Pflegekostentarif Klinik Psychiatrie (PDF) - Vinzenz von Paul Hospital
Pflegekostentarif Klinik Psychiatrie (PDF) - Vinzenz von Paul Hospital
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PFLEGEKOSTEN ROTTENMÜNSTER<br />
<strong>Klinik</strong> für <strong>Psychiatrie</strong>,<br />
<strong>Pflegekostentarif</strong> für Krankenhäuser Psychotherapie,<br />
im Anwendungsbereich der BPflV Gerontopsychiatrie<br />
und und Neurologie<br />
Unterrichtung des Patienten gemäß § 14 BPflV<br />
I Allgemeines<br />
1. Die <strong>Vinzenz</strong> <strong>von</strong> <strong>Paul</strong> <strong>Hospital</strong> gGmbH berechnet:<br />
a) einen Basispflegesatz (§ 13 Abs. 3,4 BPflV; vgl. dazu Abschnitt II),<br />
b) Abteilungspflegesätze (§ 13 Abs. 2,4 BPflV; vgl. dazu Abschnitt II),<br />
c) Entgelte für Wahlleistungen (§ 22 Abs. 1 BPflV i.V.m. § 17 KHEntgG; vgl. dazu Abschnitt III),<br />
d) Entgelte für sonstige Leistungen (vgl. dazu Abschnitt IV).<br />
e) Zuzahlungen/Zuschläge (vgl. dazu Abschnitt V)<br />
2. Die tagesgleichen Pflegesätze (Abschnitt I Ziff. 1 Buchst. a) und b) sowie die Entgelte für eine Wahlleistung<br />
„Unterkunft“ (Abschnitt III), werden für den Aufnahmetag und jeden weiteren Tag des <strong>Klinik</strong>aufenthaltes<br />
berechnet (Berechnungstag), der Entlassungs- oder Verlegungstag, der nicht zugleich Aufnahmetag ist, jedoch<br />
nur bei teilstationärer Behandlung (§ 14 Abs. 2 BPflV). Die Leistungen nach Ziff. 1 Buchst. d) sowie die nicht nach<br />
Tagen bemessenen Wahlleistungen nach Ziff. 1 Buchst. c) werden auch für den Verlegungs- oder Entlassungstag<br />
berechnet.<br />
3. Nimmt der Patient <strong>von</strong> der <strong>Klinik</strong> angebotene Leistungen (z.B. Verpflegung) nicht oder nicht voll in Anspruch, tritt<br />
eine Minderung der Entgelte nach Abschnitt I Nr. 1 nicht ein.<br />
4. Bei Aufnahmeuntersuchungen, bei denen festgestellt wird, dass keine stationäre Aufnahme erforderlich ist oder<br />
die Aufnahme in einem anderen Krankenhaus durchzuführen ist, werden die bei der Aufnahmeuntersuchung<br />
entstandenen Kosten gemäß der gemeinsamen Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre<br />
Behandlung nach § 115a Abs. 3 SGB V wie folgt abgerechnet:<br />
<strong>Psychiatrie</strong> 125,78<br />
Neurologie 114,02<br />
5. Für die Dauer der Beurlaubung werden die Tage mit dem Basis- und Abteilungspflegesatz in Rechnung gestellt, an<br />
denen der Patient den Urlaub antritt und aus dem Urlaub zurückkehrt. Fallen Urlaubsantritt und Urlaubsende auf<br />
einen Tag, werden die Pflegesätze weiter berechnet.<br />
II Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen<br />
Die <strong>Vinzenz</strong> <strong>von</strong> <strong>Paul</strong> <strong>Hospital</strong> gGmbH berechnet die allgemeinen <strong>Klinik</strong>leistungen wie folgt:<br />
a) Basispflegesatz (§ 13 Abs. 3 und 4 BPflV) je Berechnungstag 62,62<br />
Der Basispflegesatz ist das Entgelt für nichtmedizinische Leistungen, d.h. für nicht durch ärztliche oder<br />
pflegerische Tätigkeit veranlasste Leistungen. Dieses entspricht auch den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.<br />
b) Abteilungspflegesätze (§ 13 Abs. 2 und 4 BPflV)<br />
Allgemein <strong>Psychiatrie</strong> je Berechnungstag 155,15<br />
Abhängigkeitserkrankungen je Berechnungstag 170,40<br />
Gerontopsychiatrie je Berechnungstag 189,95
III Entgelte für Wahlleistungen<br />
Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert<br />
berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation<br />
über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen.<br />
IV Entgelte für sonstige Leistungen<br />
1. Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnet die<br />
<strong>Klinik</strong> sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand.<br />
2. Die <strong>Klinik</strong> berechnet für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung 100,00<br />
3. Die <strong>Klinik</strong> berechnet für Aufenthaltsbescheinigungen 3,00<br />
(Kaufmännische Abteilung - Leistungsabrechnung, Gebäude St. Bernhard)<br />
4. Die <strong>Klinik</strong> berechnet für die Bereitstellung eines Telefonapparates<br />
Grundgebühr je Berechnungstag 1,50<br />
Gebühr je Einheit 0,10<br />
V Zuzahlungen / Zuschläge<br />
1. Als Eigenbeteiligung zieht das Krankenhaus vom gesetzlich versicherten Patienten <strong>von</strong> Beginn der vollstationären<br />
Krankenhausbehandlung an - innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage - eine Zuzahlung ein. Der<br />
Zuzahlungsbetrag beträgt zur Zeit 10,00 je Kalendertag. Dieser Betrag wird vom Krankenhaus nach § 43b Abs.<br />
3 SGB V im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen beim Patienten eingefordert.<br />
2. Zuschläge zur Finanzierung <strong>von</strong> Selbstverwaltungsaufgaben und besondere Tatbestände<br />
- DRG-Systemzuschlag nach § 17b Abs. 5 KHG je Fall 1,10<br />
- Zuschlag für die Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 und des<br />
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit nach § 139a i.V.m. § 139c SGB V je Fall 1,13<br />
- Zuschlag für Ausbildungskosten (§ 17a KHG) gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 BPflV je Fall 89,91<br />
3. Qualitätssicherungszuschläge nach § 17b Abs. 1 S. 5 KHG<br />
Für die Beteiligung der Krankenhäuser an Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf der Grundlage<br />
des § 137 SGB V werden Zuschläge berechnet. Diese betragen je Fall 1,42<br />
VI Inkrafttreten<br />
Dieser <strong>Pflegekostentarif</strong> tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Gleichzeitig werden vorhergehende <strong>Pflegekostentarif</strong>e aufgehoben.<br />
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,<br />
sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Leistungsabrechnung hierfür gerne<br />
zur Verfügung.<br />
Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistungen eine nicht unerhebliche<br />
finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine<br />
Krankenhausbehandlung versichert sind.