strong>der</strong> E-Commerce-Zahlungen = Übermittlung <strong>der</strong> Kartendaten<br />

per E-Mail o<strong>der</strong> Internet) ist <strong>der</strong> Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung „<strong>Kreditkarte</strong>n-Servicevertrag<br />

Fernabsatz“.<br />

1.6 Die AKZEPTANZSTELLE ist nicht berechtigt, <strong>die</strong> Karte zum bargeldlosen Zahlungsausgleich<br />

zu Akzeptieren und <strong>die</strong> For<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Bank zur Abrechnung einzureichen<br />

wenn:<br />

a) <strong>die</strong> Karte <strong>für</strong> Glücksspiel, Lotto o<strong>der</strong> ähnliche Veranstaltungen, <strong>für</strong> Leistungen<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit erotischer Unterhaltung (Nachtclub, Bar etc.) o<strong>der</strong> <strong>für</strong><br />

Bezahlung von Teilzeitwohnrechten o<strong>der</strong> d<strong>am</strong>it im Zus<strong>am</strong>menhang stehenden<br />

Entgelten eingesetzt werden soll, es sei denn, <strong>die</strong> BANK hat <strong>der</strong> <strong>Akzeptanz</strong><br />

<strong>der</strong> Karte <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Geschäfte vorab schriftlich zugestimmt;<br />

b) aufgrund <strong>der</strong> Begleitumstände <strong>der</strong> Kartenvorlage <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE<br />

Zweifel an <strong>der</strong> Berechtigung des Kunden zur Nutzung <strong>der</strong> Karte haben müsste.<br />

Derartige Zweifel müssen insbeson<strong>der</strong>e bestehen:<br />

a) wenn <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrag des Umsatzgeschäftes aufgeteilt o<strong>der</strong><br />

auf mehrere <strong>Kreditkarte</strong>n aufgeteilt werden soll,<br />

b) wenn <strong>der</strong> Karteninhaber bereits bei <strong>Vorlage</strong> <strong>der</strong> Karte mögliche<br />

Probleme mit <strong>der</strong> Karte ankündigt,<br />

c) wenn mit <strong>der</strong>selben Karte mehrere Käufe zu verschiedenen Zeitpunkten<br />

innerhalb von zwei Kalen<strong>der</strong>tagen getätigt werden sollen,<br />

d) das Waren- o<strong>der</strong> Dienstleistungssegment <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE<br />

(Branchenangabe), <strong>für</strong> das <strong>die</strong> Karte akzeptiert werden soll, von<br />

<strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE im Vertrag nicht angegeben wurde o<strong>der</strong><br />

nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Mitteilung <strong>der</strong> AKZEP-<br />

TANZSTELLE durch <strong>die</strong> BANK freigegeben wurde.<br />

1.7 Die Bank ist berechtigt, <strong>die</strong> <strong>unter</strong> Ziffer 1.5 genannten Bedingungen durch schriftliche<br />

Mitteilung an <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>unter</strong> Einhaltung einer Frist von zwei<br />

Wochen zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu ergänzen, wenn <strong>die</strong> BANK <strong>die</strong>se Än<strong>der</strong>ungen wegen<br />

möglicher Missbrauchspraktiken <strong>für</strong> notwendig erachtet.<br />

2. Betreuung <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE<br />

Die AKZEPTANZSTELLE richtet sämtliche Erklärungen und Mitteilungen ausschließlich<br />

an <strong>die</strong> Bank. Dies gilt auch <strong>für</strong> etwaige Auseinan<strong>der</strong>setzungen über Ansprüche<br />

aus dem abstrakten Schuldversprechen (Ziff. 4.1) und über Chargebacks (Ziff.<br />

7).<br />

3. Ausstattung <strong>der</strong> <strong>Akzeptanz</strong>stelle<br />

Die AKZEPTANZSTELLE wird das ihr von <strong>der</strong> Bank zur Verfügung gestellte Werbematerial,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> <strong>Akzeptanz</strong>zeichen, an <strong>für</strong> Karteninhaber deutlich sichtbarer<br />

Stelle anbringen bzw. auslegen (Geräte nach Ziff. 8 gehören nicht zu den<br />

Materialien.).<br />

4. Schuldversprechen<br />

4.1 Voraussetzungen des abstrakten Schuldversprechens<br />

Die Bank gibt gegenüber <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE ein aufschiebend bedingtes abstraktes<br />

Schuldversprechen in Höhe des vom Karteninhaber zu Gunsten <strong>der</strong> AK-<br />

ZEPTANZSTELLE angewiesenen Geldbetrages ab, wenn<br />

a) <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>die</strong> Karte zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Transaktion physisch<br />

vorlag und <strong>die</strong> Kartendaten nicht schriftlich, telefonisch, mittels Internet<br />

o<strong>der</strong> E-Mail an <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE übermittelt wurden;<br />

b) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE im Regelfall <strong>am</strong> Transaktionstag, spätestens jedoch innerhalb<br />

einer Einreichungsfrist von zwei bundeseinheitlichen Bankarbeitstagen<br />

nach Transaktionsdatum einen Transaktionsdatensatz (<strong>unter</strong> Angabe von<br />

insbeson<strong>der</strong>e Kartennummer, Verfallsdatum, Bruttopreis, VP-Nummer) mittels<br />

eines <strong>POS</strong>-Terminals gem. Ziff. 8.1 an den Processor übermittelt hat o<strong>der</strong> innerhalb<br />

von sechs Kalen<strong>der</strong>tagen einen manuellen Leistungsbeleg gem. Ziff.<br />

8.2. eingereicht hat (nachfolgend zus<strong>am</strong>men „Transaktionseinreichung“<br />

genannt);<br />

c) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>die</strong> Transaktion elektronisch über ein <strong>POS</strong>-Terminal<br />

autorisiert und eingereicht und dabei das vereinbarte Floorlimit (Ziff. 6) und<br />

bei <strong>der</strong> Erstellung des elektronischen Leistungsbeleges Ziff. 8.1 beachtet hat;<br />

d) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE ausschließlich im Falle einer Betriebsstörung des <strong>POS</strong>-<br />

Terminals o<strong>der</strong> des <strong>POS</strong>-Karten-Kassensystems <strong>die</strong> Transaktion mittels eines<br />

<strong>Kreditkarte</strong>n-Servicevertrag<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen -<br />

manuell erstellten Leistungsbeleges eingereicht und dabei Ziff. 6 und Ziff.<br />

8.2 beachtet hat;<br />

e) auf dem elektronisch o<strong>der</strong> manuell erstellten Leistungsbeleg folgende Transaktionsdaten<br />

vollständig und lesbar ersichtlich sind:<br />

<strong>die</strong> auf <strong>der</strong> <strong>Kreditkarte</strong> bzw. <strong>der</strong>en Chip gespeicherten Daten o<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

auf <strong>der</strong> Karte sichtbaren Daten (Kartennummer, Vor- und Nachn<strong>am</strong>e<br />

des Karteninhabers und das Verfallsdatum <strong>der</strong> Karte),<br />

<strong>der</strong> Bruttopreis (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.) =<br />

Ges<strong>am</strong>trechnungsbetrag) <strong>der</strong> verkauften Waren und/o<strong>der</strong> erbrachten<br />

Leistungen in EURO (insofern nichts an<strong>der</strong>es vereinbart), wobei <strong>der</strong><br />

Bruttopreis dem Transaktionsbetrag entsprechen muss und auf maximal<br />

zwei Kartentransaktionen aufgeteilt werden darf (Splittingverbot)<br />

– eine Kombination von Barzahlung und Kartenzahlung ist jedoch zulässig,<br />

das Datum <strong>der</strong> Transaktion und <strong>der</strong> Erstellung des Leistungsbeleges<br />

bzw. des Transaktionsdatensatzes,<br />

Firma, Adresse (im Antrag genannte Firmenanschrift, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>der</strong> Vertrag<br />

über <strong>die</strong> Kartenakzeptanz geschlossen wird o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bank mitgeteilte<br />

Filialadresse <strong>der</strong> Firma) und VP-Nummer (Ziff. 5) <strong>der</strong> AKZEP-<br />

TANZSTELLE,<br />

Autorisierungsnummer,<br />

Unterschrift des Karteninhabers, welche mit <strong>der</strong> Unterschrift auf <strong>der</strong><br />

Kartenrückseite übereinstimmt (Legitimationsprüfung). Die Unterschrift<br />

auf einem mittels <strong>POS</strong>-Terminal generierten Leistungsbeleg<br />

(=elektronisch erstellt) kann entfallen, wenn sich <strong>der</strong> Inhaber einer<br />

Karte mit EMV-Chip – wenn er durch das <strong>POS</strong>-Terminal aufgefor<strong>der</strong>t<br />

wird - durch Eingabe <strong>der</strong> korrekten PIN identifiziert. Die PIN darf nur<br />

durch den Karteninhaber persönlich eingegeben werden.<br />

f) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE keine Streichungen und Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Daten<br />

auf dem Leistungsbeleg o<strong>der</strong> des Transaktionsdatensatzes nach Unterzeichnung<br />

durch den Karteninhaber vorgenommen hat;<br />

g) <strong>die</strong> Karte ein Foto des Karteninhabers enthält, und <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE<br />

den Unterzeichner des Leistungsbeleges anhand <strong>die</strong>ses Fotos identifiziert hat;<br />

h) <strong>der</strong> Transaktionstag innerhalb des auf <strong>der</strong> Karte aufgedruckten Gültigkeitszeitraums<br />

liegt;<br />

i) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE eigene Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen abrechnet;<br />

j) <strong>die</strong> Zahlungsfor<strong>der</strong>ung das Entgelt <strong>für</strong> Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> im<br />

Antrag zum Vertrag über <strong>die</strong> Kartenakzeptanz genannten Branche o<strong>der</strong> des<br />

Sortiments <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE ist und es sich nicht um nicht zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb gehörende Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e nicht um<br />

Kreditgewährung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Geldzahlungen handelt;<br />

k) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE ihren Pflichten zur Missbrauchsbekämpfung nachgekommen<br />

ist, sich nicht leichtfertig sich aufdrängenden o<strong>der</strong> offensichtlichen<br />

Missbrauchsverdachtsmomenten (Ziff. 14) verschlossen hat und <strong>die</strong><br />

verwendete <strong>Kreditkarte</strong> <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE gegenüber nicht <strong>für</strong> ungültig<br />

erklärt worden ist o<strong>der</strong> auf einer <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE übersandten Sperrliste<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Mitteilung als ungültig aufgeführt ist o<strong>der</strong> <strong>die</strong> AKZEPTANZ-<br />

STELLE nicht über das <strong>POS</strong>-Terminal aufgefor<strong>der</strong>t wurde, <strong>die</strong> Karte einzubehalten<br />

(pick-up); im Falle einer pick-up-Auffor<strong>der</strong>ung durch den Processor ist<br />

<strong>die</strong> Karte durch einmaliges Zerschneiden zu entwerten und an <strong>die</strong> BANK zu<br />

senden;<br />

l) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE alle <strong>die</strong>sem Vertrag zugrunde liegenden Umsätze aus<br />

Visa und MasterCard Transaktionen ausschließlich bei dem von <strong>der</strong> BANK beauftragten<br />

Processor eingereicht hat;<br />

m) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE mit dem Karteninhaber keine wi<strong>der</strong>ruflichen Zahlungen<br />

vereinbart hat;<br />

n) <strong>die</strong> abzurechnende For<strong>der</strong>ung nicht auf gesetzes- o<strong>der</strong> sittenwidrigen<br />

Rechtsgeschäften beruht;<br />

o) <strong>die</strong> abzurechnende For<strong>der</strong>ung nicht doppelt eingereicht wurde;<br />

p) mit <strong>der</strong> Kartenzahlung nicht vorausgegangene Kartenzahlungsversuche ersetzt<br />

werden sollen o<strong>der</strong> wenn mit <strong>der</strong> Karte Einlösung notleiden<strong>der</strong> Schecks<br />

erfolgen soll;<br />

q) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>die</strong> <strong>für</strong> spezielle Branchen geltenden Son<strong>der</strong>bedingungen<br />

gem. Ziff. 25 eingehalten hat;<br />

r) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE sich an <strong>die</strong> Bedingungen gemäß <strong>der</strong> „Zusatzvereinbarung<br />

Dyn<strong>am</strong>ic Currency Conversion (DCC)“ gehalten hat, sobald und sofern<br />

<strong>die</strong>s von <strong>der</strong> Bank angeboten wird/wurde.<br />

4.1.1 Die Bank ist berechtigt, <strong>die</strong> <strong>unter</strong> Ziffer 4.1 a) – r) genannten Bedingungen durch<br />

schriftliche Mitteilung an <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>unter</strong> Einhaltung einer Frist von<br />

zwei Wochen zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu ergänzen, wenn <strong>die</strong> BANK <strong>die</strong>se Än<strong>der</strong>ungen<br />

wegen möglicher Missbrauchspraktiken <strong>für</strong> notwendig erachtet.<br />

4.2 Kein Schuldversprechen<br />

4.2.1 Akzeptiert <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE Kartenzahlungen, ohne <strong>die</strong> <strong>unter</strong> Ziff. 1.5 und<br />

4.1 aufgeführten Verfahrensweisen und Bedingungen einzuhalten, ist <strong>die</strong> Bank<br />

dennoch ohne nähere Prüfungspflichten hinsichtlich <strong>der</strong> Transaktionen berechtigt,<br />

aber nicht verpflichtet, den Transaktionsbetrag abzüglich des vereinbarten (Mindest-/Maximal-)Disagios<br />

(zzgl. MwSt.) gutzuschreiben (Ziff. 10). Die Zahlung stellt<br />

in <strong>die</strong>sen Fällen kein abstraktes Schuldversprechen dar und erfolgt in <strong>der</strong> Erwartung,<br />

dass <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE selbst in an<strong>der</strong>er Weise <strong>die</strong> Legitimation des<br />

Karteninhabers überprüft hat. Sollte dennoch eine Rückbelastung erfolgen, ist <strong>die</strong><br />

Bank berechtigt, einen Rückfor<strong>der</strong>ungsanspruch (Ziff. 7) geltend zu machen.<br />

4.2.2 Wird das Floorlimit (Ziff. 6) ohne Autorisierung des Processors überschritten, so<br />

wird kein Schuldversprechen über <strong>die</strong>sen Transaktionsbetrag abgegeben. Gleiches<br />

gilt, wenn <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>trechnungsbetrag dadurch <strong>unter</strong> das Floorlimit herabgemin<strong>der</strong>t<br />

wird, indem über ein Geschäft, welches bei Barzahlung in einer Summe<br />

abgerechnet würde, mehr als eine Transaktionseinreichung vorgenommen wird<br />

(Split-Payment). Der maßgebende Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>für</strong> das Floorlimit ist <strong>die</strong> Summe<br />

aller Transaktionen, <strong>die</strong> <strong>am</strong> selben Geschäftstag von <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>unter</strong><br />

einer VP-Nummer mit <strong>der</strong>selben Visa o<strong>der</strong> Master-Card <strong>Kreditkarte</strong> vorgenommen<br />

wurden.


5. Verwendung <strong>der</strong> VP-Nummer(n)<br />

Jede AKZEPTANZSTELLE erhält mindestens eine ihr eindeutig zugeordnete VP-<br />

Nummer je Kartenmarke und <strong>Akzeptanz</strong>art. Verfügt <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE über<br />

ein von einem Netzbetreiber bezogenes <strong>POS</strong>-Terminal (Ziff. 8.1) zur <strong>Akzeptanz</strong><br />

von physisch vorliegenden Karten, sind alle Transaktionen über <strong>die</strong> VP-Nummer<br />

abzuwickeln, <strong>die</strong> eigens <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Akzeptanz</strong>art „realer <strong>POS</strong>“ beantragt wurde.<br />

Transaktionen einer an<strong>der</strong>en <strong>Akzeptanz</strong>art (MOTO o<strong>der</strong> ECommerce) müssen<br />

wahrheitsgemäß über <strong>die</strong> zutreffende VP-Nummer autorisiert und eingereicht<br />

werden. Ggf. ist zur Erfüllung <strong>die</strong>ser Pflicht aus technischen Gründen ein separates<br />

Terminal pro <strong>Akzeptanz</strong>art bereit zu halten.<br />

6. Floorlimit und Autorisierung<br />

6.1 Das Floorlimit bezeichnet <strong>die</strong> Höhe des Transaktionsbetrages, oberhalb dessen<br />

<strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Kartentransaktion eine Autorisierungsnummer<br />

vom Processor grundsätzlich elektronisch über das <strong>POS</strong>-Terminal<br />

o<strong>der</strong> in Ausnahmefällen gem. Ziff. 8.2 auch telefonisch o<strong>der</strong> per Fax einholen<br />

muss. Das Floorlimit beträgt grundsätzlich 0 Euro, kann jedoch von <strong>der</strong> Bank in<br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE höher festgesetzt werden.<br />

6.2 Bei einer Überschreitung des Floorlimits ist <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE verpflichtet, bei<br />

dem Processor eine Autorisierungsanfrage zu stellen; gem. Ziff. 6.1 bedeutet <strong>die</strong>s,<br />

dass grundsätzlich <strong>für</strong> jede Transaktion eine Autorisierung einzuholen ist. Bei einer<br />

positiven Autorisierung teilt <strong>der</strong> Processor <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE eine Autorisierungsnummer<br />

mit. Eine positive Autorisierung enthält lediglich <strong>die</strong> Aussage,<br />

dass <strong>die</strong> vorgelegte Karte nicht gesperrt ist und <strong>der</strong> eingeräumte Verfügungsrahmen<br />

nicht überschritten wurde; sie stellt kein abstraktes Schuldversprechen und<br />

keine Zahlungsgarantie dar.<br />

6.3 Bei regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrenden Zahlungen ist jede Zahlung als Einzeltransaktion<br />

zu behandeln, <strong>die</strong> bei Fälligkeit einer neuen Autorisierung bedarf.<br />

7. Rückfor<strong>der</strong>ungsanspruch<br />

7.1 Sofern gegen einen <strong>der</strong> in Ziff. 1.5 genannten Ausschlüsse verstoßen o<strong>der</strong> eine<br />

<strong>der</strong> in Ziff. 4.1, 5 und 6 genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, <strong>die</strong> Bank dennoch<br />

Zahlung geleistet hat und <strong>der</strong> Transaktionsbetrag von <strong>der</strong> kartenausgebenden<br />

Bank zurückbelastet wurde (Chargeback), ist <strong>die</strong> Bank berechtigt, je<strong>der</strong>zeit<br />

innerhalb von 18 Monaten von <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE Rückerstattung <strong>der</strong><br />

gezahlten Beträge zu verlangen, <strong>die</strong>se mit an<strong>der</strong>en Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE zu verrechnen o<strong>der</strong> den gezahlten Betrag per<br />

Lastschrift vom Konto <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE einzuziehen (Ziff. 10.5).<br />

7.2 Hat <strong>der</strong> Karteninhaber gegen seine kartenausgebende Bank einen Anspruch auf<br />

Erstattung einer Kartentransaktion, <strong>die</strong> auf einem autorisierten und über <strong>die</strong> AK-<br />

ZEPTANZSTELLE ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, § 675x Abs. 1 BGB, hat <strong>die</strong><br />

Bank einen Rückfor<strong>der</strong>ungsanspruch gegen <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE, sofern sie ihrerseits<br />

zur Rückerstattung an <strong>die</strong> kartenausgebende Bank verpflichtet ist. Der<br />

Rückfor<strong>der</strong>ungsanspruch des Karteninhabers kann entstehen, wenn bei <strong>der</strong> Autorisierung<br />

<strong>der</strong> genaue Betrag nicht angegeben wurde (z.B. bei Kautionen im Hotel-<br />

o<strong>der</strong> Mietwagenbereich) und <strong>der</strong> Transaktionsbetrag den Betrag übersteigt, den<br />

<strong>der</strong> Karteninhaber entsprechend den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte<br />

erwarten können.<br />

7.3 Die AKZEPTANZSTELLE ist verpflichtet, im Fall eines berechtigten Rückfor<strong>der</strong>ungsanspruchs<br />

durch den Karteninhaber o<strong>der</strong> <strong>die</strong> kartenausgebende Bank, <strong>die</strong> Erfüllung<br />

aller in Ziff. 1.5 und 4.1 genannten Bedingungen, soweit <strong>die</strong> Erfüllung in ihrer<br />

Betriebssphäre liegt, gegenüber <strong>der</strong> Bank o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Processor nachzuweisen.<br />

7.4 Sollte <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE nicht innerhalb <strong>der</strong> ihr von <strong>der</strong> Bank o<strong>der</strong> vom<br />

Processor genannten Frist einen angefor<strong>der</strong>ten Leistungsbeleg über einen abgerechneten<br />

Transaktionsbetrag in Kopie <strong>der</strong> Bank o<strong>der</strong> dem Processor zukommen<br />

lassen und <strong>der</strong> Transaktionsbetrag aus <strong>die</strong>sem Grund von <strong>der</strong> kartenausgebenden<br />

Bank <strong>der</strong> Bank zurückbelastet werden, ist <strong>die</strong> Bank zur Rückbelastung <strong>die</strong>ses<br />

Transaktionsbetrages an <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE berechtigt.<br />

7.5 Ein Anspruch <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE auf Rückerstattung <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> betreffende<br />

Transaktion angefallenen Entgelte besteht nicht, soweit <strong>die</strong> Bank <strong>die</strong> d<strong>am</strong>it vergütete<br />

Dienstleistung erbracht hat und <strong>die</strong> Rückerstattungsgründe nicht zu vertreten<br />

hat.<br />

8. <strong>POS</strong>-Terminal und Imprinter<br />

8.1 <strong>POS</strong>-Terminal<br />

8.1.1 Die AKZEPTANZSTELLE hat auf eigene Kosten ein durch <strong>die</strong> Deutsche<br />

Kreditwirschaft, vertreten durch den ZKA (Zentraler Kreditausschuss), <strong>für</strong> <strong>die</strong> elektronische<br />

Abwicklung von Kartenumsätzen <strong>am</strong> <strong>POS</strong> (Point Of Sale) zugelassenes,<br />

EMV-fähiges Endgerät (im Folgenden <strong>POS</strong>-Terminal (auch <strong>für</strong> <strong>POS</strong>Karten-<br />

Kassensystem) und bei Fernabsatzgeschäften auch „virtuelles <strong>POS</strong>-Terminal“<br />

genannt) einzusetzen, welches durch einen vom ZKA und <strong>für</strong> EMV zertifizierten<br />

<strong>POS</strong>-Terminalnetzbetreiber (und/o<strong>der</strong> <strong>POS</strong>-Karten-Kassensystemhersteller) zur Verfügung<br />

gestellt wird. Der <strong>POS</strong>-Terminalnetzbetreiber muss von <strong>der</strong> BANK freigegeben<br />

worden sein.<br />

8.1.2 Das <strong>POS</strong>-Terminal nebst PIN-Eingabegerät bzw- -tastatur muss den aktuell gültigen<br />

sicherheitstechnischen Standards <strong>der</strong> Kartenorganisationen entsprechen,<br />

über <strong>die</strong> <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE von <strong>der</strong> Bank informiert wird. Insbeson<strong>der</strong>e muss<br />

<strong>die</strong> EMV-Funktionalität <strong>am</strong> <strong>POS</strong>-Terminal aktiviert sein. Sofern <strong>die</strong> AKZEPTANZ-<br />

STELLE ein nicht den aktuellen Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen entsprechendes Terminal<br />

einsetzt, haftet sie <strong>für</strong> hierauf zurückführende Schäden gegenüber <strong>der</strong> Bank.<br />

8.1.3 Bei <strong>der</strong> Dateneingabe in das <strong>POS</strong>-Terminal ist <strong>die</strong> allgemeine Be<strong>die</strong>nungsanleitung<br />

des Herstellers genau zu beachten. Die Kartendaten dürfen nicht manuell in<br />

das <strong>POS</strong>-Terminal eingegeben werden, es sei denn, <strong>die</strong> Bank hatte <strong>die</strong>s schriftlich<br />

vorab genehmigt o<strong>der</strong> <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE war gemäß <strong>die</strong>ser Vereinbarung<br />

hierzu ausnahmsweise berechtigt. Die AKZEPTANZSTELLE stellt sicher, dass in ihrem<br />

personellen und räumlichen Verantwortungsbereich keine Manipulation <strong>der</strong><br />

Dateneingabe, insbeson<strong>der</strong>e keine missbräuchliche Benutzung <strong>der</strong> Geräte durch<br />

Firmenangehörige o<strong>der</strong> durch Unbefugte möglich ist.<br />

8.1.4 Der AKZEPTANZSTELLE obliegt es, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Funktionstüchtigkeit <strong>der</strong> Geräte, Leitungswege,<br />

Datenträger und an<strong>der</strong>er zur Datenübermittlung verwendeter Einrichtungen<br />

fortlaufend Sorge zu tragen. Der Processor erhält <strong>die</strong> Transaktionsdaten<br />

<strong>der</strong> Autorisierungsanfrage und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Transaktion in einem kompletten, <strong>für</strong><br />

den Processor verarbeitbaren Datensatz kostenfrei angeliefert. Form und Inhalt<br />

werden in den Datenprotokollen <strong>der</strong> Kartenabrechnungs<strong>unter</strong>nehmen vorgege-<br />

<strong>Kreditkarte</strong>n-Servicevertrag<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen -<br />

ben sowie in <strong>der</strong> allgemeinen Be<strong>die</strong>nungsanleitung des <strong>POS</strong>Terminals o<strong>der</strong> in<br />

Son<strong>der</strong>vereinbarungen zwischen <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE und <strong>der</strong> Bank festgelegt.<br />

8.1.5 Elektronisch erstellte Leistungsbelege erstellt <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE mindestens<br />

zweifach mit einem <strong>POS</strong>-Terminal, indem <strong>die</strong> Karte durch den Leseschlitz des<br />

<strong>POS</strong>-Terminals gezogen bzw. in das <strong>POS</strong>-Terminal o<strong>der</strong> das Kartenlesegerät gesteckt<br />

wird und hierbei <strong>der</strong> Chip o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Magnetstreifen auf <strong>der</strong> Karte ausgelesen<br />

wird. Die AKZEPTANZSTELLE muss Karten mit vorhandenem Chip immer so in<br />

das <strong>POS</strong>-Terminal einführen, dass <strong>der</strong> Chip ausgelesen werden kann. Eine reine<br />

Magnetstreifenerfassung einer mit einem Chip ausgestatteten Karte ist nicht ausreichend.<br />

Der Leistungsbeleg ist vom Karteninhaber zu <strong>unter</strong>zeichnen. Die AKZEP-<br />

TANZSTELLE ist verpflichtet, dem Karteninhaber sein Exemplar des Leistungsbeleges<br />

auszuhändigen.<br />

8.2 Imprinter<br />

8.2.1 Ein Imprinter ist ein Gerät zur Übertragung <strong>der</strong> auf einer Karte hochgeprägten<br />

Angaben auf einen Leistungsbeleg aus kohlebeschichtetem Papier und ist nur<br />

noch in Ausnahmefällen bei Betriebsstörungen des <strong>POS</strong>-Terminals o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Telekommunikationsleitungen zulässig. In <strong>die</strong>sen Fällen ist ein elektronischer Leistungsbeleg<br />

aufzubewahren, <strong>der</strong> nachweist, dass <strong>die</strong> elektronische Verarbeitung<br />

nicht möglich war.<br />

8.2.2 Bei <strong>der</strong> Erstellung des manuellen Leistungsbeleges ist <strong>die</strong> Art (Reisepass, Personalausweis)<br />

und Nummer des Lichtbildausweises des Karteninhabers auf dem<br />

Leistungsbeleg zu vermerken und anschließend vom Karteninhaber <strong>unter</strong>schreiben<br />

zu lassen. Dem Karteninhaber ist ein Durchschlag auszuhändigen. Der <strong>für</strong> <strong>die</strong> AK-<br />

ZEPTANZSTELLE vorgesehene Durchschlag ist im Original aufzubewahren.<br />

8.2.3 Sollte <strong>die</strong> Betriebsstörung des <strong>POS</strong>-Terminals nicht bis zum Geschäftsschluss des<br />

Transaktionstages behoben sein, sind <strong>die</strong> manuell erstellten Leistungsbelege gem.<br />

Ziff. 4.1.b) beim Processor einzureichen. Sollte <strong>die</strong> Betriebsstörung bis zum Geschäftsschluss<br />

behoben sein, ist <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE berechtigt, <strong>die</strong> Transaktionsdaten<br />

<strong>am</strong> Transaktionstag unverzüglich durch manuelle Eingabe elektronisch<br />

über das <strong>POS</strong>-Terminal beim Processor einzureichen. In <strong>die</strong>sem Fall sind <strong>die</strong> manuell<br />

erstellten Leistungsbelege zus<strong>am</strong>men mit den elektronisch erstellten Leistungsbelegen<br />

aufzubewahren.<br />

8.2.4 Eine Prepaid-<strong>Kreditkarte</strong> kann ausschließlich an einem <strong>POS</strong>-Terminal verwendet<br />

werden („electronic use only“).<br />

9. Entgelte<br />

9.1 Die Bank ist berechtigt, individuelle Entgelte (insbeson<strong>der</strong>e prozentuales,<br />

umsatzabhängiges (Minimal-/Maximal)Disagio, Transaktions- und Autorisierungsentgelte,<br />

Chargeback- und Rückvergütungsbearbeitungsentgelte, Abrechnungsentgelte,<br />

monatliche Servicepauschale etc.) mit <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE zu vereinbaren.<br />

Die aktuellen Entgelte ergeben sich aus dem Vertrag über <strong>die</strong> Kartenakzeptanz<br />

sowie dem aktuell gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis <strong>der</strong> BANK zum<br />

<strong>Kreditkarte</strong>nhändlergeschäft“, sofern keine an<strong>der</strong>e abweichende Vereinbarung<br />

getroffen wurde. Auf Anfrage können mit <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Akzeptanz</strong><br />

von Debitkarten, Charge Karten, <strong>Kreditkarte</strong>n sowie Commercial Cards (Firmen-<strong>Kreditkarte</strong>n)<br />

<strong>unter</strong>schiedliche Disagien vereinbart werden. Alle Entgelte verstehen<br />

sich zuzüglich <strong>der</strong> gesetzlichen Mehrwertsteuer in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Höhe.<br />

9.2 Sollten <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Vertragsverhältnis mit <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE zur Anwendung<br />

kommenden und zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Vertrags<strong>unter</strong>zeichnung gültigen Interchange-Entgeltsätze<br />

und Entgelte <strong>für</strong> Transaktionsumsätze, welche <strong>die</strong> Bank an <strong>die</strong><br />

kartenausgebenden Banken sowie <strong>die</strong> Kartenorganisationen abzuführen hat, geän<strong>der</strong>t<br />

werden, ist <strong>die</strong> Bank berechtigt, <strong>die</strong> Entgelte mit <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE im<br />

gleichen Verhältnis neu zu vereinbaren. Auskunft über <strong>die</strong> in das Disagio integrierten<br />

Preis-Komponente „Interchange“ sowie weitere Informationen (z.B. Honour-<br />

All-Cards-Rules (HACR)), können auf den Internet-Seiten <strong>der</strong> Kartenorganisationen<br />

bezogen werden.<br />

9.3 Für von <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE angefragte individuelle Auswertungen o<strong>der</strong> sonstige<br />

Son<strong>der</strong>leistungen, welche nicht rechtlich o<strong>der</strong> vertraglich zwingend zur Verfügung<br />

gestellt werden müssen, kann <strong>die</strong> Bank mit <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE ein<br />

Entgelt vereinbaren und in Rechnung stellen.<br />

9.4 Für <strong>die</strong> Bereitstellung und Vorhaltung des Kartenakzeptanz- und – abrechnungssystems<br />

ohne Einreichung von Kartenumsätzen erstattet <strong>die</strong> <strong>Akzeptanz</strong>stelle <strong>der</strong><br />

Bank <strong>die</strong> hier<strong>für</strong> anfallenden Aufwendungen in Form eines Bereitstellungsentgeltes.<br />

9.5 Die BANK ist berechtigt, das anzuwendende Disagio halbjährlich nach billigem<br />

Ermessen (§ 315 BGB), erstmals 6 Monate nach Vertragsabschluss, durch einseitige<br />

Erklärung neu festzusetzen. Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Neufestsetzung des Disagios<br />

sind insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Umsatz-Ges<strong>am</strong>tsumme, <strong>der</strong> Transaktionsanzahl,<br />

des durchschnittlichen Umsatzes pro Transaktion, <strong>der</strong><br />

Chargebackanzahl (Chargeback = Rückbelastung einer Transaktion durch <strong>die</strong><br />

kartenausgebende Bank) sowie sonstiger kostenrelevanter Umstände.<br />

9.6 Die Entgelte sind mit Zugang <strong>der</strong> Abrechnung (Ziff 13) zur Zahlung fällig.<br />

10. Transaktionsgutschrift und Entgeltverrechnung<br />

10.1 Die Bank ist verpflichtet, alle nach Ziff. 4.1 abgegebenen abstrakten<br />

Schuldversprechen <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE gegenüber zu erfüllen, unabhängig<br />

vom tatsächlichen Zahlungseingang über <strong>die</strong> Kartenorganisation.<br />

10.2 Dazu wird <strong>die</strong> Bank den Transaktionsbetrag abzüglich des vereinbarten, um <strong>die</strong><br />

jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) erhöhten (Mindest-/ Maximal)<br />

Disagios gutschreiben. Die im Preisverzeichnis vereinbarten Entgelte werden - je<br />

nach Wahl des Processors - entwe<strong>der</strong> direkt mit <strong>der</strong> Transaktionsgutschrift verrechnet<br />

o<strong>der</strong> geson<strong>der</strong>t in Rechnung gestellt.<br />

10.3 Die Gutschrift erfolgt im Rahmen des vereinbarten Zahlungsintervalls nach<br />

Transaktionseinreichung auf das Gutschriftskonto <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE. Im Regelfall<br />

erfolgt <strong>die</strong> Gutschrift o<strong>der</strong> – sofern das Gutschriftskonto nicht bei <strong>der</strong> BANK<br />

geführt wird – <strong>die</strong> Überweisung spätestens fünf bundeseinheitliche Bankarbeitstage<br />

nach dem Tag <strong>der</strong> Transaktionseinreichung beim Processor. Als Tag <strong>der</strong> Transaktionseinreichung<br />

gilt <strong>der</strong> Tag, an dem <strong>der</strong> Transaktionsdatensatz bzw. <strong>der</strong> manuelle<br />

Leistungsbeleg beim Processor eingeht.<br />

10.4 Sieht <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE eine ges<strong>am</strong>melte Gutschrift (z.B. wöchentliches<br />

o<strong>der</strong> monatliches Zahlungsintervall) aller seit dem letzten Abrechnungsstichtag<br />

aufgelaufenen Transaktionen als <strong>für</strong> sich vorteilhaft an (z.B. geringere Entgelte


o<strong>der</strong> weniger Bearbeitungsaufwand, etc.), kann sie <strong>die</strong>s auf ihren Wunsch hin mit<br />

<strong>der</strong> Bank vereinbaren.<br />

10.5 Besteht keine Verrechnungsmöglichkeit, verpflichtet sich <strong>die</strong> AKZEPTANZSTEL-<br />

LE zum unverzüglichen Ausgleich <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen, sofern <strong>die</strong>se von <strong>der</strong> Bank<br />

nicht durch Lastschrift eingezogen wird.<br />

10.6 Über <strong>die</strong> Transaktionsgutschriften und Entgeltverrechnungen erhält <strong>die</strong> AKZEP-<br />

TANZSTElLE eine Abrechnung nach Ziff. 13.<br />

11. Einwendungen und Einreden aus dem Grundgeschäft<br />

Einwendungen und Einreden aus Geschäften mit Karteninhabern, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Rekl<strong>am</strong>ationen und Beanstandungen, hat <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE mit dem Karteninhaber<br />

unmittelbar zu regeln.<br />

12. Rückvergütungen an den Karteninhaber<br />

12.1 Rückvergütungen von Transaktionsbeträgen an den Karteninhaber aus Geschäften,<br />

über <strong>die</strong> vorab Transaktionseinreichungen erfolgt waren, darf <strong>die</strong> AKZEP-<br />

TANZSTELLE nach den Regularien <strong>der</strong> Kartenorganisationen nicht durch bare o<strong>der</strong><br />

unbare Zahlungen, son<strong>der</strong>n nur durch Erstellung eines Gutschriftsdatensatzes<br />

bzw. bei Betriebsstörung des Terminals durch Ausstellung eines Gutschriftbeleges<br />

(credit slip) leisten. Rückvergütungen von Transaktionsbeträgen aus stornierten<br />

Geschäften wird <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE ausschließlich durch Anweisung an den<br />

Processor zur Erteilung einer Gutschrift an den Karteninhaber leisten. Die Bank<br />

wird den Betrag über <strong>die</strong> Kartenorganisation an <strong>die</strong> kartenausgebende Bank zur<br />

Gutschrift an den Karteninhaber weiterleiten. Die Bank wird von <strong>der</strong> AKZEPTANZ-<br />

STELLE den Gutschriftsbetrag abzüglich des vereinbarten Disagios und <strong>der</strong> darauf<br />

entfallenden Mehrwertsteuer zurückverlangen; <strong>die</strong> Bank kann <strong>die</strong>sen mit an<strong>der</strong>en<br />

Zahlungsverpflichtungen gegenüber <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE verrechnen o<strong>der</strong> den<br />

gezahlten Betrag per Lastschrift vom Konto <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE einziehen. Insofern<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung einer Gutschrift zusätzlich ein Entgelt mit <strong>der</strong> Bank vereinbart<br />

wurde, wird <strong>die</strong>ses zusätzlich in Rechnung gestellt. Die AKZEPTANZSTELLE<br />

ist nicht berechtigt, eine Gutschriftsbuchung zu veranlassen, wenn sie den entsprechenden<br />

Kartenumsatz nicht vorher zur Abrechnung eingereicht hatte o<strong>der</strong><br />

dem eingereichten Kartenumsatz kein Umsatz zugrunde lag.<br />

12.2 Bei Nutzung eines <strong>POS</strong>-Terminals ist ein elektronischer Gutschriftsdatensatz<br />

nach den Bestimmungen in <strong>der</strong> Be<strong>die</strong>nungsanleitung <strong>für</strong> das Gerät zu erstellen<br />

und beim Processor innerhalb von zwei bundeseinheitlichen Bankarbeitstagen<br />

nach Erteilung <strong>der</strong> Gutschrift einzureichen. Gleichzeitig ist elektronisch ein<br />

Gutschriftsbeleg mit den Kartendaten und dem Gutschriftsbetrag zu erstellen, <strong>der</strong><br />

von <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE zu <strong>unter</strong>zeichnen ist und dessen Original dem Karteninhaber<br />

auszuhändigen ist.<br />

12.3 Ist <strong>die</strong> Erstellung eines elektronischen Gutschriftsdatensatzes aus technischen<br />

Gründen nicht möglich, ist <strong>die</strong> Gutschrift durch manuelle Ausstellung und Einreichung<br />

eines Gutschriftsbeleges zu leisten, dessen Original dem Karteninhaber<br />

auszuhändigen ist. Der Gutschriftsbeleg ist vollständig auszufüllen und von <strong>der</strong><br />

AKZEPTANZSTELLE zu <strong>unter</strong>zeichnen. Der Beleg ist dem Processor innerhalb von<br />

sechs Kalen<strong>der</strong>tagen nach Ausstellung einzureichen.<br />

13. Abrechnung über Transaktionsbeträge und Entgelte<br />

13.1 Die Abrechnung (Ziff. 10.6) <strong>für</strong> <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE wird - wenn nicht an<strong>der</strong>s<br />

vereinbart – monatlich erstellt (Abrechnungsintervall). Die Abrechnung wird <strong>der</strong><br />

AKZEPTANZSTELLE grundsätzlich in elektronischer Form (per verschlüsseltem E-<br />

Mail-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur (push-Service) o<strong>der</strong> Download<br />

über ein Internet-Rechnungsportal (pull-Service)) bereit gestellt. Papierhafte<br />

Abrechnungen, <strong>die</strong> <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE per Post zugestellt werden, sind von<br />

<strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE ausdrücklich bei Vertragsabschluss anzufor<strong>der</strong>n. Die Bank<br />

hat das Recht, <strong>unter</strong>schiedliche Preise <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Abrechnungsintervalle,<br />

Abrechnungsarten o<strong>der</strong> Versandarten mit <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE zu vereinbaren.<br />

13.2 Die AKZEPTANZSTELLE erhält Zugangsdaten, um <strong>die</strong> elektronischen Abrechnungen,<br />

je nach vereinbartem Intervall, selbst abzuholen. Die Software, <strong>die</strong> zum Lesen<br />

von pdf-, xml-, o<strong>der</strong> csv-Dateien notwendig ist, sowie Standard-Browser, E-<br />

Mail- und Textverarbeitungsprogr<strong>am</strong>me, wird <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE auf eigene<br />

Kosten vorhalten.<br />

13.3 Die AKZEPTANZSTELLE prüft <strong>die</strong> Zahlungen und Abrechnungen <strong>der</strong> BANK auf<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit.<br />

13.4 Beanstandungen an Abrechnungen und Zahlungen können binnen einer<br />

Ausschlussfrist von 28 Tagen ab dem Tage <strong>der</strong> Absendung von Abrechnungen<br />

o<strong>der</strong> Zahlungen <strong>der</strong> Bank gegenüber schriftlich vorgebracht werden; spätere Beanstandungen<br />

sind ausgeschlossen.<br />

13.5 Die Bank hat keine Verpflichtung, <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE zusätzlich Papierabrechnungen<br />

bereit zu stellen.<br />

14. Missbrauchsbekämpfung und Datenschutz<br />

14.1 Zur Reduzierung und Vermeidung des Missbrauchs von Karten und Kartendaten<br />

werden von <strong>der</strong> Bank o<strong>der</strong> von den Kartenorganisationen Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen<br />

vorgegeben, bei <strong>der</strong>en Umsetzung <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE im<br />

Rahmen ihrer Sorgfalts- und Schadensvermeidungspflichten mitzuwirken hat.<br />

14.2 Die AKZEPTANZSTELLE erhält dazu als Ergänzung <strong>die</strong>ses Vertrages Informationen<br />

über <strong>die</strong> geltenden Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung in schriftlicher Form (Ergänzung zum Vertrag: „Informationsblatt<br />

Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen“). Die aus unzureichen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>unter</strong>lassener<br />

Mitwirkung entstandenen Schäden hat <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE zu tragen.<br />

14.3 Zum Schutz von Angriffen auf und Kompromittierungen von Kartendaten<br />

darf <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE keine <strong>Kreditkarte</strong>ndaten elektronisch speichern und<br />

verarbeiten.<br />

14.4 Die AKZEPTANZSTELLE verpflichtet sich, sich gemäß den PCI-Vorgaben (gem. <strong>der</strong><br />

in Ziff. 14.2 genannten Ergänzung zum Vertrag) auf eigene Kosten registrieren<br />

und im Rahmen <strong>der</strong> vorgegebenen Intervalle zertifizieren zu lassen. Über Art und<br />

Umfang des Zertifizierungsablaufs entscheiden u.a. <strong>die</strong> monatliche Anzahl <strong>der</strong><br />

Transaktionen, <strong>die</strong> <strong>Akzeptanz</strong>art (realer <strong>POS</strong>, MOTO o<strong>der</strong> ECommerce) und/o<strong>der</strong><br />

<strong>die</strong> Tatsache, inwiefern <strong>Kreditkarte</strong>ndaten gespeichert werden. Muss sich <strong>die</strong><br />

AKZEPTANZSTELLE gemäß den gültigen PCIVorgaben zertifizieren lassen, so wird<br />

sie dem von <strong>der</strong> Bank genannten Dienstleister jährlich unaufgefor<strong>der</strong>t eine Kopie<br />

des Zertifikats übermitteln. Die AKZEPTANZSTELLE stellt <strong>die</strong> BANK von<br />

Schadenersatzfor<strong>der</strong>ungen und Konventionalstrafen frei, <strong>die</strong> Visa und MasterCard<br />

<strong>Kreditkarte</strong>n-Servicevertrag<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen -<br />

<strong>der</strong> BANK wegen Nichtregistrierung und/o<strong>der</strong> Nicht-Zertifizierung gemäß dem PCI<br />

DSS-Standard auferlegt.<br />

14.5 Die Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen beinhalten <strong>die</strong> Pflicht, das <strong>POS</strong>-<br />

Terminal auf dem aktuellen sicherheitstechnischen Stand (Ziff. 8.1) zu halten.<br />

14.6 Auf <strong>der</strong> an den Karteninhaber auszuhändigenden Kopie des Leistungsbeleges sind<br />

<strong>die</strong> ersten zwölf Ziffern <strong>der</strong> Kartennummer durch <strong>die</strong> Schriftzeichen *, # o<strong>der</strong> x<br />

unkenntlich zu machen, so dass lediglich <strong>die</strong> letzten vier Ziffern <strong>der</strong> Kartennummer<br />

sichtbar sind.<br />

14.7 Ferner verpflichtet sich <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE, <strong>die</strong> Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

zu beachten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, <strong>die</strong><br />

über <strong>die</strong> Karteninhaber erhobenen und gespeicherten Daten gegen den Zugriff<br />

unberechtigter Dritter zu sichern und nur zum Zwecke <strong>der</strong> Vertragserfüllung zu<br />

nutzen.<br />

14.8 Sollte <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE den Verdacht o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Gewissheit einer übermäßig<br />

hohen Rate von Ablehnungen von Autorisierungsanfragen haben, wird sie<br />

<strong>die</strong> Bank unverzüglich hierüber <strong>unter</strong>richten. Stellt <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE fest,<br />

o<strong>der</strong> hat sie den Verdacht, dass bei ihr gespeicherte Daten von Karteninhabern,<br />

Kartentransaktionen o<strong>der</strong> Kartendaten unrechtmäßig übermittelt o<strong>der</strong> auf sonstige<br />

Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, hat sie <strong>die</strong> Bank unverzüglich<br />

hierüber zu <strong>unter</strong>richten und etwaige, <strong>der</strong> Bank hieraus entstehende<br />

Schäden zu ersetzen. § 42a BDSG gilt insoweit ergänzend zwischen den Parteien.<br />

14.9 Wenn <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE den Verdacht hat, dass <strong>die</strong> vorgelegte Karte gefälscht<br />

o<strong>der</strong> verfälscht ist, weil <strong>die</strong> Kartennummer o<strong>der</strong> das Verfallsdatum <strong>der</strong><br />

Karte in dem elektronisch erstellten Leistungsbeleg mit den auf <strong>der</strong> Kartenvor<strong>der</strong>seite<br />

sichtbaren Kartendaten (Kartennummer und Verfallsdatum) nicht übereinstimmt<br />

o<strong>der</strong> <strong>die</strong> vierstellige Ziffer <strong>unter</strong> <strong>der</strong> vollständigen Kartennummer auf <strong>der</strong><br />

Vor<strong>der</strong>seite <strong>der</strong> Karte fehlt o<strong>der</strong> nicht mit den ersten vier Ziffern <strong>der</strong> Kartennummer<br />

und <strong>der</strong> Kartennummer im Unterschriftsfeld auf <strong>der</strong> Rückseite <strong>der</strong> Karte übereinstimmt<br />

o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> N<strong>am</strong>enszug auf <strong>der</strong> vorgelegten Karte nicht mit <strong>der</strong> Unterschrift<br />

auf dem Leistungsbeleg übereinstimmt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Karteninhaber nicht mit<br />

einem eventuellen Foto auf <strong>der</strong> Karte übereinstimmt, hat <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE<br />

den ihr von <strong>der</strong> Bank bezeichneten Processor unverzüglich und noch vor Rückgabe<br />

<strong>der</strong> <strong>Kreditkarte</strong> an den Karteninhaber telefonisch zu <strong>unter</strong>richten und eine Autorisierung<br />

durchzuführen. In <strong>die</strong>sen Fällen wendet sich <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE telefonisch<br />

an den Genehmigungsservice des Processors. Der Processor kann <strong>die</strong> AK-<br />

ZEPTANZSTELLE dazu auffor<strong>der</strong>n, vom Karteninhaber <strong>die</strong> <strong>Vorlage</strong> eines gültigen<br />

Lichtbildausweises zu verlangen. Die AKZEPTANZSTELLE wird den N<strong>am</strong>en auf dem<br />

Lichtbildausweis mit dem auf <strong>der</strong> <strong>Kreditkarte</strong> sichtbaren N<strong>am</strong>en des Karteninhabers<br />

vergleichen und <strong>die</strong> Nummer des Lichtbildausweises auf dem Leistungsbeleg<br />

notieren. Auf Verlangen des Processors ist <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE verpflichtet, <strong>die</strong><br />

<strong>Kreditkarte</strong> einzubehalten (Ziff. 4.1 k).<br />

15. Aufbewahrungspflicht<br />

Die AKZEPTANZSTELLE verpflichtet sich, alle elektronisch und manuell erstellten<br />

Leistungsbelege sowie vollständigen und leserlichen Unterlagen über <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen<br />

Transaktionsbeträgen zugrunde liegenden Geschäfte, insbeson<strong>der</strong>e den manuell<br />

o<strong>der</strong> elektronisch erstellten Leistungsbeleg im Original und das dem Kartenumsatz<br />

zugrunde liegende Rechtsgeschäft (z.B. Rechnung, Kassenbon) und dessen Erfüllung<br />

durch <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>für</strong> mindestens 18 Monate ab Ausstellungsdatum<br />

aufzubewahren und <strong>der</strong> Bank o<strong>der</strong> dem von <strong>der</strong> BANK beauftragten<br />

Processor je<strong>der</strong>zeit und innerhalb <strong>der</strong> genannten Frist auf Verlangen zur Prüfung<br />

zur Verfügung zu stellen. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten<br />

<strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE bleiben hiervon unberührt.<br />

16. Anzeigepflicht<br />

16.2 Die AKZEPTANZSTELLE wird <strong>der</strong> Bank eine Än<strong>der</strong>ung ihrer Rechtsform, ihres<br />

Firmenn<strong>am</strong>ens o<strong>der</strong> Adresse, ihrer E-Mail-Adresse, ihrer Bankverbindung, eine<br />

Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung ihres Unternehmens o<strong>der</strong> eine sonstige Än<strong>der</strong>ung<br />

ihres Inhabers o<strong>der</strong> ihrer Geschäftstätigkeit (Branche/Sortiment) sowie <strong>die</strong> Stellung<br />

eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenz- o<strong>der</strong> Vergleichsverfahrens unverzüglich<br />

anzeigen. Einen Schaden, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bank aus <strong>der</strong> schuldhaften Verletzung <strong>die</strong>ser<br />

Pflicht erwächst, hat <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE in voller Höhe zu ersetzen.<br />

16.2 Mit Zugang <strong>der</strong> Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist <strong>die</strong><br />

Bank berechtigt, <strong>die</strong> ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt eingereichten Kartenumsätze erst nach<br />

vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE auszuzahlen.<br />

17. Datenverarbeitung und –übermittlung<br />

17.1 Die AKZEPTANZSTELLE ist d<strong>am</strong>it einverstanden, dass <strong>die</strong> BANK und <strong>der</strong> von ihr<br />

beauftragte Processor nachstehende Daten <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE speichern, austauschen<br />

und laufend aktualisieren:<br />

Firmenn<strong>am</strong>e, Rechtsform, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse;<br />

Händlerkategorie (Merchant Category Code=MCC) – Branche, Sortiment;<br />

N<strong>am</strong>e des Geschäftsinhabers und des Geschäftsführers;<br />

Datum des Abschlusses <strong>die</strong>ses „Vertrags über <strong>die</strong> Kartenakzeptanz“;<br />

Datum <strong>der</strong> Kündigung <strong>die</strong>ses „Vertrags über <strong>die</strong> Kartenakzeptanz“, Kündigungsgrund;<br />

<strong>Kreditkarte</strong>ntransaktionsdaten;<br />

weitere im Rahmen des Vertrages aufgenommene Daten des Händlers.<br />

17.2 Die AKZEPTANZSTELLE ist d<strong>am</strong>it einverstanden, dass <strong>die</strong> BANK vorstehende Daten<br />

an Visa und MasterCard mit Sitz in den USA übermittelt, soweit <strong>die</strong>se Übermittlung<br />

notwendig ist, um <strong>die</strong> <strong>Kreditkarte</strong>ntransaktionen abzuwickeln, um rechtmäßigen<br />

Interessen <strong>der</strong> BANK, einer Mitgliedsbank von Visa o<strong>der</strong> MasterCard zu<br />

wahren und <strong>die</strong> rechtmäßigen Interessen <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE durch <strong>die</strong> Übermittlung<br />

nicht beeinträchtigt werden. Die übermittelten Daten werden von Visa<br />

und MasterCard gespeichert, um an<strong>der</strong>en Mitgliedsbanken Informationen über<br />

<strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE zu geben, <strong>der</strong>en Kartenakzeptanzvertrag von einer Mitgliedsbank<br />

wegen Vertragsverletzung seitens <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE gekündigt<br />

wurde. Die AKZEPTANZSTELLE ist zur Einsicht <strong>der</strong> an Visa und MasterCard übermittelten<br />

und dort gespeicherten Daten berechtigt. Die Bank ist auf Wunsch bei<br />

<strong>der</strong> Anfrage behilflich.<br />

17.3 Die AKZEPTANZSTELLE ist d<strong>am</strong>it einverstanden, dass <strong>die</strong> Bank zur Bonitätsprüfung<br />

Auskunfteien nutzt und da<strong>für</strong> Daten <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE an <strong>die</strong>se weiterleitet.


17.4 Die Bank ist berechtigt, bis zum Ablauf <strong>der</strong> gesetzlichen Aufbewahrungspflichten<br />

<strong>die</strong> Daten auch nach Vertragsende zu speichern, wobei sie dann gesperrt werden.<br />

Die AKZEPTANZSTELLE befreit <strong>die</strong> BANK zu Zwecken <strong>der</strong> vorgenannten Datenübermittlung<br />

zugleich vom Bankgeheimnis.<br />

17.5 Die AKZEPTANZSTELLE ist zur Missbrauchsvermeidung, Ziff. 14, verpflichtet, <strong>die</strong><br />

Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbeson<strong>der</strong>e BDSG) im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Daten <strong>der</strong> Karteninhaber und <strong>der</strong> Transaktionen zu beachten.<br />

18. Laufzeit und Kündigung<br />

18.1 Der <strong>Kreditkarte</strong>n-Servicevertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien<br />

wirks<strong>am</strong>. Der Vertrag kann erstmalig <strong>unter</strong> Einhaltung einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. An<strong>der</strong>nfalls verlängert sich <strong>die</strong><br />

Laufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern <strong>die</strong> Vereinbarung nicht von einer <strong>der</strong> Parteien<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Kündigungen<br />

haben schriftlich zu erfolgen. Die AKZEPTANZSTELLE bleibt bis zum Ablauf <strong>der</strong><br />

Kündigungsfrist verpflichtet, sämtliche aus <strong>die</strong>sem Vertrag begründete Pflichten zu<br />

erfüllen.<br />

18.2 Eine fristlose Kündigung <strong>der</strong> Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen.<br />

Ein wichtiger Grund <strong>für</strong> eine fristlose Kündigung durch <strong>die</strong> BANK liegt insbeson<strong>der</strong>e<br />

vor, wenn<br />

a) <strong>der</strong> BANK erhebliche nachteilige Umstände über <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Inhaber bekannt werden, <strong>die</strong> <strong>der</strong> BANK ein Festhalten <strong>am</strong> Vertrag unzumutbar<br />

machen. Ein solcher Umstand liegt insbeson<strong>der</strong>e vor, wenn <strong>die</strong><br />

AKZEPTANZSTELLE im Vertrag unrichtige Angaben gemacht hat, eine wesentliche<br />

Verschlechterung ihrer Vermögenslage eintritt o<strong>der</strong> einzutreten droht<br />

(z.B. durch Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- o<strong>der</strong> Vergleichsverfahrens,<br />

Lastschriftrückgabe wegen fehlen<strong>der</strong> Deckung), ihre Vermögenslage<br />

nicht gesichert erscheint o<strong>der</strong> wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt<br />

ihren Informationspflichten gemäß <strong>die</strong>ser Vereinbarung schuldhaft<br />

nicht nachkommt;<br />

b) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE in den ersten sechs Monaten nach Vertragsabschluss<br />

keinen Kartenumsatz zur Abrechnung eingereicht hat;<br />

c) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE mit dem Zahlungsausgleich fälliger For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

BANK trotz Fristsetzung mit Kündigungsandrohung in Verzug ist;<br />

d) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE Kartenumsätze von Dritten zur Abrechnung einreicht<br />

o<strong>der</strong> Kartenumsätze über Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen einreicht, <strong>die</strong> nicht<br />

von dem von <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE angegebenen Geschäftsgegenstand o<strong>der</strong><br />

Waren- o<strong>der</strong> Dienstleistungssegment gedeckt sind;<br />

e) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE bei Vertragsabschluss falsche Angaben über ihren Geschäftsbetrieb<br />

o<strong>der</strong> <strong>die</strong> von ihr angebotenen Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen<br />

gemacht hat, insbeson<strong>der</strong>e wenn sie nicht darauf hingewiesen hat, dass sie<br />

Erotikangebote o<strong>der</strong> Glücksspielangebote einschließen, o<strong>der</strong> spätere Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Geschäftsgegenstandes <strong>der</strong> BANK nicht vorher schriftlich mitgeteilt<br />

hat o<strong>der</strong> trotz nicht erteilter schriftlicher Freigabe Kartenumsätze aus einem<br />

gemäß Ziffer 1.5 unzulässigem Produkt- o<strong>der</strong> Dienstleistungsbereich<br />

o<strong>der</strong> Geschäftsgegenstand zur Abrechnung einreicht;<br />

f) <strong>die</strong> Höhe o<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> an <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE rückbelasteten Kartenumsätze<br />

in einer Kalen<strong>der</strong>woche o<strong>der</strong> einem Kalen<strong>der</strong>monat ein Prozent (1<br />

%) <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>thöhe o<strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tanzahl <strong>der</strong> von <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE im<br />

betreffenden Zeitraum eingereichten Kartenumsätze übersteigt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

<strong>der</strong> an <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE rückbelasteten Kartenumsätze in<br />

einem Monat den Betrag von EUR 400,00 überschreitet o<strong>der</strong> das Verhältnis<br />

des eingereichten monatlichen Umsatzes mit gestohlenen, abhanden gekommenen<br />

o<strong>der</strong> gefälschten Karten zum eingereichten monatlichen Umsatz<br />

mit nicht gestohlenen, abhanden gekommenen o<strong>der</strong> gefälschten Karten 1 %<br />

überschreitet;<br />

g) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>am</strong> realen <strong>POS</strong> mindestens drei Transaktionen o<strong>der</strong><br />

mehr als 400,- EURO mit gefälschten Karten innerhalb eines Abrechnungsmonats<br />

zur Abrechnung einreicht o<strong>der</strong> das Transaktionsvolumen mit<br />

gefälschten Karten mindestens 1% des Transaktionsvolumens <strong>der</strong> AKZEP-<br />

TANZSTELLE innerhalb eines Abrechnungsmonats ausmacht;<br />

h) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE wie<strong>der</strong>holt o<strong>der</strong> in erkennbarer Absicht <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung<br />

<strong>die</strong> Autorisierung von Kartenumsätzen anfragt, <strong>für</strong> <strong>die</strong> nach Ziffer 1.5<br />

<strong>der</strong> Vereinbarung keine <strong>Akzeptanz</strong>berechtigung <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE besteht;<br />

i) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE wie<strong>der</strong>holt <strong>die</strong> Bedingungen des For<strong>der</strong>ungsausgleichs<br />

nicht eingehalten hat;<br />

j) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE Kartenumsätze ohne Autorisierung einreicht, es sei<br />

denn <strong>die</strong> BANK hat <strong>die</strong>s schriftlich vorher genehmigt;<br />

k) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE trotz Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> BANK wie<strong>der</strong>holt nicht o<strong>der</strong><br />

nicht innerhalb <strong>der</strong> von <strong>der</strong> BANK o<strong>der</strong> dem von <strong>der</strong> BANK beauftragten<br />

Processor festgelegten Frist vom Karteninhaber <strong>unter</strong>zeichnete Leistungsbelege<br />

vorlegt;<br />

l) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> BANK zur Initialisierung eines<br />

EMV-zertifizierten <strong>POS</strong>-Terminals/<strong>POS</strong>-Karten-Kassensystems nicht fristgemäß<br />

nachkommt;<br />

m) MasterCard Worldwide o<strong>der</strong> Visa Europe/International <strong>die</strong> Einstellung <strong>der</strong><br />

Kartenakzeptanz durch <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE aus wichtigem Grund von <strong>der</strong><br />

BANK schriftlich verlangt;<br />

n) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegt;<br />

o) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE wie<strong>der</strong>holt Gutschriftsbuchungen (Ziff. 12) veranlasst,<br />

denen keine Umsatzeinreichungen o<strong>der</strong> keine Umsatzgeschäfte zugrunde lagen;<br />

p) <strong>der</strong> Verdacht o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Gewissheit entsteht, das Unbefugte das Abrechnungssystem<br />

wie<strong>der</strong>holt missbrauchen und <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>die</strong>s wissentlich<br />

billigt o<strong>der</strong> <strong>unter</strong>stützt;<br />

q) parallel zur Vertragsbeziehung mit <strong>der</strong> BANK ein <strong>Akzeptanz</strong>vertrag zwischen<br />

<strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE und einem an<strong>der</strong>en Acquirer besteht;<br />

r) ein begründeter Verdacht besteht, dass <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE Transaktionen<br />

verschiedener <strong>Akzeptanz</strong>arten <strong>unter</strong> einer VP-Nummer abrechnet, z.B. E-<br />

Commerce-Transaktionen als reale <strong>POS</strong>-Transaktionen ausgibt, bzw. <strong>die</strong> AK-<br />

ZEPTANZSTELLE über <strong>die</strong>sen Vertrag Transaktionsbeträge abrechnet, <strong>die</strong> ohne<br />

<strong>Kreditkarte</strong>n-Servicevertrag<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen -<br />

physische <strong>Vorlage</strong> einer <strong>Kreditkarte</strong> im Fernabsatz getätigt wurden und sich<br />

trotz Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bank weigert, <strong>die</strong> Vereinbarung „<strong>Kreditkarte</strong>n-<br />

Servicevertrag Fernabsatz“ abzuschließen;<br />

s) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bank zur Umsetzung <strong>der</strong> <strong>unter</strong><br />

Ziff. 4.1 genannten Sorgfaltspflichten und Einhaltung von Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen<br />

nicht vollständig o<strong>der</strong> nicht fristgemäß nachkommt;<br />

t) <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE in sonstiger Weise schwerwiegend gegen <strong>die</strong><br />

Bestimmungen des Vertrages verstößt, z.B. ihre Sorgfaltspflichten nicht<br />

nachhaltig erfüllt.<br />

18.3 Wenn Anhaltspunkte <strong>für</strong> einen Tatbestand bestehen, <strong>der</strong> <strong>die</strong> BANK zur<br />

Kündigung berechtigen würde, ist <strong>die</strong> BANK berechtigt, <strong>die</strong> Durchführung des<br />

Vertrages (insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Autorisierung von Transaktionen und Zahlung<br />

eingereichter Transaktionen) bis zur Klärung des Verdachts auszusetzen.<br />

18.4 Bei Beendigung des Vertrages wird <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE <strong>der</strong> BANK unverzüglich<br />

alle zur Verfügung gestellten Materialien und sonstige Unterlagen zurückgeben<br />

und unaufgefor<strong>der</strong>t alle Hinweise auf <strong>die</strong> genannten <strong>Kreditkarte</strong>n entfernen,<br />

sofern sie nicht an<strong>der</strong>nweitig zur Verwendung berechtigt ist.<br />

19. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bedingungen und Entgelte<br />

19.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>die</strong>ser Bedingungen o<strong>der</strong> einer eventuell bestehenden Zusatzvereinbarung<br />

sowie <strong>der</strong> nach Ziff. 9 vereinbarten Entgelte wird <strong>die</strong> Bank o<strong>der</strong> <strong>die</strong> BANK<br />

<strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE durch Benachrichtigung in Textform spätestens sechs Wochen<br />

vor dem Termin des beabsichtigten Wirks<strong>am</strong>werdens anbieten. Die Zustimmung<br />

<strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE gilt als erteilt, wenn sie ihre Ablehnung (Wi<strong>der</strong>spruch)<br />

nicht vor dem Zeitpunkt angezeigt hat, zu dem <strong>die</strong> geän<strong>der</strong>ten Bedingungen<br />

o<strong>der</strong> Entgelte in Kraft treten sollen.<br />

19.2 Die AKZEPTANZSTELLE wird Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Regularien von MasterCard<br />

Worldwide und Visa Europe/International zur <strong>Akzeptanz</strong> und Einreichung von<br />

Transaktionsbeträgen nach Mitteilung durch <strong>die</strong> BANK innerhalb <strong>der</strong> von Master-<br />

Card Worldwide und Visa Europe/International vorgegebenen Fristen beachten<br />

und umsetzen. Die Bank wird <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE hierbei beraten.<br />

20. Leistungen Dritter<br />

Die BANK ist berechtigt, sich im Rahmen <strong>die</strong>ses Vertrages zur Bewirkung <strong>der</strong> von<br />

ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

AKZEPTANZSTELLE zur erbringenden Leistungen Dritter zu be<strong>die</strong>nen.<br />

21. Haftung<br />

Die Haftung <strong>der</strong> BANK – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf<br />

Schäden, welche <strong>die</strong> BANK o<strong>der</strong> ihre Erfüllungsgehilfen o<strong>der</strong> Beauftragte vorsätzlich<br />

o<strong>der</strong> grob fahrlässig o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Verletzung von <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erfüllung des Vertragszweckes<br />

wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.<br />

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand / anwendbares Recht<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand <strong>für</strong> Streitigkeiten aus o<strong>der</strong> im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

<strong>die</strong>sem Vertrag ist, soweit rechtlich zulässig, Freiburg im Breisgau. Dieser Vertrag<br />

<strong>unter</strong>liegt dem Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland.<br />

23. Formerfor<strong>der</strong>nis<br />

Sämtliche Erklärungen im Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>die</strong>sem Vertrag, auch <strong>die</strong> Abbedingungen<br />

<strong>die</strong>ser Klausel, bedürfen – sofern nicht an<strong>der</strong>es festgelegt – <strong>der</strong> Schriftform<br />

(<strong>unter</strong>schriebener Brief, Fax). Sie können - sofern ausdrücklich mit <strong>der</strong> Bank<br />

vereinbart - auch per elektronisch signierter E-Mail- erfolgen. Mündliche Nebenabreden<br />

sind nicht getroffen.<br />

24. Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen <strong>die</strong>ses Vertrages ganz o<strong>der</strong> teilweise unwirks<strong>am</strong><br />

sein o<strong>der</strong> werden, o<strong>der</strong> sollte sich in <strong>die</strong>sem Vertrag eine Lücke herausstellen, so<br />

wird hierdurch <strong>die</strong> Wirks<strong>am</strong>keit <strong>der</strong> übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien<br />

verpflichten sich, anstelle <strong>der</strong> unwirks<strong>am</strong>en Vertragsbestimmung/en<br />

o<strong>der</strong> zur Ausfüllung <strong>der</strong> Lücke eine angemessene Regelung herbeizuführen, <strong>die</strong><br />

dem mit <strong>der</strong>/den unwirks<strong>am</strong>en Bestimmung/en gewollten Zweck möglichst nahe<br />

kommt o<strong>der</strong> das berücksichtigt, was <strong>die</strong> Parteien vereinbart hätten, wenn sie den<br />

fehlenden Punkt bedacht hätten.<br />

25. Branchenzusätze<br />

25.1 Mietwagen<strong>unter</strong>nehmen, Hotels, Motels und Resorts<br />

a) Die AKZEPTANZSZELLE ist berechtigt, <strong>die</strong> vom Karteninhaber übermittelten<br />

Kartendaten zur Bonitätsprüfung, Anzahlung o<strong>der</strong> <strong>für</strong> garantierte Reservierungen<br />

bei Inanspruchnahme <strong>der</strong> Leistung durch den Karteninhaber nach<br />

einer bestimmten Uhrzeit manuell in das <strong>POS</strong>-Terminal einzugeben.<br />

b) Über den geschätzten Ges<strong>am</strong>trechnungsbetrag (geschätzter Preis zzgl. etwaiger<br />

Zusatzkosten, z.B. Kraftstoff, Bußgel<strong>der</strong>, Minibar, Getränke inkl.<br />

MwSt.) <strong>der</strong> Leistung ist <strong>am</strong> Tag des Eincheckens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fahrzeugentgegennahme<br />

von <strong>der</strong> AKZEPTANZSTELLE eine Vor-Autorisierung (Durchführung<br />

gemäß Be<strong>die</strong>nungsanleitung des Terminals) einzuholen. Die Vor-<br />

Autorisierung bewirkt, dass <strong>der</strong> vorautorisierte Betrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> AKZEPTANZ-<br />

STELLE <strong>für</strong> 30 Tage reserviert wird, es sei denn mit <strong>der</strong> Bank wurde im Rahmen<br />

des Regularien <strong>der</strong> Kartenorganisationen an<strong>der</strong>es vereinbart. Der AK-<br />

ZEPTANZSTELLE ist es nicht gestattet, bei <strong>der</strong> Schätzung des Ges<strong>am</strong>trechnungsbetrags<br />

im Rahmen einer Vor-Autorisierung etwaige Kosten <strong>für</strong> eine<br />

mögliche Beschädigung o<strong>der</strong> Verlust des Fahrzeugs, z.B. in <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />

Selbstbeteiligung im Rahmen einer Versicherung, zu berücksichtigen.<br />

c) Die AKZEPTANZSTELLE muss sicherstellen, dass <strong>der</strong> Karteninhaber eine Vereinbarung<br />

<strong>unter</strong>zeichnet (z.B. Mietvertrag), mit <strong>der</strong> er durch separate Unterschrift<br />

bestätigt, dass er gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>der</strong><br />

AKZEPTANZSTELLE auch <strong>für</strong> (nachträglich ermittelte, aber berechtigte) etwaige<br />

Zusatzkosten (z.B. Kraftstoff, Bußgel<strong>der</strong>, Minibar, Getränke) durch Belastung<br />

seiner Karte in maximal <strong>der</strong> Höhe des vorautorisierten Betrages aufkommen<br />

wird, <strong>die</strong> durch ihn verursacht wurden. (Zustimmung zur Abrechnung<br />

nachträglicher und zusätzlicher Kosten durch den Karteninhaber).<br />

Überschreitet <strong>der</strong> endgültige, atsächliche Ges<strong>am</strong>trechnungsbetrag (tatsächlicher<br />

Preis zzgl. etwaiger Zusatzkosten inkl. MwSt.) den ursprünglichen,<br />

<strong>für</strong> eine Vor-Autorisierung geschätzten Ges<strong>am</strong>trechnungsbetrag um mehr als<br />

15%, ist eine Autorisierung <strong>am</strong> Tag des Check-outs o<strong>der</strong> <strong>am</strong> Tag <strong>der</strong> Fahrzeugrückgabe<br />

über den tatsächlichen Ges<strong>am</strong>trechnungsbetrag von <strong>der</strong> AK-


ZEPTANZSTELLE einzuholen (Ziff. 6). Eine <strong>der</strong>artige Transaktion wird von <strong>der</strong><br />

Bank nur <strong>unter</strong> dem Vorbehalt <strong>der</strong> Rückfor<strong>der</strong>ung nach Ziff. 7 ausgeführt.<br />

Vorausgesetzt <strong>der</strong> Karteninhaber hat bestätigt, dass er <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kosten verantwortlich<br />

ist, reicht <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE einen separaten Transaktionsdatensatz<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> nachträglich ermittelten Kosten ein. Auf dem elektronisch erstellen<br />

Leistungsbeleg muss <strong>der</strong> Vermerk „signature on file“ im Unterschriftsfeld<br />

aufgedruckt sein.<br />

d) Die AKZEPTANZSTELLE darf keinen nachträglich geän<strong>der</strong>ten Transaktionsdatensatz<br />

<strong>für</strong> z.B. Verlust, Diebstahl o<strong>der</strong> Beschädigungen von Mietsachen<br />

einreichen. Stattdessen ist zur Abrechnung von z.B. For<strong>der</strong>ungen aus vom<br />

Karteninhaber verursachte und nicht durch eine Versicherung gedeckte (Unfall-)<br />

Schäden eine separate, schriftliche Zustimmung des Karteninhabers über<br />

den Reparaturbetrag einzuholen und ein separater Transaktionsdatensatz<br />

einzureichen (separat vom Mietpreis).<br />

e) Die AKZEPTANZSTELLE ist <strong>für</strong> alle Reservierungen o<strong>der</strong> <strong>für</strong> sonstige mit <strong>der</strong><br />

<strong>Akzeptanz</strong> von <strong>Kreditkarte</strong>n im Zus<strong>am</strong>menhang stehenden Leistungen, <strong>die</strong><br />

über externe Servicepartner vorgenommen werden, verantwortlich.<br />

25.1.1 Son<strong>der</strong>bedingungen <strong>für</strong> Mietwagen<strong>unter</strong>nehmen<br />

a) Für <strong>die</strong> Abrechnung von nachträglichen o<strong>der</strong> zusätzlichen Kosten <strong>für</strong><br />

Schäden an einem Mietfahrzeug über <strong>die</strong> Karte sind zusätzlich zu dem vom<br />

Karteninhaber <strong>unter</strong>zeichneten Leistungsbeleg <strong>die</strong> Kopie des Mietvertrags,<br />

<strong>der</strong> Kostenvoranschlag einer Werkstatt, das Unfallprotokoll <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörde (falls vorhanden), <strong>die</strong> Dokumentation, <strong>die</strong> nachweist, dass <strong>der</strong> Karteninhaber<br />

in <strong>die</strong> Abbuchung von nachträglichen o<strong>der</strong> zusätzlichen Kosten<br />

<strong>für</strong> das Beheben von Schäden an einem Mietfahrzeug eingewilligt hat, sonstige<br />

Dokumentation, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Verantwortlichkeit des Karteninhabers <strong>für</strong> den<br />

Schaden nachweist, eine Kopie <strong>der</strong> Versicherungspolice <strong>der</strong> AKZEPTANZSTEL-<br />

LE (bei Selbstbeteiligung durch den Karteninhaber) dem Processor vorzulegen.<br />

b) Für <strong>die</strong> Abrechnung von Bußgel<strong>der</strong>n sind <strong>die</strong> entsprechenden <strong>am</strong>tlichen Bescheide<br />

dem Processor vorzulegen.<br />

c) Vereinbart <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE mit dem Karteninhaber eine Express-<br />

Rückgabe des Fahrzeugs mit dem Karteninhaber (Karte liegt bei endgültiger<br />

Abrechnung nicht mehr vor) muss bei Erstellung des Leistungsbeleges <strong>der</strong><br />

Vermerk „signature on file“ deutlich lesbar auf <strong>die</strong>sen gedruckt werden.<br />

d) Ferner hat <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE den Karteninhaber bei Durchführung einer<br />

Reservierung in Textform über <strong>die</strong> Höhe und Währung <strong>der</strong> Mietgebühr, <strong>die</strong><br />

Verfahrensweise und Maßnahmen bei Stornierung und Nichterscheinen<br />

zu informieren, insbeson<strong>der</strong>e darüber, dass dem Karteninhaber bei Nichterscheinen<br />

ein Betrag in Höhe <strong>der</strong> <strong>für</strong> einen Miettag vereinbarten Fahrzeugrate<br />

in Rechnung gestellt werden kann.<br />

e) Wenn ein Karteninhaber das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in<br />

Anspruch genommen hat, muss <strong>die</strong> AKZEPTANZSSTELLE das Fahrzeug gemäß<br />

Reservierung zunächst <strong>für</strong> 24 Stunden ab <strong>der</strong> vereinbarten Abholzeit zur Verfügung<br />

halten, erst dann kann ein Leistungsbeleg über den Betrag in Höhe<br />

<strong>der</strong> <strong>für</strong> einen Miettag vereinbarten Fahrzeugrate eingereicht werden. Der<br />

Vermerk „no-show“ ist dabei deutlich lesbar auf den Leistungsbeleg zu drucken<br />

und aufzubewahren (Ziff. 15).<br />

f) Vorausgesetzt <strong>der</strong> Karteninhaber hat grundsätzlich zugestimmt, dass er <strong>für</strong><br />

Schäden <strong>am</strong> Fahrzeug durch Belastung seiner <strong>Kreditkarte</strong> aufkommt (Ziff.<br />

25.1d), hat <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE den Karteninhaber über <strong>die</strong> anfallenden<br />

Kosten spätestens 10 Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges zu informieren.<br />

Erhält <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE nicht innerhalb weiterer 10 Tage eine Rückantwort<br />

des Karteninhabers, ist sie erstmals berechtigt, <strong>die</strong> Transaktion zur Begleichung<br />

ihrer berechtigten Ansprüche einzureichen.<br />

g) Für Mietwagen<strong>unter</strong>nehmen und <strong>die</strong> Visa Kartenakzeptanz gilt in Ergänzung<br />

zu den vorstehenden Bedingungen <strong>der</strong> Leitfaden „Visa Dienstleistungen<br />

<strong>für</strong> Autovermietungen - Informationsleitfaden <strong>für</strong> Servicemitarbeiter<br />

von Mietstationen“, wobei im Falle von Wi<strong>der</strong>sprüchen <strong>die</strong> Regelungen des<br />

Vertrages über <strong>die</strong> Kartenakzeptanz vorgehen. Der Leitfaden wird von <strong>der</strong><br />

Bank zur Verfügung gestellt.<br />

25.1.2 Son<strong>der</strong>bedingungen <strong>für</strong> Hotels, Motels, Resorts<br />

a) Vereinbart <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE mit dem Karteninhaber einen Express-<br />

Checkout mit dem Karteninhaber (Karte liegt bei endgültiger Abrechnung<br />

nicht mehr vor) muss bei Erstellung des elektronisch erstellten Leistungsbeleges<br />

zur Abrechnung von Übernachtungs- und Zusatzkosten <strong>der</strong> Vermerk<br />

„express checkout“ o<strong>der</strong> „signature on file“ deutlich lesbar auf <strong>die</strong>sen gedruckt<br />

werden (Ziff. 25.1c).<br />

b) Die AKZEPTANZSTELLE hat den Karteninhaber bei Durchführung einer Reservierung<br />

über <strong>die</strong> Höhe und Währung des Zimmerpreises, <strong>die</strong> Verfahrensweise<br />

und Maßnahmen bei Stornierung und Nichterscheinen zu informieren,<br />

insbeson<strong>der</strong>e darüber, dass dem Karteninhaber bei Nichterscheinen ein Betrag<br />

in Höhe des <strong>für</strong> eine Übernachtung vereinbarten Mietpreises in Rechnung<br />

gestellt werden kann. Die AKZEPTANZSTELLE hat dem Karteninhaber<br />

zudem eine Reservierungsbestätigung inkl. -nummer in Textform zukommen<br />

zu lassen.<br />

c) Versäumt es ein Karteninhaber, eine Reservierung fristgerecht zu stornieren<br />

o<strong>der</strong> nimmt er das Zimmer nicht in Anspruch, ist <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE bei<br />

<strong>Akzeptanz</strong> <strong>der</strong> Kartendaten <strong>für</strong> garantierte Reservierungen o<strong>der</strong> Buchungen<br />

berechtigt, eine Transaktion über das vereinbarte Entgelt <strong>für</strong> eine Übernachtung,<br />

zuzüglich MwSt., mittels <strong>der</strong> angegebenen Kartennummer einzureichen.<br />

Der Vermerk „no-show“ ist dabei deutlich lesbar auf den elektronisch<br />

erstellten Leistungsbeleg zu drucken und aufzubewahren (Ziff. 15).<br />

d) Im Falle einer abzurechnenden Anzahlung über <strong>die</strong> übermittelten Kartendaten<br />

ist auf den elektronisch erstellten Leistungsbeleg „Anzahlung“ in das<br />

Unterschriftsfeld zu drucken. Bei notwendiger Erstattung einer durch den<br />

Karteninhaber vorgenommenen Anzahlung (Stornierung einer Anzahlung)<br />

über <strong>die</strong> Karte – als Teilbetrag o<strong>der</strong> in voller Höhe – muss <strong>die</strong> Gutschrift über<br />

<strong>die</strong>selbe Karte erfolgen, über <strong>die</strong> auch <strong>die</strong> ursprüngliche Anzahlung abgewickelt<br />

wurde (Ziff. 12).<br />

<strong>Kreditkarte</strong>n-Servicevertrag<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen -<br />

e) Für Hotels und <strong>die</strong> Visa Kartenakzeptanz gilt in Ergänzung zu den vorstehenden<br />

Bedingungen <strong>der</strong> Leitfaden „Visa Dienstleistungen <strong>für</strong> Hotels - Informationen<br />

<strong>für</strong> Empfangsmitarbeiter“, wobei im Falle von Wi<strong>der</strong>sprüchen<br />

<strong>die</strong> Regelungen des Vertrages über <strong>die</strong> Kartenakzeptanz vorgehen. Der<br />

Leitfaden wird von <strong>der</strong> Bank zur Verfügung gestellt.<br />

25.2 Son<strong>der</strong>bedingungen <strong>für</strong> Teilzeit-Wohnrechtsverkauf/-vermittlung<br />

Verkauft o<strong>der</strong> vermittelt <strong>die</strong> AKZEPTANZSTELLE Teilzeit-Wohnrechte nach schriftlicher<br />

Genehmigung durch <strong>die</strong> Bank, ist sie verpflichtet, alle mit dem Verkauf o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Vermittlung im Zus<strong>am</strong>menhang stehenden und dem Karteninhaber belasteten<br />

Entgelte gutzuschreiben (Ziff. 12), wenn <strong>der</strong> Karteninhaber innerhalb von zehn<br />

Tagen nach Abschluss des Rechtsgeschäfts über <strong>die</strong> Teilzeit-Wohnrechte <strong>die</strong>ses<br />

wi<strong>der</strong>ruft.<br />

<strong>AGB</strong> Stand 09/2009

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