12.06.2013 Aufrufe

WAB_Hausmllgebhren2013_Flyer_klein.pdf - Westerwaldkreis ...

WAB_Hausmllgebhren2013_Flyer_klein.pdf - Westerwaldkreis ...

WAB_Hausmllgebhren2013_Flyer_klein.pdf - Westerwaldkreis ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wichtige Infos zum<br />

Hausmüllgebührenbescheid<br />

2013<br />

Im Verlauf des März 2013 erhalten Sie den Gebührenbescheid<br />

für das Jahr 2013. Dafür werden die Einwohnermeldedaten<br />

des jeweiligen Grundstückes (Stichtag:<br />

31.12.2012) zugrunde gelegt. Sollten Unstimmigkeiten<br />

bestehen, prüfen Sie den Bescheid bitte zunächst auf die<br />

Richtigkeit der aktuellen Meldedaten. Hierbei ist die<br />

gesetzlich vorgegebene Widerspruchsfrist von einem<br />

Monat nach Zugang des Bescheides zu berücksichtigen.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Hausmüllgebühren tagesscharf<br />

abgerechnet werden. Es ist daher wichtig, dass alle<br />

Um-, Zu-, Verzüge u.ä. unverzüglich den Meldeämtern der<br />

Verbandsgemeinden mitgeteilt werden, um die Änderung<br />

entsprechend im Gebührenbescheid zu ermöglichen bzw.<br />

zu gewährleisten.<br />

Die nachfolgende Frageliste hilft Ihnen bei der<br />

Überprüfung der Meldedaten:<br />

• Zu-/Verzüge/Mieterwechsel etc.<br />

Sind alle Änderungen auf dem Grundstück (Zu-/<br />

Verzüge/Mieterwechsel usw.) rechtzeitig der zuständigen<br />

Verbandsgemeindeverwaltung gemeldet worden?<br />

Beachten Sie bitte den o.g. Stichtag. Alle in der Folgezeit<br />

eintretenden Veränderungen werden von uns automatisch<br />

berücksichtigt, wenn sie der Verbandsgemeinde<br />

gemeldet worden sind und dann im nächsten Bescheid<br />

ausgewiesen.<br />

• Gemeinsamer Haushalt<br />

Führen Sie einen gemeinsamen Haushalt und werden<br />

Sie vom Einwohnermeldeamt jeweils als zwei Haushaltsvorstände<br />

geführt (häufig der Fall bei eheähnlichen<br />

Gemeinschaften oder volljährigen Kindern)?<br />

Dann sind wir auf Ihren entsprechenden schriftlichen<br />

Hinweis angewiesen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!