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Bauleitplanung_2012.pdf - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb

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PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

4. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />

bei der Aufstellung von<br />

Bebauungsplänen<br />

Im Rahmen von Bebauungsplänen werden die städtebaulichen<br />

Anforderungen detailliert und rechtsverbindlich vorgegeben.<br />

Neben der Ausgestaltung der Verkehrsflächen können zum Beispiel<br />

gemäß § 9 Nr. 14 BauGB auch Flächen als Abfallbehälterstandorte<br />

ausgewiesen werden. Die Organisationsform der Abfallwirtschaft<br />

sollte in die Begründung zum B-Plan aufgenommen<br />

werden. Hierdurch werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen<br />

der Abfallwirtschaft im <strong>Westerwaldkreis</strong> manifestiert.<br />

Eine ordnungsgemäße Müllabfuhr wird generell dadurch gewährleistet,<br />

dass bei der Ausgestaltung der Verkehrsflächen die<br />

Voraussetzungen für den Einsatz der vorwiegend verwendeten<br />

3-achsigen Entsorgungsfahrzeuge berücksichtigt werden,<br />

wobei aus Kostengründen die Zukunft sogar im Einsatz von<br />

4-achsigen Fahrzeugen liegen dürfte.<br />

Beim WAB sind zum Sammeln und Transportieren von Abfällen<br />

und Wertstoffen derzeit insgesamt 3 Fahrzeugtypen im<br />

Einsatz:<br />

Abbildung 2: Sammelfahrzeug<br />

für Restabfall<br />

(aktuelle Generation)<br />

Abbildung 3: Sammelfahrzeug<br />

für Sperrmüll<br />

(aktuelle Generation)<br />

Abbildung 4: Sammelfahrzeug<br />

für Bioabfalll<br />

(aktuelle Generation)<br />

Das Fahrverhalten der Müllfahrzeuge wird im Verhältnis zu<br />

anderen LKW im Wesentlichen durch die extreme Hecklastigkeit<br />

ausgehend vom Einfüllbehälter bzw. der Schüttung<br />

und damit dem Überhang hinter der Hinterachse bestimmt.<br />

Daher rührt auch die ungünstige Gewichtsverteilung dieser<br />

Fahrzeuge. Nur knapp 24 % des Gewichtes liegen auf der<br />

Vorderachse. Dies gilt es insoweit auch bei der Planung von<br />

Straßenanschlüssen mit entsprechendem Ausgleich der<br />

Höhenverhältnisse zu beachten (s.S. 32, unterstes Foto)<br />

Beim WAB sind aus Kostengründen nur 3-Achs-Fahrzeuge<br />

mit einem Ladegewicht bis zu max. 26 to im Einsatz.<br />

Dieses Gewicht gilt es dann auch bei der Frage der<br />

Tragfähigkeit von Erschließungsstraßen zu beachten.<br />

Für die Entsorgung der 192 Städte und Gemeinden<br />

im WW-Kreis hält der WAB ca. 40 LKW vor. Geleert<br />

werden pro Woche ca. 50.000 Behälter der unterschiedlichen<br />

Abfall- und Wertstofffraktionen. Hinzu<br />

kommt noch die Abfuhr von sperrigen Fraktionen wie<br />

Sperrmüll, sperrige Grünabfälle, Wertstoffschrott usw.<br />

5. Grundsätzliche Anforderungen an<br />

den Bau von Erschließungsstraßen<br />

• Bei den im Westerwaldkeis eingesetzten Sammelfahrzeugen<br />

der aktuellen Generation ist von den aus den<br />

Anhängen ersichtlichen Maßen auszugehen.<br />

• Die Erschließungsstraßen bzw. Zuwegungen zu den<br />

Behälterstandplätzen sollten öffentliche Straßen sein.<br />

Handelt es sich um Privatstraßen, so sollten zu Gunsten<br />

des WAB entsprechende Geh- und Fahrrechte<br />

rechtswirksam eingeräumt werden. Ohne Ausschluss<br />

der Haftung des WAB für durch die Müllabfuhr verur<br />

sachte Schäden werden solche Straßen nicht befahren.<br />

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