Bauleitplanung_2012.pdf - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
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PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
<strong>Bauleitplanung</strong><br />
unter abfallwirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten<br />
®<br />
Wir Westerwälder!<br />
Landschaft. Leistung. Leute.<br />
Eine Information des<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>-<br />
<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong><br />
<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>
Herausgeber:<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />
56424 Moschheim<br />
Bodener Straße 15<br />
Tel: 02602 / 6806 - 0<br />
E-Mail: wab@wab.rlp.de<br />
Internet: www.wab.rlp.de<br />
2
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
Vorwort:<br />
Die Abfallentsorgung im <strong>Westerwaldkreis</strong> obliegt dem<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> (WAB) als Eigenbetrieb<br />
des <strong>Westerwaldkreis</strong>es. Er ist „Träger öffentlicher<br />
Belange“ im Rahmen der kommunalen<br />
<strong>Bauleitplanung</strong>. Bauleitpläne haben für die betreffenden<br />
Gebiete Satzungscharakter, so dass die hier<br />
getroffenen Festlegungen für die bauliche und sonstige<br />
Nutzung der Grundstücke rechtsverbindlich sind.<br />
3<br />
Besonders im Bereich neuer Erschließungsstraßen kommt es<br />
aber wegen ungeeigneter Zufahrten und fehlender Wendeanlagen<br />
immer wieder zu Problemen bei der Abfallsammlung.<br />
Wegen der Unübersichtlichkeit der großen Sammelfahrzeuge<br />
und der im Umfeld tätigen Müllwerker ist Rückwärtsfahren sehr<br />
gefährlich. Auch Passanten, besonders Kinder, sind dabei erheblich<br />
gefährdet.<br />
Deshalb sehen die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften vor,<br />
dass Abfall in der Regel nur dann abgeholt werden darf, wenn<br />
ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Schwere Unfälle<br />
machten diese einschneidende Bestimmung erforderlich. Die<br />
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften erfordert daher<br />
bauliche Voraussetzungen bei der Gestaltung und Erschließung<br />
von Straßen. Doch trotz der Eindeutigkeit dieser Forderung<br />
gibt es bei Planung und Bau von Neubaugebieten und<br />
baulichen Änderungen von Straßenräumen allgemein noch<br />
immer Probleme:<br />
Fahrwege werden nicht ausreichend dimensioniert oder durch<br />
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen entstehen entweder im<br />
Zuge des folgenden Wachstums der Bäume und Sträucher<br />
bzw. im Zusammenspiel mit nicht immer sinnvollem Parkverhalten<br />
der Anlieger nicht unerhebliche Hindernisse, Wendeanlagen<br />
sind oft zu klein oder überhaupt nicht vorhanden usw.<br />
Damit abfallwirtschaftliche Belange bereits im Planungsstadium<br />
berücksichtigt werden können, soll diese Broschüre<br />
die Mitarbeiter/-innen der planenden Institutionen, Behörden<br />
und Einrichtungen vorab über die Anforderungen<br />
der Abfallentsorgung informieren. Darüber hinaus werden<br />
Hinweise für die Einrichtung von Straßenbaustellen gegeben,<br />
welche die Abfuhr von Abfällen oft erschweren.
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
Inhalt:<br />
1. Organisation der Abfallwirtschaft<br />
im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />
2. GUV-Regel „Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
bei Tätigkeiten<br />
der Abfallwirtschaft“: GUV-R 2113<br />
3. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />
bei der Aufstellung von<br />
Flächennutzungsplänen<br />
4. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />
bei der Aufstellung von<br />
Bebauungsplänen<br />
5. Grundsätzliche Anforderungen an<br />
den Bau von Erschließungsstraßen<br />
6. Abfallwirtschaftliche Aspekte bei<br />
der Einrichtung von Straßenbaustellen<br />
4<br />
1. Organisation der Abfallwirtschaft<br />
im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />
Der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> ist gemäß<br />
§ 16 Abs.1 KrW-/AbfG von Seiten des <strong>Westerwaldkreis</strong>es<br />
mit der Durchführung der Abfallentsorgung bei privaten<br />
Haushalten und Betrieben des Kleingewerbes beauftragt.<br />
Die Sparte der Gewerbeabfälle bestreiten in der Regel, bis<br />
auf die Entsorgung der Restabfälle, private Abfallentsorgungsunternehmen.<br />
Rechtliche Grundlage für die Abwicklung der Abfallentsorgung<br />
im <strong>Westerwaldkreis</strong> ist das Kommunale Abgabengesetz<br />
(KAG) in Verbindung mit den jeweils gültigen Fassungen<br />
der Abfallsatzungen. Diese regeln unter anderem,<br />
in welcher Weise und an welchem Ort Abfälle zu überlassen<br />
sind und unter welchen Voraussetzungen Straßen von<br />
den Entsorgungsfahrzeugen befahren werden können.<br />
(s. www.wab.rlp.de/Download/Formulare)<br />
Die satzungsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Befahrbarkeit<br />
von Straßen basieren unter anderem auf den Vorschriften<br />
der Unfallversicherungsträger. Ein Schwerpunkt liegt hier<br />
im Verbot der Rückwärtsfahrt (Wendemanöver ausgenommen),<br />
da das Unfallgeschehen hier besonders auffällig ist.
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
2. GUV-Regel „Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten<br />
der Abfallwirtschaft“: GUV-R 2113<br />
Die seit Januar 2007 gültige GUV-Regel 2113 „Sicherheits-<br />
und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft,<br />
Teil 1: Sammlung und Transport von Abfällen“ (früher: UVV<br />
„Müllbeseitigung“ (BGV C 27)) gibt die Vorschriften zur Arbeitssicherheit<br />
im Ablauf der Abfallsammlung verbindlich vor.<br />
Diese Regeln sollten, um später Probleme bei der Müllabfuhr<br />
zu vermeiden, bereits bei der Planung von Neubaugebieten<br />
berücksichtigt werden. So sollten Straßen bzw.<br />
Wege ausreichend dimensioniert sein und keine Hindernisse<br />
aufweisen. Wendeanlagen, soweit diese notwendig<br />
sind, sollten ausreichend dimensioniert geplant werden.<br />
Abbildung 1: Wendehammer zu klein,<br />
Wenden im Sinne der<br />
UVV unmöglich<br />
Das Befahren von Straßen, die nicht den Vorgaben der<br />
Berufsgenossenschaft entsprechen, ist für Abfallsammelfahrzeuge<br />
gefährlich. Für Sackgassen, die über keine<br />
Wendeanlage (Wendekreis, -hammer, -schleife) verfügen,<br />
gilt ein grundsätzliches Verbot des Rückwärtsfahrens.<br />
Dieses betrifft auch Straßen und Wege in bestehenden<br />
Wohngebieten, die in ihrem Verlauf geändert oder neu angelegt<br />
werden. Ausschlaggebend für die einschneidenden<br />
Bestimmungen der GUV-Regel 2113 zur Abfallsammlung<br />
war das Unfallgeschehen der Vergangenheit. Stellt<br />
das Rückwärtsfahren für sich allein schon einen gefährlichen<br />
Vorgang dar, gilt dies aufgrund der Unübersichtlichkeit<br />
für Abfallsammelfahrzeuge in besonderem Maße.<br />
5<br />
3. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />
bei der Aufstellung von<br />
Flächennutzungsplänen<br />
Im Rahmen von Flächennutzungsplänen werden vorbereit-<br />
ende Belange der <strong>Bauleitplanung</strong> festgelegt. Da ein Flächennutzungsplan<br />
noch keine detaillierten bautechnischen<br />
Vorgaben enthält, bleibt in diesem Stadium der<br />
<strong>Bauleitplanung</strong> lediglich der Hinweis, dass Verkehrsflächen<br />
derart großzügig zu planen sind, dass eine der GUV-<br />
Regel 2113 entsprechende Straßenführung möglich ist.
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
4. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />
bei der Aufstellung von<br />
Bebauungsplänen<br />
Im Rahmen von Bebauungsplänen werden die städtebaulichen<br />
Anforderungen detailliert und rechtsverbindlich vorgegeben.<br />
Neben der Ausgestaltung der Verkehrsflächen können zum Beispiel<br />
gemäß § 9 Nr. 14 BauGB auch Flächen als Abfallbehälterstandorte<br />
ausgewiesen werden. Die Organisationsform der Abfallwirtschaft<br />
sollte in die Begründung zum B-Plan aufgenommen<br />
werden. Hierdurch werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen<br />
der Abfallwirtschaft im <strong>Westerwaldkreis</strong> manifestiert.<br />
Eine ordnungsgemäße Müllabfuhr wird generell dadurch gewährleistet,<br />
dass bei der Ausgestaltung der Verkehrsflächen die<br />
Voraussetzungen für den Einsatz der vorwiegend verwendeten<br />
3-achsigen Entsorgungsfahrzeuge berücksichtigt werden,<br />
wobei aus Kostengründen die Zukunft sogar im Einsatz von<br />
4-achsigen Fahrzeugen liegen dürfte.<br />
Beim WAB sind zum Sammeln und Transportieren von Abfällen<br />
und Wertstoffen derzeit insgesamt 3 Fahrzeugtypen im<br />
Einsatz:<br />
Abbildung 2: Sammelfahrzeug<br />
für Restabfall<br />
(aktuelle Generation)<br />
Abbildung 3: Sammelfahrzeug<br />
für Sperrmüll<br />
(aktuelle Generation)<br />
Abbildung 4: Sammelfahrzeug<br />
für Bioabfalll<br />
(aktuelle Generation)<br />
Das Fahrverhalten der Müllfahrzeuge wird im Verhältnis zu<br />
anderen LKW im Wesentlichen durch die extreme Hecklastigkeit<br />
ausgehend vom Einfüllbehälter bzw. der Schüttung<br />
und damit dem Überhang hinter der Hinterachse bestimmt.<br />
Daher rührt auch die ungünstige Gewichtsverteilung dieser<br />
Fahrzeuge. Nur knapp 24 % des Gewichtes liegen auf der<br />
Vorderachse. Dies gilt es insoweit auch bei der Planung von<br />
Straßenanschlüssen mit entsprechendem Ausgleich der<br />
Höhenverhältnisse zu beachten (s.S. 32, unterstes Foto)<br />
Beim WAB sind aus Kostengründen nur 3-Achs-Fahrzeuge<br />
mit einem Ladegewicht bis zu max. 26 to im Einsatz.<br />
Dieses Gewicht gilt es dann auch bei der Frage der<br />
Tragfähigkeit von Erschließungsstraßen zu beachten.<br />
Für die Entsorgung der 192 Städte und Gemeinden<br />
im WW-Kreis hält der WAB ca. 40 LKW vor. Geleert<br />
werden pro Woche ca. 50.000 Behälter der unterschiedlichen<br />
Abfall- und Wertstofffraktionen. Hinzu<br />
kommt noch die Abfuhr von sperrigen Fraktionen wie<br />
Sperrmüll, sperrige Grünabfälle, Wertstoffschrott usw.<br />
5. Grundsätzliche Anforderungen an<br />
den Bau von Erschließungsstraßen<br />
• Bei den im Westerwaldkeis eingesetzten Sammelfahrzeugen<br />
der aktuellen Generation ist von den aus den<br />
Anhängen ersichtlichen Maßen auszugehen.<br />
• Die Erschließungsstraßen bzw. Zuwegungen zu den<br />
Behälterstandplätzen sollten öffentliche Straßen sein.<br />
Handelt es sich um Privatstraßen, so sollten zu Gunsten<br />
des WAB entsprechende Geh- und Fahrrechte<br />
rechtswirksam eingeräumt werden. Ohne Ausschluss<br />
der Haftung des WAB für durch die Müllabfuhr verur<br />
sachte Schäden werden solche Straßen nicht befahren.<br />
6
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
• Anliegerstraßen und –wege ohne Bgegnungsverkehr<br />
müssen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,55 m bei<br />
gerader Streckenführung ohne Kurven aufweisen<br />
(höchstzulässige Fahrzeugbreite nach StVZO zuzüglich<br />
0,5 m Sicherheitsabstand zu beiden Seiten des<br />
Fahrzeuges gemäß DIN EN 349 „Mindestabstände zur<br />
Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“). Bei<br />
kurviger Streckenführung (90-Grad-Kurve) ist ein Platzbedarf<br />
im Kurvenbereich von mind. 5,50 m zu berücksichtigen.<br />
Das Maß ergibt sich aus Messungen an einem<br />
10,30 m langen 3-achsigen Abfallsammelfahrzeug. Für<br />
größere Fahrzeuge ist entsprechend der Fahrzeuglängen,<br />
Wenderadien und Überhänge ein vermehrter<br />
Platzbedarf zu berücksichtigen. Insbesondere vor dem<br />
Hintergrund parkender PKW / LKW können hierzu ggf.<br />
verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. in Form eines zeitlich<br />
begrenzten Halte- und Parkverbots) erforderlich sein.<br />
Abbildung 5: Die Straße ist viel zu<br />
schmal angelegt.<br />
• Anliegerstraßen und –wege mit Begegnungsverkehr<br />
müssen eine ausreichende Breite von min. 4,75 m<br />
haben und so angelegt sein, dass bei Ein-, und Ausfahrten<br />
sowie Einmündungen von Straßen und Verschwenkungen<br />
der Fahrbahn z.B. an Pflanzinseln, ausgewiesenen<br />
Parkplätzen und Bäumen die Schleppkurven<br />
von 3-achsigen Aballsammelfahrzeugen berücksichtigt<br />
werden. Dabei sind die Schleppkurvenschablonen der<br />
EAE 85/95 an die heute gebräuchlichen Fahrzeuggrößen<br />
(3 Achsen, Fahrzeuglänge 10,30 m / ohne Überhänge)<br />
anzupassen.<br />
• Abfallsammelfahrzeuge benötigen eine lichte Mindestdurchfahrtshöhe<br />
von 3,80 m.<br />
Dächer, Sträucher, Bäume, Straßenlaternen usw. dürfen<br />
nicht in das Lichtraumprofil hineinragen. Diese<br />
Aspekte sollten in Verbindung mit der Mindeststraßenbreite<br />
bei der Planung von Bepflanzungen mit<br />
Bäumen und Sträuchern berücksichtigt werden.<br />
Hieraus ergibt sich ein Lichtraumprofil von 3,80 m x 3,55 m<br />
für Anliegerstraßen ohne Begegnungsverkehr und von<br />
3,80 m x 4,75 m für Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr.<br />
Abbildung 6: Lichtraumprofil<br />
nicht ausreichend<br />
Die Bodenfreiheit von Abfallsammelfahrzeugen beträgt nur<br />
0,2 m. Die tiefsten Punkte sind der vordere Stoßfänger und<br />
hinten die heruntergeklappten Trittbretter. Steigungen und<br />
Gefälle dürfen also nicht zu steil angelegt sein, um ein Aufsetzen<br />
des Fahrzeugs zu verhindern.<br />
• Die Kurvenradien müssen gewährleisten, dass diese von<br />
Dreiachser-LKW (konstruktionsbedingte Überhänge bis<br />
4 m) ohne Rangieren durchfahren werden können.<br />
Abbildung 7: Müllsammelfahrzeug<br />
in gut dimensioniertem<br />
Straßenraum<br />
• Steigungen bzw. Gefälle sollten derart angelegt werden,<br />
dass für Abfallsammelfahrzeuge ein gefahrloses Befahren<br />
möglich ist. Gegen Umstürzen und Rutschen muss ausreichend<br />
Sicherheit gegeben sein. Die bis zu 4 m langen<br />
Überhänge sind auch hier zu beachten.<br />
• Die Straße muss für die zulässigen Achslasten eines<br />
Abfallsammelfahrzeugs ausreichend tragfähig sein (zulässiges<br />
Gesamtgewicht von Abfallsammelfahrzeugen beträgt<br />
max. 26 t)<br />
7
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
• Bei der Anlage von Erschließungsstraßen muss auch darauf<br />
geachtet werden, dass durch die Bereitstellung der<br />
Abfallbehälter sowohl für den Straßen- als auch für den<br />
Fußgängerverkehr keine Gefahr oder Behinderung entsteht.<br />
Stichstraßen und –wege (Wendeanlagen)<br />
Müll darf nach Kapitel 3.2.5 der GUV-Regel 2113 nur abgeholt<br />
werden, wenn die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen<br />
oder lose bereitgelegten Abfällen so angelegt ist, das ein Rückwärtsfahren<br />
nicht erforderlich ist. Für Stichstraßen und –wege<br />
gilt, dass an deren Ende eine geeignete Wendeanlage vorhanden<br />
sein muss.<br />
Dafür geben die geltenden Vorschriften folgende Rahmenbedingungen<br />
vor:<br />
• Der Mindestdurchmesser für Wendekreise muss 20 m<br />
einschließlich eines störungsfreien Freiraums für Fahrzeugüberhänge<br />
betragen. Dabei muss der Wendeplattenrand<br />
von Hindernissen wie Schaltschränken, Telekommunikationsanlagen,<br />
Lichtmasten und sonstigen Einrichtungen<br />
von Elektrizitätsversorgern usw. frei sein.<br />
Abbildung 8: so sollte es nicht sein<br />
• Wendeschleifen mit Pflanzinseln sind erst ab einem<br />
Mindestdurchmesser des Wendekreises von 25 m zulässig.<br />
Dabei darf die Grüninsel einen Durchmesser von 6,0<br />
m nicht überschreiten und sie muss überfahrbar sein (kein<br />
Hochbord).<br />
• Wendehämmer: Da in der Praxis der Platzbedarf für Wendekreise<br />
mit 22,0 m Durchmesser oft nicht zu realisieren<br />
ist, sind auch andere Bauformen wie z.B. Wendehämmer<br />
möglich. Wichtige Vorraussetzung dabei ist, dass ein<br />
Wenden mit höchstens zweimaligem Zurückstoßen<br />
möglich ist. Ein- bis zweimaliges Zurückstoßen gilt nicht<br />
als Rückwärtsfahren im Sinne des GUV-Regelwerks.<br />
8<br />
Wendehämmer sind zwau baurechtskonform, wenn sie<br />
den Bauformen der EAE 85/95 entsprechen, allerdings<br />
genügen diese Bauformen den heutigen Fahrzeugausführungen<br />
und Dimensionierungen nicht mehr. Dies<br />
macht dann eine individuelle Planung unumgänglich.<br />
• An den Abfuhrtagen sind Wendeanlagen von parkenden<br />
Fahrzeugen freizuhalten (ggf. verkehrslenkende<br />
Maßnahmen vorsehen).<br />
• Wendeanlagen haben einen Ausfahrradius von mindestens<br />
10 m aufzuweisen.<br />
• Bei der Anordnung von Straßenleuchten und Straßenbegleitgrün<br />
ist insbesondere im Einfahrtsbereich von<br />
Nebenstraßen die Höhe und die Länge der Abfallsammelfahrzeuge<br />
zu berücksichtigen. Vergleichbares gilt<br />
für die Anordnung von Betonkübeln, Pflanzscheiben<br />
sowie Parkbuchten in und auf der Fahrbahn. Oft sind<br />
diese mit dem Ziel der Hemmung des Verkehrsflusses<br />
für die Sammelfahrzeuge in zu engem Abstand angebracht.<br />
Abbildung 9: einfach zu eng<br />
Behälter an Straßen und Wegen, die aus technischen Gründen<br />
nicht von Abfallsammelfahrzeugen befahren werden<br />
können, werden nicht im Rahmen der sonst üblichen Straßenabfuhr<br />
direkt vor dem Grundstück entsorgt. Die Abfallbehälter<br />
sowie andere Abfälle müssen in diesem Fall von<br />
den Kunden an der nächsten durch das Sammelfahrzeug<br />
anfahrbaren Straße (Sammelplatz) zur Abfuhr bereitgestellt<br />
werden. Hierzu sind gerade bei Sackgassen oder Stichstraßen<br />
gegebenenfalls im Einfahrtbereich geeignete und ausreichend<br />
dimensionierte Behälterstandplätze einzuplanen,<br />
da nur dort die Abfuhr der behälter erfolgen kann.
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
Anlage und Änderung von Durchfahrtsstraßen<br />
• Die spezifischen Anforderungen für die Abfallentsorgung<br />
gelten in gleicher Weise auch für Durchgangsstraßen,<br />
bei denen durch den Einbau von Hindernissen<br />
im Rahmen von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung<br />
oder Rückbau zwei Stichstraßen entstehen und eine<br />
Durchfahrt nicht mehr möglich ist. Durch den baulichen<br />
Verzicht auf Wendemöglichkeiten dürfen die Fahrer der<br />
Müllfahrzeuge wegen der Gefährdung der Müllwerker<br />
nicht gezwungen werden, eine Stichstraße oder eine<br />
Sackgasse rückwärts zu befahren. Können für Abfallfahrzeuge<br />
keine Wendeanlagen geschaffen werden, so<br />
sollten Durchfahrten z.B. mit Steckpfosten, Senkpfosten<br />
oder mit Schleusen ermöglicht werden.<br />
Abbildung 10: Das Entfernen der<br />
Steckpfosten ermög-<br />
licht die Durchfahrt<br />
des Müllfahrzeugs<br />
Einrichtung von Sammelplätzen<br />
In folgenden Fällen ist die Anlage von Sammelplätzen angebracht:<br />
• Sofern von der Wendeanlage nicht befahrbare Stichwege<br />
abzweigen, sollten für die Anlieger in den Mündungsbereichen<br />
ausreichend dimensionierte Sammelplätze<br />
angelegt werden.<br />
• Für Abfallgefäße der Anlieger von Sackgassen, die<br />
über keine Wendeanlage verfügen, sollten Sammelplätze<br />
im Mündungsbereich der nächsten befahrbaren<br />
Straße eingerichtet werden.<br />
Bei der Anlage von Sammelplätzen ist folgendes zu beachten:<br />
• Um spätere Interessenskonflikte mit künftigen Anwohnerinnen<br />
und Anwohnern zu vermeiden, sollten<br />
Sammelplätze in den B-Plan aufgenommen werden.<br />
9<br />
• Sammelplätze sind derart anzulegen, dass weder der Fußgänger-<br />
noch der Straßenverkehr gefährdet oder behindert<br />
werden.<br />
• Sammelplätze müssen so vom Entsorgungsfahrzeug angefahren<br />
werden können, dass das Laden problemlos<br />
möglich ist.<br />
• Die Fläche der Sammelplätze ist auf die Anzahl der zukünftigen<br />
Nutzer und die von diesen genutzten Sammelsysteme<br />
und Abfallbehälter abzustimmen.<br />
Abbildung 11 - 13: Beispiele von Sammelplätzen<br />
für Mülltonnen
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
Gerade auch im Bereich von öffentlichen Gebäuden werden<br />
im Zuge der Planung oft ausreichend Stellflächen für<br />
Abfall- und Wertstoffbehälter möglichst in Nähe zum Bereitstellungsort<br />
vergessen und müssen dann später häufig als<br />
Kompromisslösung an für alle Beteiligten unbefriedigender<br />
Stelle errichtet werden. Dabei lassen sich auch Abstellflächen<br />
für Abfall- und Wertstoffbehälter bei entsprechender Planung<br />
häufig optisch gut passend zum Gebäude herrichten.<br />
Rankgitter zur Begrünung tragen dazu bei, dass diese Plätze<br />
positiv auffallen, anders als wenn die Behälter einfach so auf<br />
dem Grundstück abgestellt sind.<br />
Auf dem freien Markt, vor allem auch im Internet gibt es jede<br />
Menge Anbieter von Materialien sowie Anregungen zur Gestaltung<br />
von Mülltonnenstellplätzen.<br />
Für die Abfallbehälter gelten folgende Abmessungen<br />
(ca.-Maße):<br />
Behälterart Tiefe Breite Höhe<br />
MGB 80 l 0,56 m 0,49 m 0,85 m<br />
MGB 120 l 0,56 m 0,49 m 0,94 m<br />
MGB 140 l 0,56 m 0,49 m 1,08 m<br />
MGB 240 l 0,73 m 0,58 m 1, 08 m<br />
MGB 770 l 0,75 m 1,36 m 1,50 m<br />
MGB 1.100 l 1,08 m 1,36 m 1,53 m<br />
Abbildung 14: Tonnen- bzw. Containermaße<br />
(Quelle: www.schaefer-shop.de)<br />
Bei der Planung der Sammelplätze sollte genügend Fläche zur<br />
Handhabung der Behälter vorgesehen werden.<br />
• Nach den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung des<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>es (www.wab.rlp.de/download/formulare)<br />
ist für jede Person eines Haushaltes von nachfolgendem<br />
Abfallvolumen auszugehen:<br />
Restmüll: 40 l /Person /Abfuhr (240 l ab 4 Pers.)<br />
Papier: 40 l /Person /Abfuhr (240 l ab 4 Pers.)<br />
Biomüll: 34 l/Person /Abfuhr (140 l bei Einfam.-Haus)<br />
10<br />
Daraus errechnet sich dann in Orientierung an den<br />
Behältergrößen der Platzbedarf für einen Sammelplatz.<br />
• Die Sammelplätze sind möglichst nahe zur Straße<br />
anzuordnen.<br />
• Da vielfach Bio- und Verpackungsabfälle an einem Tag<br />
abgefahren werden, ist der erforderliche Raum bedarfsgerecht<br />
vorzusehen. Ebenso sollte Platz für die Sperrmüllentsorgung<br />
eingeplant werden.<br />
Folgende Gefäßgrößen für Restabfall und Wertstoffe sind<br />
im <strong>Westerwaldkreis</strong> zugelassen:<br />
• Restabfall: 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l<br />
• Bioabfall: 80 l, 140 l und 240 l<br />
• Papierabfälle: 240 l, 770 l und 1.100 l<br />
• Verkaufs-<br />
verpackungen: 240 l, 1.100 l bzw. Gelber Sack (80 l),
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
Allgemeine Hinweise<br />
• Während der Erschließungs- und Bauphasen von<br />
Neubaugebieten können erfahrungsgemäß die<br />
Erschließungsstraßen oft noch nicht bestimmungsgemäß<br />
genutzt werden, sei es aufgrund haltender Baustellenfahrzeuge<br />
oder unzureichender Fahrbahnbefestigung.<br />
Es ist daher sinnvoll, während dieser Phase<br />
vorübergehend Sammelplätze an der nächsten mit<br />
LKW befahrbaren, befestigten Straße einzurichten.<br />
(s.S. 50)<br />
• Um Störungen bei der Abfallentsorgung zu vermeiden,<br />
sollte der WAB über absehbare baustellenbedingte<br />
Probleme und über die Dauer sowie den Abschluss<br />
einer Baumaßnahme unterrichtet werden.<br />
• Die heutige Generation von Abfallsammelfahrzeugen<br />
ist durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen technisch<br />
so ausgestaltet, dass die Fahrzeuge bei Belastung<br />
der Trittbretter im Ladebereich durch darauf stehende<br />
Müllwerker<br />
a) vorwärts nicht schneller als 30 km/h und<br />
b) rückwärts überhaupt nicht fahren können.<br />
Eine kurze Rückwärtsfahrt vornehmlich zu Wende-<br />
zwecken ist nur mit Einweiser möglich und zulässig.<br />
Abbildung 15: Rückseite eines<br />
Müllfahrzeuges mit<br />
Trittbrettern<br />
Bodenfreiheit von der Schüttungsunterkante zur<br />
Straße = 0,20 m.<br />
11<br />
6. Abfallwirtschaftliche Aspekte bei der<br />
Einrichtung von Straßenbaustellen<br />
Die Einrichtung von Straßenbaustellen sollte, sofern die Entsorgung<br />
von Abfällen und Wertstoffen der Anlieger direkt betroffen<br />
ist, vom Straßenbaulastträger oder vom zuständigen<br />
Ingenieurbüro vorher mit dem WAB abgestimmt werden. Abfallsammelfahrzeuge<br />
sind in ihrer Ausführung nicht mit Baustellenfahrzeugen<br />
vergleichbar und somit zum Befahren von<br />
Baustraßen ungeeignet.<br />
Abbildung 16: Müllfahrzeug in<br />
einer Baustelle<br />
Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung bedarf daher folgender<br />
Voraussetzungen:<br />
• Es muss ein fester d. h. bis 26 t tragfähiger Untergrund<br />
vorhanden sein.<br />
• Da die Fahrzeuge bauartbedingt mit einer Bodenfreiheit<br />
von ca. 0,20 m erheblich tiefer liegen als z. B. Baustellen-<br />
LKW sind Bodenwellen- oder Bodensenken soweit wie<br />
möglich zu minimieren. (Fahrbahnen, aus denen Kanaldeckel<br />
oder Deckel von Straßenabläufen hervorstehen, können<br />
nicht befahren werden.)<br />
• Die bereits genannte Mindestdurchfahrtsbreite von<br />
3,55 m ist immer zu gewährleisten.<br />
• An den im Müllkalender veröffentlichten Abfuhrtagen ist<br />
die Durchfahrt für Müllfahrzeuge dauerhaft sicherzustellen.<br />
Die ungefähren Abfuhrzeiten können mit dem WAB<br />
abgestimmt werden.<br />
• Sollten während der Bautätigkeiten Straßen oder Straßenabschnitte<br />
für Abfallsammelfahrzeuge nicht befahrbar<br />
sein, so sind an der nächsten befahrbaren Straße Sammel-<br />
plätze einzurichten - möglichst in Abstimmung mit dem WAB.
PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
Insbesondere bei „wandernden Baustellen“ ist es nicht möglich,<br />
den betroffenen Haushalten feste Sammelplätze zuzuordnen.<br />
Die Abfallbehälter sollten daher von den Mitarbeitern<br />
der Baufirmen zu den Sammelplätzen transportiert<br />
werden. Es hat sich bewährt, diese Anforderung mit in das<br />
Leistungsverzeichnis der Ausschreibungen aufzunehmen.<br />
Diese Firmen verfügen im Zuge der Baumaßnahmen in<br />
der Regel über ausreichende Gerätschaften und Perso-nal,um<br />
die von den Anwohnern bereit gestellten Tonnen an die nächste<br />
mit LKW befahrbare Straße zu bringen.<br />
• Im Rahmen dieser Informationsbroschüre können nur allgemeingültige<br />
Vorgaben wiedergegeben werden. Bei weitergehenden<br />
Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Diese<br />
Broschüre ersetzt nicht die Stellungnahme im Rahmen der<br />
Beteiligung „Träger öffentlicher Belange“ bei der Erstellung<br />
von Bauleitplänen.<br />
Ansprechpartner:<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />
Bodener Straße 15<br />
56424 Moschheim<br />
Bernhard Herborn (stellv. technischer Werkleiter)<br />
Telefon: (0 26 02) 68 06-350;<br />
E-Mail: bherborn@wab.rlp.de<br />
Horst Düx (Fuhrparkdisposition)<br />
Telefon: (0 26 02) 68 06-362<br />
E-Mail: hduex@wab.rlp.de<br />
Wolfgang Jung (Fuhrparkdisposition)<br />
Telefon: (0 26 02) 68 06-365<br />
E-Mail: wjung@wab.rlp.de<br />
12<br />
Literaturhinweise:<br />
• Aufsatz „Stadtplanung und Abfallwirtschaft“ von Heide<br />
Liehmann und Martin Müller VKS-News 09/2004<br />
• Broschüre „Stadtplanung und Abfallwirtschaft“<br />
Abfallwirtschaft Herzogtum Lauenburg<br />
• GUV-Regel Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten<br />
der Abfallwirtschaft: GUV-R 2113 vom Januar<br />
2007<br />
• Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Müllbeseitigung“<br />
(BGV C 27) der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen;<br />
Fassung vom 01.01. 1993, mit Durchführungsanweisungen<br />
• Regelwerke der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />
(besonders der „Fachgruppe Entsorgung“)<br />
• BG 5104 der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />
• Straßenverkehrsordnung § 35, Abs. 6 (Sonderrechte für<br />
Abfallsammelfahrzeuge)<br />
• Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAST 06)<br />
• Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen,<br />
EAE 85/95, Forschungsgesellschaft für Straßen-<br />
und Verkehrswesen, Köln<br />
• Baugesetzbuch (BauGB)<br />
• Jeweils aktuelle Abfallwirtschaftssatzung des <strong>Westerwaldkreis</strong>es<br />
(www.wab.rlp.de/download/formulare)<br />
Stand: September 2012<br />
Bildserien:<br />
• Fotos + Datenblätter Müllfahrzeuge<br />
- Abfallsammelfahrzeug Biomüllabfuhr<br />
Aufbau: LOTOS Hecklader<br />
- Abfallsammelfahrzeug Hausmüllabfuhr<br />
Aufbau: Haller X 2 Hecklader<br />
- Abfallsammelfahrzeug Sperrmüllabfuhr<br />
Aufbau: Haller X 1 Hecklader<br />
• Müllfahrzeug (4-Achser)<br />
• Fahrversuche:<br />
praktischer Test von Kurvenradien und Wendemöglichkeiten<br />
• Anschreiben an alle Ortsgemeinden aus dem Jahre<br />
2011<br />
• Beispiele diverser kritischer Vor-Ort-Situationen bzw.<br />
Beispiele, wie eine Straße nicht angelegt sein sollte.<br />
• Winterprobleme
Biomüllfahrzeug (Absetztbehälter), Aufbau LOTOS<br />
Dreiachser mit zwei starren Antriebsachsen, Radstand: 4,50 m<br />
Höhe rückseitig im unteren Fahrzeugbereich auf Höhe der Trittbretter: 0,40 m<br />
Höhe rückseitig bei herunter gefahrener Schüttung: 0,20 m<br />
Breite hinten über alles: 2,50 m<br />
Bodenfreiheit vorne auf Niveau der Stoßstange: 0,38 m<br />
Länge: 9,60 m<br />
Breite: 2,95 m (incl. Außenspiegel und Anbauten)<br />
Höhe: 3,80 m<br />
Wendekreis: 19,00 m<br />
13
Seite<br />
1 DATENBLATT<br />
HALLER<br />
Umweltsysteme GmbH&Co.<br />
Erzeugnis Typ: Auftragsnummer<br />
Abfallsammelfahrzeug LoToS Hecklader<br />
205046<br />
1. Fahrgestell<br />
Hersteller/Typ : ACTROS 2536 4200 RÜ 900-MFH<br />
Radformel<br />
: 4x2<br />
sonstige<br />
6x4 6x2VLA 6x2 NLA x<br />
: normal<br />
kurz<br />
mittellang x Großraum Low entry<br />
: Leistung : 235 / 320 [KW/PS]<br />
Betriebspunkt : 950 [min<br />
: Automatik<br />
Typ :<br />
Schalt-,man. x<br />
: x<br />
Code bzw. Typ N52<br />
1,15<br />
Position 11 Uhr<br />
-1 Fahrerhaus<br />
Motor<br />
]<br />
Getriebe Schalt-,autom./semiautom.<br />
Nebenantrieb motorabhängig,lastschaltbar motorabh. nicht lastschaltbar<br />
getriebeabhängig, nicht lastschaltbar<br />
Übersetzung (nNA/nM) 600 Nm linkslaufend<br />
2. Lifter<br />
Fabrikat : LoToS<br />
Typ : ungeteilt<br />
3. Maße, Volumen, Gewichte<br />
v (S-Nutzlast)<br />
u (S-Aufbau)<br />
rü<br />
r1 r2 q<br />
rt qt<br />
a<br />
3.1. Abmessungen [mm]/Volumen [m³]<br />
a: 9200 b: 3800 d: 2500 k: 2300<br />
k: 2300 q: 1020 qt: 1837 rü: 900 u: 1750 v: 2500<br />
1.-2. Achse (r1) 2.-3. Achse (r2) technisch (rt) Nutzvolumen Cont. Wannenvolumen [°] leer<br />
4200 1350 4733 26<br />
1,00<br />
9<br />
14<br />
<br />
g<br />
<br />
b<br />
k<br />
d
Seite<br />
2 DATENBLATT<br />
HALLER<br />
Umweltsysteme GmbH&Co.<br />
Erzeugnis Typ: Auftragsnummer<br />
Abfallsammelfahrzeug LoToS Hecklader 205046<br />
3.2. Gewichte<br />
ACTROS 2536 4200 RÜ 900-MFH<br />
3.2.1. Zulässige Gewichte<br />
VAzul [kg] HAzul [kg] Gzul [kg] HA 1 [kg] HA 2 [kg]<br />
technisch zulässig 7500 19000 26000 11500 7500<br />
gesetzlich zulässig 7500 19000 26000 11500 7500<br />
3.2.2. Betriebsgewichte<br />
VA [kg] HA [kg] G [kg]<br />
Fahrgestell, betriebsbereit 4840 3140 7980<br />
Aufbau -148 8208 8060<br />
Fahrer und Zubehör 102 -2 100<br />
Leergewicht 1 (mit Lifter) 4794 11346 16140<br />
Nutzlast*<br />
*) keine Überschreitung zulässiger Gewichte<br />
1247 7654 8900<br />
3.3. Beladungsdiagramm<br />
Lastanteil Vorderachse<br />
von GG<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Beladungsverlauf<br />
0 724,2241056,161659,682572,5043243,924073,764903,65884,326721,7047544 9052,8 9430<br />
Nutzlast<br />
Lastanteil (%) VA von GG<br />
Datum Name Abteilung Unterschrift<br />
04.12.2007 Hübner TB<br />
15
Hausmüllfahrzeug, Aufbau Haller X2 zur Sammlung von Restabfällen und Papier<br />
Dreiachser mit zwei starren Antriebsachsen, Radstand: 4,20 m<br />
Höhe rückseitig im unteren Fahrzeugbereich auf Höhe der Trittbretter: 0,41 m<br />
Höhe rückseitig bei herunter gefahrener Schüttung: 0,20 m<br />
Breite hinten über alles: 2,50 m<br />
Bodenfreiheit vorne auf Niveau der Stoßstange: 0,38 m<br />
Länge: 10,00 m<br />
Breite: 2,95 m (incl. Außenspiegel und Anbauten)<br />
Höhe: 3,50 m<br />
Wendekreis: 19,00 m<br />
16
Seite<br />
1<br />
Erzeugnis<br />
Abfallsammelfahrzeug<br />
1. Fahrgestell<br />
Hersteller/Typ<br />
Radformel<br />
Fahrerhaus<br />
Motor<br />
Getriebe<br />
Nebenantrieb<br />
2. Lifter<br />
Fabrikat<br />
Typ<br />
3. Maße, Volumen, Gewichte<br />
d<br />
: IVECO EuroTrakker AT 260 T 44 P<br />
: 4x2<br />
sonstige<br />
6x4 X 6x2VLA 6x2 NLA<br />
: normal<br />
kurz<br />
mittellang Großraum X Low entry<br />
: :<br />
Betriebspunkt :<br />
[min<br />
: Automatik X<br />
Typ :<br />
Schalt-,man.<br />
: motorabhängig,lastschaltbar<br />
Code bzw. Typ :<br />
nicht lastschaltbar<br />
getriebeabhängig, nicht lastschaltbar<br />
:<br />
Position :<br />
1,1-1,4<br />
-1 Leistung [KW/PS]<br />
]<br />
Schalt-,autom./semiautom.<br />
Übersetzung (nNA/nM) :<br />
:<br />
n b<br />
3.1. Abmessungen [mm]/Volumen [m³]<br />
DATENBLATT<br />
M 24 x<br />
r 1<br />
r t<br />
a: 10150 b: 3485 c: 5245 d: 2490 e: 2845<br />
n: 2050 q: 825<br />
1.-2. Achse 2.-3. Achse technisch Nutzvolumen Wannenvolumen a [°] leer<br />
r1: 4500 r2: 1395 rt: 5198 Vs: 24,1 Vh2: 0,89<br />
11<br />
1<br />
HALLER<br />
Umweltsysteme GmbH&Co.<br />
Typ: Auftragsnummer<br />
Vs<br />
VA HA1<br />
17<br />
a<br />
N<br />
r 2<br />
HA<br />
q<br />
HA2<br />
V hi<br />
e<br />
α<br />
c
Seite<br />
DATENBLATT<br />
Abfallsammelfahrzeug M 24 x 1<br />
3.2. Gewichte<br />
HALLER<br />
2 Umweltsysteme GmbH&Co.<br />
Erzeugnis Typ: Auftragsnummer<br />
3.2.1. Zulässige Gewichte<br />
VAzul [kg] HAzul [kg] Gzul [kg] HA 1 [kg] HA 2 [kg]<br />
technisch zulässig 8000 19000 27000<br />
9500 9500<br />
gesetzlich zulässig 8000 19000 26000<br />
9500 9500<br />
3.2.2. Betriebsgewichte<br />
VA [kg]<br />
HA [kg]<br />
G [kg]<br />
Fahrgestell, betriebsbereit<br />
4847<br />
4445 9292<br />
Aufbau<br />
170<br />
7030 7200<br />
Fahrer und Zubehör<br />
105<br />
-5 100<br />
Leergewicht 1<br />
5122<br />
11470 16592<br />
Lifter<br />
0<br />
0 0<br />
Leergewicht 2<br />
5122<br />
11470 16592<br />
Nutzlast*<br />
*) keine Überschreitung zulässiger Gewichte<br />
2042 7366<br />
9408<br />
3.3. Beladungsdiagramm<br />
Vorderachslast in % der Gesamtlast<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Datum<br />
03.01.05<br />
Name<br />
Pflug<br />
Beladungsdiagramm<br />
22,1<br />
0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 10000<br />
Nutzlast in kg<br />
18<br />
Abteilung<br />
VT<br />
Unterschrift
Sperrmüllfahrzeug, Aufbau Haller X1 zur Sammlung von Sperr- und Grünabfällen<br />
sowie Weihnachtsbäumen und Wertstoffschrott<br />
Dreiachser mit zwei starren Antriebsachsen, Radstand: 4,50 m<br />
Höhe rückseitig im unteren Fahrzeugbereich auf Höhe der Trittbretter: 0,42 m<br />
Breite hinten über alles: 2,50 m<br />
Bodenfreiheit vorne auf Niveau der Stoßstange: 0,44 m<br />
Länge: 10,30 m<br />
Breite: 2,98 m (incl. Außenspiegel)<br />
Höhe: 3,50 m<br />
Wendekreis: 19,00 m<br />
19
Seite<br />
1<br />
Erzeugnis<br />
Abfallsammelfahrzeug<br />
1. Fahrgestell<br />
Hersteller/Typ<br />
Radformel<br />
Fahrerhaus<br />
Motor<br />
Getriebe<br />
Nebenantrieb<br />
2. Lifter<br />
Fabrikat<br />
Typ<br />
3. Maße, Volumen, Gewichte<br />
d<br />
: Mercedes Benz Actros 3241 8x4/4 Radstand: 5400+1350<br />
: 4x2 6x4 6x2VLA 6x2 NLA<br />
sonstige 8x4 X<br />
: normal<br />
kurz<br />
mittellang X Großraum Low entry<br />
: OM 501 LA<br />
Leistung :<br />
Betriebspunkt :<br />
300/408<br />
: Automatik Schalt-,man. X Schalt-,autom./semiautom.<br />
Typ : G240-16/11,7-0,69<br />
: motorabhängig,lastschaltbar<br />
Code bzw. Typ :<br />
nicht lastschaltbar<br />
getriebeabhängig, nicht lastschaltbar<br />
Übersetzung (nNA/nM) : 1,40<br />
Position : rechts unten, linkslaufend<br />
:<br />
:<br />
Automatik<br />
n b<br />
3.1. Abmessungen [mm]/Volumen [m³]<br />
DATENBLATT<br />
M 30 x<br />
r 1<br />
r t<br />
HALLER<br />
Umweltsysteme GmbH&Co.<br />
Typ: Auftragsnummer<br />
a: 10485 b: 3800 c: 5560 d: 2490 e: 2295<br />
n: 1410 q: 490<br />
1.-2. Achse 2.-3. Achse technisch Nutzvolumen Wannenvolumen a [°] leer<br />
r1: 4550 r2: 1350 rt: 5225 Vs: 30,2 Vh1: 1,835 17<br />
Vs<br />
2L<br />
VA HA1<br />
20<br />
a<br />
N<br />
r 2<br />
HA<br />
q<br />
HA2<br />
V hi<br />
e<br />
α<br />
[min -1 [KW/PS]<br />
]<br />
c
Abfallsammelfahrzeug M 30 x 2L<br />
3.2. Gewichte<br />
3.2.1. Zulässige Gewichte<br />
VAzul [kg] HAzul [kg] Gzul [kg] HA 1 [kg] HA 2 [kg]<br />
technisch zulässig 14200 19000 33200<br />
9500 9500<br />
gesetzlich zulässig 18000 19000 32000<br />
9500 9500<br />
3.2.2. Betriebsgewichte<br />
VA [kg]<br />
HA [kg]<br />
G [kg]<br />
Fahrgestell, betriebsbereit<br />
6400<br />
3470 9870<br />
Aufbau<br />
1842<br />
5738 7580<br />
Fahrer und Zubehör<br />
105<br />
-5 100<br />
Leergewicht 1<br />
8347<br />
9203 17550<br />
Lifter<br />
-389<br />
1039 650<br />
Leergewicht 2<br />
7958<br />
10242 18200<br />
Nutzlast*<br />
*) keine Überschreitung zulässiger Gewichte<br />
4801 8758<br />
13559<br />
3.3. Beladungsdiagramm<br />
Vorderachslast in % der Gesamtlast<br />
Datum<br />
02.02.05<br />
Name<br />
Pflug<br />
Abteilung<br />
VT<br />
HALLER<br />
Seite<br />
2<br />
DATENBLATT<br />
Umweltsysteme GmbH&Co.<br />
Erzeugnis Typ: Auftragsnummer<br />
50<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Beladungsdiagramm<br />
32,9<br />
0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000<br />
Nutzlast in kg<br />
21<br />
Unterschrift
Müllfahrzeug (4-Achser)<br />
Planerisch gilt es zu bedenken, dass aus Kostengründen die Zukunft<br />
der Fahrzeugkonzeption in der Abfallwirtschaft eher im Einsatz<br />
von größeren und schwereren Fahrzeugen liegt, wie z.B. 4-Achser<br />
als bei kleineren Einheiten.<br />
22
19 m<br />
Praktischer Test von Kurvenradien und Wendemöglichkeiten auf<br />
dem Betriebsgelände des WAB in Moschheim.<br />
Fahrversuch mit einem Sperrmüllfahrzeug<br />
23
Anschreiben an alle Ortsgemeinden des <strong>Westerwaldkreis</strong>es aus dem Jahre 2011<br />
zur Sensibilisierung hinsichtlich der Abfuhrprobleme des WAB.<br />
Letztlich hilft eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung nicht nur dem Kreis bzw.<br />
dem WAB, sondern auch den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern<br />
des Kreises.<br />
Damen und Herren<br />
Bürgermeister/-innen<br />
der Verbandsgemeindeverwaltungen<br />
und 0rtsgemeinden<br />
im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />
Ihr Zeichen Unser Zeichen Ansprechpartner E-Mailadresse Durchwahl Datum<br />
Fuhrparkprobleme Best, Volker vbest@wab.rlp.de 02602/6806-110 20.06.2011<br />
Behinderungen bei der Abfuhr von Abfall- und Wertstofftonnen im Kreisgebiet<br />
durch Straßenbaumaßnahmen sowie verkehrsbehinderndes Parken, Beeinträchtigungen<br />
im Lichtraumprofil der Straßen usw.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister/-innen,<br />
zu den vordringlichsten Aufgaben des <strong>Westerwaldkreis</strong><strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />
(WAB) als Eigenbetrieb des Kreises im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgabenstellungen<br />
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gehört die Abfuhr und Entsorgung<br />
der Restabfälle und Wertstoffe aus den privaten Haushalten und Betrieben des<br />
Kleingewerbes im Kreisgebiet.<br />
Dabei kommt es im Rahmen des Abfuhrbetriebes bedauerlicherweise immer öfters zu<br />
Störungen und Problemen, für die alsdann die betroffenen Bürger und Betriebe wenig<br />
Verständnis aufbringen, wenn die örtlichen Verhältnisse das Befahren von Straßen und<br />
Wegen mit den Sammelfahrtzeugen entweder dauerhaft oder aber vorübergehend nicht<br />
zulassen. Hier fallen besonders in Stichstraßen nicht vorhandene, ungeeignete oder<br />
zugeparkte Wendeanlagen/-hammer ins Gewicht, da nach den berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften das Rückwärtsfahren im Sammelbetrieb bis auf einige wenige besondere<br />
Ausnahmefälle für uns verboten ist. Die betroffenen Bürger und Betriebe reagieren in diesen<br />
Fällen oft mit Unverständnis und Verärgerung, obwohl meist gerade diese im Vorfeld beim<br />
Ausbau der Straßen aus Kostengründen auf einen möglichst eingeschränkten Ausbau<br />
gedrängt haben und zwar sowohl in Bezug auf die Straßenbreite als auch die Größe von<br />
Wendeanlagen. Hiervon wollen die betreffenden Bürger dann später bedauerlicherweise<br />
24
<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> 56424 Moschheim<br />
Seite 2 von 3 zum Schreiben vom 20.06.2011<br />
nichts mehr wissen, wenn wir nach Fertigstellung der Straße eine Entsorgung vor Ort, wie<br />
allgemein erwartet, nicht vornehmen können sondern sie auffordern müssen ihre Abfall-<br />
oder Wertstoffbehälter an die nächste mit LKW befahrbare Straße zu bringen, so wie dies<br />
die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises vorsieht. Wir möchten daher heute nochmals<br />
eindringlichst die Bitte an Sie richten bei der Planung von neuen Straßen gerade diese<br />
Fragestellung nicht zu vernachlässigen. Aus Kostengründen sind wir gezwungen mindestens<br />
3-Achs-Sammelfahrzeuge einzusetzen, welche zudem bauartbedingt einen größeren<br />
Wendekreis benötigen als andere vergleichbare LKW. Hinzu kommt noch die Problematik<br />
einer deutlich über die Hinterachse hinausragenden tief hängenden Schütteinrichtungen und<br />
einer dadurch bedingten relativ ungünstigen Gewichtsverteilung am Fahrzeug, welche das<br />
Lenkverhalten dieser Fahrzeuge nicht gerade verbessert. In diesem Zusammenhang dürfen<br />
auch die Einfahrttrompeten in Seitenstraßen nicht vergessen werden, deren Radius durch<br />
wild parkende Fahrzeuge oft derart eingeschränkt wird, dass es oft unmöglich ist in die<br />
bestreffenden Straßen mit den Entsorgungsfahrzeugen hinein zu fahren. Sicherlich ein<br />
Problem der Überwachung des ruhendes Verkehrs sowie aus der zunehmenden<br />
Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer heraus welche sich offenkundig kaum noch in der<br />
Lage sehen auch nur geringere Strecken noch zu Fuß zu gehen. Wenn, dann muss man<br />
unmittelbar im Bereich des Hauses parken können, ganz gleich ob andere dadurch behindert<br />
werden oder nicht.<br />
Auch neu eingerichtete Straßenbaustellen bzw. vorübergehende Straßensperrungen von<br />
deren Existenz wir meist erst bei der Einrichtung derselben und Eintreffen vor Ort im<br />
Rahmen der Abfuhr erfahren, führen ständig zu Diskussionen in Bezug auf die Zumutbarkeit<br />
der Bereitstellung der Abfall- und Wertstofftonnen an der nächsten mit LKW befahrbaren<br />
Straße durch die Bürger. Wir hatten in diesem Zusammenhang schon mehrfach darauf<br />
hingewiesen, dass Ihre Verwaltungen als Auftraggeber von Straßenbaumaßnahmen bzw.<br />
Veranlassende von Straßensperrungen den betreffenden Firmen im Rahmen der<br />
Leistungsausschreibung oder Erteilung von Ausnahmegenehmigungen doch möglichst vorgeben<br />
mögen die fraglichen Behälter am Abfuhrtag an die entsprechenden Straßenkreuzungen<br />
zu bringen. Diese Firmen halten im Regelfall im Rahmen der Baumaßnahmen<br />
Radlader oder vergleichbares Gerät vor mit dem es im Interesse der betroffenen Bürger<br />
relativ einfach wäre die Behälter an eine zentrale, von uns mit LKW anfahrbare Sammelstelle<br />
zu bringen. Damit wäre allen Beteiligten geholfen. Selbst dann, wenn im Zuge einer<br />
Baumaßnahme die fragliche Straße noch für PKW oder Klein-LKW eingeschränkt befahrbar<br />
ist, verursachen unsere Fahrzeuge beim Versuch die Straße zu befahren nicht selten<br />
Schäden, die dann ihrerseits wieder zu Diskussionen mit den Baufirmen, Bürgern oder Ihrer<br />
Verwaltung als Auftraggeber führen. Dies könnte im Interesse aller Beteiligten vermieden<br />
werden, wenn Ihre Verwaltungen im Vorfeld der Ausschreibung diese Problematik<br />
ausreichend berücksichtigen.<br />
25
<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> 56424 Moschheim<br />
Seite 3 von 3 zum Schreiben vom 20.06.2011<br />
Hilfreich wäre zudem bei der Einrichtung von länger andauernden Baustellen bzw.<br />
Anordnung oder Zulassung von Straßensperrungen eine entsprechende kurze Information -<br />
möglichst per Email an unsere Fuhrparkleitung (fuhrpark@wab.rlp.de)- damit rechtzeitig vor<br />
dem fraglichen Abfuhrtag Ausweichrouten geplant werden können bzw. bei Beschwerden<br />
aus der Bevölkerung zu nicht erfolgten Behälter-entleerungen wir die Bürger entsprechend<br />
hierzu informieren und auf Alternativen hinweisen können.<br />
Eine weitere gravierende Beeinträchtigung in der Abfuhr ergibt sich daraus, dass ehemals<br />
relativ klein angepflanzte Bäume und Sträucher naturbedingt über Jahre hin wachsen und<br />
dann in den Straßenraum hineinragen, weil sie nicht rechtzeitig bzw. nicht ausreichend<br />
zurück geschnitten werden. Dies gilt so u.a. auch für das Straßenbegleitgrün in verkehrsberuhigten<br />
Zonen. Beschädigungen an den Aufbauten der Fahrzeuge, den Antennen und<br />
damit der zwingend notwendigen Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Fahrzeugbesatzungen<br />
und der Fuhrpark-leitung sowie an den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen<br />
der Fahrzeuge sind die unausweichliche Folge. Wir bitten daher auch von Ihrer<br />
Seite aus dringend darauf zu achten, dass für die Befahrbarkeit der Straßen und Wege mit<br />
den Abfall-entsorgungsfahrzeugen ein Lichtraumprofil von möglichst mindestens 4,00 m<br />
Breite und 3,90 m Höhe zur Verfügung steht. Nur dann ist eine Abfuhr der Abfall- und<br />
Wertstofftonnen problemlos möglich.<br />
Für eine entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung unserer vorerwähnten Anliegen<br />
wären wir Ihnen dankbar. Damit könnten sicherlich in einem vertretbaren Maße<br />
Verärgerungen und Diskussionen mit den Bürgern vermieden und damit allen Beteiligten der<br />
Alltag erleichtert werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Gez.<br />
( Volker Best, Werkleiter )<br />
26
Nachfolgend finden Sie einige der wichtigsten Problemstellungen für den Abfuhrbetrieb<br />
in Form von Fotos mit Kommentaren. Diese Aufstellung erhebt keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit, es sollen lediglich einige der häufigsten Situationen<br />
für unseren Fuhrparkbetrieb dargestellt bzw. erläutert werden. Zur besseren<br />
Übersichtlichkeit sind die Fotos zu verschiedenen Oberpunkten zusammengefasst.<br />
Die Beispiele sind nicht spezifisch für einen bestimmten Ort, sondern wurden<br />
willkürlich herausgegriffen. Sie finden sich so oder in ähnlicher Form in fast allen<br />
Ortschaften des <strong>Westerwaldkreis</strong>es wieder.<br />
Altstadtbereiche<br />
mit ihrer besonderen Gemengelage stellen die Fahrer<br />
der Müllfahrzeuge manchmal vor fast unlösbare Aufgaben.<br />
Nachfolgend hierzu einige Eindrücke<br />
27
28<br />
Altstadtbereiche mit extrem engen Gassen<br />
Ohne fahrerisches Können lassen sich solche Problemfälle<br />
überhaupt nicht bewältigen.
Enge Straßen<br />
29<br />
Hier wird es dann wirklich manchmal so eng, dass<br />
kaum noch ein Durchkommen ist.<br />
Da ist fahrerrisches Können im Zentimeterbereich<br />
gefragt.
Schwierige Einfahrt in Seitenstraßen<br />
Straßenlaternen in extrem engen und dann noch ansteigenden<br />
Kurven erhöhen das Schadenspotential an der Laterne<br />
bzw. dem Müllauto.<br />
Enge ansteigende bzw. stark abfallende Straßeneinmündungen<br />
sind kaum mit dem Müllauto zu befahren.<br />
32
Besonders kritisch im Rahmen der Abfuhr sind fast rechtwinklig<br />
abknickende Straßen mit relativ engen Einfahrtstrapezen,<br />
an denen dann noch Straßenschilder/-leuchten oder<br />
Stromverteilerkästen stehen. Wenn die Zuführungsstraße<br />
dann noch relativ schmal ist, besteht fast keine Chance<br />
gefahrlos in die Straße reinzufahren.<br />
33<br />
Rechtwinklig einmündende Nebenstraßen ohne Einfahrtstrapezwinkel<br />
zwingen das Müllauto für die Ein- oder<br />
Ausfahrt komplett bis an den Rand der vorbeiführenden<br />
Straße und damit in den fließenden Verkehr.<br />
Man sieht alleine schon an den Fahrspuren, wie eng die<br />
Straßeneinfahrt hier ist. Wenn dann noch die Straßenleuchte<br />
installiert ist, bleibt es sicherlich nur eine Frage<br />
der Zeit, bis diese beschädigt worden ist. Hier kommt ein<br />
Müllauto nicht rein.
Straße zu schmal, wobei die Situation noch durch den<br />
Standort der Laterne erschwert wird.<br />
Straße zu steil, Zufahrt zu schmal und zu eng.<br />
34<br />
Steile, seitlich kippende Einfahrt in eine Verbindungsstraße.<br />
Die Einfahrt wird zusätzlich noch<br />
durch die Laterne behindert, abgesehen vom Parkverhalten<br />
der Anlieger.
Lange Sackgassen führen zu einer in diesem Bereich<br />
nicht mehr zulässigen Abfuhrerschwernis.<br />
Bedingt durch die lange Strecke, die rückwärts gefahren<br />
werden muss, verbunden mit dem zusätzlichen Problem<br />
des Anwohnerparkens, ist hier eine Abfuhr kaum<br />
noch zulässig.<br />
35<br />
Deutliche Einengung des Kurvenbereiches durch in die<br />
Fahrbahn hineinragende Äste.<br />
Steile und durch den Fahrbahnschlenker zusätzlich<br />
problematisierte Straßeneinfahrt.
Enge Einmündung auf Hauptstraße<br />
Besonders kritisch bei der Abfuhr ist das rückwärtige Rausfahren oder Einfahren in enge Seitenstraßen oder Sackgassen<br />
aus bzw. in Hauptstraßen mit intensiv fließendem Verkehr. Selbst mit Einweiser und Stoppen des fließenden Verkehrs durch<br />
die Lader sind solche Situationen unter Berücksichtigung des unvernünftigen bzw. teils auch unverschämt rücksichtslosen<br />
Verhaltens mancher Verkehrsteilnehmer äußerst risikobehaftet und daher möglichst zu unterlassen. Hier müssen dann andere<br />
Wege der Abfuhr unter Beteiligung der Anwohner gefunden werden.<br />
36
In Kurvenbereichen besonders bei stark befahrenen Hauptstraßen,<br />
abknickenden Ein- und Ausfahrten zu Nebenstraßen<br />
stellen für die etwas plumpen und eher schwerfälligen Müllfahrzeuge<br />
besondere Gefahrenquellen dar.<br />
37<br />
Dies gilt besonders, wenn dann auch noch aus Kostengründen<br />
die Seitenstraßen relativ schmal werden. Oft ist<br />
bei solchen Straßen ein Begegnungsverkehr zum Müllauto<br />
kaum möglich.
Wendehammer<br />
Ein solcher Wendehammer eignet sich, wenn überhaupt nur<br />
für PKW, jedoch auf keinen Fall für ein Müllauto.<br />
38<br />
Beispiel für einen großzügig bemessenen und in soweit<br />
gut zu befahrenden Wendehammer, der zudem auch<br />
nicht als Parkplatz der Anwohner umfunktioniert ist.<br />
Auch bei einer solchen Wegeführung ist das Wenden mit<br />
einem Müllauto unmöglich.
Zwar ausreichend dimensionierter Wendehammer,<br />
jedoch auf Grund des Anliegerparkverhaltens dann zu<br />
eng und damit für die Entsorgungsfahrzeuge unzweckmäßig.<br />
Die Straße endet ohne Wendehammer und Sackgassenbeschilderung<br />
im „Niemandsland“!<br />
Nicht gerade eine optimale Lösung !<br />
39<br />
Beispiel eines Wendehammers und was die Anlieger<br />
dann in der Folge daraus machen.<br />
Außerdem fehlende Beschilderung und damit für Zwecke<br />
der Abfuhr unbrauchbar.<br />
Beispiel eines für Wendezwecke von Müllfahrzeugen<br />
unzweckmäßigen Wendehammers.<br />
Bedingt durch den Geländeanstieg setzt das Müllfahrzeug<br />
auf. Hier ist eine Abfuhr vor Ort nicht möglich.
Rücksichtsloses Parken<br />
Unvernünftiges Parken sowie Steine im Grenzbereich<br />
einer Kurve machen das Passieren der fraglichen Stellen<br />
manchmal fast unmöglich.<br />
Bei der Anlage von Parkplätzen in Einmündungs- und<br />
Kurvenbereichen darf der große Wenderadius der<br />
Müllautos nicht vergessen werden. Schließlich sollten<br />
diese nach Meinung der Bürger in jede Straße kommen<br />
können.<br />
40
Unbedachtes bzw. unvernünftiges Parken im Verbund<br />
mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen erschwert die<br />
Abfuhr.<br />
41<br />
Häufig erschwert das unvernünftige Parkverhalten mancher<br />
Anwohner das Einfahren in Nebenstraßen. Ein PKW mag<br />
beim Abbiegen hier kein Problem haben, auf jeden Fall<br />
jedoch das Müllauto.
Rücksichtsloses Parken erschwert die Abfuhr.<br />
42<br />
Unbedachtes Parkverhalten und damit Verengung des<br />
Verkehrsraumes. Ein Müllfahrzeug ist nun einmal deutlich<br />
länger und breiter als ein PKW.<br />
Erhebliche Einengung des Straßenraumes durch unbedachtes<br />
Parken.<br />
Müllfahrzeuge passen hier nicht durch.
Privatwege<br />
sowie andere unbefestigte oder nicht ausdrücklich<br />
für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straßen,<br />
Wege und Zufahrten werden von der Müllabfuhr<br />
unter haftungsrechtlichen Aspekten nicht befahren.<br />
Wenn ein Befahren solcher Wege grundsätzlich ohne Verstöße gegen die STVO bzw. die unfallrechtlichen Vorgaben im<br />
Zuge des Bemühens um eine Entsorgung vor Ort möglich wäre, so bedarf es in dem Fall zumindest aus haftungsrechtlichen<br />
Gründen zum Ausschluss entsprechendender Schadensersatzforderungen einer Haftungsausschlusserklärung nach folgendem<br />
Muster.<br />
(s. nächste Seiten)<br />
43
Haftungsfreistellungserklärung zu Gunsten des WAB, Moschheim zum<br />
Befahren von privaten Grundstücksflächen/Wegen usw.<br />
Stand: 8/2012<br />
___________________________________________________________________<br />
Haftungsfreistellungserklärung<br />
als Voraussetzung für das Befahren im Zuge der<br />
Abfallentsorgung von privaten Grundstücksflächen oder<br />
öffentlichen Flächen bzw. Wegen und dergleichen,<br />
welche nicht für den Schwerlastverkehr gewidmet sind<br />
Herr/Frau/Firma/Gemeinde<br />
___________________________________________________________<br />
als Grundstückseigentümer<br />
___________________________________________________________<br />
Anschrift: Straße, Hausnummer, Ort<br />
___________________________________________________________<br />
erklärt bezogen auf das/die Grundstück/e, Firmengelände bzw. Zuwegung<br />
zu denselben<br />
___________________________________________________________<br />
Grundstück: Straße, Hausnummer, Ort, Gemarkungsbezeichnung, Flur, Flurstück<br />
___________________________________________________________<br />
Grundstück: Straße, Hausnummer, Ort, Gemarkungsbezeichnung, Flur, Flurstück<br />
zu Gunsten<br />
des <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />
- als Eigenbetrieb des <strong>Westerwaldkreis</strong>es -<br />
Bodener Str. 15, 56424 Moschheim<br />
bis zum ausdrücklichen schriftlichen Widerruf derselben eine Haftungsfreistellung<br />
aus folgendem Grund und mit nachfolgendem Inhalt:<br />
Der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb<br />
gemäß den Bestimmungen in der Abfallgebühren- und Abfallwirtschaftssatzung<br />
des <strong>Westerwaldkreis</strong>es nur dazu verpflichtet, die Abfall-/Wertstofftonnen<br />
und Abfall-/Wertstoffgroßbehälter bis 1.100 Liter Volumen von dem Randbereich<br />
der nach Straßenrecht für den allg. öffentlichen Verkehr gewidmeten und für<br />
LKW zugelassenen Straßen zu entsorgen. Er hat dabei die straßenrechtlichen und<br />
straßenverkehrsrechtlichen Einschränkungen zu beachten. Somit haben die Anschlusspflichtigen<br />
und sonstigen Nutzer der Abfallentsorgungseinrichtungen des<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>- <strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es die v.g. Tonnen/Behälter zum Zweck der<br />
Entsorgung dann grundsätzlich zu der nächsten vom <strong>Westerwaldkreis</strong>-Abfallwirtschaftsbetrieb<br />
anfahrbaren, dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straße zu<br />
verbringen, wenn das entsprechende Grundstück nicht unmittelbar an einer solchen<br />
Straße liegt.<br />
44<br />
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Haftungsfreistellungserklärung zu Gunsten des WAB, Moschheim zum<br />
Befahren von privaten Grundstücksflächen/Wegen usw.<br />
Stand: 8/2012<br />
___________________________________________________________________<br />
Sofern es für die vor Ort eingesetzten Entsorgungsfahrzeuge technisch möglich ist,<br />
erklärt sich der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> in einzelnen Fällen ohne<br />
Anerkennung einer Rechtspflicht zu einem entsprechenden dauerhaften Handeln<br />
gleichwohl dazu bereit, die Entsorgungsdienstleistung auch von bzw. auf sonstigen<br />
Grundstücksflächen bzw. über u.U. Wirtschaftswege als Zuwegung vorzunehmen.<br />
Diese vom <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> jederzeit widerrufliche Entsorgungsbereitschaft<br />
setzt das generell technisch mögliche Befahren der sonstigen<br />
Grundstücksflächen oder Wege mit den Entsorgungsfahrzeugen des<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es bis zu dem jeweils zu vereinbarenden<br />
Mülltonnen- bzw. Müllbehälterstandort voraus.<br />
In Anbetracht der Tatsache, dass der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> von<br />
der qualitativen Beschaffenheit der außerhalb des o.g. öffentlichen Straßenverkehrraumes<br />
liegenden Grundstücksflächen keine ausreichende Kenntnis hat sowie<br />
auf die dort vorherrschenden Zustände i. d. R. keinen Einfluss nehmen kann, gibt der<br />
o. g. Eigentümer der entsprechenden Grundstücksfläche/Weges die nun folgende<br />
Haftungsfreistellungserklärung ab, um dem <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />
auch in rechtlicher Hinsicht die Möglichkeit zur Erbringung von Entsorgungsdiensteistungen<br />
unmittelbar an bzw. auf dieser/n sonstigen Grundstücksfläche/n bzw.<br />
Befahren entsprechender Wege zu eröffnen:<br />
Unter ausdrücklicher Gestattung des Befahrens der v. g. Grundstücksfläche<br />
(S. 1) bzw. Zuwegung wird der <strong>Westerwaldkreis</strong>-Abfallwirtschafts-<br />
Betrieb von mir/uns als Eigentümer des/der fraglichen Grundstücke/s,<br />
Zuwegung von jeglicher Haftung entbunden sowie von jeglicher<br />
Schadensersatzpflicht freigestellt, die infolge des Befahrens des/r o. g.<br />
Grundstücks/e/Weges mit den Abfallentsorgungsfahrzeugen des <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />
entsteht. Insoweit wirkt diese Freistellungserklärung<br />
auch im Fall von Schadensersatz- bzw. Haftungsansprüchen<br />
Dritter gegenüber dem <strong>Westerwaldkreis</strong>-Abfallwirtschafts-<br />
Betrieb (z.B. durch Erschließungs- und Versorgungsträger) und schließt<br />
insbesondere mögliche Schäden an dem Ober- und/oder Unterbau des<br />
Grundstücks/der Grundstückszuwegung ein, welche auf Grund des zulässigen<br />
Gesamtgewichts der Entsorgungsfahrzeuge beim Fahrbetrieb<br />
(ca. 26 bis 30 to) entstehen.<br />
Die Haftungsfreistellungserklärung hat keine Geltung bei vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Personals des <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />
oder unfallbedingten Schäden an<br />
Gebäuden, Grundstückseinfriedungen oder sonstigen aufstehenden<br />
Bauteilen sowie unfallbedingte Beeinträchtigungen von Leben, Körper<br />
und Gesundheit Dritter.<br />
_____________________________________________________<br />
Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift: Grundstückseigentümer / gesetzlicher Vertreter<br />
45<br />
Seite 2 von 2
Straßenbegleitgrün<br />
mag zwar eine optische Bereicherung des Wohnumfeldes<br />
sein, in dieser üppigen Pracht stellt es sich allerdings als<br />
Behinderung bei der Müllabfuhr dar.<br />
Bei der Anlage von Straßenbegleitgrün sollte bei der Auswahl<br />
der Bäume deren Wuchsbesonderheiten nicht unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Extreme Überhänge im Straßenbegleitgrün beschädigen die am Müllfahrzeug angebauten Kommunikations- und Sicherheitseinrichtungen.<br />
Schon bei der Planung von Straßenbegleitgrün sollten bei der Auswahl derselben die Wuchsbesonderheiten berücksichtigt<br />
werden.<br />
46
Begrünungsmaßnahmen bereichern zwar das Wohnumfeld,<br />
führen jedoch bei mangelnder Pflege zu<br />
Problemen bzgl. des Lichtraumprofils und damit zu<br />
Beschädigungen im Bereich der Kommunikations- und<br />
Sicherheitseinrichtungen am Müllfahrzeug.<br />
47<br />
Hier wird die ohnehin schmale Straße durch den großen<br />
Baum und die Hecke im Einfahrtsbereich zu einem Einfahrtsrisiko.<br />
Mangelnde Pflege der Begrünung führt zu Behinderungen<br />
im Lichtraumprofil der Straße.
Begrünung ist zwar für die Anlieger schön und erstrebenswert,<br />
beeinträchtigt jedoch in dieser Form die<br />
Abfuhr.<br />
Begrünungsmaßnahmen müssen in der Folge wachstumsbedingt<br />
zur Erhaltung des Lichtraumprofils gepflegt<br />
werden.<br />
48<br />
Deutliche Einengung des Kurvenbereiches durch in die<br />
Fahrbahn hineinragende Äste
Baustellen<br />
49<br />
Bei Großbaustellen im Straßenbereich ist eine ordnungsgemäße<br />
Leerung der Abfall- und Wertstoffbehälter<br />
nur dann möglich, wenn die Anwohner die Müllgefäße<br />
an die nächste für Müllfahrzeuge befahrbare Straße<br />
bringen.
Winterimpressionen/-probleme<br />
50<br />
Besonders kritisch ist die Abfuhr in den Wintermonaten,<br />
wenn, meist aus Kostengründen in Seitenstraßen<br />
gar kein oder nur noch beschränkter Winterdienst<br />
erfolgt.<br />
Dies führt dann häufig zu großen Problemen für die<br />
Müllfahrzeuge, welche aus Sicht der Bürger ungeachtet<br />
der Witterungsverhältnisse möglichst alle Mülltonnen<br />
leeren sollte. Hier sind, trotz fahrerischem Können<br />
natürliche Grenzen gesetzt, für die alle Beteiligten<br />
Verständnis haben sollten. Im Regelfall wird, in Abstimmung<br />
mit den betroffenen Anliegern, in Straßen,<br />
die nicht befahren werden konnten im Zuge der nächsten<br />
anstehenden Abfuhr der fraglichen Fraktion eine<br />
vertretbare Lösung gefunden.<br />
Es kann nicht angehen, dass durch extrem risikobehaftete<br />
Witterungssituationen die Gesundheit der Mitarbeiter<br />
des WAB einschließlich erheblicher Schäden<br />
an den Fahrzeugen riskiert werden. Hier ist ein wenig<br />
Verständnis von allen Beteiligten notwendig, denn<br />
auch der WAB wünscht sich keine solche Sondersituationen.<br />
Oft werden auf Druck der Anlieger Erschließungsstraßen<br />
relativ eng geplant. Dabei wird dann allerdings<br />
vergessen, dass die Wintermonate mit ihren<br />
Niederschlägen und der Winterdienst zusätzlich die<br />
Fahrbahn verengen und die Fahrer der Müllfahrzeuge<br />
damit vor besondere Herausforderungen stellen.<br />
Am Straßenrand parkende Autos verschlimmern dann<br />
oft noch die Situation, wie die nachfolgenden Fotos<br />
zeigen.
51<br />
Anders als beim PKW gibt es für Müllfahrzeuge keine<br />
klassischen Winterreifen. Daher haben diese bei Schnee<br />
und Eis deutlich mehr Probleme als PKW oder Klein-LKW.<br />
Hinzu kommt gerade bei Gefällstrecken noch das Gewichtsproblem<br />
der Fahrzeuge.<br />
Ist ein Müllauto erst einmal ins Rutschen gekommen, dann<br />
gibt es in der Regel kein Halten mehr.