Bauleitplanung_2012.pdf - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
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PLANUNG und Abfallwirtschaft<br />
Inhalt:<br />
1. Organisation der Abfallwirtschaft<br />
im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />
2. GUV-Regel „Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
bei Tätigkeiten<br />
der Abfallwirtschaft“: GUV-R 2113<br />
3. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />
bei der Aufstellung von<br />
Flächennutzungsplänen<br />
4. Abfallwirtschaftliche Aspekte<br />
bei der Aufstellung von<br />
Bebauungsplänen<br />
5. Grundsätzliche Anforderungen an<br />
den Bau von Erschließungsstraßen<br />
6. Abfallwirtschaftliche Aspekte bei<br />
der Einrichtung von Straßenbaustellen<br />
4<br />
1. Organisation der Abfallwirtschaft<br />
im <strong>Westerwaldkreis</strong><br />
Der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<strong>AbfallwirtschaftsBetrieb</strong> ist gemäß<br />
§ 16 Abs.1 KrW-/AbfG von Seiten des <strong>Westerwaldkreis</strong>es<br />
mit der Durchführung der Abfallentsorgung bei privaten<br />
Haushalten und Betrieben des Kleingewerbes beauftragt.<br />
Die Sparte der Gewerbeabfälle bestreiten in der Regel, bis<br />
auf die Entsorgung der Restabfälle, private Abfallentsorgungsunternehmen.<br />
Rechtliche Grundlage für die Abwicklung der Abfallentsorgung<br />
im <strong>Westerwaldkreis</strong> ist das Kommunale Abgabengesetz<br />
(KAG) in Verbindung mit den jeweils gültigen Fassungen<br />
der Abfallsatzungen. Diese regeln unter anderem,<br />
in welcher Weise und an welchem Ort Abfälle zu überlassen<br />
sind und unter welchen Voraussetzungen Straßen von<br />
den Entsorgungsfahrzeugen befahren werden können.<br />
(s. www.wab.rlp.de/Download/Formulare)<br />
Die satzungsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Befahrbarkeit<br />
von Straßen basieren unter anderem auf den Vorschriften<br />
der Unfallversicherungsträger. Ein Schwerpunkt liegt hier<br />
im Verbot der Rückwärtsfahrt (Wendemanöver ausgenommen),<br />
da das Unfallgeschehen hier besonders auffällig ist.