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Bauleitplanung_2012.pdf - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb

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PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />

Inhalt:<br />

1. Organisation der Abfallwirtschaft<br />

im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />

2. GUV-Regel „Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei Tätigkeiten<br />

der Abfallwirtschaft“: GUV-R 2113<br />

3. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />

bei der Aufstellung von<br />

Flächennutzungsplänen<br />

4. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />

bei der Aufstellung von<br />

Bebauungsplänen<br />

5. Grundsätzliche Anforderungen an<br />

den Bau von Erschließungsstraßen<br />

6. Abfallwirtschaftliche Aspekte bei<br />

der Einrichtung von Straßenbaustellen<br />

4<br />

1. Organisation der Abfallwirtschaft<br />

im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />

Der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> ist gemäß<br />

§ 16 Abs.1 KrW-/AbfG von Seiten des <strong>Westerwaldkreis</strong>es<br />

mit der Durchführung der Abfallentsorgung bei privaten<br />

Haushalten und Betrieben des Kleingewerbes beauftragt.<br />

Die Sparte der Gewerbeabfälle bestreiten in der Regel, bis<br />

auf die Entsorgung der Restabfälle, private Abfallentsorgungsunternehmen.<br />

Rechtliche Grundlage für die Abwicklung der Abfallentsorgung<br />

im <strong>Westerwaldkreis</strong> ist das Kommunale Abgabengesetz<br />

(KAG) in Verbindung mit den jeweils gültigen Fassungen<br />

der Abfallsatzungen. Diese regeln unter anderem,<br />

in welcher Weise und an welchem Ort Abfälle zu überlassen<br />

sind und unter welchen Voraussetzungen Straßen von<br />

den Entsorgungsfahrzeugen befahren werden können.<br />

(s. www.wab.rlp.de/Download/Formulare)<br />

Die satzungsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Befahrbarkeit<br />

von Straßen basieren unter anderem auf den Vorschriften<br />

der Unfallversicherungsträger. Ein Schwerpunkt liegt hier<br />

im Verbot der Rückwärtsfahrt (Wendemanöver ausgenommen),<br />

da das Unfallgeschehen hier besonders auffällig ist.

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