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Bauleitplanung_2012.pdf - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb

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PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

<strong>Bauleitplanung</strong><br />

unter abfallwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten<br />

®<br />

Wir Westerwälder!<br />

Landschaft. Leistung. Leute.<br />

Eine Information des<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>-<br />

<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong><br />

<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>


Herausgeber:<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />

56424 Moschheim<br />

Bodener Straße 15<br />

Tel: 02602 / 6806 - 0<br />

E-Mail: wab@wab.rlp.de<br />

Internet: www.wab.rlp.de<br />

2


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

Vorwort:<br />

Die Abfallentsorgung im <strong>Westerwaldkreis</strong> obliegt dem<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> (WAB) als Eigenbetrieb<br />

des <strong>Westerwaldkreis</strong>es. Er ist „Träger öffentlicher<br />

Belange“ im Rahmen der kommunalen<br />

<strong>Bauleitplanung</strong>. Bauleitpläne haben für die betreffenden<br />

Gebiete Satzungscharakter, so dass die hier<br />

getroffenen Festlegungen für die bauliche und sonstige<br />

Nutzung der Grundstücke rechtsverbindlich sind.<br />

3<br />

Besonders im Bereich neuer Erschließungsstraßen kommt es<br />

aber wegen ungeeigneter Zufahrten und fehlender Wendeanlagen<br />

immer wieder zu Problemen bei der Abfallsammlung.<br />

Wegen der Unübersichtlichkeit der großen Sammelfahrzeuge<br />

und der im Umfeld tätigen Müllwerker ist Rückwärtsfahren sehr<br />

gefährlich. Auch Passanten, besonders Kinder, sind dabei erheblich<br />

gefährdet.<br />

Deshalb sehen die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften vor,<br />

dass Abfall in der Regel nur dann abgeholt werden darf, wenn<br />

ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Schwere Unfälle<br />

machten diese einschneidende Bestimmung erforderlich. Die<br />

Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften erfordert daher<br />

bauliche Voraussetzungen bei der Gestaltung und Erschließung<br />

von Straßen. Doch trotz der Eindeutigkeit dieser Forderung<br />

gibt es bei Planung und Bau von Neubaugebieten und<br />

baulichen Änderungen von Straßenräumen allgemein noch<br />

immer Probleme:<br />

Fahrwege werden nicht ausreichend dimensioniert oder durch<br />

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen entstehen entweder im<br />

Zuge des folgenden Wachstums der Bäume und Sträucher<br />

bzw. im Zusammenspiel mit nicht immer sinnvollem Parkverhalten<br />

der Anlieger nicht unerhebliche Hindernisse, Wendeanlagen<br />

sind oft zu klein oder überhaupt nicht vorhanden usw.<br />

Damit abfallwirtschaftliche Belange bereits im Planungsstadium<br />

berücksichtigt werden können, soll diese Broschüre<br />

die Mitarbeiter/-innen der planenden Institutionen, Behörden<br />

und Einrichtungen vorab über die Anforderungen<br />

der Abfallentsorgung informieren. Darüber hinaus werden<br />

Hinweise für die Einrichtung von Straßenbaustellen gegeben,<br />

welche die Abfuhr von Abfällen oft erschweren.


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

Inhalt:<br />

1. Organisation der Abfallwirtschaft<br />

im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />

2. GUV-Regel „Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei Tätigkeiten<br />

der Abfallwirtschaft“: GUV-R 2113<br />

3. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />

bei der Aufstellung von<br />

Flächennutzungsplänen<br />

4. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />

bei der Aufstellung von<br />

Bebauungsplänen<br />

5. Grundsätzliche Anforderungen an<br />

den Bau von Erschließungsstraßen<br />

6. Abfallwirtschaftliche Aspekte bei<br />

der Einrichtung von Straßenbaustellen<br />

4<br />

1. Organisation der Abfallwirtschaft<br />

im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />

Der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> ist gemäß<br />

§ 16 Abs.1 KrW-/AbfG von Seiten des <strong>Westerwaldkreis</strong>es<br />

mit der Durchführung der Abfallentsorgung bei privaten<br />

Haushalten und Betrieben des Kleingewerbes beauftragt.<br />

Die Sparte der Gewerbeabfälle bestreiten in der Regel, bis<br />

auf die Entsorgung der Restabfälle, private Abfallentsorgungsunternehmen.<br />

Rechtliche Grundlage für die Abwicklung der Abfallentsorgung<br />

im <strong>Westerwaldkreis</strong> ist das Kommunale Abgabengesetz<br />

(KAG) in Verbindung mit den jeweils gültigen Fassungen<br />

der Abfallsatzungen. Diese regeln unter anderem,<br />

in welcher Weise und an welchem Ort Abfälle zu überlassen<br />

sind und unter welchen Voraussetzungen Straßen von<br />

den Entsorgungsfahrzeugen befahren werden können.<br />

(s. www.wab.rlp.de/Download/Formulare)<br />

Die satzungsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Befahrbarkeit<br />

von Straßen basieren unter anderem auf den Vorschriften<br />

der Unfallversicherungsträger. Ein Schwerpunkt liegt hier<br />

im Verbot der Rückwärtsfahrt (Wendemanöver ausgenommen),<br />

da das Unfallgeschehen hier besonders auffällig ist.


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

2. GUV-Regel „Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten<br />

der Abfallwirtschaft“: GUV-R 2113<br />

Die seit Januar 2007 gültige GUV-Regel 2113 „Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft,<br />

Teil 1: Sammlung und Transport von Abfällen“ (früher: UVV<br />

„Müllbeseitigung“ (BGV C 27)) gibt die Vorschriften zur Arbeitssicherheit<br />

im Ablauf der Abfallsammlung verbindlich vor.<br />

Diese Regeln sollten, um später Probleme bei der Müllabfuhr<br />

zu vermeiden, bereits bei der Planung von Neubaugebieten<br />

berücksichtigt werden. So sollten Straßen bzw.<br />

Wege ausreichend dimensioniert sein und keine Hindernisse<br />

aufweisen. Wendeanlagen, soweit diese notwendig<br />

sind, sollten ausreichend dimensioniert geplant werden.<br />

Abbildung 1: Wendehammer zu klein,<br />

Wenden im Sinne der<br />

UVV unmöglich<br />

Das Befahren von Straßen, die nicht den Vorgaben der<br />

Berufsgenossenschaft entsprechen, ist für Abfallsammelfahrzeuge<br />

gefährlich. Für Sackgassen, die über keine<br />

Wendeanlage (Wendekreis, -hammer, -schleife) verfügen,<br />

gilt ein grundsätzliches Verbot des Rückwärtsfahrens.<br />

Dieses betrifft auch Straßen und Wege in bestehenden<br />

Wohngebieten, die in ihrem Verlauf geändert oder neu angelegt<br />

werden. Ausschlaggebend für die einschneidenden<br />

Bestimmungen der GUV-Regel 2113 zur Abfallsammlung<br />

war das Unfallgeschehen der Vergangenheit. Stellt<br />

das Rückwärtsfahren für sich allein schon einen gefährlichen<br />

Vorgang dar, gilt dies aufgrund der Unübersichtlichkeit<br />

für Abfallsammelfahrzeuge in besonderem Maße.<br />

5<br />

3. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />

bei der Aufstellung von<br />

Flächennutzungsplänen<br />

Im Rahmen von Flächennutzungsplänen werden vorbereit-<br />

ende Belange der <strong>Bauleitplanung</strong> festgelegt. Da ein Flächennutzungsplan<br />

noch keine detaillierten bautechnischen<br />

Vorgaben enthält, bleibt in diesem Stadium der<br />

<strong>Bauleitplanung</strong> lediglich der Hinweis, dass Verkehrsflächen<br />

derart großzügig zu planen sind, dass eine der GUV-<br />

Regel 2113 entsprechende Straßenführung möglich ist.


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

4. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />

bei der Aufstellung von<br />

Bebauungsplänen<br />

Im Rahmen von Bebauungsplänen werden die städtebaulichen<br />

Anforderungen detailliert und rechtsverbindlich vorgegeben.<br />

Neben der Ausgestaltung der Verkehrsflächen können zum Beispiel<br />

gemäß § 9 Nr. 14 BauGB auch Flächen als Abfallbehälterstandorte<br />

ausgewiesen werden. Die Organisationsform der Abfallwirtschaft<br />

sollte in die Begründung zum B-Plan aufgenommen<br />

werden. Hierdurch werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen<br />

der Abfallwirtschaft im <strong>Westerwaldkreis</strong> manifestiert.<br />

Eine ordnungsgemäße Müllabfuhr wird generell dadurch gewährleistet,<br />

dass bei der Ausgestaltung der Verkehrsflächen die<br />

Voraussetzungen für den Einsatz der vorwiegend verwendeten<br />

3-achsigen Entsorgungsfahrzeuge berücksichtigt werden,<br />

wobei aus Kostengründen die Zukunft sogar im Einsatz von<br />

4-achsigen Fahrzeugen liegen dürfte.<br />

Beim WAB sind zum Sammeln und Transportieren von Abfällen<br />

und Wertstoffen derzeit insgesamt 3 Fahrzeugtypen im<br />

Einsatz:<br />

Abbildung 2: Sammelfahrzeug<br />

für Restabfall<br />

(aktuelle Generation)<br />

Abbildung 3: Sammelfahrzeug<br />

für Sperrmüll<br />

(aktuelle Generation)<br />

Abbildung 4: Sammelfahrzeug<br />

für Bioabfalll<br />

(aktuelle Generation)<br />

Das Fahrverhalten der Müllfahrzeuge wird im Verhältnis zu<br />

anderen LKW im Wesentlichen durch die extreme Hecklastigkeit<br />

ausgehend vom Einfüllbehälter bzw. der Schüttung<br />

und damit dem Überhang hinter der Hinterachse bestimmt.<br />

Daher rührt auch die ungünstige Gewichtsverteilung dieser<br />

Fahrzeuge. Nur knapp 24 % des Gewichtes liegen auf der<br />

Vorderachse. Dies gilt es insoweit auch bei der Planung von<br />

Straßenanschlüssen mit entsprechendem Ausgleich der<br />

Höhenverhältnisse zu beachten (s.S. 32, unterstes Foto)<br />

Beim WAB sind aus Kostengründen nur 3-Achs-Fahrzeuge<br />

mit einem Ladegewicht bis zu max. 26 to im Einsatz.<br />

Dieses Gewicht gilt es dann auch bei der Frage der<br />

Tragfähigkeit von Erschließungsstraßen zu beachten.<br />

Für die Entsorgung der 192 Städte und Gemeinden<br />

im WW-Kreis hält der WAB ca. 40 LKW vor. Geleert<br />

werden pro Woche ca. 50.000 Behälter der unterschiedlichen<br />

Abfall- und Wertstofffraktionen. Hinzu<br />

kommt noch die Abfuhr von sperrigen Fraktionen wie<br />

Sperrmüll, sperrige Grünabfälle, Wertstoffschrott usw.<br />

5. Grundsätzliche Anforderungen an<br />

den Bau von Erschließungsstraßen<br />

• Bei den im Westerwaldkeis eingesetzten Sammelfahrzeugen<br />

der aktuellen Generation ist von den aus den<br />

Anhängen ersichtlichen Maßen auszugehen.<br />

• Die Erschließungsstraßen bzw. Zuwegungen zu den<br />

Behälterstandplätzen sollten öffentliche Straßen sein.<br />

Handelt es sich um Privatstraßen, so sollten zu Gunsten<br />

des WAB entsprechende Geh- und Fahrrechte<br />

rechtswirksam eingeräumt werden. Ohne Ausschluss<br />

der Haftung des WAB für durch die Müllabfuhr verur<br />

sachte Schäden werden solche Straßen nicht befahren.<br />

6


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

• Anliegerstraßen und –wege ohne Bgegnungsverkehr<br />

müssen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,55 m bei<br />

gerader Streckenführung ohne Kurven aufweisen<br />

(höchstzulässige Fahrzeugbreite nach StVZO zuzüglich<br />

0,5 m Sicherheitsabstand zu beiden Seiten des<br />

Fahrzeuges gemäß DIN EN 349 „Mindestabstände zur<br />

Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“). Bei<br />

kurviger Streckenführung (90-Grad-Kurve) ist ein Platzbedarf<br />

im Kurvenbereich von mind. 5,50 m zu berücksichtigen.<br />

Das Maß ergibt sich aus Messungen an einem<br />

10,30 m langen 3-achsigen Abfallsammelfahrzeug. Für<br />

größere Fahrzeuge ist entsprechend der Fahrzeuglängen,<br />

Wenderadien und Überhänge ein vermehrter<br />

Platzbedarf zu berücksichtigen. Insbesondere vor dem<br />

Hintergrund parkender PKW / LKW können hierzu ggf.<br />

verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. in Form eines zeitlich<br />

begrenzten Halte- und Parkverbots) erforderlich sein.<br />

Abbildung 5: Die Straße ist viel zu<br />

schmal angelegt.<br />

• Anliegerstraßen und –wege mit Begegnungsverkehr<br />

müssen eine ausreichende Breite von min. 4,75 m<br />

haben und so angelegt sein, dass bei Ein-, und Ausfahrten<br />

sowie Einmündungen von Straßen und Verschwenkungen<br />

der Fahrbahn z.B. an Pflanzinseln, ausgewiesenen<br />

Parkplätzen und Bäumen die Schleppkurven<br />

von 3-achsigen Aballsammelfahrzeugen berücksichtigt<br />

werden. Dabei sind die Schleppkurvenschablonen der<br />

EAE 85/95 an die heute gebräuchlichen Fahrzeuggrößen<br />

(3 Achsen, Fahrzeuglänge 10,30 m / ohne Überhänge)<br />

anzupassen.<br />

• Abfallsammelfahrzeuge benötigen eine lichte Mindestdurchfahrtshöhe<br />

von 3,80 m.<br />

Dächer, Sträucher, Bäume, Straßenlaternen usw. dürfen<br />

nicht in das Lichtraumprofil hineinragen. Diese<br />

Aspekte sollten in Verbindung mit der Mindeststraßenbreite<br />

bei der Planung von Bepflanzungen mit<br />

Bäumen und Sträuchern berücksichtigt werden.<br />

Hieraus ergibt sich ein Lichtraumprofil von 3,80 m x 3,55 m<br />

für Anliegerstraßen ohne Begegnungsverkehr und von<br />

3,80 m x 4,75 m für Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr.<br />

Abbildung 6: Lichtraumprofil<br />

nicht ausreichend<br />

Die Bodenfreiheit von Abfallsammelfahrzeugen beträgt nur<br />

0,2 m. Die tiefsten Punkte sind der vordere Stoßfänger und<br />

hinten die heruntergeklappten Trittbretter. Steigungen und<br />

Gefälle dürfen also nicht zu steil angelegt sein, um ein Aufsetzen<br />

des Fahrzeugs zu verhindern.<br />

• Die Kurvenradien müssen gewährleisten, dass diese von<br />

Dreiachser-LKW (konstruktionsbedingte Überhänge bis<br />

4 m) ohne Rangieren durchfahren werden können.<br />

Abbildung 7: Müllsammelfahrzeug<br />

in gut dimensioniertem<br />

Straßenraum<br />

• Steigungen bzw. Gefälle sollten derart angelegt werden,<br />

dass für Abfallsammelfahrzeuge ein gefahrloses Befahren<br />

möglich ist. Gegen Umstürzen und Rutschen muss ausreichend<br />

Sicherheit gegeben sein. Die bis zu 4 m langen<br />

Überhänge sind auch hier zu beachten.<br />

• Die Straße muss für die zulässigen Achslasten eines<br />

Abfallsammelfahrzeugs ausreichend tragfähig sein (zulässiges<br />

Gesamtgewicht von Abfallsammelfahrzeugen beträgt<br />

max. 26 t)<br />

7


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

• Bei der Anlage von Erschließungsstraßen muss auch darauf<br />

geachtet werden, dass durch die Bereitstellung der<br />

Abfallbehälter sowohl für den Straßen- als auch für den<br />

Fußgängerverkehr keine Gefahr oder Behinderung entsteht.<br />

Stichstraßen und –wege (Wendeanlagen)<br />

Müll darf nach Kapitel 3.2.5 der GUV-Regel 2113 nur abgeholt<br />

werden, wenn die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen<br />

oder lose bereitgelegten Abfällen so angelegt ist, das ein Rückwärtsfahren<br />

nicht erforderlich ist. Für Stichstraßen und –wege<br />

gilt, dass an deren Ende eine geeignete Wendeanlage vorhanden<br />

sein muss.<br />

Dafür geben die geltenden Vorschriften folgende Rahmenbedingungen<br />

vor:<br />

• Der Mindestdurchmesser für Wendekreise muss 20 m<br />

einschließlich eines störungsfreien Freiraums für Fahrzeugüberhänge<br />

betragen. Dabei muss der Wendeplattenrand<br />

von Hindernissen wie Schaltschränken, Telekommunikationsanlagen,<br />

Lichtmasten und sonstigen Einrichtungen<br />

von Elektrizitätsversorgern usw. frei sein.<br />

Abbildung 8: so sollte es nicht sein<br />

• Wendeschleifen mit Pflanzinseln sind erst ab einem<br />

Mindestdurchmesser des Wendekreises von 25 m zulässig.<br />

Dabei darf die Grüninsel einen Durchmesser von 6,0<br />

m nicht überschreiten und sie muss überfahrbar sein (kein<br />

Hochbord).<br />

• Wendehämmer: Da in der Praxis der Platzbedarf für Wendekreise<br />

mit 22,0 m Durchmesser oft nicht zu realisieren<br />

ist, sind auch andere Bauformen wie z.B. Wendehämmer<br />

möglich. Wichtige Vorraussetzung dabei ist, dass ein<br />

Wenden mit höchstens zweimaligem Zurückstoßen<br />

möglich ist. Ein- bis zweimaliges Zurückstoßen gilt nicht<br />

als Rückwärtsfahren im Sinne des GUV-Regelwerks.<br />

8<br />

Wendehämmer sind zwau baurechtskonform, wenn sie<br />

den Bauformen der EAE 85/95 entsprechen, allerdings<br />

genügen diese Bauformen den heutigen Fahrzeugausführungen<br />

und Dimensionierungen nicht mehr. Dies<br />

macht dann eine individuelle Planung unumgänglich.<br />

• An den Abfuhrtagen sind Wendeanlagen von parkenden<br />

Fahrzeugen freizuhalten (ggf. verkehrslenkende<br />

Maßnahmen vorsehen).<br />

• Wendeanlagen haben einen Ausfahrradius von mindestens<br />

10 m aufzuweisen.<br />

• Bei der Anordnung von Straßenleuchten und Straßenbegleitgrün<br />

ist insbesondere im Einfahrtsbereich von<br />

Nebenstraßen die Höhe und die Länge der Abfallsammelfahrzeuge<br />

zu berücksichtigen. Vergleichbares gilt<br />

für die Anordnung von Betonkübeln, Pflanzscheiben<br />

sowie Parkbuchten in und auf der Fahrbahn. Oft sind<br />

diese mit dem Ziel der Hemmung des Verkehrsflusses<br />

für die Sammelfahrzeuge in zu engem Abstand angebracht.<br />

Abbildung 9: einfach zu eng<br />

Behälter an Straßen und Wegen, die aus technischen Gründen<br />

nicht von Abfallsammelfahrzeugen befahren werden<br />

können, werden nicht im Rahmen der sonst üblichen Straßenabfuhr<br />

direkt vor dem Grundstück entsorgt. Die Abfallbehälter<br />

sowie andere Abfälle müssen in diesem Fall von<br />

den Kunden an der nächsten durch das Sammelfahrzeug<br />

anfahrbaren Straße (Sammelplatz) zur Abfuhr bereitgestellt<br />

werden. Hierzu sind gerade bei Sackgassen oder Stichstraßen<br />

gegebenenfalls im Einfahrtbereich geeignete und ausreichend<br />

dimensionierte Behälterstandplätze einzuplanen,<br />

da nur dort die Abfuhr der behälter erfolgen kann.


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

Anlage und Änderung von Durchfahrtsstraßen<br />

• Die spezifischen Anforderungen für die Abfallentsorgung<br />

gelten in gleicher Weise auch für Durchgangsstraßen,<br />

bei denen durch den Einbau von Hindernissen<br />

im Rahmen von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung<br />

oder Rückbau zwei Stichstraßen entstehen und eine<br />

Durchfahrt nicht mehr möglich ist. Durch den baulichen<br />

Verzicht auf Wendemöglichkeiten dürfen die Fahrer der<br />

Müllfahrzeuge wegen der Gefährdung der Müllwerker<br />

nicht gezwungen werden, eine Stichstraße oder eine<br />

Sackgasse rückwärts zu befahren. Können für Abfallfahrzeuge<br />

keine Wendeanlagen geschaffen werden, so<br />

sollten Durchfahrten z.B. mit Steckpfosten, Senkpfosten<br />

oder mit Schleusen ermöglicht werden.<br />

Abbildung 10: Das Entfernen der<br />

Steckpfosten ermög-<br />

licht die Durchfahrt<br />

des Müllfahrzeugs<br />

Einrichtung von Sammelplätzen<br />

In folgenden Fällen ist die Anlage von Sammelplätzen angebracht:<br />

• Sofern von der Wendeanlage nicht befahrbare Stichwege<br />

abzweigen, sollten für die Anlieger in den Mündungsbereichen<br />

ausreichend dimensionierte Sammelplätze<br />

angelegt werden.<br />

• Für Abfallgefäße der Anlieger von Sackgassen, die<br />

über keine Wendeanlage verfügen, sollten Sammelplätze<br />

im Mündungsbereich der nächsten befahrbaren<br />

Straße eingerichtet werden.<br />

Bei der Anlage von Sammelplätzen ist folgendes zu beachten:<br />

• Um spätere Interessenskonflikte mit künftigen Anwohnerinnen<br />

und Anwohnern zu vermeiden, sollten<br />

Sammelplätze in den B-Plan aufgenommen werden.<br />

9<br />

• Sammelplätze sind derart anzulegen, dass weder der Fußgänger-<br />

noch der Straßenverkehr gefährdet oder behindert<br />

werden.<br />

• Sammelplätze müssen so vom Entsorgungsfahrzeug angefahren<br />

werden können, dass das Laden problemlos<br />

möglich ist.<br />

• Die Fläche der Sammelplätze ist auf die Anzahl der zukünftigen<br />

Nutzer und die von diesen genutzten Sammelsysteme<br />

und Abfallbehälter abzustimmen.<br />

Abbildung 11 - 13: Beispiele von Sammelplätzen<br />

für Mülltonnen


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

Gerade auch im Bereich von öffentlichen Gebäuden werden<br />

im Zuge der Planung oft ausreichend Stellflächen für<br />

Abfall- und Wertstoffbehälter möglichst in Nähe zum Bereitstellungsort<br />

vergessen und müssen dann später häufig als<br />

Kompromisslösung an für alle Beteiligten unbefriedigender<br />

Stelle errichtet werden. Dabei lassen sich auch Abstellflächen<br />

für Abfall- und Wertstoffbehälter bei entsprechender Planung<br />

häufig optisch gut passend zum Gebäude herrichten.<br />

Rankgitter zur Begrünung tragen dazu bei, dass diese Plätze<br />

positiv auffallen, anders als wenn die Behälter einfach so auf<br />

dem Grundstück abgestellt sind.<br />

Auf dem freien Markt, vor allem auch im Internet gibt es jede<br />

Menge Anbieter von Materialien sowie Anregungen zur Gestaltung<br />

von Mülltonnenstellplätzen.<br />

Für die Abfallbehälter gelten folgende Abmessungen<br />

(ca.-Maße):<br />

Behälterart Tiefe Breite Höhe<br />

MGB 80 l 0,56 m 0,49 m 0,85 m<br />

MGB 120 l 0,56 m 0,49 m 0,94 m<br />

MGB 140 l 0,56 m 0,49 m 1,08 m<br />

MGB 240 l 0,73 m 0,58 m 1, 08 m<br />

MGB 770 l 0,75 m 1,36 m 1,50 m<br />

MGB 1.100 l 1,08 m 1,36 m 1,53 m<br />

Abbildung 14: Tonnen- bzw. Containermaße<br />

(Quelle: www.schaefer-shop.de)<br />

Bei der Planung der Sammelplätze sollte genügend Fläche zur<br />

Handhabung der Behälter vorgesehen werden.<br />

• Nach den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung des<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>es (www.wab.rlp.de/download/formulare)<br />

ist für jede Person eines Haushaltes von nachfolgendem<br />

Abfallvolumen auszugehen:<br />

Restmüll: 40 l /Person /Abfuhr (240 l ab 4 Pers.)<br />

Papier: 40 l /Person /Abfuhr (240 l ab 4 Pers.)<br />

Biomüll: 34 l/Person /Abfuhr (140 l bei Einfam.-Haus)<br />

10<br />

Daraus errechnet sich dann in Orientierung an den<br />

Behältergrößen der Platzbedarf für einen Sammelplatz.<br />

• Die Sammelplätze sind möglichst nahe zur Straße<br />

anzuordnen.<br />

• Da vielfach Bio- und Verpackungsabfälle an einem Tag<br />

abgefahren werden, ist der erforderliche Raum bedarfsgerecht<br />

vorzusehen. Ebenso sollte Platz für die Sperrmüllentsorgung<br />

eingeplant werden.<br />

Folgende Gefäßgrößen für Restabfall und Wertstoffe sind<br />

im <strong>Westerwaldkreis</strong> zugelassen:<br />

• Restabfall: 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l<br />

• Bioabfall: 80 l, 140 l und 240 l<br />

• Papierabfälle: 240 l, 770 l und 1.100 l<br />

• Verkaufs-<br />

verpackungen: 240 l, 1.100 l bzw. Gelber Sack (80 l),


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

Allgemeine Hinweise<br />

• Während der Erschließungs- und Bauphasen von<br />

Neubaugebieten können erfahrungsgemäß die<br />

Erschließungsstraßen oft noch nicht bestimmungsgemäß<br />

genutzt werden, sei es aufgrund haltender Baustellenfahrzeuge<br />

oder unzureichender Fahrbahnbefestigung.<br />

Es ist daher sinnvoll, während dieser Phase<br />

vorübergehend Sammelplätze an der nächsten mit<br />

LKW befahrbaren, befestigten Straße einzurichten.<br />

(s.S. 50)<br />

• Um Störungen bei der Abfallentsorgung zu vermeiden,<br />

sollte der WAB über absehbare baustellenbedingte<br />

Probleme und über die Dauer sowie den Abschluss<br />

einer Baumaßnahme unterrichtet werden.<br />

• Die heutige Generation von Abfallsammelfahrzeugen<br />

ist durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen technisch<br />

so ausgestaltet, dass die Fahrzeuge bei Belastung<br />

der Trittbretter im Ladebereich durch darauf stehende<br />

Müllwerker<br />

a) vorwärts nicht schneller als 30 km/h und<br />

b) rückwärts überhaupt nicht fahren können.<br />

Eine kurze Rückwärtsfahrt vornehmlich zu Wende-<br />

zwecken ist nur mit Einweiser möglich und zulässig.<br />

Abbildung 15: Rückseite eines<br />

Müllfahrzeuges mit<br />

Trittbrettern<br />

Bodenfreiheit von der Schüttungsunterkante zur<br />

Straße = 0,20 m.<br />

11<br />

6. Abfallwirtschaftliche Aspekte bei der<br />

Einrichtung von Straßenbaustellen<br />

Die Einrichtung von Straßenbaustellen sollte, sofern die Entsorgung<br />

von Abfällen und Wertstoffen der Anlieger direkt betroffen<br />

ist, vom Straßenbaulastträger oder vom zuständigen<br />

Ingenieurbüro vorher mit dem WAB abgestimmt werden. Abfallsammelfahrzeuge<br />

sind in ihrer Ausführung nicht mit Baustellenfahrzeugen<br />

vergleichbar und somit zum Befahren von<br />

Baustraßen ungeeignet.<br />

Abbildung 16: Müllfahrzeug in<br />

einer Baustelle<br />

Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung bedarf daher folgender<br />

Voraussetzungen:<br />

• Es muss ein fester d. h. bis 26 t tragfähiger Untergrund<br />

vorhanden sein.<br />

• Da die Fahrzeuge bauartbedingt mit einer Bodenfreiheit<br />

von ca. 0,20 m erheblich tiefer liegen als z. B. Baustellen-<br />

LKW sind Bodenwellen- oder Bodensenken soweit wie<br />

möglich zu minimieren. (Fahrbahnen, aus denen Kanaldeckel<br />

oder Deckel von Straßenabläufen hervorstehen, können<br />

nicht befahren werden.)<br />

• Die bereits genannte Mindestdurchfahrtsbreite von<br />

3,55 m ist immer zu gewährleisten.<br />

• An den im Müllkalender veröffentlichten Abfuhrtagen ist<br />

die Durchfahrt für Müllfahrzeuge dauerhaft sicherzustellen.<br />

Die ungefähren Abfuhrzeiten können mit dem WAB<br />

abgestimmt werden.<br />

• Sollten während der Bautätigkeiten Straßen oder Straßenabschnitte<br />

für Abfallsammelfahrzeuge nicht befahrbar<br />

sein, so sind an der nächsten befahrbaren Straße Sammel-<br />

plätze einzurichten - möglichst in Abstimmung mit dem WAB.


PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

Insbesondere bei „wandernden Baustellen“ ist es nicht möglich,<br />

den betroffenen Haushalten feste Sammelplätze zuzuordnen.<br />

Die Abfallbehälter sollten daher von den Mitarbeitern<br />

der Baufirmen zu den Sammelplätzen transportiert<br />

werden. Es hat sich bewährt, diese Anforderung mit in das<br />

Leistungsverzeichnis der Ausschreibungen aufzunehmen.<br />

Diese Firmen verfügen im Zuge der Baumaßnahmen in<br />

der Regel über ausreichende Gerätschaften und Perso-nal,um<br />

die von den Anwohnern bereit gestellten Tonnen an die nächste<br />

mit LKW befahrbare Straße zu bringen.<br />

• Im Rahmen dieser Informationsbroschüre können nur allgemeingültige<br />

Vorgaben wiedergegeben werden. Bei weitergehenden<br />

Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Diese<br />

Broschüre ersetzt nicht die Stellungnahme im Rahmen der<br />

Beteiligung „Träger öffentlicher Belange“ bei der Erstellung<br />

von Bauleitplänen.<br />

Ansprechpartner:<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />

Bodener Straße 15<br />

56424 Moschheim<br />

Bernhard Herborn (stellv. technischer Werkleiter)<br />

Telefon: (0 26 02) 68 06-350;<br />

E-Mail: bherborn@wab.rlp.de<br />

Horst Düx (Fuhrparkdisposition)<br />

Telefon: (0 26 02) 68 06-362<br />

E-Mail: hduex@wab.rlp.de<br />

Wolfgang Jung (Fuhrparkdisposition)<br />

Telefon: (0 26 02) 68 06-365<br />

E-Mail: wjung@wab.rlp.de<br />

12<br />

Literaturhinweise:<br />

• Aufsatz „Stadtplanung und Abfallwirtschaft“ von Heide<br />

Liehmann und Martin Müller VKS-News 09/2004<br />

• Broschüre „Stadtplanung und Abfallwirtschaft“<br />

Abfallwirtschaft Herzogtum Lauenburg<br />

• GUV-Regel Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten<br />

der Abfallwirtschaft: GUV-R 2113 vom Januar<br />

2007<br />

• Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Müllbeseitigung“<br />

(BGV C 27) der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen;<br />

Fassung vom 01.01. 1993, mit Durchführungsanweisungen<br />

• Regelwerke der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />

(besonders der „Fachgruppe Entsorgung“)<br />

• BG 5104 der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />

• Straßenverkehrsordnung § 35, Abs. 6 (Sonderrechte für<br />

Abfallsammelfahrzeuge)<br />

• Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAST 06)<br />

• Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen,<br />

EAE 85/95, Forschungsgesellschaft für Straßen-<br />

und Verkehrswesen, Köln<br />

• Baugesetzbuch (BauGB)<br />

• Jeweils aktuelle Abfallwirtschaftssatzung des <strong>Westerwaldkreis</strong>es<br />

(www.wab.rlp.de/download/formulare)<br />

Stand: September 2012<br />

Bildserien:<br />

• Fotos + Datenblätter Müllfahrzeuge<br />

- Abfallsammelfahrzeug Biomüllabfuhr<br />

Aufbau: LOTOS Hecklader<br />

- Abfallsammelfahrzeug Hausmüllabfuhr<br />

Aufbau: Haller X 2 Hecklader<br />

- Abfallsammelfahrzeug Sperrmüllabfuhr<br />

Aufbau: Haller X 1 Hecklader<br />

• Müllfahrzeug (4-Achser)<br />

• Fahrversuche:<br />

praktischer Test von Kurvenradien und Wendemöglichkeiten<br />

• Anschreiben an alle Ortsgemeinden aus dem Jahre<br />

2011<br />

• Beispiele diverser kritischer Vor-Ort-Situationen bzw.<br />

Beispiele, wie eine Straße nicht angelegt sein sollte.<br />

• Winterprobleme


Biomüllfahrzeug (Absetztbehälter), Aufbau LOTOS<br />

Dreiachser mit zwei starren Antriebsachsen, Radstand: 4,50 m<br />

Höhe rückseitig im unteren Fahrzeugbereich auf Höhe der Trittbretter: 0,40 m<br />

Höhe rückseitig bei herunter gefahrener Schüttung: 0,20 m<br />

Breite hinten über alles: 2,50 m<br />

Bodenfreiheit vorne auf Niveau der Stoßstange: 0,38 m<br />

Länge: 9,60 m<br />

Breite: 2,95 m (incl. Außenspiegel und Anbauten)<br />

Höhe: 3,80 m<br />

Wendekreis: 19,00 m<br />

13


Seite<br />

1 DATENBLATT<br />

HALLER<br />

Umweltsysteme GmbH&Co.<br />

Erzeugnis Typ: Auftragsnummer<br />

Abfallsammelfahrzeug LoToS Hecklader<br />

205046<br />

1. Fahrgestell<br />

Hersteller/Typ : ACTROS 2536 4200 RÜ 900-MFH<br />

Radformel<br />

: 4x2<br />

sonstige<br />

6x4 6x2VLA 6x2 NLA x<br />

: normal<br />

kurz<br />

mittellang x Großraum Low entry<br />

: Leistung : 235 / 320 [KW/PS]<br />

Betriebspunkt : 950 [min<br />

: Automatik<br />

Typ :<br />

Schalt-,man. x<br />

: x<br />

Code bzw. Typ N52<br />

1,15<br />

Position 11 Uhr<br />

-1 Fahrerhaus<br />

Motor<br />

]<br />

Getriebe Schalt-,autom./semiautom.<br />

Nebenantrieb motorabhängig,lastschaltbar motorabh. nicht lastschaltbar<br />

getriebeabhängig, nicht lastschaltbar<br />

Übersetzung (nNA/nM) 600 Nm linkslaufend<br />

2. Lifter<br />

Fabrikat : LoToS<br />

Typ : ungeteilt<br />

3. Maße, Volumen, Gewichte<br />

v (S-Nutzlast)<br />

u (S-Aufbau)<br />

rü<br />

r1 r2 q<br />

rt qt<br />

a<br />

3.1. Abmessungen [mm]/Volumen [m³]<br />

a: 9200 b: 3800 d: 2500 k: 2300<br />

k: 2300 q: 1020 qt: 1837 rü: 900 u: 1750 v: 2500<br />

1.-2. Achse (r1) 2.-3. Achse (r2) technisch (rt) Nutzvolumen Cont. Wannenvolumen [°] leer<br />

4200 1350 4733 26<br />

1,00<br />

9<br />

14<br />

<br />

g<br />

<br />

b<br />

k<br />

d


Seite<br />

2 DATENBLATT<br />

HALLER<br />

Umweltsysteme GmbH&Co.<br />

Erzeugnis Typ: Auftragsnummer<br />

Abfallsammelfahrzeug LoToS Hecklader 205046<br />

3.2. Gewichte<br />

ACTROS 2536 4200 RÜ 900-MFH<br />

3.2.1. Zulässige Gewichte<br />

VAzul [kg] HAzul [kg] Gzul [kg] HA 1 [kg] HA 2 [kg]<br />

technisch zulässig 7500 19000 26000 11500 7500<br />

gesetzlich zulässig 7500 19000 26000 11500 7500<br />

3.2.2. Betriebsgewichte<br />

VA [kg] HA [kg] G [kg]<br />

Fahrgestell, betriebsbereit 4840 3140 7980<br />

Aufbau -148 8208 8060<br />

Fahrer und Zubehör 102 -2 100<br />

Leergewicht 1 (mit Lifter) 4794 11346 16140<br />

Nutzlast*<br />

*) keine Überschreitung zulässiger Gewichte<br />

1247 7654 8900<br />

3.3. Beladungsdiagramm<br />

Lastanteil Vorderachse<br />

von GG<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Beladungsverlauf<br />

0 724,2241056,161659,682572,5043243,924073,764903,65884,326721,7047544 9052,8 9430<br />

Nutzlast<br />

Lastanteil (%) VA von GG<br />

Datum Name Abteilung Unterschrift<br />

04.12.2007 Hübner TB<br />

15


Hausmüllfahrzeug, Aufbau Haller X2 zur Sammlung von Restabfällen und Papier<br />

Dreiachser mit zwei starren Antriebsachsen, Radstand: 4,20 m<br />

Höhe rückseitig im unteren Fahrzeugbereich auf Höhe der Trittbretter: 0,41 m<br />

Höhe rückseitig bei herunter gefahrener Schüttung: 0,20 m<br />

Breite hinten über alles: 2,50 m<br />

Bodenfreiheit vorne auf Niveau der Stoßstange: 0,38 m<br />

Länge: 10,00 m<br />

Breite: 2,95 m (incl. Außenspiegel und Anbauten)<br />

Höhe: 3,50 m<br />

Wendekreis: 19,00 m<br />

16


Seite<br />

1<br />

Erzeugnis<br />

Abfallsammelfahrzeug<br />

1. Fahrgestell<br />

Hersteller/Typ<br />

Radformel<br />

Fahrerhaus<br />

Motor<br />

Getriebe<br />

Nebenantrieb<br />

2. Lifter<br />

Fabrikat<br />

Typ<br />

3. Maße, Volumen, Gewichte<br />

d<br />

: IVECO EuroTrakker AT 260 T 44 P<br />

: 4x2<br />

sonstige<br />

6x4 X 6x2VLA 6x2 NLA<br />

: normal<br />

kurz<br />

mittellang Großraum X Low entry<br />

: :<br />

Betriebspunkt :<br />

[min<br />

: Automatik X<br />

Typ :<br />

Schalt-,man.<br />

: motorabhängig,lastschaltbar<br />

Code bzw. Typ :<br />

nicht lastschaltbar<br />

getriebeabhängig, nicht lastschaltbar<br />

:<br />

Position :<br />

1,1-1,4<br />

-1 Leistung [KW/PS]<br />

]<br />

Schalt-,autom./semiautom.<br />

Übersetzung (nNA/nM) :<br />

:<br />

n b<br />

3.1. Abmessungen [mm]/Volumen [m³]<br />

DATENBLATT<br />

M 24 x<br />

r 1<br />

r t<br />

a: 10150 b: 3485 c: 5245 d: 2490 e: 2845<br />

n: 2050 q: 825<br />

1.-2. Achse 2.-3. Achse technisch Nutzvolumen Wannenvolumen a [°] leer<br />

r1: 4500 r2: 1395 rt: 5198 Vs: 24,1 Vh2: 0,89<br />

11<br />

1<br />

HALLER<br />

Umweltsysteme GmbH&Co.<br />

Typ: Auftragsnummer<br />

Vs<br />

VA HA1<br />

17<br />

a<br />

N<br />

r 2<br />

HA<br />

q<br />

HA2<br />

V hi<br />

e<br />

α<br />

c


Seite<br />

DATENBLATT<br />

Abfallsammelfahrzeug M 24 x 1<br />

3.2. Gewichte<br />

HALLER<br />

2 Umweltsysteme GmbH&Co.<br />

Erzeugnis Typ: Auftragsnummer<br />

3.2.1. Zulässige Gewichte<br />

VAzul [kg] HAzul [kg] Gzul [kg] HA 1 [kg] HA 2 [kg]<br />

technisch zulässig 8000 19000 27000<br />

9500 9500<br />

gesetzlich zulässig 8000 19000 26000<br />

9500 9500<br />

3.2.2. Betriebsgewichte<br />

VA [kg]<br />

HA [kg]<br />

G [kg]<br />

Fahrgestell, betriebsbereit<br />

4847<br />

4445 9292<br />

Aufbau<br />

170<br />

7030 7200<br />

Fahrer und Zubehör<br />

105<br />

-5 100<br />

Leergewicht 1<br />

5122<br />

11470 16592<br />

Lifter<br />

0<br />

0 0<br />

Leergewicht 2<br />

5122<br />

11470 16592<br />

Nutzlast*<br />

*) keine Überschreitung zulässiger Gewichte<br />

2042 7366<br />

9408<br />

3.3. Beladungsdiagramm<br />

Vorderachslast in % der Gesamtlast<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Datum<br />

03.01.05<br />

Name<br />

Pflug<br />

Beladungsdiagramm<br />

22,1<br />

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 10000<br />

Nutzlast in kg<br />

18<br />

Abteilung<br />

VT<br />

Unterschrift


Sperrmüllfahrzeug, Aufbau Haller X1 zur Sammlung von Sperr- und Grünabfällen<br />

sowie Weihnachtsbäumen und Wertstoffschrott<br />

Dreiachser mit zwei starren Antriebsachsen, Radstand: 4,50 m<br />

Höhe rückseitig im unteren Fahrzeugbereich auf Höhe der Trittbretter: 0,42 m<br />

Breite hinten über alles: 2,50 m<br />

Bodenfreiheit vorne auf Niveau der Stoßstange: 0,44 m<br />

Länge: 10,30 m<br />

Breite: 2,98 m (incl. Außenspiegel)<br />

Höhe: 3,50 m<br />

Wendekreis: 19,00 m<br />

19


Seite<br />

1<br />

Erzeugnis<br />

Abfallsammelfahrzeug<br />

1. Fahrgestell<br />

Hersteller/Typ<br />

Radformel<br />

Fahrerhaus<br />

Motor<br />

Getriebe<br />

Nebenantrieb<br />

2. Lifter<br />

Fabrikat<br />

Typ<br />

3. Maße, Volumen, Gewichte<br />

d<br />

: Mercedes Benz Actros 3241 8x4/4 Radstand: 5400+1350<br />

: 4x2 6x4 6x2VLA 6x2 NLA<br />

sonstige 8x4 X<br />

: normal<br />

kurz<br />

mittellang X Großraum Low entry<br />

: OM 501 LA<br />

Leistung :<br />

Betriebspunkt :<br />

300/408<br />

: Automatik Schalt-,man. X Schalt-,autom./semiautom.<br />

Typ : G240-16/11,7-0,69<br />

: motorabhängig,lastschaltbar<br />

Code bzw. Typ :<br />

nicht lastschaltbar<br />

getriebeabhängig, nicht lastschaltbar<br />

Übersetzung (nNA/nM) : 1,40<br />

Position : rechts unten, linkslaufend<br />

:<br />

:<br />

Automatik<br />

n b<br />

3.1. Abmessungen [mm]/Volumen [m³]<br />

DATENBLATT<br />

M 30 x<br />

r 1<br />

r t<br />

HALLER<br />

Umweltsysteme GmbH&Co.<br />

Typ: Auftragsnummer<br />

a: 10485 b: 3800 c: 5560 d: 2490 e: 2295<br />

n: 1410 q: 490<br />

1.-2. Achse 2.-3. Achse technisch Nutzvolumen Wannenvolumen a [°] leer<br />

r1: 4550 r2: 1350 rt: 5225 Vs: 30,2 Vh1: 1,835 17<br />

Vs<br />

2L<br />

VA HA1<br />

20<br />

a<br />

N<br />

r 2<br />

HA<br />

q<br />

HA2<br />

V hi<br />

e<br />

α<br />

[min -1 [KW/PS]<br />

]<br />

c


Abfallsammelfahrzeug M 30 x 2L<br />

3.2. Gewichte<br />

3.2.1. Zulässige Gewichte<br />

VAzul [kg] HAzul [kg] Gzul [kg] HA 1 [kg] HA 2 [kg]<br />

technisch zulässig 14200 19000 33200<br />

9500 9500<br />

gesetzlich zulässig 18000 19000 32000<br />

9500 9500<br />

3.2.2. Betriebsgewichte<br />

VA [kg]<br />

HA [kg]<br />

G [kg]<br />

Fahrgestell, betriebsbereit<br />

6400<br />

3470 9870<br />

Aufbau<br />

1842<br />

5738 7580<br />

Fahrer und Zubehör<br />

105<br />

-5 100<br />

Leergewicht 1<br />

8347<br />

9203 17550<br />

Lifter<br />

-389<br />

1039 650<br />

Leergewicht 2<br />

7958<br />

10242 18200<br />

Nutzlast*<br />

*) keine Überschreitung zulässiger Gewichte<br />

4801 8758<br />

13559<br />

3.3. Beladungsdiagramm<br />

Vorderachslast in % der Gesamtlast<br />

Datum<br />

02.02.05<br />

Name<br />

Pflug<br />

Abteilung<br />

VT<br />

HALLER<br />

Seite<br />

2<br />

DATENBLATT<br />

Umweltsysteme GmbH&Co.<br />

Erzeugnis Typ: Auftragsnummer<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Beladungsdiagramm<br />

32,9<br />

0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000<br />

Nutzlast in kg<br />

21<br />

Unterschrift


Müllfahrzeug (4-Achser)<br />

Planerisch gilt es zu bedenken, dass aus Kostengründen die Zukunft<br />

der Fahrzeugkonzeption in der Abfallwirtschaft eher im Einsatz<br />

von größeren und schwereren Fahrzeugen liegt, wie z.B. 4-Achser<br />

als bei kleineren Einheiten.<br />

22


19 m<br />

Praktischer Test von Kurvenradien und Wendemöglichkeiten auf<br />

dem Betriebsgelände des WAB in Moschheim.<br />

Fahrversuch mit einem Sperrmüllfahrzeug<br />

23


Anschreiben an alle Ortsgemeinden des <strong>Westerwaldkreis</strong>es aus dem Jahre 2011<br />

zur Sensibilisierung hinsichtlich der Abfuhrprobleme des WAB.<br />

Letztlich hilft eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung nicht nur dem Kreis bzw.<br />

dem WAB, sondern auch den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern<br />

des Kreises.<br />

Damen und Herren<br />

Bürgermeister/-innen<br />

der Verbandsgemeindeverwaltungen<br />

und 0rtsgemeinden<br />

im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />

Ihr Zeichen Unser Zeichen Ansprechpartner E-Mailadresse Durchwahl Datum<br />

Fuhrparkprobleme Best, Volker vbest@wab.rlp.de 02602/6806-110 20.06.2011<br />

Behinderungen bei der Abfuhr von Abfall- und Wertstofftonnen im Kreisgebiet<br />

durch Straßenbaumaßnahmen sowie verkehrsbehinderndes Parken, Beeinträchtigungen<br />

im Lichtraumprofil der Straßen usw.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister/-innen,<br />

zu den vordringlichsten Aufgaben des <strong>Westerwaldkreis</strong><strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />

(WAB) als Eigenbetrieb des Kreises im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgabenstellungen<br />

des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gehört die Abfuhr und Entsorgung<br />

der Restabfälle und Wertstoffe aus den privaten Haushalten und Betrieben des<br />

Kleingewerbes im Kreisgebiet.<br />

Dabei kommt es im Rahmen des Abfuhrbetriebes bedauerlicherweise immer öfters zu<br />

Störungen und Problemen, für die alsdann die betroffenen Bürger und Betriebe wenig<br />

Verständnis aufbringen, wenn die örtlichen Verhältnisse das Befahren von Straßen und<br />

Wegen mit den Sammelfahrtzeugen entweder dauerhaft oder aber vorübergehend nicht<br />

zulassen. Hier fallen besonders in Stichstraßen nicht vorhandene, ungeeignete oder<br />

zugeparkte Wendeanlagen/-hammer ins Gewicht, da nach den berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften das Rückwärtsfahren im Sammelbetrieb bis auf einige wenige besondere<br />

Ausnahmefälle für uns verboten ist. Die betroffenen Bürger und Betriebe reagieren in diesen<br />

Fällen oft mit Unverständnis und Verärgerung, obwohl meist gerade diese im Vorfeld beim<br />

Ausbau der Straßen aus Kostengründen auf einen möglichst eingeschränkten Ausbau<br />

gedrängt haben und zwar sowohl in Bezug auf die Straßenbreite als auch die Größe von<br />

Wendeanlagen. Hiervon wollen die betreffenden Bürger dann später bedauerlicherweise<br />

24


<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> 56424 Moschheim<br />

Seite 2 von 3 zum Schreiben vom 20.06.2011<br />

nichts mehr wissen, wenn wir nach Fertigstellung der Straße eine Entsorgung vor Ort, wie<br />

allgemein erwartet, nicht vornehmen können sondern sie auffordern müssen ihre Abfall-<br />

oder Wertstoffbehälter an die nächste mit LKW befahrbare Straße zu bringen, so wie dies<br />

die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises vorsieht. Wir möchten daher heute nochmals<br />

eindringlichst die Bitte an Sie richten bei der Planung von neuen Straßen gerade diese<br />

Fragestellung nicht zu vernachlässigen. Aus Kostengründen sind wir gezwungen mindestens<br />

3-Achs-Sammelfahrzeuge einzusetzen, welche zudem bauartbedingt einen größeren<br />

Wendekreis benötigen als andere vergleichbare LKW. Hinzu kommt noch die Problematik<br />

einer deutlich über die Hinterachse hinausragenden tief hängenden Schütteinrichtungen und<br />

einer dadurch bedingten relativ ungünstigen Gewichtsverteilung am Fahrzeug, welche das<br />

Lenkverhalten dieser Fahrzeuge nicht gerade verbessert. In diesem Zusammenhang dürfen<br />

auch die Einfahrttrompeten in Seitenstraßen nicht vergessen werden, deren Radius durch<br />

wild parkende Fahrzeuge oft derart eingeschränkt wird, dass es oft unmöglich ist in die<br />

bestreffenden Straßen mit den Entsorgungsfahrzeugen hinein zu fahren. Sicherlich ein<br />

Problem der Überwachung des ruhendes Verkehrs sowie aus der zunehmenden<br />

Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer heraus welche sich offenkundig kaum noch in der<br />

Lage sehen auch nur geringere Strecken noch zu Fuß zu gehen. Wenn, dann muss man<br />

unmittelbar im Bereich des Hauses parken können, ganz gleich ob andere dadurch behindert<br />

werden oder nicht.<br />

Auch neu eingerichtete Straßenbaustellen bzw. vorübergehende Straßensperrungen von<br />

deren Existenz wir meist erst bei der Einrichtung derselben und Eintreffen vor Ort im<br />

Rahmen der Abfuhr erfahren, führen ständig zu Diskussionen in Bezug auf die Zumutbarkeit<br />

der Bereitstellung der Abfall- und Wertstofftonnen an der nächsten mit LKW befahrbaren<br />

Straße durch die Bürger. Wir hatten in diesem Zusammenhang schon mehrfach darauf<br />

hingewiesen, dass Ihre Verwaltungen als Auftraggeber von Straßenbaumaßnahmen bzw.<br />

Veranlassende von Straßensperrungen den betreffenden Firmen im Rahmen der<br />

Leistungsausschreibung oder Erteilung von Ausnahmegenehmigungen doch möglichst vorgeben<br />

mögen die fraglichen Behälter am Abfuhrtag an die entsprechenden Straßenkreuzungen<br />

zu bringen. Diese Firmen halten im Regelfall im Rahmen der Baumaßnahmen<br />

Radlader oder vergleichbares Gerät vor mit dem es im Interesse der betroffenen Bürger<br />

relativ einfach wäre die Behälter an eine zentrale, von uns mit LKW anfahrbare Sammelstelle<br />

zu bringen. Damit wäre allen Beteiligten geholfen. Selbst dann, wenn im Zuge einer<br />

Baumaßnahme die fragliche Straße noch für PKW oder Klein-LKW eingeschränkt befahrbar<br />

ist, verursachen unsere Fahrzeuge beim Versuch die Straße zu befahren nicht selten<br />

Schäden, die dann ihrerseits wieder zu Diskussionen mit den Baufirmen, Bürgern oder Ihrer<br />

Verwaltung als Auftraggeber führen. Dies könnte im Interesse aller Beteiligten vermieden<br />

werden, wenn Ihre Verwaltungen im Vorfeld der Ausschreibung diese Problematik<br />

ausreichend berücksichtigen.<br />

25


<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> 56424 Moschheim<br />

Seite 3 von 3 zum Schreiben vom 20.06.2011<br />

Hilfreich wäre zudem bei der Einrichtung von länger andauernden Baustellen bzw.<br />

Anordnung oder Zulassung von Straßensperrungen eine entsprechende kurze Information -<br />

möglichst per Email an unsere Fuhrparkleitung (fuhrpark@wab.rlp.de)- damit rechtzeitig vor<br />

dem fraglichen Abfuhrtag Ausweichrouten geplant werden können bzw. bei Beschwerden<br />

aus der Bevölkerung zu nicht erfolgten Behälter-entleerungen wir die Bürger entsprechend<br />

hierzu informieren und auf Alternativen hinweisen können.<br />

Eine weitere gravierende Beeinträchtigung in der Abfuhr ergibt sich daraus, dass ehemals<br />

relativ klein angepflanzte Bäume und Sträucher naturbedingt über Jahre hin wachsen und<br />

dann in den Straßenraum hineinragen, weil sie nicht rechtzeitig bzw. nicht ausreichend<br />

zurück geschnitten werden. Dies gilt so u.a. auch für das Straßenbegleitgrün in verkehrsberuhigten<br />

Zonen. Beschädigungen an den Aufbauten der Fahrzeuge, den Antennen und<br />

damit der zwingend notwendigen Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Fahrzeugbesatzungen<br />

und der Fuhrpark-leitung sowie an den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen<br />

der Fahrzeuge sind die unausweichliche Folge. Wir bitten daher auch von Ihrer<br />

Seite aus dringend darauf zu achten, dass für die Befahrbarkeit der Straßen und Wege mit<br />

den Abfall-entsorgungsfahrzeugen ein Lichtraumprofil von möglichst mindestens 4,00 m<br />

Breite und 3,90 m Höhe zur Verfügung steht. Nur dann ist eine Abfuhr der Abfall- und<br />

Wertstofftonnen problemlos möglich.<br />

Für eine entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung unserer vorerwähnten Anliegen<br />

wären wir Ihnen dankbar. Damit könnten sicherlich in einem vertretbaren Maße<br />

Verärgerungen und Diskussionen mit den Bürgern vermieden und damit allen Beteiligten der<br />

Alltag erleichtert werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Gez.<br />

( Volker Best, Werkleiter )<br />

26


Nachfolgend finden Sie einige der wichtigsten Problemstellungen für den Abfuhrbetrieb<br />

in Form von Fotos mit Kommentaren. Diese Aufstellung erhebt keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit, es sollen lediglich einige der häufigsten Situationen<br />

für unseren Fuhrparkbetrieb dargestellt bzw. erläutert werden. Zur besseren<br />

Übersichtlichkeit sind die Fotos zu verschiedenen Oberpunkten zusammengefasst.<br />

Die Beispiele sind nicht spezifisch für einen bestimmten Ort, sondern wurden<br />

willkürlich herausgegriffen. Sie finden sich so oder in ähnlicher Form in fast allen<br />

Ortschaften des <strong>Westerwaldkreis</strong>es wieder.<br />

Altstadtbereiche<br />

mit ihrer besonderen Gemengelage stellen die Fahrer<br />

der Müllfahrzeuge manchmal vor fast unlösbare Aufgaben.<br />

Nachfolgend hierzu einige Eindrücke<br />

27


28<br />

Altstadtbereiche mit extrem engen Gassen<br />

Ohne fahrerisches Können lassen sich solche Problemfälle<br />

überhaupt nicht bewältigen.


Enge Straßen<br />

29<br />

Hier wird es dann wirklich manchmal so eng, dass<br />

kaum noch ein Durchkommen ist.<br />

Da ist fahrerrisches Können im Zentimeterbereich<br />

gefragt.


Schwierige Einfahrt in Seitenstraßen<br />

Straßenlaternen in extrem engen und dann noch ansteigenden<br />

Kurven erhöhen das Schadenspotential an der Laterne<br />

bzw. dem Müllauto.<br />

Enge ansteigende bzw. stark abfallende Straßeneinmündungen<br />

sind kaum mit dem Müllauto zu befahren.<br />

32


Besonders kritisch im Rahmen der Abfuhr sind fast rechtwinklig<br />

abknickende Straßen mit relativ engen Einfahrtstrapezen,<br />

an denen dann noch Straßenschilder/-leuchten oder<br />

Stromverteilerkästen stehen. Wenn die Zuführungsstraße<br />

dann noch relativ schmal ist, besteht fast keine Chance<br />

gefahrlos in die Straße reinzufahren.<br />

33<br />

Rechtwinklig einmündende Nebenstraßen ohne Einfahrtstrapezwinkel<br />

zwingen das Müllauto für die Ein- oder<br />

Ausfahrt komplett bis an den Rand der vorbeiführenden<br />

Straße und damit in den fließenden Verkehr.<br />

Man sieht alleine schon an den Fahrspuren, wie eng die<br />

Straßeneinfahrt hier ist. Wenn dann noch die Straßenleuchte<br />

installiert ist, bleibt es sicherlich nur eine Frage<br />

der Zeit, bis diese beschädigt worden ist. Hier kommt ein<br />

Müllauto nicht rein.


Straße zu schmal, wobei die Situation noch durch den<br />

Standort der Laterne erschwert wird.<br />

Straße zu steil, Zufahrt zu schmal und zu eng.<br />

34<br />

Steile, seitlich kippende Einfahrt in eine Verbindungsstraße.<br />

Die Einfahrt wird zusätzlich noch<br />

durch die Laterne behindert, abgesehen vom Parkverhalten<br />

der Anlieger.


Lange Sackgassen führen zu einer in diesem Bereich<br />

nicht mehr zulässigen Abfuhrerschwernis.<br />

Bedingt durch die lange Strecke, die rückwärts gefahren<br />

werden muss, verbunden mit dem zusätzlichen Problem<br />

des Anwohnerparkens, ist hier eine Abfuhr kaum<br />

noch zulässig.<br />

35<br />

Deutliche Einengung des Kurvenbereiches durch in die<br />

Fahrbahn hineinragende Äste.<br />

Steile und durch den Fahrbahnschlenker zusätzlich<br />

problematisierte Straßeneinfahrt.


Enge Einmündung auf Hauptstraße<br />

Besonders kritisch bei der Abfuhr ist das rückwärtige Rausfahren oder Einfahren in enge Seitenstraßen oder Sackgassen<br />

aus bzw. in Hauptstraßen mit intensiv fließendem Verkehr. Selbst mit Einweiser und Stoppen des fließenden Verkehrs durch<br />

die Lader sind solche Situationen unter Berücksichtigung des unvernünftigen bzw. teils auch unverschämt rücksichtslosen<br />

Verhaltens mancher Verkehrsteilnehmer äußerst risikobehaftet und daher möglichst zu unterlassen. Hier müssen dann andere<br />

Wege der Abfuhr unter Beteiligung der Anwohner gefunden werden.<br />

36


In Kurvenbereichen besonders bei stark befahrenen Hauptstraßen,<br />

abknickenden Ein- und Ausfahrten zu Nebenstraßen<br />

stellen für die etwas plumpen und eher schwerfälligen Müllfahrzeuge<br />

besondere Gefahrenquellen dar.<br />

37<br />

Dies gilt besonders, wenn dann auch noch aus Kostengründen<br />

die Seitenstraßen relativ schmal werden. Oft ist<br />

bei solchen Straßen ein Begegnungsverkehr zum Müllauto<br />

kaum möglich.


Wendehammer<br />

Ein solcher Wendehammer eignet sich, wenn überhaupt nur<br />

für PKW, jedoch auf keinen Fall für ein Müllauto.<br />

38<br />

Beispiel für einen großzügig bemessenen und in soweit<br />

gut zu befahrenden Wendehammer, der zudem auch<br />

nicht als Parkplatz der Anwohner umfunktioniert ist.<br />

Auch bei einer solchen Wegeführung ist das Wenden mit<br />

einem Müllauto unmöglich.


Zwar ausreichend dimensionierter Wendehammer,<br />

jedoch auf Grund des Anliegerparkverhaltens dann zu<br />

eng und damit für die Entsorgungsfahrzeuge unzweckmäßig.<br />

Die Straße endet ohne Wendehammer und Sackgassenbeschilderung<br />

im „Niemandsland“!<br />

Nicht gerade eine optimale Lösung !<br />

39<br />

Beispiel eines Wendehammers und was die Anlieger<br />

dann in der Folge daraus machen.<br />

Außerdem fehlende Beschilderung und damit für Zwecke<br />

der Abfuhr unbrauchbar.<br />

Beispiel eines für Wendezwecke von Müllfahrzeugen<br />

unzweckmäßigen Wendehammers.<br />

Bedingt durch den Geländeanstieg setzt das Müllfahrzeug<br />

auf. Hier ist eine Abfuhr vor Ort nicht möglich.


Rücksichtsloses Parken<br />

Unvernünftiges Parken sowie Steine im Grenzbereich<br />

einer Kurve machen das Passieren der fraglichen Stellen<br />

manchmal fast unmöglich.<br />

Bei der Anlage von Parkplätzen in Einmündungs- und<br />

Kurvenbereichen darf der große Wenderadius der<br />

Müllautos nicht vergessen werden. Schließlich sollten<br />

diese nach Meinung der Bürger in jede Straße kommen<br />

können.<br />

40


Unbedachtes bzw. unvernünftiges Parken im Verbund<br />

mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen erschwert die<br />

Abfuhr.<br />

41<br />

Häufig erschwert das unvernünftige Parkverhalten mancher<br />

Anwohner das Einfahren in Nebenstraßen. Ein PKW mag<br />

beim Abbiegen hier kein Problem haben, auf jeden Fall<br />

jedoch das Müllauto.


Rücksichtsloses Parken erschwert die Abfuhr.<br />

42<br />

Unbedachtes Parkverhalten und damit Verengung des<br />

Verkehrsraumes. Ein Müllfahrzeug ist nun einmal deutlich<br />

länger und breiter als ein PKW.<br />

Erhebliche Einengung des Straßenraumes durch unbedachtes<br />

Parken.<br />

Müllfahrzeuge passen hier nicht durch.


Privatwege<br />

sowie andere unbefestigte oder nicht ausdrücklich<br />

für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straßen,<br />

Wege und Zufahrten werden von der Müllabfuhr<br />

unter haftungsrechtlichen Aspekten nicht befahren.<br />

Wenn ein Befahren solcher Wege grundsätzlich ohne Verstöße gegen die STVO bzw. die unfallrechtlichen Vorgaben im<br />

Zuge des Bemühens um eine Entsorgung vor Ort möglich wäre, so bedarf es in dem Fall zumindest aus haftungsrechtlichen<br />

Gründen zum Ausschluss entsprechendender Schadensersatzforderungen einer Haftungsausschlusserklärung nach folgendem<br />

Muster.<br />

(s. nächste Seiten)<br />

43


Haftungsfreistellungserklärung zu Gunsten des WAB, Moschheim zum<br />

Befahren von privaten Grundstücksflächen/Wegen usw.<br />

Stand: 8/2012<br />

___________________________________________________________________<br />

Haftungsfreistellungserklärung<br />

als Voraussetzung für das Befahren im Zuge der<br />

Abfallentsorgung von privaten Grundstücksflächen oder<br />

öffentlichen Flächen bzw. Wegen und dergleichen,<br />

welche nicht für den Schwerlastverkehr gewidmet sind<br />

Herr/Frau/Firma/Gemeinde<br />

___________________________________________________________<br />

als Grundstückseigentümer<br />

___________________________________________________________<br />

Anschrift: Straße, Hausnummer, Ort<br />

___________________________________________________________<br />

erklärt bezogen auf das/die Grundstück/e, Firmengelände bzw. Zuwegung<br />

zu denselben<br />

___________________________________________________________<br />

Grundstück: Straße, Hausnummer, Ort, Gemarkungsbezeichnung, Flur, Flurstück<br />

___________________________________________________________<br />

Grundstück: Straße, Hausnummer, Ort, Gemarkungsbezeichnung, Flur, Flurstück<br />

zu Gunsten<br />

des <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />

- als Eigenbetrieb des <strong>Westerwaldkreis</strong>es -<br />

Bodener Str. 15, 56424 Moschheim<br />

bis zum ausdrücklichen schriftlichen Widerruf derselben eine Haftungsfreistellung<br />

aus folgendem Grund und mit nachfolgendem Inhalt:<br />

Der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb<br />

gemäß den Bestimmungen in der Abfallgebühren- und Abfallwirtschaftssatzung<br />

des <strong>Westerwaldkreis</strong>es nur dazu verpflichtet, die Abfall-/Wertstofftonnen<br />

und Abfall-/Wertstoffgroßbehälter bis 1.100 Liter Volumen von dem Randbereich<br />

der nach Straßenrecht für den allg. öffentlichen Verkehr gewidmeten und für<br />

LKW zugelassenen Straßen zu entsorgen. Er hat dabei die straßenrechtlichen und<br />

straßenverkehrsrechtlichen Einschränkungen zu beachten. Somit haben die Anschlusspflichtigen<br />

und sonstigen Nutzer der Abfallentsorgungseinrichtungen des<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>- <strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es die v.g. Tonnen/Behälter zum Zweck der<br />

Entsorgung dann grundsätzlich zu der nächsten vom <strong>Westerwaldkreis</strong>-Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

anfahrbaren, dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straße zu<br />

verbringen, wenn das entsprechende Grundstück nicht unmittelbar an einer solchen<br />

Straße liegt.<br />

44<br />

Seite 1 von 2


Haftungsfreistellungserklärung zu Gunsten des WAB, Moschheim zum<br />

Befahren von privaten Grundstücksflächen/Wegen usw.<br />

Stand: 8/2012<br />

___________________________________________________________________<br />

Sofern es für die vor Ort eingesetzten Entsorgungsfahrzeuge technisch möglich ist,<br />

erklärt sich der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> in einzelnen Fällen ohne<br />

Anerkennung einer Rechtspflicht zu einem entsprechenden dauerhaften Handeln<br />

gleichwohl dazu bereit, die Entsorgungsdienstleistung auch von bzw. auf sonstigen<br />

Grundstücksflächen bzw. über u.U. Wirtschaftswege als Zuwegung vorzunehmen.<br />

Diese vom <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> jederzeit widerrufliche Entsorgungsbereitschaft<br />

setzt das generell technisch mögliche Befahren der sonstigen<br />

Grundstücksflächen oder Wege mit den Entsorgungsfahrzeugen des<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es bis zu dem jeweils zu vereinbarenden<br />

Mülltonnen- bzw. Müllbehälterstandort voraus.<br />

In Anbetracht der Tatsache, dass der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> von<br />

der qualitativen Beschaffenheit der außerhalb des o.g. öffentlichen Straßenverkehrraumes<br />

liegenden Grundstücksflächen keine ausreichende Kenntnis hat sowie<br />

auf die dort vorherrschenden Zustände i. d. R. keinen Einfluss nehmen kann, gibt der<br />

o. g. Eigentümer der entsprechenden Grundstücksfläche/Weges die nun folgende<br />

Haftungsfreistellungserklärung ab, um dem <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong><br />

auch in rechtlicher Hinsicht die Möglichkeit zur Erbringung von Entsorgungsdiensteistungen<br />

unmittelbar an bzw. auf dieser/n sonstigen Grundstücksfläche/n bzw.<br />

Befahren entsprechender Wege zu eröffnen:<br />

Unter ausdrücklicher Gestattung des Befahrens der v. g. Grundstücksfläche<br />

(S. 1) bzw. Zuwegung wird der <strong>Westerwaldkreis</strong>-Abfallwirtschafts-<br />

Betrieb von mir/uns als Eigentümer des/der fraglichen Grundstücke/s,<br />

Zuwegung von jeglicher Haftung entbunden sowie von jeglicher<br />

Schadensersatzpflicht freigestellt, die infolge des Befahrens des/r o. g.<br />

Grundstücks/e/Weges mit den Abfallentsorgungsfahrzeugen des <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />

entsteht. Insoweit wirkt diese Freistellungserklärung<br />

auch im Fall von Schadensersatz- bzw. Haftungsansprüchen<br />

Dritter gegenüber dem <strong>Westerwaldkreis</strong>-Abfallwirtschafts-<br />

Betrieb (z.B. durch Erschließungs- und Versorgungsträger) und schließt<br />

insbesondere mögliche Schäden an dem Ober- und/oder Unterbau des<br />

Grundstücks/der Grundstückszuwegung ein, welche auf Grund des zulässigen<br />

Gesamtgewichts der Entsorgungsfahrzeuge beim Fahrbetrieb<br />

(ca. 26 bis 30 to) entstehen.<br />

Die Haftungsfreistellungserklärung hat keine Geltung bei vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Personals des <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong>es<br />

oder unfallbedingten Schäden an<br />

Gebäuden, Grundstückseinfriedungen oder sonstigen aufstehenden<br />

Bauteilen sowie unfallbedingte Beeinträchtigungen von Leben, Körper<br />

und Gesundheit Dritter.<br />

_____________________________________________________<br />

Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift: Grundstückseigentümer / gesetzlicher Vertreter<br />

45<br />

Seite 2 von 2


Straßenbegleitgrün<br />

mag zwar eine optische Bereicherung des Wohnumfeldes<br />

sein, in dieser üppigen Pracht stellt es sich allerdings als<br />

Behinderung bei der Müllabfuhr dar.<br />

Bei der Anlage von Straßenbegleitgrün sollte bei der Auswahl<br />

der Bäume deren Wuchsbesonderheiten nicht unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Extreme Überhänge im Straßenbegleitgrün beschädigen die am Müllfahrzeug angebauten Kommunikations- und Sicherheitseinrichtungen.<br />

Schon bei der Planung von Straßenbegleitgrün sollten bei der Auswahl derselben die Wuchsbesonderheiten berücksichtigt<br />

werden.<br />

46


Begrünungsmaßnahmen bereichern zwar das Wohnumfeld,<br />

führen jedoch bei mangelnder Pflege zu<br />

Problemen bzgl. des Lichtraumprofils und damit zu<br />

Beschädigungen im Bereich der Kommunikations- und<br />

Sicherheitseinrichtungen am Müllfahrzeug.<br />

47<br />

Hier wird die ohnehin schmale Straße durch den großen<br />

Baum und die Hecke im Einfahrtsbereich zu einem Einfahrtsrisiko.<br />

Mangelnde Pflege der Begrünung führt zu Behinderungen<br />

im Lichtraumprofil der Straße.


Begrünung ist zwar für die Anlieger schön und erstrebenswert,<br />

beeinträchtigt jedoch in dieser Form die<br />

Abfuhr.<br />

Begrünungsmaßnahmen müssen in der Folge wachstumsbedingt<br />

zur Erhaltung des Lichtraumprofils gepflegt<br />

werden.<br />

48<br />

Deutliche Einengung des Kurvenbereiches durch in die<br />

Fahrbahn hineinragende Äste


Baustellen<br />

49<br />

Bei Großbaustellen im Straßenbereich ist eine ordnungsgemäße<br />

Leerung der Abfall- und Wertstoffbehälter<br />

nur dann möglich, wenn die Anwohner die Müllgefäße<br />

an die nächste für Müllfahrzeuge befahrbare Straße<br />

bringen.


Winterimpressionen/-probleme<br />

50<br />

Besonders kritisch ist die Abfuhr in den Wintermonaten,<br />

wenn, meist aus Kostengründen in Seitenstraßen<br />

gar kein oder nur noch beschränkter Winterdienst<br />

erfolgt.<br />

Dies führt dann häufig zu großen Problemen für die<br />

Müllfahrzeuge, welche aus Sicht der Bürger ungeachtet<br />

der Witterungsverhältnisse möglichst alle Mülltonnen<br />

leeren sollte. Hier sind, trotz fahrerischem Können<br />

natürliche Grenzen gesetzt, für die alle Beteiligten<br />

Verständnis haben sollten. Im Regelfall wird, in Abstimmung<br />

mit den betroffenen Anliegern, in Straßen,<br />

die nicht befahren werden konnten im Zuge der nächsten<br />

anstehenden Abfuhr der fraglichen Fraktion eine<br />

vertretbare Lösung gefunden.<br />

Es kann nicht angehen, dass durch extrem risikobehaftete<br />

Witterungssituationen die Gesundheit der Mitarbeiter<br />

des WAB einschließlich erheblicher Schäden<br />

an den Fahrzeugen riskiert werden. Hier ist ein wenig<br />

Verständnis von allen Beteiligten notwendig, denn<br />

auch der WAB wünscht sich keine solche Sondersituationen.<br />

Oft werden auf Druck der Anlieger Erschließungsstraßen<br />

relativ eng geplant. Dabei wird dann allerdings<br />

vergessen, dass die Wintermonate mit ihren<br />

Niederschlägen und der Winterdienst zusätzlich die<br />

Fahrbahn verengen und die Fahrer der Müllfahrzeuge<br />

damit vor besondere Herausforderungen stellen.<br />

Am Straßenrand parkende Autos verschlimmern dann<br />

oft noch die Situation, wie die nachfolgenden Fotos<br />

zeigen.


51<br />

Anders als beim PKW gibt es für Müllfahrzeuge keine<br />

klassischen Winterreifen. Daher haben diese bei Schnee<br />

und Eis deutlich mehr Probleme als PKW oder Klein-LKW.<br />

Hinzu kommt gerade bei Gefällstrecken noch das Gewichtsproblem<br />

der Fahrzeuge.<br />

Ist ein Müllauto erst einmal ins Rutschen gekommen, dann<br />

gibt es in der Regel kein Halten mehr.

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